Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Sexualstraftaten

Akteure

Prozesse

141 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Der Ständerat überwies die im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion für eine Wiederinbetriebnahme der Amtsstelle für die Überwachung des Internets in Bezug auf die Verbreitung von pädophilem Material ebenfalls. Von der vom Nationalrat im Vorjahr angenommenen Motion Aeppli (sp, ZH), welche eine Zentralisierung der Ermittlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet beim Bund fordert, überwies er nur den 2. Teil (strafrechtliche Untersuchung und Beurteilung), nicht aber die Forderung nach einer Zentralisierung der Ermittlungskompetenzen. Gemäss einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat der CVP-Fraktion soll der Bundesrat abklären, ob es sinnvoll wäre, im Rahmen der UNO eine internationale Konvention zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet anzustreben. In einer international koordinierten Grossaktion ermittelten die schweizerischen Behörden gegen insgesamt 1300 Personen, welche möglicherweise via Internet Kinderpornographie angeschaut hatten. Bei rund 800 Personen wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt sowie Computer und Datenträger beschlagnahmt. Die Verdächtigten hatten bei einem amerikanischen Pornographieanbieter, welcher auch Darstellungen von Kinderpornographie im Angebot führte, mit ihrer Kreditkarte für die Zugangsberechtigung bezahlt. Ihre Namen waren von den US-Behörden ermittelt und an die zuständigen nationalen Amtsstellen weitergeleitet worden.

Revison des StGB betreffend Kinderpronografie und sexuellem Missbrauch von Kindern
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Der Antrag des Bundesrats aus dem Vorjahr, dass bei sexuellen Delikten mit Kindern die zehnjährige Verjährungsfrist erst ab dem 18. Altersjahr des Opfers beginnen soll, wurde vom Parlament nicht übernommen. Der Ständerat, und nach ihm auch die grosse Kammer, beschlossen ein anderes Modell, welches das Grundanliegen ihrer Ansicht nach ebenfalls erfüllt: Die Verjährungsfristen im Strafgesetzbuch wurden generell auf das anderthalbfache verlängert. Für Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geahndet werden (dazu gehören Sexualdelikte mit Kindern), beträgt sie demnach neu 15 Jahre. Zudem wurde festgehalten, dass die Verjährung für bestimmte sexuelle Delikte an Kindern auf jeden Fall nicht vor dem vollendeten 25. Altersjahr des Opfers eintritt. Diese neuen Bestimmungen mussten nachträglich noch mit den revidierten Normen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs harmonisiert werden.

Revison des StGB betreffend Kinderpronografie und sexuellem Missbrauch von Kindern
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Bei der Beratung der Verschärfung der Vorschriften gegen die unerlaubte Pornografie und gegen extreme Gewaltdarstellungen ging das Parlament über die Anträge des Bundesrats hinaus. Nicht nur der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie wird neu bestraft, sondern auch derjenige von Gewaltdarstellungen (z.B. Folterszenen) und von sexuellen Handlungen mit Tieren. Mit der Überweisung einer Motion seiner Rechtskommission forderte der Nationalrat die Regierung auf, die im Zuge von Sparmassnahmen aufgehobene Amtsstelle für die Überwachung des Internets in Bezug auf die Verbreitung von pädophilem Material wieder zu aktivieren. Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) hatte bereits zuvor angekündigt, dass es die Überwachungsstelle ab 2002 wieder in Betrieb nehmen wolle.

Revison des StGB betreffend Kinderpronografie und sexuellem Missbrauch von Kindern
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Der Bundesrat war der Ansicht, dass die Forderungen der Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewalttäter“ in juristisch und praktisch befriedigenderer Form in die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs aufgenommen worden seien. Er empfahl sie deshalb zur Ablehnung.

Verwahrungsinitiative
Dossier: Lebenslängliche Verwahrung von Straftätern (Volksinitiative und Gesetz)

Als Ergänzung zur Neuregelung der Verjährungsbestimmungen bei sexuellen Delikten mit Kindern beantragte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats eine Verbesserung des Schutzes dieser Opfer während des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens. Sie tat dies in Ausführung einer 1996 vom Nationalrat grösstenteils angenommenen parlamentarischen Initiative Goll (sp, ZH). Da die Strafrechtsordnung noch in die Kompetenz der Kantone fällt, wurden die neuen Bestimmungen ins Opferhilfegesetzes aufgenommen. Inhaltlich geht es insbesondere auch um den Schutz vor psychischen Belastungen bei Befragungen und bei Gegenüberstellungen mit dem Täter. Der Nationalrat hiess die Vorschläge oppositionslos gut.

Verbesserter Opferschutz bei Sexualdelikten
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Der Nationalrat nahm ein Postulat Leuthard (cvp, AG) an, das den Bundesrat ersucht, das Opferhilfegesetz derart anzupassen, dass die Verwirkungsfrist für Opfer von sexuellen Übergriffen auf fünf Jahre verlängert wird. Gleichzeitig soll die Haftung der Kantone als subsidiäre Leistungserbringer für Genugtuungsforderungen auf maximal zwei Drittel beschränkt werden.

Verwirkungsfrist

Nachdem er mit parlamentarischen Vorstössen zu entsprechenden Aktivitäten verpflichtet worden war und 1998 eine Vernehmlassung durchgeführt hatte, legte der Bundesrat seine Vorschläge zu einer Verbesserung der Stellung der Opfer von sexuellen Delikten mit Kindern vor. Er beantragte, dass die zehnjährige Verjährungsfrist erst ab dem 18. Altersjahr des geschädigten Kindes beginnen soll. Er begründete diesen Vorschlag mit dem Umstand, dass die von sexueller Ausbeutung betroffenen Kinder oft unter Druck stehen (v.a. wenn es sich um Täter aus dem Familienkreis handelt) und erst lange nach der Tat den Schritt an die Öffentlichkeit wagen. Er schlug zudem vor, die bisher für Inzest (Beischlaf mit Blutsverwandten) geltende Verjährungsfrist von zwei auf fünf Jahre zu erhöhen. Analog zur Regelung bei sexuellen Handlungen soll bei der Beteiligung von Kindern unter sechzehn Jahren die Verjährung ebenfalls erst ab dem Erreichen des Mündigkeitsalters zu laufen beginnen.

Revison des StGB betreffend Kinderpronografie und sexuellem Missbrauch von Kindern
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

In der gleichen Botschaft beantragte die Regierung auch eine Verschärfung der Vorschriften gegen die unerlaubte Pornografie und gegen extreme Gewaltdarstellungen. Derartige Massnahmen waren nicht nur vom Parlament verlangt worden (Motion 96.3650), sie entsprechen auch den Empfehlungen der UNESCO und anderen internationalen Organisationen und sind in den meisten Industriestaaten bereits eingeführt worden. Demnach soll zukünftig nicht nur Herstellung und Vertrieb, sondern bereits der Erwerb und der Besitz derartiger Produkte bestraft werden. Allerdings gilt dies nicht für alle harten pornografischen Darstellungen, sondern, wie in der Vernehmlassung mehrheitlich verlangt wurde, nur für die Kinderpornografie.

Revison des StGB betreffend Kinderpronografie und sexuellem Missbrauch von Kindern
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Der Ständerat wandelte eine 1997 vom Nationalrat überwiesene Motion Jeanprêtre (sp, VD) für den Ausbau der logistischen Mittel zur Bekämpfung der Pädophilie in ein Postulat um.

Logistische Mittel zur Bekämpfung der Pädophilie (Mo. 97.3485)

Der im Vorjahr vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf für ein Sistieren des Laufens der zehnjährigen Verjährungsfrist bei sexuellen Delikten mit Kindern bis zum 18. Altersjahr der Opfer rief ein gemischtes Echo hervor. Die beiden Strafrechtler Martin Killias und Guido Jenny, aber auch die SP befürchteten, dass es bei einer derart verlängerten Verjährungsfrist zu Fehlurteilen kommen könnte und die Gefahr von verleumderischen Anzeigen bestehen würde. Neben der SP zeigte sich auch die SVP skeptisch.

Vernehmlassung zur StGB-Revison (kinderpornografie/sexueller Missbrauch von Kindern)
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Die im Berichtsjahr durchgeführte Vernehmlassung über eine Verschärfung der Vorschriften gegen die harte Pornografie und gegen extreme Gewaltdarstellungen führte zu einer Überarbeitung des Entwurfs. Insbesondere soll dabei abgeklärt werden, ob die vorgesehene Strafbarkeit des Besitzes generell, oder nur für bestimmte Kategorien der harten, d.h. verbotenen Pornografie gelten soll (z.B. sexuelle Handlungen mit Kindern).

Parlamentarische Vorstösse zur Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornografie
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Nachdem im Vorjahr das Parlament der Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualdelikten mit Kindern wieder auf zehn Jahre zugestimmt hatte, kam der Bundesrat nun auch dessen 1997 als Postulat überwiesener Forderung nach, die Verjährungsfrist bei diesen Tatbeständen erst ab dem 18. Altersjahr des Opfers laufen zu lassen. Im August gab er eine entsprechende Sexualstrafrechtsrevision in die Vernehmlassung.

Vernehmlassung zur StGB-Revison (kinderpornografie/sexueller Missbrauch von Kindern)
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Noch strengere Massnahmen gegen rückfallgefährdete Gewalttäter als das revidierte Strafgesetzbuch verlangt eine im Oktober lancierte Volksinitiative mit dem Titel «für lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewalttäter». Diese sieht nicht nur den Verzicht auf eine Freilassung nach Verbüssung der Zuchthausstrafe vor, sondern auch die Streichung von Hafturlauben. Falls das Gutachten, das eine Nichttherapierbarkeit konstatiert hat, durch eine spätere Beurteilung revidiert wird, könnten die Behörden die Verwahrung aufheben. Sollte der Verurteilte rückfällig werden, wären allerdings diese Behörden haftbar. Treibende Kraft hinter dieser Initiative sind Mütter von jugendlichen Opfern von brutalen Gewalt- und Sexualdelikten; dem Komitee gehören aber auch Mitglieder der Jungen SVP (Thomas Fuchs, BE) resp. der Freiheits-Partei (Jürg Scherrer, BE) an. (Siehe auch Motion Aeppli).

Verwahrungsinitiative
Dossier: Lebenslängliche Verwahrung von Straftätern (Volksinitiative und Gesetz)

Im Berichtsjahr unterbreitete der Bundesrat eine Verschärfung der Vorschriften gegen die harte Pornographie und gegen extreme Gewaltdarstellungen. Hier soll zukünftig nicht nur die Herstellung und Verbreitung, sondern auch der Besitz strafbar werden. Beide Vorschläge wurden in der Vernehmlassung einhellig begrüsst. Im Rahmen der StGB-Revision beantragte der Bundesrat, dass im Ausland begangener sexueller Missbrauch von Kindern auch dann in der Schweiz verfolgt wird, wenn die Tat im betreffenden Staat nicht strafbar ist.

Parlamentarische Vorstösse zur Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornografie
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Der Ständerat überwies in Postulatsform eine Motion Béguin (fdp, NE) für die Schaffung einer Zentralstelle des Bundes für die Bekämpfung der Pädophilie und einer Datenbank mit Bildern von Opfern und Tätern zwecks Verbesserung der Ermittlung bei Delikten. Zuvor hatte der Bundesrat zugesichert, dass die damit befasste Stelle beim Bundesamt für Polizeiwesen (Fachstelle Menschenhandel) ausgebaut und die Errichtung einer Datenbank abgeklärt wird.

Logistische Mittel zur Bekämpfung der Pädophilie (Mo. 97.3485)

Anlässlich der Behandlung einer als Postulat überwiesenen Motion Jeanprêtre (sp, VD) (Mo. 96.3660) für die Schaffung einer speziellen Koordinationsstelle zur internationalen Bekämpfung der Kinderprostitution und der Aktivitäten von Pädophilen wies Bundesrat Koller darauf hin, dass die schweizerischen Polizeibehörden in diesem Bereich bereits heute eng mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten. Eine weitere Motion Jeanprêtre (Mo. 96.3659) zur Bekämpfung der Ausbeutung von Kindern durch sogenannte Sexualtouristen überwies der Nationalrat mit dem Einverständnis des Bundesrates diskussionslos. Sie verlangt, das Strafgesetzbuch in dem Sinne zu ändern, dass im Ausland begangene Sexualdelikte mit Kindern unabhängig von der Nationalität des Täters und den im entsprechenden Land geltenden Gesetzen in der Schweiz verfolgt werden können. Der Ständerat und nach ihm auch der Nationalrat hiessen ebenfalls eine analoge Motion Béguin (fdp, NE) (Mo. 96.3649) gut. Im gleichen Zusammenhang überwies der Nationalrat auch eine Motion Jeanprêtre (Mo. 97.3485) für den Aufbau resp. Ausbau von Polizeidiensten, welche sich der Bekämpfung der Pädophilie und ihrer Organisationen widmen. Die Forderung, auch Strafen gegen Organisationen, namentlich Reiseveranstalter, welche in diesem Bereich tätig sind, aussprechen zu können, wurde von der Sozialdemokratin von Felten (BS) eingebracht. Der Nationalrat wandelte ihre Motion (Mo. 97.3366) in ein Postulat um. In der Praxis erfüllen die richterlichen Behörden die Forderungen der Motionen Jeanprêtre und Béguin bereits teilweise. Nachdem im Vorjahr ein Schweizer in der Waadt wegen Unzucht mit Kindern in Sri Lanka verurteilt worden war, nahmen die Zürcher Behörden 1997 einen anderen Schweizer in Untersuchungshaft, der jahrelang in Sri Lanka gelebt hatte und dort wegen Unzucht mit Kindern verhaftet, dann aber nicht verurteilt, sondern ausgewiesen worden war.

Logistische Mittel zur Bekämpfung der Pädophilie (Mo. 97.3485)

Mit zwei parlamentarischen Initiativen verlangte im Nationalrat die Sozialdemokratin von Felten (BS) eine Verschärfung des Strafrechts zum Schutz der Frauen vor Gewalt in der Ehe oder in eheähnlichen Verhältnissen. Die erste Initiative (Pa.Iv. 96.464) verlangt, dass die einfache Körperverletzung durch den Mann in diesen Verhältnissen zu einem Offizialdelikt wird. Der zweite Vorstoss will erreichen, dass sexuelle Nötigung und Vergewaltigung in der Ehe vom Staat als Offizialdelikt, also auch ohne Einwilligung der betroffenen Frau verfolgt werden muss. Noch 1990 hatte sich der Nationalrat anlässlich der Revision des Sexualstrafrechts für die Ausgestaltung als Antragsdelikt entschieden. Nun beantragte die vorberatende Kommission die Überweisung beider Vorstösse. Gegenanträge stellten Dorle Vallender (fdp, AR) und Suzette Sandoz (lp, VD); sie blieben aber mit 72:70 (Körperverletzung) resp. 82:66 (Vergewaltigung) Stimmen in der Minderheit.

Verschärfung des StGB betreffend Gewalt in der Ehe (Pa.Iv. 96.465)
Dossier: Zivil- und Strafrichtliche Bekämpfung von Gewalt in der Familie 1996 - 2006
Dossier: Revision Sexualstrafrecht - Sexuelle Integrität und Vergewaltigung in der Ehe

Gemäss der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), welche die Anzeigen der Polizei bei den Gerichten – d.h. die ermittelten, aber noch nicht verurteilten Täter – erfasst, hat die Kriminalität 1997 nochmals stark zugenommen. Nachdem im Vorjahr ein markanter Anstieg bei den Gewaltverbrechen (namentlich Tötung und Raub) zu verzeichnen war, nahmen 1997 vor allem die Einbruchsdiebstähle und die Sexualdelikte zu. Der Anteil der Ausländer am Total der ermittelten Täter überstieg erstmals 50 Prozent. Davon hatte rund ein Viertel den Wohnsitz nicht in der Schweiz. Diese wachsende Anzahl von international tätigen ausländischen Kriminellen führte auch zu Vorstössen im Parlament. Der Nationalrat überwies zwei Postulate von Freund (svp, AR) bzw. Bircher (cvp, AG) (Po. 97.3171) für eine bessere Überwachung der Landesgrenzen, namentlich durch eine Aufstockung des Grenzwachtkorps.

Kriminalität 1997 nochmals stark zugenommen international tätigen ausländischen Kriminellen
Dossier: Polizeiliche Kriminalstatistik

Die Aufhebung der 1992 im Rahmen der Revision des Sexualstrafrechts eingeführten Reduktion der Verjährungszeit von zehn auf fünf Jahre für ohne Anwendung körperlicher Gewalt begangene Sexualdelikte mit Kindern wurde im Berichtsjahr verabschiedet, nachdem auch noch der Nationalrat den im Vorjahr vom Ständerat hinzugefügten Übergangsbestimmungen zugestimmt hatte. Mit diesen Zusatzbestimmungen wird die Verjährungsfrist auch für Delikte, die in der Zeit von 1992 bis 1997 begangen worden sind, auf zehn Jahre erhöht.

Erhöhung der Verjährungsfristen bei sexuellen Straftaten mit Kindern
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Nachdem im Vorjahr der Nationalrat eine parlamentarische Initiative von Felten (sp, BS) (Pa.Iv. 45.405) verabschiedet hatte, welche nicht nur die Herstellung und den Vertrieb von Kinderpornographie, sondern auch deren Besitz strafbar machen will, doppelte nun der Ständerat nach. Er überwies eine Motion Béguin (fdp, NE), welche dieses Verbot des Besitzes auf die ganze illegale «harte Pornographie» (neben sexuellen Handlungen mit Kindern auch solche mit Tieren und Exkrementen sowie in Verbindung mit Gewalttätigkeiten) ausdehnen will.

Parlamentarische Vorstösse zur Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornografie
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Für Kinder, welche Opfer von Sexualdelikten werden, ist es oft schwer, die Täter anzuzeigen, namentlich wenn es sich dabei um ihre Eltern handelt. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hatte der Ständerat 1994 gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Béguin (fdp, NE) (Mo. 93.3564) überwiesen. Diese verlangt die Aufhebung der 1992 im Rahmen der Revision des Sexualstrafrechts eingeführten Reduktion der Verjährungszeit von zehn auf fünf Jahre für ohne Anwendung körperlicher Gewalt begangene Sexualdelikte mit Kindern. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats übernahm diese Forderung der kleinen Kammer. Da dringender Handlungsbedarf bestehe, beschloss sie aber, nicht den Bundesrat mit einer Motion zu beauftragen, sondern die Gesetzesrevision mit einer parlamentarischen Initiative in eigener Regie durchzuführen. Das Plenum stellte sich ohne Gegenstimme hinter diesen Antrag. Der Ständerat hiess die damit beschlossene Verdoppelung der Verjährungsfrist ebenfalls oppositionslos gut. Da er aber noch eine Übergangsbestimmung aufnahm, konnte das Geschäft im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossen werden. Die Rechtskommission des Nationalrats hatte zudem mit einer Motion verlangt, dass die Verjährungsfrist für Sexualdelikte mit Kindern erst ab dem abgeschlossenen 18. Altersjahr des Opfers zu laufen beginnt. Der Nationalrat stimmte auch diesem Vorstoss mit deutlichem Mehr zu. Im Ständerat überwogen hingegen die auch vom Bundesrat geteilten rechtstheoretischen Bedenken. Er überwies deshalb diesen Vorstoss lediglich als Postulat.

Erhöhung der Verjährungsfristen bei sexuellen Straftaten mit Kindern
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Nicht zuletzt die im Berichtsjahr in Belgien aufgedeckten Verbrechen an Kindern lenkten die Aufmerksamkeit auch in der Schweiz verstärkt auf dieses Thema. In Lausanne verurteilte das erstinstanzliche Strafgericht zum ersten Mal einen Schweizer für Unzucht mit Kindern, welche er als Tourist im Ausland (Sri Lanka und Haiti) begangen hatte. In den beiden Ländern war der Verurteilte nicht angeklagt worden.

Verbrechen an Kindern

Gegen den Antrag seiner Kommissionsmehrheit, welche es aus föderalistischen Gründen bei einem Postulat belassen wollte, überwies der Nationalrat auch eine parlamentarische Initiative Goll (frap, ZH) mit konkreten Massnahmen zur Verbesserung der Stellung von Opfern von Sexualdelikten im Strafermittlungsverfahren. Bereits in der Sommersession hatte der Nationalrat eine Motion Goll (94.3210) als Postulat überwiesen, welche ebenfalls Probleme mit dem Vollzug des neuen Sexualstrafrechts monierte. Goll verlangte darin eine Abklärung darüber, ob nicht mit dem neuen Sexualstrafrecht der Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung generell abgebaut worden sei.

Verbesserter Opferschutz bei Sexualdelikten
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Die besondere Verwerflichkeit der sogenannten Kinderpornographie verlangt nach einstimmiger Meinung des Nationalrats nach zusätzlichen strafrechtlichen Bestimmungen. Er überwies eine parlamentarische Initiative von Felten (sp, BS), welche zusätzlich zur Herstellung und zum Vertrieb auch den Besitz von Kinderpornographie unter Strafe stellen will.

Parlamentarische Vorstösse zur Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornografie
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Der Nationalrat behandelte in seiner Sommersession den Expertenbericht über das Ausmass der Kindsmisshandlungen in der Schweiz, welcher 1992 publiziert worden war. Die Autoren unterschieden zwischen vier Formen der Misshandlung: die Vernachlässigung, das heisst die mangelnde körperliche und seelische Zuwendung, die seelische Misshandlung, die sexuelle Ausbeutung und die physische Misshandlung. Während der Anteil der vernachlässigten und seelisch misshandelten Kinder nicht beziffert werden kann, so wird die Zahl der jährlich in der Schweiz sexuell ausgebeuteten Kindern auf 40 000 bis 50 000 geschätzt. In seiner im Vorjahr veröffentlichten Stellungnahme zum Bericht wollte der Bundesrat weniger auf neue Gesetze, denn auf Prävention im Bereich der Familien- und Gesellschaftspolitik setzen. Konkret nannte er die Koordination des Kinderschutzes auf eidgenössische Ebene, Unterstützung von Hilfsorganisationen, Präventionskampagnen, die Ratifizierung der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes sowie die Mutterschaftsversicherung.

Dies ging einem Teil des Nationalrates allerdings nicht weit genug. Insbesondere Judith Stamm (cvp, LU), welche 1987 mit einem Postulat den Anstoss für den Expertenbericht gegeben hatte, zeigte sich enttäuscht, dass der Bundesrat kaum konkrete Massnahmen vorgeschlagen habe. Der Rat behandelte denn auch eine Reihe von Vorstössen, welche den Bundesrat in mehr oder weniger verbindlicher Form zum Handeln aufriefen. Eine Motion Hollenstein (gp, SG) für die Einführung eines Kinderschutzartikels in der Bundesverfassung wurde trotz Unterstützung der CVP mit 68 zu 59 Stimmen knapp abgelehnt, ein ähnlichlautendes Postulat der Rechtskommission hingegen einstimmig überwiesen. Angenommen - und zwar sehr deutlich mit 96 zu 26 Stimmen - wurde auch eine Kommissionsmotion, welche den Bundesrat beauftragt, den Grundsatz des Verbotes der Körperstrafen und erniedringender Behandlung von Kindern innerhalb und ausserhalb der Familie im schweizerischen Recht explizit einzuführen. Überwiesen wurden zudem weitere Postulate sowohl der Rechtskommission wie von Nationalrätin von Felten (sp, BS) über die Gewaltprävention in Familie und sozialem Nahraum resp. zum Ausbau des Sorgentelefons für Kinder.

Nationalrat Expertenbericht über das Ausmass der Kindsmisshandlungen Bundesrat Prävention