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Der Bundesrat gab im März 2021 bekannt, dass die eidgenössischen und die kantonalen Maturitätsprüfungen sowie die Lehrabschlussprüfungen im Jahr 2021 trotz Covid-19-Pandemie regulär durchgeführt werden sollen. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, hat der Bundesrat vorsorglich die nötigen Ausnahmeregelungen via Verordnungen erlassen. Mit diesen Verordnungen soll sichergestellt werden, dass die Absolventinnen und Absolventen der Sekundarstufe II ab Herbst 2021 eine weiterführende Ausbildung auf Tertiärstufe aufnehmen oder bereits in die Arbeitswelt eintreten können.

Maturitäts- und Lehrabschlussprüfungen 2021 finden regulär statt

Die neue Maturitätsanerkennungsverordnung schafft die Möglichkeit, eine zweisprachige Maturitätsprüfung ablegen zu können. Hauptbedingung ist, dass (zusätzlich zum regulären Sprachenunterricht) mindestens 600 Stunden in der Fremdsprache unterrichtet werden, wovon wenigstens ein naturwissenschaftliches Fach. Ursprünglich war dafür eine zweite Landessprache vorgesehen, die Kantone erreichten aber beim Bund, dass auch Englisch zugelassen wurde. Ab dem Schuljahr 2001/2002 starteten in den Kantonen Zürich, Basel-Land, Luzern und Neuenburg erste Pilotversuche mit Englisch.

Neue Maturitätsanerkennungsverordnung macht zweisprachige Matur möglich

Angesichts der heftigen Diskussionen, die sein Vorprellen auslöste, schwenkte Cotti auf eine flexiblere Linie ein. Insbesondere bestritt er, die Aufwertung des Italienischen auf Kosten des Englischen vornehmen zu wollen. Schliesslich einigten sich Cotti und die Erziehungsdirektorenkonferenz auf einen Kompromiss: In die offizielle Vernehmlassung zur MAV-Revision wurde der Vorschlag aufgenommen, dass an den höheren Mittelschulen inskünftig für jene Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen ihrer Wahlmöglichkeiten Englisch als Fremdsprache den Vorzug geben, Italienisch während zwei Jahren als Pflicht-, aber nicht Maturitätsfach eingeführt werden soll.

Forderung nach Italienisch als Pflichtfach an der Matura