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Diana Gutjahr (svp, TG) reichte im Juni 2023 ein Postulat ein, mit welchem sie einen Bericht über die Chancen eines erfolgreichen Übertritts vom Gymnasium in die Berufslehre verlangte. Der Bundesrat solle darin darlegen, welche Möglichkeiten sich aus dem Übertritt vom Gymnasium in die Berufslehre eröffnen und welche Massnahmen getroffen werden müssten, um diese Möglichkeit bekannt zu machen und den Übertritt möglichst einfach zu gestalten.
Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Der Vorstoss wurde in der Herbstsession 2023 stillschweigend angenommen.

Die Chancen eines erfolgreichen Übertritts vom Gymnasium in die Berufslehre erhöhen (Po. 23.3663)

FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt (fdp, ZH) reichte im November 2021 ein Postulat ein, mit welchem er vom Bundesrat in Zusammenarbeit mit der EDK eine Auslegeordnung zum «unternehmerischen Denken und Handeln» in der Schweizer Bildungslandschaft forderte. Der geforderte Bericht solle in Ergänzung zum ähnlich gelagerten Postulat 20.4285, bei welchem der Fokus auf den Lehrmitteln und der Geschlechtergleichstellung liegt, erstellt werden.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats, da er die Forderungen für alle Stufen des Bildungssystems als erfüllt erachtete: So werde beispielsweise mit der Revision der gymnasialen Maturität dafür gesorgt, dass der Status von Fächern wie Wirtschaft und Recht sowie die Gewichtung transversaler Kompetenzen überprüft werden. Im Bereich der höheren Berufsbildung (eidgenössische Prüfungen und höhere Fachschulen) würden den Absolventinnen und Absolventen spezifische Fortbildungen angeboten, die helfen, «Führungsaufgaben [zu] übernehmen oder ein eigenes Unternehmen auf[zu]bauen». Schliesslich sei die Förderung des Unternehmertums auch in den strategischen Zielen 2021–2024 des Bundesrates für den ETH-Bereich festgehalten.
Der Nationalrat behandelte den Vorstoss in der Herbstsession 2023. Andri Silberschmidt zeigte sich mit der Stellungnahme des Bundesrates nicht einverstanden. Diese veranschauliche vielmehr, dass es kaum eine koordinierte Abstimmung des «unternehmerischen Denkens und Handelns» über die verschiedenen Bildungsstufen hinweg gebe. Der Bundesrat gehe zudem gar nicht auf den wichtigen Bereich der beruflichen Grundbildung ein. In der Folge nahm der Nationalrat das Postulat mit 103 zu 70 Stimmen bei 17 Enthaltungen an. Während die Mitglieder der SP- und der SVP-Fraktion mehrheitlich gegen das Postulat stimmten, sprachen sich die Mitglieder der anderen Fraktionen dafür aus.

Auslegeordnung zum «unternehmerischen Denken und Handeln» in der Schweizer Bildungslandschaft (Po. 21.4348)

Ende Juni 2023 gab der Bundesrat bekannt, dass er die totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität verabschiedet habe. Die Ziele dieser Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität lagen insbesondere in der Stärkung der Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden sowie in der besseren interkantonalen Vergleichbarkeit der gymnasialen Maturitätszeugnisse.
Im Sommer 2022 war zur Revision, welche die Änderung der entsprechenden Bundesratsverordnung sowie das gleichlautende Reglement der EDK umfasst, eine breite Vernehmlassung durchgeführt worden. Anschliessend waren in einzelnen Themenfeldern, wie etwa dem Grundlagen- und Schwerpunktfächerkatalog sowie der Gewichtung der Maturitätsprüfung, entsprechend den Rückmeldungen Anpassungen vorgenommen worden. Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen lagen in der Stärkung der Kompetenzen in Mathematik und in der Unterrichtssprache, in der Aufwertung der Fächer Informatik sowie Wirtschaft/Recht, in der Öffnung des Katalogs an Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern, in der Förderung der Chancengerechtigkeit und des Austauschs und schliesslich auch in der Festlegung der gymnasialen Mindestdauer von vier Jahren. Keine Änderung gab es hingegen bei den Regeln für das Bestehen der Maturitätsprüfung.
In einem nächsten Schritt werde nun der Rahmenlehrplan der EDK überarbeitet, so die Medienmitteilung des Bundesrats. Sämtliche revidierten Texte sollen dann am 1. August 2024 in Kraft treten.

Überarbeitung der gymnasialen Maturität

Im März 2023 nahmen Bildungsminister Guy Parmelin sowie EDK-Präsidentin Silvia Steiner (ZH, mitte) den Bildungsbericht 2023 entgegen. Dieser war von der SKBF im Auftrag des SBFI und der EDK erarbeitet worden. Der Bericht enthielt auf ca. 400 Seiten Fakten, Statistiken und Forschungsergebnisse über eine Vielzahl an Aspekten des Schweizer Bildungssystems, wie etwa die Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen oder die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Er orientierte sich an den Kriterien Effizienz, Effektivität und Chancengerechtigkeit und bildete alle Stufen des Bildungssystems ab. In der Medienmitteilung zum Bericht wurden die Statistiken zu den Abschlussquoten auf der Stufe Sek II (Maturität oder Berufslehre) hervorgehoben. Diese Abschlussquote unterscheide sich nach wie vor stark zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund. Ein weiteres Kapitel beschäftigte sich mit der Tertiärquote in der Schweiz, also dem Anteil der Bevölkerung mit Abschlüssen an einer Hochschule oder eines Bildungsganges der höheren Berufsbildung. Diese Quote liege in der Schweiz bei rund 50 Prozent und damit über dem OECD-Durchschnitt.

Die Medien griffen in der Folge die Themen «Lehrkräftemangel» sowie «Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen» auf. Wie dem Bildungsbericht 2023 zu entnehmen sei, gebe es schweizweit immer noch einen Lehrkräftemangel zu verzeichnen; dieser werde sich aber in den kommenden Jahren abschwächen, wie bereits Studien des Bundesamts für Statistik prognostiziert hätten, so das Echo in den Printmedien. Der Tages-Anzeiger machte drei Gründe für die Entschärfung der Problematik aus: Erstens habe die Anzahl der PH-Studierenden in den letzten Jahren stark zugenommen; zweitens blieben die Lehrkräfte meistens lange Zeit in ihrem Beruf und drittens seien die Löhne über alle Bildungsstufen hinweg attraktiv. Zur Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen zeigte der Bildungsbericht 2023, dass lediglich 3 Prozent der Schülerinnen und Schüler Förderbedarf aufwiesen. Stefan Wolter, Professor für Bildungsökonomie und Autor des Bildungsberichts, kritisierte in den Medien, dass Aussagen, wonach bald jedes zweite Kind spezielle Massnahmen benötige, schlicht falsch seien. Wolter betonte die Vorteile der integrativen Schule, gab aber auch zu bedenken, dass der Erfolg der Integration stark von der Verteilung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen auf die Klassen abhänge.

Ende Oktober 2023 gab der Bundesrat bekannt, dass die EDK in Zusammenarbeit mit dem WBF die gemeinsamen bildungspolitischen Ziele für den Bildungsraum Schweiz auf Basis des Bildungsberichts 2023 geprüft und fortgeschrieben habe. Seit 2011 werden diese Ziele festgehalten; sie umfassen etwa die Durchlässigkeit des Bildungssystems, die Harmonisierung der obligatorischen Schule hinsichtlich Eintrittsalter und Dauer der Bildungsstufen sowie das Ziel, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen einen Abschluss auf der Sekundarstufe II vorweisen können.

Bildungsbericht 2023
Dossier: Bildungsbericht Schweiz

Der Bundesrat gab im März 2021 bekannt, dass die eidgenössischen und die kantonalen Maturitätsprüfungen sowie die Lehrabschlussprüfungen im Jahr 2021 trotz Covid-19-Pandemie regulär durchgeführt werden sollen. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, hat der Bundesrat vorsorglich die nötigen Ausnahmeregelungen via Verordnungen erlassen. Mit diesen Verordnungen soll sichergestellt werden, dass die Absolventinnen und Absolventen der Sekundarstufe II ab Herbst 2021 eine weiterführende Ausbildung auf Tertiärstufe aufnehmen oder bereits in die Arbeitswelt eintreten können.

Maturitäts- und Lehrabschlussprüfungen 2021 finden regulär statt

Am 29. April 2020 beschloss der Bundesrat, dass die Schulen der Stufen Primar und Sekundarstufe I, welche aufgrund der Corona-Pandemie hatten geschlossen werden müssen, am 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Der Wiedereröffnung der Schulen voraus ging ein Statement von Daniel Koch vom BAG, in welchem er den Medien erläuterte, dass sich unter den Infizierten kaum Kinder befänden und dass diese nicht die Haupttreiber dieser Epidemie seien. Diese Aussage wurde zwar von einigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern angezweifelt, aber Kinder hätten offenbar weniger Symptome und steckten damit weniger oft andere Personen an, wie der Leiter der Abteilung für Infektiologie Christoph Berger gegenüber der NZZ bestätigte.
Die Ankündigung der Schulöffnungen machte in der Schweiz eine Art Röstigraben sichtbar, zumindest zwischen Genf und Waadt und dem Rest der Schweiz, wie die Medien berichteten. Diese beiden Kantone, die beide viele Infizierte aufzuweisen hatten, äusserten grosse gesundheitlich begründete Vorbehalte gegenüber einer Öffnung am 11. Mai, zumal nicht klar sei, welche Schutzmassnahmen die Öffnung begleiteten. Die Erarbeitung der Schutzkonzepte überliess der Bundesrat in der Tat den Kantonen respektive den Gemeinden. Er gab nur einige Eckwerte für die Konzepte vor, wie etwa den 2m-Abstand zwischen Lehrpersonen und Schülern respektive Schülerinnen und die Beachtung der Hygieneregeln. Eine Maskenpflicht sah der Bundesrat nicht vor. Ebensowenig gab es Angaben zu einer Maximalgrösse der Schulklassen, was dazu führte, dass in einigen Kantonen die ganze Klasse unterrichtet wurde, während in anderen Kantonen Halbklassenunterricht vorgesehen war, wie Le Temps berichtete. Bei vulnerablen Personen (Kinder oder Lehrpersonen) sollten die Kantone für individuelle Lösungen sorgen, so der Bundesrat. Die Regierung beschloss ebenso, dass es an den Kantonen sei, zu entscheiden, ob die Schulen Zeugnisse ausstellen oder darauf verzichten sollen. Dieser grosse Spielraum für die Kantone wurde von verschiedenen Medien und Fachpersonen kritisiert. Die NZZ etwa sprach von einem Wirrwarr und einem föderalen Flickenteppich. Dagmar Rösler vom LCH und Thomas Minder vom Schulleiter­-Verband kritisierten den Bundesrat ebenfalls und gaben zu Protokoll, dass sie sich klarere und einheitlichere Vorgaben für die Schulöffnung gewünscht hätten, insbesondere betreffend maximale Klassengrössen.
Im Bereich der Gymnasien entschied der Bundesrat Ende April 2020 ebenfalls, dass jeder Kanton selber festlegen könne, ob er schriftliche Maturaprüfungen durchführen wolle oder nicht. Die mündlichen Prüfungen waren zuvor von der EDK bereits zur Absage empfohlen worden, was für die Kantone aber nicht verbindlich war. Bereits vor dem offiziellen Entscheid des Bundesrates Anfang Mai hatten einige Kantone entschieden, ob sie die Maturaprüfungen durchführen möchten oder nicht. Michael Hengartner, Präsident des ETH-Rats, bedauerte in der Sonntagszeitung, dass bei den Maturaprüfungen kein einheitliches Vorgehen zustande gekommen war. Er persönlich halte die Matura für ein wichtiges Ereignis im Leben der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten.
Bei den Berufsschulen entschieden Bund, Kantone und die Sozialpartner gemeinsam, dass die schriftlichen Lehrabschlussprüfungen nicht stattfinden werden, sondern die Erfahrungsnoten herangezogen werden sollen. Die praktischen Prüfungen sollten aber wenn immer möglich stattfinden, sofern die Hygieneregeln eingehalten werden können.

Schulschliessungen aufgrund des Coronavirus
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Am 13. März 2019 beschloss der Bundesrat mittels einer Verordnung weitreichende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19). Mit dieser Verordnung wurde unter anderem beschlossen, dass ab dem 16. März 2020 alle Schulen inklusive der Hochschulen geschlossen bleiben mussten. Kindertagesstätten hingegen durften nur schliessen, wenn die zuständigen Behörden andere geeignete Betreuungsangebote vorgesehen hatten. Der Bundesrat griff damit stark in die Kompetenz der Kantone ein, welche in der Regel im Bereich Primarstufe, Sekundarschule, Gymnasium und Fachmittelschule zuständig sind.
In der Folge wurden sämtliche Schulen, einschliesslich Kindergärten, Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Berufsschulen und Hochschulen, geschlossen. Kinder, Jugendliche sowie Studentinnen und Studenten wurden fortan zu Hause unterrichtet, insbesondere durch digitale Lernangebote. Die Medien berichteten ausführlich über die Schliessungen der Schulen und veröffentlichten zahlreiche Erfahrungsberichte über einzelne Schulen und deren Lehrkörper, gingen aber auch zu den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern nach Hause, um zu berichten, wie diese die Situation meisterten. Zu Beginn des sogenannten Lockdowns schrieben die Zeitungen über die kantonalen Unterschiede in der Handhabung der Schliessungen. So war in einigen Kantonen beispielsweise nicht klar, für welche Kinder und Jugendlichen ein Alternativprogramm in der Schule geboten werden musste, weil diese nicht zu Hause betreut werden konnten. Zahlreiche Zeitungen wiesen auch generell auf den Fakt hin, dass das Ausfallen des Präsenzunterrichts vor allem für bereits schwächere Schülerinnen und Schüler gravierende Folgen haben könne. Die Kinder bräuchten den sozialen Austausch in der Klasse als Korrektiv zum Elternhaus und die Schule trage stark dazu bei, Kinder aus einem bildungsfernen Elternhaus besser zu integrieren, so Philippe Wampfler, Deutschlehrer, in der NZZ. Dem pflichtete auch Margrit Stamm, emeritierte Professorin für Erziehungswissenschaften, im Sonntagsblick bei. Einige Eltern hätten viel weniger Kapazitäten als andere, um die Kinder zu Hause zu betreuen. Die Schulen müssten dafür sorgen, dass schwächere Schüler nicht noch mehr abgehängt würden.
Im Bereich der Grundschulen stand die Umstellung von analogem zu digitalem Unterricht und damit einige neue Unterrichtsformen im Fokus der Berichterstattung. Zunächst brachten einige Lehrerinnen und Lehrer die Schulmaterialien den Kindern nach Hause oder die Kinder konnten die Lehrmittel gestaffelt aus den Schulen abholen, wie einige Zeitungen berichteten. In den darauffolgenden Tagen wurde dann immer mehr auf den digitalen Unterricht übergeleitet und die Lehrpersonen schickten die Aufgaben per E-Mail oder es wurde auf Onlineplattformen zurückgegriffen. Die Sonntagszeitung berichtete, dass der Zürcher Lehrmittelverlag früh reagierte und für den Fernunterricht kostenlose Sonderlizenzen für E-Learning auf allen Schulstufen zur Verfügung stellte. Auf Stufe Bund wurde die staatliche Fachagentur Educa.ch eingeschaltet, welche den Einsatz von digitalen Lehrmitteln und Onlinediensten vorantreiben sollte, wie der Sonntags-Blick berichtete. Die Medien berichteten detailliert über die forcierte Digitalisierung des Unterrichts und über deren Vor- und Nachteile. Man war sich dabei einig, dass die Digitalisierung des Unterrichts einen Schub erhalten hatte, sie aber das Klassenzimmer und die Interaktion der Schüler und Schülerinnen untereinander und vor allem mit der Lehrperson nicht ersetze könne. Dem stimmte auch Dagmar Rösler, Präsidentin des LCH im Blick bei und wies zudem auf die Wichtigkeit des haptischen Erlebens hin, welches beim Online-Unterricht kaum gegeben sei.
Bei den Gymnasien und den Berufsschulen stand die Frage nach den Abschlussprüfungen im Vordergrund der Berichterstattungen. Dabei war lange Zeit unklar, ob und wie diese bei den beiden Bildungseinrichtungen stattfinden sollten, wobei Bund, Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt daran seien, Lösungen zu finden, damit die Prüfungen stattfinden könnten, wie die NZZ berichtete. Ende März wurde von zwei Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Baselland eine Petition eingereicht, welche den Bundesrat dazu aufrief, 2020 alle Abschlussprüfungen abzusagen, wie die BAZ und andere Medien berichteten. In Zusammenhang mit den Abschlussprüfungen wiesen die Medien auch auf die Probleme der Jugendlichen bei der Suche nach einer Lehrstelle oder bei der täglichen Arbeit im Betrieb hin. Le Temps berichtete beispielsweise, dass viele Lernende weiterhin in ihrem Betrieb arbeiteten, obwohl dort die hygienischen Anforderungen nicht eingehalten werden könnten. Und in der Aargauer Zeitung wurde Stefan Wolter, Direktor der SKBF zitiert, der befürchtete, dass zahlreiche Unternehmen, welche Lernende ausbilden, schliessen werden müssen. Dadurch gebe es zahlreiche Lernende, die ihre Ausbildung abbrechen müssten und vor dem Nichts stünden. Ihnen müsse geholfen werden.

Schulschliessungen aufgrund des Coronavirus
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Der Bildungsbericht 2018, im Auftrag von SBFI und EDK erstellt und von der SKBF verfasst, folgt im Aufbau den vorangehenden Berichten aus den Jahren 2014 und 2010. Er vermittelt Daten und Informationen zum gesamten Bildungswesen entlang von rund 500 Themen und ist vor allem ein Arbeitsinstrument für Bildungsfachleute und -politikerinnen.
Im Gegensatz zu den früheren Ausgaben wurde der Bericht 2018 in den Medien etwas ausführlicher diskutiert. Einige Zeitungen sahen vor allem das steigende Bildungsniveau – gemessen an den tertiären Bildungsabschlüssen – im Mittelpunkt des Interesses. Die NZZ verwies dazu auf die Aussage von Stefan Wolter, Direktor der SKBF, wonach «nicht nur immer mehr Personen einen tertiären Bildungsabschluss [haben], diese Abschlüsse sind auf dem Arbeitsmarkt auch weiterhin gleich stark gefragt wie vor zwanzig Jahren». Eine zentrale Erkenntnis, welche die Freude über das steigende Bildungsniveau etwas schwächte, war die weiterhin bestehende Chancenungleichheit im Bildungswesen hinsichtlich der Kinder und Jugendlichen aus bildungsfernen Schichten und/oder mit Migrationshintergrund. Das Schulsystem schaffe es leider nach wie vor nicht, diese herkunftsbedingten Defizite zu kompensieren, so die Aargauer Zeitung. Darauf aufbauend wurde auch auf das noch immer unerreichte Ziel hingewiesen, dass 95 Prozent der Jugendlichen über einen Sek II-Abschluss (Maturität oder Lehre) verfügen sollten, wobei auch hier die Jugendlichen mit Migrationshintergrund und/oder aus bildungsfernen Schichten deutlich schlechter abschnitten als die anderen Jugendlichen.
Ebenfalls aufgegriffen wurden die in den nächsten 10 bis 20 Jahren deutlich steigende Anzahl an Schülerinnen und Schülern und der daraus resultierende höhere Bedarf an Lehrkräften, die Herausforderungen der Digitalisierung, die kantonal unterschiedlichen Aufnahmebedingungen für den Eintritt ins Gymnasium sowie die unterschiedlich hohen Maturitätsquoten in den Kantonen.

Bildungsbericht 2018
Dossier: Bildungsbericht Schweiz

Im Mai 2015 bestätigten und erweiterten der Bund (WBF) und die Kantone (EDK) ihre bildungspolitischen Ziele, die sie zum ersten Mal 2011 für den Bildungsraum Schweiz festgelegt hatten. Den Bericht erarbeiteten die Akteure unter anderem gestützt auf den Bildungsbericht Schweiz 2014; insgesamt wurden darin sieben Ziele und fünf Herausforderungen definiert.
Ein wichtiges Ziel für WBF und EDK blieb die Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II auf 95 Prozent. Das bedeutet, dass 95 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz mindestens einen Bildungsabschluss auf Stufe Sek II (Abschluss von Gymnasium, Fachmittelschule oder beruflicher Grundbildung) erreichen sollen. Ebenfalls soll weiterhin die Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden sichergestellt werden. Die Bildungsberichte 2010 und 2014 hatten nämlich auf Lücken der Studierfähigkeit einzelner Maturandinnen und Maturanden hingewiesen. Ein neues Ziel bestand darin, mehr über die hohe Abbruchquote der Studierenden auf Universitätsstufe (25%) herauszufinden und daraus Massnahmen abzuleiten. Zwei weitere Ziele befassten sich mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels. Einerseits ging es dabei um die Unterstützung von Erwachsenen, die einen Berufsabschluss nachholen oder ihren Beruf wechseln wollten. Andererseits ging es um eine Optimierung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.

Bildungspolitische Ziele 2015
Dossier: Bildungspolitische Ziele der Schweiz

Im August stellte die CVP ein Positionspapier zur Bildungspolitik vor. Sie befürwortete darin eine frühere Einschulung mit dem 4. Altersjahr. Damit könnten Defizite von Kindern rascher erkannt werden und die Förderung von Hochbegabten früher beginnen. Die Sekundarschule solle in Zukunft bereits mit 14, eine Lehre mit 17 bis 18 und ein Studium mit 22 bis 23 Jahren abgeschlossen werden. Die CVP verlangte auch eine modernere Berufsbildung. Die Anzahl Berufsausbildungen solle reduziert und die Spezialisierung und Durchlässigkeit innerhalb der Berufsgruppen gefördert werden. Ausländische Studentinnen und Studenten, die einen Abschluss in einem für die schweizerische Wirtschaft wichtigen Bereich erlangen, sollen nach dem Willen der CVP automatisch eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erhalten.

CVP-Positionspapier zur Bildungspolitik

Erstmals in der Schweiz wurde im Kanton Basel-Stadt eine umfassende Analyse der Arbeitsbedingungen, Belastungen und Befindlichkeiten der Lehrerschaft durchgeführt. Erfasst wurden alle Lehrpersonen von den Kindergärten bis zu den Gymnasien sowie KV und Berufsschulen. Positiv fiel auf, dass der Beruf an sich vor allem hinsichtlich Verantwortung, Anforderungsvielfalt und Tätigkeitsspielraum durchaus geschätzt wird. Als Defizite im Berufsalltag wurden die fehlende Kultur der Offenheit und Toleranz, geringe Mitsprachemöglichkeiten und das eher niedrige Niveau der Löhne genannt. Zu schaffen machte der Lehrerschaft aber vor allem die zunehmende Belastung. 71% der Lehrkräfte erachteten das Verhalten schwieriger Schülerinnen und Schüler als stark bis sehr stark belastend. Es folgten die Heterogenität der Klasse (55%), Verpflichtungen ausserhalb des Unterrichts (54%) und administrative Pflichten (53%). Auf die zunehmende Belastung zurückgeführt wurde, dass sich bei fast einem Drittel der Lehrkräfte Merkmale des Burnout-Syndroms – emotionale Erschöpfung (29.6%), reaktives Abschirmen (27.4%) und verminderte Zuwendungsbereitschaft gegenüber Schülern (21.6%) zeigten. Als Verbesserungen wünschten sich die befragten Lehrpersonen eine zeitliche Entlastung für Aufgaben ausserhalb des Unterrichts (85%), mehr Geld für die Schule (81%), eine Reduktion der Pflichtstundenzahl und vermehrte Unterstützung (je 76%), ein besseres Image der Schule (68%) und eine Verkleinerung der Klassengrössen (62%).

Lehrermangel und Lehrerüberfluss

Die neue Maturitätsanerkennungsverordnung schafft die Möglichkeit, eine zweisprachige Maturitätsprüfung ablegen zu können. Hauptbedingung ist, dass (zusätzlich zum regulären Sprachenunterricht) mindestens 600 Stunden in der Fremdsprache unterrichtet werden, wovon wenigstens ein naturwissenschaftliches Fach. Ursprünglich war dafür eine zweite Landessprache vorgesehen, die Kantone erreichten aber beim Bund, dass auch Englisch zugelassen wurde. Ab dem Schuljahr 2001/2002 starteten in den Kantonen Zürich, Basel-Land, Luzern und Neuenburg erste Pilotversuche mit Englisch.

Neue Maturitätsanerkennungsverordnung macht zweisprachige Matur möglich

La question de la seconde langue nationale obligatoire a suscité à nouveau la controverse, principalement parmi les cantons bilingues et les enseignants de langues. La nouvelle ORM stipulant que les cantons doivent laisser aux étudiants la liberté du choix de la seconde langue nationale, les cantons bilingues ont néanmoins obtenu de pouvoir imposer, à titre exceptionnel, leur seconde langue cantonale. Les autres cantons ont adopté des positions variées à ce sujet. Si certains, à l'instar du canton de Neuchâtel, veulent restreindre fortement la possibilité d'étudier l'italien, d'autres, tels que Genève et Vaud ou les cantons de Suisse centrale, préfèrent suivre l'esprit de la loi en laissant la liberté aux étudiants d'apprendre la langue nationale de leur choix. La question de la durée des études, que la nouvelle ORM laisse le soin de trancher aux cantons, a également suscité, dans les cantons connaissant les cursus les plus longs, des discussions entre les milieux économiques favorables à un raccourcissement du temps d'études et celui des enseignants qui s'y oppose farouchement. La tendance générale est néanmoins celle d'un abrégement du temps d'étude (de 13 à 12 ans). C'est ainsi que les cantons de Berne, de Thurgovie, de Saint-Gall, de Schwytz, d'Obwald, de Nidwald et de Lucerne ont décidé de raccourcir la durée du cursus menant à la maturité.

seconde langue nationale durée des études

Angesichts der heftigen Diskussionen, die sein Vorprellen auslöste, schwenkte Cotti auf eine flexiblere Linie ein. Insbesondere bestritt er, die Aufwertung des Italienischen auf Kosten des Englischen vornehmen zu wollen. Schliesslich einigten sich Cotti und die Erziehungsdirektorenkonferenz auf einen Kompromiss: In die offizielle Vernehmlassung zur MAV-Revision wurde der Vorschlag aufgenommen, dass an den höheren Mittelschulen inskünftig für jene Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen ihrer Wahlmöglichkeiten Englisch als Fremdsprache den Vorzug geben, Italienisch während zwei Jahren als Pflicht-, aber nicht Maturitätsfach eingeführt werden soll.

Forderung nach Italienisch als Pflichtfach an der Matura