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Die WBK-NR reichte im Oktober 2022 und damit im Nachgang zu einer intensiv geführten medialen Debatte zum Thema «Mangel an adäquat qualifizierten Lehrpersonen» vier Vorstösse zu ebendieser Thematik ein. Während zwei Postulate eine verbesserte Datenerhebung zu den Berufsausstiegsgründen respektive eine Evaluation der bisher erfolgten Schulreformen verlangten, forderte die WBK-NR mit der Motion 22.4268, dass Absolventinnen und Absolventen der Berufsmatura ohne Aufnahmeprüfung zum Studium als Primarlehrerin oder Primarlehrer an den PH zugelassen werden. Das ähnlich gelagerte, aber etwas weniger weit gehende Postulat 22.4267 bat den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit der EDK die Zulassungsbedingungen zur PH zu überprüfen: Die Regierung solle die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität an die PH, die Voraussetzungen für die Studierfähigkeit sowie andere Verbesserungen analysieren. Dabei solle auch geprüft werden, ob eine spezielle Berufsmaturitäts-Ausrichtung «Pädagogik» eingeführt werden könne.
Der Bundesrat beantragte die umfassendere Motion, welche eine Anpassung des HFKG verlangte, zur Ablehnung. Zum einen argumentierte er mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten der betroffenen Bildungsbereiche. So sei primär der Bund für die Berufsmaturität zuständig, während die Kantone und die EDK die Ausbildung für die Primarstufe an den PH verantworteten. Änderungen an den Schnittstellen zwischen diesen Bereichen müssten deshalb gemeinsam geprüft werden. Zum anderen stelle die diskutierte Aufnahmeprüfung sicher, dass die Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität über die für das Studium an der PH nötige breite Allgemeinbildung verfügten. Letzteres führte auch eine Kommissionsminderheit de Montmollin (fdp, GE) ins Feld, welche die Ablehnung der Motion beantragte. Der Bundesrat zeigte sich indes bereit, die im Postulat 22.4267 aufgeworfenen Fragestellungen zusammen mit der EDK zu untersuchen und beantragte die Annahme des Postulats, zu dem kein Minderheitsantrag eingereicht wurde.

Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu Pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson (Mo. 22.4268 & Po. 22.4267)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Die WBK-NR reichte im Oktober 2022 und damit im Nachgang zu einer intensiv geführten medialen Debatte zum Thema «Mangel an adäquat qualifizierten Lehrpersonen» vier Vorstösse zu ebendieser Thematik ein. Während sich eine Motion und ein Postulat den Zulassungsbedingungen für das Studium an den Pädagogischen Hochschulen widmeten, wurde der Bundesrat im Postulat 22.4265 aufgefordert, gemeinsam mit den Kantonen und den PH einen Bericht zu den Gründen, die aus Sicht der Lehrkräfte für oder gegen den Verbleib im Beruf als Lehrperson sprechen, zu verfassen. Im Postulat 22.4266 forderte die WBK-NR, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der SKBF grundlegende nationale Schulreformen systematisch evaluieren solle. Dabei müssten insbesondere die Auswirkungen der einzelnen Reformen auf die Schülerinnen und Schüler sowie auf die Lehrpersonen überprüft werden. Die Kommission wies in der Begründung darauf hin, dass eine Studie ergeben habe, dass Schulreformen zu den wichtigsten Kündigungsgründen der Lehrpersonen gehörten. Beide Postulate beantragten Kommissionsminderheiten Kutter (mitte, ZH) sowie der Bundesrat zur Ablehnung. Sie argumentierten, dass sowohl die Ausbildung der Lehrpersonen für die obligatorische Schule als auch die geforderte Evaluation zu den durchgeführten Reformen im Kompetenzbereich der Kantone und der EDK liegen würden und die Kantone deshalb selbst Untersuchungen durchführen oder geeignete Massnahmen ergreifen sollten.

Evaluationen zu den Gründen des Mangels an Lehrpersonen (Po. 22.4265 & Po. 22.4266)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Nadine Masshardt (sp, BE) forderte den Bundesrat im Herbst 2020 auf zu prüfen, «ob Berufs- und Fachmaturanden einen direkten Zugang zu einem universitären Lehrgang in ihrem erlernten Fachbereich ohne Passerelle gewährt werden kann». Masshardt argumentierte, dass die Passerelle einen grossen Aufwand und somit ein Hindernis auf dem Weg zum Hochschulstudium darstelle. Dies widerspreche der Prämisse der Durchlässigkeit des Schweizer Bildungssystems und des lebenslangen Lernens. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. Er vertrat die Ansicht, dass ein direkter Zugang zum universitären Hochschulstudium für Absolvierende der Berufs- oder Fachmaturität dem Ziel widerspreche, die Profile der tertiären Bildungseinrichtungen zu schärfen. Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2022 mit dem Postulat und nahm dieses mit 149 zu 31 Stimmen bei 3 Enthaltungen deutlich an. Die ablehnenden Stimmen stammten von Minderheiten der SVP- und der Mitte-Fraktionen.

Zugang zu Hochschulen (Universitäten/ETH) mit Berufsmatur im entsprechenden Fachbereich (Po. 20.4202)

Eine von der EHB durchgeführte Studie widmete sich dem Thema Berufsmaturität und untersuchte, welchen Einfluss die Zulassungsbedingungen darauf haben, die Berufsmaturität zu beginnen und diese auch abzuschliessen. Die Autorinnen und Autoren differenzierten dabei zwischen einer obligatorischen Prüfung, einem bestimmten Notendurchschnitt, einer Empfehlung der abgebenden Schule, einem bestandenen Vorbereitungskurs und einem Aufnahmegespräch und kamen zum Schluss, dass insbesondere eine obligatorische Aufnahmeprüfung die Wahrscheinlichkeit schmälert, dass die Absolventinnen und Absolventen der Berufslehre die Berufsmaturität in Angriff nehmen. Im Gegensatz dazu stellt ein Aufnahmegespräch nur ein kleines Hindernis dar, die Berufsmaturität zu beginnen. Da die Kantone frei wählen können, welche Zulassungsbedingungen Anwendung finden sollen, ergeben sich laut Studie starke Unterschiede bei der Berufsmaturitätsquote; im Tessin liegt sie bei 42 Prozent, im Kanton Uri bei 16 Prozent der Berufslernenden.

Studie zu den Chancen auf Berufsmaturität

Die beiden Räte konnten in der Wintersession 2021 bei der Revision des Luftfahrtgesetzes die letzte Differenz ausräumen, welche das freiwillige Melderecht für medizinisches Fachpersonal betraf. Der Ständerat konnte sich hierbei mit seinem Beschluss durchsetzen, dass diese Personen beim BAZL eine Meldung machen können, wenn sie Zweifel an der Flugtauglichkeit der Pilotinnen und Piloten haben – ohne dass sie sich vorher vom Arztgeheimnis entbinden lassen müssen. Mit dieser Massnahme, die analog zum Strassenverkehr eingeführt wird, erhoffen sich die Räte mehr Sicherheit im Flugverkehr. In den Schlussabstimmungen wurde die Vorlage jeweils einstimmig angenommen.

Änderung des Luftfahrtgesetzes (BRG 21.022)

Der Ständerat widmete sich in der Herbstsession 2021 der Änderung des Luftfahrtgesetzes. Die kleine Kammer folgte in der Frage der Sprachen, welche beim Funken verwendet werden dürfen, dem Nationalrat. Ebenso unbestritten war die Zustimmung zu stichprobenartigen Alkoholkontrollen beim Flugpersonal. Der dritte Punkt der Vorlage, das Melderecht für medizinisches Fachpersonal bei Zweifeln an der medizinischen Tauglichkeit der Pilotinnen und Piloten, gab im Rat am meisten zu reden. Hansjörg Knecht (svp, AG) erörterte für die Mehrheit der vorberatenden KVF-SR, dass es dem medizinischen Fachpersonal bereits heute möglich sei, sich innerhalb von 1-2 Wochen von der Schweigepflicht entbinden zu lassen. Weitergehende Massnahmen seien daher nicht notwendig. Minderheitssprecher Mathias Zopfi (gp, GL) widersprach diesem Votum. Für ihn war klar, dass Ärztinnen und Ärzte nicht zuerst noch von der Schweigepflicht entbunden werden sollen, bevor sie eine Meldung machen dürfen, die eventuell für die Sicherheit zahlreicher Passagiere eminent wichtig ist. Es sei unlogisch, eine solche Hürde ins Gesetz einzubauen. Er bat daher, seiner Minderheit und damit der Version des Bundesrates zu folgen. Bundesrätin Sommaruga schloss sich den Worten von Zopfi an und bat den Rat eindringlich, der Minderheit zu folgen. Diese Voten überzeugten die kleine Kammer, sie stimmte dem Minderheitsantrag mit 31 zu 11 Stimmen zu. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 41 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung an.

Änderung des Luftfahrtgesetzes (BRG 21.022)

Die Änderung des Luftfahrtgesetzes stand in der Sommersession 2021 auf dem Programm des Nationalrates. Mit der Revision wollte der Bundesrat zwei Sicherheitslücken schliessen sowie die Sprachenfrage beim Funken im nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr klären, welche durch die Motion 19.3531 der KVF-NR aufgeworfen worden war. Die grosse Kammer pflichtete der Formulierung des Bundesrates zu den unangemeldeten Alkoholtests im Rahmen von Vorfeldinspektionen bei. Sie lehnte jedoch ein vereinfachtes Melderecht für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen ab. Dieses hätte es dem Fachpersonal erlaubt, dem BAZL einen Verdacht auf Untauglichkeit des Personals – beispielsweise durch eine Sucht oder eine psychische Krankheit – zu melden. Bundesrätin Sommaruga argumentierte hier vergeblich, dass ein solches Melderecht für die Sicherheit im Flugverkehr sehr entscheidend sei. Bei der Umsetzung der Motion 19.3531 der KVF-NR präzisierte die grosse Kammer den Entwurf des Bundesrates dahingehend, dass der Grundsatz «english only» ausschliesslich für den Flughafen Zürich angewendet werden soll. Bei allen anderen Flughäfen solle im nicht gewerbsmässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch in der jeweils vorherrschenden lokalen Amtssprache kommuniziert werden können. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat einstimmig für die Annahme des Entwurfes aus.

Änderung des Luftfahrtgesetzes (BRG 21.022)

Im Mai 2021 forderte die WBK-NR, dass die Einführung der KV-Reform um ein Jahr verschoben wird und folglich erst im Sommer 2023 in Kraft treten soll. Dieselbe Forderung erhob auch ihre Schwesterkommission (Mo. 21.3605). Die WBK-NR argumentierte, dass eine Reform von dieser Tragweite gut durchdacht sein müsse, im Moment jedoch noch einige Punkte umstritten seien; diese müssten zuerst geklärt werden. Die Kommission erwähnte diesbezüglich die Frage nach dem Unterrichten respektive Erlernen einer zweiten Landessprache und die Frage nach der Integration der Berufsmaturität in die KV-Lehre.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da das Anliegen bereits erfüllt worden sei. So habe das SBFI in der Zwischenzeit nach verschiedenen Diskussionen mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren «entschieden, die Inkraftsetzung von Bildungsverordnung und Bildungsplan auf Anfang 2023 festzulegen und diese im August 2021 zu erlassen». Daraufhin wurden die zwei Motionen im September respektive Oktober 2021 von den beiden Kommissionen zurückgezogen.

KV-Reform. Verschiebung um ein Jahr (Mo. 21.3608)

Der Bundesrat gab im März 2021 bekannt, dass die eidgenössischen und die kantonalen Maturitätsprüfungen sowie die Lehrabschlussprüfungen im Jahr 2021 trotz Covid-19-Pandemie regulär durchgeführt werden sollen. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, hat der Bundesrat vorsorglich die nötigen Ausnahmeregelungen via Verordnungen erlassen. Mit diesen Verordnungen soll sichergestellt werden, dass die Absolventinnen und Absolventen der Sekundarstufe II ab Herbst 2021 eine weiterführende Ausbildung auf Tertiärstufe aufnehmen oder bereits in die Arbeitswelt eintreten können.

Maturitäts- und Lehrabschlussprüfungen 2021 finden regulär statt

Anfang März 2021 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Luftfahrtgesetzes (BRG 21.022); diese umfasste drei Aspekte. Erstens sieht die Revision vor, dass die Mitglieder einer Flugzeugbesatzung auch ohne Vorverdacht einem Alkoholtest unterzogen werden können. Zweitens sollen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen ein vereinfachtes Melderecht erhalten, wenn sie Zweifel an der medizinischen Tauglichkeit der Besatzung oder der Fluglotsinnen und -lotsen hegen. Drittens soll es möglich werden, beim nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr mit dem Flugsicherungsdienst in einer Landessprache – und nicht nur in Englisch – zu kommunizieren. Mit diesem letzten Punkt soll die Motion 19.3531 der KVF-NR umgesetzt werden. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauerte von Juni bis Oktober 2020. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden mehrheitlich begrüsst. Aufgrund der Rückmeldungen wurde jedoch ein Vorschlag etwas abgeändert: Ursprünglich war vorgesehen, dass auch Hilfspersonen von Ärztinnen und Ärzten sowie von Psychologinnen und Psychologen ein vereinfachtes Melderecht erhalten sollen. Dieses wurde jedoch aufgrund der oft fehlenden medizinischen Fachkenntnisse der Hilfspersonen von vielen Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern kritisiert und in der Folge aus der Vorlage gestrichen.

Änderung des Luftfahrtgesetzes (BRG 21.022)

Wie diverse Medien berichteten, verbannte der Duden Anfang 2021 das generische Maskulin, welches bis anhin als geschlechtsneutral galt, aus seiner Onlineausgabe. Die Änderung habe zum Ziel, die deutsche Sprache durch die Einbindung der weiblichen Form zu spezifizieren und inklusiver zu gestalten – wenn eine Frau im Garten arbeite, handle es sich um eine Gärtnerin und eben nicht um einen Gärtner. Der Entscheid von Duden, insgesamt über 12'000 Wörter doppelt aufzuführen, war gesellschaftlich stark umstritten und führte zu heftigen Diskussionen in den Medien. Kritische Stimmen betonten, dass der Duden über seine Kompetenzen hinaus agiert habe, da mit dieser Neuerung ein gesellschaftliches Umdenken angestossen werde. Weiter fürchteten sich viele vor komplizierten Formulierungen oder wollten sich nicht vorschreiben lassen, wie sie die deutsche Sprache zu verwenden hätten. Gegenstimmen freuten sich über diesen «längst überfälligen Schritt» und stellten fest, dass der Duden hiermit lediglich eine gesellschaftliche Veränderung erkannt und aufgenommen habe. Eine extreme Position nahm der Psycholinguist Pascal Gygax der Universität Fribourg ein, der gegenüber 24 Heures kritisierte, dass der Grund für diese Ablehnung im Sexismus dieser Menschen liege, die daran glauben würden, dass Frauen weniger wert seien als Männer. Weiter führte er aus, dass sich insbesondere die stark von Männern dominierte politische Rechte dagegen wehre. Auch auf parlamentarischer Ebene, insbesondere in den Kantonen, würden sie sich gegen solche Entwicklungen stellen, mit dem Ziel patriarchale und androzentrierte Werte zu verteidigen. So fürchteten sie laut Gygax den Machtverlust des männlichen Geschlechts aufgrund der Feminisierung der Gesellschaft. Diese Debatte sei dabei alles andere als neu – bereits seit über 40 Jahren würde sie geführt –, was unter anderem zu zentralen Veränderungen im Sprachgebrauch auf Bundesebene geführt habe. Bereits in den 1980er Jahren seien auf Bundesebene erste Dokumente mit geschlechtsneutralen Begriffen umformuliert worden. Dies habe 1996 in die Ausarbeitung eines Leitfadens für geschlechterneutrale Sprache auf Bundesebene gemündet.

Duden verbannt das generische Maskulin

Im Frühjahr 2019 hatte Güner Gültekin eine Petition eingereicht, die verlangte, dass das obligatorische Erlernen einer zweiten Landessprache im Schulunterricht abzuschaffen sei, da Personen, deren Muttersprache keiner der vier Landessprachen entspreche, von diesem System benachteiligt würden. Des Weiteren sollen Personen, deren Bildungsweg oder berufliche Laufbahn durch das bestehende System einen Nachteil erfahren habe, vom Bund finanziell entschädigt werden.
Die vorberatende WBK-SR empfahl ihrem Rat im Februar 2020 einstimmig dem Anliegen keine Folge zu geben. Die Petition greife das für die Schweiz so zentrale Prinzip der Mehrsprachigkeit an. Ihr Erhalt und ihre Förderung stärkten die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und trügen somit wesentlich zum Zusammenhalt des Landes bei. Der Ständerat folgte in der Sommersession seiner Kommission und entschied stillschweigend gegen Folgegeben.

Petition zu Spracherwerb

Im Januar 2019 publizierte der Bundesrat einen ausführlichen Bericht in Erfüllung des Postulates der WBK-NR zum Thema «Demografische Entwicklung und deren Auswirkungen auf den Bildungsbereich». Der Bericht des BFS befasste sich mit dem Schweizer Bildungssystem und dem Bildungsniveau der Bevölkerung und lieferte im Anhang für sämtliche Bildungsfelder detaillierte Zahlen zur künftigen Anzahl an Personen mit dem entsprechenden Bildungsabschluss. Zudem analysierte er die Einwanderung mit Blick auf die höchste abgeschlossene Ausbildung der betreffenden Personen. Aus wirtschaftlicher Sicht untersuchte der Bericht, ob sich die Bildung der Schweizer Bevölkerung mit der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt deckt. Die Autorinnen und Autoren wiesen darauf hin, dass der Bericht zwar Zahlen liefere; diese seien aber mit einer gewissen Vorsicht zu geniessen, da es sich immer um vorausschauende Hypothesen handle. Generell erwarte die Schweiz immer mehr Schülerinnen und Schüler sowie Lernende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Entsprechend werden auf allen Stufen auch mehr Abschlüsse vorgewiesen werden (EFZ, EBA, Matura, Bachelor und Master). Sodann wird im Bereich der Berufsbildung, den Höheren Fachschulen, den Fachhochschulen und den Universitäten vor allem mit mehr Abschlüssen in den Bereichen Informatik und Kommunikationstechnologie, Gesundheitswesen/Pflege und Sozialwesen gerechnet. Generell dürfte sich das Bildungsniveau der Schweizer Bevölkerung in den nächsten Jahren noch weiter erhöhen; gemäss Prognose wird im Jahr 2037 circa die Hälfte der Schweizer Bevölkerung über einen Abschluss auf der Tertiärstufe verfügen. Im Bereich der Migration erwarten die Autorinnen und Autoren weiterhin viele gut ausgebildete Personen, die in die Schweiz einwandern. Schliesslich wiesen Berechnungen darauf hin, dass das Bildungssystem den erwarteten Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt gerecht werde und die Menschen in der Schweiz grundsätzlich Berufe ausübten, die ihrer Ausbildung entsprechen.

Demografische Entwicklung und Auswirkungen auf den gesamten Bildungsbereich

Eine im Frühjahr 2014 von der Sozialdemokratischen Fraktion eingereichte Motion, die eine verstärkte Förderung der Mittel, Ressourcen und Programme zur Erreichung der im Sprachengesetz festgelegten Spracherwerbsziele forderte, wurde in der Frühjahrssession 2016 abgeschrieben, nachdem sie zwei Jahre lang nicht behandelt worden war.
Der Bundesrat hatte die Motion zu Ablehnung beantragt, da er zunächst die Resultate der Bilanz des Harmonisierungsprozesses abwarten wollte.

Spracherwerb in der obligatorischen Schulzeit. Vorbeugen statt heilen. Mehr Ressourcen für den nationalen Zusammenhalt (Mo. 14.3182)

Im Mai 2015 bestätigten und erweiterten der Bund (WBF) und die Kantone (EDK) ihre bildungspolitischen Ziele, die sie zum ersten Mal 2011 für den Bildungsraum Schweiz festgelegt hatten. Den Bericht erarbeiteten die Akteure unter anderem gestützt auf den Bildungsbericht Schweiz 2014; insgesamt wurden darin sieben Ziele und fünf Herausforderungen definiert.
Ein wichtiges Ziel für WBF und EDK blieb die Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II auf 95 Prozent. Das bedeutet, dass 95 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz mindestens einen Bildungsabschluss auf Stufe Sek II (Abschluss von Gymnasium, Fachmittelschule oder beruflicher Grundbildung) erreichen sollen. Ebenfalls soll weiterhin die Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden sichergestellt werden. Die Bildungsberichte 2010 und 2014 hatten nämlich auf Lücken der Studierfähigkeit einzelner Maturandinnen und Maturanden hingewiesen. Ein neues Ziel bestand darin, mehr über die hohe Abbruchquote der Studierenden auf Universitätsstufe (25%) herauszufinden und daraus Massnahmen abzuleiten. Zwei weitere Ziele befassten sich mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels. Einerseits ging es dabei um die Unterstützung von Erwachsenen, die einen Berufsabschluss nachholen oder ihren Beruf wechseln wollten. Andererseits ging es um eine Optimierung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.

Bildungspolitische Ziele 2015
Dossier: Bildungspolitische Ziele der Schweiz

Der Bundesrat erachtete das Postulat Jositsch (sp, ZH) mit der Veröffentlichung des Berichts «Gezielte Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen an der Nahtstelle I und in der Berufsbildung» als erfüllt und beantragte dessen Abschreibung. Der Nationalrat stimmte der Abschreibung im Sommer 2014 zu.

baisse dangereuse de la formation duale
Dossier: Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotentialen

Vingt ans après l’introduction des maturités professionnelles, l’Office fédéral de la statistique (OFS) constate que celles-ci ont désormais atteint leur rythme de croisière. En effet, 13'536 certificats fédéraux de Maturité professionnelle ont été remis en 2012. Cette nette augmentation a été saluée par différents responsables des Hautes écoles suisses (HES). En effet, cette filière qui s’effectue, soit en parallèle, soit à la fin de l’apprentissage, garantit un accès, sans examen, aux différentes HES.

Maturité professionnelle

Im November 2013 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht «Gezielte Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen an der Nahtstelle I und in der Berufsbildung» in Erfüllung des Postulats Jositsch (sp, ZH).

baisse dangereuse de la formation duale
Dossier: Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotentialen

Un postulat Schilliger (plr, LU) a demandé au Conseil fédéral de montrer comment rendre plus attrayants les apprentissages de deux ans (AFP). En effet, il considère qu’il faut revaloriser les apprentissages de deux ans. En 2005, lors de la Conférence nationale sur les places d’apprentissages, Confédération et cantons ont fixé la barre des 95% de jeunes titulaires d’un diplôme du degré secondaire II comme objectif sur 10 ans. A l’aube de 2015, seuls 90% des jeunes possèdent un tel diplôme. Pour le dépositaire, une revalorisation de l’apprentissage de deux ans doit permettre de faciliter l’insertion dans le monde professionnel de jeunes en difficultés scolaires. Pour l’instant, le bilan d’un tel apprentissage est mitigé. Il est donc nécessaire d’agir à trois niveaux. Premièrement, il s’agit de communiquer sans stigmatiser de tels apprentissages. Deuxièmement, il faut individualiser les différentes voies de formation. Troisièmement, relancer les préapprentissages apparaît comme primordial. Le Conseil fédéral a émis un avis favorable au postulat. En effet, pour le gouvernement, un rapport sur les transitions vers le degré secondaire II doit être rédigé. Une attention particulière à la question de la formation professionnelle de deux ans est à prendre en compte. Ce postulat a été adopté par le Conseil national lors de l’année sous revue.

revaloriser les apprentissages de deux ans
Dossier: Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotentialen

A partir du récent « Rapport sur l’éducation 2010 » Jositsch (ps, ZH) a constaté une baisse dangereuse de la formation duale. Par conséquent, il a déposé un postulat, pour alerter le Conseil fédéral. Plus précisément, le texte demande au gouvernement d’examiner des mesures capables de maintenir le niveau de qualité de la formation duale et la proportion de jeunes qui choisissent d’emprunter ce chemin. Ces mesures doivent être efficaces, même si la baisse démographique entraîne une diminution du nombre de jeunes qui sortent de l’école obligatoire. Toujours d’après le rapport, une telle baisse du nombre de jeune qui se sont lancés dans une formation duale pourrait entraîner de nombreuses entreprises à se retirer du marché des places d’apprentissage. De son côté, le Conseil fédéral a estimé que les demandes présentées par ce postulat étaient déjà satisfaites. Alors qu’il a reconnu l’importance de la formation professionnelle pour l’économie suisse, le gouvernement a rappelé que la loi sur la formation professionnelle (LFPr) a mis en place des mesures qui doivent empêcher un déséquilibre sur le marché des places d’apprentissage. Par conséquent, le Conseil fédéral a proposé de rejeter ce postulat. Quant au Conseil national, il a décidé d’adopter ce postulat à 149 voix contre 33.

baisse dangereuse de la formation duale
Dossier: Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotentialen

Im Juni genehmigte der Bundesrat die totalrevidierte Berufsmaturitätsverordnung; sie trat anfangs August in Kraft. Mit der Revision wird das Angebot für Berufsmaturandinnen und maturanden flexibler und durchlässiger. Die bisherigen sechs Richtungen – gestalterischer, gesundheitlich-sozialer, gewerblicher, kaufmännischer, naturwissenschaftlicher und technischer Fachbereich – werden zugunsten einer Schwerpunktsetzung aufgegeben. Diese Schwerpunkte orientieren sich aber nach wie vor am erlernten Beruf und am Studienangebot der Fachhochschulen. Die ersten Lehrgänge nach den neuen Bestimmungen sollen im Sommer 2014 starten. Bis dahin müssen ein gesamtschweizerischer Rahmenlehrplan sowie darauf aufbauend kantonale, regionale oder institutionelle Schullehrpläne erarbeitet werden.

Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität

Im Januar veröffentlichte die ETH Zürich eine Studie, die einen Zusammenhang zwischen der Maturitätsausbildung und dem Studienerfolg an der ETH belegte. Gemäss der Untersuchung, die auf Daten von über 5000 ETH-Studierenden basiert, bilden gute Maturitätsnoten, ein früher Studienbeginn und eine hohe Motivation zentrale Erfolgsfaktoren für ein Studium. Die Ergebnisse lassen weiter erkennen, dass der Erfolg auch von der Herkunftsschule abhängt. Obwohl die ETH betonte, dass die Studie keine Qualitätsbeurteilung der Gymnasien darstelle, sorgte das Ranking der Schulen für Kritik in Bildungskreisen. Für Isabelle Chassot (FR, cvp), Präsidentin der Erziehungsdirektorenkonferenz beruht es auf einer ungenügenden Grundlage und weist methodische Mängel auf.

Zusammenhang zwischen der Maturitätsausbildung und dem Studienerfolg

Die Vorlage stiess sowohl bei Lehrern wie auch bei Bildungspolitikern auf Ablehnung. Viele der befragten Institutionen sehen mit dieser Reform das Erfolgsmodell der Berufsmaturität gefährdet. Die Schweizerische Direktorinnen- und Direktorenkonferenz der Berufsfachschulen wollte aus diesem Grund ganz auf die Revision verzichten. Ähnlich skeptisch äusserte sich die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen. Sie befürchtet, dass durch die Flexibilisierung der Ausbildung bei Studienbeginn kein kongruenter Wissensstand mehr bestünde und daher in vielen Fachbereichen Vorkurse oder Aufnahmeprüfungen eingeführt werden müssten. Wirtschaftskreise kritisierten vor allem die Untervertretung von Naturwissenschaft und Technik in den Grundlagefächern. Gemäss dem Kaufmännischen Verband trägt die Verordnung den Besonderheiten der kaufmännischen Berufsmaturität kaum Rechnung. Auch bei den Parteien stiess der Verordnungsentwurf auf viel Widerstand. Für SP, FDP und SVP fehlt es insbesondere am Berufsbezug der Ausbildung.

Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität

Im Berichtsjahr wurde der Entwurf zur Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität in die Vernehmlassung geschickt. Im Zentrum der Revision stehen eine erhöhte Flexibilität der Angebote und eine Angleichung der Ausbildungsinhalte der beiden Hauptbereiche Technik und Kaufmännisches. Die Berufsmaturität wäre damit weniger eng an den erlernten Beruf gebunden und hätte mehr Allgemeinbildung und interdisziplinäres Lernen zum Inhalt. Neu soll es vier Grundlagenfächer geben, nämlich zwei Landessprachen, eine weitere Fremdsprache sowie Mathematik. Das bisher eigenständige Fach Geschichte wird dagegen gestrichen und in das neue Fach Gesellschaft und Wirtschaft integriert.

Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität

Die EDK verabschiedete ein Passerellen-Reglemet, nach dem Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität über eine Ergänzungsprüfung Zugang zu universitären Hochschulen erhalten. Diese Prüfung umfasst die Fachbereiche lokale Landessprache, zweite Landessprache oder Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften.

Passerellen-Reglemet Berufsmaturität