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Im Mai 2018 beschäftigte sich die WBK-SR mit der Vorprüfung einer Standesinitiative des Kantons Bern. Diese forderte eine Anpassung des MedBG, welche zur Folge hätte, dass die Kantone pro Arzt oder Ärztin in Weiterbildung jährlich eine Pauschale von mindestens CHF 15'000 an ihre Krankenhäuser entrichten müssten. Zudem soll zwischen den Kantonen ein Ausgleichsmechanismus geschaffen werden, um eine Teilung der Kosten, die durch die ärztliche Weiterbildung verursacht werden, zu ermöglichen. Der Solidaritätsgedanken bezüglich Weiterbildungsfinanzierung wurde von der Kommission zwar durchaus positiv bewertet und sie erachtete die Standesinitiative auch als gerechtfertigt. Es sei jedoch den Kantonen selbst überlassen, wie sie in die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte investieren wollen. Es gehe nun vielmehr darum, Anreize zu schaffen, um skeptische Kantone zur Unterzeichnung der interkantonalen Vereinbarung über die ärztliche Weiterbildung zu bewegen. Diese war 2014 von der Plenarversammlung der GDK verabschiedet worden. Für das Inkrafttreten brauche es den Beitritt von 18 Kantonen, bislang seien es 14 Kantone. Die WBK-SR hielt es deshalb für zu früh, auf Bundesebene tätig zu werden, und beantragte mit 10 zu 1 Stimmen, dem Geschäft keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit bestehend aus Werner Luginbühl (bdp, BE) sah das jedoch anders und sprach sich für Folgegeben aus.

Ärztliche Weiterbildungsfinanzierung (Kt.Iv. 17.309)

Der Nationalrat verfuhr mit der Solothurner Standesinitiative zur Einführung einer nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung wie im Vorjahr der Ständerat. Er gab ihr keine Folge und forderte den Bundesrat mit einem Postulat zur Prüfung eines allfälligen Systemwechsels auf.

nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung

Als Postulat überwies der Ständerat zudem eine Standesinitiative des Kantons Solothurn für die Einführung einer nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung mit dem Auftrag an die Regierung, einen Systemwechsel von der Angebots- zur Nachfrageorientierung zu prüfen, so dass nicht mehr die Anbieterinnen und Anbieter von Weiterbildungskursen, sondern weiterbildungswillige Personen mittels Bildungsgutscheinen subventioniert werden können. Damit folgte der Ständerat dem Vorschlag seiner WBK, die das Solothurner Begehren wohl als prüfenswert eingestuft, ihm jedoch keine Folge geleistet hatte, da es zu allgemein gehalten sei und ins Uferlose zu führen drohe.

nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung