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Das WBF revidierte die Verordnung vom 11. September 2017 über Mindestvorschriften für die Anerkennung der Bildungsgänge und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen, welche die eidgenössische Anerkennung von Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen gewährleistet. Die neue Verordnung trat am 1. November 2017 in Kraft. Der Bundesrat beantragte in der Folge, die beiden gleichlautenden Postulate Jositsch (sp, ZH; Po. 12.3428) und Häberli-Koller (cvp, TG; Po. 12.3415) abzuschreiben. Der Nationalrat resp. der Ständerat kamen dieser Aufforderung im Sommer 2018 nach, indem sie den Bericht über die Motionen und Postulate 2017 guthiessen.

Anerkennung der Nachdiplomstudiengänge Höhere Fachschule
Dossier: Höhere Fachschulen

Im November hat das EVD die Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen angepasst. Mit der Revision werden neue Fachrichtungen für die verschiedenen Bildungsgänge sowie ein neuer Bereich „Verkehr und Transport“ eingeführt. Bestehende Bezeichnungen von Fachrichtungen oder Titeln werden teilweise geändert.

Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen

Nachdem die Ergebnisse der im Herbst 1999 abgeschlossenen Vernehmlassung zum revidierten Medizinalberufsgesetz im Jahr 2000 Gegenstand einer Auswertung durch das Bundesamt für Gesundheit gewesen waren, gab der Bundesrat im Juli des Berichtsjahres einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Auftrag. Ziel der Revision ist die Erhaltung und Förderung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung sowie die Sicherstellung der interkantonalen und internationalen Freizügigkeit der schweizerischen Medizinalberufe.

Medizinalberufsgesetz