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«Les Routiers Suisses», der Verband der Berufsfahrerinnen und -fahrer, lancierte 2022 die sogenannte Chauffeurinitiative, die forderte, dass der BV ein Artikel beigefügt wird, der unter anderem für eine genügende Anzahl an gut ausgebildeten Chauffeusen und Chauffeure sorgt sowie einen angemessenen und verbindlichen Mindestlohn für diese Personen festlegt. Die Forderungen des Initiativkomitees beinhalteten zudem ein Kabotageverbot (d.h. ein Verbot von Transporten innerhalb der Schweiz mit Fahrzeugen, die im Ausland immatrikuliert sind) und die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Chauffeusen und Chauffeuren in der Schweiz. Gemäss Website der Initiative (chauffeurinitiative.ch) bestand ein gewichtiger Grund für die Lancierung des Begehrens darin, dass es zunehmend schwierig werde, einheimische Chauffeure und Chauffeusen zu finden. In der Folge drängten Arbeitnehmende aus Osteuropa in diesen Sektor; diese Personen arbeiteten zwar günstiger, hätten aber keinen Bezug zur Schweiz.
Im Juli 2022 gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die eingereichte Unterschriftenliste zur Initiative den gesetzlichen Formen entspreche; damit konnte die Sammlung der Unterschriften gestartet werden. Das Ende der Sammelfrist wurde auf den 12. Januar 2024 festgelegt.
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG) reagierte sehr skeptisch auf die Lancierung der Initiative und sprach sich insbesondere gegen den geforderten Mindestlohn aus. Das Lohnniveau im Schweizer Strassentransport sei bereits heute angemessen, es brauche daher keinen staatlichen Eingriff.

Eidgenössische Volksinitiative «Angemessene Arbeitsbedingungen für Chauffeusen und Chauffeure (Chauffeurinitiative)»

In einer Botschaft zuhanden des Parlaments lehnte der Bundesrat die im Oktober 1999 von der Gewerkschaftsjugend eingereichte „Lehrstellen-Initiative“ ab. Einen falschen Lösungsansatz biete die Forderung nach der Einrichtung eines Lehrstellenfonds, der von Firmen zu speisen sei, die keine Lehrstellen anbieten. Das Bonus-Malus-System käme einer verordneten Bildung gleich und löse unnötigen administrativen Aufwand aus. Zudem könne sich das System kontraproduktiv auswirken, wenn Firmen, die bis anhin freiwillig Lehrstellen angeboten hätten, versucht seien, die Bildungsverantwortung an den Bund abzutreten. Der Bundesrat führte das neue Berufsbildungsgesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative an. Die Initianten lehnten aber einen Rückzug des Volksbegehrens ab, solange ihre beiden Forderungen – die verfassungsmässige Verankerung des Rechts auf berufliche Grundausbildung und die Einrichtung eines Lehrstellenfonds – nicht erfüllt seien. Als fadenscheinig bezeichneten sie den formalen Einwand eines zu hohen Verwaltungsaufwands.

Lehrstellen-Initiative

Der Christlichnationale Gewerkschaftsbund (CNG) kündigte an, eine Volksinitiative starten zu wollen, mit der er ein Recht auf Weiterbildung verlangen will. Mindestens fünf Arbeitstage pro Jahr sollen bei vollem Lohn zur beruflichen oder allgemeinen Weiterbildung genutzt werden dürfen.

Der Christlichnationale Gewerkschaftsbund (CNG) kündigte an, eine Volksinitiative starten zu wollen, mit der er ein Recht auf Weiterbildung verlangen will