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Die Stärkung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung – insbesondere des Projekts «viamia» – stand in der Herbstsession 2022 auf der Agenda des Ständerates. Für die Mehrheit der vorberatenden WBK-SR argumentierte Jakob Stark (svp, TG), dass die Bedeutung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) unbestritten sei, sowohl was die berufliche Weiterbildung anbelange als auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel. Ebenso unbestritten sei der Nutzen des Projekts «viamia», welches eine kostenlose berufliche Standortbestimmung für Personen über 40 Jahren anbietet. Es gebe jedoch drei Gründe, die gegen die Annahme der vorliegenden Motion der WBK-NR sprächen: Zum einen liege die Kompetenz für den BSLB-Bereich klar bei den Kantonen, zum anderen sei es nicht angebracht, bereits jetzt bestimmte Ausgaben für die nächste BFI-Periode festzulegen. Schliesslich sei es nicht sinnvoll, vor der geplanten Evaluation des Projekts viamia zu entscheiden, dass dieses weitergeführt werden solle.
Elisabeth Baume-Schneider (sp, JU) hingegen hob die positiven Aspekte der Motion hervor: So werde durch die Umsetzung der Motion keineswegs die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen in Frage gestellt, es gehe vielmehr um die Weiterführung eines Projekts, das das Ziel verfolge, den einheimischen Arbeitsmarkt zu stärken und die Arbeitnehmenden, die sich beruflich neu orientieren möchten, zu unterstützen. Die Mehrheit des Ständerates sprach sich jedoch mit 23 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen für Ablehnung der Motion aus.

Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung als Teil des Bildungsraums Schweiz positionieren (Mo. 22.3391)

Der Bundesrat publizierte im September 2022 den Bericht «Angebote der Arbeitslosenversicherung für junge Erwachsene am Übergang II» (also beim Übergang von der Berufslehre in den Arbeitsmarkt) in Erfüllung eines Postulats Jositsch (sp, ZH). Der Bericht hielt fest, dass es aufgrund der Covid-19-Pandemie einen Anstieg der Arbeitslosen generell und insbesondere bei den Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern zu verzeichnen gegeben, sich die Lage jedoch relativ rasch wieder normalisiert habe. Die Herausforderung für die jungen Arbeitssuchenden sei aber aus Sicht der Arbeitsmarktbehörden nicht grösser gewesen als in vorangehenden Krisen, weshalb keine grossen Änderungen am System vorgenommen werden müssten. In den Befragungen und Gesprächen mit den zuständigen Behörden seien jedoch punktuell Vorschläge eingebracht worden, wie den Jugendlichen beim Übergang II noch besser geholfen werden könne. So wurde etwa vorgeschlagen, die von Jositsch angesprochenen Berufspraktika attraktiver zu gestalten oder den Aufbau von Einzelcoachings in Form eines Tandems oder eines Mentorings zu prüfen. Ausserdem solle die besondere Wartezeit von 120 Tagen für den Besuch von arbeitsmarktlichen Massnahmen – also Leistungen zur Unterstützung des Ziels der raschen und dauerhaften (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt – reduziert oder gänzlich abgeschafft werden. Ohne diese Wartezeit, welche Personen betrifft, die noch keine Beiträge an die ALV eingezahlt haben, könnten die Arbeitsmarktchancen mancher Jugendlichen stark erhöht werden, so der Bericht.

Berufserfahrung von arbeitslosen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern in der Corona-Krise stärken (Po. 20.3480)
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Die WBK-NR verlangte mittels einer im April 2022 eingereichten Motion die Stärkung und Weiterführung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB). Der zentrale Punkt bestand für die WBK-NR in der Weiterführung des Projekts «viamia», welches einen Teil des 2019 beschlossenen Massnahmenpakets des Bundesrats zur Förderung inländischer Arbeitskräfte darstellte. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Vorstosses. Das Parlament habe sich mit Gutheissen des BBG dafür entschieden, dass sich der Bund aus dem Bereich BSLB zurückziehe und diesen den Kantonen überlasse. Der Bund nutze jedoch die Möglichkeit, im Rahmen einer gezielten Projektförderung gewisse Leistungen der Kantone für die BSLB zu finanzieren. So beteilige sich das SBFI in der laufenden BFI-Periode etwa an dem erwähnten Projekt viamia, welches Personen über 40 Jahren eine kostenlose berufliche Standortbestimmung ermöglicht. Eine allfällige Verlängerung der Anstossfinanzierung durch den Bund könne im Rahmen der BFI-Botschaft 2025-2028 geprüft werden.
Die grosse Kammer befasste sich in der Sommersession 2022 mit dem Anliegen. Dabei lag ein Einzelantrag von Andreas Glarner (svp, AG) auf Ablehnung der Motion vor. Der SVP-Vertreter begründete seinen Antrag mit dem Argument, dass die Stärkung der Massnahmen und Weiterführung von Projekten im BSLB-Bereich erst im Rahmen der BFI-Periode 2025-2028 beraten werden sollen. Simone de Montmollin (fdp, GE) erläuterte seitens der Kommission, dass die vorberatende WBK-NR über eine parlamentarische Initiative von Mustafa Atici (sp, BS; Pa.Iv. 21.517) debattiert habe, welche im BSLB-Bereich Kompetenzen für den Bund gefordert hatte. Die Kommission sei im Rahmen dieser Diskussion übereingekommen, dass der BSLB-Bereich gestärkt, an der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen jedoch nicht gerüttelt werden solle. Daher habe die Kommission die vorliegende Motion eingereicht, worauf Mustafa Atici seine Initiative zurückzog. Letzterer wies im Plenum darauf hin, dass der Einzelantrag Glarner auf einem Missverständnis beruhen müsse. Die Motion wolle nämlich genau das, was Glarner ausführe. In der anschliessenden Abstimmung wurde die Motion mit 129 Stimmen zu 48 Stimmen angenommen. Für den Antrag Glarner und den Bundesrat stimmten lediglich Mitglieder der SVP-Fraktion.

Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung als Teil des Bildungsraums Schweiz positionieren (Mo. 22.3391)

Im Zentrum eines von Daniel Jositsch (sp, ZH) im Juni 2020 eingereichten Postulats stand die Förderung des Berufspraktikums für arbeitslose Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger zur Bewältigung der Corona-Krise. Das Berufspraktikum sei als arbeitsmarktliche Massnahme der ALV ein geeignetes Instrument, um «Berufserfahrung zu sammeln, berufliche Kenntnisse zu vertiefen und das persönliche Netzwerk zu vergrössern», so Jositsch. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats; eine zusätzliche Unterstützung der Berufspraktika sei nicht nötig, diese würden bereits heute gefördert. Des Weiteren bestehe derzeit aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit, dass Lernende nach Lehrabschluss in ihrem Lehrbetrieb weiterbeschäftigt werden können, auch wenn sich der Betrieb in Kurzarbeit befinde.
Der Ständerat entschied sich in der Herbstsession 2020 äusserst knapp, bei 21 zu 21 Stimmen mit Stichentscheid von Präsident Stöckli (sp, BE), das Postulat anzunehmen.

Berufserfahrung von arbeitslosen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern in der Corona-Krise stärken (Po. 20.3480)
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Gestützt auf die Erkenntnisse des Bildungsberichtes 2018 überprüften das WBF und die EDK 2019 ihre bildungspolitischen Ziele. Dabei hielten sie in ihrer gemeinsamen Erklärung fest, dass die langfristig angelegten Ziele aus der Zielvereinbarung 2015 weiterhin relevant seien und entsprechend weiterverfolgt würden. Die bisherigen Ziele betreffen den Bereich der obligatorischen Schule, den Abschluss auf der Sekundarstufe II, die Maturität, die Profile der Tertiärstufe, Studienabbrüche an der Universität sowie den Ein- und Wiedereinstieg von Erwachsenen in den Arbeitsmarkt. Neu kamen je ein Ziel zur Digitalisierung und zum Sprachaustausch hinzu.

Bildungspolitische Ziele 2019
Dossier: Bildungspolitische Ziele der Schweiz

Christian Wasserfallen (fdp, BE) beantragte die Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung (BLSB) zu stärken und forderte den Bundesrat in einem Postulat auf, eine nationale Strategie in diesem Bereich zu entwickeln und die Kantone in ihrer Eigeninitiative zu stärken. Ausserdem solle der Bundesrat prüfen, wie der Bund bei diesem Thema selbst aktiv werden könne und welche gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden müssten.
Der Bundesrat war bereit, zu prüfen, mit welchen Massnahmen die BSLB gestärkt werden könne und beantragte die Annahme des Postulates.
In der nationalrätlichen Debatte monierte Jean-François Rime (svp, FR), dass das Postulat der Verwaltung zwar einen Haufen Arbeit bringe, und dem Nationalrat später einen Bericht; dieser würde jedoch keinen grossen Mehrwert bringen. Zudem liege der BSLB-Bereich klar in der Zuständigkeit der Kantone und nicht des Bundes. Folglich stimmte die SVP gegen das Postulat, erhielt von anderen Fraktionen aber kaum Unterstützung: Der Nationalrat nahm das Anliegen mit 119 zu 63 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich an.

Stärkung der Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung

Im Januar 2019 publizierte der Bundesrat einen ausführlichen Bericht in Erfüllung des Postulates der WBK-NR zum Thema «Demografische Entwicklung und deren Auswirkungen auf den Bildungsbereich». Der Bericht des BFS befasste sich mit dem Schweizer Bildungssystem und dem Bildungsniveau der Bevölkerung und lieferte im Anhang für sämtliche Bildungsfelder detaillierte Zahlen zur künftigen Anzahl an Personen mit dem entsprechenden Bildungsabschluss. Zudem analysierte er die Einwanderung mit Blick auf die höchste abgeschlossene Ausbildung der betreffenden Personen. Aus wirtschaftlicher Sicht untersuchte der Bericht, ob sich die Bildung der Schweizer Bevölkerung mit der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt deckt. Die Autorinnen und Autoren wiesen darauf hin, dass der Bericht zwar Zahlen liefere; diese seien aber mit einer gewissen Vorsicht zu geniessen, da es sich immer um vorausschauende Hypothesen handle. Generell erwarte die Schweiz immer mehr Schülerinnen und Schüler sowie Lernende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Entsprechend werden auf allen Stufen auch mehr Abschlüsse vorgewiesen werden (EFZ, EBA, Matura, Bachelor und Master). Sodann wird im Bereich der Berufsbildung, den Höheren Fachschulen, den Fachhochschulen und den Universitäten vor allem mit mehr Abschlüssen in den Bereichen Informatik und Kommunikationstechnologie, Gesundheitswesen/Pflege und Sozialwesen gerechnet. Generell dürfte sich das Bildungsniveau der Schweizer Bevölkerung in den nächsten Jahren noch weiter erhöhen; gemäss Prognose wird im Jahr 2037 circa die Hälfte der Schweizer Bevölkerung über einen Abschluss auf der Tertiärstufe verfügen. Im Bereich der Migration erwarten die Autorinnen und Autoren weiterhin viele gut ausgebildete Personen, die in die Schweiz einwandern. Schliesslich wiesen Berechnungen darauf hin, dass das Bildungssystem den erwarteten Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt gerecht werde und die Menschen in der Schweiz grundsätzlich Berufe ausübten, die ihrer Ausbildung entsprechen.

Demografische Entwicklung und Auswirkungen auf den gesamten Bildungsbereich

Andrea Gmür-Schönenberger (cvp, LU) forderte den Bundesrat auf, die ohnehin vorhandenen Daten zum Studienerfolg von Maturandinnen und Maturanden aufgeschlüsselt nach Gymnasien veröffentlichen zu lassen. Falls für die richtige Interpretation der Daten weitere Informationen der Kantone erforderlich seien, so sei das BFS verpflichtet, diese einzuholen und ebenfalls zu publizieren. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass das BFS keine Resultate publizieren dürfte, welche Rückschlüsse auf einzelne Gymnasien zuliessen; dies wäre bei Daten zum Studienerfolg nach Gymnasium aber der Fall. Der Schutz der Befragten – beziehungsweise der zur Verfügung gestellten Informationen – stelle für die Kantone eine wichtige Voraussetzung für die Bereitschaft dar, dem BFS diese Informationen weiterhin zu übermitteln.
In der nationalrätlichen Debatte erörterte Gmür-Schönenberger, dass der Anteil der ehemaligen Schülerinnen und Schüler, die später einen Hochschulabschluss erreichen, ein Qualitätsmerkmal für ein Gymnasium darstelle. Es sei daher für die Kantone und die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Forschung, wichtig zu erfahren, wie die einzelnen Gymnasien hier abschnitten. Der Nationalrat nahm die Motion mit 181 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar an.
Im Ständerat erläuterte Anne Seydoux-Christe (cvp, JU) für die Kommissionsmehrheit, dass drei wichtige Punkte für die Ablehnung der Motion sprächen. Erstens gehe es in den Gymnasien nicht ausschliesslich um die Ausbildung zukünftiger Studentinnen und Studenten. Zweitens spielten viele andere Faktoren – wie etwa der Bildungsgrad der Eltern oder die Studienfachwahl – eine entscheidende Rolle für einen allfälligen Hochschulabschluss. Drittens stelle sich die Frage, weshalb dann nicht auch die Daten anderer Institutionen, wie etwa der Berufsmaturitätsschulen, veröffentlicht würden. Für die Kommissionsminderheit wies Erich Ettlin (cvp, OW) darauf hin, dass die Open-Government-Data-Strategie der Schweiz darauf abziele, ohnehin erhobene Daten zu veröffentlichen. Zudem erörterte Ettlin, dass es auch unter den Volksschulen (Stichwort PISA) oder unter den Hochschulen Wettbewerb gäbe. Schliesslich seien diese Daten eine essenzielle Grundlage für die Kantone, um die Qualität ihrer gymnasialen Ausbildung und der einzelnen Gymnasien sicherzustellen. In der Abstimmung folgte der Ständerat jedoch seiner Kommissionsmehrheit und lehnte die Motion mit 30 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich ab.

Vorhandene Daten zum Studienerfolg publizieren

Im Mai 2015 bestätigten und erweiterten der Bund (WBF) und die Kantone (EDK) ihre bildungspolitischen Ziele, die sie zum ersten Mal 2011 für den Bildungsraum Schweiz festgelegt hatten. Den Bericht erarbeiteten die Akteure unter anderem gestützt auf den Bildungsbericht Schweiz 2014; insgesamt wurden darin sieben Ziele und fünf Herausforderungen definiert.
Ein wichtiges Ziel für WBF und EDK blieb die Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II auf 95 Prozent. Das bedeutet, dass 95 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz mindestens einen Bildungsabschluss auf Stufe Sek II (Abschluss von Gymnasium, Fachmittelschule oder beruflicher Grundbildung) erreichen sollen. Ebenfalls soll weiterhin die Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden sichergestellt werden. Die Bildungsberichte 2010 und 2014 hatten nämlich auf Lücken der Studierfähigkeit einzelner Maturandinnen und Maturanden hingewiesen. Ein neues Ziel bestand darin, mehr über die hohe Abbruchquote der Studierenden auf Universitätsstufe (25%) herauszufinden und daraus Massnahmen abzuleiten. Zwei weitere Ziele befassten sich mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels. Einerseits ging es dabei um die Unterstützung von Erwachsenen, die einen Berufsabschluss nachholen oder ihren Beruf wechseln wollten. Andererseits ging es um eine Optimierung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.

Bildungspolitische Ziele 2015
Dossier: Bildungspolitische Ziele der Schweiz

Dans le contexte du centenaire de la Conférence des directrices et directeurs de gymnases suisses (CDGS), la question de la qualité de la maturité gymnasiale a refait surface. En effet, la maturité gymnasiale et sa qualité de sésame universel d’entrée dans les Hautes écoles suisses a été montrée du doigt, notamment par les Ecoles polytechniques fédérales (EPF). Ces universités ont estimé que la maturité n’offrait plus une garantie de réussite suffisante, surtout dans les branches scientifiques. C’est pour cette raison que la CDGS a mis en avant sa volonté de maintenir une maturité qui ouvre les portes aux Hautes écoles suisses, de mieux définir les compétences essentielles pour les études académiques et de rapprocher les écoles des académies.

le niveau de la maturité gymnasiale

Im November genehmigte der Bundesrat eine Änderung der Gebührenverordnung zur eidgenössischen Maturität. Mit der Totalrevision steigt die Anmeldegebühr von 120 auf 200 Fr. Da die Maturaarbeit ab 2012 mit einer zählenden Note bewertet wird und dadurch der Aufwand für die Prüfungsbehörde steigt, wird eine separate Gebühr von 100 Fr. für die Maturaarbeit eingeführt. Für die Ergänzungsprüfung „Passerelle“, welche den Berufsmaturanden den Zugang zu universitären Hochschulen erlaubt, wird die Gebühr um 100 auf 500 Fr. erhöht.

Änderung der Gebührenverordnung zur eidgenössischen Maturität

Mit dem Qualitätsniveau an Gymnasien befasste sich auch die im Berichtsjahr von den Erziehungsdirektoren gegründete Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK). Die Vertreter aus allen Kantonen wurden beauftragt, bis Ende 2009 Empfehlungen auszuarbeiten, wie künftig die allgemeine Studierfähigkeit der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten garantiert werden kann. Der brisanteste Vorschlag stammte von Professor Franz Eberle, dem Verfasser der Studie zu Evamar II. Er forderte, dass die Maturandinnen und Maturanden neben den bisherigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen in Mathematik, erster Landessprache und Englisch einen standardisierten Test zur Messung von Mindestkompetenzen absolvieren müssten. Die Schülerinnen und Schüler könnten ihre Matura nur bestehen, wenn sie bei allen drei Tests ein ausreichendes Ergebnis erzielen würden. Damit wäre das gegenwärtige Kompensationssystem in den drei Kernfächern teilweise aufgeweicht.

Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK) standardisierten Test

Die im Jahr 2007 von der Erziehungsdirektorenkonferenz und dem EDI vorgenommenen Änderungen an der Maturitätsanerkennungsregelung von 1995 (MAR) werden ab 2012 auch bei der von der Schweizerischen Maturitätskommission durchgeführten schweizerischen Maturitätsprüfung angewendet. Dies entschied der Bundesrat im April.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Im Berichtsjahr wurden die Ergebnisse des ersten nationalen Leistungstests bei Maturandinnen und Maturanden veröffentlicht. Im Vordergrund stand dabei die Frage, ob das vorhandene Wissen und Können den gegenwärtigen Anforderungen der Universitäten genügt. Die getesteten Schülerinnen und Schüler wiesen in den Fächern Erstsprache, Mathematik und Biologie kurz vor Schulabschluss eine zufriedenstellende Ausbildung auf. Zwischen den einzelnen Getesteten und auch zwischen ganzen Klassen zeigten sich allerdings grosse Leistungsunterschiede. Maturandinnen und Maturanden die das Gymnasium nur während drei Jahren besucht hatten, erbrachten im Durchschnitt in allen drei Bereichen schlechtere Leistungen, als jene mit einer vierjährigen gymnasialen Ausbildung. Am besten schnitten tendenziell die Langzeitgymnasiasten ab. Der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer sah sich durch die Resultate in seiner Forderung bestärkt, dass Bund und Erziehungsdirektorenkonferenz für die gymnasiale Ausbildung eine Mindestdauer von vier Jahren vorschreiben sollten.

gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsreform

Die EDK unterzog auch das Reglement über die Anerkennung der Fachmittelschulabschlüsse (FMS-Reglement) einer Teilrevision. Hier geht es vor allem um eine weitere Präzisierung der Voraussetzungen für den Erwerb der Fachmaturität als Zulassungsberechtigung für die entsprechenden Fachhochschulstudiengänge.

Fachmittelschulabschlüsse

Die Vernehmlassung der Revision des Maturitätsanerkennungs-Reglements (MAR) brachte keine klaren Ergebnisse. Die Reform wurde sehr unterschiedlich beurteilt. Nach einer internen Überarbeitung genehmigten die EDK und der Bundesrat die Revision des MAR im Juni. Inhaltlich entspricht sie weitgehend der im Vorjahr präsentierten Vorlage. Im Zentrum steht eine Stärkung der naturwissenschaftlich-mathematischen Fächer, deren Anteil am Unterricht um fünf Prozentpunkte auf 25-35% erhöht wird. Die Leistung in den drei Fächern Biologie, Chemie und Physik werden zudem nicht mehr mit einer Gesamtnote, sondern für die Einzelfächer beurteilt.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Ende Jahr gaben die EDK und das EDI Vorschläge für eine Teilrevision des Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) in die Vernehmlassung. Der Verordnungsentwurf sieht vor, den Anteil der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer von heute 20-30% auf 25-35% zu erhöhen und Biologie, Physik und Chemie wieder einzeln zu benoten. Dasselbe gilt in den Geistes- und Sozialwissenschaften für Geschichte und Geographie. „Einführung in Wirtschaft und Recht“ wird obligatorisch, Informatik neu Ergänzungsfach. Zudem können die Schulen Philosophie künftig auch als Grundlagenfach anbieten. Für das Bestehen der Maturität zählt neu die Note für die Maturaarbeit mit, doppelt gewichtet werden die Noten für die Erstsprache, Mathematik und das Schwerpunktfach. Zur Debatte steht auch die Forderung, dass gymnasiale Lehrkräfte in der Regel über einen universitären Master-Abschluss verfügen und sich die Schulen zur Einrichtung eines professionellen Qualitätsmanagements verpflichten müssen. Heikle Fragen wie die Dauer der gymnasialen Ausbildung, die Wahl der Fremdsprachen oder die Möglichkeit zur Absolvierung einer zweisprachigen Matur sollen erst im Rahmen einer Totalrevision frühestens 2008 thematisiert werden.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

In seiner Antwort auf eine Interpellation Stadler (cvp, UR) erklärte der Bundesrat, es sei noch unklar, ob die verstärkte Individualisierung der neuen gymnasialen Ausbildung zur allgemeinen Hochschulreife führe. Zu beantworten sei diese Frage erst nach der zweiten Evaluationsphase des neuen Maturitätsreglements, welche primär das Wissen der Schülerinnen und Schüler am Ende der gymnasialen Ausbildung betrachte; gemäss der ersten, abgeschlossenen Evaluationsphase beurteilten Lernende, Lehrende und Schulleitungen die Reform aufgrund des grösseren und flexibleren Fächerangebots positiv. Während sich der Anteil von Profilen mit Latein mehr als halbiert habe, optierten mehr Schülerinnen und Schüler für neue Sprachen, Naturwissenschaften und Wirtschaft/Recht; nach PPP (Philosophie, Pädagogik und Psychologie) bestehe gar eine Nachfrage, die das Angebot übersteige.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Widmer (sp, LU), das den Bundesrat beauftragt, bei der Evaluation der neuen Matura den Status der Fächer Informations- und Kommunikationstechnologien besonders sorgfältig abzuklären. Verworfen wurden hingegen zwei Motionen der SVP: Freysinger (VS) hatte die Revision der seit 2003 gültigen Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung verlangt; in seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass Änderungen auf eidgenössischer Ebene mit den kantonalen Prüfungsreglementen koordiniert werden müssten. Pfister (SG) hatte die Aufnahme von Verhandlungen mit Deutschland gefordert, da schweizerische Staatsangehörige bei der Umrechnung ihrer Maturitätsnoten schlecht wegkämen und so bei der Zulassung zu Numerus-clausus-Fächern benachteiligt seien.

gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsreform

Um endlich der Frage beizukommen, ob der Maturitätsabschluss inhaltlich die allgemeine Hochschulreife auch tatsächlich garantieren könne, liess die Konferenz Schweizerischer Gymnasialrektoren in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Schweizer Universitätsrektoren (Crus) alle 13 700 Studierenden an den Schweizer Universitäten im dritten Semester nach ihrer Einschätzung der Qualität ihrer gymnasialen Bildung befragen. Diese Befragung sollte es insbesondere auch möglich machen, die Leistungsfähigkeit der alten Maturitätsverordnung mit der Leistungsfähigkeit des seit 1995 geltenden neuen Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) zu vergleichen. 88% der Befragten zeigten sich sehr bis mittel zufrieden mit ihrer besuchten Mittelschule und bezeichneten ihre Kenntnisse in fachübergreifenden Kompetenzen als sehr nutzbringend. Der technische Maturitätstypus C wurde allerdings dahingehend kritisiert, nur mittelmässige Kenntnisse im naturwissenschaftlichen Bereich zu vermitteln; der alte Maturitätstypus wurde demgegenüber für seine ungenügende Vorbereitung auf spezifische Studienrichtungen – so insbesondere die Informatik, aber auch Physik und Chemie – getadelt.

le niveau de la maturité gymnasiale

Mitte Mai stimmten die Waadtländer und Freiburger Stimmbevölkerungen dem Bau eines interkantonalen Gymnasiums in Payerne (VD) zu. Dem Baukredit musste eine interkantonale Vereinbarung vorausgeschickt werden. Diese gesteht dem Gymnasium eine eigene Rechtspersönlichkeit und eigene Verwaltungskompetenzen zu, legt jedoch die Beaufsichtigung der Schule in die Hände einer Delegation beider Kantonsregierungen sowie einer parlamentarischen Kommission. Die Schwierigkeit, die Anstellungsbedingungen für das Lehrpersonal des Gymnasiums zu harmonisieren, wurde dahingehend gelöst, dass dieses ein eigenes Salärsystem erhielt, das einem Kompromiss zwischen der freiburgerischen und der waadtländischen Lohnordnung gleichkommt.

interkantonalen Gymnasiums in Payerne

Die EDK beschloss im Juni praktisch einstimmig, dass künftig auch Diplommittelschulen als wichtiger Brückenkopf zwischen Gymnasium und Berufslehre unter der Bezeichnung „Fachmittelschulen“ den Erwerb einer Fachmaturität ermöglichen sollen. Somit können die „Fachmittelschulen“ ihren Absolventinnen und Absolventen den Zugang zu den Fachhochschulen öffnen. Ohne diese Aufwertung hätten die Diplommittelschulen, deren Schülerschaft zu 90% aus Frauen bestand, finanziellen Sparübungen zum Opfer zu fallen gedroht.

Fachmittelschulen

Schweizerische Anerkennung erlangten nun auch die an der Feusi Maturitätsschule ausgestellten Maturitätszeugnisse des ersten Bildungswegs sowie diejenigen des Sportgymnasiums. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die EDK veranlassten, dass ab Sommer des Berichtsjahres alle Feusi-Maturitätszeugnisse eidgenössisch anerkannt wurden und zu einem Studium an allen Schweizer Universitäten berechtigen.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Mit einer Motion wollte Nationalrat Eggly (lp, GE) den Bundesrat beauftragen, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, die es dem Bund ermöglicht, sich an den Kosten der ausserordentlichen eidgenössischen Maturität zu beteiligen, um so eine zu starke Gebührenerhöhung für die Kandidatinnen und Kandidaten zu vermeiden. Der Bundesrat anerkannte, dass die Gebühren einen sehr hohen Stand erreicht haben, begründete dies aber mit dem gestiegenen Aufwand für die Prüfungen und dem Prinzip, dass die Gebühren des Bundes gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kostendeckend sein müssen. Da derzeit verwaltungsintern die Anforderungen an Gebührenerlasse des Bundes überdacht werden, war er jedoch bereit, die Motion als Postulat anzunehmen, worauf der Vorstoss überwiesen wurde.

Kosten der ausserordentlichen eidgenössischen Maturität Gebühren

Die neue Maturitätsanerkennungsverordnung schafft die Möglichkeit, eine zweisprachige Maturitätsprüfung ablegen zu können. Hauptbedingung ist, dass (zusätzlich zum regulären Sprachenunterricht) mindestens 600 Stunden in der Fremdsprache unterrichtet werden, wovon wenigstens ein naturwissenschaftliches Fach. Ursprünglich war dafür eine zweite Landessprache vorgesehen, die Kantone erreichten aber beim Bund, dass auch Englisch zugelassen wurde. Ab dem Schuljahr 2001/2002 starteten in den Kantonen Zürich, Basel-Land, Luzern und Neuenburg erste Pilotversuche mit Englisch.

Neue Maturitätsanerkennungsverordnung macht zweisprachige Matur möglich