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La CSEC-CE a déposé en octobre 2011 une motion qui souhaite favoriser une formation supérieure en linguistique et en littérature romanche. Plus précisément, le Conseil fédéral a été prié de s’engager en faveur de la sauvegarde et de la promotion de la langue et de la culture romanches en garantissant une formation universitaire. La mise en pratique d’un tel projet suppose évidemment une collaboration et coordination entre les cantons. Le Conseil fédéral est prêt à accepter cette nouvelle motion pour renforcer le quadrilinguisme spécifique à la Suisse. La formation supérieure en romanche est aujourd’hui dispensée par trois universités, celles de Genève, Fribourg et Zurich, mais sans aucune garantie pour le futur. En effet, la Suisse risque de bientôt manquer de chargés de cours et d’enseignants de langue romanche. Or, il reste quelque 60’000 personnes s’exprimant encore en romanche sur le territoire helvétique. De plus, au-delà de la langue, c’est la culture romanche et donc la multiculturalité suisse qu’il faut maintenir. Convaincues par ces arguments, les deux chambres ont soutenu la motion.

formation supérieure en linguistique et en littérature romanche.

Pour les étudiants en médecine, le numerus clausus a été reconduit. La Conférence universitaire suisse (CUS) a pris cette décision en invoquant l’augmentation constante d’étudiants souhaitant rejoindre les facultés de médecine. Ce numerus clausus concerne ainsi les universités de Bâle, Berne, Fribourg et Zurich.

Numerus Clausus

Après une année particulière en 2012, le Conseil fédéral a repris un rythme quadriennal avec son message relatif à l’encouragement de la formation, de la recherche et de l’innovation (FRI) 2013-2016. Le gouvernement, convaincu de la priorité politique de ces domaines, a proposé de leur affecter 23’878 millions de francs. Cette enveloppe budgétaire correspond à une croissance annuelle nominale des crédits de 3,7% en moyenne. Ce message, composé de 11 arrêtés financiers, vise le maintien de la position de la Suisse à la pointe de l’échiquier international. Il concerne plus précisément la formation professionnelle, les hautes écoles et universités, telles que EPF, HES ou encore Hautes Ecoles Cantonales, la recherche, à travers la Commission pour la Technologie et l’Innovation (CTI) et le Fonds National Suisse (FNS). Recommandé par les Commissions de la science, de l’éducation et de la culture des deux chambres (CSCE), ce texte a cependant suscité le débat. La Commission du Conseil des Etats a proposé un budget de 29,22 milliards de francs, ainsi qu’un rehaussement du plafond des dépenses de certaines institutions, alors que la Commission du Conseil national a proposé un budget allant jusqu’à 30,09 milliards de francs. En outre, toutes les deux ont plaidé pour un lissage du budget, mettant en exergue les dangers d’un financement irrégulier. Aux yeux des parlementaires, ce sont les modalités d’application qui ont alimenté le débat. Tout d’abord, l’enveloppe de 23,878 milliards de francs a été jugée insuffisante au vu de la concurrence internationale accrue, ainsi que du nombre croissant d’étudiants. Mais surtout, c’est la proposition de financement progressif sur quatre ans du Conseil fédéral qui a posé problème. Beaucoup ont estimé que le caractère irrégulier du financement risquait de mettre en difficulté les programmes de recherche, de limiter les emplois académiques et de réduire le niveau très élevé de la formation. Ils ont ainsi proposé un lissage du budget à la place du système de stop and go.

l’encouragement de la formation, de la recherche et de l’innovation (FRI) 2013-2016.

Analog zum Ständerat stellte der Nationalrat die Koordination des Hochschulwesens unter gleichberechtigen Partnern (Bund und Kantone) und nicht dessen Planung in den Mittelpunkt des HFKG. Damit suchte auch der Zweitrat den Ausgleich zwischen der insbesondere von rechtsbürgerlichen Kreisen befürchteten Zentralisierung des Hochschulwesens und der vom Bundesrat angestrebten gesamtschweizerischen Strategie. Hatte der Ständerat dem Bund in den Zweckbestimmungen noch einen aktiven Part in der Koordination des Hochschulwesens zugewiesen, schwächte der Nationalrat den Passus ab. So sollte der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen nur noch geeignete Rahmenbedingungen für den Wettbewerb unter den Hochschulen schaffen. Allfällige Investitionsbeiträge des Bundes an die Hochschulen wurden auf besonders kostenintensive Bereiche beschränkt (siehe unten). In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an seiner Version der Zweckbestimmungen fest. Mit einer aktiveren Rolle des Bundes in der Hochschulkoordination und seinem allgemeiner gehaltenen Finanzierungsgrundsatz befände sich die Version der Kleinen Kammer näher am Verfassungsartikel, wurde betont. Er beharrte auch auf seiner weit vorsichtigeren Annäherung an das Wettbewerbsprinzip und verteidigte hier den Grundsatz der Profilbildung. In seiner Differenzberatung schwenkte der Nationalrat schliesslich auf die Linie der Kleinen Kammer um.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Die künftige Organisationsform der Hochschulkonferenz gab einiges zu reden. Nicht mehrheitsfähig war die Minderheit Malama (fdp, BS), die neben dem Bundesrat und allen Kantonen auch vom Bundesrat zu bestimmende Vertreter aus der Arbeitswelt als stimmberechtigte Mitglieder in der Plenarversammlung vertreten wissen wollte. Angesichts der Referendumsdrohung des Gewerbeverbands und der Gewerkschaften wurde den Sozialpartnern aber eine beratende Rolle in den Gremien der Hochschulkonferenz zugestanden. Der Ständerat hatte dem Hochschulrat zusätzliche Kompetenzen zur Vereinheitlichung der Titelstrukturen gegeben, in Bezug auf die Kompetenzverteilung zwischen den beiden Tagungsformen der Hochschulkonferenz ansonsten aber keine materiellen Änderungen zum Bundesratsentwurf eingebaut. Auf Vorschlag der Kommissionsmehrheit nahm der Nationalrat dann aber eine gewichtige Kompetenzverschiebung von der Plenarversammlung an den kleineren Hochschulrat vor. So übertrug er die Verantwortung für die Festlegung von Hochschultypen und der kostenintensiven Bereiche sowie das Vorschlagsrecht für Studiengebühren von der Plenarversammlung an den Hochschulrat. Nachdem sich die beiden Kammern in der ersten Beratung der Differenzen zu keiner Einigung gefunden hatten, akzeptierte der Ständerat schliesslich die Position des Nationalrats.

Hochschulkonferenz

In der Zulassungsregelung für die verschiedenen Hochschultypen hatte der Ständerat den schlanken, allgemeingültigen Bundesratsvorschlag verabschiedet. Dem Prinzip der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung folgend, war die Kompetenz zur Festlegung von Richtlinien und Grundsätzen für die Zulassung für alle Hochschultypen dem Hochschulrat zugewiesen worden. Zudem sollte dieser aber auch Grundsätze für das Studienangebot der Fachhochschulen beschliessen können, was der postulierten Gleichbehandlung aller Hochschultypen wiederum entgegenstand. Der Nationalrat entschied sich für eine differenzierte Gesetzgebung, indem er für die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und die Fachhochschulen je eigene Zulassungsbestimmungen formulierte und die Kompetenzen des Hochschulrats zurückband. Gleichzeitig korrigierte er aber den im Bundesratsentwurf vorgesehenen und vom Ständerat gutgeheissenen Einfluss des Hochschulrats allein auf das Studienangebot der Fachhochschulen und die Ausgestaltung ihrer Studiengänge und gab nur noch die Praxisorientierung ihres Studien- und Forschungsbetriebs vor. Zusätzlich zu den verschiedenen Maturitätsabschlüssen akzeptierte der Nationalrat eine sogenannt gleichwertige Vorbildung als Zulassungsvoraussetzung für Fachhochschulen. Daneben lehnte er es äusserst knapp, mit einer Stimme Unterschied ab, eine von den ehemaligen Konservatorien in den Diskurs eingebrachte Sonderregelung für die musischen und künstlerischen Fachhochschullehrgänge vorzusehen. Er war nicht bereit, für Absolventen dieser Studienrichtungen zwingend einen Masterstudiengang vorzuschreiben. Nachdem beide Räte bezüglich der Differenzierung der Zulassungsbestimmungen an ihren Positionen festgehalten hatten, schloss sich der Ständerat schliesslich der differenzierteren Auslegung des Nationalrat an.

Zulassungsregelung

Beim Bezeichnungs- und Titelschutz übernahm die Grosse Kammer eine Ergänzung des Ständerats, die festhält, dass die Entscheide des Akkreditierungsrats nicht angefochten werden können. Damit sollen langwierige Rechtsstreitigkeiten mit unseriösen privaten Bildungsanbietern vermieden werden. Ein Antrag Egger (cvp, AG), das Gesetz aufgrund der vielen Vorbehalte zu Zielsetzung und beabsichtigter wie unbeabsichtigter Wirkung auf acht Jahre zu befristen, wurde zurückgezogen, nachdem die Vorgaben zum verlangten Wirksamkeitsbericht detaillierter ausgestaltet worden waren.

Bezeichnungs- und Titelschutz

Mit einer Interpellation und einem Postulat brachte der Zuger CVP-Nationalrat Gerhard Pfister (cvp, ZG) die Besorgnis verschiedener Akteure über die unzureichende Betreuungssituation, die Infrastrukturengpässe und die befürchteten Qualitätseinbussen an den Schweizerischen Hochschulen in den Rat ein. Mit Hinweis auf die Verdoppelung der Anzahl ausländischer Studierender in den vergangenen 20 Jahren auf einen Gesamtanteil von knapp einem Fünftel stellte er die Frage nach dem Finanzierungsmodusder Studienplätze. Zudem verlangte er Auskunft über allfällige Unterschiede zwischen Schweizern und Ausländern in Bezug auf die finanzielle Beteiligung der Studierenden selbst sowie der öffentlichen Hand. Das Postulat forderte den Bundesrat auf zu prüfen, wie die durch ausländische Studierende besetzten Studienplätze durch ihre Herkunftsstaaten mitfinanziert werden könnten. In seiner Antwort verwies der Bundesrat auf das grosse wissenschaftliche und wirtschaftliche Potenzial internationaler Mobilität und er schlug vor, die Abgeltungsmodalitäten im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz zu klären. Sie kann im Rahmen des neuen HFKG Empfehlungen zu den Studiengebühren abgeben. Zudem steht es ihr zu, den Zulauf ausländischer Studierender über Planungsinstrumente wie die Finanzplanung zu steuern. Der Nationalrat nahm das Postulat in der Dezembersession stillschweigend an, verschob hingegen die Diskussion zur Interpellation.

Finanzierungsmodusder Studienplätze Unterschiede zwischen Schweizern und Ausländern

Im Berichtsjahr kam die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) für das Jahr 2012 in die Räte. Es handelte sich um eine eigentliche Zwischenbotschaft. Normalerweise sind die BFI-Botschaften auf einen Zeitraum von vier Jahren ausgelegt. Da der Bundesrat künftig eine bessere Abstimmung der grossen Finanzbotschaften mit der Legislaturplanung beabsichtigt, wurde die nächste reguläre Botschaft auf den Zeitraum 2013–2016 terminiert und mit der Zwischenlösung 2012 das mit der vorangehenden Botschaft beschlossene Programm um ein Jahr verlängert. Entsprechend orientierte sich die Botschaft an den Zielen ihrer Vorgängerin. Zusätzlich enthielt sie eine mit den Postulaten Widmer (sp, LU) und David (cvp, SG) geforderte Evaluation und Standortbestimmung zur Bologna-Reform. Aus finanzierungstechnischen Gründen bedurfte es neben elf Bundesbeschlüssen zusätzlich einiger Übergangsregelungen für drei Bundesgesetze: das ETH-Gesetz, das Universitätsförderungsgesetz und das Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz. Ohne Gegenantrag beschlossen beide Räte Eintreten auf alle vierzehn Teilvorlagen. Acht von elf Bundesbeschlüssen sowie die Übergangsregelungen zu den drei Bundesgesetzen wurden durchgewinkt. Bei der Finanzierung der Fachhochschulen (Ständerat als Erstrat) und der Berufsbildung (Ständerat als Erstrat) sowie beim Kreditrahmen nach dem Universitätsförderungsgesetz (Nationalrat als Zweitrat) folgten die Räte jedoch nicht dem Entwurf des Bundesrats. Im Folgenden werden allein diese Geschäfte erörtert.

Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für das Jahr 2012.

Da die seit längerem laufenden Verhandlungen zwischen Basel-Landschaft und dem EDI als zuständigem Bundesdepartement zur Anerkennung des Halbkantons als Universitätskanton bis anhin erfolglos verliefen, reichte Letzterer, der die Universität Basel seit 2007 paritätisch mitträgt und weitere Hochschulinstitutionen (Fachhochschule Nordwestschweiz, Basler ETH-Bereich usw.) mitfinanziert, im Februar des Berichtsjahrs eine Standesinitiative ein. Darin wurde der Bundesrat ersucht, den Kanton Basel-Landschaft in der Verordnung zum (auslaufenden) Universitätsförderungsgesetz (UFG) unter den Universitätskantonen aufzuführen. Obschon sie dem Ansinnen günstig gesinnt waren, gaben beide Räte der Initiative aus formalen Gründen – die Verordnung steht in der Kompetenz des Bundesrats – keine Folge. Hingegen nahm der Ständerat mit Zustimmung des Bundesrats eine Motion Janiak (sp, BL) ähnlicher Stossrichtung an, die dieser als Reaktion auf die negative Haltung seines Rats zur Standesinitiative lanciert hatte. Die Motion will dem im neuen HFKG vorgezeichneten Prozess (Bestimmung der Kantonsvertretungen im Hochschulrat über ein entsprechendes Konkordat) vorgreifen und die Anerkennung von Basel-Landschaft als Hochschulkanton über eine eigens dafür geschaffene Gesetzesgrundlage erreichen. Der Nationalrat hat den Vorstoss noch nicht behandelt. Der Bundesrat seinerseits wäre bereit, im Rahmen seiner rechtlichen Kompetenzen auf ein Anerkennungsgesuch einzutreten.

Basel-Landschaft Anerkennung als Universitätskanton

Der vom Ständerat gestützte Bundesratsentwurf strebte die Verankerung der grundlagenorientierten Universitäten und praxisorientierten Fachhochschulen als gleichwertige, sich in ihren Aufgaben ergänzende Institutionen der tertiären Bildung an. Minderheitsanträge aus dem bürgerlichen Lager des Nationalrats hingegen zielten auf die Betonung des Wettbewerbselements unter den Hochschulen und auf eine Schwächung der vom Bundesrat anvisierten und den übrigen Parteien gestützten strategischen Gesamtverantwortung des Bundes für einen international wettbewerbsfähigen Hochschulraum. Unter anderem mit dem Stichentscheid des Ratspräsidenten sprach sich das Grosse Ratsplenum für die Abschwächung der vorgesehenen Bundesregulierung aus. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat aber an seiner Version der Zweckbestimmung für das HFKG fest. Mit einer aktiveren Rolle des Bundes in der Hochschulkoordination und seinem allgemeiner gehaltenen Finanzierungsgrundsatz befände sich die Version der Kleinen Kammer näher am Verfassungsartikel, wurde betont. Diese beharrte auch auf ihrer weit vorsichtigeren Annäherung an das Wettbewerbsprinzip und verteidigte hier den Grundsatz der Profilbildung. Auch in diesem Punkt schloss sich der Nationalrat schliesslich dem Ständerat an.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Die zunehmende internationale Mobilität Studierender und des Wissenschaftsnachwuchses beschäftigte die Räte und die Öffentlichkeit im Berichtsjahr in verschiedenen Fragestellungen. Im August präsentierte die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten ein Gutachten. Dieses hält fest, dass sowohl Zulassungsquoten als auch leistungsorientierte Zulassungsbeschränkungen und höhere Studiengebühren für ausländische Studierende rechtmässig seien und nicht gegen internationale Abkommen oder bilaterale Verträge verstossen.

ausländischer Studierender

Das im Ständerat gescheiterte Anliegen, die Akkreditierung einer (Fach-)hochschule an die Beschäftigungs- bzw. Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Absolventinnen und Absolventen zu binden, wurde im Nationalrat erneut diskutiert. Ein Minderheitsantrag Riklin (cvp, ZH) forderte die regelmässige Evaluation der Beschäftigungssituation der Absolventen durch ihre Hochschulen. Ein Minderheitsantrag Malama (fdp, BS) verlangte gar die subventions- bzw. akkreditierungswirksame Überprüfung der Arbeitsmarktfähigkeit von Hochschulabgängern. Der Minderheitsantrag Riklin vermochte sich in der Variantenabstimmung gegen die Minderheit Malama, dann auch gegen die nur durch die BDP und Grünen klar unterstützte Kommissionsmehrheit durchzusetzen. Die SP und die FDP waren in der zweiten Abstimmung gespalten, wobei eine klare FDP-Mehrheit für die unterlegene Kommissionsmehrheit votierte, eine ebenso klare SP-Mehrheit den obsiegenden Minderheitsantrag Riklin unterstützte. In der Akkreditierungsfrage hielt der Ständerat in der Differenzbereinigung an seiner ablehnenden Haltung fest, worauf der Nationalrat das Ansinnen fallen liess.

Akkreditierung einer (Fach-)hochschule

Unterschiedlicher Meinung waren die Räte auch beim Zahlungsrahmen im Bereich des Universitätsförderungsgesetzes (UFG). Während der Ständerat den Bundesratsentwurf einstimmig annahm, entspann sich im Zweitrat eine Diskussion um die Befürchtung bestimmter Universitätskantone (BS mit BL, FR, NE, VD), den ihnen über das UFG zugesicherten Grundbeitrag für 2012 nicht zu erhalten. Grund für die Befürchtungen war die ab 2013 vorgesehene sogenannte Synchronisation von Zahlungsrahmen und Voranschlagskrediten im FBI-Subventionsbestand, die der Bund gleichzeitig mit der Zwischenbotschaft 2012 und im Hinblick auf das einheitliche Finanzierungsmodell für Fachhochschulen und Universitäten im Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im Schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) vornahm (siehe unten). In den vorangehenden Förderperioden waren die Beitrags- und die Auszahlungsjahre zeitversetzt gehandhabt, sogenannt nachschüssig bezahlt worden: Die Kantone erhielten den jeweils über den vierjährigen Zahlungsrahmen zugesicherten Grundbeitrag für ein bestimmtes Jahr erst im nachfolgenden ausbezahlt. Jene Kantone, welche die Bundessubventionen periodengerecht abgrenzen (transitorisch verbuchen), befürchteten mit dem Systemwechsel erhebliche Vermögensverluste bzw. Fehlbeträge in ihren Staatsrechnungen 2012. Politisch und juristisch – die juristischen Gutachten von Bund und den in der Frage aktiven Kantonen waren gegenteiliger Meinung – gingen die Einschätzungen über die finanzielle Tragweite der Systemumstellung auseinander. Das Meinungsspektrum bewegte sich zwischen dem Vorwurf an die Kantone, doppelte Subventionen zu verlangen, bis zur Vorhaltung an den Bund, ein ganzes Beitragsjahr „kalt zu streichen“. Die Kommissionsmehrheit beantragte den Einbau einer Garantie für den Bundesbeitrag 2012 nach UFG. Eine Kommissionsminderheit und mit ihr der Bundesrat sprachen von einem buchhalterischen Problem, da der entsprechende Bilanzverlust nur bei einer Veränderung des Subventionsschlüssels oder im Fall der äusserst unwahrscheinlichen Einstellung der Bundessubventionen realisiert werden müsste. In der Schlussabstimmung setzte sich der Antrag der Kommissionsmehrheit für eine Garantie mit 83 zu 81 Stimmen knapp durch. In der Differenzbereinigung stellte sich die Mehrheit der ständerätlichen WBK und mit ihr das Ratsplenum (24 zu 12 Stimmen) gegen die Grundbeitragsgarantie für 2012. Eine Kommissionsminderheit (SP, CVP) schlug vergeblich vor, den alten, nachschüssigen Auszahlungsmodus solange beizubehalten, bis sich Bundesrat und die betroffenen Kantone auf eine für die Kantone nicht mit Vermögensverlusten einhergehende Vorgehensweise geeinigt haben würden. In der Folge schlug die WBK-NR als Kompromisslösung vor, die in der vorangehenden Debatte beschlossene Beitragsgarantie für 2012 mit der Formulierung zu ersetzen, wie sie die unterlegene ständerätliche Kommissionsminderheit vorgeschlagen hatte. Mit dem Versprechen von Bundesrat Burkhalter, das Problem einer politischen Lösung zuzuführen, stimmte der Rat mit 77 zu 74 Stimmen jedoch knapp für den Bundesratsentwurf und gegen den Kommissionsvorschlag. Damit sahen die Räte von einer gesetzlichen Abfederung des Systemwechsels ab.

Revision des Fachhochschulgesetzes

Eine Motion Maissen (cvp, GR) zur Sicherstellung mindestens einer ordentlichen universitären rätoromanischen Hochschulprofessur wurde zur Klärung offener Fragen (Ordnungsantrag Brändli, svp, GR), an die WBK-SR zur Vorprüfung zurückgewiesen. Der Bundesrat hatte den Vorstoss mit Hinweis auf seine fehlende Weisungskompetenz abgelehnt. Er betonte, das bestehende Lehrangebot an drei Universitäten aufgrund der kantonalen Autonomie nicht direkt beeinflussen zu können. Zudem wies er darauf hin, dass die Förderungsmöglichkeiten des Bundes gemäss dem seit 2010 gültigen Sprachengesetz auf die angewandte Forschung und auf Aspekte der Mehrsprachigkeit beschränkt sind. In der Folge reichte die WBK-SR eine offener formulierte Motion ein, die den Bund auf Basis des Sprachenartikels (Art. 70 Abs. 5 BV) dazu verpflichten will, die rätoromanische Sprache und Kultur in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu erhalten und ein entsprechendes Bildungsangebot an den Hochschulen zu fördern. Die Motion Maissen wurde nach seinem Ausscheiden aus dem Rat nicht übernommen. Der Ständerat nahm die Kommissionsmotion in der Dezembersession des Berichtsjahrs an.

ordentlichen universitären rätoromanischen Hochschulprofessur rätoromanische Sprache und Kultur erhalten

Ein Postulat Bieri (cvp, ZG) beschäftigte sich mit der vergleichsweise tiefen Quote an eigenem Wissenschaftsnachwuchs an Schweizer Universitäten. Dieser ist halb so hoch wie an skandinavischen Hochschulen. Der Ständerat nahm das Postulat in der Sommersession an. Es fordert den Bundesrat dazu auf, im Rahmen der BFI-Botschaft 2013–2016 zu prüfen, mit welchen Strukturmassnahmen die Attraktivität der Schweizer Hochschulen für eigene Forschungskräfte gesteigert werden könnte um den Anteil der Schweizer Forschenden am universitären Mittelbau landesweit zu erhöhen.

tiefen Quote an eigenem Wissenschaftsnachwuchs an Schweizer Universitäten

In der Sommersession begann der Nationalrat als Zweitrat mit der Beratung des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im Schweizerischen Hochschulbereich (HFKG). Nach dem Willen des Bundesrats soll das neue, auf Art. 63a BV abgestützte Gesetz einheitliche Rahmenbedingungen schaffen, die Bund und Kantonen die Entwicklung eines gemeinsamen, wettbewerbsfähigen Hochschulraums (gebildet durch die kantonalen Universitäten, die eidgenössischen Technischen Hochschulen, die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen) ermöglichen. Es soll das bestehende Universitätsförderungsgesetz und das Fachhochschulgesetz ersetzen (nicht aber das ETH-Gesetz) und mit dem sich in Totalrevision befindlichen Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG) abgestimmt werden. Dazu soll erstens die Hochschulkonferenz als gemeinsames hochschulpolitisches Organ die gemeinsamen Steuerungsaufgaben von Bund und Kantonen im Hochschulbereich schweizweit koordinieren. Die Hochschulkonferenz tagt in zwei unterschiedlichen Besetzungen, einerseits als eine den Bund und alle Kantone umfassende Plenarversammlung, andererseits als Hochschulrat, in dem neben dem Bund die Trägerkantone von Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen vertreten sind. Zweitens sollen gemeinsame Rahmenbedingungen (vergleichbare Studienordnungen) und ein gemeinsames Akkreditierungssystem (Qualitätssicherung) geschaffen, drittens in kostenintensiven Bereichen eine Aufgabenteilung unter den verschiedenen Hochschulinstitutionen vorgesehen und viertens gemeinsame Grundsätze der Hochschulfinanzierung festgelegt werden. Neben einem Nichteintretensantrag Föhn (svp, SZ) hatte die Grosse Kammer auch über einen Minderheitsantrag des St. Galler SVP-Vertreters Theophil Pfister (darin wurden insbesondere die Vorbehalte des Schweizerischen Gewerbeverbands zum HFKG ins Parlament eingebracht) zu befinden. Letzterer wollte das Geschäft mit der Auflage an den Bundesrat zurückweisen, die Fragen des Wettbewerbs, der Autonomie (Verhältnis subsidiäre Bundeskompetenz – kantonale bzw. universitäre Autonomie) und des Bedarfs eingehender zu prüfen. Nach einer animierten Eintretensdebatte wurden – zweimal gegen den beinahe geschlossenen Widerstand der SVP-Fraktion – der Nichteintretensantrag Föhn mit 110 zu 51, der Rückweisungsantrag Pfister mit 95 zu 57 Stimmen abgelehnt.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Im Dezember beschloss die ETH dem Bundesrat 2011 eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, die einen Numerus clausus auf Masterstufe erlauben würde. Nach geltendem Recht sind Zulassungsbeschränkungen an der ETH – anders als bei den Universitäten – nicht möglich. Allerdings sind mit der Ausarbeitung eines Numerus clausus heikle Fragen verbunden. Eine Lösung, bei der auch schweizerische Mittelschulabsolventen oder Studierende mit einem Bachelordiplom abgewiesen werden könnten, wenn sie in der Auswahl ausländischen Bewerbern unterlägen, wäre kaum vertretbar. Gleichzeitig darf die Selektion ausländische Studierende aber auch nicht beliebig diskriminieren, weil die Schweiz bi- und multilaterale Abkommen beachten muss.

Numerus Clausus

In der Schweiz stieg der Anteil ausländischer Studierender zwischen 2000 und 2009 von 14,5 auf 21,5%. Beim Masterstudium kam 2009 sogar jeder vierte Studierende aus dem Ausland. Diese Zunahme löste im Berichtsjahr eine breite Debatte über Gegenmassnahmen aus. Sowohl der ETH-Rat als auch die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten diskutierten über höhere Studiengebühren sowie Zulassungsbeschränkungen und Quoten für ausländische Studierende. Denn der starke Zustrom verschärfe die bereits bestehenden Kapazitätsprobleme und führe zu steigenden Kosten. Weil die Bachelor-Abschlüsse im Ausland noch nicht überall den gewünschten Standard aufweisen, fürchteten Bildungsexperten zudem einen Qualitäts- und Reputationsverlust für die Schweizer Hochschulen.

ausländischer Studierender

In der Wintersession beschäftigte der zunehmende Anteil ausländischer Studierender auch das Parlament. Der Ständerat überwies ein Postulat Bischofberger (cvp, AI), welches den Bundesrat beauftragt, den zum Teil massiven Zustrom von Studierenden aus dem Ausland zu analysieren und aufzuzeigen, wie diese Entwicklung gesteuert werden könnte. Dabei soll er insbesondere eine Erhöhung der Studiengebühren für ausländische Studierende und die Einführung von obligatorischen Aufnahmeprüfungen für Studienanwärterinnen und -anwärter aus dem Ausland prüfen. Ein gleichlautendes Postulat Pfister (cvp, ZG) wurde auch vom Nationalrat gutgeheissen.

zunehmende Anteil ausländischer Studierender

Das Bundesamt für Statistik (BFS) prognostizierte im Berichtsjahr ein weiteres Wachstum der Studierendenzahlen. Gemäss den Szenarien steigt die Zahl der Studierenden zwischen 2010 und 2013 von rund 206 000 auf 226 000 bis 248 000. Dies bedeutet eine jährliche Zunahme von 3 bis 4%. Der Zuwachs dürfte sich ab 2013 aus demografischen Gründen abschwächen. Zwischen 2013 und 2019 wird mit einem jährlichen Wachstum von 0,3 bis 1,3% gerechnet. Im Bildungsbericht „Panorama der Hochschulen 2010“, welcher Ende Mai publiziert wurde, zeigte sich, dass die Berufsaussichten von Hochschulabsolventen nach wie vor sehr gut sind. 86% der befragten Studienabgänger hatten eine Stelle gefunden und verdienten im Mittel jährlich 80 000 Fr. Interessant ist, dass sie für ihr Studium im Schnitt 6,3 Jahre brauchten. Damit wurde das von der Bologna-Reform angestrebte Ziel einer Verkürzung der Studienzeit auf fünf Jahre in vielen Fällen nicht erreicht. Laut einer weiteren Untersuchung des BFS über die Studien- und Lebensbedingungen der Hochschulstudierenden gingen auch mit dem Bologna-System drei Viertel der Studierenden einer Erwerbstätigkeit nach. Der Anteil ist im Vergleich zum alten System allerdings leicht rückläufig.

weiteres Wachstum der Studierendenzahlen

In der Herbstsession setzte sich der Ständerat in einer fünfstündigen Debatte mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich auseinander. Der neue Erlass soll Eidgenössisch Technische Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen einem gemeinsamen Regelungssystem von Bund und Kantonen unterstellen. Mit Rücksichtnahme auf die Autonomie der Kantone schlug die Kommission vor, den Begriff „Planung“ durch „Koordination“ zu ersetzen und klarzustellen, dass die Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen nur in wenigen besonders wichtigen Fällen verordnet werden soll. Diese Änderungen wurden vom Plenum gutgeheissen. Felix Gutzwiller (fdp, ZH) beantragte im Namen einer Kommissionsminderheit den Verzicht auf die Hochschulkonferenz, in der gemäss Entwurf neben dem Bund alle Kantone vertreten sind. Ihre Aufgaben sollten dem kleineren und flexibleren Hochschulrat übertragen werden, in dem neben dem Bund nur die 14 Trägerkantone mitbestimmen dürfen. Dem wurde entgegengehalten, die Verfassung spreche von allen Kantonen und über die Konkordate zahlten auch alle mit. Innenminister Burkhalter befürchtete, dass ein Verzicht auf die Plenarversammlung dazu führen könnte, dass die Kantone ein eigenes Gremium ohne Beteiligung des Bundes schaffen würden. Mit 29 zu 7 Stimmen folgte die Kleine Kammer dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit. Ebenfalls festhalten wollte der Rat an einem Artikel, der den Fachhochschulen vorschreibt, dass ihre Studien praxisorientiert und der Bachelor-Abschluss in der Regel berufsqualifizierend sein müsse. Eine Kommissionsminderheit machte vergeblich geltend, diese Vorschriften hätten eine Einschränkung der Autonomie und damit eine Ungleichbehandlung gegenüber den Universitäten zur Folge. Mit 30 zu 7 Stimmen hat die kleine Kammer die Liste der Kriterien für die Mittelzuteilung um die „Qualität der Ausbildung“ ergänzt. Die Argumente der Gegner dieses Antrags, die einwendeten, dass der Qualitätsindikator anders als die übrigen Grössen nicht klar messbar sei, blieben erfolglos. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 26 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen verabschiedet, das Geschäft ging an den Nationalrat.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Aufgrund der stark gestiegenen Studierendenzahlen verlangten die Universitäten vom Bund für die Jahre 2013 bis 2016 eine Erhöhung der Grundbeiträge um total 870 Mio Fr. Davon sollen 187 Mio Fr. in die Verbesserung der Betreuungsverhältnisse gesteckt werden. Mit dem restlichen Geld will die Rektorenkonferenz 2500 neue Doktorandenstellen schaffen, um den akademischen Mittelbau zu entlasten. Auch die Eidgenössischen Technischen Hochschulen und ihre Forschungsanstalten wollten mehr Geld. Der ETH-Rat forderte für die Jahre 2012 bis 2016 eine jährliche Budgeterhöhung von mindestens 6% [44].

Erhöhung der Grundbeiträge um total 870 Mio Fr.

Der Nationalrat überwies im Berichtsjahr ein Postulat Noser (fdp, ZH), welches den Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu prüfen, mit denen eine gesamtschweizerische Exzellenzförderung auf den Stufen Bachelor und Master aufgebaut werden kann. Ebenfalls gutgeheissen hat er ein Postulat Schmid-Federer (cvp, ZH) für eine Verbesserung der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung. Die Regierung muss im Rahmen der Botschaft für Bildung, Forschung und Innovation 2013-2016 aufzeigen, mit welcher Strategie und welchen Massnahmen die wissenschaftliche Nachwuchsförderung durch Bundesmittel gezielt verbessert werden könnte.

gesamtschweizerische Exzellenzförderung auf den Stufen Bachelor und Master

Der Ständerat überwies in der Wintersession oppositionslos ein Postulat David (cvp, SG), welches den Bundesrat beauftragt, die Bologna-Reform gründlich zu analysieren. Dabei soll er in erster Linie prüfen, ob die 1999 gesetzten Ziele erreicht wurden, welche Ziele für die Zukunft bestehen und inwieweit Massnahmen erforderlich sind, um Schwächen der Reform zu beheben.

Umsetzung der Bologna-Deklaration Hochschule St. Gallen