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Im Einvernehmen mit dem Bundesrat überwiesen die Räte im Berichtsjahr ausserdem eine Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats, mit der die Aufenthaltsdauer von ausländischen Personen für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich erstreckt werden soll. Die Landesregierung muss nun die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit so ändern, dass auch Aufenthalte für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich bewilligt werden können, die länger als acht Jahre dauern.

Aufenthaltsdauer von ausländischen Personen für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich

Im Herbst fanden an den Universitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich Studentenproteste statt. Die Aktivisten an den drei Deutschschweizer Unis besetzten die Aulas und forderten bessere Lernbedingungen. Der Missmut der Studierenden richtete sich insbesondere gegen die Bologna-Reform. Sie kritisierten, dass das Studium immer mehr verschult und auf die Wirtschaft ausgerichtet werde und so Eliteuniversitäten entstünden. Allerdings wurde das Themenspektrum bald so stark ausgeweitet, dass die Proteste in einer Universalkritik gipfelten, die mit der Bologna-Reform nur noch wenig zu tun hatte. Ausserdem fehlte es den Besetzern an Rückhalt, da die Protestaktionen nur von einem kleinen Teil der Studierenden mitgetragen wurden und sich auch die studentischen Körperschaften davon distanzierten.

Studentenproteste

Im November verabschiedete die Staatspolitische Kommission des Nationalrats ihren Entwurf zu einer parlamentarischen Initiative Neirynck (cvp, VD). Die Vorlage sieht eine Anpassung des Ausländergesetzes vor, so dass auch Personen aus Nicht-EU/-EFTA-Staaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitsmarkt zugelassen werden können, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse ist. Weiter soll bei der Zulassung zu einer tertiären Aus- oder Weiterbildung auf die Voraussetzung der „gesicherten Wiederausreise“ verzichtet werden und schliesslich könnten bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung unter bestimmten Voraussetzungen frühere Aufenthalte zur Aus- und Weiterbildung nachträglich angerechnet werden.

Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss (Pa.Iv. 08.407)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Die ETH Lausanne und die Universitäten Genf und Lausanne verfügen seit August über ein gemeinsames Hochleistungsrechenzentrum (Centre lémanique de calcul à haute performance). Der neue Rechner befindet sich auf dem Campus der ETH Lausanne und bildet Teil des nationalen strategischen Plans für Hochleistungsrechnen und Vernetzung (vgl. oben, Universitäten und ETH). Das Projekt wird durch die Kantone Genf und Waadt mit je acht Mio Fr. unterstützt.

Hochleistungsrechenzentrum (Centre lémanique de calcul à haute performance).

An den Schweizer Hochschulen haben erstmals eine Mehrheit, nämlich 50,3% der Assistierenden keinen Schweizer Pass. Gemäss der vom BFS durchgeführten Erhebung lag der Anteil der ausländischen Jungforscher 1999 noch bei 35,3%, hat seither aber kontinuierlich zugenommen. Besonders hoch ist der Ausländeranteil an den beiden ETH-Standorten in Zürich (55,1%) und in Lausanne (67,3%) sowie an den Universitäten Lugano (64,3%), Genf (59,3%) und Sankt Gallen (54,1%). Bei den Professoren lag der Ausländeranteil bei 45,7% (1999: 36,5%). Diese Entwicklung führen Vertreter der Vereinigungen von Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitenden unter anderem darauf zurück, dass es zunehmend schwierig ist, junge Schweizer Wissenschafter dazu zu bewegen, eine Dissertation zu schreiben und eine universitäre Karriere ins Auge zu fassen. Insbesondere Absolventen eines technischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiums können in der Privatwirtschaft deutlich mehr verdienen als an der Hochschule. Als weiterer Faktor werden die unklaren Karriereaussichten von Jungforschern angeführt.

eine Mehrheit, nämlich 50,3% der Assistierenden keinen Schweizer Pass

Eine Nationalfondsstudie zur Imam-Ausbildung brachte zu Tage, dass sich eine grosse Mehrheit der befragten Muslime wünschte, dass Imame an Schweizer Hochschulen ausgebildet werden, die lokale Sprache beherrschen und die hiesige Gesellschafts- und Rechtsordnung kennen.

Imame an Schweizer Hochschulen ausgebildet werden

Am Parteitag der CVP vom 20. Juni in Delémont (JU) wurde das Parteipräsidium beauftragt, ein Konzept für eine Reform des schweizerischen Gesundheitssystems auszuarbeiten. Nach dem Willen der CVP soll das Gesundheitssystem neu strukturiert werden. Grundidee ist die Schaffung eines Verfassungsartikels, der die rechtliche Grundlage für die Einführung von sieben Versorgungs- und Planungsregionen im Bereich der Gesundheit bilden würde. Die Kantone müssten innerhalb dieser Regionen eng zusammenarbeiten. Die CVP fordert zudem eine Stärkung der Hausarztmedizin und die Abschaffung des Numerus Clausus beim Medizinstudium. Weitere geforderte Massnahmen im Bereich Gesundheitspolitik sind eine transparentere Rechnungslegung der Krankenkassen und eine regelmässige Überprüfung des Katalogs der Grundversicherungsleistungen. Insgesamt wurden in einem Positionspapier 15 Reformelemente aufgeführt.

CVP fordert Reform des schweizerischen Gesundheitssystems

Die Finanzkontrolle des Bundes veröffentlichte im Juni einen Bericht zur Nebentätigkeit von Universitätsprofessoren. Dabei bemängelte sie, dass Instrumente für eine griffige Kontrolle dieser Aktivitäten meistens fehlten, weil die Durchsetzung der Regeln zu einem wesentlichen Teil auf Selbstverantwortung und sozialer Kontrolle aufbauten. Sie empfahl eine Einschränkung der Freiheit der einzelnen Professoren zugunsten der Institutionen und hält es für möglich, den grössten Teil der Einkünfte als Drittmittel der Universität zu behandeln. Die Einnahmen kämen diesfalls ganz den Universitäten zu.

Bericht zur Nebentätigkeit von Universitätsprofessoren

Zur Verhinderung des sich abzeichnenden Ärztemangels, insbesondere im Bereich der Hausarztmedizin hatten die Räte 2008 eine Motion Jacqueline Fehr (sp, ZH) überwiesen, die vom Bundesrat die Erarbeitung von Grundlagen für eine Bedarfsplanung für Studienplätze an den medizinischen Fakultäten forderte. Eine Parlamentarische Initiative Neirynck (cvp, VD) verlangte zudem die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage, welche die bundesweite Koordination der Zulassung an die medizinischen Fakultäten erlaubt. Anlässlich der Vorprüfung der Initiative lancierte die WBK-NR eine Motion, welche die Schaffung der rechtlichen Grundlagen verlangt, die dem Bund die Festlegung einer Mindestanzahl medizinischer Studienplätze erlauben würden. Die Parlamentarische Initiative wurde daraufhin zurückgezogen. In seiner positiven Stellungnahme zur Motion WBK-NR verwies der Bundesrat auf seine Empfehlung an die Universitätskantone, die Studienplatzkapazitäten zu erweitern, der diese in beschränktem Umfang nachgekommen seien. Gleichzeitig erwähnte er die Schaffung der Plattform Zukunft ärztliche Bildung, die 2010 erfolgte und alle betroffenen Akteure inklusive Bund und Kantone in die Erarbeitung einer tragfähigen, die geltende Kompetenzordnung berücksichtigenden Lösung einbezieht. Währendem der Nationalrat die Motion deutlich annahm, lehnte sie der Ständerat mit Hinweis auf die Regelungsmöglichkeiten im neuen HFKG knapp ab [35].

Strategie gegen fehlendes Ärzte- und Pflegepersonal (Mo. 08.3608)
Dossier: Ärztemangel

Im Mai präsentierte der Bundesrat den Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFGK). Mit dem neuen Erlass soll eine gemeinsame Struktur zur Koordination von Eidgenössisch Technischen Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen geschaffen werden. Die Autonomie der Hochschulen bleibt gewahrt, die Vorschriften über die Anerkennung und Qualitätskontrolle werden aber verschärft. Alle Institutionen die die Bezeichnung Universität, Fachhochschule oder pädagogische Hochschule tragen wollen, müssen sich bei einem unabhängigen Organ akkreditieren lassen und dazu über ein Qualitätssicherungssystem verfügen. Bei der Verteilung der Subventionen sollen Kriterien wie die Anzahl der Studienabschlüsse oder die Studiendauer eine stärkere Rolle spielen. Als oberstes hochschulpolitisches Organ fungiert die Schweizerische Hochschulkonferenz, die sich aus einem Mitglied des Bundesrats und je einem Mitglied aller Kantonsregierungen zusammensetzt.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Die Universitäten Basel und Genf betreiben in Zukunft gemeinsam ein neues Kompetenzzentrum für angewandte Humantoxikologie. Die beiden Universitäten wurden vom Bund aus mehreren eingereichten Projekten ausgewählt. Durch die Kooperation soll die während Jahren vernachlässigte unabhängige Toxikologie-Forschung gestärkt werden. Dafür fliessen in den nächsten drei Jahren acht Mio Fr. aus der Bundeskasse; den gleichen Betrag werden auch die beteiligten Universitäten aufbringen .

Kompetenzzentrum für angewandte Humantoxikologie

Als Zweitrat hiess in der Frühjahrssession auch der Nationalrat den Schlussbericht des ETH-Rats über die Leistungsperiode 2004-2007 gut. Im Mai unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 288,28 Mio Fr. für das Bauprogramm des ETH-Bereichs. Die grössten Projekte sind der Neubau eines Forschungs-, Lehr-, Lern- und Dienstleistungsgebäudes der ETH Zürich am Oberen Leonhard sowie an der ETH Lausanne der Umbau und die Erweiterung des Gebäudes der Ingenieurwissenschaften und die Sanierung der Bibliothek. Ebenfalls im Kredit enthalten sind die Kosten für die Umsetzung des vom ETH-Rat ausgearbeiteten strategischen Plans für Hochleistungsrechnen und Vernetzung. Dabei soll einerseits die Leistung der bestehenden Rechner in Lugano Manno (TI) gesteigert und anderseits ein neuer Hochleistungsrechner beschafft werden, für den ab 2012 in Lugano Cornaredo (TI) ein neues Gebäude erstellt wird.

Öffentlichkeitsprinzips

Der ETH-Rat hat die Mechanismen für die Zusammenarbeit der ihm unterstellten Institutionen (der beiden Hochschulen und der vier Forschungsanstalten) verstärkt. In der Geschäftsordnung wurde das Kollegialprinzip festgeschrieben, wobei die Sonderstellung des vollamtlichen Präsidenten bestehen bleibt. Ein neuer Geschäftsausschuss, dem auch die Präsidenten der beiden Hochschulen angehören, wird künftig zu ausgewählten Traktanden Varianten ausarbeiten und die Besetzung von Spitzenpositionen begleiten. Die Beteiligten erhoffen sich dadurch, die während den vergangenen Jahren schwelenden Konflikte beilegen zu können. Der Schlussbericht des ETH-Rates über die Leistungsperiode 2004-2007 wurde vom Ständerat in der Wintersession einstimmig gutgeheissen.

ETH-Rat

Ende Juni verabschiedete der Genfer Grosse Rat ein neues Gesetz, welches die Autonomie der Universität und ihre internationale Konkurrenzfähigkeit stärken soll. Die Studierenden ergriffen zusammen mit den Gewerkschaften das Referendum gegen den neuen Erlass und brachten die notwendigen Unterschriften zusammen. Sie kritisierten insbesondere die Verpflichtung der Universität, sich aktiv um private finanzielle Unterstützung zu bemühen. Davon befürchten sie eine Schwächung der Sozialwissenschaften, welche bei der Mittelbeschaffung gegenüber den Natur- und insbesondere den Biowissenschaften benachteiligt sind. Unzufrieden waren die Studierenden auch mit der Aufwertung des Rektorats, welches neu Professorinnen und Professoren nominieren und in eigener Regie Fakultäten gründen und aufheben darf. In der Volksabstimmung vom 30.11. stimmte das Volk dem Gesetz mit 72% Ja zu.

internationalen Studien an der Universität Genf

Die ETH Lausanne kann ein internationales Zentrum für Neuroprothesen mit fünf Lehrstühlen aufbauen. Es soll zur weltweit wichtigsten Einrichtung in diesem Fachbereich werden und einen Schnittpunkt zwischen Grundlagenforschung, klinischer Anwendung sowie industrieller Nutzung bilden. Das Zentrum verfügt für einen Zeitraum von 10 Jahren über ein Budget von 40 Mio Fr., davon stammen 20 Mio Fr. aus den Familienstiftungen Bertarelli und Borel.

Zentrum für Neuroprothesen

Die Schweiz und Frankreich haben im Berichtsjahr ein Rahmenabkommen über die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Master-Diplomen geschlossen. Der neue Vertrag ersetzt die bisherige Regelung und dehnt den Geltungsbereich auf Fachhochschulen aus.

Schweiz und Frankreich Rahmenabkommen

Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach dem Studienabschluss keine Stelle haben, müssen die Schweiz nach geltendem Recht zügig verlassen. Die Rektorenkonferenz der Universitäten (CRUS) fordert seit Jahren, dass diese Studienabgänger eine längere Frist zur Arbeitssuche erhalten, weil sie mit Steuergeldern ausgebildet worden sind und in der Wirtschaft viel leisten könnten. Mit diesen Argumenten stiess sie auf zunehmendes Echo. Im Februar reichte der CVP-Nationalrat und ETH-Honorarprofessor Neirynck (VD) eine parlamentarische Initiative für grosszügigere Zulassungsbestimmungen ein. Die Staatspolitischen Kommissionen der beiden Räte stimmten dem Begehren zu, während es vom Bundesrat abgelehnt wurde. Die Regierung begründete ihre Haltung damit, dass im Winter 2008 trotz guter Konjunktur 8500 Studienabgänger arbeitslos waren. In die gleiche Richtung zielt auch eine von der freisinnig-demokratischen Fraktion deponierte Motion. Sie will den Bundesrat verpflichten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus Nicht-EU-/-Efta-Ländern nach dem Studienabschluss während sechs Monaten auch ohne Arbeitsstelle in der Schweiz aufhalten dürfen.

Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss (Pa.Iv. 08.407)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Das Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung (IDHEAP), die Universität Bern und die Universitäten der italienischen Schweiz errichten ein Netzwerk für Lehre und Forschung in Verwaltungswissenschaften. Sie bieten künftig gemeinsam einen Masterstudiengang, eine Doktorandenausbildung und Forschungsprogramme im Bereich der öffentlichen Verwaltung an. Das Projekt wird in den Jahren 2009-2012 von der Schweizerischen Universitätskonferenz und vom Schweizerischen Nationalfonds mit einem Beitrag von 6 Mio Fr. unterstützt.

Netzwerk für Lehre und Forschung in Verwaltungswissenschaften

Im Berichtsjahr wurden die Ergebnisse einer gesamtschweizerischen Untersuchung über die qualitativen (subjektiven) Auswirkungen der Bologna-Reform veröffentlicht. Im Auftrag der Rektorenkonferenz (Crus) und der Studierendenverbände wurden 4700 Studierende zu ihrer Einschätzung des Bologna-Systems befragt. Fast Dreiviertel der Befragten waren mit dem Studium zumindest zufrieden; 11% gaben an, sie seien enttäuscht. Besonders Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften bemängelten, dass die Erwartungen der Arbeitswelt zu wenig berücksichtigt würden.

Umsetzung der Bologna-Deklaration Hochschule St. Gallen

Ein Postulat Widmer (sp, LU) beauftragt den Bundesrat zu prüfen, weshalb in der Schweiz das Interesse an natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studien im Vergleich zu anderen OECD-Ländern gering ist und welche Massnahmen zu ergreifen wären, um die Motivation für solche Studiengänge zu erhöhen. Mit einem weiteren Postulat forderte Widmer eine umfassende Evaluation der bisherigen Implementierung der Bologna-Reform. Dabei sollen insbesondere die Bereiche Mobilität, Vergabe und Anerkennung der ECTS-Punkte, Studienfinanzierung, Gleichstellung und Qualitätssicherung untersucht werden. Die beiden Vorstösse wurden vom Nationalrat überwiesen.

Interesse an natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studien

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse veröffentlichte 2008 seine Leitlinien für Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik. Er sprach sich für eine grössere Autonomie der miteinander konkurrierenden Hochschulen aus und möchte, dass Bund bzw. Kantone nur noch über die strategische Ausrichtung der Institutionen entscheiden. Ein weiteres Anliegen bildet die stärkere Leistungsorientierung im Bildungswesen. Dazu sollen die Studiengebühren auf der Master-Stufe nach Leistungen differenziert werden, beispielsweise zwischen 0 Fr. für die besten und 10 000 Fr. für die knapp genügenden Studierenden. Zudem sollen die Hochschulen künftig aussuchen können, welche Studierenden sie zum Master-Studium zulassen wollen. Diese Idee stiess bei den Universitäten und beim Verband der Schweizer Studierendenschaften auf Ablehnung.

Leitlinien für Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik

Die Universitäten Bern und Neuenburg führen ihre Forschungsgruppen in experimenteller und theoretischer Teilchenphysik zusammen. An der Universität Bern entsteht ein neues gemeinsames „Center for Research and Education in Fundamental Physics“. Finanziert wird das Projekt vor allem durch Mittelumlagerungen innerhalb der Universität Bern. Zusätzlich leistet die Schweizerische Universitätskonferenz in den Jahren 2009-2012 einen Beitrag von 6 Mio Fr..

„Center for Research and Education in Fundamental Physics“

Der Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFGK) stiess in der Vernehmlassung teilweise auf Widerstand. Die SVP und die Grünen forderten die Rückweisung der Vorlage und auch die übrigen Vernehmlassungsteilnehmer äusserten sich kritisch zu zentralen Punkten des Gesetzesentwurfs. Abgelehnt wurde insbesondere die institutionelle Aufwertung der Fachhochschulen. Die SP bemängelte, dass dadurch der enge Bezug zur Berufsbildung verloren ginge, was eine Akademisierung der Fachhochschulen zur Folge hätte, während der Gewerkschaftsbund vor allem eine Entmündigung der Parlamente von Bund und Kantonen befürchtete. Grundsätzliche Einwände gegen den Entwurf erhob auch der Gewerbeverband. Er machte geltend, die Wettbewerbsverzerrung zwischen den Fachhochschulen und der höheren Berufsbildung, deren Absolvierung für die Studierenden wesentlich teurer sei, drohe diesen zweiten Weg zu zerstören. Die Direktorenkonferenz der Berufsfachschulen forderte einen Ausgleich der öffentlichen Finanzleistungen zugunsten der höheren Berufsbildung. Mit dem neuen Konzept prinzipiell zufrieden war die CVP.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Im Berichtsjahr feierte die Universität Zürich ihr 175-Jahr-Jubiläum. Zürich war die erste Universität Europas, die nicht von einem Landesfürsten oder der Kirche, sondern von einem demokratischen Staatswesen gegründet wurde. Die Hochschule wollte den Festakt nutzen, um Wissen mit breiten Kreisen der Bevölkerung zu teilen. Dazu organisierte sie zahlreiche Ausstellungen, Feste und Präsentationen, welche alle unter dem Motto „Wissen teilen“ standen.

Universität Zürich 175-Jahr-Jubiläum

Anfangs 2008 wurde die Forschungsinitiative „Nano-Tera“ lanciert. Das Forschungsprogramm soll den Weg zu neuen Produkten oder Systemen im Bereich von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt bahnen und so der Industrie zukunftsgerichtete Impulse geben. Anwendungsmöglichkeiten bestehen namentlich in der Medizin, in der Umweltbeobachtung und in der rationellen Energienutzung. Am Konsortium sind neben der ETH Zürich und der ETH Lausanne, die Universitäten von Basel, Neuenburg und der italienischen Schweiz sowie das Zentrum für Elektronik und Mikrotechnik (Neuenburg) beteiligt. Die Führung liegt bei der ETH Lausanne. Der Bund stellt für das Programm während vier Jahren insgesamt 60 Mio Fr. zur Verfügung. Die Träger der einzelnen Projekte, also die Hochschulen, müssen die Hälfte der Kosten selber tragen, so dass die Summe auf 120 Mio Fr. verdoppelt wird.

Forschungsinitiative „Nano-Tera“