Im Einvernehmen mit dem Bundesrat überwiesen die Räte im Berichtsjahr ausserdem eine Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats, mit der die Aufenthaltsdauer von ausländischen Personen für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich erstreckt werden soll. Die Landesregierung muss nun die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit so ändern, dass auch Aufenthalte für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich bewilligt werden können, die länger als acht Jahre dauern.
Aufenthaltsdauer von ausländischen Personen für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich