Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Universität

Akteure

Prozesse

  • Anderes
20 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Le Campus cyberdéfense (CYD), fruit du partenariat entre le DDPS et l'ETH, a été inauguré. Ce partenariat fait partie du plan d'action pour la cyberdéfense et de la stratégie nationale de protection de la Suisse contre les cyberrisques (SNPC). Outre la création de synergies entre l’industrie militaire, le monde académique et les communautés de hackers, la plateforme permettra d'anticiper, d'identifier et d'évaluer les tendances technologiques, commerciales et sociétales du cyberespace.

Cyber-Defence Campus
Dossier: Cyber Defence

Eine vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation geleitete Arbeitsgruppe konkretisierte die Zielsetzung für ein Studienzentrum zum Islam. Dabei soll dieses nicht länger die Ausbildung von Imamen zum Ziel haben, sondern die Beziehungen zwischen Islam, Staat und Gesellschaft beleuchten und diskutieren. Diese Ausbildung, welche mit der Schaffung eines kleinen Studienzentrums Islam und Gesellschaft an der Universität Fribourg ermöglicht werden soll, würde Berufsleuten offen stehen, die in ihrem Alltag oft mit Musliminnen und Muslimen in Kontakt sind, so beispielsweise auch Personen im Bereich der Sozialarbeit. In der Abklärungsphase bis zum geplanten Start des Zentrums (2017) sind für das Projekt CHF 540'000 budgetiert. Davon stellt sowohl der Bund wie auch die beteiligten Hochschulen je die Hälfte der finanziellen Mittel. Im Kanton Freiburg formierte sich jedoch politischer Widerstand zum Projekt. Im September hatte der Grossrat über einen Vorstoss der SVP zu befinden, der den Staatsrat beauftragte, bei der Universität einen Antrag auf Verzicht auf das Zentrum zu stellen. Neben der SVP erhielt der Vorstoss auch bürgerlichen Zuspruch aus Teilen der CVP und FDP, verfehlte jedoch das erforderliche qualifizierte Mehr knapp. Während die Gegner des Zentrums das Projekt als reine Provokation verstanden und die christlichen Werte des Kantons in Gefahr sahen, erachtete CVP-Staatsrat Jean-Pierre Siggen den mithilfe des Zentrums ermöglichten verstärkten interreligiösen Dialog in den aktuellen Zeiten als wichtiger denn je. Ferner würde eine regierungsrätliche Weisung an die Universität in die verfassungsmässig garantierte Freiheit der Lehre eingreifen. Bereits vor Jahresende gab die Freiburger SVP ihre Pläne zur Lancierung eines entsprechenden Volksbegehrens bekannt.

Imame an Schweizer Hochschulen ausgebildet werden

Mathias Grünert wird nach dem emeritierten Georges Darms neuer Inhaber der Professur für die rätoromanische Sprache an der Universität Freiburg. Grünert erlangte seine Romanisch-Kenntnisse während seines Studiums an der Universität Bern und arbeitete vorgängig als Redaktor beim Wörterbuch Dicziunari Rumantsch Grischun. Seine Tätigkeiten als Sprachwissenschaftler an der Universität Zürich und der Pädagogischen Hochschule in Chur setzt er auch nach seiner Berufung fort.

Professur für die rätoromanische Sprache

Bestrebungen der letzten Jahre, den Militärdienst mit dem Erwerbsleben, beziehungsweise mit Ausbildungen besser zu vereinbaren, wurden auch 2014 fortgeführt. Die Präsidenten der Rektorenkonferenzen der schweizerischen Hochschulen und der höheren Fachschulen unterzeichneten zusammen mit dem Chef der Armee eine entsprechende Vereinbarung. So können beispielsweise Studierende, welche in einer Sommer-RS einen Rang abverdienen müssen, einige Wochen früher entlassen werden, um ihr Studium in Angriff zu nehmen. Die verpasste Dienstzeit ist jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen und entspricht nicht einem Erlass von Diensttagen. Die Armee ist zudem bereit, abverdienenden Kadern in den Wochen 38 bis 40 für Studienvorbereitungen an fünf individuell gewählten Tagen Urlaub zu gewähren. Als Gegenleistung der Hochschulen wurde ausgehandelt, dass dienstbedingte Abwesenheiten während der Semesterwochen 38 - 40 im Studium, beziehungsweise in der Ausbildung den Studierenden nicht als fehlende Präsenz angelastet werden dürfen. Diese Vereinbarung soll, unter Vorbehalt der Zustimmung der Eidgenössischen Räte, bis zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) gelten. Deren Inkraftsetzung ist für den 1. Januar 2017 vorgesehen.

Militärdienst mit dem Erwerbsleben vereinbaren

Das Treffen einer von der Rektorenkonferenz der Universität geleiteten Arbeitsgruppe förderte im März zu Tage, dass die Ausbildung von Imamen in der Schweiz in einem ersten Schritt am ehesten als Weiterbildung auf Hochschulstufe erfolgen könnte. Im November wurden Pläne zur Schaffung solcher Weiterbildungsmöglichkeiten am neuen Zentrum für islamische Religion und Gesellschaft der Universität Freiburg bekannt. Ein im 2009 veröffentlichter Schlussbericht des Nationalen Forschungsprogramms „Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft“ wie auch die im Berichtsjahr publizierte bundesrätliche Untersuchung zur Situation der Muslime in der Schweiz kamen zum Schluss, dass sich die Ausbildung von Imamen mit Kenntnissen der gesellschaftlichen, rechtlichen und politischen Verhältnisse der Schweiz integrationsfördernd auswirken könnte.

Imame an Schweizer Hochschulen ausgebildet werden

Le Fond national suisse (FNS) a donné une impulsion à la création de postes d’assistants, afin d’encourager les jeunes talents. Ainsi, leur nombre au sein des universités et hautes écoles fédérales a augmenté.

Le Fond national suisse (FNS) a donné une impulsion à la création de postes d’assistants, afin d’encourager les jeunes talents

Mit Beginn des Herbstsemesters 2012 ermöglichte die Universität St. Gallen (HSG) Offizieren und höheren Unteroffizieren die Anrechnung der militärischen Kaderausbildung durch Kreditpunkte (ECTS). Damit wurde nach der bereits bestehenden Anerkennung und Anrechnung von weiterführenden Lehrgängen in verschiedenen Fachhochschulen erstmals die Kadergrundausbildung und die praktische Führungstätigkeit in der Schweizer Armee durch eine renommierte Universität anerkannt. Bachelor Studenten konnten fortan nach absolvierter Offiziersschule und Abverdienen sechs Kreditpunkte an ihr Studium anrechnen. Im Masterstudium können Kompaniekommandanten und Stabsoffiziere nochmals bis zu sechs Punkte anrechnen. Höhere Unteroffiziere können bis zu vier Punkte anrechnen. Die HSG setzt als Bedingung dazu eine militärische Qualifikation von mindestens der Note 3 (gut) und ein Papier über militärische Führungsgrundsätze im zivilen Umfeld. Damit erfüllt die HSG auf Initiative der Uni-internen Offiziersgesellschaft als erste Hochschule Forderungen, wie sie aus der Politik bereits mehrfach angeregt wurden.

Anrechnung der militärischen Kaderausbildung durch Kreditpunkte

Die künftige Organisationsform der Hochschulkonferenz gab einiges zu reden. Nicht mehrheitsfähig war die Minderheit Malama (fdp, BS), die neben dem Bundesrat und allen Kantonen auch vom Bundesrat zu bestimmende Vertreter aus der Arbeitswelt als stimmberechtigte Mitglieder in der Plenarversammlung vertreten wissen wollte. Angesichts der Referendumsdrohung des Gewerbeverbands und der Gewerkschaften wurde den Sozialpartnern aber eine beratende Rolle in den Gremien der Hochschulkonferenz zugestanden. Der Ständerat hatte dem Hochschulrat zusätzliche Kompetenzen zur Vereinheitlichung der Titelstrukturen gegeben, in Bezug auf die Kompetenzverteilung zwischen den beiden Tagungsformen der Hochschulkonferenz ansonsten aber keine materiellen Änderungen zum Bundesratsentwurf eingebaut. Auf Vorschlag der Kommissionsmehrheit nahm der Nationalrat dann aber eine gewichtige Kompetenzverschiebung von der Plenarversammlung an den kleineren Hochschulrat vor. So übertrug er die Verantwortung für die Festlegung von Hochschultypen und der kostenintensiven Bereiche sowie das Vorschlagsrecht für Studiengebühren von der Plenarversammlung an den Hochschulrat. Nachdem sich die beiden Kammern in der ersten Beratung der Differenzen zu keiner Einigung gefunden hatten, akzeptierte der Ständerat schliesslich die Position des Nationalrats.

Hochschulkonferenz

In der Zulassungsregelung für die verschiedenen Hochschultypen hatte der Ständerat den schlanken, allgemeingültigen Bundesratsvorschlag verabschiedet. Dem Prinzip der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung folgend, war die Kompetenz zur Festlegung von Richtlinien und Grundsätzen für die Zulassung für alle Hochschultypen dem Hochschulrat zugewiesen worden. Zudem sollte dieser aber auch Grundsätze für das Studienangebot der Fachhochschulen beschliessen können, was der postulierten Gleichbehandlung aller Hochschultypen wiederum entgegenstand. Der Nationalrat entschied sich für eine differenzierte Gesetzgebung, indem er für die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und die Fachhochschulen je eigene Zulassungsbestimmungen formulierte und die Kompetenzen des Hochschulrats zurückband. Gleichzeitig korrigierte er aber den im Bundesratsentwurf vorgesehenen und vom Ständerat gutgeheissenen Einfluss des Hochschulrats allein auf das Studienangebot der Fachhochschulen und die Ausgestaltung ihrer Studiengänge und gab nur noch die Praxisorientierung ihres Studien- und Forschungsbetriebs vor. Zusätzlich zu den verschiedenen Maturitätsabschlüssen akzeptierte der Nationalrat eine sogenannt gleichwertige Vorbildung als Zulassungsvoraussetzung für Fachhochschulen. Daneben lehnte er es äusserst knapp, mit einer Stimme Unterschied ab, eine von den ehemaligen Konservatorien in den Diskurs eingebrachte Sonderregelung für die musischen und künstlerischen Fachhochschullehrgänge vorzusehen. Er war nicht bereit, für Absolventen dieser Studienrichtungen zwingend einen Masterstudiengang vorzuschreiben. Nachdem beide Räte bezüglich der Differenzierung der Zulassungsbestimmungen an ihren Positionen festgehalten hatten, schloss sich der Ständerat schliesslich der differenzierteren Auslegung des Nationalrat an.

Zulassungsregelung

Beim Bezeichnungs- und Titelschutz übernahm die Grosse Kammer eine Ergänzung des Ständerats, die festhält, dass die Entscheide des Akkreditierungsrats nicht angefochten werden können. Damit sollen langwierige Rechtsstreitigkeiten mit unseriösen privaten Bildungsanbietern vermieden werden. Ein Antrag Egger (cvp, AG), das Gesetz aufgrund der vielen Vorbehalte zu Zielsetzung und beabsichtigter wie unbeabsichtigter Wirkung auf acht Jahre zu befristen, wurde zurückgezogen, nachdem die Vorgaben zum verlangten Wirksamkeitsbericht detaillierter ausgestaltet worden waren.

Bezeichnungs- und Titelschutz

Im Dezember beschloss die ETH dem Bundesrat 2011 eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, die einen Numerus clausus auf Masterstufe erlauben würde. Nach geltendem Recht sind Zulassungsbeschränkungen an der ETH – anders als bei den Universitäten – nicht möglich. Allerdings sind mit der Ausarbeitung eines Numerus clausus heikle Fragen verbunden. Eine Lösung, bei der auch schweizerische Mittelschulabsolventen oder Studierende mit einem Bachelordiplom abgewiesen werden könnten, wenn sie in der Auswahl ausländischen Bewerbern unterlägen, wäre kaum vertretbar. Gleichzeitig darf die Selektion ausländische Studierende aber auch nicht beliebig diskriminieren, weil die Schweiz bi- und multilaterale Abkommen beachten muss.

Numerus Clausus

2004 hatte der neue Präsident des ETH-Rates, Alexander Zehnder, für die beiden ETH das Recht gefordert, ihre Studierenden aktiv auswählen und eine auf Interviews gestützte Selektion vornehmen zu können. Im Frühling wollte der Nationalrat Hans Widmer (sp, LU) wissen, wie die Zulassung zum Studium geregelt sei. Gemäss Bundesrat bestünden sowohl für den Bachelor als auch für den Master klare Vorgaben. Ein Masterstudium setze grundsätzlich das Bachelordiplom einer Hochschule oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms einer schweizerischen Universität würden zu den universitären Masterstudiengängen in der entsprechenden Fachrichtung ohne zusätzliche Anforderungen zugelassen. Für die Zulassung von spezialisierten Masterstudiengängen könnten die Universitäten jedoch zusätzliche, für alle Bewerberinnen und Bewerber identische Anforderungen stellen.

Zulassung zum Studium

Trotz heftigen Protesten, insbesondere auch aus dem Tessin, unterstützten Regierung und Parlament des Kantons Neuenburg das Vorhaben des Rektorats der Universität Neuenburg, den Lehrstuhl für Italienischnicht mehr zu besetzen. Geplant ist auch die Aufhebung der Fächer Altgriechisch und Mikrobiologie.

Lehrstuhl für Italienisch

Zu Beginn des Jahres setzte eine Debatte um die Erhöhung von Studiengebühren ein. Der von economiesuisse und Avenir Suisse unterstützte Arbeitskreis Kapital und Wirtschaft schlug vor, diese von 1300 auf 5000 Fr. pro Jahr anzuheben, Stipendien und staatliche Darlehen sollten sicherstellen, dass alle, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, an einer Universität oder Fachhochschule studieren könnten; denn der zur Zeit kostengünstige Studienzugang komme eher einer Subventionierung von besser gestellten Schichten gleich. Mit den zusätzlichen Mitteln könnten die Universitäten rund 800 neue Professuren schaffen. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften sprach sich gegen eine Erhöhung der Studiengebühren aus, da so der Zugang zu den Hochschulen für sozial schlechter gestellte Personen erschwert werde. Auch solle das bisherige Stipendiensystem nicht durch ein System von zwingend rückzahlbaren Darlehen ersetzt werden. Der Verband der schweizerischen Hochschulstudierendenschaften, in dem die beiden ETH und die Universität St. Gallen organisiert sind, begrüsste hingegen den Vorschlag. Der Leiter des Staatssekretariats für Bildung und Forschung, Charles Kleiber, sprach sich für nach Einkommensverhältnissen gestaffelten Studiengebühren bei gleichzeitiger Erhöhung von Stipendien und Darlehen aus; armen Studierenden sollten die Gebühren vollständig erlassen werden. Grundsätzlich hielt er eine Verdoppelung der Semesterbeiträge für sinnvoll. Der neue Präsident des ETH-Rates, Alexander Zehnder, plädierte für höhere Studiengebühren vor allem für Masterlehrgänge, wo sich die Hochschulen ihre Studierenden selber aussuchen sollten. Eine Umfrage bei Studierenden ergab, dass diese eine Erhöhung bis maximal 2000 Fr. für akzeptabel hielten. Auf den September hin erhöhten ETHZ und EPFL ihre Studiengebühren um 5% von 1100 auf 1160 Fr. pro Jahr.

Erhöhung von Studiengebühren

Die Schweizerische Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft wies erneut auf die Not hin, die in den von Studierenden überrannten Hochschulinstituten herrsche. Die Fachvertreter wünschten nicht nur zusätzliche Finanzmittel, sondern auch eine verbesserte Koordination und Profilierung der Lehr- und Forschungsstätten auf Universitäts- und Fachhochschulebene.

Kommunikations- und Medienwissenschaft

Zum vierten Mal führten die Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich einen Eignungstest im Sinne eines Numerus Clausus für das Medizinstudium durch. 8% der Anwärterinnen und Anwärter fielen beim Test durch; im Vorjahr waren es 9% gewesen. 845 Plätze für das Studium der Human- und Veterinärmedizin wurden in der Folge zur Verfügung gestellt.

Numerus Clausus

Im Rahmen des „Projet triangulaire“ – Teil des Bundesprogramms für die Hochschulförderung – wurde die Zusammenarbeit der Universitäten Genf und Lausanne sowie der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) vorangetrieben. Anvisiert wurde der Übergang dreier Disziplinen (Chemie, Physik, Mathematik) von der Uni Lausanne an die EPFL und eine Stärkung der Geistes- und Biowissenschaften. Die Rektorate beider Universitäten intensivierten und harmonisierten die Kooperation, wobei sie klar eine Annäherung und nicht eine Fusion der beiden Hochschulen zu ihrem Ziel erklärten.

Projet triangulaire Sciences, Vie, Société

Mit einer Verordnungsänderung schuf der Bundesrat Ende des Berichtsjahres die Voraussetzung dafür, dass der ETH-Bereich ab 1.1.2000 mit einem vierjährigen bundesrätlichen Leistungsauftrag und einem eigenen Rechnungskreis geführt wird.

Leistungsauftrag eigenen Rechnungskreis

Als Voraussetzung der geplanten Reformen wurde mit der Botschaft die Revision von drei Gesetzen beantragt: Erstens soll das revidierte Universitätsförderungsgesetz (UFG) griffigere Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Hochschulpolitik schaffen. Als wichtigstes Instrument zum Aufbau des Hochschulnetzwerkes wird das UFG zusammen mit dem Interkantonalen Konkordat über die universitäre Koordination die juristische Grundlage bilden, die es den Kantonen ermöglichen soll, mit dem Bund gemeinsame universitätspolitische Organe einzusetzen. Vorgesehen ist die Schaffung einer neuen Universitätskonferenz (SUK) als strategisches Organ, das sich aus den Erziehungsdirektorinnen und -direktoren, dem Direktor der Gruppe für Wissenschaft und Forschung und dem Präsidenten des ETH-Rats zusammensetzen soll. Zweitens verfolgt die Teilrevision des Forschungsgesetzes bedeutende Vereinfachungen in den administrativen Abläufen, eine Klärung der Rolle des Schweizerischen Wissenschaftsrats und anderer Forschungsorgane sowie die Zusprache der Rechte für geistiges Eigentum an diejenige Hochschule, die entsprechendes innovatives Wissen hervorbringt. Drittens bezwecken Änderungen im Fachhochschulgesetz, den Aufbauprozess der Fachhochschulen mit klaren, quantitativen Vorgaben zu unterstützen und wie bei den universitären Hochschulen eine teilweise leistungsbezogene Subventionierung einzuführen.

Dem im Rahmen der Botschaft präsentierten UFG-Revisionsentwurf dienten die Ergebnisse der im Januar 1997 eröffneten Vernehmlassung als Basis. Elf Kantone, die SHK, die EDK und die CVP hatten dem Gesetzesentwurf unter anderem eine zu extensive Auslegung der Bundeskompetenzen vorgeworfen. Auf Kritik war auch die Ausgestaltung der hochschulpolitischen Organe gestossen, da die Schaffung zu vieler Hierarchiestufen befürchtet wurde. Akademischen und wissenschaftlichen Kreisen war die Reform hingegen zu wenig weit gegangen.

Universitätsförderungsgesetz UFG Interkantonalen Konkordat über die universitäre Koordination Universitätskonferenz SUK Forschungsgesetzes Fachhochschulgesetz