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  • Eidgenössische Technische Hochschule (ETH)

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Die Situation an den Hochschulen war auch im vergangenen Jahr gekennzeichnet durch die immer noch steigende Zahl der Studierenden einerseits und durch das Fehlen der benötigten Mehraufwendungen andererseits. Die realen Bruttobetriebsausgaben aller Hochschulen pro Student sind seit 1973 rückläufig. Der Anteil des Bundes an den Hochschulausgaben ist zudem seit 1976 leicht zurückgegangen, da er mit der Zunahme in den Kantonen nicht Schritt hielt. Diese Umverteilung der Lasten wird durch die interkantonale Vereinbarung über Hochschulbeträge nur teilweise aufgefangen. Studentische Kreise warnten vor der Tendenz, gesamtschweizerisch schwierige Probleme beliebig zu «kantonalisieren», da sonst leicht die Bewohner der finanzschwächeren Kantone benachteiligt würden. Immerhin konnte mit dem Beitritt aller Kantone zum Konkordat die Gefahr, dass ausserkantonale Studierende höhere Zulassungsgebühren zu entrichten hätten, wie das der Kanton Zürich durch Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen bereits angedroht hatte, abgewendet werden. Auf seiner neuen Rechtsbasis erliess der Regierungsrat des Kantons Zürich jedoch im September eine Ausländergebührenverordnung, nach der nach einer Übergangszeit alle ausländischen Studierenden zusätzliche Gebühren in der Höhe von CHF 1'000 pro Jahr zahlen müssen. Diese Verordnung hat innerhalb und ausserhalb der Universität Kritik ausgelöst, da insbesondere durch die Nichtgewährung gegenrechtlicher Ausnahmen, beispielsweise der Bundesrepublik Deutschland gegenüber, der akademische Austausch gefährdet werden könnte.

steigende Zahl der Studierenden

Nachdem die provisorische gesetzliche Grundlage der Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Form einer Übergangsregelung 1980 nochmals verlängert worden war, wurde im Berichtsjahr wenigstens die Revision der Ausführungsverordnung in Angriff genommen. Für die Revision dieses Reglementes aus dem Jahre 1924 haben die Reformkommissionen der beiden ETH von Zürich und Lausanne ihre Thesen dem Schulrat, der direkt dem Bundesrat unterstehenden Oberbehörde dieser beiden Hochschulen, eingereicht. Hauptpunkt der vorgelegten Thesen ist das Mitspracherecht von Assistenten und Studierenden.

Eidgenössischen Technischen Hochschulen

Der Zwang für Hochschulbehörden und -verwaltungen, mit stagnierenden Mitteln die Ausbildung einer wachsenden Zahl von Studenten zu garantieren, sowie die – wenn auch geringe – Arbeitslosigkeit unter Hochschulabsolventen förderten die Bereitschaft, bei der Reform von Ausbildungsgängen verstärkt Anforderungen der Berufspraxis zu berücksichtigen. Der Schweizerische Wissenschaftsrat wies auf Spannungen zwischen individuellen Ausbildungswünschen und dem Arbeitsmarkt hin und zeigte in einer Broschüre Handlungsmöglichkeiten der Hochschulpolitik auf. Durch Förderung der Flexibilität und durch ergänzende berufsorientierte Kurse, insbesondere für Geistes- und Sozialwissenschafter (z.B. in EDV, Planungsverfahren und Verwaltungswissenschaften), durch einen Ausbau des Beratungswesens und die schrittweise Verwirklichung eines rekurrenten Hochschulsystems (mit Weiterbildungsmöglichkeiten) müsste versucht werden, Bildungs- und Beschäftigungsordnung besser in Einklang zu bringen. Eine bessere Abstimmung auf die wirtschaftlichen Verhältnisse wird auch durch neue Akzente in Lehre und Forschung angestrebt. Der Schweizerische Schulrat schuf mit Wirkung auf Anfang Oktober eine Abteilung für Informatik an der ETH Zürich; einem Auftrag des Bundesrates entsprechend wird eine solche Abteilung auch an der ETH Lausanne eröffnet. In Lausanne wurde ferner ein Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung gegründet. An der ETH Zürich wurde die Abteilung für industrielle Forschung (AFIF) ausgebaut, die die Zusammenarbeit mit der Industrie in Forschung und Entwicklung fördert.

Der Zwang für Hochschulbehörden und -verwaltungen, mit stagnierenden Mitteln die Ausbildung einer wachsenden Zahl von Studenten zu garantieren, sowie die — wenn auch geringe — Arbeitslosigkeit unter Hochschulabsolventen förderten die Bereitschaft, bei der Reform von Ausbildungsgängen verstärkt Anforderungen der Berufspraxis zu berücksichtigen

Die neue Medizinalprüfungsverordnung konnte nach rund zehnjährigen Revisionsarbeiten von den eidgenössischen Räten verabschiedet werden. Der erstbehandelnde Ständerat brachte am bundesrätlichen Entwurf einige Korrekturen an. Um eine bedürfnisgerechte medizinische Grundversorgung zu bieten und um der Kostenexplosion im Gesundheitswesen entgegenzusteuern, will man die Allgemeinmedizin in der Ausbildung der Ärzte vermehrt berücksichtigen.

Änderung des Reglementes für die eidgenössischen Medizinalprüfungen (BRG 80.083)

Der 1978 eingeleitete Versuch, die Finanzlage der Hochschulen auf dem Weg des kooperativen Föderalismus zu entlasten, erntete einen durchschlagenden Erfolg. Die im Vorjahr getroffene Vereinbarung über Hochschulbeiträge fand bis Ende 1980 die Zustimmung von 23 Kantonen und Halbkantonen, was in 13 Fällen einen Volksentscheid erforderte. Die Regelung, die den Hochschulkantonen mindestens einen guten Fünftel ihrer Nettoaufwendungen für ausserkantonale Studenten vergüten soll, konnte auf Anfang 1981 in Kraft treten. Das überraschend gute Gelingen der Operation wurde einerseits als Zeichen interkantonalen Solidaritäts- und Verantwortungsbewusstseins gefeiert, anderseits aber auch der Furcht vor Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) zugeschrieben; als Warnsignal mag gewirkt haben, dass der Kanton Zürich eine Rechtsgrundlage für die zusätzliche Belastung ausserkantonaler Universitätsbesucher einführte. Ausserdem zeigte eine Untersuchung, dass die Besorgnis der Nichthochschulkantone, vermehrte akademische Ausbildung brächte ihnen auch vermehrte Abwanderung, nur bedingt begründet ist.

Der 1978 eingeleitete Versuch, die Finanzlage der Hochschulen auf dem Weg des kooperativen Föderalismus zu entlasten, erntete einen durchschlagenden Erfolg

Der Bund sah sich dagegen im Zuge seiner Sparpolitik veranlasst, die Unterstützung der kantonalen Hochschulen einzuschränken. Zwar enthält der Kredit für eine vierte Beitragsperiode gemäss Hochschulförderungsgesetz (1981–1983) praktisch keinen Abbau der Zuwendungen. Unter leichter Reduktion der von der Schweizerischen Hochschulkonferenz beantragten Summe gewährt er den bezugsberechtigten Institutionen CHF 655 Mio. für Betriebsaufwendungen (Grundbeiträge; 1978–1980: CHF 576 Mio.) sowie CHF 260 Mio. (CHF 350 Mio.) für Sachinvestitionen. Es handelt sich also im wesentlichen um eine neue Verlagerung von der zweiten Ausgabenkategorie auf die erste, dies mit der Begründung, dass der Betrieb der Hochschulen die Trägerkantone stärker belaste als die Investitionstätigkeit. Als besondere Vorkehrung gegen den Numerus clausus sind von der Investitionsquote CHF 60 Mio. für ausserordentliche betriebliche Massnahmen reserviert. Mit den erwähnten Grundbeiträgen würde der Anteil des Bundes an den ordentlichen Betriebsaufwendungen auf der Höhe von 17–18 Prozent gehalten. Diesen Kreditbeschluss genehmigten die eidgenössischen Räte in der zweiten Jahreshälfte ohne ernsthafte Einwände. Wie die übrigen Bundessubventionen unterliegen aber auch die Hochschulbeiträge der im Sommer vom Parlament beschlossenen allgemeinen Kürzung. Von verschiedener Seite wurde auf die Fragwürdigkeit solcher Sparmassnahmen in der Hochschulpolitik hingewiesen. Der Bundesrat kam dieser Kritik etwas entgegen, indem er aufgrund der ihm für Härtefälle gewährten Befugnis die Kürzung beim Grossteil der Hochschulbeiträge auf fünf bis acht Prozent beschränkte.

Kredit für eine vierte Beitragsperiode

Das Scheitern des Hochschulförderungs- und Forschungsgesetzes im Jahre 1978 hatte den Bundesrat bewogen, für die Ausarbeitung einer definitiven Rechtsgrundlage der Eidgenössischen Technischen Hochschulen einen günstigeren Zeitpunkt abzuwarten. So musste die 1970 eingeführte Übergangsregelung nun bereits zum zweiten Mal um fünf Jahre verlängert werden. Dies hatte an der ETH Zürich schon im Vorjahr dazu geführt, dass sich der Studenten– und der Assistentenverband wie auch die aus Vertretern aller «Hochschulstände» zusammengesetzte Reformkommission beim Parlament über die Verzögerung der vorgesehenen Reformen beschwerte. Die eidgenössischen Räte bewilligten zwar die Verlängerung, doch untersuchte die Kommission des Nationalrats für Wissenschaft und Forschung die vorgebrachten Klagen. Die Volkskammer überwies darauf im Dezember ein Postulat, in welchem die Weiterführung der Gesetzesvorbereitungen gewünscht und dem Bundesrat gewisse Strukturänderungen nahegelegt wurden. In den Beschwerden war vor allem eine zu starke Stellung der beiden Hochschulpräsidenten sowie ein ungenügendes Mitspracherecht der Studenten und Assistenten beanstandet worden. Die Zürcher ETH feierte im Spätherbst ihr 125jähriges Bestehen; sie benützte diesen Anlass dazu, mit zahlreichen Veranstaltungen im ganzen Land um vermehrtes Verständnis zu werben.

Das Scheitern des Hochschulförderungs- und Forschungsgesetzes im Jahre 1978 hatte den Bundesrat bewogen, für die Ausarbeitung einer definitiven Rechtsgrundlage der Eidgenössischen Technischen Hochschulen einen günstigeren Zeitpunkt abzuwarten

Auch die kantonalen Hochschulen der deutschen Schweiz besitzen – im Unterschied zu denjenigen des welschen Landesteilsnoch keine umfassenden Rechtsgrundlagen, die der Entwicklung seit den 60er Jahren Rechnung tragen. Zwei Anliegen stehen bei den laufenden Bemühungen im Vordergrund: auf seiten der Behörden eine Straffung und Rationalisierung der Organisation, auf seiten der Studenten- und Assistentenorganisationen dagegen ein Ausbau der Mitbestimmung. In Basel-Stadt führten langjährige Vorbereitungen zu einem Scherbenhaufen. Der von der Regierung 1971 eingebrachte Gesetzesentwurf war von einer Parlamentskommission umgearbeitet worden; das Ergebnis, das eine leichte Verstärkung der Universitätsleitung mit beschränkten Mitbestimmungsrechten der Studenten und des Mittelbaus verband, stiess im Grossen Rat sowohl auf eine Links– wie eine Rechtsopposition. Es kam zu einem Patt, in welchem die Mehrzahl der Ratsmitglieder überhaupt keine Stellung bezog, was die Präsidentin zu einem negativen Stichentscheid veranlasste. Eine von den Progressiven Studenten 1972 eingereichte Initiative, die insbesondere ein Universitätsparlament mit paritätischer Vertretung der Dozenten, der Studenten und der Öffentlichkeit verlangte, wurde an den Urnen mit nahezu vier Fünfteln der Stimmen verworfen. In Zürich legte die Regierung zur 1978 eingereichten CVP–Initiative einen Gegenentwurf vor, der sich auf eine Verstärkung des Rektorats und eine Regelung der Vertretungsrechte im Senat (Anerkennung der provisorisch eingeführten Mitwirkungskompetenzen) konzentriert und damit den studentischen Anliegen weniger weit entgegenkommt. Auch in Bern nahm die Exekutive einen neuen Anlauf, um vor allem die Leitungsorganisation der Universität zu straffen. Die Vernehmlassung ergab aber noch starke Meinungsverschiedenheiten; der Studentenrat beschloss, seine Forderungen in einem Volksbegehren zu formulieren.

Mitbestimmungsrechte der Studierenden an Hochschulen

Für die medizinische Ausbildung, die der Bund durch seine Befugnis zur Vereinheitlichung der Prüfungsanforderungen beeinflussen kann, soll die Experimentierphase 1981 abgeschlossen werden. Das 1979 durchgeführte Vernehmlassungsverfahren für die Ärzteprüfungen hatte grosse Differenzen zwischen den Vertretern der Dozenten und der Studenten und den kantonalen Sanitätsdirektoren gezeitigt, so dass das Bundesamt für Gesundheitswesen zu besonderen Einigungsverhandlungen schritt. Im erzielten Kompromiss ist namentlich die Formulierung eines Ausbildungsziels neu; diese verbindet Fachkenntnisse mit der Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortlichem und sozialem Handeln. Da die bundesgesetzliche Grundlage der Prüfungsverordnungen eine parlamentarische Genehmigung vorsieht, wurden die neuen Erlasse den eidgenössischen Räten zugeleitet, zugleich mit dem Antrag, die Zuständigkeit für die Prüfungsregelung künftig dem Bundesrat zu überlassen. Der quantitativen wie der qualitativen Bewältigung der Ausbildung von Ärzten hätte eine Hochschule für klinische Medizin in St. Gallen zu dienen, für die – nach Jahren des Zögerns – nun eine Vorlage ausgearbeitet werden soll.

Änderung des Reglementes für die eidgenössischen Medizinalprüfungen (BRG 80.083)

L'importance de la protection de l'environnement s'est traduite par l'intérêt que les écoles y ont porté. La Confédération a créé à ses deux Ecoles poly-techniques des chaires particulières chargées de s'occuper de la question. Elle a encore érigé en établissement annexe de l'EPF de Zurich l'Institut fédéral pour l'approvisionnement, l'épuration et la protection des eaux (IFAEPE). Pour développer la connaissance de la nature et assurer sa protection, le canton de Lucerne a délimité une zone spécialement affectée à cette fin.

L'importance de la protection de l'environnement s'est traduite par l'intérêt que les écoles y ont porté