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Die Forderung von Martina Munz (sp, SH), den ETH-Bereich zu einem international führenden Nachhaltigkeitsnetzwerk zu entwickeln, stand in der Wintersession 2021 auf der Traktandenliste des Ständerates. Die kleine Kammer entschied sich für die Ablehnung der entsprechenden Motion, nachdem WBK-SR-Sprecher Jakob Stark (svp, TG) und Bildungsminister Parmelin dargelegt hatten, dass das Anliegen der Motion bereits erfüllt sei. So sei die ETH bezüglich der nachhaltigen Entwicklung einerseits bereits mustergültig unterwegs und andererseits habe der Bundesrat im Rahmen seiner Kompetenzen den Aspekt der Nachhaltigkeit bereits an verschiedenen Stellen in die strategischen Ziele für den ETH-Bereich für die Periode 2021-2024 aufgenommen.

ETH zum weltweit führenden Nachhaltigkeitsnetzwerk mit Best-Practice-Anwendungen entwickeln (Mo. 19.3612)

Der Ständerat befasste sich in der Sommersession 2021 mit der Forderung nach einer Sensibilisierungskampagne gegen Belästigungen an den ETH. Dieses von der WBK-NR eingebrachte Anliegen stiess grundsätzlich auch in der WBK-SR auf Zuspruch, wie Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) erläuterte. Die Kommissionsmehrheit beantragte jedoch die Ablehnung der Motion, weil der ETH-Bereich bereits zahlreiche Schritte zur Sensibilisierung unternommen habe. Marina Carobbio Guscetti (sp, TI) deutete eine allfällige Ablehnung der Motion als falsches Signal. Sie forderte im Namen der Kommissionsminderheit die Annahme des Vorstosses, da es notwendig sei, einen umfassenden kulturellen Wandel herbeizuführen. Auch müssten die Studierenden stärker einbezogen werden, dies sei bis anhin nicht geschehen.
Die kleine Kammer folgte in der anschliessenden Abstimmung der Kommissionsmehrheit und lehnte die Motion mit 22 zu 14 Stimmen ab.

Kampagne gegen Belästigungen an den ETH (Mo. 21.3010)

Nationalrätin Martina Munz (sp, SH) beabsichtigte mit einer im Juni 2019 eingereichten Motion, den ETH-Bereich zu einem international führenden Nachhaltigkeitsnetzwerk zu entwickeln, dies sowohl in Lehre und Forschung als auch im operativen Bereich. Munz war der Ansicht, dass die Institutionen der ETH noch mehr leisten müssten, um sich zu einem «international herausragenden Netzwerk» mit Best-Practice-Anwendungen zu mausern. Der Campus Hönggerberg in Zürich würde sich beispielsweise besonders eignen, um in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Konsumation und Beschaffung vorbildliche, nachhaltige Lösungen zu entwickeln, argumentierte die Motionärin.
Der Bundesrat zeigte viel Verständnis für das Anliegen der Sozialdemokratin, beantragte aber dennoch die Ablehnung der Motion, da der ETH-Bereich bereits heute grosse Anstrengungen bei der Erforschung und der Umsetzung nachhaltiger Lösungen erbringe. Gute Beispiele seien etwa das PSI, welches wichtige Impulse für den nachhaltigen Wandel des Schweizer Energiesystems liefere, oder auch der ETH-Mensabereich, der konsequent von Einweg- auf Mehrwegverpackungen umgestellt worden sei.
Der Nationalrat beschäftigte sich in der Sommersession 2021 mit dem Vorstoss. In diesem Rahmen bekräftigte Martina Munz ihre Haltung, dass der ETH-Bereich noch nachhaltiger werden müsse; das erklärte Ziel von 50 Prozent weniger Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Jahr 2006 sei zu wenig ambitioniert. Nachdem Bildungsminister Guy Parmelin noch einmal die Haltung des Gesamtbundesrates dargelegt hatte, kam der Vorstoss zur Abstimmung. Die grosse Kammer sprach sich mit 105 zu 85 Stimmen (bei vier Enthaltungen) für die Annahme der Motion aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion, von einer grossen Mehrheit der FDP.Liberalen-Fraktion sowie von einigen Mitgliedern der Mitte-Fraktion.

ETH zum weltweit führenden Nachhaltigkeitsnetzwerk mit Best-Practice-Anwendungen entwickeln (Mo. 19.3612)

Im Januar 2021 reichte die WBK-NR eine Motion ein, in welcher sie forderte, dass der ETH-Rat beauftragt wird, rasch eine Sensibilisierungskampagne gegen Belästigungen an den ETH umzusetzen.
Der Bundesrat erklärte, dass er das Anliegen unterstütze und empfahl folglich die Annahme der Motion.
Der Nationalrat nahm den Vorstoss in der Frühjahrssession 2021 diskussionslos an.

Kampagne gegen Belästigungen an den ETH (Mo. 21.3010)

A la suite du retrait de l’initiative parlementaire Nordmann (ps, VD) sur les taxes d’études dans les écoles polytechniques fédérales (EPF), la Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) a déposé une motion pour des Taxes d’études équitables dans les EPF. La motion garde la ligne directrice de l’initiative parlementaire. Elle estime que les émoluments d’inscription des étudiants, dont les parents sont assujettis à l’impôt en Suisse, devraient être différents des émoluments des autres étudiants. En effet, alors que l’augmentation du nombre d’étudiants étrangers dans les EPF réjouit, car il est une preuve de l’attractivité et de la qualité de ces centres de formation, des coûts considérables sont liés à cette hausse. Selon la Commission, une participation plus élevée paraît donc légitime. Cependant, la motion fixe une limite. Elle précise que les frais pour les étudiants, dont les parents ne sont pas assujettis à l’impôt en Suisse, s’élèveraient au plus à trois fois les frais des étudiants dont les parents peyent les impôts en Suisse. Ainsi, les recettes supplémentaires, issues du supplément aux taxes d’études ordinaires, seraient reversées aux bourses, tutorats ou autres mesures en faveur des étudiants. Le Conseil fédéral est favorable à la mise en place de taxes d’études différenciées. Une modification de la loi sur les EPF est d’ailleurs prévue dans le message FRI 2017-2020. Néanmoins, avant toute décision, une étude du droit suisse et international est nécessaire, afin de garantir l’applicabilité de la réforme. Le Conseil fédéral ne souhaite donc pas s’avancer sur la question, avant que l’étude du cadre juridique ne soit établie. Il propose donc de rejeter la motion. Lors des débats au Conseil national, une minorité de la CSEC-CN s’est opposée à la motion. Elle estime que les étudiants ne devraient pas être sélectionnés sur la fortune de leur famille, mais plutôt sur la base de leurs capacités. Au final, le Conseil national a adopté la motion avec 99 voix contre 78. La Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE) s’est donc penchée sur la question. 8 voix contre 1 ont proposé de rejeter la motion. Etant donné la pénurie de main d’œuvre qualifiée, la CSEC-CE estime qu’il serait regrettable de bloquer l’arrivée de futurs spécialistes étrangers. De plus, selon la CSEC-CE, la sélection ne devrait pas être basée sur les capacités financières. Le Conseil des Etats a suivi sa commission et rejeté la motion.

Taxes d’études équitables dans les EPF

Une motion de Häberli-Koller (pdc, TG), reprise par Amherd (pdc, VS) en 2011, pose la question du numerus clausus dans les universités suisses. Cette motion considère que supprimer les numerus clausus permettrait d’accroître la relève suisse. Amherd considère que le déblocage d’un tel verrou permettrait de former plus de main-d’œuvre spécialisée en Suisse. En effet, de nombreux domaines comme la santé, la technique, l’informatique ou encore les sciences naturelles se trouvent aujourd’hui dans une situation critique. Par exemple, de nombreux médecins-assistants ont obtenu leur diplôme à l’étranger, or, quelques universités continuent à utiliser le système du numerus clausus notamment dans les domaines de la santé. Amherd a parlé d’une pénurie artificielle de places créée par ce numerus clausus. Elle a ajouté que d’autres mesures plus adéquates, notamment au niveau de l’organisation et de la structure des voies de formation, pouvaient garantir la qualité de la formation. Le Conseil fédéral a quant à lui précisé que de telles mesures relèvaient de la compétence des cantons. En outre, le gouvernement a tout d’abord expliqué que les mesures qui concernent le domaine des soins sont définies dans le « Masterplan Formation aux professions de soins de 2010 à 2015 ». Puis, il a précisé que pour le domaine de la médecine humaine un rapport commandé à partir d’une motion Fehr (PS, ZH) déposée en 2008 a été élaboré. Finalement, la situation pour les domaines MINT (mathématiques, informatique, sciences naturelles et techniques) est complètement différente. Aucun numerus clausus n’est appliqué à ces filières. Pour conclure, le Conseil fédéral a précisé que supprimer le numerus clausus n’était pas une solution. Une baisse de la qualité de la formation se ferait immédiatement ressentir. Nous pouvons d’ailleurs noter qu’en 2012, de nombreuses universités ont décidé de reconduire ce numerus clausus. Le gouvernement a donc proposé le rejet de la motion. Si le Conseil national a accepté cette motion à 110 voix contre 49, le dernier mot est revenu au Conseil des Etats qui l’a rejetée.

Numerus Clausus

Le postulat Malama (plr, BS) sur la comptabilité entre service militaire et formation et la motion proposée par Stump (ps, AG) pour une coordination de l’école de recrues et des études, déposés tous les deux en 2010 au Conseil national ont été en quelque sorte rejoints en 2012 par le postulat de Berberat (ps, NE), traité par le Conseil des Etats. Ce postulat se penche sur le besoin de mieux concilier l’école de recrue et les études supérieures. Ces démarches ont dès lors animé les débats de la session d’été 2012. Alors que le Conseil fédéral avait estimé la situation satisfaisante en 2010, sa position a changé en 2012 avec le second postulat. Il a reconnu les difficultés liées à l’introduction du système de Bologne et est désormais davantage conscient des difficultés rencontrées par les étudiants. Il faut souligner que la situation n’a cessé de s’aggraver ces dernières années, en particulier avec le prolongement de la durée de l’école de recrues à 21 semaines et l’harmonisation avec le système de Bologne nécessitant une rentrée universitaire avancée à la mi-septembre. Dans de nombreux cas, les étudiants prennent alors un semestre de retard ou même une année sur leur programme académique. Berberat (ps, NE) a aussi relevé les difficultés financières liées à ce décalage. Les auteurs des postulats et de la motion estiment pour conclure qu’il est dans l’intérêt à la fois de l’armée et de l’économie de trouver un terrain d’entente. Si d’un côté, l’armée a besoin de membres bien formés et motivés, de l’autre, l’économie, en quête de jeunes diplômés, ne peut se permettre de perdre inutilement ces années de transition. En conclusion, dans la foulée de la prise de conscience du Conseil fédéral, le Conseil des Etats a accepté le postulat sur la conciliation de l’école de recrue et des études supérieures. Dans la même optique, le Conseil national a validé le postulat sur la comptabilité entre service militaire et formation par 115 voix contre 40. Par contre, même si la motion de Stump (ps, AG) a été acceptée par le Conseil national par 82 voix contre 71, le Conseil des Etats l’a de son côté rejetée à sa session d’automne, estimant que le postulat de Berberat (ps, NE) traitait déjà de cette problématique.

la comptabilité entre service militaire et formation

En septembre 2011, le Conseil des Etats avait décidé de ne pas donner suite à l’initiative du canton de Bâle-Campagne qui visait la reconnaissance de ce canton en tant que canton universitaire. Suite à ce refus, Janiak (ps, BL) a décidé de lancer, au sein de la même chambre, une motion d’un objectif similaire. Concrètement, le canton de Bâle-Campagne participe au financement de l’université de Bâle, à part égale avec le canton de Bâle-Ville. Il verse aussi des contributions financières à la « Fachhochschule Nordwestschweiz », aux autres universités et hautes écoles du canton, ainsi qu’au domaine des EPF et au centre suisse d’électronique et de microtechnique (CSEM). En conclusion, le canton joue un rôle majeur en tant qu’investisseur dans le paysage des hautes écoles suisses. Par conséquent, aucune des deux commissions et encore moins le Conseil Fédéral n’ont remis en question la légitimité de la demande de reconnaissance. Néanmoins, quelques difficultés d’ordre technique ont subsisté. Premièrement, le Conseil fédéral a relevé qu’une telle reconnaissance n’était pas uniquement de son ressort. En effet, la Conférence suisse des Directeurs cantonaux de l’Instruction Publique (CDIP) ainsi que la CUS ont leur mot à dire en cas de modifications légales du concordat intercantonal du 9 décembre 1999. Deuxièmement, dans la perspective de la nouvelle loi fédérale sur l’encouragement des hautes écoles et la coordination dans le domaine suisse des hautes écoles (LEHE), une telle motion n’arrive pas dans un contexte adéquat. Pourtant, cette motion a été soutenue par le Conseil fédéral qui souhaitait donner un fort gage de reconnaissance vis-à-vis des investissements consentis par le canton de Bâle-Campagne. Dans la même logique, le Conseil des Etats a accepté cette motion, bien que sa commission de la science, de l’éducation et de la culture (CSEC-CN) ait proposé de la refuser pour des raisons purement formelles à 16 voix contre 6. Le Conseil national a fini, lui aussi, par accepter de justesse la motion par 80 voix contre 78.

Basel-Landschaft Anerkennung als Universitätskanton

Da die seit längerem laufenden Verhandlungen zwischen Basel-Landschaft und dem EDI als zuständigem Bundesdepartement zur Anerkennung des Halbkantons als Universitätskanton bis anhin erfolglos verliefen, reichte Letzterer, der die Universität Basel seit 2007 paritätisch mitträgt und weitere Hochschulinstitutionen (Fachhochschule Nordwestschweiz, Basler ETH-Bereich usw.) mitfinanziert, im Februar des Berichtsjahrs eine Standesinitiative ein. Darin wurde der Bundesrat ersucht, den Kanton Basel-Landschaft in der Verordnung zum (auslaufenden) Universitätsförderungsgesetz (UFG) unter den Universitätskantonen aufzuführen. Obschon sie dem Ansinnen günstig gesinnt waren, gaben beide Räte der Initiative aus formalen Gründen – die Verordnung steht in der Kompetenz des Bundesrats – keine Folge. Hingegen nahm der Ständerat mit Zustimmung des Bundesrats eine Motion Janiak (sp, BL) ähnlicher Stossrichtung an, die dieser als Reaktion auf die negative Haltung seines Rats zur Standesinitiative lanciert hatte. Die Motion will dem im neuen HFKG vorgezeichneten Prozess (Bestimmung der Kantonsvertretungen im Hochschulrat über ein entsprechendes Konkordat) vorgreifen und die Anerkennung von Basel-Landschaft als Hochschulkanton über eine eigens dafür geschaffene Gesetzesgrundlage erreichen. Der Nationalrat hat den Vorstoss noch nicht behandelt. Der Bundesrat seinerseits wäre bereit, im Rahmen seiner rechtlichen Kompetenzen auf ein Anerkennungsgesuch einzutreten.

Basel-Landschaft Anerkennung als Universitätskanton

Eine Motion Maissen (cvp, GR) zur Sicherstellung mindestens einer ordentlichen universitären rätoromanischen Hochschulprofessur wurde zur Klärung offener Fragen (Ordnungsantrag Brändli, svp, GR), an die WBK-SR zur Vorprüfung zurückgewiesen. Der Bundesrat hatte den Vorstoss mit Hinweis auf seine fehlende Weisungskompetenz abgelehnt. Er betonte, das bestehende Lehrangebot an drei Universitäten aufgrund der kantonalen Autonomie nicht direkt beeinflussen zu können. Zudem wies er darauf hin, dass die Förderungsmöglichkeiten des Bundes gemäss dem seit 2010 gültigen Sprachengesetz auf die angewandte Forschung und auf Aspekte der Mehrsprachigkeit beschränkt sind. In der Folge reichte die WBK-SR eine offener formulierte Motion ein, die den Bund auf Basis des Sprachenartikels (Art. 70 Abs. 5 BV) dazu verpflichten will, die rätoromanische Sprache und Kultur in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu erhalten und ein entsprechendes Bildungsangebot an den Hochschulen zu fördern. Die Motion Maissen wurde nach seinem Ausscheiden aus dem Rat nicht übernommen. Der Ständerat nahm die Kommissionsmotion in der Dezembersession des Berichtsjahrs an.

ordentlichen universitären rätoromanischen Hochschulprofessur rätoromanische Sprache und Kultur erhalten

Zur Verhinderung des sich abzeichnenden Ärztemangels, insbesondere im Bereich der Hausarztmedizin hatten die Räte 2008 eine Motion Jacqueline Fehr (sp, ZH) überwiesen, die vom Bundesrat die Erarbeitung von Grundlagen für eine Bedarfsplanung für Studienplätze an den medizinischen Fakultäten forderte. Eine Parlamentarische Initiative Neirynck (cvp, VD) verlangte zudem die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage, welche die bundesweite Koordination der Zulassung an die medizinischen Fakultäten erlaubt. Anlässlich der Vorprüfung der Initiative lancierte die WBK-NR eine Motion, welche die Schaffung der rechtlichen Grundlagen verlangt, die dem Bund die Festlegung einer Mindestanzahl medizinischer Studienplätze erlauben würden. Die Parlamentarische Initiative wurde daraufhin zurückgezogen. In seiner positiven Stellungnahme zur Motion WBK-NR verwies der Bundesrat auf seine Empfehlung an die Universitätskantone, die Studienplatzkapazitäten zu erweitern, der diese in beschränktem Umfang nachgekommen seien. Gleichzeitig erwähnte er die Schaffung der Plattform Zukunft ärztliche Bildung, die 2010 erfolgte und alle betroffenen Akteure inklusive Bund und Kantone in die Erarbeitung einer tragfähigen, die geltende Kompetenzordnung berücksichtigenden Lösung einbezieht. Währendem der Nationalrat die Motion deutlich annahm, lehnte sie der Ständerat mit Hinweis auf die Regelungsmöglichkeiten im neuen HFKG knapp ab [35].

Strategie gegen fehlendes Ärzte- und Pflegepersonal (Mo. 08.3608)
Dossier: Ärztemangel

In eine ähnliche Richtung zielte auch eine Motion Pfister (svp, SG), welche die Krise der ETH als eine Chance nutzen wollte. Der Bundesrat sollte die Defizite bezüglich der Trennung von strategischer und operativer Führung im ETH-Bereich, welche in dieser Zeit aufgetaucht waren, beseitigen. Die Motion forderte eine klar geregelte Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen dem ETH-Rat, den Schulen und den Forschungsanstalten. Eine Mehrheit im Ständerat war der Meinung, dass den geltenden gesetzlichen Regelungen, welche erst seit 2003 in Kraft sind, Zeit zur Bewährung gelassen werden müsse, bevor neuerliche Änderungen vorgenommen werden. Im Gegensatz zum Nationalrat, welcher die Motion angenommen hatte, lehnte der Ständerat die Motion ab.

Krise der ETH als eine Chance nutzen

Eine Motion der WBK des Nationalrates wollte, dass der Bundesrat dem Parlament in Zukunft den Leistungsauftrag für die ETH in einer separaten Botschaft und vor der Behandlung der BFI-Rahmenkreditanträge vorlegt. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, weil ohnehin eine Revision des ETH-Gesetzes vorbereitet werde und das Anliegen im Rahmen der Revision geprüft würde. Trotz dieser Empfehlung des Bundesrates nahm der Nationalrat die Motion an. Der Ständerat lehnte die Motion ab, weil er der Auffassung war, dass eine zeitliche Trennung der Beratung des Leistungsauftrages und des Zahlungsrahmens für den ETH-Bereich nicht sinnvoll sei.

Leistungsauftrag für die ETH

Diskussionslos überwies der Nationalrat eine Motion Hutter (fdp, ZH), welche verhindern will, dass mit der Erhöhung des Kredits für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) ineffiziente Strukturen weiterfinanziert werden. Die Vergabe der Gelder sei an folgende Prinzipien zu knüpfen: Bereinigung des Angebots innerhalb eines Hochschultyps und zwischen den einzelnen Hochschultypen, Zusammenlegung wenig nachgefragter Studiengänge, differenzierte Vorgaben z.B. für Betreuungsverhältnisse, Konzentration auf weniger Standorte bei der Berufsbildung, Vermeidung von Doppelspurigkeiten zwischen internationaler und nationaler Forschung. Gegen den Antrag des Bundesrates gutgeheissen wurde eine Motion Pfister (svp, SG) für eine Überprüfung der nationalen und internationalen Forschungsvorhaben, um eine effizientere Allokation der Bundesmittel sicherzustellen. Der Ständerat lehnte das Begehren ab, da das Anliegen grösstenteils erfüllt sei.

Erhöhung des Kredits für Bildung, Forschung und Innovation (BFI)

Eine Motion Berger (fdp, NE) zur Restrukturierung der Hochschulen wurde vom Ständerat als Postulat überwiesen. Diese verlangt, dass die Höhe der Projektbeiträge an Hochschulen so angesetzt wird, dass diese auch wirklich einen Anreiz für die Lancierung wichtiger Kooperationsprojekte von Universitäten, FHS und ETH darstellen. Im weiteren überwies der Nationalrat ein Postulat seiner WBK und forderte damit den Bundesrat auf, im Rahmen der Erarbeitung des Hochschulrahmengesetzes, das für die Zeit nach Auslaufen des Universitätsförderungsgesetzes Ende 2007 in Aussicht gestellt worden war, das Instrument der projektgebundenen Beiträge für alle Hochschulen einzuführen. Damit soll eine einheitliche Umsetzung von Kooperationsprojekten unter Hochschulen ermöglicht werden.

Anreiz für die Lancierung wichtiger Kooperationsprojekte einheitliche Umsetzung von Kooperationsprojekten

Um die Hochschulen von den indirekten Kosten der Forschung zu entlasten, die für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für die Bereitstellung der Infrastruktur an den Universitäten anfallen, überwiesen beide Kammern eine Motion der nationalrätlichen WBK. Damit soll dem Problem der so genannten Overheads begegnet werden – sprich der Tatsache einer Benachteiligung innovativer Forschungsinstitute durch falsche Anreize, weil freie Forschung zwar ein hohes Potential an Einwerbung von Drittmitteln bedeutet, gleichzeitig aber auch allgemeine Kosten (Räume, Unterhalt der apparativen Ausstattung, Forschungsmanagement) verursacht. Für diese Kosten können die Universitäten kaum mehr aufkommen, geraten deswegen unter Druck und versuchen, diesen zulasten der freien Grundlagenforschung abzuwehren.

Overheads

Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Staatssekretär Charles Kleiber hatte sich die Optimierung der Universitätsmedizin im Rahmen eines Gesamtsystems zum Ziel gesetzt. Im Vordergrund standen dabei die künftige Sicherstellung von Qualität und Finanzierbarkeit der humanmedizinischen Fakultäten und Universitätsspitäler. Die Arbeitsgruppe stellte zu diesem Zwecke die Zusammenführung der fünf medizinischen Fakultäten in drei Einheiten (Zürich, Bern-Basel, Lausanne-Genf), ein gemeinsames Finanzierungssystem sowie einheitliche Abgeltungsregelungen und gesamtschweizerische Steuerungsorgane zur Debatte. Eine Motion Gysin (sp, BS), welche die Erhaltung der bestehenden medizinischen Fakultäten von Basel, Bern, Zürich, Lausanne und Genf in einer aufeinander abgestimmten Form als „Medizinische Hochschule Schweiz“ sichern wollte, wurde vom Nationalrat abgelehnt. Wohl würde der Vorstoss richtige Fragen aufwerfen, meinte – ganz im Sinne des Bundesrats – Felix Gutzwiller (fdp, ZH) als Nationalrat und Mitglied einer der betroffenen medizinischen Fakultäten; doch liefen die Forderungen der Motion nach der Superstruktur „Medizinische Hochschule Schweiz“ den bereits laufenden Restrukturierungs- und Kooperationsprozessen zuwider. Definitiv besiegelt wurde der Zusammenschluss der veterinärmedizinischen Fakultäten der Universitäten Bern und Zürich unter dem Namen Vetsuisse.

Zusammenführung der fünf medizinischen Fakultäten Medizinische Hochschule Schweiz

Im Mai informierte der Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Charles Kleiber, über die Pläne der Schweiz zur Umsetzung der Bologna-Deklaration. Das Bologna-Abkommen war 1999 von der Schweiz unterzeichnet worden und soll mit der Einführung einer dreijährigen Bachelor- und einer ein- bis zweijährigen Master-Stufe sowie eines europaweit geltenden Kreditpunktesystems (ECTS) erleichterte Mobilität für Studierende, Lehrende und Forschende sowie vergleichbare Ausbildungsstandards im europäischen Raum schaffen. Die Teilnahme der Schweiz an diesem Projekt sei laut Kleiber auch eine Chance für die Überprüfung und Modernisierung des schweizerischen Hochschulsystems. Eine Vorreiterrolle nahm in diesem Rahmen die Hochschule St. Gallen (HSG) ein, die als erste Hochschule der Schweiz ihr gesamtes Studienangebot ab Herbst des Berichtsjahres auf das Bologna-Modell abstimmte. Im Juli stimmte der ETH-Rat der Einführung von zweistufigen Studiengängen nach der Gliederung von Bachelor- und Master-Stufen zu. Die neue Struktur wird zunächst an der ETH Zürich (ETHZ) realisiert werden. Das Departement für Elektrotechnik der ETHZ wird bereits Ende 2002 die ersten Bachelor-Titel verleihen können; ab 2002 soll in mindestens acht weiteren Studiengängen das Modell eingeführt werden. Von Seiten der FHS wurde hingegen eine Schlechterstellung derselben befürchtet, sollte das Bachelor-Master-System künftig auch die universitären Studiengänge prägen. Ein FH-Abschluss könne heute auf dem Arbeitsmarkt mit dem Lizentiat konkurrieren. Probleme werde es jedoch bei Einführung der zweistufigen Studiengänge geben, wenn der Bachelor künftig der FHS, der Master hingegen den Universitäten zugeschlagen werde.

Umsetzung der Bologna-Deklaration Hochschule St. Gallen

Der Ständerat gab einer vom Nationalrat bereits überwiesenen Motion Neirynck (cvp, VD) für die Integration ausländischer ETH-Ingenieure nur als Postulat Folge. Die Diskussion zu einer Interpellation Neirynck betreffend die konkreten Massnahmen zur Umsetzung des Postulats wurde im Nationalrat verschoben.

Integration ausländischer ETH-Ingenieure (Mo. 00.3039)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Der Nationalrat überwies eine Motion Neirynck (cvp, VD), die zur Integration ausländischer Forscherinnen und Forscher eine Erteilung der Niederlassungsbewilligung B an alle Doktorierenden und der Niederlassungsbewilligung C an alle Promovierten fordert. Der Motionär hatte geltend gemacht, dass die Ausweisung ausländischer Forschenden aus der Schweiz nach dem Abschluss ihres Projekts wenig Sinn mache angesichts des Mangels an gut ausgebildetem Nachwuchs insbesondere im ETH-Bereich und angesichts der hohen Ausbildungskosten, die in Doktorandinnen und Doktoranden investiert würden. Auch Bundesrätin Metzler attestierte der Mitarbeit ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen eine entscheidende Bedeutung für ein ausreichendes Forschungspotenzial und eine optimale Entwicklung von Wissenschaft und Technologie. Metzler hatte aber eine Annahme der Motion aufgrund deren unberechenbaren Auswirkungen auf den Ausländerbestand in der Schweiz abgelehnt und für die Umwandlung in ein Postulat plädiert. Eine in die gleiche Richtung wie die Motion Neirynck zielende Empfehlung Berger (fdp, NE) betreffend Integration ausländischer ETH-Ingenieure wurde vom Ständerat an den Bundesrat überwiesen. Schon im Frühjahr hatten Mitglieder der E-Commerce-Bewegung First Tuesday in einer Petition an Bundesrätin Metzler die Überprüfung der Bewilligungspraxis für ausländische IT-Spezialistinnen und -Spezialisten gefordert. First Tuesday war 1998 in London gegründet worden und galt als internationaler Marktplatz unter anderem für E-Business-Ideen und Internet-Start-ups. An einer gemeinsamen Medienkonferenz des Bundesamts für Ausländerfragen und des BBT nahmen die Bundesbehörden Stellung zum Informatikermangel. Dabei wurde der Eindruck vermittelt, Medien und Politik hätten das Problem hochgeschaukelt und mit wenig sinnvollen Lösungsvorschlägen angegangen. Der Informatikermangel sei jedenfalls kein Problem der Kontingente. Kontingente für Jahresaufenthaltsbewilligungen seien von November 1998 bis Oktober 1999 nur zu 80 Prozent beansprucht worden. Somit seien nur 13 500 von möglichen 17 000 Bewilligungen erteilt worden, wovon zudem nur rund ein Fünftel Informatikerinnen und Informatiker betroffen hätten. Als geradezu grotesk bezeichnete BBT-Direktor, Hans Sieber, den verschwindend kleinen Frauenanteil von vier Prozent in dem zukunftsträchtigen Berufsbereich. Im Vergleich zu den USA oder Grossbritannien mit angehend 50 Prozent Informatikerinnen, schöpfe die Schweiz das Potential der Frauen nicht aus.

Integration ausländischer ETH-Ingenieure (Mo. 00.3039)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Die Anforderungen der neuen technologischen Entwicklung an die Hochschulen kamen in einer Untersuchung des Unternehmensberaters Hayek über die ETH (Eidgenössische Technische Hochschulen) zum Ausdruck, durch welche zugleich die seit Jahren anhaltende Kritik am Personalstopp schlagartig an Gewicht gewann. Eine Grobanalyse und eine Optimierungsstudie stellten fest, dass die ETH und ihre Annexanstalten bei der rasanten Entwicklung der Spitzentechnologie nicht mitgehalten haben. Um die nötige Anpassung an die neueste Technologie in Lehre und Forschung zu gewährleisten, hielt sie daher die Schaffung von 1'100 neuen Stellen für erforderlich; 600 Stellen im Verwaltungsbereich und in weniger arbeitsmarktorientierten Wissensgebieten könnten wegrationalisiert werden, wodurch per saldo noch 500 Stellen neu einzurichten wären. Die Studie kritisierte ferner die ineffiziente Organisation der ETH, die starren Anstellungsverhältnisse wie auch den zuwenig ausgebauten Wissenstransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft. Der Schweizerische Schulrat veranlasste darauf Feinabklärungen auf der Grundlage der Grobanalyse und beantragte dem Bundesrat die Schaffung von 200 befristeten und 470 Dauerstellen in den Jahren 1986-1988. Im Bericht Hayek fanden auch mehrere eingereichte Motionen und Postulate ihre Begründung, welche eine Lockerung des Personalstopps sowie organisatorische und strukturelle Neuerungen an der ETH verlangten. Kritik und Vorschläge der Studie wurden auch von verschiedenen Exponenten der Grossindustrie unterstützt. Die geforderte Prioritätensetzung zugunsten der neu-technologischen Fachrichtungen dürfte die Tendenz, an der ETH interdisziplinäre und traditionelle Forschungsstellen aufzuheben, verstärken. Vor dem Hintergrund einer notwendigen Neustrukturierung der ETH stimmte das Parlament dem Antrag des Bundesrates auf Verlängerung der ETH-Übergangsregelung zwar zu, es verkürzte aber die Frist von 10 auf 6 Jahre. Unbestritten waren in beiden Räten ferner Kredite in der Höhe von CHF 28.3 Mio für dringliche Bauvorhaben der ETH und ihrer Annexanstalten.

Untersuchung des Unternehmensberaters Hayek über die ETH