Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Weiterbildung
  • Mobilität der Studierenden

Akteure

Prozesse

156 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Der Nationalrat befand in der Wintersession 2021 über eine parlamentarische Initiative zur steuerlichen Begünstigung von Weiterbildungen von Andri Silberschmidt (fdp, ZH). Er vertrete immer noch die Ansicht, dass es eine Weiterbildungsoffensive brauche, ziehe seine Initiative aber aufgrund des von der WAK-NR eingereichten Postulats zur Vereinbarkeit der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes, der Arbeitskräfte und der Wirtschaft zurück, erläuterte der FDP-Parlamentarier. Die Initiative ist damit erledigt.

Fit für den Arbeitsmarkt der Zukunft. Lebenslanges Lernen fördern (Pa. Iv. 21.422)

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2021 mit der Forderung nach einer Finanzierungsbotschaft für die Schweizer Teilnahme am EU-Austauschprogramm Erasmus plus. Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) erläuterte im Namen der WBK-SR, dass diese Sympathien für das Anliegen habe, jedoch mehrheitlich beantrage, die Motion abzulehnen, da die geforderte Präsentation einer solchen Botschaft bis Ende Wintersession 2021 nicht umsetzbar sei. Zudem liege seitens der EU noch kein Verhandlungsmandat vor. Carlo Sommaruga (sp, GE), der einen Minderheitsantrag auf Annahme der Motion gestellt hatte, sowie Maya Graf (gp, BL) waren anderer Meinung. Sie verwiesen auf die Relevanz dieses Austauschprogramms für junge Erwachsene und erinnerten daran, dass sich die Räte bereits für die Vollassoziierung der Schweiz ausgesprochen hatten. Es liege am fehlenden Respekt gegenüber dem Entscheid des Parlaments und am Mangel an politischem Willen seitens des Bundesrates, dass dieser in diesem Dossier nicht vorangehe. Anders sei es nicht zu erklären, dass er beispielsweise für das EU-Forschungsprogramm Horizon Europe bereits im Mai 2020 eine Finanzierungsbotschaft vorgelegt habe, obwohl dort vonseiten der EU auch kein Verhandlungsmandat vorgelegen habe.
Nachdem Bildungsminister Parmelin noch einmal dargelegt hatte, weshalb es dem Bundesrat derzeit nicht möglich sei, die geforderte Botschaft vorzulegen, lehnte die kleine Kammer die Motion mit 23 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Finanzierungsbotschaft für die Schweizer Teilnahme an Erasmus plus (Mo. 21.3975)
Dossier: Erasmus und Horizon

Andri Silberschmidt (fdp, ZH) beabsichtigte mit einer im März 2021 eingereichten parlamentarischen Initiative, die berufsorientierten Aus- und Weiterbildungen steuerlich stärker zu begünstigen. Die WAK-NR prüfte das Geschäft im November 2021; eine deutliche Mehrheit der Kommission (20 zu 5 Stimmen) beantragte, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit befand, dass vor allem Personen mit hohem Einkommen von dieser Massnahme profitieren würden. Zudem könnten durch rein fiskalische Massnahmen die Aus- und Weiterbildungen nicht angemessen gefördert werden. Da die Kommission aber durchaus Handlungsbedarf auf diesem Gebiet sah, reichte sie ein Postulat (Po. 21.4342) ein, mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll, Massnahmen vorzuschlagen, wie die Ausbildungs- und Weiterbildungsbedürfnisse des Arbeitsmarktes auf der einen Seite und diejenigen der Arbeitskräfte auf der anderen Seite besser aufeinander abgestimmt werden können.

Fit für den Arbeitsmarkt der Zukunft. Lebenslanges Lernen fördern (Pa. Iv. 21.422)

Die APK-NR reichte im August 2021 eine Motion ein, welche verlangte, dass der Bundesrat bis zur Wintersession 2021 eine Finanzierungsbotschaft für die Schweizer Teilnahme am EU-Austauschprogramm Erasmus plus vorlegen soll. Die Kommission war der Ansicht, dass sich der Bundesrat bislang zu wenig für eine Schweizer Assoziierung an dieses Programm eingesetzt habe, obwohl er sich bereits für eine Teilnahme ausgesprochen hatte – beispielsweise im Rahmen der im Jahr 2017 überwiesenen Motion der WBK-SR mit dem Titel «Vollassoziierung an Erasmus plus ab 2021». Eine Kommissionsminderheit Köppel (svp, ZH) beantragte die Ablehnung der Motion.
Der Bundesrat schloss sich dem Antrag der Minderheit an. Er strebe zwar weiterhin die Teilnahme der Schweiz an dem Austauschprogramm an, jedoch seien davor noch einige Punkte zu klären. Zum einen betrachte die EU eine Assoziierung im Rahmen der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU und sei bisher noch nicht bereit gewesen, mit der Schweiz exploratorische Gespräche über die wichtigsten Eckpunkte einer Assoziierung zu beginnen. Zum anderen sei die Deblockierung des Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Staaten eine Grundbedingung der EU für eine Assoziierung an Erasmus plus. Vor diesem Hintergrund sei es nicht realistisch, innert weniger Monate eine Finanzierungsbotschaft zu erarbeiten, zumal auch die Höhe der finanziellen Beteiligung noch nicht geklärt sei.
Der Nationalrat beschäftigte sich in der Herbstsession 2021 mit dem Vorstoss, wobei Nicolas Walder (gp, GE) und Christa Markwalder (fdp, BE) die Motion präsentierten. Walder wies darauf hin, dass sich auch das Parlament schon mehrmals für eine Assoziierung ausgesprochen habe und es deshalb wirklich an der Zeit sei, dass der Bundesrat eine Botschaft vorlege. Das bundesrätliche Argument, dass die finanziellen Bedingungen noch nicht geklärt seien, liess Walder nicht gelten. Die Höhe der Schweizer Beteiligung könne anhand der Berechnungen, welche für die EWR-Staaten bereits vorgenommen worden seien, eruiert werden. Christa Markwalder ergänzte, dass die europäischen Mobilitätsprogramme «für die Erweiterung des Erfahrungshorizonts der jungen Generationen zentral» seien. Die bilateral getroffenen Hochschulvereinbarungen vermöchten diese Austauschprogramme nicht zu ersetzen, schloss Markwalder. Franz Grüter (svp, LU), welcher die Minderheit Köppel vertrat, sah dies anders. Für ihn stand ausser Frage, dass die bestehenden Alternativprogramme der Schweizer Hochschulen von grosser Qualität seien. Zudem seien diese Alternativen auf weltweiten Austausch ausgerichtet; dies sei sehr wichtig, da sich viele renommierte Hochschulen ausserhalb Europas befänden. Erasmus plus hingegen sei teuer, unflexibel und bürokratisch. Hinzu komme der Fakt, dass die EU – wie vom Bundesrat erläutert – selber noch gar keinen Willen gezeigt habe, der Schweiz eine Assoziierung anzubieten. Diese Worte vermochten jedoch nicht über die SVP-Fraktion hinaus zu mobilisieren. Der Nationalrat nahm die Motion mit 131 zu 48 Stimmen deutlich an.

Finanzierungsbotschaft für die Schweizer Teilnahme an Erasmus plus (Mo. 21.3975)
Dossier: Erasmus und Horizon

Mustafa Atici (sp, BS) reichte im März 2021 ein Postulat bezüglich der Validierung von Bildungsleistungen ein. Atici forderte den Bundesrat auf, in einem Bericht verschiedene Punkte zum Nachweis von beruflichen Fähigkeiten zu klären. Zum einen wollte er wissen, weshalb die seit 2004 im BBG verankerten «anderen Qualifikationsverfahren» zum Nachweis von beruflichen Fähigkeiten noch nicht oft angerechnet würden. Zum anderen verlangte der Postulant eine Übersicht über die Erfahrungen, welche die einzelnen Kantone sowie vergleichbare europäische Länder bis heute bei der Validierung von informell erworbenen Lernleistungen sowie von beruflicher und sonstiger Praxis gewonnen haben. Schliesslich forderte Atici Vorschläge, wie – aufbauend auf den im Bericht gewonnenen Erkenntnissen und in Absprache mit den Verbundpartnern – eine neue Ausrichtung der Validierungsverfahren aussehen könnte.
Der Stadtbasler Nationalrat begründete seinen Vorstoss mit der Tatsache, dass die Validierung von Bildungsleistungen an formale Abschlüsse nur punktuell vorgenommen werde. Atici setzte seine Hoffnungen daher auf Ansätze, die die Fähigkeiten und Kompetenzen «spezifischer Zielgruppen unabhängig von formalisierten Bildungsgängen modular validier[en] und in (Teil-)Zertifikaten» abbilden. Dies verbessere die Arbeitsmarktfähigkeit der Betroffenen und erleichtere den Zugang zu Aus- und Weiterbildungen. Der Bundesrat erläuterte, dass es in der Schweiz derzeit keine Zertifizierung von informell erworbenen Kompetenzen gebe. Er sei daher bereit darzulegen, wie sich die Situation in der Schweiz darstelle und welche Erfahrungen andere Länder mit der Zertifizierung dieser Fähigkeiten gemacht hätten. Das Postulat wurde in der Sommersession 2021 vom Nationalrat stillschweigend angenommen.

Validierung von Bildungsleistungen. Von der Zulassungslogik zur Zertifizierungslogik (Po. 21.3235)

Der Ständerat befasste sich in der Sommersession 2021 mit der Motion «Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden» der WBK-NR. Matthias Michel (fdp, ZG) beantragte seitens der Kommissionsmehrheit die Ablehnung der Motion. Die Kommission unterstütze das Grundanliegen – den sprachlichen Austausch der Jugendlichen in der beruflichen Grundbildung –, sie sei aber der Ansicht, dass die Forderung bereits umgesetzt werde. So seien im Rahmen der Kulturbotschaft 2021-2024 bereits ausreichend Mittel für die sprachliche Mobilität gesprochen worden. Zudem plane die Initiative Berufsbildung 2030 die Digitalisierung voranzutreiben, damit dürfe auch der Forderung nach einer digitalen Informationsplattform entsprochen werden, so Michel. Demgegenüber argumentierte Johanna Gapany (fdp, FR), dass der sprachliche Austausch bei den Lernenden noch nicht genügend gefördert werde. Die Lehre müsse noch stärker aufgewertet werden, entsprechend solle die Motion angenommen werden.
Schliesslich entschied sich der Ständerat äusserst knapp, mit 21 zu 20 Stimmen, für die Annahme der Motion.

Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden (Mo. 20.3918)

Am 14. und 15. Dezember 2020 konnten die beiden Räte bei der BFI-Botschaft 2021-2024 die letzten Differenzen ausräumen. Sie einigten sich auf die Erhöhung des Verpflichtungskredits im Bereich der beruflichen Weiterbildung um CHF 20 Mio. auf insgesamt CHF 255 Mio., wie es der Nationalrat vorgeschlagen hatte. Beim 3R Kompetenzzentrum lenkte der Nationalrat ein und verzichtete auf die von ihm geforderte finanzielle Aufstockung. Das Thema Tierversuche sei für die WBK-NR sehr wichtig, zuerst wolle man aber die Rolle des 3R Kompetenzzentrums detaillierter klären, erläuterte Berichterstatter Wasserfallen (fdp, BE). Zudem begrüsse die Kommission auch die Durchführung eines NFP zu diesem Thema, das der SNF im Jahr 2021 wahrscheinlich lancieren werde.

BFI-Botschaft 2021-2024 (BRG 20.028)

In der Wintersession 2020 beugte sich der Nationalrat ein weiteres Mal über die BFI-Botschaft 2021-2024. Nach dieser Debatte bestanden noch zwei Differenzen zum Ständerat. Die eine betraf den Bereich der beruflichen Bildung, wo der Nationalrat den Verpflichtungskredit um CHF 20 Mio. erhöhen will. Die zweite Differenz betraf die Kredite zugunsten von Forschungseinrichtungen. Hier hielt der Nationalrat an der Aufstockung um CHF 12 Mio. für das 3R Kompetenzzentrum fest.

BFI-Botschaft 2021-2024 (BRG 20.028)

Der Ständerat lehnte die zuvor im Nationalrat angenommene Motion der WBK-NR zur Verringerung der sozialen Selektivität in der Herbstsession 2020 stillschweigend ab. Gemäss Benedikt Würth (cvp, SG) war das Anliegen der Motion im Rahmen der BFI-Botschaft 2021–2024 aufgenommen worden, es bestehe daher kein Handlungsbedarf mehr. Die WBK-SR bleibe bei diesem Thema aber am Ball, sie werde sich in einer ihrer nächsten Sitzungen intensiv mit der Thematik auseinandersetzen und dabei eine Auslegeordnung über die Bereiche soziale Selektivität, Integrationsagenda und Lehrstellenmarkt vornehmen.

Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität

In der dritten Woche der Herbstsession 2020 stimmte der Ständerat im Rahmen der Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung bei der letzten Differenz der Variante des Nationalrates zu. Damit wurde im Gesetzestext explizit festgehalten, dass der Bildungsraum Schweiz an internationalen Programmen teilnehmen können soll.
In den Schlussabstimmungen wurde die Revision jeweils einstimmig, mit 44 zu 0 Stimmen respektive 196 zu 0 Stimmen, angenommen.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

In der dritten Herbstsessionswoche 2020 befasste sich der Ständerat erneut mit der Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024. Der Ständerat stimmte nicht allen vom Nationalrat geforderten Mittelerhöhungen zu. Er strich wiederum die zusätzlichen Gelder für den ETH-Bereich im Gebiet der Raumplanung, für das Schweizer Tierversuchs-Kompetenzzentrum (3R) sowie für die berufliche Bildung. Nach der Aufrechterhaltung dieser Differenzen ist nun wieder der Nationalrat am Zug.

BFI-Botschaft 2021-2024 (BRG 20.028)

In der Herbstsession 2020 beugte sich der Nationalrat über die Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Mustafa Atici (sp, BS) erinnerte daran, dass die Schweiz seit 2014 nur noch Partnerland und nicht mehr Programmland des EU-Austauschprogramms Erasmus+ ist. Daher habe die Schweiz in der Vergangenheit alternative Instrumente für Schweizer Studierende geschaffen. Die wesentliche Neuerung der vorliegenden Totalrevision bestehe in der gleichwertigen gesetzlichen Verankerung der beiden Varianten, nämlich einerseits die Assoziierung der Schweiz an ein internationales Förderprogramm, namentlich an Erasmus+, und andererseits die Umsetzung und direkte Finanzierung des eigenen Schweizer Förderprogramms, das seit 2014 angelaufen ist. Im Rahmen der Debatte im Nationalrat wurden einige Mehrheits- und Minderheitsanträge erläutert. Schliesslich wurde aber nur eine einzige Differenz zum Ständerat geschaffen. Gemäss der Variante des Nationalrats soll der Geltungsbereich des Gesetzes ausdrücklich um die Teilnahme an internationalen Programmen erweitert werden.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Geschäft mit 192 zu 0 Stimmen einstimmig an.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

In der Herbstsession 2020 befasste sich der Nationalrat als Zweitrat mit der Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024. Auch in der grossen Kammer stiess die BFI-Botschaft insgesamt auf viel Zustimmung. Der Nationalrat genehmigte alle zusätzlichen Gelder, die der Ständerat gesprochen hatte, und stockte die Mittel um weitere CHF 53 Mio. auf. Diese zusätzlichen CHF 53 Mio. verteilen sich auf den ETH-Bereich, auf die Berufs- und Weiterbildung sowie auf das Schweizer Kompetenzzentrum für das Ersetzen, Reduzieren und für die Verbesserung von Tierversuchen (3R-Prinzipien). Viele Rednerinnen und Redner nutzten die Debatte für ein Votum zum Thema Erasmus+, dem EU-Förderinstrument für Auslandsaufenthalte im Bildungsbereich. Sie forderten den Gesamtbundesrat dazu auf, bei diesem Geschäft zügiger voranzugehen und dem Parlament bald eine Botschaft vorzulegen. Bildungsminister Parmelin versprach, dies möglichst rasch zu tun.
Als nächstes wird sich wiederum der Ständerat mit der BFI-Botschaft 2021–2024 befassen.

BFI-Botschaft 2021-2024 (BRG 20.028)

Ein im Sommer 2020 eingereichtes Postulat der WBK-NR forderte eine Auslegeordnung bezüglich einer möglichen Schweizer Assoziierung an internationale Programme im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität für die Zeit nach Ende des Programms Erasmus+. Der Bundesrat erklärte sich bereit, einen solchen Bericht im ersten Halbjahr 2021 zu veröffentlichen. Er sei gegenwärtig ohnehin daran, die Zweckmässigkeit einer Assoziierung an das zukünftige EU-Bildungsprogramm Erasmus 2021-2027 zu prüfen. Der Nationalrat nahm das Postulat in der Herbstsession 2020 stillschweigend an.

Roadmap für die internationale Zusammenarbeit und Mobilität nach Erasmus plus
Dossier: Erasmus und Horizon

Im Rahmen des Berichts über die Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2019 beantragte der Bundesrat im März 2020 die Abschreibung des Postulates «Einführung des Eidgenössischen Berufsattests – eine Bilanz» von alt Nationalrat Schwaab (sp, VD). Der Nationalrat stimmte der Abschreibung in der Herbstsession 2020 zu, nachdem der entsprechende Bericht in Erfüllung des Postulats im Frühling 2019 publiziert worden war.

Attestation de formation professionnelle, bilan après dix ans (Po. 14.3740)

Im Juli 2020 reichte die WBK-NR eine Motion zur Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden ein. Konkret forderte sie eine Aufstockung der Mittel für landesweite Sprachaufenthalte während der beruflichen Grundbildung. Zudem solle zu diesem Zweck eine auf nationaler Ebene koordinierte digitale Plattform aufgebaut werden. Eine Minderheit der WBK-NR, bestehend aus CVP- und SVP-Parlamentariern und -Parlamentarierinnen, beantragte die Ablehnung der Motion, genauso wie auch der Bundesrat. Letzterer war der Ansicht, dass mit der Kulturbotschaft 2021-2024 bereits genug unternommen werde, um den sprachlichen Austausch unter den Auszubildenden zu fördern. Diese sehe beispielsweise vor, die Einrichtung eines neuen nationalen Austauschprogramms für die Berufsbildung zu prüfen. In der Herbstsession 2020 nahm der Nationalrat die Motion mit 134 zu 58 Stimmen (bei einer Enthaltung) an, wobei fast die gesamte SVP-Fraktion sowie vier Mitglieder der CVP und ein Mitglied der FDP.Liberalen gegen die Motion stimmten.

Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden

Im Sommer 2020 reichte die WBK-NR eine Motion zur Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden ein. Sie forderte den Bundesrat dazu auf, die Mittel für landesweite Sprachaustausche in der beruflichen Grundbildung aufzustocken. Für die Förderung dieser Mobilität solle der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Berufsverbänden eine digitale Plattform erstellen. Eine starke SVP-CVP-Minderheit beantragte die Ablehnung der Motion.
Auch der Bundesrat lehnte die Motion ab; er war der Ansicht, dass die Forderung bereits Eingang in die Kulturbotschaft 2021-2024 gefunden habe. Während dieser Periode habe er für die Förderung des Austauschs rund CHF 10 Mio. vorgesehen. Er plane zudem, die bestehenden Programme zu konsolidieren und zusammen mit «Movetia» – der nationalen Agentur zur Förderung von Austausch und Mobilität im Bildungssystem – die Einrichtung eines neuen Austauschprogramms für die Lernenden zu prüfen. Dieses solle sich auf die Erfahrungen aus bereits existierenden Programmen einzelner Kantone stützen.
Die Argumentation des Bundesrates überzeugte die Mehrheit des Nationalrates jedoch nicht. In der Herbstsession 2020 wurde der Vorstoss von der grossen Kammer mit 134 zu 58 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten von der fast geschlossen stimmenden SVP-Fraktion sowie von einigen wenigen Mitgliedern der CVP- und der FDP.Liberalen-Fraktion.

Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden (Mo. 20.3918)

Im Sommer 2020 drängten zahlreiche Politikerinnen und Politiker aus verschiedenen Parteien auf eine Nachfolgelösung für das EU-Austauschprogramm Erasmus+ ab 2021. Momentan beteiligt sich die Schweiz im Rahmen des «Swiss-European Mobility Programme» als Drittland an den Aktivitäten des Bildungsprogramms Erasmus+, nachdem die Vollassoziierung aufgrund der Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative in 2014 vonseiten der EU ausser Kraft gesetzt worden war. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier äusserten sich sowohl im Rahmen von parlamentarischen Debatten – bei der BFI-Botschaft 2021-2024, bei der Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung oder im Rahmen eines spezifischen Vorstosses zur Nachfolgelösung von Erasmus+ – sowie durch Äusserungen in den Medien. Im Zentrum der Kritik stand allen voran Bildungsminister Parmelin. Dieser agiere zögerlich und scheue wohl die Kosten einer Vollassoziierung, wie Christoph Eymann (ldp, BS) mutmasste. Eric Nussbaumer (sp, BL) stufte das Verhalten des Gesamtbundesrates als intransparent ein. Auch von Seiten der Studierenden und jungen Erwachsenen wurde Kritik laut; im Mai 2020 hatte die SAJV eine Petition lanciert, welche die Vollassoziierung an die Nachfolgelösung von Erasmus+ forderte; diese wurde auch vom VSS sowie von links-grünen Parteien unterstützt. Seitens der Universität Basel wurde an der derzeitigen Vereinbarung kritisiert, dass einige ausländische Universitäten die Zusammenarbeit nicht weiterführen würden, solange die Schweiz nicht an der Nachfolgelösung von Erasmus+ teilnehme. Zudem gebe es keine Rechtssicherheit, «weil die Partneruniversitäten nicht verpflichtet seien, die Verträge mit den Schweizer Unis weiterzuführen». Es gab aber auch Stimmen, die dem EU-Austauschprogramm eher kritisch gegenüberstanden. So stufte Peter Keller (svp, NW) die jetzige Lösung als sinnvoll ein, zumal eine Vollassoziierung an die Nachfolgelösung von Erasmus+ wahrscheinlich ziemlich teuer sein werde. Die Weltwoche war der Ansicht, dass der Austausch auf jeden Fall weitergeführt werde, entweder im Rahmen der bestehenden Lösung oder mit der Schweiz als Vollmitglied. Und falls es doch wider Erwarten nicht zu einer Einigung käme, sei dies auch nicht so dramatisch, zumal solche Auslandsaufenthalte ohnehin überbewertet würden, schrieb die Zeitung weiter.

Drängen auf Nachfolgelösung für Erasmus+

Der Ständerat befasste sich in der Sommersession 2020 als Erstrat mit der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024. Er folgte in fast allen Punkten der Mehrheit seiner WBK-SR, die das Geschäft in mehreren Sitzungen vorbesprochen und dabei zahlreiche Anhörungen mit den Akteuren und Akteurinnen des BFI-Bereichs durchgeführt hatte.
In der Eintretensdebatte betonten alle Rednerinnen und Redner die Wichtigkeit des BFI-Bereichs für die Schweiz. Eintreten war denn auch eine klare Sache. Jakob Stark (svp, TG), Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) und Peter Hegglin (cvp, ZG) kritisierten aber das Ansinnen, die Beträge für die verschiedenen BFI-Bereiche noch weiter aufzustocken, wie dies die WBK-SR mittels zahlreicher Anträge im Umfang von insgesamt CHF 240 Mio. vorgeschlagen hatte. Sie äusserten diese Skepsis vor dem Hintergrund der bereits getätigten Ausgaben zur Bekämpfung des pandemiebedingten wirtschaftlichen Lockdowns. Der überwiegende Teil des Rates sprach sich aber für die von der Kommission vorgeschlagenen Erhöhungen der Beiträge aus. Vielen Rednerinnen und Rednern war es wichtig, gerade in dieser Zeit in Bildung, Forschung und Innovation zu investieren. Hannes Germann (svp, SH) resümierte, dass «die Investitionen von heute die Arbeitsplätze von morgen» seien. Zu erwähnen ist, dass unter anderem auch den CHF 4 Mio. für den Erhalt des Gosteli Archivs zugestimmt wurde. Die kleine Kammer beschloss zudem, die vom Bundesrat vorgeschlagene Kreditsperre aufzuheben. Dieser hatte beantragt, bis zur Klärung der Teilnahmebedingungen zu Horizon Europe und der Nachfolgelösung für die Erasmus-Programme einen Teil der BFI-Mittel zu sperren.

BFI-Botschaft 2021-2024 (BRG 20.028)

Im Sommer 2020 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit der Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Hannes Germann (svp, SH) fasste als Sprecher der WBK-SR für das Plenum noch einmal die wichtigsten Ziele der Totalrevision zusammen. Diese bestünden in der gezielten Flexibilisierung der bestehenden Förderinstrumente, der grösseren Kohärenz zwischen diesen Instrumenten, der Schliessung inhaltlicher und formaler Lücken sowie in der Klärung einiger Begriffe. In der Detailberatung hiess die kleine Kammer die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Grossen und Ganzen gut und nahm nur drei kleine, von der WBK-SR eingebrachte Änderungen jeweils einstimmig an.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

Der Bundesrat stellte im Februar 2020 die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021 – 2024 (BFI-Botschaft 2021-2024) vor, welche elf Bundesbeschlüsse und drei Gesetzesänderungen (HFKG, FIFG und das Bundesgesetz über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen BGMD) beinhaltet. Zudem sollen mit der Botschaft vier Vorstösse (Mo. 15.3469; Po. 16.3474; Po. 16.3706 und Po. 18.3631) abgeschrieben werden.
Für die gesamte BFI-Periode 2021-2024 beantragte der Bundesrat ein Budget von knapp CHF 28 Milliarden. Das oberste Ziel blieb für den Bundesrat ein Schweizer Spitzenrang in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation. Er präsentierte in der Botschaft folgende Prioritäten: Bei der Berufsbildung setzte er auf die Förderung innovativer Projekte, welche die Berufsbildung auf den digitalen Wandel und das lebenslange Lernen ausrichten. Die Grundkompetenzen der Erwachsenen in den Bereichen Sprache, IKT und Mathematik standen im Mittelpunkt der Weiterbildungsmassnahmen. Bei der Hochschulförderung sollten die Institutionen des ETH-Bereichs ihre führende Rolle als Innovationsmotor behalten; die Universitäten und Fachhochschulen unterstützte er unter anderem bei der Koordination besonders kostenintensiver Bereiche. Bei der Forschung und Innovation wollte der Bundesrat beim SNF die Grundlagenforschung und die Nachwuchsförderung unterstützen, bei der Innosuisse stand die anwendungsorientierte Forschung im Mittelpunkt. Des Weiteren wurde der digitale Wandel als Thema definiert, welches alle BFI-Bereiche betreffe. Dementsprechend sollen alle Akteure dabei unterstützt werden, den digitalen Wandel zu meistern und diesen mitzugestalten. Schliesslich wurden als weitere wichtige Querschnittthemen auch die nachhaltige Entwicklung und die Chancengerechtigkeit aufgeführt.
Zum Zeitpunkt der Präsentation der BFI-Botschaft war noch nicht geklärt, ob die Schweiz weiterhin an EU-Programmen (z.B. Horizon) teilnehmen würde, daher schlug der Bundesrat vor, bis zur Klärung der Teilnahmebedingungen einen Teil der Mittel zu sperren, um gegebenenfalls genug Geld für die Teilnahme aufbringen zu können.

BFI-Botschaft 2021-2024 (BRG 20.028)

Am 20. November 2019 beantragte der Bundesrat dem Parlament die Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Der Bundesrat erläuterte, dass die Förderpolitik des Bundes im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in der Bildung autonomer und schneller auf ein sich rasch veränderndes Umfeld reagieren können soll. Die bestehenden Förderinstrumente sollen daher flexibler ausgestaltet werden, ohne dass dabei neue Fördertatbestände geschaffen werden. Mit dem totalrevidierten Gesetz soll die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme mit der Umsetzung eigener Schweizer Förderprogramme rechtlich gleichgestellt werden, so der Bundesrat in seiner Botschaft. Zudem soll die Bestimmung zur Ausrichtung von Individualstipendien für die Ausbildung an europäischen Institutionen angepasst werden. Stipendien sollen neu nicht nur für die Ausbildung an europäischen, sondern auch an anderen ausgewählten Institutionen im Ausland vergeben werden können, falls dies für die Exzellenzförderung zielführend ist. Auch soll der Bereich der internationalen Zusammenarbeit in der Berufsbildung im Sinne einer einheitlichen Förderpolitik aufgeführt werden.
Das weitere Vorgehen in der europäischen Bildungszusammenarbeit wird mit dem Gesetz nicht vorweggenommen; der Bundesrat wird dem Parlament die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme und deren Finanzierung gegebenenfalls im Rahmen von separaten Vorlagen vorschlagen. Das Gesetz soll zudem nur die Grundzüge der Fördermöglichkeiten des Bundes enthalten; die Umsetzung soll vom Bundesrat wie bisher in der entsprechenden Verordnung geregelt werden, die nach der Revision des Gesetzes ebenfalls geändert werden solle.
Die bisherigen Bestimmungen bezüglich der Mandatierung einer nationalen Agentur zur Umsetzung der Förderung sollen mit der Gesetzesrevision an den bildungspolitischen Kontext angepasst werden. Ebenso soll die bislang bestehende Verknüpfung der nationalen Agentur mit der Teilnahme an den EU-Programmen aufgelöst werden. Die nationale Agentur soll mittels einer Leistungsvereinbarung mit Umsetzungsaufgaben beauftragt werden können, die bei einer Assoziierung an ein internationales Programm oder bei einem vom Bund initiierten Schweizer Programm entstehen würden.
In der Vernehmlassung, die vom 13. Februar bis zum 24. Mai 2019 durchgeführt worden war, hatte die neue Gesetzesgrundlage breite Zustimmung gefunden. Intensiv diskutiert worden war insbesondere das Verhältnis zur EU und ihren Bildungsprogrammen (z.B. Erasmus). Während sich einige Organisationen aus dem Bildungsbereich sowie mehrere Kantone und Parteien für eine Assoziierung an die nächste Programmgeneration der EU-Bildungsprogramme ausgesprochen hatten, hatten andere Vernehmlassungsteilnehmer und -teilnehmerinnen betont, dass die Zusammenarbeit mit dem europäischen Raum zugunsten von aussereuropäischen Kooperationen zu beschränken sei.
Eine Anpassung der Gesetzesvorlage nach der Vernehmlassung erachtete der Bundesrat nicht als nötig.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

Die WBK-NR forderte in einer Motion, dass der Bundesrat in seiner nächsten Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität (beispielsweise in den Bereichen Stipendienwesen, Weiterbildung, Grundkompetenzen, höhere Berufsbildung, Sprachförderung) einfügt. Eine starke Minderheit aus SVP- und FDP-Kommissionsmitgliedern beantragte, die Motion abzulehnen.
In seiner Stellungnahme befürwortete der Bundesrat die Förderung der Chancengerechtigkeit im Bildungswesen und zeigte sich daher bereit, das Thema in der BFI-Botschaft 2021-2024 aufzugreifen und – wo geboten und wo zuständig – Massnahmen vorzuschlagen. Einige Bereiche, welche die WBK-NR in ihrer Motion identifizierte, gehörten indes in die Kompetenz der Kantone oder seien nicht Gegenstand der BFI-Botschaften, hielt der Bundesrat fest. Insgesamt war er der Ansicht, dass der Bund die in seiner Kompetenz liegenden Vorkehrungen für die Chancengerechtigkeit im BFI-Bereich getroffen habe. Er erachtete das Anliegen der Motion deshalb als erfüllt und beantragte ihre Ablehnung.
Der Nationalrat debattierte in der Herbstsession 2019 intensiv über die Motion. Irène Kälin (gp, AG) betonte dabei die Wichtigkeit der Verringerung der sozialen Selektivität, die auf allen Ebenen und Stufen des Schweizer Bildungssystems leider immer wieder reproduziert werde. Es brauche daher auf verschiedenen Ebenen Massnahmen, um die soziale Selektivität möglichst weit zu eliminieren. Für die Minderheit führte Verena Herzog (svp, TG) aus, dass für die Chancengerechtigkeit bereits genügend unternommen werde. Darüber hinaus lägen viele der Massnahmen, auf welche die Kommission abziele, in der Kompetenz der Gemeinden und der Kantone und seien deshalb nicht zielführend. Dieser Aussage stimmte auch Bundesrat Guy Parmelin zu und plädierte noch einmal für die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat folgte jedoch der Mehrheit seiner Kommission und nahm den Vorstoss mit 101 zu 82 Stimmen bei einer Enthaltung an.

Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität

Die zweijährige berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) wurde mit dem BBG eingeführt und 2004 in Kraft gesetzt. Sie richtet sich an vorwiegend praktisch begabte Schulabgängerinnen und -abgänger und führt – im Gegensatz zu den früheren so genannten Anlehren – zu einem eidgenössischen Abschluss mit schweizweit einheitlichen Kompetenzen.
In seinem Bericht «Einführung des Eidgenössischen Berufsattests – eine Bilanz», in Erfüllung des Postulats Schwaab (sp, VD), stellte der Bundesrat dem EBA ein durchwegs gutes Zeugnis aus. Der Bundesrat stützte sich bei seiner Aussage auf drei Evaluationen, die seit der Einführung der EBA-Grundbildung durchgeführt worden waren. Drei Aspekte standen dabei im Vordergrund. Erstens sei die Integration von EBA-Absolventinnen und -Absolventen in den Arbeitsmarkt gelungen. Arbeitsmarktfähigkeit und Ausbildungserfolgsquoten hätten sich seit der Einführung gut entwickelt und stabilisiert. Eine überwiegende Mehrheit der Inhaberinnen und Inhaber eines EBA finde innerhalb von zwölf Monaten nach Ausbildungsabschluss eine Stelle. Zweitens sei die Durchlässigkeit zu weiterführenden Ausbildungen gegeben. Die Indikatoren zur Durchlässigkeit zeigten, dass der Anschluss des EBA an andere Abschlüsse in der Berufsbildung gewährleistet sei. Die für das EBA verfügbaren kantonal umgesetzten Unterstützungsmassnahmen hätten sich etabliert und würden genutzt. Drittens sei bei allen Beteiligten eine grosse Zufriedenheit mit dem EBA zu spüren, so der Bundesrat. Schliesslich wies der Bundesrat auch darauf hin, dass die Entwicklung der Lehrabschlüsse zwischen 2005 und 2017 zeige, dass die EBA-Grundbildung die Anlehre quasi ersetzt habe. Gleichzeitig sei aber die Zahl der Lehrabgängerinnen und -abgänger mit EFZ (3-4-jährige Lehre) konstant geblieben.

Attestation de formation professionnelle, bilan après dix ans (Po. 14.3740)

Une déclaration tripartite sur le futur du travail et du partenariat social à l'ère de la numérisation de l'économie a été signée par le conseiller fédéral Johann Schneider-Ammann et les représentants de l'Union patronale suisse, de l'Union suisse des arts et métiers, de l'Union syndicale suisse et de Travail.Suisse. Les différents acteurs s'engagent à assurer la compétitivité de la place économique helvétique en adaptant les conditions sociales et de travail pour défendre et créer des emplois décents et hautement qualifiés. Ils misent également sur la formation et le perfectionnement professionnels, ainsi que sur les conventions collectives de travail pour répondre aux défis découlant de la numérisation de l'économie.

Partenariat social à l'ère de la numérisation de l'économie
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt