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Après une année particulière en 2012, le Conseil fédéral a repris un rythme quadriennal avec son message relatif à l’encouragement de la formation, de la recherche et de l’innovation (FRI) 2013-2016. Le gouvernement, convaincu de la priorité politique de ces domaines, a proposé de leur affecter 23’878 millions de francs. Cette enveloppe budgétaire correspond à une croissance annuelle nominale des crédits de 3,7% en moyenne. Ce message, composé de 11 arrêtés financiers, vise le maintien de la position de la Suisse à la pointe de l’échiquier international. Il concerne plus précisément la formation professionnelle, les hautes écoles et universités, telles que EPF, HES ou encore Hautes Ecoles Cantonales, la recherche, à travers la Commission pour la Technologie et l’Innovation (CTI) et le Fonds National Suisse (FNS). Recommandé par les Commissions de la science, de l’éducation et de la culture des deux chambres (CSCE), ce texte a cependant suscité le débat. La Commission du Conseil des Etats a proposé un budget de 29,22 milliards de francs, ainsi qu’un rehaussement du plafond des dépenses de certaines institutions, alors que la Commission du Conseil national a proposé un budget allant jusqu’à 30,09 milliards de francs. En outre, toutes les deux ont plaidé pour un lissage du budget, mettant en exergue les dangers d’un financement irrégulier. Aux yeux des parlementaires, ce sont les modalités d’application qui ont alimenté le débat. Tout d’abord, l’enveloppe de 23,878 milliards de francs a été jugée insuffisante au vu de la concurrence internationale accrue, ainsi que du nombre croissant d’étudiants. Mais surtout, c’est la proposition de financement progressif sur quatre ans du Conseil fédéral qui a posé problème. Beaucoup ont estimé que le caractère irrégulier du financement risquait de mettre en difficulté les programmes de recherche, de limiter les emplois académiques et de réduire le niveau très élevé de la formation. Ils ont ainsi proposé un lissage du budget à la place du système de stop and go.

l’encouragement de la formation, de la recherche et de l’innovation (FRI) 2013-2016.

Analog zum Ständerat stellte der Nationalrat die Koordination des Hochschulwesens unter gleichberechtigen Partnern (Bund und Kantone) und nicht dessen Planung in den Mittelpunkt des HFKG. Damit suchte auch der Zweitrat den Ausgleich zwischen der insbesondere von rechtsbürgerlichen Kreisen befürchteten Zentralisierung des Hochschulwesens und der vom Bundesrat angestrebten gesamtschweizerischen Strategie. Hatte der Ständerat dem Bund in den Zweckbestimmungen noch einen aktiven Part in der Koordination des Hochschulwesens zugewiesen, schwächte der Nationalrat den Passus ab. So sollte der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen nur noch geeignete Rahmenbedingungen für den Wettbewerb unter den Hochschulen schaffen. Allfällige Investitionsbeiträge des Bundes an die Hochschulen wurden auf besonders kostenintensive Bereiche beschränkt (siehe unten). In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an seiner Version der Zweckbestimmungen fest. Mit einer aktiveren Rolle des Bundes in der Hochschulkoordination und seinem allgemeiner gehaltenen Finanzierungsgrundsatz befände sich die Version der Kleinen Kammer näher am Verfassungsartikel, wurde betont. Er beharrte auch auf seiner weit vorsichtigeren Annäherung an das Wettbewerbsprinzip und verteidigte hier den Grundsatz der Profilbildung. In seiner Differenzberatung schwenkte der Nationalrat schliesslich auf die Linie der Kleinen Kammer um.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Die künftige Organisationsform der Hochschulkonferenz gab einiges zu reden. Nicht mehrheitsfähig war die Minderheit Malama (fdp, BS), die neben dem Bundesrat und allen Kantonen auch vom Bundesrat zu bestimmende Vertreter aus der Arbeitswelt als stimmberechtigte Mitglieder in der Plenarversammlung vertreten wissen wollte. Angesichts der Referendumsdrohung des Gewerbeverbands und der Gewerkschaften wurde den Sozialpartnern aber eine beratende Rolle in den Gremien der Hochschulkonferenz zugestanden. Der Ständerat hatte dem Hochschulrat zusätzliche Kompetenzen zur Vereinheitlichung der Titelstrukturen gegeben, in Bezug auf die Kompetenzverteilung zwischen den beiden Tagungsformen der Hochschulkonferenz ansonsten aber keine materiellen Änderungen zum Bundesratsentwurf eingebaut. Auf Vorschlag der Kommissionsmehrheit nahm der Nationalrat dann aber eine gewichtige Kompetenzverschiebung von der Plenarversammlung an den kleineren Hochschulrat vor. So übertrug er die Verantwortung für die Festlegung von Hochschultypen und der kostenintensiven Bereiche sowie das Vorschlagsrecht für Studiengebühren von der Plenarversammlung an den Hochschulrat. Nachdem sich die beiden Kammern in der ersten Beratung der Differenzen zu keiner Einigung gefunden hatten, akzeptierte der Ständerat schliesslich die Position des Nationalrats.

Hochschulkonferenz

In der Zulassungsregelung für die verschiedenen Hochschultypen hatte der Ständerat den schlanken, allgemeingültigen Bundesratsvorschlag verabschiedet. Dem Prinzip der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung folgend, war die Kompetenz zur Festlegung von Richtlinien und Grundsätzen für die Zulassung für alle Hochschultypen dem Hochschulrat zugewiesen worden. Zudem sollte dieser aber auch Grundsätze für das Studienangebot der Fachhochschulen beschliessen können, was der postulierten Gleichbehandlung aller Hochschultypen wiederum entgegenstand. Der Nationalrat entschied sich für eine differenzierte Gesetzgebung, indem er für die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und die Fachhochschulen je eigene Zulassungsbestimmungen formulierte und die Kompetenzen des Hochschulrats zurückband. Gleichzeitig korrigierte er aber den im Bundesratsentwurf vorgesehenen und vom Ständerat gutgeheissenen Einfluss des Hochschulrats allein auf das Studienangebot der Fachhochschulen und die Ausgestaltung ihrer Studiengänge und gab nur noch die Praxisorientierung ihres Studien- und Forschungsbetriebs vor. Zusätzlich zu den verschiedenen Maturitätsabschlüssen akzeptierte der Nationalrat eine sogenannt gleichwertige Vorbildung als Zulassungsvoraussetzung für Fachhochschulen. Daneben lehnte er es äusserst knapp, mit einer Stimme Unterschied ab, eine von den ehemaligen Konservatorien in den Diskurs eingebrachte Sonderregelung für die musischen und künstlerischen Fachhochschullehrgänge vorzusehen. Er war nicht bereit, für Absolventen dieser Studienrichtungen zwingend einen Masterstudiengang vorzuschreiben. Nachdem beide Räte bezüglich der Differenzierung der Zulassungsbestimmungen an ihren Positionen festgehalten hatten, schloss sich der Ständerat schliesslich der differenzierteren Auslegung des Nationalrat an.

Zulassungsregelung

Beim Bezeichnungs- und Titelschutz übernahm die Grosse Kammer eine Ergänzung des Ständerats, die festhält, dass die Entscheide des Akkreditierungsrats nicht angefochten werden können. Damit sollen langwierige Rechtsstreitigkeiten mit unseriösen privaten Bildungsanbietern vermieden werden. Ein Antrag Egger (cvp, AG), das Gesetz aufgrund der vielen Vorbehalte zu Zielsetzung und beabsichtigter wie unbeabsichtigter Wirkung auf acht Jahre zu befristen, wurde zurückgezogen, nachdem die Vorgaben zum verlangten Wirksamkeitsbericht detaillierter ausgestaltet worden waren.

Bezeichnungs- und Titelschutz

Mit einer Interpellation und einem Postulat brachte der Zuger CVP-Nationalrat Gerhard Pfister (cvp, ZG) die Besorgnis verschiedener Akteure über die unzureichende Betreuungssituation, die Infrastrukturengpässe und die befürchteten Qualitätseinbussen an den Schweizerischen Hochschulen in den Rat ein. Mit Hinweis auf die Verdoppelung der Anzahl ausländischer Studierender in den vergangenen 20 Jahren auf einen Gesamtanteil von knapp einem Fünftel stellte er die Frage nach dem Finanzierungsmodusder Studienplätze. Zudem verlangte er Auskunft über allfällige Unterschiede zwischen Schweizern und Ausländern in Bezug auf die finanzielle Beteiligung der Studierenden selbst sowie der öffentlichen Hand. Das Postulat forderte den Bundesrat auf zu prüfen, wie die durch ausländische Studierende besetzten Studienplätze durch ihre Herkunftsstaaten mitfinanziert werden könnten. In seiner Antwort verwies der Bundesrat auf das grosse wissenschaftliche und wirtschaftliche Potenzial internationaler Mobilität und er schlug vor, die Abgeltungsmodalitäten im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz zu klären. Sie kann im Rahmen des neuen HFKG Empfehlungen zu den Studiengebühren abgeben. Zudem steht es ihr zu, den Zulauf ausländischer Studierender über Planungsinstrumente wie die Finanzplanung zu steuern. Der Nationalrat nahm das Postulat in der Dezembersession stillschweigend an, verschob hingegen die Diskussion zur Interpellation.

Finanzierungsmodusder Studienplätze Unterschiede zwischen Schweizern und Ausländern

Mit dem HFKG entfällt die eidgenössische Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen der Fachhochschulen, die über das aufzuhebende Fachhochschulgesetz noch gewährleistet worden waren. Die Bewilligungsverfahren, die Qualitätskontrolle und die Subventionierung waren bereits 2005 im Rahmen einer Teilrevision des Fachhochschulgesetzes eingestellt worden. Eine Motion Bischofberger (cvp, AI) nahm das Unbehagen darüber aus Wirtschafts- und Fachhochschulkreisen auf und verlangte die Wiedereinführung eines bundesrechtlich verankerten Titelschutzes. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er wies darauf hin, dass mit dem Label „eidgenössisch anerkannt“ die Abschlüsse der höheren Berufsbildung, deren Titel eidgenössisch geprüft und akkreditiert sind, unlauter konkurriert würden und es dies zu verhindern gelte. Im Weiteren würden die Weiterbildungsabschlüsse der universitären Hochschulen durch die Kantone auch nicht geregelt oder anerkannt. Er schlug aber vor, den verlangten Titelschutz im Rahmen der BFI-Botschaft 2013–2016 zu prüfen. Mit 24 zu 7 Stimmen stellte sich die Kleine Kammer in der Dezembersession auf die Seite des Motionärs.

Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen der Fachhochschulen

Das durchberatende HFKG passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 41 Zustimmungen bei drei Enthaltungen. Im Nationalrat wurde das Gesetz gegen den geschlossenen Widerstand der SVP-Fraktion, welche die Vorlage als wettbewerbs- und innovationsfeindlich taxierte und die Autonomieeinbussen der Hochschulen beklagte, angenommen. Aufgrund der hohen Komplexität des Gesetzes gaben Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) bekannt, das Referendum nicht zu ergreifen, ein solches aber gegebenenfalls zu unterstützen. Die Inkraftsetzung des HFKG ist für 2014 geplant. Zuvor müssen die Kantone die Zusammenarbeitsgrundlage mit dem Bund in Form eines Konkordats schaffen und verabschieden.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Lehrerlöhne, Lehrerbildung und Lehrermangel waren im Berichtsjahr Dauerthema im öffentlichen Diskurs. Aufgrund der grossen kantonalen Unterschiede bei den Einstiegslöhnen befürchteten finanzschwächere Kantone, dass sich der Lehrermangel durch Abwanderung von Lehrpersonen in lohngünstigere Kantone verschärfen würde. Zur Rekrutierung von Quereinsteigern als unmittelbare Massnahme gegen den Lehrermangel forderten die SVP und die CVP eine praxisorientierte, verkürzte Lehrerausbildung. Im Spätsommer des Berichtsjahrs starteten an den Pädagogischen Hochschulen (PH) der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), an der PH Zürich sowie an der PH Bern die ersten Jahrgänge mit der berufsbegleitenden Ausbildung. Als gängige Diplome anerkannt werden je nach Zielschulstufe eine abgeschlossene Berufslehre, die Fach-, die Berufs- oder die allgemeinbildende Matur, wahlweise mit Nachweis einer mehrjährigen Berufserfahrung. Je nach PH bestehen noch weitere Aufnahmebedingungen. Die beteiligten Kantone (FHNW: BS, BL, SO, AG; BE und ZH) akzeptieren die Abschlüsse gegenseitig. Angestrebt wird auch die gesamtschweizerische Anerkennung durch die EDK. Diese gab im September des Berichtsjahrs Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Diplomanerkennungsrechts in Anhörung.

Attraktivitätsverlust des Lehrberufes

Der vom Ständerat gestützte Bundesratsentwurf strebte die Verankerung der grundlagenorientierten Universitäten und praxisorientierten Fachhochschulen als gleichwertige, sich in ihren Aufgaben ergänzende Institutionen der tertiären Bildung an. Minderheitsanträge aus dem bürgerlichen Lager des Nationalrats hingegen zielten auf die Betonung des Wettbewerbselements unter den Hochschulen und auf eine Schwächung der vom Bundesrat anvisierten und den übrigen Parteien gestützten strategischen Gesamtverantwortung des Bundes für einen international wettbewerbsfähigen Hochschulraum. Unter anderem mit dem Stichentscheid des Ratspräsidenten sprach sich das Grosse Ratsplenum für die Abschwächung der vorgesehenen Bundesregulierung aus. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat aber an seiner Version der Zweckbestimmung für das HFKG fest. Mit einer aktiveren Rolle des Bundes in der Hochschulkoordination und seinem allgemeiner gehaltenen Finanzierungsgrundsatz befände sich die Version der Kleinen Kammer näher am Verfassungsartikel, wurde betont. Diese beharrte auch auf ihrer weit vorsichtigeren Annäherung an das Wettbewerbsprinzip und verteidigte hier den Grundsatz der Profilbildung. Auch in diesem Punkt schloss sich der Nationalrat schliesslich dem Ständerat an.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Die zunehmende internationale Mobilität Studierender und des Wissenschaftsnachwuchses beschäftigte die Räte und die Öffentlichkeit im Berichtsjahr in verschiedenen Fragestellungen. Im August präsentierte die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten ein Gutachten. Dieses hält fest, dass sowohl Zulassungsquoten als auch leistungsorientierte Zulassungsbeschränkungen und höhere Studiengebühren für ausländische Studierende rechtmässig seien und nicht gegen internationale Abkommen oder bilaterale Verträge verstossen.

ausländischer Studierender

Das im Ständerat gescheiterte Anliegen, die Akkreditierung einer (Fach-)hochschule an die Beschäftigungs- bzw. Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Absolventinnen und Absolventen zu binden, wurde im Nationalrat erneut diskutiert. Ein Minderheitsantrag Riklin (cvp, ZH) forderte die regelmässige Evaluation der Beschäftigungssituation der Absolventen durch ihre Hochschulen. Ein Minderheitsantrag Malama (fdp, BS) verlangte gar die subventions- bzw. akkreditierungswirksame Überprüfung der Arbeitsmarktfähigkeit von Hochschulabgängern. Der Minderheitsantrag Riklin vermochte sich in der Variantenabstimmung gegen die Minderheit Malama, dann auch gegen die nur durch die BDP und Grünen klar unterstützte Kommissionsmehrheit durchzusetzen. Die SP und die FDP waren in der zweiten Abstimmung gespalten, wobei eine klare FDP-Mehrheit für die unterlegene Kommissionsmehrheit votierte, eine ebenso klare SP-Mehrheit den obsiegenden Minderheitsantrag Riklin unterstützte. In der Akkreditierungsfrage hielt der Ständerat in der Differenzbereinigung an seiner ablehnenden Haltung fest, worauf der Nationalrat das Ansinnen fallen liess.

Akkreditierung einer (Fach-)hochschule

Ein Postulat Bieri (cvp, ZG) beschäftigte sich mit der vergleichsweise tiefen Quote an eigenem Wissenschaftsnachwuchs an Schweizer Universitäten. Dieser ist halb so hoch wie an skandinavischen Hochschulen. Der Ständerat nahm das Postulat in der Sommersession an. Es fordert den Bundesrat dazu auf, im Rahmen der BFI-Botschaft 2013–2016 zu prüfen, mit welchen Strukturmassnahmen die Attraktivität der Schweizer Hochschulen für eigene Forschungskräfte gesteigert werden könnte um den Anteil der Schweizer Forschenden am universitären Mittelbau landesweit zu erhöhen.

tiefen Quote an eigenem Wissenschaftsnachwuchs an Schweizer Universitäten

In der Sommersession begann der Nationalrat als Zweitrat mit der Beratung des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im Schweizerischen Hochschulbereich (HFKG). Nach dem Willen des Bundesrats soll das neue, auf Art. 63a BV abgestützte Gesetz einheitliche Rahmenbedingungen schaffen, die Bund und Kantonen die Entwicklung eines gemeinsamen, wettbewerbsfähigen Hochschulraums (gebildet durch die kantonalen Universitäten, die eidgenössischen Technischen Hochschulen, die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen) ermöglichen. Es soll das bestehende Universitätsförderungsgesetz und das Fachhochschulgesetz ersetzen (nicht aber das ETH-Gesetz) und mit dem sich in Totalrevision befindlichen Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG) abgestimmt werden. Dazu soll erstens die Hochschulkonferenz als gemeinsames hochschulpolitisches Organ die gemeinsamen Steuerungsaufgaben von Bund und Kantonen im Hochschulbereich schweizweit koordinieren. Die Hochschulkonferenz tagt in zwei unterschiedlichen Besetzungen, einerseits als eine den Bund und alle Kantone umfassende Plenarversammlung, andererseits als Hochschulrat, in dem neben dem Bund die Trägerkantone von Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen vertreten sind. Zweitens sollen gemeinsame Rahmenbedingungen (vergleichbare Studienordnungen) und ein gemeinsames Akkreditierungssystem (Qualitätssicherung) geschaffen, drittens in kostenintensiven Bereichen eine Aufgabenteilung unter den verschiedenen Hochschulinstitutionen vorgesehen und viertens gemeinsame Grundsätze der Hochschulfinanzierung festgelegt werden. Neben einem Nichteintretensantrag Föhn (svp, SZ) hatte die Grosse Kammer auch über einen Minderheitsantrag des St. Galler SVP-Vertreters Theophil Pfister (darin wurden insbesondere die Vorbehalte des Schweizerischen Gewerbeverbands zum HFKG ins Parlament eingebracht) zu befinden. Letzterer wollte das Geschäft mit der Auflage an den Bundesrat zurückweisen, die Fragen des Wettbewerbs, der Autonomie (Verhältnis subsidiäre Bundeskompetenz – kantonale bzw. universitäre Autonomie) und des Bedarfs eingehender zu prüfen. Nach einer animierten Eintretensdebatte wurden – zweimal gegen den beinahe geschlossenen Widerstand der SVP-Fraktion – der Nichteintretensantrag Föhn mit 110 zu 51, der Rückweisungsantrag Pfister mit 95 zu 57 Stimmen abgelehnt.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Gegen den Willen des Bundesrats waren sich die Räte darin einig, nicht nur die Bundesmittel an die höhere Berufsbildung sondern auch jene an die Fachhochschulstufe sofort aufzustocken. Bei der Behandlung des Fachhochschulgesetztes (Entwurf 4) beschlossen sie einmütig und jeweils einstimmig, den Anteil der öffentlichen Hand an den Gesamtkosten der Fachhochschulen an das im Gesetz vorgesehene Drittel anzunähern (Erhöhung um 14 Mio. CHF auf 439,4 Mio.).

Revision des Fachhochschulgesetzes

Im Dezember wurde eine Studie zur Umsetzung der Bologna-Reform an den Fachhochschulen veröffentlicht. Die Untersuchung, welche die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen im Auftrag des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie erstellt hatte, stellte den Fachhochschulen ein gutes Zeugnis aus. Die Anpassung der Studiengänge an die Bologna-Struktur sei erfolgreich verlaufen, obwohl die Fachhochschulen im Gegensatz zu universitären Hochschulen bei der Umsetzung der Reform mit den bestehenden finanziellen Ressourcen auskommen mussten. Der Bericht empfiehlt unter anderem eine bessere Koordination bei der Weiterentwicklung der Studiengänge und plädiert dafür, die Fachhochschulen künftig stärker am Bologna-Prozess, den die europäischen Bildungsminister bis 2020 verlängert haben, zu beteiligen.

Umsetzung der Bologna-Deklaration Hochschule St. Gallen

Das Bundesamt für Statistik (BFS) prognostizierte im Berichtsjahr ein weiteres Wachstum der Studierendenzahlen. Gemäss den Szenarien steigt die Zahl der Studierenden zwischen 2010 und 2013 von rund 206 000 auf 226 000 bis 248 000. Dies bedeutet eine jährliche Zunahme von 3 bis 4%. Der Zuwachs dürfte sich ab 2013 aus demografischen Gründen abschwächen. Zwischen 2013 und 2019 wird mit einem jährlichen Wachstum von 0,3 bis 1,3% gerechnet. Im Bildungsbericht „Panorama der Hochschulen 2010“, welcher Ende Mai publiziert wurde, zeigte sich, dass die Berufsaussichten von Hochschulabsolventen nach wie vor sehr gut sind. 86% der befragten Studienabgänger hatten eine Stelle gefunden und verdienten im Mittel jährlich 80 000 Fr. Interessant ist, dass sie für ihr Studium im Schnitt 6,3 Jahre brauchten. Damit wurde das von der Bologna-Reform angestrebte Ziel einer Verkürzung der Studienzeit auf fünf Jahre in vielen Fällen nicht erreicht. Laut einer weiteren Untersuchung des BFS über die Studien- und Lebensbedingungen der Hochschulstudierenden gingen auch mit dem Bologna-System drei Viertel der Studierenden einer Erwerbstätigkeit nach. Der Anteil ist im Vergleich zum alten System allerdings leicht rückläufig.

weiteres Wachstum der Studierendenzahlen

In der Herbstsession setzte sich der Ständerat in einer fünfstündigen Debatte mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich auseinander. Der neue Erlass soll Eidgenössisch Technische Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen einem gemeinsamen Regelungssystem von Bund und Kantonen unterstellen. Mit Rücksichtnahme auf die Autonomie der Kantone schlug die Kommission vor, den Begriff „Planung“ durch „Koordination“ zu ersetzen und klarzustellen, dass die Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen nur in wenigen besonders wichtigen Fällen verordnet werden soll. Diese Änderungen wurden vom Plenum gutgeheissen. Felix Gutzwiller (fdp, ZH) beantragte im Namen einer Kommissionsminderheit den Verzicht auf die Hochschulkonferenz, in der gemäss Entwurf neben dem Bund alle Kantone vertreten sind. Ihre Aufgaben sollten dem kleineren und flexibleren Hochschulrat übertragen werden, in dem neben dem Bund nur die 14 Trägerkantone mitbestimmen dürfen. Dem wurde entgegengehalten, die Verfassung spreche von allen Kantonen und über die Konkordate zahlten auch alle mit. Innenminister Burkhalter befürchtete, dass ein Verzicht auf die Plenarversammlung dazu führen könnte, dass die Kantone ein eigenes Gremium ohne Beteiligung des Bundes schaffen würden. Mit 29 zu 7 Stimmen folgte die Kleine Kammer dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit. Ebenfalls festhalten wollte der Rat an einem Artikel, der den Fachhochschulen vorschreibt, dass ihre Studien praxisorientiert und der Bachelor-Abschluss in der Regel berufsqualifizierend sein müsse. Eine Kommissionsminderheit machte vergeblich geltend, diese Vorschriften hätten eine Einschränkung der Autonomie und damit eine Ungleichbehandlung gegenüber den Universitäten zur Folge. Mit 30 zu 7 Stimmen hat die kleine Kammer die Liste der Kriterien für die Mittelzuteilung um die „Qualität der Ausbildung“ ergänzt. Die Argumente der Gegner dieses Antrags, die einwendeten, dass der Qualitätsindikator anders als die übrigen Grössen nicht klar messbar sei, blieben erfolglos. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 26 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen verabschiedet, das Geschäft ging an den Nationalrat.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Im Juni stimmte der Berner Grosse Rat einer Kantonalisierung der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft zu. Gleichzeitig hiess er einen Kredit von 34 Mio Fr. für einen Erweiterungsbau in Zollikofen gut. Die bisher durch ein Konkordat getragene Schule wird vollständig in die Berner Fachhochschule integriert und soll künftig Departement für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften heissen.

Kantonalisierung der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft

Im Mai schickte die EDK einen Entwurf für eine Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen in die Vernehmlassung. Das Konkordat soll die Freizügigkeit für die Studierenden an höheren Fachschulen verbessern und mehr Kostentransparenz bringen. Zudem will der Entwurf den beteiligten Kantonen ermöglichen, Vorgaben für die Anbieter zu machen.

Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen

Der Kanton Luzern stieg aus dem Konkordat der Pädagogischen Hochschulen Zentralschweiz (PHZ) aus. Im Mai hiess der Kantonsrat die Kündigung der Interkantonalen Vereinbarung einstimmig gut. Nach einer Kündigungsfrist von drei Jahren wird Luzern seine Lehrerinnen und Lehrer ab 2013 im Alleingang ausbilden. Der Schwyzer Bildungsdirektor Walter Stählin (SVP) bedauerte den Entscheid aus Luzern und drohte mit einem Rückzug aus dem Zentralschweizer Fachhochschulkonkordat. Auch der Zuger Regierungsrat störte sich daran, dass Luzern einerseits das PHZ-Konkordat kündigte, andererseits aber bei der Zentralschweizer Fachhochschule weiter mit den Konkordatskantonen zusammenarbeiten will. Allerdings stellte der Zuger Bildungsdirektor Patrick Cotti (AL) klar, dass Zug zum Fachhochschulkonkordat stehe. Im Dezember entschied sich der Kanton Schwyz für seine Fachhochschule in Goldau den Alleingang zu wählen. Zug will weiterhin mit Luzern zusammenarbeiten.

Luzern stieg aus dem Konkordat der Pädagogischen Hochschulen Zentralschweiz (PHZ) aus.

Der Nationalrat überwies im Berichtsjahr ein Postulat Noser (fdp, ZH), welches den Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu prüfen, mit denen eine gesamtschweizerische Exzellenzförderung auf den Stufen Bachelor und Master aufgebaut werden kann. Ebenfalls gutgeheissen hat er ein Postulat Schmid-Federer (cvp, ZH) für eine Verbesserung der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung. Die Regierung muss im Rahmen der Botschaft für Bildung, Forschung und Innovation 2013-2016 aufzeigen, mit welcher Strategie und welchen Massnahmen die wissenschaftliche Nachwuchsförderung durch Bundesmittel gezielt verbessert werden könnte.

gesamtschweizerische Exzellenzförderung auf den Stufen Bachelor und Master

Im Januar genehmigte der Bundesrat das überarbeitete Konkordat der Westschweizer Fachhochschule. Er erachtete die Auflagen, welche im Zusammenhang mit dem ersten Entwurf gemacht worden waren, als erfüllt. Die neue Vereinbarung berücksichtigt eine Reihe von Empfehlungen einer Expertengruppe, welche 2009 die Organisation und Führung der Westschweizer Fachhochschule überprüft hat. Insbesondere wird der Einfluss der Kantone auf die operative Führung der Schule reduziert und die Rolle des Rektorats gestärkt. Zudem werden die Bereiche Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst integriert sowie Schwächen bei der Qualitätssicherung angegangen. Der Bund erwartet von der Fachhochschule bis Ende 2012 einen Bericht über die Umsetzung der neuen Organisations- und Führungsstruktur. Das Konkordat muss nun noch von den sieben Trägerkantonen der Westschweizer Fachhochschule ratifiziert werden, der Entwurf wurde zwischen Februar und April in die Konsultation geschickt.

Fachhochschule Westschweiz

Der Ständerat überwies in der Wintersession oppositionslos ein Postulat David (cvp, SG), welches den Bundesrat beauftragt, die Bologna-Reform gründlich zu analysieren. Dabei soll er in erster Linie prüfen, ob die 1999 gesetzten Ziele erreicht wurden, welche Ziele für die Zukunft bestehen und inwieweit Massnahmen erforderlich sind, um Schwächen der Reform zu beheben.

Umsetzung der Bologna-Deklaration Hochschule St. Gallen

Im Einvernehmen mit dem Bundesrat überwiesen die Räte im Berichtsjahr ausserdem eine Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats, mit der die Aufenthaltsdauer von ausländischen Personen für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich erstreckt werden soll. Die Landesregierung muss nun die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit so ändern, dass auch Aufenthalte für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich bewilligt werden können, die länger als acht Jahre dauern.

Aufenthaltsdauer von ausländischen Personen für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich