Im November verabschiedete die Staatspolitische Kommission des Nationalrats ihren Entwurf zu einer parlamentarischen Initiative Neirynck (cvp, VD). Die Vorlage sieht eine Anpassung des Ausländergesetzes vor, so dass auch Personen aus Nicht-EU/-EFTA-Staaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitsmarkt zugelassen werden können, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse ist. Weiter soll bei der Zulassung zu einer tertiären Aus- oder Weiterbildung auf die Voraussetzung der „gesicherten Wiederausreise“ verzichtet werden und schliesslich könnten bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung unter bestimmten Voraussetzungen frühere Aufenthalte zur Aus- und Weiterbildung nachträglich angerechnet werden.
Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss (Pa.Iv. 08.407)Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss