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An den 13 Schweizer Universitäten waren im Wintersemester 2003/2004 insgesamt 109'333 Studierende eingeschrieben – rund 4600 mehr als im Vorjahr (+4,4%). 43 624 Personen (+15%) studierten an Fachhochschulen. Wie das BFS mitteilte, ist der starke Zuwachs an den Fachhochschulen auf die Neueröffnung der Pädagogischen Hochschulen zurückzuführen.

starke Zuwachs an den Fachhochschulen

Im April präsentierte die wirtschaftsnahe Institution Avenir Suisse ihre Vorstellungen zur Hochschullandschaft der Schweiz mit drei Hochschultypen: Die „globale Hochschule“ biete Spitzenforschung auf höchstem internationalen Niveau nach dem Vorbild der London School of Economics, mit englisch als Unterrichtssprache und einem Anteil inländischer Studierender von 10%; als Beispiel diene die ETH Zürich. Die „europäische Hochschule“ (wie die Hochschule St. Gallen oder das Departement für Wirtschaft der Fachhochschule beider Basel) orientiere sich stärker an der Praxis und richte sich an Studierende, die nach dem Studium einen Beruf ergreifen und nicht in die akademische Lehre oder Forschung einsteigen möchten; Unterrichtssprachen seien die jeweiligen Landessprachen und englisch. Die „nationale Hochschule“ (z.B. die Universität Luzern, die Hochschule für Holzwirtschaft Biel oder die neu geschaffenen Pädagogischen Hochschulen) bereite Studierende, die vorwiegend aus der Schweiz stammen, auf berufliche Tätigkeiten im Inland vor; Forschung habe nur einen geringen Stellenwert. Gemäss Avenir Suisse soll sich die Finanzierung der Hochschulen nicht nach dem Bildungsangebot, sondern nach der Nachfrage richten. Damit der Bund die notwendige Steuerungsmacht erhalte, seien Beiträge für Studierende aus anderen Kantonen nicht mehr interkantonal zu regeln, sondern vom Bund zu übernehmen. Dessen Beiträge an die Hochschulen richteten sich nach Indikatoren wie Zahl der Studierenden, Dauer der Studienzeiten oder Zahl der Zitierungen in Publikationen. Unternehmerisches Verhalten der Hochschulen zusammen mit höheren Studiengebühren (bei verbessertem Stipendien- und Darlehenssystem) sollten die Qualität der Ausbildung sicherstellen.

Hochschullandschaft der Schweiz

Im März erhielt die Fachhochschule Ostschweiz, bestehend aus der Interstaatlichen Hochschule für Technik in Buchs, der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur, der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit in St. Gallen und der Hochschule für Technik Rapperswil die definitive Anerkennung durch den Bund. Die FHS Ostschweiz basiert auf einer Zusammenarbeit der Kantone Zürich, Schwyz, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Inner- und Ausserrhoden, St. Gallen, Graubünden und Thurgau; das Fürstentum Liechtenstein ist an den Sitzungen des Fachhochschulrates als ständiger Gast vertreten.

Fachhochschule Ostschweiz

Im Berichtsjahr verabschiedete das Parlament die Revision des Fachhochschulgesetzes. Eintreten war in beiden Kammern unbestritten. In der Detailberatung stimmte der Ständerat der Einführung der zweistufigen Ausbildung (Bachelor/Master) im Sinne der Bologna-Reform zu, ergänzte aber die Befugnisse der Kantone dahingehend, dass sie zum Erwerb des Masters zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen erlassen dürfen; Ziel sei es, den Bachelor als berufsqualifizierenden Regelabschluss in den Fachhochschulen (FHS) aufzuwerten. Der Rat entschied, die Land- und die Forstwirtschaft als eigenständige Fachbereiche aufzuführen und sie nicht unter dem Begriff Life Sciences zu subsumieren. Der Bund habe auf die Besonderheit der Organisationsstrukturen von FHS Rücksicht zu nehmen, an welchen mehr als ein Kanton oder ausländische Staaten beteiligt sind; diese Präzisierung trug der Situation in der Ostschweiz Rechnung, wo sich auch das Fürstentum Liechtenstein engagierte. Der Ständerat lockerte die Zulassungsbedingungen für die Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität; angesichts der Schwierigkeit für künftige Studierende, einen Arbeitsplatz für das Vorpraktikum zu finden, sei es sinnvoll, dass diese ihre Praxiserfahrung auch während des Studiums und nicht zwingend davor erwerben können. Der Kernpunkt der Revision, die Integration der Studiengänge in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst, war unbestritten. Zu deren Finanzierung sah der Bundesrat eine Subventionierung in der Höhe von jährlich 20 Mio Fr. bis 2007 und ab 2008 eine Gleichstellung mit den anderen FHS vor, wollte aber – ebenso wie die Finanzkommission – die Möglichkeit offen halten, diese Gleichstellung aufzuschieben, falls die Finanzlage des Bundes dies erforderte. Mit 22:19 Stimmen lehnte die kleine Kammer diesen Antrag ab, weil sie Unsicherheiten vermeiden wollte und der Bund gegenüber den Kantonen glaubwürdig bleiben sollte. Sie stellte sich, unterstützt von Bundesrat Joseph Deiss, gegen den Antrag, die Subventionierung anstelle des bisherigen festen Drittels auf „höchstens“ ein Drittel der Investitions- und Betriebskosten zu beschränken. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 37 Stimmen einhellig angenommen.

Revision des Fachhochschulgesetzes

Das Berichtsjahr ging für die Fachhochschulen (FHS) in die Geschichte ein, erteilte der Bundesrat doch allen FHS die definitive Betriebserlaubnis. Nach siebenjähriger Aufbauphase bedeutete diese unbefristete Betriebsgenehmigung eine Anerkennung der FHS als äquivalentes Angebot zu den universitären Hochschulen. Dennoch blieb eine Ermahnung einzelner Schulen bzw. deren Verpflichtung auf eine noch stärkere Konzentration ihres Studienangebots und einer Optimierung der Führungs- und Organisationsstrukturen nicht aus.

definitive Betriebserlaubnis

Eine Motion Berger (fdp, NE) zur Restrukturierung der Hochschulen wurde vom Ständerat als Postulat überwiesen. Diese verlangt, dass die Höhe der Projektbeiträge an Hochschulen so angesetzt wird, dass diese auch wirklich einen Anreiz für die Lancierung wichtiger Kooperationsprojekte von Universitäten, FHS und ETH darstellen. Im weiteren überwies der Nationalrat ein Postulat seiner WBK und forderte damit den Bundesrat auf, im Rahmen der Erarbeitung des Hochschulrahmengesetzes, das für die Zeit nach Auslaufen des Universitätsförderungsgesetzes Ende 2007 in Aussicht gestellt worden war, das Instrument der projektgebundenen Beiträge für alle Hochschulen einzuführen. Damit soll eine einheitliche Umsetzung von Kooperationsprojekten unter Hochschulen ermöglicht werden.

Anreiz für die Lancierung wichtiger Kooperationsprojekte einheitliche Umsetzung von Kooperationsprojekten

Die Forderung nach einer Anpassung der Studiengänge und -abschlüsse der FHS an das Bologna-Modell (Master und Bachelor) wurde auch in einer Motion Randegger (fdp, BS) sowie in einem Postulat Strahm (sp, BE) zum Ausdruck gebracht, wobei insbesondere die internationale Anerkennung dieser Studiengänge und -abschlüsse sowie eine Valorisierung der schweizerischen Besonderheit der berufspraktischen Vorbildung und Ausbildung (Berufslehre) im Vordergrund standen. Die Motion wurde von beiden Kammern überwiesen und das Postulat vom Nationalrat gutgeheissen.

Umsetzung der Bologna-Deklaration Hochschule St. Gallen

Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) verabschiedete einstimmig ihre Richtlinien zur Bologna-Reform. Betreffend dem Zugang zu den Master-Studien legte die SUK das Gewicht auf die Freizügigkeit und nicht auf die fachbezogene Selektion, um die Mobilität der Studierenden zu erleichtern. Zugelassen zu einem Master-Studiengang in der entsprechenden Fachrichtung ohne zusätzliche Anforderungen wird demnach, wer ein Bachelor-Diplom einer schweizerischen Universität vorweisen kann – wobei jedoch den Universitäten und ETH offen stehen soll, für spezialisierte Studiengänge der Masterstufe zusätzliche Anforderungen zu stellen. Die SUK legte im weiteren Richtlinien vor, wonach universitären Institutionen die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen beglaubigt werden kann. Dieses Akkreditierungssystem zur Prüfung der Studienangebote soll die internationale Vergleichbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Diplome verbessern und dabei auch dem indirekten Ziel der Qualitätspflege dienen.

Umsetzung der Bologna-Deklaration Hochschule St. Gallen

Der Bundesrat bekräftigte die Dringlichkeit einer Änderung des Fachhochschulgesetzes und beauftragte das Volkswirtschaftsdepartement mit der Ausarbeitung der entsprechenden Botschaft. Die Gesetzesrevision bildet die Grundlage für die Einführung der Bologna-Reform (Zweiteilung der Studiengänge in Bachelor und Master) auch an den FHS. Die Revision war in der Vernehmlassung von der EDK als rechtlich unnötig und finanziell ungenügend beurteilt worden, weil die Bologna-Reform ganz gut auch mit geltendem Recht durchgeführt werden könne und weil der Vorentwurf nur noch von einer Richtgrösse und nicht mehr von einer klaren Beteiligung des Bundes (zu einem Drittel) an den FHS-Kosten spreche. Nachdem dann aber der Bundesrat bei der Subventionspraxis für das Gesamtsystem der FHS einen auch für die Kantone tragbaren Kompromiss vorgelegt und das Parlament einer Erhöhung der Beiträge für die Eingliederung der Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe (GSK) im Rahmen der BFT-Botschaft (siehe unten, Forschung) zugestimmt hatte – nicht zuletzt mit dem Argument, diese Förderung komme einer konkreten Frauenförderung gleich, handle es sich doch bei den GSK-Bereichen um klassische Frauenberufe – lobte auch die EDK die im Entwurf zur Gesetzesänderung erzielten materiellen Verbesserungen. Die Ende Jahr vorgelegte Botschaft sieht eine Aufstockung der Bundesbeiträge an die GSK-FHS von 10 auf 20 Mio Fr. jährlich vor; ab 2008 sollen dann alle Fachbereiche nach gleichen Kriterien subventioniert werden.

Revision des Fachhochschulgesetzes

Die Teilrevision des ETH-Gesetzes, welche insbesondere technische und organisatorische Aspekte, die Anpassung der Führungsstrukturen und die Verstärkung der Autonomie beider ETH in Lausanne und Zürich anstrebt, wurde vom Nationalrat als Zweitrat ohne Gegenstimme gutgeheissen. Darauf räumte die kleine Kammer oppositionslos die letzten Differenzen zum Nationalrat aus, und der Bundesrat konnte das revidierte ETH-Gesetz mit den wichtigsten Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2004 in Kraft setzen. Mit dem Abschluss der Teilrevision des ETH-Gesetzes war nun einerseits die Autonomie des ETH-Bereiches gefestigt, andererseits aber auch der Umfang des ETH-Leistungskatalogs vergrössert worden. Der Bundesrat verabschiedete im Juni – bereits zum zweiten Mal – einen entsprechenden Leistungsauftrag für den ETH-Bereich für die Jahre 2004-2007. Der Auftrag war klar in sieben Ziele und jeweils mehrere Unterziele mit zugehörigen Indikatoren gegliedert. Im Vordergrund standen dabei die Pflege einer attraktiven Lehre, die Konsolidierung der internationalen Spitzenstellung in der Forschung und eine Stärkung der Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft – wobei der Leistungsauftrag Messgrössen, nicht aber quantitative Vorgaben enthält. Der Leistungsauftrag passierte beide parlamentarischen Kammern problemlos.

neue ETH-Gesetz in die Vernehmlassung

Ein Postulat der nationalrätlichen WBK, das vom Bundesrat einen Bericht über die mögliche zusätzliche Finanzierung des Istituto svizzero di Roma durch die Stiftung Pro Helvetia nebst dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) verlangt, wurde vom Nationalrat entgegen einem Ablehnungsantrag Pfister (svp, SG) überwiesen. Die SVP hatte sich laut Pfister nicht gegen das sich in finanziellen Schwierigkeiten befindende Institut an sich wehren wollen, sondern gegen die Einforderung eines Berichtes, hinter der sich die klare Forderung nach einem Erhalt des Instituts unter allen Umständen verstecke – ein angesichts desolater Bundesfinanzen unannehmbares Vorgehen. Mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfte auch die Schweizerschule in Rom und sah sich angesichts stetig wachsender Schülerinnen- und Schülerzahlen gezwungen, nach zusätzlichen Räumlichkeiten zu suchen. Rund 410 Kinder und Jugendliche wurden im Berichtsjahr an dieser Schweizerschule unterrichtet, wobei die Platznot immer öfter die Ablehnung neuer Schülerinnen und Schüler zur Folge hatte.

Bericht über Istituto svizzero di Roma (Po. 03.3428)

Der Nationalrat überwies ein Postulat Fässler (sp, SG), das einen Bericht über die nachhaltige Stärkung der Produktion und Vermarktung an Schweizer Hochschulen forderte. Im Gegensatz zur Forschung und Entwicklung an Hochschulen und FHS werde der Bereich Produktion und Vermarktung vernachlässigt – obwohl Schweizer Universitäten Produkte und Ideen entwickelten, die es oft bis zur Patentierung brächten. Damit sei eine hohe Ressourcenverschwendung und ein Verlust an Wissen verbunden.

Produktion und Vermarktung

Von einem Durchbruch sprachen die Regierungen des Kantons Aargau und der beiden Basel aufgrund ihrer Einigung auf eine Vollfusion ihrer FHS zur Fachhochschule Nordwestschweiz und der für das Jahr 2004 in Aussicht gestellten Vernehmlassung zu einem entsprechenden Staatsvertrag. Solothurn wollte als vierter Nordwestschweizer FHS-Kanton (noch) nicht auf diesen Zug aufsteigen und optierte für ein differenziertes Fusionsmodell mit drei Teilschulen bzw. einer gemeinsam getragenen Institution mit drei Teilschulen in Brugg, Basel/Muttenz und Olten. Insbesondere mit der Integration der Pädagogischen FHS und der Musikhochschulen wollte Solothurn noch zuwarten.

Fachhochschule Nordwestschweiz

Ein Postulat der nationalrätlichen WBK passierte die grosse Kammer und lud den Bundesrat ein, zusammen mit den Kantonen für geeignete Einrichtungen bzw. Stiftungen an den Hochschulen zu sorgen, um Spenden, Legate und allgemeine Zuwendungen an Bildungs- und Forschungsinstitute zu fördern. Diese Zuwendungen sollen zudem steuerlich begünstigt werden. Der Bundesrat hatte eine Ablehnung des Vorstosses empfohlen, sah er es doch nicht als seine Aufgabe an, den Kantonen und kantonalen Hochschulen die Gründung von Stiftungen oder anderen Einrichtungen zur Anziehung von Drittmitteln vorzuschreiben.

Spenden, Legate und allgemeine Zuwendungen an Bildungs- und Forschungsinstitute

Noch sind die Schweizer Fachhochschulen im Aufbau, schon sollen ihnen neue Aufgaben zugewiesen werden. Der Bundesrat will ihnen auch die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kultur unterstellen und das Bologna-Modell des zweistufigen Studiums einführen. Zudem soll die angewandte Forschung und Entwicklung verstärkt werden. Mit diesem Ziel gab er Ende Jahr eine Teilrevision des Fachhochschulgesetzes in die Vernehmlassung. Bei der Finanzierung will es der Bund bei einem Drittel der Kosten bewenden lassen. Für die neuen Fachbereiche ist er bereit, einen „bescheidenen Beitrag“ (genannt wurden 10 Mio Fr. pro Jahr) zu leisten, an die Umsetzung der Bologna-Doktrin 14 Mio Fr. bis 2007.

Revision des Fachhochschulgesetzes

Wie das Bundesamt für Statistik (BFS) mitteilte, begannen 2001 30% der jungen Erwachsenen in der Schweiz ein Hochschulstudium; 1981 waren es erst 12% gewesen. 17'582 Personen nahmen eine Ausbildung an universitären Hochschulen und 9227 eine an den Fachhochschulen auf. Insgesamt studierten knapp 100 000 Personen an einer universitären Hochschule der Schweiz, rund 29'000 an einer Fachhochschule. Gemäss BFS trugen der dynamische Wandel des Hochschulsystems und die wachsende Bildungsnachfrage sowie die Fachhochschulen und deren fortschreitende Anerkennung wesentlich zu der Öffnung der letzten zwanzig Jahre bei. Bei den Fachhochschulen stieg die Quote seit ihrer Gründung 1997 von 5,2 auf 9,7% der jugendlichen Bevölkerung. 2001 lag der Anteil der Frauen beim Universitätseintritt erstmals höher als jener der Männer. Gemäss BFS nimmt die Beteiligung der Frauen jedoch ab, je fortgeschrittener das Studium ist. Bei der Gesamtheit der Studierenden machen die Frauen lediglich noch 48% aus. Von den Abschlüssen wurden 2001 34% der Doktorate und 45% der Lizenziate und Diplome von Frauen erworben. Ein starkes Ungleichgewicht in der Geschlechtervertretung besteht nach wie vor an den Fachhochschulen. Dort waren 2001 lediglich 33% der Studienanfänger Frauen. Das BFS begründete den Unterschied mit dem bisher mehrheitlich von typischen Männerdomänen bestimmten Fächerangebot; Fachbereiche wie Kunst oder Soziale Arbeit befänden sich an den Fachhochschulen erst im Aufbau.

Anteil der Frauen beim Universitätseintritt

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verlangte vom Bund eine Gesamtschau darüber, was im Bildungsbereich bis 2008 erreicht werden soll. Sie erklärte, die Kantone seien nicht bereit, sich vom Bund ständig neue Vorgaben und Verantwortungen übertragen zu lassen, ohne dass der Bund sich an den Kosten angemessen beteilige. Die Bildungsausgaben hätten sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu Lasten der Kantone verschoben. Derzeit bezahlen Kantone und Gemeinden 88% der 22 Mia Fr., welche die Bildung – Kindergarten bis Universität – jährlich verschlingt. In der Berufsbildung ging die Bundesbeteiligung gemäss EDK auf 15% zurück. Für die Fachhochschulen bezahlt der Bund statt der im Gesetz vorgesehenen 33% nur 28%. Die Grundbeiträge des Bundes an die kantonalen Universitäten sind gemäss EDK in den letzten 20 Jahren pro Studierende real um einen Drittel gesunken. Die EDK wies auf eine Reihe von neuen Herausforderungen hin, die in den nächsten Jahren auf die Schulen zukommen werden: Folgerungen aus der PISA-Studie, neue Betreuungsstrukturen, Neuordnung der Vorschulphase, Lehrerbildung, Zunahme der Studierendenzahlen. Diese dürften nicht (fast) allein auf die Kantone überwälzt werden. Die EDK verlangte deshalb vom Bund einen Masterplan, in dem Bund und Kantone gemeinsam festlegen, welche Ziele mit welchen finanziellen Mitteln erreicht werden sollen. Die Erziehungsdirektoren möchten dabei die Priorität auf die Sicherung der Grundausbildung legen, und zwar auf allen Stufen.

EDK Masterplan

Ende Oktober nahm eine Delegation unter Bundesrätin Dreifuss in Paris einen OECD-Länderbericht zum tertiären Bildungsbereich in der Schweiz entgegen und diskutierte die darin enthaltenen Empfehlungen mit dem „Comité de l’éducation“ der OECD und mit den an der Überprüfung beteiligten Experten. Der Bericht war Ende der 90er Jahre auf Anfrage der Schweiz in der Absicht gestartet worden, den Stand der in der Schweiz stattfindenden Reformen im Bereich der Universitäten und Fachhochschulen durch ein international anerkanntes Gremium überprüfen zu lassen. Die wichtigsten Fragen betrafen den Hochschulzugang, das Niveau des Fachhochschulausbaus, die Umsetzung der Ziele der Bologna-Doktrin (Einführung zweistufiger Studiengänge nach angelsächsischem Modell) und die damit zusammenhängende Frage des Europäischen Kredit-Transfer-Systems ECTS, die Erneuerung von Lehre und Forschung, die Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften, die Weiterbildung, das Monitoring des Tertiärsystems, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen und die Internationalisierung des Hochschulbereichs. In ihrem Bericht anerkannten die Experten das insgesamt hohe Niveau der Ausbildung in der Schweiz sowie deren beträchtliches Potenzial bei der universitären Forschung, insbesondere bei den Natur- und den technischen Wissenschaften. Als beachtliche Leistungen wurden die in jüngster Zeit markant gesteigerte Maturitätsquote, der Fortschritt im Aufbau der Fachhochschulen und die zunehmende Einführung des New Public Managements im Hochschulbereich hervorgehoben. Nachholbedarf wurde hingegen bei der Frauenförderung, beim Hochschulzugang von Kindern nicht-akademischer Eltern und beim „life long learning“ geortet. Aufgrund ihrer Analyse formulierten die Experten einen ganzen Katalog von Empfehlungen an die Adresse der Schweiz, welche der Bundesrat zum Teil in seine Vorschläge zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (BFT) in den Jahren 2004-2007 aufnahm.

OECD-Länderbericht zum tertiären Bildungsbereich

Ohne sie materiell zu diskutieren nahm der Nationalrat in der Frühjahrssession mit 82 zu 66 Stimmen eine Motion Gysin (fdp, BL) an, die ein stärkeres Engagement des Bundes an den Fachhochschulen verlangte; der Bundesrat hatte Umwandlung in ein Postulat beantragt. Der Bund sollte mehr Kompetenzen in der Regelung der Studiengänge erhalten und diese massiv stärker subventionieren. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes und der kantonalen Kompetenzen insbesondere im Billdungsbereich lehnte der Ständerat die Motion in der Herbstsession ab.

stärkeres Engagement des Bundes an den Fachhochschulen

Die Universität Basel machte zügig voran mit der Umsetzung der Bologna-Deklaration. Nachdem schon auf das Wintersemester 2000/01 das dreistufige System (Bachelor, Master, Doktorat) in den auf diesen Zeitpunkt neu eingerichteten Pflegewissenschaften eingeführt worden war, erfolgte auf das Wintersemester 2002/03 erstmals an einer Schweizer Universität die Umstellung in den gesamten Naturwissenschaften sowie im Bereich Sport. 2003 soll „Bologna“ auf die wirtschaftswissenschaftliche, juristische und geisteswissenschaftliche Fakultät ausgedehnt werden. Erleichtert wird die Umsetzung in Basel durch eine überwiegend positive Einstellung der Studierenden gegenüber dem Bologna-System. Der gesamtschweizerische „Verband der Schweizerischen StudentInnenschaft“ (VSS) und die aus dem Dachverband ausgetretene Genfer Studentenkonferenz äusserten demgegenüber nach wie vor grosse Vorbehalte gegen „Bologna“, da sie in der vorgesehenen Strukturänderung die Gefahr einer Verschulung der Studien und eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit sehen.

Umsetzung der Bologna-Deklaration Hochschule St. Gallen

Im Vorjahr hatte der Bundesrat 600 Experten beauftragt, die total 220 Studiengänge an den sieben Fachhochschulen unter die Lupe zu nehmen. Aufgrund dieser Evaluation zog die Eidgenössische Fachhochschulkommission (EFHK), ein beratendes Organ des Bundesrates, eine erste Bilanz. In allen vom Bund vorgegebenen Bereichen (Lehre, angewandte Forschung und Dienstleistungen) seien markante Fortschritte zu verzeichnen. 126 Studiengänge (57%) erhielten die Note gut bis sehr gut, 67 (30%) wurden als Mittelmass bezeichnet und 27 (12%) genügten den Anforderungen nicht. Zur letzteren Gruppe zählten vor allem Studiengänge in den Bereichen Kunst, Gestaltung und Architektur. Allgemein als mangelhaft wurde die Forschung erachtet. Dafür wurden strukturelle Gründe verantwortlich gemacht, haben die Dozenten an den Fachhochschulen doch ein dreimal höheres Unterrichtspensum als jene der Universitäten, was dazu führt, dass kaum Zeit für Forschung bleibt. Der Verband der Fachhochschuldozierenden verlangte denn auch eine Reduktion der Pflichtlektionen um 50%. Erschwerend für die Forschung kommt hinzu, dass die Fachhochschulen nur über einen sehr schwach ausgestalteten Mittelbau verfügen. Noch nicht nach Wunsch verläuft auch die vom Bundesrat geforderte Konzentration der Lehre und Forschung auf wissenschaftliche Schwerpunkte. Die EFHK verlangte deshalb eine radikale Redimensionierung der Zahl der Studiengänge. Als nicht gelöst bezeichnete sie die Frage des Zugangs mit einer gymnasialen Matura. Die Bedingung eines einjährigen Berufspraktikums sei zunehmend verwässert worden. Damit drohe das spezielle Profil dieser nichtakademischen Hochschulausbildung verloren zu gehen [50].

erste Bilanz markante Fortschritte mangelhaft Forschung

Im Vorjahr hatte der Bundesrat seinen Entwurf für einen neuen Hochschulartikel in der Bundesverfassung in die Vernehmlassung gegeben. Darin sollen der Bund und die Kantone verpflichtet werden, ihre Hochschulpolitik (einschliesslich der Fachhochschulen) landesweit und partnerschaftlich aufeinander abzustimmen. Ziele sind eine grössere Mobilität der Studierenden sowie eine engere Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft. Die Parteien, die Wirtschaftsverbände und die Betroffenen zeigten sich mit den Vorschlägen nur beschränkt zufrieden. Die schlechtesten Noten erhielt der Entwurf von der SP. Sie bezeichnete ihn als „nicht akzeptabel“ und verlangte vom Bundesrat eine Überarbeitung. Der grösste Mangel sei die fehlende Idee einer gesamthaften Steuerung in der Hochschulpolitik. Zudem drücke sich der Vorschlag um die Definition von klaren Schwerpunkten im universitären Angebot. Die FDP äusserte sich zwar positiv zum grundsätzlichen Geist der Reform, meinte aber, diese werde zu zögerlich angegangen. So sei das Problem der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen nicht gelöst. Bezüglich der Finanzierung werde das Subsidiaritätsprinzip ignoriert. Auch die CVP bemängelte, dass die zentrale Frage der Finanzierung weitgehend ausgeklammert werde. Am zufriedensten zeigte sich die SVP. Sie begrüsste die allgemeine Stossrichtung und kritisierte lediglich die vorgesehene begriffliche Gleichsetzung von Fachhochschulen und akademischen Universitäten. Grundsätzliche Einwände erhob die Konferenz der Universitätsrektoren (Crus). Sie fragte sich, ob wirklich schon kurz nach dem Inkrafttreten des revidierten Universitätsförderungsgesetzes die Weichen für weitergehende Umgestaltungen zu stellen seien. Ähnlich zurückhaltend äusserten sich mehrere Kantone, der Wirtschaftsverband Economiesuisse, der ETH-Rat und die Konferenz der Fachhochschulen. Kontrovers beurteilt wurde auch die Ausgestaltung des kooperativen Föderalismus. Die Konstruktion einer gemeinsamen Zuständigkeit von Bund und Kantonen wurde vom Kanton Waadt und der Crus verfassungsrechtlich angezweifelt. Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse beauftragte der Bundesrat die beiden involvierten Departemente (EDI und EVD), den Entwurf noch einmal gänzlich zu überarbeiten.

neuen Hochschulartikel

Die Verantwortlichen des Aktionsprogramms „Chancengleichheit an den Fachhochschulen zogen eine positive Zwischenbilanz. An einer Tagung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie wurde betont, dass ihm Rahmen des Programms neue Studiengänge entwickelt worden seien, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Frauen ausgerichtet sind. Zudem habe man die Lücken im Bereich „Gender Studies“ schliessen können.

Fachhochschulen

Gemäss einer Erhebung des Wirtschaftsverbands Economiesuisse und des Bundesamtes für Statistik steckte die Schweizer Wirtschaft 12% mehr Geld in private Forschung und Entwicklung (F+E) als noch im Jahre 1996. Im Jahre 2000 hatten alle Schweizer Privatunternehmen in ihrem Betrieb hierzulande (intramuros) 7,7 Mia Fr. für F+E aufgewendet; knapp 1,8 Milliarden waren in ausser Haus vergebene Forschungsaufträge investiert worden; etwas mehr als neun Milliarden wurden über Filialen im Ausland ausgegeben. Der prozentuale Anteil der gesamten Intramuros-Aufwendungen für F+E lag im Berichtsjahr bei 1,9% des Bruttoinlandprodukts, womit die Schweiz einen Spitzenplatz nach Schweden, Finnland, den USA und Japan einnahm. Angesichts der enormen Bedeutung von F+E für die schweizerische Wirtschaft forderte Economiesuisse im Hinblick auf die Erneuerung der Rahmenkredite für Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004 bis 2007 die Sicherung des schweizerischen Spitzenplatzes und formulierte als Ziele den Aufbau eines international wettbewerbsfähigen und dezentralen Hochschulsystems, den beschleunigten Aufbau der FHS sowie die Verbesserung der Berufsbildung. Damit verbunden war schliesslich die Forderung nach mehr staatlichen Mitteln für die Hochschulen. In einer von der Schweizerischen Akademie der technischen Wissenschaften (SATW) in Auftrag gegebenen Studie wurde für eigentliche Forschungspartnerschaften zwischen Industrie und Hochschulen plädiert. Dabei seien blosse Aufträge oder einzelne gemeinsame Projekte angesichts des auf beiden Seiten gewachsenen Kooperationsinteresses nicht mehr genügend.

steckte die Schweizer Wirtschaft 12% mehr Geld in private Forschung und Entwicklung

Je in ein Postulat umgewandelt überwies der Nationalrat im Winter zwei Motionen Kofmel (fdp, SO) betreffend eine autonome Hochschule Schweiz bzw. eine verstärkte finanzielle Unterstützung der Hochschulen. Erstere verlangte vom Bundesrat im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (BFT-Botschaft) eine klare Trennung der operativen von der strategischen Ebene im Gesamtsystem „Hochschule Schweiz“ dank einem möglichst autonomen strategischen Führungsorgan. In diesem sollen nicht nur Vertretungen von Bund und Kantonen, sondern auch Persönlichkeiten aus der Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft vertreten sein. Die Kooperation der einzelnen Hochschulen auf der operativen Ebene soll durch die Konferenz der einzelnen Schulleitenden sichergestellt werden. Die zweite Motion forderte, dass ebenfalls im Rahmen der BFT-Botschaft Massnahmen zu folgenden Punkten ergriffen werden: mehr Grund- und Leistungsbeiträge an die kantonalen Universitäten zur Förderung deren internationaler Wettbewerbsfähigkeit; Überprüfung der Bemessungskriterien der Grundbeiträge und eventuell Ersetzen derselben durch output- und qualitätsorientierte Kriterien; angemessenere Ausstattung der FHS mit den nötigen Ressourcen für ihren Leistungsauftrag im Transferbereich.

autonome Hochschule Schweiz verstärkte finanzielle Unterstützung der Hochschulen