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Im Oktober trat die revidierte Freisetzungsverordnung in Kraft. Damit wurden die Gebiete, in denen gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt werden dürfen, weiter eingeschränkt. Das Freisetzungsverbot gilt nun auch in Landschaftsschutzgebieten und Zonen mit Jagdverboten, während es bisher auf Naturschutzgebiete, Wald sowie ober- und unterirdische Gewässer begrenzt war. Darüber hinaus setzt der neue Erlass die Anforderungen für die Freisetzungsversuche fest und enthält Vorschriften für den Fall, dass das Gentech-Moratorium 2010 aufgehoben würde. Schliesslich regelt die Verordnung den Umgang mit gebietsfremden Pflanzen und Tieren. Der Import und Verkauf von 14 gebietsfremden Arten, welche die einheimische Tier- und Pflanzenwelt gefährden könnten, wird verboten.

Freisetzungsverordnung

Im Juni drangen 35 Personen in die Forschungsanstalt Agroscope in Reckenholz (ZH) ein und zerstörten dabei einen Grossteil der Versuchsparzellen. Als Reaktion auf diesen Anschlag erhöhte der Bundesrat im Dezember das Budget für das Forschungsprogramm um 2 Mio Fr. Mit diesen zusätzlichen finanziellen Mitteln sollen die Sicherheitsmassnahmen künftig verstärkt werden.

Sicherheitsmassnahmen

Im April präsentierte die Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) einen Bericht zur Beeinträchtigung der Würde von Pflanzen. In der Verfassung und auch im Gentechnikgesetz wird von der „Würde der Kreatur“ gesprochen. Es war bisher aber unklar, was darunter bei Pflanzen zu verstehen ist. Der Bundesrat beauftragte daher die EKAH mit der Konkretisierung dieses unbestimmten Begriffs. Die Kommissionsmitglieder waren sich einig darüber, dass eine gentechnische Veränderung die Würde von Pflanzen nur dann verletzt, wenn dadurch deren Entwicklungsfähigkeit – dazu zählen etwa Wachstum oder Fortpflanzung – beeinträchtigt wird. Eng mit der Gentechnologie hängt auch die Frage der Patentierung zusammen. Die Mehrheit der Kommission wollte die Patentierung einer Pflanzenart grundsätzlich zulassen. Der Bericht soll unter anderem als Leitlinie bei Entscheiden im Bereich der Gentechnologie dienen.

Würde von Pflanzen

Der Bundesrat verabschiedete im Berichtsjahr einen Nanotechnologie-Bericht. Die Regierung will insbesondere die Kommunikation fördern, um eine sachliche Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken der Nanotechnologie zu ermöglichen. Da die Risiken, die von synthetischen Nanomaterialien ausgehen können, noch wenig bekannt sind, setzt der Aktionsplan vor allem auf die Eigenverantwortung der Industrie. Die Mechanismen der Selbstkontrolle sollen entsprechend gestützt werden. Allfällige rechtliche Anpassungen will der Bundesrat erst ausarbeiten, wenn eine fundierte Risikobeurteilung vorliegt.

Nanotechnologie-Bericht

Im Februar erteilte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) die definitive Bewilligung zur Aussaat von gentechnisch verändertem Weizen auf dem Gelände der Forschungsanstalt Agroscope in Reckenholz (ZH). Das Bafu hatte die Versuche bereits im September 2007 mit etlichen (Sicherheits-)Auflagen genehmigt. Die Forschenden der ETH und der Universität Zürich wurden aber damals verpflichtet, noch weitere Informationen zu den gentechnisch veränderten Pflanzen einzureichen. Im Anschluss an die definitive Bewilligung des Bafu reichten zwölf gentechkritische Verbände – darunter Greenpeace, Pro Natura, Bio Suisse, die Stiftung für Konsumentenschutz sowie die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz – beim Uvek eine Aufsichtsbeschwerde ein. Sie forderten Bundesrat Leuenberger dazu auf, die Bewilligung für den Freisetzungsversuch bis auf weiteres zu sistieren.

Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

In der Sommersession wurden die Beratungen zur Ausführungsverordnung des Patentrechtsvertrages sowie zur Änderung des Patentgesetzes, welche 2006 aufgenommen worden waren, fortgesetzt und abgeschlossen. Im Zentrum stand bei diesen Vorlagen die Patentierbarkeit von biotechnologischen Erfindungen. Weitere wesentliche Aspekte der Revision waren die Genehmigung des Patentrechtsvertrages zur Harmonisierung der Formalitäten im Patentrecht sowie die Umsetzung der Entschliessung der Welthandelsorganisation zur Verbesserung der Verfügbarkeit pharmazeutischer Produkte in Entwicklungsländern.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Der Unternehmer Adolphe Merkle stiftete der Universität Freiburg 100 Mio Fr. Damit soll hauptsächlich ein Forschungsinstitut für Nanotechnologie betrieben werden. Der Pionier der Freiburger Hightech-Industrie will mit seiner Schenkung dem Pioniergeist in der universitären Forschung und der technologischen Entwicklung im Kanton Freiburg starken Schub geben. So viel Geld auf einmal hatte bisher noch keine Schweizer Universität von einer Privatperson erhalten.

Universität Freiburg 100 Mio Fr.

Eine Motion Leumann-Würsch (fdp, LU) beauftragte den Bundesrat, die Ressortforschung im Bereich des Nebeneinanders von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Pflanzen in der Schweiz durch praktische Feldversuche und andere geeignete Massnahmen zu intensivieren und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Umsetzung der Koexistenzverordnung einfliessen zu lassen. Grund zu der Motion hatten die Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung über das Gentech-Moratorium zur Frage, ob die Koexistenz von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Pflanzen in der Schweiz möglich sei, gegeben. Dies soll mittels der geforderten praktischen Feldversuche gelöst werden. Die beiden Kammern folgten der Empfehlung des Bundesrates und nahmen die Motion an.

Feldversuche
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Gentechnikforscher erhielten die Bewilligung, in Reckenholz bei Zürich und in Pully bei Lausanne versuchsweise gentechnisch veränderten Weizen anzupflanzen. Die Verantwortlichen des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) lehnten 29 Einsprachen gegen die Projekte der ETH und der Universität Zürich ab. Der Bafu-Direktor war überzeugt, dass die Projekte besseren Aufschluss darüber geben könnten, wie pilzresistent gentechnisch veränderter Weizen ist. Allerdings betonte er die strengen Auflagen, unter denen in Zürich-Reckenholz und in Pully von 2008-2010 Genweizen angepflanzt wird. Die Versuche laufen im Rahmen des NFP 59. Gegen diese Freisetzungsversuche gab es heftigen Protest von Umweltverbänden und den Initianten des Moratoriums.

Freisetzungsversuche

Während der Ständerat die erste Vorlage (Bundesgesetz über die Erfindungspatente) in der Schlussabstimmung mit 27 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen guthiess und die zweite Vorlage (Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrages und der Ausführungsordnung) einstimmig annahm, lehnten im Nationalrat die Sozialdemokraten und die Grünen beide Vorlagen ab. Dadurch wurde die erste Vorlage mit lediglich 110 zu 62 Stimmen und die zweite mit 113 zu 44 Stimmen angenommen.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Während die Vorlage im Nationalrat sehr umstritten gewesen war und die Meinungen weit auseinander gingen, gab die Vorlage im Ständerat weniger zu reden. Dieser stimmte allen Beschlüssen des Nationalrates zu und eine längere Debatte entzündete sich lediglich bei der Frage, ob bei der Erfindung einer Sequenz, die sich von einer natürlich vorkommenden Sequenz eines Gens ableitet, die Wirkung des Patents auch auf Sequenzen in Verbindung mit anderen Funktionen als der zunächst angenommenen bezieht. Aufgrund von Bedenken aus der Wissenschaft beantragte Stadler (cvp, UR) eine Rückweisung von Artikel 8c, welcher den Geltungsumfang von Ansprüchen auf Nukleotidsequenzen (DNA-Sequenzen) festlegt. Diesem Vorhaben leistete der Ständerat allerdings keine Folge.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Zwei Jahre nach der Volksabstimmung über das temporäre Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen in der Landwirtschaft stellte der Nationalfonds die bewilligten Projekte des Nationalen Forschungsprogramms 59 (NFP 59) vor. In diesem Rahmen werden die „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ untersucht. Die Ergebnisse des Programms sollen Grundlagen schaffen, um vor Ablauf des Gentech-Moratoriums im Jahr 2010 über die weiteren Schritte entscheiden zu können. Es wurde eine ganze Palette von Projekten, die mit insgesamt 9 Mio Fr. unterstützt werden, bewilligt. Darunter fallen einerseits Projekte im Bereich Pflanzenbiotechnologie und Umwelt, wo beispielsweise der Einfluss von gentechnisch veränderten Organismen auf die Ökologie der Böden, auf die Biodiversität und Wildpflanzen untersucht wird. Hier ist auch ein umstrittenes Weizenprojekt angesiedelt, bei dem man versucht, den Weizen mit Hilfe der Gentechnologie gegen Mehltau resistent zu machen und auf welches im nächsten Abschnitt noch näher eingegangen wird. Finanziert werden auch Projekte, die sich mit politischen, sozialen und ökonomischen Aspekten der Gentechnik auseinandersetzen wie auch solche im Bereich „Risiko und Entscheidungsprozesse“.

Nationalen Forschungsprogramms 59
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Der Bundesrat setzte auf den 1. April das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen zusammen mit zwei Verordnungen in Kraft. Die Erlasse regeln die wesentlichen Aspekte der Durchführung dieser Untersuchungen mit dem Ziel, die Menschenwürde zu schützen, Missbräuche zu verhindern und die Qualität der Untersuchungen sicherzustellen. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung von Gesetz und Verordnungen schuf der Bundesrat die Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen.

genetische Untersuchungen beim Menschen

Der Bundesrat veröffentlichte seine Botschaft über die Forschung am Menschen. Dabei änderte er den Vorentwurf aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung in einem Punkt ab. Stein des Anstosses war der Passus, dass niemand zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt gezwungen werden dürfe, Forschungsprojekte mit urteilsunfähigen Personen aber vorbehalten blieben, wenn diese eine Verbesserung ihrer Gesundheit erwarten lassen. Diese Ausnahme vom Grundsatz der Verpflichtung zur Einwilligung der betroffenen Person zu Forschungsprojekten, war in der Vernehmlassung auf deutliche Ablehnung gestossen. Zwang in der Forschung dürfe unter keinen Umständen zugelassen werden, weil sonst die Stellung gerade jener Menschen markant verschlechtert werde, die aufgrund ihrer Urteilsunfähigkeit eines besonderen Schutzes bedürfen. Der Bundesrat nahm diese Kritik auf und strich in seiner Botschaft zum Verfassungsartikel den Vorbehalt.

Botschaft über die Forschung am Menschen

In der Wintersession nahm der Nationalrat die Beratungen zur Ausführungsverordnung des Patentrechtsvertrags sowie zur Änderung des Patentgesetzes in Angriff. Im Zentrum steht die Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Alle Fraktionen begrüssten die Vorlage; Grüne, SP und EVP unterlagen jedoch mit ihren Anträgen. Sie wehrten sich vergeblich dagegen, Körperteile zur Patentierung zuzulassen, die technisch bereitgestellt werden, weil dies gegen die Würde des Menschen verstosse. Patentierbar sind auch von einer natürlich vorkommenden Sequenz oder Teilsequenz abgeleitete Gensequenzen, wenn sie technisch bereitgestellt werden und ihre Funktion konkret angegeben wird; die Grünen wollten Entdeckungen von Genen der Allgemeinheit und nicht Privaten zugute kommen lassen. Keine Chancen hatten auch Anliegen, die bereits in der Beratung des Stammzellengesetzes erfolglos blieben: Von der Patentierbarkeit ausnehmen wollten SP und Grüne Tiere mit menschlichen Genen (sie gelten nicht als Mischwesen), ebenso wie nebst unveränderten auch veränderte menschliche embryonale Stammzellen und Stammzelllinien, ferner die Verwendung menschlicher Embryonen generell und nicht nur für nichtmedizinische Zwecke sowie alle Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren sowie die so erzeugten Tiere. Auf Ablehnung stiess ferner ein erweiterter Schutz genetischer Ressourcen indigener Völker und von traditionellem Wissen analog der Biodiversitätskonvention, welche die Benennung des Ursprungslandes und nicht der Quelle verlangt. Gemäss Nationalrat erstreckt sich die Wirkung eines Patents auch auf Erzeugnisse, die durch die Vermehrung von biologischem Material gewonnen werden und dieselben Eigenschaften aufweisen, also bspw. auf Saatgut aus Folgegenerationen. Nutzt ein Züchter die Vorteile eines patentierten Produkts kommerziell, soll er Lizenzgebühren bezahlen müssen. Bei den Parallelimporten überwies die grosse Kammer eine Motion der Kommissionsmehrheit und beauftragte die Regierung, bis Ende 2007 eine separate Vorlage zu dieser Frage auszuarbeiten. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 110:51 Stimmen bei 25 Enthaltungen, der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrages und der Ausführungsverordnung mit 183 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Mehrheit der SP hatte die Revision verworfen, weil sich ihrer Ansicht nach einseitig die Interessen der Pharma- und der chemischen Industrie durchgesetzt hätten, die Grünen bezeugten mit dem Nein ihren Widerstand gegen Patente auf Leben.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Diskussionslos überwies der Nationalrat Teile einer Motion der grünen Fraktion betreffend gesetzliche Regelungen für die Nanotechnologie. Auf Zustimmung stiess dabei die Forderung von Massnahmen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt vor künstlich erzeugten Nanopartikeln und nanotechnologischen Anwendungen insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel, Textilien, Haushalt, Kosmetik und Medizin. Die Definition des Begriffs und der Anwendungsbereiche der Nanotechnologie sowie die verlangte Festlegung von spezifischen Bewilligungsverfahren, Toxizitäts- und Emissionsgrenzwerten, Messverfahren, Deklarationsvorschriften sowie Haftungsregeln gingen dem Bundesrat und dem Nationalrat zum jetzigen Zeitpunkt zu weit, da diesbezügliche Abklärungen im Gange seien.

gesetzliche Regelungen für die Nanotechnologie

Das Parlament überwies mehrere Vorstösse zur Gentechnologie-Forschung in der Landwirtschaft: Diskussionslos billigte der Nationalrat drei Motionen der SP-Fraktion. Beim Nationalen Forschungsprogramm „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ verlangte sie geeignete Foren für die Diskussion der Resultate für interessierte Bevölkerungskreise. Bei der Analyse möglicher gesundheitlicher Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen und Lebensmittel sei die Entwicklung geeigneter molekularbiologischer Methoden und Forschungsansätze zu fördern. Schliesslich sollte sich der Bundesrat baldmöglichst für breit angelegte und umfassende Untersuchungen über innovative Lösungen ohne Gentechnologie in der Landwirtschaft einsetzen. Der Ständerat unterstützte die beiden ersten Begehren diskussionslos, das dritte lehnte er ab, weil es den Eindruck erwecke, die traditionelle Forschung entwickle sich in die falsche Richtung. Auf Zustimmung stiess hingegen eine Motion Leumann (fdp, LU), welche eine Intensivierung der Ressortforschung im Bereich des Nebeneinanders von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Pflanzen durch praktische Feldversuche verlangt.

Gentechnologie-Forschung in der Landwirtschaft

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Genehmigung von zwei Abkommen zum europäischen Patentsystem und die dazu erforderlichen Änderungen des Patentgesetzes. Die Neuerungen betrafen weitgehend technische Aspekte. Das Parlament hiess die Abkommen und die Gesetzesrevision gut. Im November beantragte der Bundesrat dem Parlament eine weitere Revision des Patentrechts. Es ging dabei unter anderem um einige technische Neuerungen bei der Anmeldung und Behandlung von Patenten sowie bei der Bekämpfung von Piraterie an Geistigem Eigentum. Zudem beabsichtigte der Bundesrat, das vom Bundesgericht erlassene Verbot des Parallelimports patentrechtlich geschützter Waren (sog. Kodak-Entscheid aus dem Jahr 1999) ins Patentgesetz aufzunehmen. Eindeutig im Zentrum der Vorlage steht aber die Einführung eines Patentschutzes für biotechnologische Erfindungen. Die angestrebte Balance zwischen dem Schutz der Forschungstätigkeit und ihrer wirtschaftlichen Nutzung einerseits und ethischen Schranken andererseits soll gemäss Bundesrat in enger Anlehnung an die Biotechnologie-Richtlinie der EU geschehen.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Ende November präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des Patentrechts. Diese soll in Anlehnung an die entsprechende EU-Richtlinie einen ausgewogenen Schutz für biotechnologische Erfindungen sicherstellen. Die Vorlage entspricht im wesentlichen dem in Konsultation gegebenen Vorentwurf. Aufgrund der gegensätzlichen Reaktionen in der Vernehmlassung nahm die Regierung jedoch eine Präzisierung beim Patentschutz für Gensequenzen vor: Dieser erstreckt sich neu nur auf jene Sequenzabschnitte (Nukleotide), welche für die in der Anmeldung konkret beschriebenen Eigenschaften und Verwendungszwecke (Funktionen) wesentlich sind. Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, patentiertes biologisches Material, das im Bereich der Landwirtschaft zufällig oder technisch nicht vermeidbar vermehrt wurde, von den Wirkungen des Patents auszunehmen, um Landwirte vor einer übermässigen Inanspruchnahme zu schützen. Zu den weiteren Reformen gehören Massnahmen zur Bekämpfung der Piraterie an Geistigem Eigentum sowie eine Regelung zur Vermeidung von Konflikten bei Parallelimporten von sowohl marken- oder urheberrechtlich als auch patentrechtlich geschützten Produkten. Erlaubt werden zudem Zwangslizenzen für den Export patentgeschützter pharmazeutischer Produkte in Entwicklungsländer, deren Bevölkerung unter schweren Gesundheitsproblemen leidet, und die selbst über keine ausreichenden Produktionskapazitäten verfügen.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Im Herbst trat die CSP des französischsprachigen Wallis, die im Frühling in den Grossratswahlen des Kantons einen Sitz hatte erringen können, der CSP Schweiz bei. Diese setzte sich bis anhin aus den Kantonalsektionen Jura, Zürich, Luzern, Obwalden (als assoziiertes Mitglied) und Freiburg zusammen. Die CSP Schweiz befürwortete einstimmig das Schengen/Dublin-Abkommen, mit lediglich einer Gegenstimme die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder sowie mit grosser Mehrheit das Partnerschaftsgesetz und das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft. Zu den Sonntagsverkäufen in Bahnhöfen gab sie die Nein-Parole heraus [53].

Die CSP im Jahr 2005

Die PdA lehnte die Schengen/Dublin-Abkommen ab; diese führten dazu, dass Unmengen von Personendaten gesammelt würden, was einen nicht tolerierbaren Eingriff in die Privatsphäre darstelle. Auch bei der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder hegte die Partei Vorbehalte; Sozial- und Lohndumping seien unbedingt zu verhindern. Da sie sich aber immer für eine Öffnung der Grenzen eingesetzt habe, gab die PdA zu dieser Vorlage die Ja-Parole heraus. Ebenfalls Unterstützung erhielt das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft, nicht jedoch die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen.

Personenfreizügigkeit Ja-Parole

Die EDU unterstützte die Referenden gegen das Polizei- und Asylabkommen von Schengen und Dublin und gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder. Dementsprechend empfahl sie, die Vorlagen in der Volksabstimmung abzulehnen. Zum Partnerschaftsgesetz gab sie die Nein-Parole heraus, da ihrer Meinung nach nur die Ehe als staatstragende Institution geschützt werden soll. Negativ beurteilte sie auch die Sonntagsverkäufe in Zentren des öffentlichen Verkehrs, das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft hiess sie hingegen gut.

EDU Parolen für das Jahr 2005

Die Umweltschutzorganisationen konnten gemeinsam mit dem Bauernverband einen grossen politischen Erfolg feiern. Ihre Volksinitiative für ein Moratorium bei der Verwendung von gentechnisch manipulierten Produkten in der Landwirtschaft fand nicht nur bei den Stimmenden insgesamt, sondern auch in allen Kantonen eine Mehrheit. Der Schweizerische Fischerei-Verband lancierte seinerseits eine Volksinitiative. Diese soll die Kantone verpflichten, das Bundesgesetz über Restwassermengen strikte durchzusetzen und einen Renaturierungsfonds zur Wiederherstellung von natürlichen Wasserläufen einzurichten. Der Fischerei-Verband verzichtete bei der Unterschriftensammlung auf die Hilfe der Umweltschutzverbände, obwohl diese dem Anliegen sehr positiv gegenüberstehen und es in der Volksabstimmung unterstützen wollen. Er begründete den Alleingang mit Berührungsängsten eines Teils seiner Mitglieder gegenüber diesen politisch den Grünen und der SP nahe stehenden Organisationen.

Umweltschutzorganisationen Schweizerische Fischerei-Verband