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Im Mai unterbreitete der Bundesrat dem Parlament zwei Abkommen zum europäischen Patentsystem und die damit erforderlichen Änderungen des Patentgesetzes. Die Neuerungen betrafen weitgehend technische Aspekte und Verfahrensfragen. Materiell wurde der Schutz weiterer medizinischer Indikationen verankert und dabei die Rechtsprechung des Europäischen Patentamts kodifiziert. Neu kann der Patentinhaber sein Patent in einem einzigen Verfahren mit Wirkung für sämtliche Schutzstaaten ganz oder teilweise beschränken oder widerrufen. Gemäss Revision des Sprachenübereinkommens ist es nicht mehr nötig, ein englischsprachiges Patent in eine schweizerische Amtssprache zu übersetzen, damit es in der Schweiz Wirkung entfaltet. Die Räte genehmigten die Abkommen in der Wintersession: das Patentübereinkommen mit 44 Stimmen bei einer Enthaltung (Ständerat) resp. 131:17 Stimmen bei 35 Enthaltungen (Nationalrat), das Sprachenübereinkommen mit 45:0 Stimmen (SR) resp. 167:16 Stimmen (NR). Die Grünen lehnten die Vorlage ab, während die Mehrheit der SP sich der Stimme enthielt; beide Parteien hatten Vorbehalte gegenüber der Ausweitung medizinischer Indikationen geäussert.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Mitte Oktober beschloss die SVP an ihrer Delegiertenversammlung in Näfels (GL) mit 229:103 Stimmen die Nein-Parole zur Volksinitiative „für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft“ und empfahl mit 330:27 Stimmen die Revision des Arbeitsgesetzes, das die Sonntagsarbeit in Zentren des öffentlichen Verkehrs regelt, zur Annahme. Wirtschaftliche Überlegungen hatten bei beiden Vorlagen den Ausschlag gegeben: Während die Legalisierung der Sonntagsverkäufe kaum bestritten war, führte das vom Bauernverband mitinitiierte Gentech-Moratorium zu einer rund einstündigen Debatte. Gemäss dem Luzerner Landwirt und Nationalrat Josef Kunz vertrete die Initiative die ureigensten Interessen der Bauern, für den Berner Unternehmer und Nationalrat Hansruedi Wandfluh schädigte sie hingegen Wirtschaft und Forschung.

SVP beschliesst die Nein-Parole zur Volksinitiative „für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft“

Nach einer langwierigen Debatte mit über 60 Änderungsanträgen verabschiedeten die Sozialdemokraten in Rapperswil (SG) mit 115:25 Stimmen ein unter der Leitung von Anita Fetz (BS) ausgearbeitetes Positionspapier zur Hochschulpolitik. Die JungsozialistInnen und die Zürcher Kantonalpartei hatten vergeblich die Rückweisung des Papiers beantragt, da Effizienzsteigerung und Konzentration des Studienangebots, Bologna-Reform und Finanzierung staatlicher Hochschulangebote durch private Sponsoren ihrer Meinung nach traditionellen sozialdemokratischen Anliegen widersprachen. Bei der Parolenfassung zur Sonntagsarbeit in Geschäften in Bahnhöfen und Flughäfen setzte sich der ablehnende Gewerkschaftsflügel mit 130:13 Stimmen klar gegen die urban-liberaleren, jüngeren Parteimitglieder durch. Ohne Gegenstimme bei nur wenigen Enthaltungen unterstützten die Delegierten die Volksinitiative für ein fünfjähriges Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft.

SP-Positionspapier zur Hochschulpolitik

Im Frühjahr überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat der FDP-Fraktion bezüglich Entwicklungsperspektiven im Biotechnologiebereich. Der verlangte Bericht soll einerseits aufzeigen, welche Verbote und Unschärfen in der Gesetzgebung die Forschung behindern, andererseits jene Bereiche (Nanotechnologie, genetische Untersuchungen, Transplantationsmedizin, Pflanzenforschung etc.) auflisten, in denen Reformen vorangetrieben werden könnten, wobei das Prinzip „Kontrollen statt Verbote“ gelten soll.

Entwicklungsperspektiven im Biotechnologiebereich

Jene Kreise, welche das Stammzellenforschungsgesetz als ersten Schritt hin zum „gläsernen Menschen“ und zur Eugenik bekämpft hatten (siehe unten), sahen sich in ihren Befürchtungen bestätigt, als der Bundesrat nur wenige Tage nach Annahme des Gesetzes in der Volksabstimmung bekannt gab, er beabsichtige, dem Parlament ein Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vorzulegen. Diese würde die gentechnische Untersuchung eines künstlich erzeugten Embryos erlauben, bevor er der Mutter eingepflanzt wird. So könnte man genetische Defekte frühzeitig erkennen und verhindern, dass ein derart geschädigter Embryo übertragen würde. Gemäss geltendem Gesetz über die Fortpflanzungsmedizin ist die Präimplantationsdiagnostik verboten. Das Parlament hatte bisher Vorstösse zur Regelung der PID stets abgelehnt. (Für ein Beispiel eines solchen Vorstosses, siehe hier)

Präimplantationsdiagnostik

Sowohl die forschende Pharmaindustrie und der Wirtschaftsdachverband economiesuisse als auch eine Reihe von Organisationen aus dem ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Umfeld wiesen den Entwurf zurück. Erstere fürchteten aufgrund des eingeschränkten Patentschutzes bei Erfindungen, die eine Gensequenz zum Gegenstand haben, um die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Branche. Genau diese Einschränkung stiess hingegen bei den insgesamt 35 in der „Koalition gegen Patente auf Leben und für ein gerechtes Patentgesetz“ zusammengeschlossenen Organisationen (darunter die Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz, die Bauernorganisation IP Suisse, die „Erklärung von Bern“ und Tierschutzvereinigungen) auf Anklang. Kritik äusserte die Koordination aber an der expliziten Festschreibung der Patentierbarkeit des Lebens; der Entwurf deklariere Gene als Erfindungen (und nicht als Entdeckungen) und erkläre transgene Tiere und Pflanzen für patentierbar, womit er einseitig die industriellen Interessen schütze.

Kampagne gegen Patente auf Leben

Der Nationalrat beriet als erster das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG). Mit dem neuen Gesetz werden die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen im Medizinal-, Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich festgelegt sowie die Erstellung von DNA-Profilen geregelt, sofern diese nicht schon im DNA-Profil-Gesetz erfasst sind. Ausgenommen bleibt der ganze Forschungsbereich; er soll in einem separaten Gesetz geregelt werden. Bundesrat Blocher steckte das Spannungsfeld der Diskussionen ab, indem er meinte, die genetische Diagnostik sei für die Kranken mit Hoffnung, für die Wirtschaft mit Visionen und für die Gesellschaft mit Ängsten verbunden. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung gaben vor allem zwei Punkte zu reden, nämlich pränatale Tests und das Einsichtsrecht der Versicherer in frühere genetische Untersuchungen. Bei den Untersuchungen am Ungeborenen setzte sich die gegenüber der Version des Bundesrates restriktivere Formulierung der Kommission durch, welche die genetischen Untersuchungen strikt auf den medizinischen Bereich einschränkte und Begriffe wie „Lebensplanung“ ausmerzte, welche eine eugenische Note enthalten könnten; pränatale Tests sind lediglich zugelassen, um beim ungeborenen Kind mögliche Anomalien zu diagnostizieren. Neben der allgemeinen Information, wie sie der Bundesrat postuliert hatte, soll den Eltern auch eine psychosoziale Beratung angeboten werden. Ein Antrag Wäfler (edu, ZH) für ein völliges Verbot derartiger Tests wurde mit 134 zu 12 Stimmen deutlich verworfen.

In der Frage des Einsichtsrechts von Privatversicherungen vor Abschluss eines Versicherungsvertrags hatte der Bundesrat vorgeschlagen, Nachforschungen zuzulassen, falls die Versicherungssumme einen gewissen Betrag übersteigt (400'000 Fr. für eine Lebensversicherung, 40'000 Fr. pro Jahr bei Invalidität). Er begründete dies damit, dass es zu verhindern gelte, dass sich Personen im Wissen um ihr hohes Risiko zu günstigen Prämien einen teuren Versicherungsschutz auf Kosten des Kollektivs verschaffen. Die Kommission schlug demgegenüber ein striktes Nachforschungsverbot vor, weil Genanalysen zu einem mächtigen Instrument der Versicherer werden und zum „gläsernen Menschen“ führen könnten. Eine Minderheit Noser (fdp, ZH) unterstützte grundsätzlich die Fassung des Bundesrates, wollte die Hürden für Nachforschungen aber tiefer halten (250'000 resp. 25'000 Fr.). Schliesslich setzte sich der Bundesrat mit 94 zu 82 Stimmen gegen den Antrag Noser und mit 97 zu 59 gegen die Kommission durch.

Der Ständerat schloss sich in allen wesentlichen Punkten der grossen Kammer an. Ein Antrag Fetz (sp, BS) für ein völliges Nachforschungsverbot für Privatversicherungen wurde mit 32 zu 9 Stimmen abgelehnt. Eine Differenz schuf die kleine Kammer bei den Informationsstellen für pränatale Untersuchungen. Er befand, die psychosoziale Beratungspflicht würde die kantonalen Stellen für Schwangerschaftsberatung überfordern und zu zusätzlichen Kosten für die Kantone führen; die medizinische Information durch die Ärzteschaft sei ausreichend. Diese Differenz konnte erst in der dritten Runde durch eine Kompromissformulierung des Ständerates ausgeräumt werden, wonach die zuständigen Stellen informieren und „in allgemeiner Weise“ eine Beratung über pränatale Untersuchungen anbieten. Das neue Gesetz wurde in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 169 zu 9 Stimmen und im Ständerat einstimmig angenommen.

Bundesgesetz über die genetischen Untersuchungen beim Menschen (BRG 02.065)
Dossier: DNA-Profile
Dossier: Genetische Untersuchungen beim Menschen

Ende Juni gab der Bundesrat die Revision des Patentgesetzes in eine zweite Vernehmlassung. Die Vorlage soll in Anlehnung an die entsprechende EU-Richtlinie einen ausgewogenen Patentschutz für Innovationen auf dem Gebiet der Biotechnologie gewährleisten. Aufgrund der Ergebnisse aus der ersten Konsultation von 2002 und des anschliessenden Dialogs nahm der Bundesrat folgende Änderungen im Vergleich zum ersten Gesetzesentwurf vor: 1.) Offenlegung der Quelle von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen, auf denen die Erfindung beruht; 2.) Veröffentlichung aller Patentgesuche und Einführung eines kostengünstigen, für alle zugänglichen Einspruchsverfahrens; 3.) Begrenzung des Schutzumfangs für Patente auf den konkret offenbarten Zweck der gemachten Erfindung zur Vermeidung von Forschungshemmnissen; 4.) Ausweitung der Handlungen, die trotz Patentschutz erlaubt sind; u.a. ist ein breites, vertraglich nicht einschränkbares Forschungsprivileg vorgesehen sowie die Freistellung von Erfindungen zu Unterrichtszwecken oder zum Zwecke der Züchtung neuer Pflanzensorten. Der Gesetzesentwurf erlaubt zudem Zwangslizenzen für den Export patentgeschützter pharmazeutischer Produkte in Entwicklungsländer, deren Bevölkerung unter schweren Gesundheitsproblemen leidet, und die selbst über keine ausreichenden Produktionskapazitäten verfügen.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Ende Februar wies das UVEK die Beschwerden gegen die Bewilligung des von der ETH Zürich geplanten Freilandversuchs mit gentechnisch verändertem Weizen in Lindau (ZH) ab. Gegen die Bewilligung durch das Buwal vom vergangenen Oktober hatten Greenpeace, die Bauernorganisation IP Suisse, die Arbeitsgruppe „Lindau gegen Gentech-Weizen“ sowie mehrere Nachbarn Beschwerde eingelegt. Die ETH zeigte sich erleichtert über den Entscheid und begann Mitte März ihr Feldexperiment, obwohl die Frist für eine Anfechtung der Bewilligung beim Bundesgericht noch lief; eine Gruppe von ETH-Angestellten kritisierte das Vorgehen ihres Arbeitgebers. Greenpeace verzichtete auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, es ketteten sich jedoch rund 40 Aktivisten an den Gitterkäfig, in dem der Freilandversuch stattfand, und im Juni forderten Bio- und IP-Bauern abseits des Versuchsgeländes den Verzicht auf Gentechnik in der Landwirtschaft. Mitte Juli beendete die ETH ihren Feldversuch wie geplant. Die Forscher entnahmen noch vor der vollen Reife des Weizens die letzten Pflanzen- und Bodenproben, welche sie in der letzten Phase des Experiments im Labor auswerten wollten.

Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Die im Vorjahr geführte Monsterdebatte zur Gen-Lex zeigte im Berichtsjahr Früchte: Die Basis für die Suche nach Kompromissen war gelegt, und nach einigen Anläufen konnte das Gesetz auch verabschiedet werden. Vorerst folgte der Nationalrat seiner WBK, welche wiederholt die Notwendigkeit eines Schutzes der GVO-freien Landwirtschaft betont hatte, und sprach sich im Gegensatz zum Ständerat mit 85:74 Stimmen für einen sogenannten Schutzartikel aus, der den Schutz der Anbauflächen jener Bauern schützen soll, welche weiterhin auf landwirtschaftliche Produkte ohne GVO setzen. Eine Minderheit der Kommission hatte in diesem Schutzartikel eher einen Marketingartikel gesehen, der weder Menschen noch Umwelt noch Tiere schütze, sondern lediglich eine landwirtschaftliche Produktegattung protegiere. Beim so genannten Zweckartikel konnte ein Kompromiss zwischen der ursprünglichen Haltung des Nationalrats für eine Förderung der wissenschaftlichen Forschung und derjenigen des Ständerats für eine blosse Ermöglichung der wissenschaftlichen Forschung gefunden werden. Die grosse Kammer stimmte einer von ihrer WBK mit 12:11 Stimmen gutgeheissenen Kompromissformulierung zu, wonach das Gesetz „insbesondere der Bedeutung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Gentechnologie für Mensch, Tier und Umwelt Rechnung tragen“ soll. Auch das Verbandsbeschwerderecht fand erst in einem zweiten Anlauf mit 92:77 Stimmen die Zustimmung des Nationalrats – mit flammender Unterstützung des Umweltministers Leuenberger und gegen vornehmlich bürgerlichen Widerstand, der im Verbandsbeschwerderecht ein „neues Sonderrecht“ „ideeller Organisationen“ sah, das die Gen-Lex zum „Verhinderungsgesetz“ umfunktionieren werde. Der Ständerat lenkte schliesslich in der Frage nach dem Schutz von Anbauflächen für Agrarprodukte ohne GVO ein, folgte dem Nationalrat in seiner Befürwortung des „Schutzartikels“ und machte damit das Gesetz bereit für die Schlussabstimmung. Der Bundesrat genehmigte Ende November die vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) vorgenommenen Anpassungen entsprechender Verordnungen, so dass das Gesetz auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt werden konnte.

«Gen-Lex»
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Eine parlamentarische Initiative der grünen Fraktion für die Einrichtung gemischter Studien- und Forschungskommissionen zur Vorbereitung sensibler Themen wie die Gentechnik- , Stammzellen- und Embryonenforschung wurde vom Nationalrat abgewiesen. Die Grüne Fraktion hatte gemäss Vorbild der Enquete-Kommissionen im Deutschen Bundestag gemischte – aus Parlamentsmitgliedern, Wissenschaftlern und Fachleuten zusammengesetzte – Gremien gewünscht, um hochstehende Debatten, einen transparenten Informationsaustausch über die Pros und Kontras sowie parteiübergreifende Lösungen für Probleme von solch grosser Tragweite zu garantieren. Die Mehrheit der zuständigen Kommission hielt jedoch diese Gremien nur für ein Berufsparlament geeignet. Die Doppelbelastung durch Mandat und Beruf sei dermassen hoch, dass die Einsitznahme in eine derartige Kommission den meisten Parlamentsmitgliedern nicht zugemutet werden könne.

Einrichtung gemischter Studien- und Forschungskommissionen zur Vorbereitung sensibler Themen

Im Rahmen der jüngsten vom GfS-Forschungsinstitut durchgeführten Gentechnik-Umfrage wurde die naheliegende Annahme bestätigt, dass eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung Gentechnik im Bereich der Landwirtschaft – das heisst deren direkte Anwendung auf Lebensmittel und Konsumgüter – ablehnt, hingegen eine Mehrheit Gentechnik in der medizinischen Anwendung und damit auch im Bereich der Stammzellenforschung befürwortet. Die von der Interpharma, dem Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz, in Auftrag gegebene Umfrage zeigte eine der Gentechnologie gegenüber ganz allgemein zunehmend ablehnende Tendenz auf (im Berichtsjahr 53% der Stimmberechtigten; 1998: 33%). Dabei waren die kritischen Stimmen zu differenzieren. Wenn die Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft von 67% der Befragten abgelehnt wurde, fand deren Anwendung in der Medizin bei 52% Zustimmung. Offensichtlich war, dass angesichts von Tod und Krankheit gentechnologische Eingriffe in das Leben als lebenserhaltende oder -verlängernde Massnahmen angesehen wurden, hingegen die Anwendung von Gentechnik auf landwirtschaftliche Konsumgüter als Manipulation sogenannt natürlicher Produkte.

Gentechnik-Umfrage

Nachdem eine obskure Sekte Ende 2002 verkündet hatte, mit ihrer Hilfe sei erstmals das Klonen eines Menschen gelungen, wurde der Bundesrat zu seiner Haltung in dieser Frage befragt. In Beantwortung einer von weiteren 29 Abgeordneten unterzeichneten Interpellation von Ständerätin Berger (fdp, NE) erklärte er, er lehne das reproduktive Klonen von Menschen als grundlegenden Verstoss gegen die Menschenwürde strikt ab und unterstütze deshalb auch auf internationaler Ebene sämtliche Bemühungen, die auf ein verbindliches Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen abzielen. In der UNO habe sich die Schweiz formell für eine rasche Aushandlung einer Konvention über das weltweite Verbot des reproduktiven Klonens menschlicher Lebewesen engagiert. Dabei habe sie den Vorschlag Frankreichs und Deutschlands, welcher ein sofortiges Verbot des reproduktiven Klonens bezweckt, vollumfänglich unterstützt, und sie werde für dieses Anliegen auch in den weiteren Verhandlungen aktiv einstehen.

reproduktive Klonen von Menschen

Die eidgenössische Ethikkommission für die Gentechnik im Ausserhumanen Bereich (EKAH) legte im Frühjahr einen Bericht zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie zu deren Inverkehrbringung vor. Dabei kritisierte sie insbesondere den ungenügenden Täuschungsschutz bzw. die ungenügende „wahrheitsgemässe“ Information über gentechnisch veränderte Anteile von Produkten. Im weiteren erachtete es eine Mehrheit der EKAH als zentral, dass der Staat angesichts des (noch) ungenügenden Wissens über mögliche Gefahren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) das Vorsorgeprinizip walten lasse – wobei ein sogenannt schwaches Vorsorgeprinzip als genügend erachtet wurde. Demnach soll der Staat im Umweltbereich bereits bei Gefahrenverdacht Massnahmen ergreifen, im Falle aber des Nichtwissens auch „riskantes“ Handeln prinzipiell erlauben dürfen.

Täuschungsschutz schwaches Vorsorgeprinzip

Im Februar schien die ETH mit ihrem Gesuch für einen Freisetzungsversuch von genverändertem Weizen in Lindau (ZH) endlich Erfolg zu haben. Das Gesuch wurde im zweiten Anlauf vom Buwal als Bewilligungsinstanz für Freisetzungsversuche gutgeheissen. Der Beschwerde eines Bauernehepaars, das in der Nähe der Versuchsanlage einen IP-Bauernhof führte, hatte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die aufschiebende Wirkung entzogen. Dieser Entscheid wurde umgehend von der Umweltorganisation Greenpeace, dem Verband der integriert produzierenden Landwirte, IP Suisse und lokalen Beschwerdeführern aus Lindau beim Bundesgericht angefochten. Da sowohl dem Uvek als auch dem Buwal verfahrensrechtliche Fehler unterlaufen seien, beschloss das Bundesgericht, die aufschiebende Wirkung der privaten Beschwerde wiederherzustellen und damit das Verfahren für den Versuch von Grund auf neu aufrollen zu lassen. Die ETHZ hielt in der Folge an ihrem Gesuch fest, so dass das Buwal den Versuch im Juli neu ausschrieb. Greenpeace sowie die Arbeitsgruppe „Lindau gegen Gentech-Weizen“ kündigten ihrerseits erneuten Widerstand gegen den Versuch durch alle Instanzen an. Im Oktober bewilligte das Buwal den Versuch noch einmal. Gemäss Buwal-Direktor Philippe Roch hegte das Amt zwar Bedenken hinsichtlich der Qualität des Versuchs, doch sei es nicht Aufgabe des Bundesamts, den Nutzen eines Experiments zu beurteilen. Das Buwal habe in diesem Fall einzig Sicherheitsaspekte zu klären gehabt und habe die Bewilligung des Versuchs auch dementsprechend an strenge Sicherheitsauflagen geknüpft. So seien während der Blühphase die transgenen Pflanzen pollendicht abzudecken, sei die Freisetzungsfläche gegen das Eindringen von Vögeln und Nagetieren abzusichern und sei nach Versuchsende das gentechnisch veränderte Pflanzenmaterial zu vernichten sowie der Boden thermisch zu behandeln. Die ETHZ zeigte sich von der Verfügung des Buwal erleichtert, obwohl die Durchführung des Versuchs nach wie vor in den Sternen stand, da Greenpeace unmittelbar darauf die erneute Anfechtung des Entscheids beim Uvek ankündigte.

Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

In der Detailberatung konnten die eher gentechkritische Kommission, die Linke und die Grünen allerdings nur gerade zwei Erfolge verbuchen. Auf Vorschlag der Kommission wurde ganz knapp mit 84 zu 83 Stimmen ein Artikel angenommen, der die biologische und konventionelle IP-Landwirtschaft vor den Auswirkungen der GVO schützen soll. Anstatt dem vom Ständerat im Vorjahr eingeführten zehnjährigen Moratorium für die Freisetzung gentechnisch veränderter Wirbeltiere wurde ein Verbot festgeschrieben. Ansonsten setzten sich aber die von den Freisinnigen angeführten Gentech-Befürworter in allen Punkten durch. In den Zweckartikel des Gesetzes wurde nicht nur der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt aufgenommen, sondern auch die Förderung der Gentechnologieforschung. Das vom Bauernverband und den Konsumentenschutzorganisationen gemeinsam geforderte fünfjährige Moratorium für die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen, das nur den kommerziellen Anbau, nicht aber die Forschung betroffen hätte, wurde mit 90 zu 83 Stimmen knapp abgelehnt. Den Ausschlag gaben vier Bauernvertreter, die Nein stimmten resp. sich der Stimme enthielten sowie die CVP, deren Fraktion sich von ihrem erst ein Jahr zuvor verlangten Moratorium verabschiedete und mehrheitlich dagegen votierte. Mit 118 zu 64 Stimmen wurde zudem ein Antrag Ricklin (cvp, ZH) angenommen, wonach GVO selbst dann freigesetzt werden dürfen, wenn die angestrebten Erkenntnisse auch ohne Gentechnologie gewonnen werden könnten. Der Nationalrat war zwar wie der Ständerat der Ansicht, antibiotika-resistente Markergene seien zu verbieten, doch wurde der Forschung eine Übergangsfrist bis 2008 gewährt. Eine weitere Niederlage mussten Kommission, Linke und Grüne bei der Diskussion um die Trennung des Warenflusses hinnehmen. Eine Mehrheit der WBK-NR wollte alle jene, die GVO-Produkte in Verkehr setzen, dazu verpflichten, von Anfang an für die Trennung des Warenflusses zu sorgen. Nach Meinung von Randegger (fdp, BS) wäre dies aber reines Bio-Marketing, das die Gentech-Industrie diskriminiere und den Wirtschaftsstandort Schweiz schwäche. Obgleich Aeschbacher (evp, ZH) geltend machte, hier gehe es nicht um Werbung, sondern darum, die Befürchtungen der Bevölkerung vor GVO-kontaminierten Lebensmitteln ernst zu nehmen, setzte sich Randegger durch. Mit 89 zu 80 Stimmen entschied sich der Rat für die Fassung der Kommissionsminderheit und überliess es dem Bundesrat, Bestimmungen zum Warenfluss zu erlassen.

Wirbeltiere Verbot Moratorium Trennung des Warenflusses

Im Vorjahr hatte das Buwal ein Gesuch der ETHZ für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen in Lindau (ZH) abgelehnt, was in Medien, Forschungskreisen und im Parlament grossen Wirbel ausgelöst und die ETHZ zu einem Rekurs an den Bundesrat bewogen hatte. Im September äusserte sich der für das Buwal zuständige Bundesrat Leuenberger zu dieser Angelegenheit. Er befand, die Ablehnung des Gesuchs sei juristisch nicht haltbar, da die geltende Rechtsordnung eine prinzipielle Ablehnung von Freisetzungsversuchen von Pflanzen mit Markergenen, die eine Antibiotika-Resistenz bewirken, nicht vorsehe. Das Buwal hatte seine Opposition mit dem Verweis auf die Gen-Lex-Vorlage begründet, in welche der Ständerat im Zeitpunkt der Ablehnung bereits das Verbot von Freisetzungen mit Markergenen aufgenommen hatte. Leuenberger wies das Buwal an, das Gesuch der ETHZ noch einmal unter Anwendung des geltenden Rechts zu beurteilen und dabei die Schlussfolgerungen der Eidg. Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) zu berücksichtigen. Die EFBS hatte im Vorjahr keine Indizien für eine Gefährdung festgestellt. Ende Jahr bewilligte das Buwal den Freisetzungsversuch mit Auflagen, die den Forderungen des BAG, der EFBS und des Kantons Zürich entsprachen.

Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

In der Wintersession nahm der Ständerat im Eilzugverfahren die erste Differenzbereinigung vor. Eine Minidiskussion gab es nur zu der vom Nationalrat eingefügten Bestimmung über die Förderung der Gentechnologieforschung. Ein Antrag Leumann (fdp, LU), hier dem Nationalrat zu folgen, unterlag mit 25 zu 15 Stimmen. Ebenfalls chancenlos blieb der Einsatz von David (cvp, SG) für den Schutz der gentechnikfreien Produktion. Sein Antrag wurde mit 25 zu 14 Stimmen abgelehnt, jedoch wurde den für den Umgang mit GVO Verantwortlichen eine Sorgfaltspflicht auferlegt. Als weitere Sicherheitsmassnahme führte der Ständerat die Bestimmung ein, dass jemand, der einem Landwirt GVO-Produkte verkauft, von diesem eine schriftliche Bestätigung einholen muss, dass er die damit zusammenhängenden Anweisungen zur Kenntnis genommen hat. Dem Verbot der Freisetzung von gentechnisch veränderten Wirbeltieren stimmte die kleine Kammer diskussionslos zu, ebenso dem erst 2009 in Kraft tretenden Verbot von antibiotikaresistenten Markergenen. Bei der Haftung schloss sie sich weitgehend dem Nationalrat an, dehnte allerdings die Gefährdungshaftung des Herstellers auf den Landwirtschaftsbereich aus. Diese soll aber nicht spielen, wenn in einem Betrieb, der Saatgut produziert, versehentlich gentechfreies mit gentechverändertem Saatgut vermischt wird; dann haftet dieses Unternehmen und nicht der GVO-Hersteller. Das Beschwerderecht der Umweltverbände wurde wieder in die Vorlage eingefügt.

«Gen-Lex»
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Nachdem die Grünen die Asyl-Initiative der SVP und die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zur Ablehnung empfohlen hatten, verabschiedeten sie ein Positionspapier zur Agglomerationspolitik, welches eine Begrenzung des Siedlungsgebietes forderte. Dessen ungebremstes Wachstum sei einer der Hauptgründe für die zunehmende Verkehrsbelastung in den Agglomerationen. Dem trage der Bund zu wenig Rechnung. Den Bau einer zweiten Gotthardröhre, wie sie die Avanti-Initiative und der Gegenvorschlag des Bundesrates vorsähen, lehnten die Grünen vehement ab. Ausserdem hiessen sie ein zehnjähriges Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gut. Gemeinsam mit anderen Organisationen wollten sie eine Gentech-Moratoriums-Initiative starten. Schliesslich forderten sie die sofortige Revision des Betäubungsmittelgesetzes, um die Straffreiheit des Canabiskonsums zu garantieren.

Grüne bereiten Volksinitiative für ein Gentechmoratorium vor

Nach der Ablehnung des Moratoriums plädierten Bauern, Verarbeiter, Grossverteiler und die Stiftung für Konsumentenschutz in einer gemeinsamen Stellungnahme für einen freiwilligen Verzicht auf GVO-Produkte. Der Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV), Hansjörg Walter (svp, TG), der sich im Nationalrat der Stimme enthalten hatte, erklärte dazu, das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten sei das wichtigste Kapital für die Land- und Ernährungswirtschaft. Darum müssten die Schweizer Bauern unbedingt auf die Qualitätsstrategie setzen, die zurzeit nicht mit Gentechnologie vereinbar sei.

Nationalen Forschungsprogramms 59
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Wenige Tage nach der Gen-Lex-Debatte im Nationalrat kündigten Umweltverbände, die Grüne Partei der Schweiz und die Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie die Lancierung einer Volksinitiative „für eine gentechnikfreie Landwirtschaft“ an. Sie verlangt, dass nach ihrer Annahme während fünf Jahren keine genetisch veränderten Organismen, die für die Anwendung in der Umwelt bestimmt sind, und keine gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Nutztiere in Verkehr gebracht werden dürfen.

Initiative populaire « pour des aliments produits sans manipulations génétiques »
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Keine Gefolgschaft fand die Kommissionsmehrheit auch beim Verbandsbeschwerderecht. Sie hatte dieses ausweiten und nicht nur Umweltschutz-, sondern auch Konsumentinnenorganisationen und bäuerliche Körperschaften zulassen wollen. Eine derart sensible Materie brauche Sicherungsmechanismen, argumentierte Aeschbacher (evp, ZH): Chappuis (sp, FR) meinte, besonders die Bauern müssten eigentlich ein Interesse am Vorschlag der WBK haben. Das war aber offenbar nicht so. Zum Erstaunen vieler plädierte der Luzerner Landwirt Kunz (svp), der in der Kommission noch für die Ausweitung votiert hatte, für die ersatzlose Streichung des Verbandsbeschwerderechts und unterstützte einen entsprechenden Antrag seines Bauernkollegen Scherer (svp, ZG), der mit 84 zu 75 Stimmen angenommen wurde. Auch bei der Haftung wich der Rat mit 87 zu 81 Stimmen von der von der Kommission vorgeschlagenen durchgehenden Kanalisierung auf die bewilligungs- oder meldepflichtige Person ab. So soll beim zugelassenen In-Verkehr-Bringen von GVO die Produktehaftung zum Zug kommen. Die strengere Gefährdungshaftung gilt nur noch für Freisetzungsversuche, in geschlossenen Systemen und bei unerlaubter Anwendung. Heberlein (fdp, ZH) warnte mit Erfolg, sonst würden die Schweizer Firmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten diskriminiert. In der Gesamtabstimmung wurde die Gen-Lex mit 67 zu 48 Stimmen angenommen.

«Gen-Lex»
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Der Nationalrat behandelte in der Herbstsession elf Stunden lang das neue Gentechnikgesetz (GTG) resp. Gen-Lex. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission (WBK) hatte dem Plenum in drei wichtigen Punkten (fünfjähriges Freisetzungs-Moratorium, Ausdehnung des Verbandsbeschwerderechts, Haftung der bewilligungs- und meldungspflichtigen Person vs. Kaskadenhaftung) eine Verschärfung gegenüber der Version des Ständerates beantragt. Im Plenum versuchten Gentech-Befürworter, das GTG als Ganzes abzuschiessen. Orchestriert vom Novartis-Manager Randegger (fdp, BS) und unterstützt von der nahezu geschlossenen FDP-Fraktion stellten Triponez (fdp, BE) und Polla (fdp, GE) je einen Nichteintretensantrag, weil die Vorlage kein Regelwerk, sondern ein „Verhinderungsgesetz“ sei. Neirynck (cvp, VD), Wandfluh (svp, BE) und Frey (fdp, NE) plädierten für Rückweisung an die Kommission, mit der Auflage, zwei Vorlagen auszuarbeiten, eine für die Forschung und eine für die Anwendung in der Landwirtschaft. Vehement setzten sich Linke, Grüne, ein Teil der CVP sowie Bundesrat Leuenberger dafür ein, sechs Jahre nach der Überweisung der ausgerechnet von Randegger stammenden Gen-Lex-Motion nun endlich für einen griffigen Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor den befürchteten negativen Auswirkungen der Gentechnik zu sorgen. Randegger hatte gehofft, die Bauernvertreter im Rat auf seine Seite ziehen zu können. Seine Rechnung ging aber bei Weitem nicht auf. Mit 119 zu 62 Stimmen beschloss der Rat, auf das GTG einzutreten und mit 103 zu 77 Stimmen, es nicht an die Kommission zurückzuweisen.

«Gen-Lex»
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Im September leitete der Bundesrat dem Parlament seinen Entwurf für ein Bundesgesetz über die genetischen Untersuchungen beim Menschen zu. Das Gesetz soll den Umgang mit Gentests in der Medizin, am Arbeitsplatz und im Versicherungswesen regeln. Bei der Ausarbeitung liess sich die Regierung von zwei Grundsätzen leiten: Niemand darf wegen seines Erbgutes diskriminiert werden, und jeder und jede hat das Recht auf Nichtwissen. Grundsätzlich gilt deshalb ein absolutes Verbot, Tests zu verlangen oder nach den Ergebnissen früherer Tests zu fragen, wobei aber in allen Bereichen eng begrenzte Ausnahmen vorgesehen sind. Im medizinischen Bereich dürfen Gentests ausschliesslich mit Einwilligung der betroffenen Person durchgeführt werden und müssen einen vorbeugenden oder therapeutischen Zweck haben. Pränatale Untersuchungen dürfen Eigenschaften des ungeborenen Kindes nur ermitteln, wenn diese die Gesundheit des Kindes direkt bedrohen. Tests am Arbeitsplatz sind lediglich erlaubt, wenn dieser mit der Gefahr einer Berufskrankheit oder mit schwer wiegenden Unfallgefahren für Dritte verbunden ist. Im Versicherungsbereich gilt für die Sozialversicherungen ein absolutes Nachfrage- oder Verwertungsverbot von bereits durchgeführten Untersuchungen. Privatversicherungen dürfen unter gewissen Umständen (Zusätze zur obligatorischen Krankenversicherung, hohe Versicherungssummen) nach bereits erfolgten Tests fragen. Der Versicherte muss aber ein eventuelles früheres Untersuchungsergebnis nicht von sich aus preisgeben, sondern erst nach entsprechender Nachfrage. (Zur Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren siehe hier)

Bundesgesetz über die genetischen Untersuchungen beim Menschen (BRG 02.065)
Dossier: DNA-Profile
Dossier: Genetische Untersuchungen beim Menschen