Im Mai unterbreitete der Bundesrat dem Parlament zwei Abkommen zum europäischen Patentsystem und die damit erforderlichen Änderungen des Patentgesetzes. Die Neuerungen betrafen weitgehend technische Aspekte und Verfahrensfragen. Materiell wurde der Schutz weiterer medizinischer Indikationen verankert und dabei die Rechtsprechung des Europäischen Patentamts kodifiziert. Neu kann der Patentinhaber sein Patent in einem einzigen Verfahren mit Wirkung für sämtliche Schutzstaaten ganz oder teilweise beschränken oder widerrufen. Gemäss Revision des Sprachenübereinkommens ist es nicht mehr nötig, ein englischsprachiges Patent in eine schweizerische Amtssprache zu übersetzen, damit es in der Schweiz Wirkung entfaltet. Die Räte genehmigten die Abkommen in der Wintersession: das Patentübereinkommen mit 44 Stimmen bei einer Enthaltung (Ständerat) resp. 131:17 Stimmen bei 35 Enthaltungen (Nationalrat), das Sprachenübereinkommen mit 45:0 Stimmen (SR) resp. 167:16 Stimmen (NR). Die Grünen lehnten die Vorlage ab, während die Mehrheit der SP sich der Stimme enthielt; beide Parteien hatten Vorbehalte gegenüber der Ausweitung medizinischer Indikationen geäussert.
Revisionsentwurf des Patentgesetzes- Schlagworte
- Datum
- 15. Dezember 2005
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 05.040
- Quellen
-
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- AB NR, 2005, S. 1918 ff. und 2002.
- AB SR, 2005, S. 833 ff. und 1223
- BBl, 2005, S. 3773 ff.
- BBl, 2005, S. 7489 ff.
- BBl, 2005, S. 7495 ff.
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 23.02.2016
Aktualisiert am 23.02.2016