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Da er gewillt ist, in diesen heiklen Bereichen aktiv zu werden, war der Bundesrat bereit, entsprechende Motionen im Nationalrat entgegenzunehmen. Dormann (cvp, LU) wollte ihn verpflichten, möglichst rasch ein Bundesgesetz über die medizinische Forschung am Menschen vorzubereiten, doch wurde der Vorstoss von von Felten (sp, BS) bekämpft und damit vorderhand der Diskussion entzogen. Eine Motion von Felten, welche Gentests vor Abschluss eines Versicherungsvertrags praktisch ausschliessen wollte, wurde von Privatassekuranzvertreter Hochreutener (cvp, BE) bekämpft und deshalb materiell ebenfalls nicht behandelt.

Motion zum Bundesgesetz über die medizinische Forschung am Menschen (Mo. 97.3623)
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

Gleich zu Beginn der Detailbehandlung beantragte der Basler Vertreter der Chemieindustrie, Randegger (fdp) im Einklang mit dem Ständerat, neben der Samen- auch die Eispende zuzulassen, namentlich für Frauen, die in einer In-vitro-Fertilisations-Behandlung (IVF) stehen, da dabei pro Zyklus oft mehr Eizellen produziert werden, als der Frau eingepflanzt werden können. Als Begründung wurde die Gleichstellung der Geschlechter ins Feld geführt. Die Frage einer möglichen Diskriminierung der weiblichen Bevölkerung wurde für einmal mit parteipolitisch umgekehrten Vorzeichen geführt. Bürgerliche Abgeordnete setzten sich für die Eispende ein, da eine ungleiche Behandlung für die betroffenen Frauen unverständlich wäre. Vertreterinnen der SP und CVP betonten demgegenüber, hier komme eine Gleichstellungstheorie aus rein biologischer Sicht zum Ausdruck, was dem Wesen der Mutterschaft widerspreche, da bei einer Eispende zwei Frauen Anteil am Entstehen eines Kindes hätten; es gehe nicht an, das materiell begründete Interesse der experimentellen Forschung an weiblichen Eizellen hier gewissermassen zu legitimieren. Bundesrat Koller betonte, dass der eigentliche Grund für das beantragte Verbot der Eizellenspende das Kindeswohl sei. Das ethische Problem der Zweiheit der genetischen und der biologischen Mutter, welches einen so entstandenen Menschen psychisch schwer belasten könnte, werde bei einem Verbot zugunsten des Kindes gelöst; mit einer Diskriminierung der Frau habe dies nichts zu tun. Mit 102 zu 8 Stimmen folgte das Plenum der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat und lehnte damit die Eispende ab.

Eine weitere Differenz schuf der Nationalrat bei der Präimplantationsdiagnostik (PID). Eine Minderheit um Egerszegi (fdp, AG) meinte zwar, es sei nicht einzusehen, weshalb die PID verboten, die pränatale Diagnostik aber erlaubt sei. Der Rat zeigte sich aber der gegenteiligen Begründung von Weber (sp, AG) zugänglicher, welche die Meinung vertrat, die PID stelle ein Einfallstor zur Eugenik dar, weshalb diese Methode unabsehbare gesamtgesellschaftliche Folgen habe. Sie wurde unterstützt von Grossenbacher (cvp, SO), die darauf hinwies, dass sich auch die Behindertenorganisationen dagegen ausgesprochen hätten; man dürfe nicht eine Grenze zwischen lebenswertem und -unwertem Leben ziehen. Auch Justizminister Koller verteidigte das Verbot, da das Leben im Reagenzglas äusserst verletzlich und damit besonders schutzbedürftig sei. Bei der Pränataldiagnostik fälle die Frau einen ganzheitlichen Entscheid, der auch zugunsten des Lebens ausfallen könne; bei der Präimplantationsdiagnostik befürchte er dagegen eine Automatik, nach der defektes Leben einfach vernichtet werde. Mit 72 zu 63 Stimmen wurde die Präimplantationsdiagnostik verworfen.

Widmer (sp, LU) forderte mit einer weiteren Minderheit die gesetzliche Verankerung eines Forschungsverbotes an menschlichen Embryonen. Er anerkannte, dass dieses Verbot aufgrund des Verfassungsartikels bereits besteht, wollte aber eine explizite Erwähnung im Gesetz, weil neuerdings zwischen therapeutischer und nicht therapeutischer Forschung unterschieden werde. Die Sprecherin der Mehrheit meinte, mit dem Verbot der Keimbahntherapie sei bereits auf Verfassungsstufe ein Riegel geschoben, musste aber zugeben, dass die Abgrenzung zwischen erlaubter und unzulässiger Forschung schwierig werden könnte. Bundesrat Koller verwies darauf, dass neben den Eingriffen in die menschliche Keimbahn auch das Klonen sowie die Chimären- und Hybridenbildung ohnehin verboten und Missbräuche damit auszuschliessen seien. Der Antrag wurde mit 69 zu 57 Stimmen knapp abgelehnt.

Weitere Elemente der Vorlage (Verbot der Embryonenspende, der Leihmutterschaft und der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken sowie Zulassung von Konkubinatspaaren zur Samenspende Dritter) gaben, wie schon im Ständerat, kaum Anlass zu Diskussionen.

Volksinitiative «zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie» («Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung») und indirekter Gegenvorschlag (BRG 96.058)
Dossier: Eizellenspende
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

Anlässlich der Auseinandersetzung um die Zulassung gentechnisch veränderter Lebensmittel hatten sowohl das EDI als auch das Bundesgericht den Konsumentenorganisationen keine Beschwerdelegitimation zuerkannt. Als Reaktion darauf verlangte Nationalrat Vollmer(sp, BE), diesen Organisationen im Lebensmittelgesetz ein Verbandsklagerecht einzuräumen. Dieser Schritt wäre nach Ansicht des Initianten umsomehr gerechtfertigt, als sie in anderen Rechtsbereichen (Preisüberwachung, unlauterer Wettbewerb, Arbeitsgesetz etc.) über dieses Recht verfügen. Der Nationalrat lehnte die parlametarische Initiative mit 89 gegen 53 Stimmen der SP und der Grünen ab. Die Gegner hatten dagegen namentlich ins Feld geführt, dass die staatlichen Zulassungsprüfungen streng genug seien und nicht noch durch zusätzliche Beschwerderechte kompliziert werden sollten.

im Lebensmittelgesetz ein Verbandsklagerecht
Dossier: Patentschutz in der Gentechnologie

In beiderseitigem Einverständnis und ohne Diskussionen wurde von beiden Kammern im Rahmen der Verfassungsrevision beim Artikel über die Fortpflanzungsmedizin und die Gentechnologie beim Menschen (Art. 119) zusätzlich ein Verbot des Klonens aufgenommen. Ein Antrag von Felten (sp, BS) im Nationalrat, der auch ein Verbot der Patentierung von menschlichen Organen, Geweben, Zellen, Genen und Gensequenzen festschreiben wollte, wurde mit 77 zu 60 Stimmen abgelehnt.

Gesundheit und Medizin in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Die Wirtschaft konnte mit der Verwerfung der «Genschutz-Initiative» in der Volksabstimmung vom 7. Juni einen wichtigen Sieg erringen. Die Annahme dieses neuen Verfassungsartikels hätte nicht nur die Forschung auf diesem als zukunftsträchtig erachteten Gebiet stark beeinträchtigt, sondern auch die Patentierung von mittels Gentechnologie veränderten Pflanzen und Tiere verboten.

Verwerfung der «Genschutz-Initiative»
Dossier: Patentschutz in der Gentechnologie

Um das Thema «Gen-Schutz-Initiative» frühzeitig zu besetzen, hatte der SP-Vorstand bereits im August 1997 die Ja-Parole gefasst. Die Gesamtpartei war in dieser Frage aber gespalten: in einem offenen Brief an die SP-Geschäftsleitung wandten sich namhafte Parteimitglieder, darunter die Ständeräte Aeby (FR) und Plattner (BS), gegen die Ja-Parole aus Furcht, die Gen-Schutz-Initiative würde die Beteiligung der Schweiz an der Gentechnik behindern und viele positive Entwicklungen in der Medizin unterbinden. Ein weiteres Indiz für die Uneinigkeit innerhalb der Partei war die abweichende Parolenfassung zahlreicher SP-Kantonalsektionen (Nein: VD, NE; Stimmfreigabe: BL, JU,VS).

«Gen-Schutz-Initiative» spaltet die SP

In ihrem Positionspapier zur Wirtschaftspolitik legte die SVP den Hauptakzent auf ein Revitalisierungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU), welche ihrer Meinung nach durch Vorschriften behindert und durch Steuern und Abgaben übermässig belastet würden. Die SVP lehnte die Einführung neuer Steuern generell ab und sprach sich einmal mehr für einen dezidierten Sparkurs aus. Bei den Sozialwerken kam für sie unter den Szenarien von IDA FiSo-2 nur der gezielte Abbau in Frage. Als wichtig erachtete sie die Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz, wobei sie der Gentechnologie entscheidende Bedeutung beimass.

Wirtschaftspolitik der SVP 1998

Die Entwicklung der Gentechnologie macht sich namentlich auch in der Landwirtschaft bemerkbar, ist diese doch neben der Medizin das wichtigste Anwendungs- und potentielle Expansionsgebiet dieser Wissenschaft. Die Landwirte stehen dabei im Zwiespalt zwischen den mit dieser neuen Technologie ermöglichten Produktivitätsgewinnen (von denen namentlich die US-amerikanische Konkurrenz bereits profitiert) einerseits und der überwiegend skeptischen Haltung der schweizerischen Konsumenten andererseits. Der Vorstand des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) erarbeitete eine Charta zur Gentechnologie, welche die Landwirtschaftskammer am 17. Februar verabschiedete. Diese postuliert das Primat der Wahlfreiheit der Konsumenten und der Landwirte, wozu namentlich eine konsequente Deklarationspflicht die Voraussetzung bilde. Die Charta anerkennt zwar das Recht, spezielle mit dieser Technologie erzeugte Eigenschaften von Tieren und Pflanzen urheberrechtlich zu schützen, eine Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten mit entsprechenden finanziellen Belastungen der Fortpflanzung und Aussaat lehnt sie hingegen ab. Aufgeschreckt über die finanziellen Konsequenzen der Rinderseuche BSE verlangt der SBV in der Charta zudem eine Haftpflichtregel, welche nicht die Landwirte als Produzenten, sondern die Entwickler der gentechnisch veränderten Produkte sowie die für die Zulassung zuständigen Behörden für Schäden verantwortlich macht. Zur Genschutz-Initiative, über welche am 7. Juni angestimmt wurde, gab der Bauernverband die Nein-Parole heraus.

Position des SBV zur Gentechnologie
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Das BAG und das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) lehnten ein Massenscreening zur Suche nach Hepatitis-C-Kranken ab, die sich vor 1990 über eine Bluttransfusion mit dem Virus angesteckt haben, obgleich dies möglicherweise für rund 10'000 Personen gilt. Die Infektion führt in vielen Fällen zu einer chronischen Leberentzündung, die wiederum eine Leberzirrhose und schlimmstenfalls Leberkrebs auslösen kann. Wegen des schleichenden Verlaufs der Krankheit wissen viele Betroffene nicht, dass sie HCV-positiv sind. Erst seit 1990 kann man das Virus im Blut nachweisen. Das SRK erklärte sich aber bereit, ab 1999 mit einem neuen, auf Gentechnik beruhenden Test das Übertragungsrisiko bei Bluttransfusionen noch weiter einzuschränken. Das BAG will künftig gespendetes Blut filtrieren, um Möglichkeit einer Ansteckung mit der Creuzfeldt-Jakob-Krankheit auf ein Minimum zu senken. Die Kosten wurden auf rund 12 Mio Fr. pro Jahr geschätzt.

Massenscreening zur Suche nach Hepatitis-C-Kranken ab

Mit ihrem frühzeitigen und einstimmig gefällten Nein zur Gen-Schutz-Initiative signalisierte die Liberale Partei der Schweiz, dass sie sich im Abstimmungskampf an vorderster Front gegen das als wissenschafts- und wirtschaftsfeindlich kritisierte Volksbegehren einsetzen wollte.

Nein-Parole der LP zur Gen-Schutz-Initiative

Die Schweizer Bevölkerung steht der Gentechnologie am Menschen kritisch, aber auch differenziert gegenüber. Dies ging aus einer repräsentativen Meinungsumfrage hervor. Mehrheitlich akzeptiert wird die Gentechnologie in der Medizin (56% der Befragten), vor allem für die Herstellung von Medikamenten (78%) und Impfstoffen (73%). Die gentechnische Forschung - falls sie der konkreten Problemlösung dient und ethisch abgesichert ist - wurde von 69% der Befragten eher befürwortet. Generell abgelehnt wurde hingegen die Gentechnik in der Landwirtschaft: nur gerade ein Viertel der befragten Personen wäre bereit, gentechnisch manipulierte Lebensmittel zu konsumierem.

Meinungsumfrage zur Gentechnologie (1997)
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

Die zuständige nationalrätliche Kommission beantragte im Einklang mit dem Bundesrat, die Eispende zu verbieten. Vor allem christliche Kreise wollten an der Einheit von leiblicher und biologischer Mutter festhalten, während links-grüne Kreise eine Instrumentalisierung der Frau und ihres Körpers befürchteten. Demgegenüber sah die Minderheit im Verbot der Eispende einen Verstoss gegen die Gleichberechtigung der Frauen. Gleich wie der Ständerat lehnte die Kommission ein ausdrückliches Verbot der Forschung an Embryonen als zu eng und zu interpretationsbedürftig ab. In diesem Bereich sollen weiterhin die Richtlinien der Akademie der medizinischen Wissenschaften gelten, die eine Forschung zulässt, welche die Überlebenschancen der Embryos erhöht.

Volksinitiative «zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie» («Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung») und indirekter Gegenvorschlag (BRG 96.058)
Dossier: Eizellenspende
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

In seiner Antwort auf eine Interpellation von Felten (sp, BS) erklärte der Bundesrat, angesichts der Komplexität der Frage sehe er keine Möglichkeit, dass ein Gesetz über die Genomanalysen noch vor dem Jahr 2000 in Kraft gesetzt werden könnte.

Interpellation Gesetz über die Genomanalysen

Im Juni wurde die von der SP lancierte Volksinitiative «Für ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr» vom Volk mit 77% Nein-Stimmen klar verworfen. Auch der traditionelle SP-Partner, der SGB, hatte die Volksinitiative aus Angst vor dem Verlust von Arbeitsplätzen nicht unterstützt. Beim Referendum zum dringlichen Bundesbeschluss über die Arbeitslosenversicherung, das die SP erst spät mitunterstützte, erzielte sie gegenüber den bürgerlichen Parteien jedoch einen Abstimmungserfolg. Um das Thema «Gen-Schutz-Initiative» - diese wird im Sommer 1998 zur Abstimmung kommen - frühzeitig zu besetzen, fasste der SP-Vorstand bereits im August die Ja-Parole. Die Gesamtpartei ist in dieser Frage aber gespalten. Im Sommer kam ausserdem die von der SP und Friedensorganisationen lancierte Volksinitiative «Sparen beim Militär und der Gesamtverteidigung - für mehr Frieden und zukunftsgerichtete Arbeitsplätze» zustande, die eine Halbierung des Militärbudgets fordert. Mit Unterstützung der Grünen brachte die SP weiter die Volksinitiative für die Einführung des konstruktiven Referendums zustande.

Initiativen und Referenden der SP 1996-1999

Der Gewerbeverband verabschiedete an seiner Delegiertenversammlung vom 11. September in Lausanne ein wirtschaftspolitisches Aktionsprogramm. Dieses wendet sich gegen Behinderungen und Belastungen der Wirtschaft, wie sie zum Beispiel die geplante Energieabgabe oder die von der Genschutz-Initiative verlangten Verbote darstellen. In der Sozialpolitik lehnt das Programm jeden Ausbau im Sozialversicherungsbereich ab. Bei den Bemühungen zur Sicherung der bestehenden Sozialwerke erklärte sich der SGV nur bei der Invalidenversicherung mit Beitragserhöhungen einverstanden. Hauptthema an der Delegiertenversammlung war allerdings nicht dieses Programm, sondern die Klagen über die als zu restriktiv empfundene Kreditpolitik der Banken, welche viele Kleinbetriebe in den Ruin treiben würde.

Wirtschaftspolitisches Aktionsprogramm 1997 des SGV

Der Ständerat verwarf einstimmig die restriktive Volksinitiative "zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung)", welche die In-vitro-Befruchtung und die Samenspende Dritter verbieten will. Dem vom Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag vorgelegten Bundesgesetz über die medizinische Fortpflanzung stimmte der Rat in den wesentlichen Punkten zu. So werden die Leihmutterschaft und die Embryonenspende ausdrücklich verboten, ebenso die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken. Um höhergradige Mehrlingsschwangerschaften zu verhindern und um die nach wie vor zugelassene therapeutische Forschung an überzähligen Embryonen in Grenzen zu halten, sollen pro Zyklus nur drei Embryonen entwickelt werden dürfen. Abweichend vom Vorschlag des Bundesrates beschloss die kleine Kammer aber, neben der Samen- auch die Eispende zuzulassen und den Rückgriff auf das Keimmaterial von Drittpersonen nicht nur verheirateten Paaren, sondern auch Konkubinatspaaren in einer stabilen Beziehung zu erlauben. Ebenfalls gegen den Willen des Bundesrates beschloss der Rat knapp mit 19 zu 17 Stimmen, die Präimplantationsdiagnostik zu gestatten, um die Gefahr von schweren, unheilbaren Krankheiten zu vermindern.

Volksinitiative «zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie» («Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung») und indirekter Gegenvorschlag (BRG 96.058)
Dossier: Eizellenspende
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

Auf Antrag der Freien Grünen Baselbiet verabschiedeten die Grünen eine Resolution gegen Gentech-Lebensmittel und riefen zum Kaufboykott von Nestlé-Produkten auf, solange diese nicht explizit auf die Lancierung von genmanipulierten Lebensmitteln verzichtet.

GP ruft zum Kaufboykott von Nestlé-Produkten auf

Mit einer Motion wollte von Felten (sp, BS) den Bundesrat beauftragen, Arbeitsschutzbestimmungen für die Handhabung (Bearbeitung und Entsorgung) von gentechnisch veränderten Organismen zu erlassen, welche zumindest das Sicherheitsniveau der entsprechenden EU-Richtlinie aufweisen sollten. Der Vorstoss wurde von Randegger, CIBA-Werkleiter und Basler FDP-Nationalrat bekämpft und die Diskussion deshalb verschoben.

gentechnisch veränderten Organismen

Nationalrat Günter (sp, BE) versuchte mit einer Motion zu erreichen, dass ein Gesetz ausgearbeitet wird, welches die Gentestung von Personen im Zusammenhang mit Lebens- und Krankenversicherungen verbietet. Da der Bundesrat auf bereits laufende Arbeiten einer Expertenkommission verweisen konnte, wurde der Vorstoss im Einverständnis mit dem Motionär nur als Postulat angenommen.

Motion Gentestung von Personen im Zusammenhang mit Lebens- und Krankenversicherungen

In einem Grundsatzpapier sprach sich die CVP für die Förderung der Gentechnologie aus, da diese medizinischen Fortschritt bringe und als Schlüsseltechnologie Arbeitsplätze schaffe. Dabei müssten aber die Würde des Menschen und die Integrität der Person respektiert werden. Unter anderem befürwortete die CVP die Erzeugung transgener Tiere bei der Erforschung von Krankheiten und Heilmitteln, die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen unter Wahrung strenger Sicherheitsvorschriften sowie die Patentierung. Verboten bleiben sollen alle Eingriffe in die menschliche Keimbahn, die das Erbgut des Menschen auf Dauer verändern. Die Genschutz-Initiative lehnte die CVP als zu starke Einengung der Forschung klar ab.

Grundsatzpapier der CVP über Gentechnologie

Über 40 Persönlichkeiten aus Naturwissenschaft, Medizin, Ethik, Landwirtschaft und Politik – unter ihnen die Ständerätinnen Beerli (fdp, BE) und Simmen (cvp, SO) sowie Ständerat Plattner (sp, BS) – schlossen sich zum «forumGEN» zusammen. Das Forum will sich an der öffentlichen Diskussion über die Bio- und Gentechnologie beteiligen und wendet sich gegen ein entsprechendes Verbot in der Schweiz.

Gründung des «forumGEN» (1996)
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

Definitiv nichts wissen will der Bundesrat von der Anwendung von Gentechnik bei Embryonen, weshalb auch die Präimplantationsdiagnostik verboten werden soll, da sonst die Grenzziehung zwischen erlaubter Prävention und unerwünschter Selektion kaum mehr möglich wäre. Wie bereits im Vorentwurf werden Eispende und Leihmutterschaft untersagt und die Fortpflanzungshilfe, welche als Ultima ratio verstanden wird, allein in den Dienst einer «natürlichen» Schwangerschaft gestellt. So kommen nur heterosexuelle Paare, die gemeinsam die Elternverantwortung übernehmen wollen, für diese medizinische Methode in Frage. Das Paar muss verheiratet sein, wenn es einen Samenspender beansprucht; bei künstlicher Befruchtung ohne Samenspende genügt das Konkubinat. Alleinstehende und lesbische Frauen sind von der Fortpflanzungshilfe ausgeschlossen, und das Alter der zu behandelnden Paare wird nach oben (Klimakterium) begrenzt.

Volksinitiative «zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie» («Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung») und indirekter Gegenvorschlag (BRG 96.058)
Dossier: Eizellenspende
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

Im Juni 1996 leitete der Bundesrat dem Parlament den Entwurf für ein Fortpflanzungsmedizingesetz zu, das sich als indirekten Gegenvorschlag zur hängigen Volksinitiative «für menschenwürdige Fortpflanzung» versteht, welche die Zeugung ausserhalb des Körpers der Frau und via Keimzellen Dritter verbieten will. Der Bundesrat empfiehlt diese Initiative zur Ablehnung, da sie unverhältnismässig sei und einem Alleingang der Schweiz in Europa gleichkäme.

In der stark umstrittenen Frage der Embryonenforschung schlägt der Bundesrat eine relativ harte Gangart an, indem pro Behandlungszyklus höchstens drei Embryonen entnommen und befruchtet werden dürfen; damit soll verhindert werden, dass überzählige Embryonen entstehen, welche der Forschung zugeführt werden könnten. Zudem wird die Konservierung von Embryonen untersagt. Dennoch will der Bundesrat die Embryonenforschung nicht gänzlich verbieten, da sie auch die Methode der Befruchtung im Reagenzglas weiter könnte verbessern helfen. Diese überaus heikle ethische Frage soll nach Meinung der Landesregierung in der Gesetzgebung zur Forschung geregelt werden; bis dahin gelten die Empfehlungen der Akademie der medizinischen Wissenschaften, die von Forschung an Embryonen abrät.

Volksinitiative «zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie» («Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung») und indirekter Gegenvorschlag (BRG 96.058)
Dossier: Eizellenspende
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

Angesichts mehrerer anstehender Volksbegehren zu diesem Bereich – so etwa der 1993 eingereichten Volksinitiative «Zum Schutz von Leben und Umwelt vor Genmanipulation» – meldete sich die 1991 gegründete Stiftung «Gen Suisse» vermehrt in den Medien zu Wort. Sie verwies insbesondere darauf, dass die Gentechnologie heute aus dem medizinischen Alltag nicht mehr wegzudenken sei und äusserst vielversprechende Zukunftschancen bei der Herstellung von Impfstoffen und Medikamenten eröffne. Alt Nationalrätin Eva Segmüller (cvp, SG), betonte als Vizepräsidentin der Stiftung, ethisches Handeln heisse nicht nur, die Gentechnik nach ihren sozialen und sicherheitsrelevanten Kriterien zu hinterfragen; man müsse sich vielmehr auch die Frage stellen, ob denn ein bewusster Verzicht auf zukunftsweisende Behandlungsmöglichkeiten schwerer menschlicher Leiden nicht auch ethisch nicht zu vertreten wäre. Aus diesen Gründen lehnt «Gen Suisse» jedes Verbot der Gentechnik ab, widersetzt sich aber nicht gewisser gesetzlicher Leitplanken, die Missbräuche verhindern sollen.

Stiftung «Gen Suisse» vermehrt in den Medien (1996)
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

La deuxième conférence des parties à la Convention des Nations Unies sur la biodiversité s'est tenue à Djakarta (Indonésie) dans le courant du mois de novembre. Les représentants des 128 Etats membres y ont principalement débattu de la technologie génétique, de la protection de l'environnement marin et côtier ainsi que de la localisation du Secrétariat permanent de la convention pour lequel la ville de Montréal a été préférée à celle de Genève. Outre cette décision qui devait fortement compromettre l'avenir de la Genève internationale en tant que capitale de l'environnement, la conférence de Djakarta s'est soldée par la création d'un groupe de travail chargé d'élaborer, d'ici à 1998, un protocole portant principalement sur les exportations d'organismes génétiquement modifiés. La protection de la faune et de la flore marines a pour sa part été l'objet d'une initiative requérant des Etats-parties la mise sur pied d'études sur la question ainsi que de mesures à l'échelle nationale.

Convention des Nations Unies sur la diversité biologique