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Nachdem der Nationalrat während der Herbstsession 2023 die Motion Roduit (mitte, VS) mit dem Titel «Endometriose. Schluss mit den medizinischen Irrungen und Wirrungen» angenommen hatte, befasste sich der Ständerat in der darauffolgenden Wintersession mit dem Geschäft. WBK-SR-Sprecherin Isabelle Chassot (mitte, FR) betonte die Relevanz, welche der Endometrioseforschung zukomme. Dennoch empfehle die Kommission, den Vorstoss abzulehnen. Die Freiburgerin begründete diese Haltung damit, dass zur Festlegung von Forschungsthemen transparente und koordinierte Regeln existierten, an denen die ständerätliche WBK festhalten wolle. Projekte zur Endometriose könnten etwa durch das NFP 83 «Gendermedizin und -gesundheit» unterstützt werden. Anders sah dies Céline Vara (gp, NE), welche die Annahme der Motion beantragte. Sie begründete ihren Antrag unter anderem damit, dass die spezifisch weibliche Krankheit Endometriose nicht in das Thema «Gender» passe und die Forschungsförderung für Endometriose verglichen mit anderen Krankheiten gering ausfalle. Weiter verwies sie auf die Petition «Endometriose – Geben Sie Betroffenen eine Stimme!» (Pet. 22.2012), welche mit über 18'000 Unterschriften eine breite Unterstützung erfahren hatte. Nichtsdestotrotz lehnte der Ständerat die Motion mit 23 zu 11 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) ab.

Endometriose: Schluss mit den medizinischen Irrungen und Wirrungen (Mo. 22.3224)
Dossier: Behandlung der Petitionen der Frauensession 2021 in parlamentarischen Vorstössen

Einen Bericht über die Finanzierung im Hochschulbereich forderte Olivier Français (fdp, VD) mittels eines im Juni 2023 eingereichten Postulats. Der Bericht soll die Entwicklung der unterschiedlichen Finanzierung von kantonalen Universitäten und Fachhochschulen analysieren, insbesondere in Bezug auf die finanziellen Mittel, die wettbewerbsorientiert eingeholt werden (beispielsweise via SNF oder Innosuisse), sowie in Bezug auf die Finanzierung durch den Bund. Der Waadtländer Ständerat störte sich daran, dass eine Fachhochschule beispielsweise 50 Prozent mehr Bundesmittel pro Studentin und Student der Betriebswirtschaftslehre erhalte als eine kantonale Universität, obwohl die Lehrinhalte ungefähr dieselben seien. Dadurch könnten die Fachhochschulen dazu verleitet werden, sich weniger um Drittmittel zu bemühen. Ein Bericht des Schweizerischen Wissenschaftsrats sei in diesem Zusammenhang zum Schluss gekommen, dass der SNF seine Evaluationskriterien und Prozesse anpassen solle, damit die Fachhochschulen zu mehr Drittmitteln für ihre Forschungsprojekte kämen, begründete Olivier Français seinen Vorstoss.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. Er legte dar, dass die Fachhochschulen den Schwerpunkt auf die praxisorientierte Ausbildung legten, während bei den universitären Hochschulen die Forschungsarbeit höher gewichtet werde. Dieses Verhältnis spiegle sich auch in den Betriebskosten wider. Entsprechend sei es sinnvoll, dass die Universitäten über die kompetitive Forschungsförderung mehr Bundesmittel erhielten als die Fachhochschulen und die Fachhochschulen im Gegenzug mehr Geld bei der Grundfinanzierung. Des Weiteren böten die BFI-Finanzberichte und die jährlichen Reportings bereits eine vollständige Übersicht über die gesamte BFI-Finanzierung sowie über die Finanzierung der Hochschulen. Eine erste Evaluation zur Wirksamkeit des HFKG aus dem Jahr 2022 komme zudem zum Schluss, dass das Finanzierungssystem des HFKG «ausgewogen und stabil konzipiert» sei.
In der Herbstsession 2023 nahm der Ständerat das Postulat mit 26 zu 8 Stimmen diskussionslos an.

Faire und wettbewerbsorientierte Finanzierung im Hochschulbereich (Po. 23.3841)

Le Conseil des Etats a traité de la motion visant à renforcer le soutien aux projets et produits innovants dans le cadre de la sécurité nationale. Sa commission de de la politique de sécurité (CPS-CE) s'est positionnée contre ce projet, tout comme le Conseil fédéral, avançant que cette thématique est déjà entre les mains du DDPS. De plus, la Confédération ne devrait pas intervenir, car la CPS-CE estime que la cohabitation entre l'industrie de l'armement, l'économie privée et le secteur scientifique fonctionne. C'est pourquoi la chambre des cantons a définitivement rejeté la motion. Durant les débats, seul Thomas Minder (indépendant, SH) s'est exprimé au nom de la commission, Viola Amherd n'ayant qu’à acquiescer ses propos. La motion a été rejetée à l'unanimité.

Encourager l'innovation dans le domaine de la sécurité (Mo. 22.4270)

Im Frühjahr 2022 reichte Benjamin Roduit (mitte, VS) eine Motion ein, die auf die verstärkte Forschungsförderung zu Endometriose abzielte. So solle der SNF mit einem entsprechenden Forschungsauftrag betraut werden, wobei auch auf die finanziellen Auswirkungen der Krankheit auf die Krankenkassen und die Gesellschaft eingegangen werden soll. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion.
Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2023 mit dem Vorstoss. Vor seinen Ratskolleginnen und -kollegen betonte der Motionär die Bedeutung seines Anliegens. Bedingt durch ihr Ausmass – eine von zehn Frauen sei von der Krankheit betroffen – und den mit ihr verbundenen Einschränkungen im täglichen Leben handle es sich bei der Endometriose um ein öffentliches Gesundheitsproblem. Oftmals werde die Krankheit aber erst nach vielen Jahren diagnostiziert – einerseits aufgrund ungenügenden Wissens in der Bevölkerung und bei der Ärzteschaft, andererseits wegen dem begrenzten Zugang zu Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten. Das Parlament habe sich bereits einige Male dem Thema Endometriose angenommen. Dennoch biete beispielsweise das Postulat der WBK-SR mit dem Titel «Für eine Strategie zur Früherkennung von Endometriose» nicht die benötigten Forschungsmittel für eine entsprechende Studie. Bundesrat Guy Parmelin beteuerte, dass sich Bund und Kantone dafür engagierten, dass Frauen mit Endometriose die notwendige Gesundheitsversorgung erhielten. Da die Regierung auf das «bottom-up»-Prinzip setze, bei welchem Forschende von Schweizer Hochschuleinrichtungen jederzeit einen Antrag für Mittel stellen können, um ihre wissenschaftlichen Projekte zu Endometriose durchzuführen, und es bereits mehrere solche Projekte gebe, beantrage die Landesregierung dennoch die Ablehnung der Motion. Mit 106 zu 76 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) nahm der Nationalrat den Vorstoss jedoch an. Dabei stimmten die Fraktionen der SP, GLP und der Grünen geschlossen für den Antrag. Von der Mitte-Fraktion enthielten sich 7 Mitglieder ihrer Stimme, der Rest sprach sich ebenfalls für die Motion aus. Gegen den Vorstoss stimmten hingegen die Fraktionen der SVP und der FDP, wobei sich pro Fraktion je eine Person gegen die Fraktionsmeinung stellte und das Geschäft befürwortete. Die restlichen beiden Enthaltungen stammten aus den Reihen der FDP.
Dass das Thema nicht nur innerhalb des Parlaments zu reden gab, sondern auch in der Bevölkerung sehr präsent ist, zeigt etwa die Petition «Endometriose – Geben Sie Betroffenen eine Stimme!» (Pet. 22.2012), welche von 18'672 Personen unterschrieben wurde, sowie die Petition «Chancengleichheit für eine ganzheitliche sexuelle Gesundheit von Frauen» (Pet. 21.2035). Letztere war im Rahmen der Frauensession 2021 eingereicht worden.

Endometriose: Schluss mit den medizinischen Irrungen und Wirrungen (Mo. 22.3224)
Dossier: Behandlung der Petitionen der Frauensession 2021 in parlamentarischen Vorstössen

Der Bundesrat lancierte im Juni 2023 vier neue Nationale Forschungsprogramme. Diese vier Programme in den Bereichen Biodiversität, Gendermedizin, Baukultur und Pflanzenzüchtung wurden aus 78 Vorschlägen, die beim SBFI eingereicht worden waren, ausgewählt. Die Gesamtsumme für die vier NFP beträgt rund CHF 47 Mio. Diese Summe ist bereits durch die BFI-Botschaft 2021–2024 abgedeckt. Der SNF ist für die Durchführung der NFP verantwortlich, er wird die neuen Forschungsprogramme bis im Dezember 2023 ausschreiben. Interessierte Forschende können sodann zu Handen des SNF eine Projektskizze einreichen.

4 neue NFPs lanciert

Im April und Mai 2023 verkündete der Bundesrat neue Übergangsmassnahmen im Zusammenhang mit der Nicht-Assoziierung der Schweiz am EU-Forschungsprogramm Horizon Europe:
2022 hatte Innosuisse als Übergangsmassnahme eine Ausschreibung für das Förderprogramm «Swiss Accelerator » eröffnet. Mit diesem sollen innovative KMU und Start-ups nach dem Markteintritt unterstützt werden. Im April 2023 gab Innosuisse die 53 ausgewählten Projekte bekannt, die mit insgesamt CHF 112 Mio. unterstützt werden. Darunter befinden sich viele Projekte auf dem Gebiet der Life Sciences.
Ende Mai 2023 beschloss der Bundesrat zudem Übergangsmassnahmen in der Höhe von CHF 625 Mio. für die Ausschreibungen 2023 des Horizon-Pakets, welches Horizon Europe, das Euratom-Programm, ITER und das Digital Europe-Programm umfasst. Die entsprechenden Mittel hatte das Parlament bereits Ende 2020 gutgeheissen. Wie sich der Medienmitteilung entnehmen liess, werde wie in den vergangenen zwei Jahren auch bei den Übergangsmassnahmen 2023 zwischen zugänglichen Verbundprojekten, bei denen die Schweizer Projektpartner direkt vom SBFI finanziert werden, und nicht zugänglichen Programmteilen unterschieden. Bei den für die Schweiz nicht zugänglichen Programmteilen handle es sich um Einzelförderungsinstrumente wie etwa die Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrates und die Einzelprojekte der Marie Skłodowska-Curie-Aktionen. Die Schweiz sei zudem nicht zu Projekten zugelassen, die in von der EU als strategisch wichtig erachteten Bereichen Quantum, Raumfahrt und Hochleistungsrechnen angesiedelt sind. Für diese Instrumente werde die Finanzierung durch den SNF, Innosuisse, die Europäische Weltraumorganisation sowie durch weitere Institutionen erfolgen.

Übergangsmassnahmen für «Horizon Europe»
Dossier: Erasmus und Horizon

Une motion de la CPS-CN demande au Conseil fédéral de renforcer le soutien aux projets et produits innovants dans le cadre de la sécurité nationale. La coopération entre des organes importants du milieu comme Innosuisse et des instruments du DDPS, comme armasuisse ou Swiss Innovation Forces SA, est au centre de l'argumentation. La motion propose ainsi de trouver un moyen de faciliter la collaboration entre ces différents acteurs. Pour les adhérents à la motion, l'accent devrait être mis sur certains domaines comme le spatial ou la cybersécurité ainsi que le soutien de coopérations s'étendant sur une durée avancée (au-delà de 36 mois). Ceci permettrait des progrès en termes de sécurité nationale et la Suisse bénéficierait d'une certaine indépendance vis-à-vis des collaborations internationales. Afin de marquer, encore une fois, l'importance du sujet, la réponse fédérale à un ancien postulat a été évoquée. En effet, le Conseil fédéral était alors d'avis que «des échanges plus étroits entre les acteurs de la politique économique, de la recherche, de l'innovation et de la sécurité permettraient d'améliorer encore la compréhension mutuelle.»
Cependant, le Conseil fédéral a proposé de refuser la motion. Il a argumenté que ce type de collaboration existe déjà. Viola Amherd a évoqué trois projets – Innovationsboard V, Swiss Innovation Forces SA et un projet de 36 mois entre armasuisse et l'EPFZ – en exemples. La conseillère fédérale a finalement ajouté qu'il fallait un peu de temps pour remarquer l'effet des mesures entreprises. De ce fait, changer la structure du système n'était pas opportun.
Le Conseil national a tout de même accepté la motion par 114 voix contre 74 et 2 abstentions. Les oppositions provenaient principalement du groupe UDC et du Centre.

Encourager l'innovation dans le domaine de la sécurité (Mo. 22.4270)

Eine im Juni 2022 vom SBFI publizierte Studie zeigte, wie der Wissenstransfer von der Forschung zu den Start-ups verbessert werden kann. So müsse beispielsweise im Bereich des geistigen Eigentums eine transparente Regelung gefunden werden, die den Technologietransfer von der Hochschule in die Wirtschaft einfacher gestaltet. In diesem Zusammenhang brauche es an den Hochschulen auch mehr Kompetenzen bei der Patentierung sowie bei der Finanzierung von Kosten in Zusammenhang mit der Patentierung. Zudem solle der Aufbau von unternehmerischen Kompetenzen an den Hochschulen gestärkt werden. Die Umsetzung dieser Massnahmen liege in der Hand der Hochschulen. Bei der Erarbeitung der BFI-Botschaft 2025-2028 werde nun geprüft, ob diese Umsetzung durch projektgebundene Beiträge finanziert werden könnte. Schliesslich wurde darauf hingewiesen, dass die Innosuisse dank dem kürzlich revidierten FIFG bereits heute die Möglichkeit habe, Innovationsprojekte von jungen Unternehmerinnen und Unternehmern, die kurz vor dem Markteintritt stehen, zu fördern. Auch habe der Bundesrat mit einer neuen Bestimmung im FIFG dafür gesorgt, dass Innosuisse KMUs und Start-ups, die keinen Zugang zum EU-Förderinstrument «Accelerator» haben, finanziell unterstützen kann.

Wissens- und Technologietransfer für Start-ups soll gestärkt werden

Die WBK-NR forderte mit einer im April 2022 eingereichten Motion ein umfassendes Schweizer Programm für exzellente Forschung und Innovation. Der Bundesrat solle dieses Programm auf die Beine stellen, um international führende Forschende und Start-Ups in die Schweiz zu holen. Dafür solle der Bundesrat die Subjektfinanzierung für Forschende sowie die Objektfinanzierung für Start-Ups und KMUs fördern und weitere Fördergefässe in den Bereichen Forschung und Innovation schaffen. Weiter sollen bestehende Elemente von Horizon Europe mit zusätzlichen Mitteln begünstigt werden. Dabei solle das geforderte Programm auf den bereits bestehenden und geplanten Übergans- und Ersatzmassnahmen für Horizon Europe aufbauen.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er war der Ansicht, dass er bereits alle notwendigen Massnahmen ergriffen habe, um die Förderung von Forschung und Innovation sowie die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich bestmöglich sicherzustellen. Er verwies diesbezüglich auf die von den Räten gutgeheissene Finanzierungsbotschaft für die Beteiligung am Horizon-Paket 2021–2027, in deren Rahmen bereits CHF 5.4 Mrd. gesprochen wurden, die nun für die projektweise Beteiligung von Schweizer Forschenden ausgegeben werden können. Er führte auch die von der WBK-NR erwähnten Übergangs-, Ersatz- und Ergänzungsmassnahmen auf, welche bereits angelaufen seien respektive geprüft würden.
In der Sommersession 2022 gelangte der Vorstoss in die grosse Kammer; bei der Beratung lag dem Rat neben dem Antrag der Kommission auf Annahme der Motion auch ein Einzelantrag von Andreas Glarner (svp, AG) auf Ablehnung vor. Der SVP-Vertreter bemängelte, dass dem Forschungs- und Innovationsbereich bereits heute grosse Summen zukämen, für welche die Steuerzahlenden aufkommen müssen. Dies müsse derzeit genügen. Der Nutzen einer zusätzlichen Forderung solle erst in der BFI-Botschaft 2025-2028 diskutiert werden. Christian Wasserfallen (fdp, BE) stellte die Motion seitens der WBK-NR vor und plädierte dafür, «diese Kaskade der Nichtassoziierung» zu beenden und unabhängig von der Assoziierung an Horizon Europe ein eigenes Programm zu lancieren. Der Nationalrat folgte den Worten von Christian Wasserfallen und nahm die Motion mit 164 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung klar an, wobei der Antrag Glarner nur wenige weitere Mitglieder der SVP-Fraktion zu überzeugen vermochte.

Schweizer Programm für exzellente Forschung und Innovation (Mo. 22.3375)

Marcel Dobler (fdp, SG) reichte im Dezember 2021 ein Postulat zur Institutionalisierung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Sport ein. Damit wollte er den Bundesrat beauftragen, aufzuzeigen, welche Massnahmen und finanziellen Mittel benötigt würden, um das in der Studie «Leistungssport Schweiz» vorgestellte Verbesserungspotenzial besser auszuschöpfen. Forschung und Entwicklung kämen insbesondere bezüglich der Verbesserung von Training, Betreuung und Material eine wichtige Rolle zu. Da es im Sport jedoch keine Institutionalisierung gebe, seien die Innovationen in diesem Bereich nicht nachhaltig. So gelinge es dem Sport etwa kaum, Fördergelder des SNF oder von Innosuisse zu erhalten. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. In der Frühjahrssession 2022 kam der Nationalrat diesem Antrag stillschweigend und diskussionslos nach.

Wie können Forschung, Entwicklung und Innovation im Sport effizient institutionalisiert werden? (Po. 21.4509)

Eine von Benedikt Würth (mitte, SG) im Dezember 2021 eingereichte Motion forderte den Bundesrat dazu auf, eine Rechtsgrundlage für die finanzielle Unterstützung von «digitalen Leuchtturmprojekten» zu schaffen. Dadurch sollen private und halbprivate Projekte, welche einem öffentlichen Interesse und der Standortförderung dienen, eine Anschubfinanzierung erhalten.
Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Motion anzunehmen. Er werde bei der Umsetzung darauf achten, dass dadurch kein breiter neuer Subventionstatbestand entstehe und Doppelspurigkeiten zu bereits existierenden Förderinstrumenten, beispielsweise bei der Forschungs- und Innovationsförderung, vermieden würden.
In der Frühjahrssession 2022 führte der Motionär aus, dass diese Leuchtturmprojekte beispielsweise Fragen der Datensicherheit- und -ethik betreffen oder auch die Themenkomplexe der digitalen Transformation im Gesundheitswesen und der Bildung aufgreifen könnten. Anschliessend stimmte der Ständerat der Motion stillschweigend zu.

Die Schweiz voranbringen. Digitale Leuchtturmprojekte mit öffentlichem Interesse anschieben (Mo. 21.4377)
Dossier: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)

Die beiden Räte konnten in der Wintersession 2021 die letzte Differenz bei der Änderung des FIFG ausräumen. Einmal mehr vermochte sich der Ständerat durchzusetzen, womit sich die Umsetzungspartner künftig mit einer Bandbreite von 40 bis 60 Prozent am von Innosuisse unterstützten Projekt beteiligen müssen.
In den Schlussabstimmungen nahmen die Räte den Entwurf jeweils einstimmig an.

Änderung des FIFG (BRG 21.026)

Nachdem der Ständerat zu Beginn der Herbstsession 2021 die Änderung des FIFG beraten und einige Differenzen zum Nationalrat geschaffen hatte, beugte sich die grosse Kammer knapp zwei Wochen später und damit noch in derselben Session bereits wieder über die Vorlage. Die Differenz betreffend die Besteuerung von Stipendien an Nachwuchsforschende konnte rasch behoben werden. Hier folgte der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates. Dadurch unterliegen diese Stipendien nun der ordentlichen Besteuerung. Der vom Ständerat aufgrund der Nicht-Assoziierung an Horizon Europe eingefügte Passus betreffend die Förderung von Projekten mit grossem Innovationspotenzial von Jungunternehmen wurde vom Nationalrat ebenso gutgeheissen. Die letzte Differenz betraf die Bandbreite der finanziellen Beteiligung der Umsetzungspartner. Minderheitssprecher Keller (svp, NW), der sich wie der Bundesrat und der Ständerat für eine Beteiligung der Umsetzungspartner in der Höhe von 40 bis 60 Prozent aussprach, erläuterte, dass er eine tiefere finanzielle Beteiligung der Umsetzungspartner für nicht ausgewogen halte; Innosuisse respektive der Bundeshaushalt werde dazu zu stark belastet. Zudem stelle sich die Frage, wie innovativ und zukunftsfähig ein Projekt überhaupt sei, das nur zu 30 Prozent selber finanziert werden könne. Christian Wasserfallen (fdp, BE), der die Position der Mehrheit der WBK-NR vertrat, sprach sich hingegen für eine Bandbreite von 30 bis 50 Prozent aus und begründete dies mit der Tatsache, dass eine tiefere Beteiligung der Industriepartner dafür sorgen könne, dass auch Projekte aus Disziplinen, die nicht sehr wertschöpfungsintensiv seien, umgesetzt werden könnten.
Der Nationalrat folgte dem Antrag der Mehrheit und blieb damit bei einer niedrigeren Beteiligung als dies der Ständerat zuvor gefordert hatte. Diese letzte Differenz konnte folglich nicht bereinigt werden.

Änderung des FIFG (BRG 21.026)

Der Ständerat beugte sich als Zweitrat im September 2021 über die Änderung des FIFG. Benedikt Würth (mitte, SG) stellte die Vorlage vor und erläuterte die Beschlüsse der vorberatenden WBK-SR. Die Kommission war zum Schluss gekommen, dass sie dem Nationalrat in der Frage der Obergrenze der Reserven von Innosuisse folgen will. Sie hatte aber drei Differenzen zum Nationalrat geschaffen. Zum einen hatte sie sich dafür ausgesprochen, dass Stipendien an Nachwuchsforschende der Besteuerung unterliegen sollen. Dies entspreche dem Grundsatz der Rechtsgleichheit, argumentierte die Kommission, die damit dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt war. Die Vorlage des Bundesrates unterstützte die WBK-SR zum anderen auch mit ihrem Entscheid zur Höhe der Beteiligung der Umsetzungspartner, also derjenigen Firmen, die sich an von Innosuisse geförderten Projekten beteiligen. Sie hatte sich dafür eingesetzt, dass deren Beteiligung bei einer Bandbreite von 40 bis 60 Prozent bleiben soll; damit wollte die Kommission eine höhere Beteiligung als der Nationalrat, der diese bei 30 bis 50 Prozent ansetzen wollte. Darüber hinaus hatte sich die Kommission dafür entschieden, aufgrund der problematischen Situation in Bezug auf die Nicht-Assoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe» eine neue Bestimmung einzufügen. Mit dieser neuen Bestimmung soll es der Innosuisse ermöglicht werden, Projekte mit grossem Innovationspotenzial von Jungunternehmen sowie von KMU zu fördern. Dies sei notwendig geworden, weil die fehlende Assoziierung auch die Innovationsförderung treffe. Bundesrat Parmelin zeigte sich mit den Anträgen der WBK-SR einverstanden, auch den neu hinzugefügten Artikel betreffend Horizon Europe schätzte er als sinnvoll ein. Der Ständerat folgte seiner Kommission anschliessend in allen Punkten und stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig zu.

Änderung des FIFG (BRG 21.026)

Der Nationalrat befasste sich in der Sommersession 2021 mit der Änderung des FIFG, durch welche die Innosuisse mehr Flexibilität erhalten soll. Der Nationalrat folgte dabei in weiten Teilen dem Vorschlag des Bundesrates, stimmte aber auch einigen wichtigen Änderungsanträgen der Mehrheit der vorberatenden WBK-NR zu. So sprach sich die grosse Kammer etwa dafür aus, dass sich Firmen (die sogenannten Umsetzungspartner) mit 30 bis 50 Prozent Eigenleistung finanziell an von der Innosuisse geförderten Projekten beteiligen müssen. Der Bundesrat hatte eine Bandbreite von 40 bis 60 Prozent vorgeschlagen und wollte die Umsetzungspartner damit stärker zur Kasse bitten. Weiter erhöhte der Nationalrat auch die Obergrenze der Reserven, welche die Innosuisse halten darf. Schliesslich entschied die grosse Kammer – entgegen dem Antrag des Bundesrates –, dass als Stipendien ausgerichtete Forschungs- und Förderbeiträge, die der SNF oder Innosuisse an Nachwuchsforschende vergeben, nicht versteuert werden müssen. In der Gesamtabstimmung sprach sich die grosse Kammer einstimmig, und zwar mit 186 zu 0 Stimmen, für die Gesetzesänderung aus.

Änderung des FIFG (BRG 21.026)

Afin d'accompagner l'innovation et les mutations structurelles, Franz Ruppen (udc, VS) propose qu'Innosuisse réponde aux besoins spécifiques des branches en menant une politique en matière d'innovation et de technologie.
Le Conseil fédéral s'est opposé à la motion. Il a indiqué que la Suisse était dotée d'une politique d'innovation qui a fait ses preuves et qu'une modification serait inopportune.
La motion a été classée car son auteur a quitté le Parlement.

Pour une politique d'ajustement structurel active (Mo. 20.4187)

Afin d'accompagner les changements structurels dans l'économie, le parlementaire Bregy (cvpo, VS) recommande une modification de la loi fédérale sur l'encouragement de la recherche et de l'innovation (LERI) pour mettre en place une politique en matière de technologie et d'innovation. L'initiative parlementaire a été retirée.

Politique en matière de technologie et d'innovation. Accompagner, promouvoir et soutenir les changements structurels (In. Pa. 20.471)

Der Bundesrat gab Ende März 2021 – und damit wenige Wochen nachdem er die Botschaft zur Änderung des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes präsentiert hatte – seine strategischen Ziele für die Innosuisse für die Jahre 2021-2024 bekannt. Das Kerngeschäft der Innosuisse solle weiterhin im effizienten und direkten Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis liegen. Die Innosuisse solle dabei vor allem KMU unterstützen, damit diese weiterhin in ihre Forschung und Entwicklung investieren, gab der Bundesrat bekannt.
Die Schwerpunkte der Strategie bestanden unter anderem in der Förderung von Projekten mit einem hohen volkswirtschaftlichen Potential sowie von «Flaggschiffprojekten». Unter letzteren versteht der Bundesrat Projekte zu Innovationsthemen von grosser und bereichsübergreifender Bedeutung (Beispielsweise im Bereich der Nachhaltigkeit). Schliesslich soll die Innosuisse in den Jahren 2021 und 2022 auch das Ziel verfolgen, das Impulsprogramm «Innovationskraft Schweiz» erfolgreich umzusetzen und damit dafür sorgen, dass Unternehmen ihre Innovationskraft trotz der Corona-Krise behalten können.

Strategische Ziele für die Innosuisse

Im Februar 2021 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des FIFG (BRG 21.026). Das Hauptziel dieser Gesetzesrevision lag darin, der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung Innosuisse bei ihrer Förderpraxis mehr Handlungsspielraum und Flexibilität zu geben. Neu sollen sich Unternehmen, welche bei der Förderung von Innovationsprojekten als Umsetzungspartner fungieren, mit 40 bis 60 Prozent an den Gesamtkosten beteiligen. Im Ausnahmefall soll die Innosuisse auch eine höhere oder tiefere Beteiligungsquote festlegen können. Bisher beteiligten sich die Unternehmen in der Regel zu 50 Prozent an den Kosten. Eine weitere vorgeschlagene Neuerung bestand darin, dass Innosuisse künftig Innovationsprojekte von Start-ups direkt finanzieren kann. Bisher war nur eine indirekte Förderung möglich – beispielsweise in den Bereichen Coaching oder Weiterbildung. Mit dieser gesetzlichen Anpassung soll der Start-up-Szene in der Schweiz zusätzlicher Schub verliehen werden. Zudem soll die Innosuisse auch «bei der Nachwuchsförderung, bei der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und dem Wissens- und Technologietransfer sowie bei der Entschädigung für indirekte Forschungskosten (Overhead) bei vom Bund unterstützten Technologiekompetenzzentren» mehr Möglichkeiten erhalten. Daneben schlug der Bundesrat auch noch weitere kleinere Änderungen des FIFG vor.

Änderung des FIFG (BRG 21.026)

In der Wintersession 2019 behandelte der Ständerat als Erstrat den Voranschlag 2020. Hannes Germann (svp, SH) stellte die Vorlage im Namen der Kommission vor. Er bezeichnete die Budgetsituation als positiv, zumal trotz STAF und allgemein starkem Ausgabenwachstum dank der Dynamik bei der direkten Bundessteuer und den Verrechnungssteuern ein Überschuss erwartet werde. Er verwies auf die Nachmeldung des Bundesrates vom 27. September 2019, in der dieser eine Nachzahlung von Genossenschaftsbeiträgen an die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle in der Höhe von CHF 158 Mio. beantragt hatte. Nach einem Überblick stellte er die Mehrheitsanträge der FK-SR kurz vor, die gegenüber der Bundesratsvorlage Mehrausgaben von CHF 122.3 Mio. mit sich bringen würden. In der Folge diskutierte der Ständerat ausschliesslich über diese Kommissionsanträge.
Die Erhöhung der Unterstützung von Organisationen im Bereich der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung um CHF 4 Mio. auf CHF 14 Mio. lehnte Bundesrat Maurer als Bagatellsubvention ab; die Gewährung solcher sei aber nicht Aufgabe des Bundes, erklärte er. Peter Hegglin (cvp, ZG) betonte hingegen, dass sich der Bund seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes im Jahr 2013 jährlich mit CHF 10 Mio. an diesen Organisationen beteilige. Da sich die Zahl der Anspruchsgruppen seither stetig vergrössert habe, die Beträge des Bundes jedoch gleich geblieben seien, seien die Beiträge an die einzelnen Organisationen um fast 40 Prozent gesunken. Mit 27 zu 13 Stimmen folgte die kleine Kammer der Kommission in diesem Punkt.
Diskussionen gab es ansonsten nur noch bezüglich der Bildungsausgaben. Hier beabsichtigte die Kommissionsmehrheit eine Erhöhung des Finanzierungsbeitrags an die ETH (+CHF 30 Mio.), der Beiträge für die berufliche Bildung (+CHF 15 Mio.), der Grundbeiträge an die Universitäten (+CHF 20 Mio.) und die Fachhochschulen (+CHF 15 Mio.), der Ausbildungsbeiträge (+CHF 764'100), der Finanzhilfen für WeBiG (+CHF 200'300), der Beiträge für die Institutionen der Forschungsförderung (+CHF 15 Mio.) sowie der Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung (+CHF 3.1 Mio.). Damit nehme man wie bereits im Voranschlag 2019 Bezug auf die BFI-Botschaft 2017-2020, wobei die darin beschlossenen Ausgaben später um 3 Prozent reduziert worden waren, um die Kostenbremse einhalten zu können, erklärte Erich Ettlin (cvp, OW) für die Kommission. Da es die Finanzlage des Jahres 2020 erlaube, wolle man hier zu den ursprünglichen Beträgen zurückkehren, nicht aber in den Finanzplanjahren, dort müsse man dies in den jeweiligen Voranschlägen neu diskutieren. Eine Minderheit Hefti (fdp, GL) beantragte, dem Bundesrat zu folgen und auf die Erhöhungen zu verzichten. Der Bund schenke dem Bildungsbereich – richtigerweise – bereits genügend Aufmerksamkeit, die entsprechenden Ausgaben würden von CHF 7.7 Mrd. (2018) auf voraussichtlich CHF 8.6 Mrd. (2023) ansteigen, argumentierte Hefti. Weitere, «giesskannenartige» Erhöhungen sollten nicht zum Gewohnheitsrecht werden. Auch Finanzminister Maurer lehnte die Erhöhung ab. Man habe damals die nicht eingetretene Teuerung überall herausgerechnet, wie es das Parlament später im Rahmen der Motion Dittli (fdp, UR; Mo. 16.3705) bestätigt habe, einzig den Bildungsbereich nehme das Parlament immer wieder von dieser Änderung aus. Dennoch sprach sich der Ständerat deutlich für die verschiedenen Erhöhungen aus.
Den übrigen Anträgen der Kommission folgte der Rat ohne grössere Diskussionen: Für die finanzielle Unterstützung von Selbsthilfeprojekten bezüglich der Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beantragte die Kommission eine Budgeterhöhung von CHF 150'000 auf CHF 2 Mio. sowie eine Fortsetzung in den Finanzplanjahren. Da im Parlament noch verschiedene Vorstösse für eine Fristverlängerung zur Gesuchseinreichung für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen hängig seien und der Bundesrat Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission «Administrative Versorgung» prüfe, solle dieser Betrag als Spielraum für solche Projekte geschaffen werden, erklärte Christian Levrat (sp, FR) für die Kommission. Mit 27 zu 13 Stimmen sprach sich der Ständerat für diese Erhöhung aus. Im Sportbereich erhöhte er einstimmig die Kredite für Sportverbände und andere Organisationen (+CHF 10 Mio.), für nationale Sportanlagen (+CHF 5 Mio.) und für Wertberichtigungen im Transferbereich (+CHF 5 Mio.) in Voranschlag und Finanzplan, um den «Zeitraum bis zum frühestens für 2022 vorgesehenen Inkrafttreten des nächsten Nationalen Sportanlagenkonzepts zu überbrücken», wie Hannes Germann zuvor für die Kommission erklärt hatte. Den Kredit für Schweiz Tourismus erhöhte der Rat zur Umsetzung des vom Parlament gefassten Beschlusses zur Wirtschaftsförderung um CHF 2.375 Mio. Einstimmig nahm der Ständerat in der Folge den Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag für das Jahr 2020 an.
Einen Änderungsantrag stellte die Kommission noch für den Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2020: Hier beabsichtigte sie, die Aufstockung bei den Institutionen der Forschungsförderung dem Schweizerischen Nationalfonds zukommen zu lassen, während die Minderheit Hefti diese Vorschrift genauso ablehnte wie die Erhöhung selbst. Einstimmig nahm der Ständerat die Änderung an. Der Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2021-2023 bedarf keiner Gesamtabstimmung, hingegen stimmte der Ständerat dem Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2020 sowie dem Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2020 einstimmig zu.

Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2021-2023 (BRG 19.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2020: Voranschlag und Staatsrechnung

Einen besseren Schutz von Schweizer Forschenden durch die Arbeitslosenversicherung (ALV) forderte Mathias Reynard (sp, VS) in einem Postulat. So müssten gemäss einem Bericht des SNF 11.4 Prozent der Forschenden nach dem Ende verschiedener Förderprogramme (Doc.Mobility, Early Postdoc.Mobility, Advanced Postdoc.Mobility) und ihrer Rückkehr in die Schweiz von der Arbeitslosenversicherung Gebrauch machen. Da sie von der ALV als Personen in Ausbildung oder als Selbstständige behandelt würden, erhielten sie entweder lange Wartezeiten oder seien nicht zum Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung berechtigt. Die Mitarbeit an einem Forschungsprojekt könne aber nicht mit der Situation einer selbständig erwerbstätigen Person gleichgestellt werden, da dadurch keine finanzielle Unabhängigkeit erreicht werden könne, erklärte der Postulant. Schliesslich verfügten die Forschenden mit Stipendium nicht über die Möglichkeit, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen.
In seiner Stellungnahme präzisierte der Bundesrat die Rechtslage: Die entsprechenden Forschenden seien während ihres Stipendiums beitragsbefreit und könnten nach einer 120-tägigen Wartezeit 90 Taggelder beziehen. Eine Lockerung dieser Regelung lehnte der Bundesrat ab, um keine Ungleichbehandlung gegenüber Masterabsolventinnen, Masterabsolventen, Doktorandinnen und Doktoranden zu schaffen.
Mit 132 zu 53 entschied sich in der Frühjahrssession 2019 auch der Nationalrat gegen das Postulat.

Arbeitslosenversicherung. Die unsichere Lage von Forschungsstipendiatinnen und -stipendiaten bekämpfen

Par l'intermédiaire d'une motion, le parlementaire Pardini (ps, BE) souhaite consolider la place des PME dans l'économie helvétique en favorisant la promotion de l'innovation et le transfert des connaissances. En effet, la motion impose la création d'une banque de données de l'innovation par Innosuisse. Cette banque de données fournirait des informations à jour sur les évolutions techniques récentes ainsi que leurs applications industrielles. De plus, Innosuisse tiendrait un agenda de l'innovation afin de permettre aux PME d'être à jour. Corrado Pardini estime qu'une telle banque de données est indispensable pour les PME qui n'ont pas la taille pour créer un département de recherche. Il estime ainsi que cette motion garantirait une politique industrielle moderne et concrète.
Le Conseil fédéral s'est opposé à la motion. Tout d'abord, il estime qu'une telle banque de données est difficilement réalisable. Ensuite, il considère que la banque de données sur les brevets, les conseils spécifiques fournit par Innosuisse et les activités d'informations ponctuelles de l'Académie suisse des sciences techniques offrent des conditions-cadres suffisantes pour le transfert de connaissances vers les PME. Au final, le Conseil national a rejeté la motion par 140 voix contre 50.

Agir concrètement pour sauver et renforcer les PME

Der Bundesrat publizierte im Februar 2018 seine Gesamtschau der Innovationspolitik in Erfüllung des Postulats Derder (fdp, VD). Der Bericht führte einige Studien auf, die sich in den letzten Jahren mit der Innovationspolitik in der Schweiz auseinandergesetzt hatten. Die Studien kamen allesamt zum Schluss, dass in der Schweiz auf allen untersuchten politischen Ebenen vielseitige Fördermassnahmen und -initiativen innovationspolitischer Art bestünden. Des Weiteren wurde im Bericht festgehalten, dass das föderalistisch aufgebaute Innovationssystem der Schweiz gut funktioniere. Das gleichzeitige Vorhandensein von Vielfalt, Stabilität und Flexibilität zeuge von einem lebendigen, sich weitgehend selbst regulierenden System. Auf die von Derder im Postulat aufgeworfene Frage, ob die Schweiz einen Masterplan oder gar ein Gesetz zur Innovationsförderung brauche, fand der Bericht klare Worte: Da das nationale Innovationssystem vorteilhaft funktioniere und in der Lage sei, Chancen zu ergreifen und auf Herausforderungen zu reagieren, seien von einem Masterplan oder einem Gesetz keine neuen Vorteile zu erwarten.
Der Bundesrat beantragte in der Folge im März 2019 die Abschreibung des Postulats. Der Nationalrat stimmte dieser im Juni 2019 zu.

Vision d’ensemble de la politique d’innovation

Le Conseil des Etats a dans l'ensemble suivi les décisions du Conseil national quant à la modification de la loi sur l'Agence suisse pour l’encouragement de l’innovation (InnoSuisse). Deux points ont cependant été discutés: la possibilité de réélection des membres du conseil: les sénateurs ont souhaité la limiter à un seul mandat supplémentaire. De plus, le Conseil des Etats a préféré s'en tenir à la version du Conseil fédéral en ce qui concerne le budget: les réserves ne devraient pouvoir en excéder 10%. De retour au Conseil national, l'objet tel que voulu par le Conseil des Etats a été accepté à l'unanimité. La modification finale de la loi a été approuvée par les deux chambres lors de la session d'été 2017. Le Conseil national l'a plébiscitée à 130 voix contre 65 avec une abstention et le Conseil des Etats à 41 voix contre 3, sans abstentions. Dans les deux conseils les voix contre provenaient du camp agrarien.

Agence suisse pour l’encouragement de l’innovation (InnoSuisse)

Le débat sur le budget pour la formation, la recherche et l’innovation (FRI) 2017-2020 a suscité de nombreux remous au sein de la chambre basse. Après de vives prises de positions, le Conseil national a finalement tranché pour un budget de 26 milliards de francs. Cette augmentation moyenne de 2 pour cent par année rejette ainsi les velléités de l’UDC qui préconisait des coupes budgétaires d’environ 1 milliard de francs, mais ne rejoint pas pour autant les conseils de sa Commission de la science, de l’éducation et de la culture (CSEC-CN) qui était montée au créneau pour une augmentation de 3,2 pour cent de l’enveloppe budgétaire. Au final, la gauche, le PBD, le PVL et certaines franges du PDC et du PLR, défenseurs d’une hausse du budget, n’ont pas réussi à imposer leurs voix. En effet, bien qu’elles aient résonné, à force de métaphores et citations historiques, l’argument financier a poussé la chambre du peuple a coupé la poire en deux. Isabelle Chevalley (plr, VD), tout comme Christoph Eyman (plr, BS), ont utilisé l’argument de la compétitivité, en citant non seulement la Chine ou encore Singapour comme exemple, mais aussi Abraham Lincoln qui disait : « Si vous pensez que l’éducation coûte cher, essayez l’ignorance ». Néanmoins, ces arguments n’ont pas réussi à convaincre la chambre. Au final, le Conseil national a défini quatre axes prioritaires : la formation professionnelle supérieure, l’encouragement à la relève scientifique, la formation des médecins et le soutien à la recherche et l’innovation. Ces orientations conditionnent donc la répartition des enveloppes budgétaires. Du côté académique, 10,18 milliards reviennent aux deux EPF, 2,75 milliards sont attribués aux universités, 2,15 milliards sont partagés entre les différents HES. De l’autre côté, la formation professionnelle touche 3,36 milliards alors que la formation continue se voit octroyer 25,7 millions. 4,15 milliards sont attribués au FNS, alors que le reste de l’enveloppe revient à différents projets, aux cantons pour les bourses d’étude, ou encore à la Commission pour la technologie et l’innovation.

L’encouragement de la formation, de la recherche et de l’innovation pendant les années 2017 à 2020