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  • Schweizerischer Nationalfonds (SNF)

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Der Bundesrat sah Investitionen von 33 Mio Fr. für drei rund fünfjährige Nationale Forschungsprogramme (NFP) vor. Das erste soll Grundlagen für die Beachtung der Nachhaltigkeit im Bauwesen sowie in der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung zuhanden der öffentlichen Hand und der Wirtschaft liefern; das zweite untersucht Beschwerden im menschlichen Bewegungsapparat, um Hinweise für Präventionsmassnahmen zutage zu fördern; das dritte Programm schliesslich geht unter dem Titel „Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz“ dem Verständnis zwischen den Sprachregionen und der Nutzung von Sprachkompetenzen nach.

Nationale Forschungsprogramme (NFP)

Der Bundesrat genehmigte im November die neuen Statuten, die der Stiftungsrat des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) zwei Monate zuvor verabschiedet hatte. Der SNF ist das zentrale Instrument des Bundes zur Förderung der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Schwerpunkt der Totalrevision liegt in der Klärung der Aufgaben, Kompetenzen und Funktionen der wichtigsten Organe des SNF. Gemäss den neuen Statuten nimmt der Stiftungsrat als oberstes Führungs- und Kontrollorgan vermehrt übergeordnete strategische Aufgaben im Bereich der Wissenschaftspolitik wahr. Der Anteil der direkt vom Bundesrat gewählten Mitglieder aus Politik und Wirtschaft wird auf einen Drittel erhöht (bisher 20%), um dem SNF vermehrt die ausserakademische Verankerung zu sichern. Der Nationale Forschungsrat, das wissenschaftliche Leitungsorgan des SNF, wird in seiner Autonomie und Verantwortung deutlich gestärkt. Zur verbesserten Trennung von Politik und Wissenschaft wird der Bund künftig keine Mitglieder des Forschungsrates mehr direkt bestimmen; diese sollen vielmehr in erster Linie nach den wissenschaftlichen Bedürfnissen des SNF ausgewählt werden. Die Geschäftsstelle wird neu explizit als selbständiges Organ mit eigenen Aufgaben und Kompetenzen statuarisch verankert. Da sie in Zukunft auch für die Vorbereitung der wissenschaftlichen Expertisierung zuständig ist, wird sie wesentlich zur zeitlichen Entlastung der Mitglieder des Forschungsrates beitragen.

neuen Statuten Schweizerischen Nationalfonds (SNF) Stiftungsrat Nationale Forschungsrat Geschäftsstelle

In seiner Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (siehe oben) in den Jahren 2004-2007 anerkannte der Bundesrat, dass der SNF seit einigen Jahren mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat, die zu einer Verringerung der finanziellen Unterstützung pro Projekt und einer Zunahme der Ablehnungsquote bei den Gesuchen führten. Nach dem Willen des Bundesrates soll nun die Förderung der freien Grundlagenforschung hohe Priorität erhalten. Vermehrt zu unterstützen sind seiner Auffassung nach insbesondere die Geistes- und Sozialwissenschaften. Der wissenschaftliche Nachwuchs soll gezielt auf den drei Stufen Doktorat, Postdoktorat und Förderprofessur gestärkt werden. Bei den Nationalen Forschungsschwerpunkten (NFS) als Instrument der orientierten Forschung wird mit der Ausschreibung von weiteren drei bis sechs NFS eine Konsolidierung angestrebt, wobei die Geistes- und Sozialwissenschaften besonders berücksichtigt werden sollen.

Grundlagenforschung Geistes- und Sozialwissenschaften

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) änderte im Interesse der Frauen per 1. Januar seine Richtlinien für die Zuteilung eines Forschungsstipendiums. Frauen, welche die bisherigen Alterslimiten (33 für junge resp. 35 Jahre für ausgewiesene Forscherinnen) überschritten haben, können dennoch einen Stipendienantrag stellen. Diese Regelung ist bisher einzigartig in Europa und trägt dem Umstand Rechnung, dass Frauen mit Familienpflichten ihre Universitätskarriere weniger zielstrebig verfolgen können als ihre männlichen Kollegen.

Nationalfonds Interesse der Frauen

Die Enttäuschung, welche der Misserfolg der Geistes- und Sozialwissenschaften (GSW) im Wettbewerb um die NFS im Jahr 2000 provoziert hatte, führte im Berichtsjahr nicht nur zu massiver Kritik an der Forschungspolitik des Bundes, sondern auch zur Selbstkritik. Im Frühjahr verlangten namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft vom Bundesrat eine Erklärung für den ihres Erachtens nicht nachvollziehbaren Entscheid, kritisierten die Auswahlkriterien für die NFS scharf und forderten mehr Transparenz über ebendiese ein. Gegen Jahresende wurde dann unter anderem an einer Tagung der Schweizerischen Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) nebst dem Beklagen der finanziellen Benachteiligung der GSW auch auf das Potential ebendieser hingewiesen und nach Möglichkeiten gesucht, die Humanwissenschaften in einer fortschreitenden technischen Zivilisation und kulturellen Pluralisierung besser zur Geltung zu bringen. Im Hinblick auf die nächste Beitragsperiode richtete die SAGW in einer Resolution die Forderung an Bundesrat und Parlament, es sei ein Förderinstrument analog zu den NFS zu schaffen, das den spezifischen Bedürfnissen der GSW entspreche. So sollten zur transdisziplinären Forschung und Nachwuchsförderung unter anderem eigenständige, aber mit den Hochschulen verbundene kulturwissenschaftliche Institute dienen.

Misserfolg der Geistes- und Sozialwissenschaften (GSW) Kritik

Eine vom BBW Ende des Berichtsjahres präsentierte Evaluation zeigte, dass die Beteiligung der Schweizer Forschung am vierten gegenüber jener am dritten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung der EU hatte gesteigert werden können. Die Zahl der schweizerischen Beteiligungen war von rund 500 auf 1300 – also um 160% – gestiegen. In den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien gingen 46% der Mittel, 16% in die Lebenswissenschaften. Der Kreis der Teilnehmenden hatte sich insbesondere zugunsten des Segments KMU verbreitert.

Beteiligung der Schweizer Forschung

Der Ständerat überwies eine in ein Postulat umgewandelte Motion Langenberger (fdp, VD) zur Wissensgesellschaft Schweiz. Damit wurde der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, inwieweit mehr Dynamik in die höhere Bildung und Forschung mittels der Entwicklung einer langfristigen Vision von einer Schweiz als „Wissensnation“ eingebracht werden könnte (1). Hierbei sollten die Formulierung von strategischen Zielen und Massnahmen zur Unterstützung dieser Vision (2) sowie die Anpassung von Rollen und Aufgaben der Organe, welche die Forschung unterstützen (SWTR, Akademien, Nationalfonds, KTI), zur Erreichung dieser Ziele ins Auge gefasst werden (3). Im weiteren wurde die Organisation und der Einsatz eines für Impulse in diesem Bereich nötigen Überwachungsorgans (4) sowie die Zusammenfassung der Aktivitäten im Bereich der höheren Bildung, die heute in den Kompetenzbereich des Bundesamts für Bildung und Wissenschaft (BBW) und des BBT fallen, in einem neu zu schaffenden Bundesamt angeregt (5). Eine gleichlautende Motion der FDP-Fraktion wurde vom Nationalrat in den Punkten 1 bis 4 als Postulat überwiesen; Punkt 5 wurde abgelehnt. Demgegenüber hatte die grosse Kammer in ihrer Herbstsession eine Motion der liberalen Fraktion gutgeheissen, welche die Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement fordert, sowie ein Postulat Riklin (cvp, ZH) einstimmig überwiesen, das die Prüfung einer Konzentration der Zuständigkeit für Universitäten und FHS in einem Bundesamt verlangt.

Wissensgesellschaft Schweiz Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Im Berichtsjahr erhitzte die Frage der Forschung an embryonalen Stammzellen die Gemüter. Dabei werden die bei einer In-vitro-Fertilisation anfallenden überzähligen Embryonen zur Züchtung von menschlichem Gewebe verwendet. Gemäss Verfassung (Art. 119 Abs. 2) und dem neuen Fortpflanzungsmedizingesetz, das auf den 1.1.2001 in Kraft trat, ist die Gewinnung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken verboten, ebenso Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen und Embryonen, eine beschränkte therapeutische Forschung hingegen möglich. Ein wissenschaftliches Team der Universität Genf reichte beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) ein Gesuch für die Finanzierung eines Versuchs mit importierten Stammzellen ein. Unterstützung fand es bei der Ethikkommission des Universitätsspitals Genf und bei der Zentralen Ethikkommission der SAMW sowie in einem Rechtsgutachten, das den Import von Stammzellen als mit dem Gesetz vereinbar erachtete. Der Forschungsrat des SNF diskutierte das Gesuch sehr kontrovers und leitete es schliesslich an den vom Glarner FDP-Ständerat Schiesser präsidierten Stiftungsrat weiter, um gewissermassen eine politische Entscheidung zu erwirken. Ende September entschied dieses Gremium, das Genfer Forschungsprojekt finanziell zu unterstützen. An einer Medienkonferenz äusserte sich Schiesser grundsätzlich positiv zur Stammzellenforschung, forderte aber den Gesetzgeber auf, rasch die noch fehlenden Grundlagen für diese Arbeiten zu schaffen. Anders sah dies die im Fortpflanzungsmedizingesetz vorgeschriebene nationale Ethikkommission für den humanen Bereich (NEK), die der Bundesrat Mitte Jahr eingesetzt hatte. Ohne sich im Grundsatz für oder gegen die Stammzellenforschung auszusprechen, empfahl sie, das Genfer Gesuch abzulehnen, da die ethischen und rechtlichen Fragen noch ungenügend geklärt seien.

Diskussionen um die Forschung an embryonalen Stammzellen
Dossier: Stammzellenforschung

Zur Erforschung der Ursachen des Rechtsextremismus gab der Bundesrat ein mit vier Mio Fr. dotiertes Forschungsprojekt in Auftrag. Das Wiedererstarken einer militanten rechtsextremen Szene habe das Phänomen Rechtsextremismus seit Beginn der 90er Jahre in Öffentlichkeit und Politik auf die aktuelle Tagesordnung gebracht.

Erforschung der Ursachen des Rechtsextremismus

Dank einem von beiden Räten in der Sommersession bewilligten Nachtragskredit in der Höhe von 35 Mio Fr. konnten die vier zurückgestellten Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) doch noch lanciert werden. Nachdem im Jahr 2000 ein entsprechender Zusatzkredit im Ständerat gescheitert war, hatte der Bundesrat anfangs des Berichtsjahres beschlossen, National- und Ständerat im Rahmen der ersten Budgetnachträge eine Aufstockung des dreijährigen Zahlungsrahmens von bisher 126 um weitere 35 Mio Fr. zu beantragen. Mit den vier zusätzlich bewilligten Projekten können bis 2003 nun vierzehn statt nur zehn NFS mit einem Budget von insgesamt 161 Mio Fr. realisiert werden. Zwei Projekte beschäftigen sich mit Kommunikations- und Informationstechnologien. Bei den anderen geht es um interdisziplinäre Forschung mit starken sozialwissenschaftlichen Komponenten in den Bereichen Risikomanagement bzw. Nord-Süd-Partnerschaften.

Nationalen Forschungsschwerpunkten NFS

1999 hatten die Universitäten insgesamt 4 Mia Fr. ausgegeben. Laut Bundesamt für Statistik entsprach dies gegenüber dem Vorjahr einer leichten Abnahme der Ausgaben um 0,6 Prozent oder 25,6 Mio Fr. Im Landesschnitt wurden die laufenden Ausgaben zu sieben Prozent durch den Schweizerischen Nationalfonds und zu 15 Prozent durch Drittmittel finanziert. Die restlichen 78 Prozent setzten sich aus Beiträgen der Hochschulkantone und der anderen Kantone, durch Grundbeiträge des Bundes, Studiengebühren und Eigenmittel der Hochschulen zusammen. Bei insgesamt 38'700 an den Universitäten beschäftigten Personen dominierte die Teilzeitanstellung, besetzte doch nur ein knappes Drittel der Frauen (29%) und rund die Hälfte der Männer eine Vollzeitstelle. Der Anteil der weiblich besetzten Professuren hatte zwischen 1990 und 1999 um 4,3 auf 7,9 Prozent zugenommen, was in absoluten Zahlen aber nach wie vor nur 217 Frauen auf 2739 Personen entsprach.

Anteil der weiblich besetzten Professuren

Die Schweiz beteiligte sich finanziell am Wissenschaftskolleg in Berlin, das renommierten Forscherinnen und Forschern aus einem internationalen Kreis die Gelegenheit bietet, innerhalb eines akademischen Jahres ohne äusseren Druck über selbstgewählte Themen forschen zu können. Die Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie die Entwicklung eines europäischen Netzwerkes für Spitzenforschung wurden von Staatssekretär Kleiber als zentrale Gründe für die Beteiligung vorgebracht.

Wissenschaftskolleg in Berlin

Kurz vor Weihnachten gab das EDI seinen Entscheid hinsichtlich der Auswahl von Nationalen Forschungsschwerpunkten (NFS) als neues Instrument für die langfristige Forschungsförderung bekannt. Aus den ursprünglich 238 beim Nationalfonds eingereichten Vorschlägen waren dem EDI nach einem strengen Auswahlverfahren nur noch 18 vorselektierte Gesuche vorgelegt worden. Neun davon betrafen die Naturwissenschaften und die Medizin, sechs die Gesellschaftswissenschaften sowie die Geographie und drei weitere die technischen Wissenschaften. Zehn Gesuche wurden schliesslich bewilligt, vier definitiv abgelehnt und vier vorläufig zurückgestellt. Obwohl in der Vorauswahl unter den 18 Projekten noch vertreten, schaffte kein einziger sozial- oder geisteswissenschaftlicher Vorschlag die letzte Hürde. Die zehn bewilligten NFS stammten ausschliesslich aus den Lebens- und Umweltwissenschaften, der Kommunikations- und Materialtechnologie sowie der Physik. Innenministerin Dreifuss und Staatssekretär Kleiber mussten sich aufgrund dieses wissenschaftspolitisch heiklen Entscheids geharnischte Proteste und Kritik gefallen lassen. In einem offenen Brief an Dreifuss gaben Vertreterinnen und Vertreter der Geistes- und Sozialwissenschaften aus der ganzen Schweiz ihrer Enttäuschung Ausdruck, wiesen das von Kleiber vorgebrachte Argument, es fehlten Kriterien zur Beurteilung sozialwissenschaftlicher Forschung im internationalen Wettbewerb, scharf zurück und verlangten Vorschläge für eine nachhaltige Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften. Die zehn Schwerpunkte, auf welche die für 2001 bis 2003 bereitgestellte Summe von 126 Mio Fr. verteilt werden soll, laufen über zehn Jahre. Der Versuch des Nationalrats, einen Zusatzkredit von 60 Mio Fr. zur Finanzierung der vier zurückgestellten Gesuche durchzubringen, scheiterte. Mit 93 zu 77 Stimmen hatte zwar die grosse Kammer im Rahmen der Beratungen zum Voranschlag 2001 den einander identischen Anträgen der liberalen Fraktion und der SP-Fraktion sowie der Ratsmitglieder Gadient (svp, GR) und Neirynck (cvp, VD) auf Erhöhung des Budgets des Nationalfonds für den Zeitraum von 2001 bis 2003 um 60 Mio Fr. auf 365 Mio Fr. zugestimmt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller hatten auf den drohenden Verlust an Energie und Know-how hingewiesen, die in die Erarbeitung der 18 Vorschläge investiert worden waren. Doch der Ständerat lehnte die Erhöhung des Budgetpostens ab, nachdem sich Finanzminister Villiger heftig dagegen gewehrt hatte, einem Betrag in dieser Höhe ohne vorherige Prüfung durch Bundesrat und zuständige Kommission zuzustimmen.

Voranschlag 2001 (BRG 00.062)

Das bilaterale Forschungsabkommen Schweiz – EU gelangte dank dem Abschluss der bilateralen Verhandlungen mit der EU bei den anderen Dossiers anfangs Dezember zum Durchbruch. Der Vertrag, der vor zwei Jahren ausgehandelt worden war und der für das 4. EU-Rahmenprogramm eine volle und weitgehend gleichberechtigte Teilnahme von Schweizer Partnern in EU-Projekten vorsah, kann damit fast unverändert auf das 5. EU-Rahmenprogramm 1999-2002 umgeschrieben und auf den 1. Januar des Jahres, das der Inkraftsetzung der Verträge mit der EU folgt, auch finanziell wirksam werden.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Die Europäische Kommission verabschiedete im Frühjahr das fünfte EU-Forschungsrahmenprogramm (1998-2002, operationell ab 1999). Die gleichberechtigte Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen bleibt der Schweiz wegen des EWR-Neins, und weil die bilateralen Verhandlungen auch im Berichtsjahr nicht abgeschlossen werden konnten, allerdings nach wie vor verwehrt. Schweizerische Forschungsinstitutionen können zwar auf Projektebene mitwirken, aber keine Leitungsfunktionen übernehmen. Im Herbst zog das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) eine Bilanz der bisherigen Beteiligung der Schweiz an den EU-Forschungsprogrammen (1992-1996). Danach nahm die Beteiligung seit 1992 stetig zu. Das BBW kritisierte jedoch, dass die über 1100 Teilnehmer zum überwiegenden Teil aus dem Hochschulbereich stammten, während die Industrie und die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch schwach vertreten sind. Die Aufwendungen von insgesamt CHF 336 Mio. kamen mehrheitlich informations- und kommunikationstechnologischen Projekten zugute; an zweiter und dritter Stelle folgten Biowissenschaften und Umweltforschung. 1997 unterstützte der Bund Forschungsprojekte der EU-Rahmenprogramme mit rund CHF 90 Mio.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Les résultats préliminaires du programme «Changements climatiques et catastrophes naturelles», mis sur pied par le Fonds national de la recherche scientifique, ont conclu qu'aucun lien ne pouvait pour l'heure être établi entre le réchauffement du climat observé sur l'arc alpin et les inondations qui se sont produites ces dernières années. En revanche, le faible enneigement des huit derniers hivers ainsi que le recul des glaciers sont des conséquences incontestables de l'augmentation de la température que connaît la Suisse depuis une trentaine d'années.

Changements climatiques et catastrophes naturelles

Le FNS a lancé un programme national de recherche sur la politique étrangère de la Suisse. Doté d'un crédit de 16 millions de francs, celui-ci charge les chercheurs qui y prendront part de repenser les conditions et les stratégies de l'activité politique extérieure du pays et de les adapter aux réalités actuelles.

programme national de recherche

Seit dem Inkrafttreten der Bestimmungen über den fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) im Jahre 1981 flackert immer wieder Kritik an den Modalitäten des FFE auf, dessen Ausmass heute auf rund 10'000 Fälle pro Jahr geschätzt wird. Gestützt auf eine vom Nationalfonds mitfinanzierte Studie erhob die Stiftung Pro Mente Sana konkrete Forderungen, welche in erster Linie eine Ausdehnung der Patientenrechte durch verbesserte Rekursmöglichkeiten sowie eine Mitsprache bei der Wahl der Therapieform anstreben. Im Parlament wurde dieses Anliegen von Nationalrätin Caspar-Hutter (sp, SG) aufgenommen. In einer Motion verlangte sie eine gründliche Überprüfung des FFE vor allem bei Drogensüchtigen und bei Frauen sowie einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Patientenrechte, insbesondere einen Rechtsschutz gegenüber Zwangsbehandlungen. Der Bundesrat verwies darauf, dass der FFE zum Vormundschaftsrecht gehört, welches im Rahmen der Gesamtrevision des Familienrechts ohnehin zur Diskussion steht. Auf seinen Antrag wurde die Motion lediglich als Postulat überwiesen.

Gründliche Überprüfung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs (Mo. 92.3386)

Die Gleichstellung von Mann und Frau soll durch ein vom Nationalfonds ausgeschriebenes Nationales Forschungsprogramm gefördert werden. Im Rahmen des fünf Jahre dauernden NFP 35 ("Frauen in Recht und Gesellschaft — Wege zur Gleichstellung") sollen Forscherinnen und Forscher wissenschaftliche Grundlagen erarbeiten, die es erlauben, Handlungsstrategien zur Gleichstellung zu entwickeln. Für das Projekt steht ein Gesamtbetrag von 6 Mio Fr. zur Verfügung.

Nationales Forschungsprogramm

Im Auftrag des Bundesrates schrieb der Schweizerische Nationalfonds ein neues Nationales Forschungsprogramm (NFP 34) aus, welches in den nächsten fünf Jahren mit einem Kreditrahmen von CHF 6 Mio. die Kenntnisse über diagnostische und therapeutische Verfahren, die nicht zur Schulmedizin gehören, vertiefen soll. Im ersten Forschungsschwerpunkt werden die Gründe für die zunehmende Verbreitung der Komplementärmedizin analysiert. Der zweite Teilbereich umfasst die Abklärung ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung. Im dritten Teil sollen Methoden entwickelt und angewendet werden, welche es erlauben, die Wirksamkeit von komplementärmedizinischen Verfahren zu überprüfen.

Nationales Forschungsprogramm (NFP 34) zur Wirkung von alternativen Behandlungsmethoden (1990–1992)

Die Beratungen im Parlament gestalteten sich relativ schwierig. Zuerst hob der Ständerat gewisse Kürzungen wieder auf. Im Nationalrat stellten drei Fraktionen (LdU/EVP, SD/Lega, AP) den Antrag auf Rückweisung mit der gleichzeitigen Aufforderung an den Bundesrat, einen Voranschlag mit höchstens CHF 500 Mio. Defizit zu präsentieren. Der Rat lehnte den Rückweisungsantrag jedoch mit 148 zu 25 Stimmen ab. In der Detailberatung standen über 30 Abänderungsanträge zur Diskussion, wobei vor allem die Strassenbeiträge des Bundes an die Kantone und die Mittel für den Nationalstrassenbau umstritten waren; letztere wurden nur ganz leicht gekürzt. Zum Schluss verabschiedete der Nationalrat einen Voranschlag mit einem budgetierten Defizit von CHF 1.309 Mrd. Im Differenzbereinigungsverfahren gab die kleine Kammer in über 40 Detailfragen dem Nationalrat nach, dieser schloss sich dafür dem Beschluss des Ständerats betreffend höherer Nationalfondsgelder an. Der so verabschiedete Voranschlag sah noch ein Defizit von CHF 1.328 Mrd. vor.

Voranschlag 1992 (BRG 91.050)

Der Nationalfonds präsentierte erste Ergebnisse der grössten bisher in der Schweiz durchgeführten Untersuchung über einen allfälligen Zusammenhang zwischen Atemwegserkrankungen und Luftbelastung (Sapaldia). Laut den Aussagen von mehr als 10'000 Personen in je vier ländlichen und städtischen Gemeinden leiden bis zu einem Drittel der Befragten unter einer Beeinträchtigung ihrer Atemfunktion bzw. unter einer erhöhten Anfälligkeit für Allergien der Atemwege. Eine differenzierte Auswertung dieser Zahlen nach den für die verschiedenen Orte typischen Schadstoff- und Klimadaten wird in den nächsten zwei Jahren erfolgen.

Zusammenhang zwischen Atemwegserkrankungen und Luftbelastung (1990–1991)

Der letzte Punkt steht für eine allgemeine Tendenz: Obgleich nach wie vor grösster Wert auf die individuelle Prävention und das Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung gelegt wird, treten immer mehr die vom einzelnen Menschen nicht beeinflussbaren kollektiven Gesundheitsbedrohungen in den Vordergrund. Die Vereinigung der «Ärzte für den Umweltschutz», welcher jeder vierte Mediziner mit eigener Praxis angehört, weist schon seit längerem auf den ihrer Ansicht nach engen kausalen Zusammenhang zwischen der wachsenden Luftverschmutzung und den ständig zunehmenden Erkrankungen der Atemwege hin. Genauere Kenntnis soll hier in den nächsten Jahren die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 26 angelaufene und mit CHF 5 Mio. dotierte Studie «Sapaldia» bringen.

Zusammenhang zwischen Atemwegserkrankungen und Luftbelastung (1990–1991)

Im Anschluss an das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 16 («Methoden zur Erhaltung von Kulturgütern»), welches 1988 abgeschlossen werden konnte, wurde auf den 1. Januar 1989 die Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (NIKE) als selbständige, von einem privaten Trägerverein betriebene Institution ins Leben gerufen. NIKE, zu deren wichtigsten Aufgaben die Information, Aufklärung, Koordination und Sensibilisierung im Bereich der Pflege und Erhaltung von Kulturgütern zählen, wird von einer Mehrheit der Kantone, von Gemeinden und Vereinen getragen und vom Bund subsidiär unterstützt. Die vom ehemaligen Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz betreute Dienststelle Heimatschutz wurde in die Sektion Kunst- und Denkmalpflege des BAK integriert. Das EDI eröffnete im weitern eine Vernehmlassung zur allfälligen Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für die Denkmalpflege.

Kulturgütererhaltung

Durch die Beschränkung seiner Mittel sieht sich der SNF, der gegen 1'800 jüngere Wissenschafter finanziert, zu Umstellungen veranlasst. Nach Erklärungen des Mediziners A. Pletscher, der auf Jahresende den Philologen O. Reverdin in der Leitung des Fonds ablöste, soll dieser künftig noch ausgeprägter Nachwuchskräfte fördern und sich ausserdem um die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Forschungsergebnisse kümmern. Welsche Sozialwissenschaftler kritisierten den SNF wegen der Abweisung gesellschaftskritischer Projekte und verlangten, von Linkskreisen unterstützt, eine demokratische Kontrolle der Fondstätigkeit. Die Nationalratskommission für Wissenschaft und Forschung, die sich schon durch die 1979 im Rat vorgebrachte Kritik aus dem Busch geklopft sah, formulierte darauf eine Reihe von Begehren zur Forschungspolitik: u.a. Ausarbeitung eines allgemeinen Konzepts und Festlegung von Prioritäten, breitere Berücksichtigung der wissenschaftlichen Richtungen und der verschiedenen Forscherkreise bei der Gewährung von Beiträgen und schliesslich Schaffung einer unabhängigen Rekursinstanz. Von parlamentarischer Seite erfolgte auch ein neuer Vorstoss für ein nationales Konfliktforschungsinstitut; inzwischen wurde in Genf ein solches auf privater Basis gegründet.

SNF Ausarbeitung eines allgemeinen Konzepts und Festlegung von Prioritäten