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Depuis 2005, un programme de recherche, PNR 59, dénommé « Utilités et risques de la dissémination des plantes génétiquement modifiées », a essayé de faire la lumière sur la question des plantes génétiquement modifiées (PGM). Le débat, ouvert depuis longtemps, avait connu un premier tournant en 2005, lorsque le peuple suisse avait approuvé un moratoire de cinq ans sur l’utilisation commercial des PGM. A la suite de cette votation, le Conseil fédéral avait chargé le Fonds national Suisse de la recherche de mener à bien un projet de recherche. Ce programme avait pour but d’étudier dans quelle mesure le génie génétique vert pouvait contribuer à une agriculture durable en Suisse. Ce PNR 59 est arrivé au bout de sa recherche en 2012. La publication des résultats a montré que les PGM ne représentaient aucun risque pour la santé ou l’environnement. Néanmoins, en 2013, le Parlement a décidé de prolonger de trois ans ce moratoire.

Nationalen Forschungsprogramms 59
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Das nationale Forschungsprojekt „Sesam“ (Swiss Etiological Study of Adjustment and Mental Health) musste 2008 eingestellt werden, da es nicht gelang, eine genügende Anzahl Probandinnen zu finden. Zum Zeitpunkt des Projektabbruchs waren bereits Forschungsgelder in der Höhe von 10 Mio Fr. geflossen. Für das Scheitern des Projekts wurden die Ethikkommission beider Basel (EKBB) und die „Sesam“-Leitung verantwortlich gemacht. Der Bundesrat kritisierte in einer Antwort auf einer Interpellation von Graf (gp, BL) die EKBB und warf ihr vor, die Bewilligung der Pilotstudie so lange verzögert zu haben, dass die Projektleitung schliesslich ohne Pilotstudie mit der eigentlichen Rekrutierung der Probandinnen beginnen musste. Die EKBB reagierte auf diesen Angriff und verwies auf zahlreiche Versäumnisse der Sesam-Leitung. Sie bemängelte insbesondere den grossen Geld- und Zeitverlust bis zur Einleitung der ethischen Prüfung und der Verzicht auf eine Machbarkeitsstudie.

„Sesam“

In seiner Antwort auf eine Frage von Pia Hollenstein (gp, SG) betreffend Nationale Forschungsprogramme (NFP) erklärte der Bundesrat, der Entscheid für ein neues NFP „Nichtionisierende Strahlung; Umwelt und Gesundheit“ falle voraussichtlich Ende Jahr. Er habe dieses Programm, das die Wirkung der sogenannt nichtionisierenden Strahlung untersuchen soll, die im Kontext der Ausbreitung der Mobilfunktechnik zu einem aktuellen Thema geworden ist, zunächst aus Budgetgründen zurückgestellt, wolle es nun aber in Beantwortung verschiedener parlamentarischer Interventionen und unter Berücksichtigung des hohen Interesses seitens der Kantone lancieren.

Nationale Forschungsprogramme (NFP)

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) startete eine zweite Ausschreibung Nationaler Forschungsschwerpunkte (NFS). Dabei waren 30 Mio Fr. ausschliesslich für die Geistes- und Sozialwissenschaften vorgesehen, nachdem in einer ersten Ausschreibung nur zwei Projekte aus diesen Disziplinen berücksichtigt worden waren. Eine vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) in der Folge durchgeführte Studie attestierte den Geistes- und Sozialwissenschaften einen guten Qualitätsstand, jedoch ungenügende Mittel, prekäre Betreuungsverhältnisse und eine Tendenz zur Verzettelung. Von den neuen NFS erhoffte sich der Nationalfonds nun eine Bündelung der Kräfte sowie eine intensivierte Nachwuchsförderung. Beide Kammern überwiesen eine Motion der nationalrätlichen WBK, welche die Förderung des Nachwuchses an den Universitäten, die kritische Überprüfung von Forschungs- und Entwicklungskrediten ausserhalb des BFT-Bereiches sowie die Einführung einer Qualitätssicherung bei der zumeist von den Departementen initiierten Ressortforschung verlangt.

Nationaler Forschungsschwerpunkte (NFS)

Der Bundesrat genehmigte im November die neuen Statuten, die der Stiftungsrat des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) zwei Monate zuvor verabschiedet hatte. Der SNF ist das zentrale Instrument des Bundes zur Förderung der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Schwerpunkt der Totalrevision liegt in der Klärung der Aufgaben, Kompetenzen und Funktionen der wichtigsten Organe des SNF. Gemäss den neuen Statuten nimmt der Stiftungsrat als oberstes Führungs- und Kontrollorgan vermehrt übergeordnete strategische Aufgaben im Bereich der Wissenschaftspolitik wahr. Der Anteil der direkt vom Bundesrat gewählten Mitglieder aus Politik und Wirtschaft wird auf einen Drittel erhöht (bisher 20%), um dem SNF vermehrt die ausserakademische Verankerung zu sichern. Der Nationale Forschungsrat, das wissenschaftliche Leitungsorgan des SNF, wird in seiner Autonomie und Verantwortung deutlich gestärkt. Zur verbesserten Trennung von Politik und Wissenschaft wird der Bund künftig keine Mitglieder des Forschungsrates mehr direkt bestimmen; diese sollen vielmehr in erster Linie nach den wissenschaftlichen Bedürfnissen des SNF ausgewählt werden. Die Geschäftsstelle wird neu explizit als selbständiges Organ mit eigenen Aufgaben und Kompetenzen statuarisch verankert. Da sie in Zukunft auch für die Vorbereitung der wissenschaftlichen Expertisierung zuständig ist, wird sie wesentlich zur zeitlichen Entlastung der Mitglieder des Forschungsrates beitragen.

neuen Statuten Schweizerischen Nationalfonds (SNF) Stiftungsrat Nationale Forschungsrat Geschäftsstelle

Die Enttäuschung, welche der Misserfolg der Geistes- und Sozialwissenschaften (GSW) im Wettbewerb um die NFS im Jahr 2000 provoziert hatte, führte im Berichtsjahr nicht nur zu massiver Kritik an der Forschungspolitik des Bundes, sondern auch zur Selbstkritik. Im Frühjahr verlangten namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft vom Bundesrat eine Erklärung für den ihres Erachtens nicht nachvollziehbaren Entscheid, kritisierten die Auswahlkriterien für die NFS scharf und forderten mehr Transparenz über ebendiese ein. Gegen Jahresende wurde dann unter anderem an einer Tagung der Schweizerischen Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) nebst dem Beklagen der finanziellen Benachteiligung der GSW auch auf das Potential ebendieser hingewiesen und nach Möglichkeiten gesucht, die Humanwissenschaften in einer fortschreitenden technischen Zivilisation und kulturellen Pluralisierung besser zur Geltung zu bringen. Im Hinblick auf die nächste Beitragsperiode richtete die SAGW in einer Resolution die Forderung an Bundesrat und Parlament, es sei ein Förderinstrument analog zu den NFS zu schaffen, das den spezifischen Bedürfnissen der GSW entspreche. So sollten zur transdisziplinären Forschung und Nachwuchsförderung unter anderem eigenständige, aber mit den Hochschulen verbundene kulturwissenschaftliche Institute dienen.

Misserfolg der Geistes- und Sozialwissenschaften (GSW) Kritik

Dank einem von beiden Räten in der Sommersession bewilligten Nachtragskredit in der Höhe von 35 Mio Fr. konnten die vier zurückgestellten Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) doch noch lanciert werden. Nachdem im Jahr 2000 ein entsprechender Zusatzkredit im Ständerat gescheitert war, hatte der Bundesrat anfangs des Berichtsjahres beschlossen, National- und Ständerat im Rahmen der ersten Budgetnachträge eine Aufstockung des dreijährigen Zahlungsrahmens von bisher 126 um weitere 35 Mio Fr. zu beantragen. Mit den vier zusätzlich bewilligten Projekten können bis 2003 nun vierzehn statt nur zehn NFS mit einem Budget von insgesamt 161 Mio Fr. realisiert werden. Zwei Projekte beschäftigen sich mit Kommunikations- und Informationstechnologien. Bei den anderen geht es um interdisziplinäre Forschung mit starken sozialwissenschaftlichen Komponenten in den Bereichen Risikomanagement bzw. Nord-Süd-Partnerschaften.

Nationalen Forschungsschwerpunkten NFS