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Jahresrückblick 2020: Bildung und Forschung

Der Bereich Bildung und Forschung war in 2020 zum einen durch einige grössere Bundesratsgeschäfte geprägt (BFI-Botschaft 2021-2024, EHB-Reform und die Programme Erasmus+ und Horizon). Zum anderen hatte auch in diesem Themenfeld die Corona-Pandemie Auswirkungen auf verschiedene Bereiche (temporäre Schliessung der Schulen, erschwerte Lehrstellensuche, Suche nach Impfstoffen), die in anderen Jahren naturgemäss weniger im Fokus standen.

In mehreren Sitzungen zwischen Juni und Dezember 2020 berieten die beiden Räte die BFI-Botschaft für die nächsten vier Jahre. Das Ziel des Bundesrates blieb, wie in den vergangenen Jahren auch, dass die Schweiz in Bildung, Forschung und Innovation führend bleibt und die Chancen der Digitalisierung nutzt. Mit der in der Wintersession erfolgten Verabschiedung des Geschäfts genehmigten die Räte rund CHF 28 Mrd. für so verschiedene Gebiete wie die Berufsbildung, die Weiterbildung, den ETH-Bereich oder auch für die Institutionen der Forschungsförderung. Zum Vergleich: Für die vorangehende BFI-Periode 2017-2020 hatten die Räte rund CHF 26.4 Mrd. gesprochen.
Ein weiteres wichtiges Geschäft stellte auch das EHB-Gesetz dar. Mit dieser Vorlage erhielt das ehemalige Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung ein eigenes Gesetz und den Status einer Hochschule. Das spezifische Profil der EHB – der Fokus auf die Berufsbildung und die damit verbundene Ausrichtung auf die Arbeitswelt – wird auch mit dem neuen Gesetz beibehalten.
Im Bereich der internationalen Beziehungen, und insbesondere der Beziehungen zur EU, standen die beiden Programme Horizon Europe 2021-2027 und das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ im Mittelpunkt zahlreicher Debatten. Der Bundesrat legte im Mai 2020 die Finanzierungsbotschaft für die Beteiligung am Horizon-Paket 2021–2027 der EU vor. Neben dem Kernstück «Horizon Europe» umfasst das Paket auch das Euratom-Programm, das Programm ITER (Fusionsforschung) und das Digital Europe Programme. Der Bundesrat beantragte dafür insgesamt CHF 6.15 Mrd. Ständerat und Nationalrat stimmten der Vorlage in der Herbst- respektive der Wintersession zu. Die Frage der Assoziierung an die Nachfolge des Austauschprogramms Erasmus+ (2014-2020) gestaltete sich etwas komplexer. Im Jahr 2020 berieten und beschlossen die Räte die Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Mit dem totalrevidierten Gesetz wird die Umsetzung eigener Schweizer Förderprogramme mit der Assoziierung an EU-Bildungsprogramme rechtlich gleichgestellt — bislang waren die Schweizer Programme lediglich eine untergeordnete Möglichkeit. Das weitere Vorgehen in Sachen Erasmus+ werde mit dem Gesetz aber nicht vorweggenommen; der Bundesrat werde dem Parlament die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme und deren Finanzierung gegebenenfalls im Rahmen von separaten Vorlagen vorschlagen, erklärte der Bundesrat und bestätigte dies auch noch einmal mit der Empfehlung zur Annahme des Postulats der WBK-NR (Po. 20.3928), welches für 2021 eine Auslegeordnung bezüglich einer möglichen Schweizer Assoziierung an internationale Programme im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität für die Zeit nach Ende des Programms Erasmus+ forderte. Im Rahmen der Debatte um die BFI-Botschaft 2021-2024 baten mehrere Nationalrätinnen und Nationalräte den Bundesrat, rasch eine Finanzierungsbotschaft zu Erasmus+ vorzulegen. Bildungsminister Parmelin wies dabei mehrmals darauf hin, dass auf EU-Ebene noch technische und finanzielle Fragen zur Nachfolgelösung von Erasmus+ offen seien; solange dies der Fall sei, könne die Schweiz noch keine Botschaft vorlegen.

Die Covid-19-Krise zeitigte auch auf den Bildungs- und Forschungsbereich starke Auswirkungen. So wurden aufgrund der Corona-Pandemie während der ersten Welle sämtliche Schulen, einschliesslich Kindergärten, Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Berufsschulen und Hochschulen im Lande für circa acht Wochen geschlossen. In der Folge lernten die Kinder, Jugendlichen und die Studierenden von zu Hause aus. In den Medien wurde intensiv über das so genannte Homeschooling berichtet, besonders interessiert waren die Medien an einer möglichen Überforderung der Eltern und an einer leidenden Chancengerechtigkeit. Bald wurde der Ruf nach Öffnung der Schulen laut, diesen erhörte der Bundesrat aber erst Mitte Mai 2020, als die Schulen wieder geöffnet werden konnten.
Auch auf die Berufsschulen hatte Covid-19 Einfluss. Für viele Jugendliche und junge Erwachsene gestaltete sich die Suche nach einer Lehrstelle respektive nach einer Stelle im Anschluss an die Ausbildung schwierig, was auch die Politik auf den Plan rief. Mit einer Motion der WAK-SR (Mo. 20.3163) wurde der Bundesrat beauftragt, in Koordination mit den Kantonen sowie den Organisationen der Arbeitswelt Massnahmen zu ergreifen, damit die Lehrbetriebe trotz der Krise weiterhin Lernende beschäftigen und anstellen können. Der Bund gründete daraufhin eine Task Force und betraute diese mit der Aufgabe, die Situation in den Kantonen zu beobachten und, wenn nötig, stabilisierend einzugreifen. Zudem ermöglichte er im Rahmen des Lockdowns einerseits Lernenden den Zugang zu Kurzarbeit – so dass die Unternehmen nicht gezwungen würden, die Lehrverträge zu kündigen – und ersetzte diese nach der erfolgten Öffnung durch Kurzarbeit für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner: Diese sollten die Zeit, welche sie für die Ausbildung von Lernenden aufwendeten, als Arbeitsausfall im Sinne von KAE anrechnen können.

Die Corona-Pandemie hatte auch einen gravierenden Einfluss auf die Forschungslandschaft. Weltweit wurde 2020 intensiv an einem Impfstoff gegen Covid-19 geforscht, auch unter Schweizer Beteiligung. Der SNF widmete der Corona-Pandemie ein eigenes NFP und vergab in dessen Rahmen CHF 18.6 Mio. für Forschungsprojekte. Mit weiteren CHF 10 Mio. unterstützte er Forschungsprojekte, welche die gesellschaftlichen und biomedizinischen Aspekte von Epidemien erforschen.

Anteilsmässig bewegte sich die Zeitungsberichterstattung im Bereich Bildung und Forschung in etwa auf demselben tiefen Niveau wie in den letzten Jahren und entsprach einem Anteil von rund 2.5 Prozent an der gesamten Berichterstattung zur Schweizer Politik. Was aber auffällt, ist ein im Bereich Grundschulen/Gymnasien ansteigender Wert im März und ein Peak im April 2020, was auf den Corona-bedingten Lockdown respektive auf die Berichterstattung über die Schliessung der Schulen zurückgeführt werden kann.

Jahresrückblick 2020: Bildung und Forschung
Dossier: Jahresrückblick 2020

Die grosse Kammer beugte sich in der Wintersession 2020 über das Horizon-Paket 2021–2027. Mehrere Rednerinnen und Redner betonten dabei die Wichtigkeit der Erneuerung dieses Forschungsabkommens mit der EU. Nur so könne die Schweiz bei der Forschung auf Niveau «Champions League» mitspielen, argumentierte Christian Wasserfallen (fdp, BE). Die Finanzierungsbotschaft wurde aber nicht von allen Parteien vollständig unterstützt. Während eine Minderheit um Diana Gutjahr (svp, TG) die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen wollte, um ein alternatives, nationales Programm ausarbeiten zu lassen, wollte eine weitere Minderheit Keller (svp, NW) die vom Bundesrat budgetierte Reserve von CHF 614 Mio. auf CHF 466 Mio. reduzieren. Beide Anträge wurden abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit fanden zwei Anträge von links-grüner Seite, welche die Verpflichtungen für das Euroatom-Programm auf Ende 2025 befristen wollten. Zu reden gaben des Weiteren insbesondere folgende zwei Punkte: Im Horizon-Programm 2021–2027 wird der Finanzierungsmechanismus geändert. Neu zahlt jeder Staat so viel ins Programm ein, wie wieder an die Forscherinnen und Forscher ausbezahlt wird (pay as you go Prinzip). Es ist also nicht mehr möglich, mehr Mittel zu beziehen als einzubezahlen. Diese Neuerung sei gemäss Claudia Friedl (sp, SG) in der Kommission bedauert worden, könne aber nicht rückgängig gemacht werden. Zudem habe die EU generell mehr Geld für das Programm budgetiert als in der vergangenen Periode, weshalb auch die Schweiz einen höheren Betrag aufwenden müsse. Der zweite Punkt betraf die generellen Beziehungen der Schweiz zur EU. Christian Wasserfallen und auch Forschungsminister Parmelin betonten im Rat, dass die Assoziierung an das Horizon-Paket nichts mit dem Rahmenabkommen zu tun habe. Für Angelika Kalt, Direktorin des SNF, war die Sache allerdings nicht so klar. Gemäss Kalt wäre es möglich, dass die EU die Verabschiedung des Rahmenabkommens voraussetzt, damit die Schweiz an Horizon teilnehmen könne.
In der Schlussabstimmung sprach sich der Nationalrat deutlich für die Zustimmung zum Horizon-Paket respektive zum Start der Verhandlungen des Bundesrates mit der EU aus. 138 Personen stimmten dafür, 49 Mitglieder der SVP stimmten dagegen, eine Person enthielt sich der Stimme (ebenfalls SVP).

Horizon-Paket 2021–2027
Dossier: Erasmus und Horizon

Marco Romano (cvp, TI) forderte den Bundesrat in einer im Dezember 2018 eingereichten Motion auf, die Teilnahme der Schweiz am Copernicus-Programm voranzutreiben und ein diesbezügliches Abkommen zu unterzeichnen. Für die Schweiz sprächen drei Gründe für eine Teilnahme an diesem Programm der EU zur satellitengestützten Erdbeobachtung. Zum einen habe die Schweiz kein eigenes Erdbeobachtungsprogramm als Alternative zu Copernicus. Zum anderen riskiere man ohne Teilnahme, dass das bislang angesammelte Wissen und die erarbeiteten Technologien verloren gingen. Schliesslich könne ein Abseitsstehen dazu führen, dass «ein Teil des Personals, der Forschung und der Zulieferinnen und Zulieferer dieser Branche aus der Schweiz ausgelagert» werde.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er resümierte in seiner Begründung, welch wichtige Rolle dem Programm in den Bereichen Landnutzung, Atmosphäre, Katastrophenmanagement, Klimawandel, Meeresumwelt und Sicherheit zukomme. Es sei aber zu beachten, dass die Schweiz durch ihre Mitgliedschaft in verschiedenen Organisationen, wie etwa der Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten oder dem Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage, bereits an Kernelementen von Copernicus beteiligt sei. Schliesslich müsste vor einem Grundsatzentscheid des Bundesrates noch geklärt werden, wie das Kosten-Nutzen-Verhältnis ausfallen würde, welches Bundesamt die Federführung übernehmen würde und es müsste ein Finanzierungskonzept erarbeitet werden.
In der nationalrätlichen Debatte in der Wintersession 2020 wies Romano noch einmal auf die Wichtigkeit eines Vertragsabschlusses mit der EU hin. Dieser sei im Interesse der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Wissenschaft- und Wirtschaftsminister Parmelin blieb jedoch bei seiner ablehnenden Haltung. Auf Nachfrage von Nationalrat Nussbaumer (sp, BS) präzisierte Parmelin, dass bei Annahme der Motion frühestens 2023 mit einer Teilnahme am Copernicus-Programm gerechnet werden dürfe.
Der Nationalrat stimmte der Motion schliesslich mit 140 zu 47 Stimmen — bei 3 Enthaltungen — zu. Die ablehnenden Stimmen stammten allesamt von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Schweizer Teilnahme am Copernicus-Programm (Mo. 18.4131)

Das Horizon-Paket 2021–2027 stand in der Herbstsession 2020 auf dem Programm des Ständerates. Die kleine Kammer befasste sich als Erstrat mit diesem Geschäft im Bereich der Forschung, das ein finanzielles Volumen von CHF 6'154 Mio. umfasst. Nach dem unbestrittenen Eintreten befasste sich der Ständerat mit einem Antrag von Thomas Minder (parteilos, SH), der das Geschäft an die Kommission zurückweisen wollte. Minder argumentierte, dass die Finanzierungsbotschaft für Horizon 2021–2027 aus mehreren taktischen Gründen nicht bereits in dieser Herbstsession verabschiedet werden sollte. So sei beispielsweise noch nicht klar, bei welchen Pfeilern des Horizon-Pakets die Schweiz überhaupt teilnehmen dürfe. Die Schweiz laufe auch generell Gefahr, dass sie bei Differenzen mit der EU erneut zeitweise von Horizon ausgeschlossen werde. Die Mehrheit des Ständerates teilte diese Bedenken jedoch nicht; der Rückweisungsantrag Minder wurde mit 34 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen klar abgelehnt. Danach beriet der Ständerat noch über den Minderheitsantrag Stark (svp, TG) betreffend die Höhe der Reserve für allfällig höher ausfallende Pflichtbeiträge. Dieser Antrag wurde knapp abgelehnt (23 zu 19 Stimmen). In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 37 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich angenommen.

Horizon-Paket 2021–2027
Dossier: Erasmus und Horizon

In der dritten Woche der Herbstsession 2020 stimmte der Ständerat im Rahmen der Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung bei der letzten Differenz der Variante des Nationalrates zu. Damit wurde im Gesetzestext explizit festgehalten, dass der Bildungsraum Schweiz an internationalen Programmen teilnehmen können soll.
In den Schlussabstimmungen wurde die Revision jeweils einstimmig, mit 44 zu 0 Stimmen respektive 196 zu 0 Stimmen, angenommen.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

In der Herbstsession 2020 beugte sich der Nationalrat über die Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Mustafa Atici (sp, BS) erinnerte daran, dass die Schweiz seit 2014 nur noch Partnerland und nicht mehr Programmland des EU-Austauschprogramms Erasmus+ ist. Daher habe die Schweiz in der Vergangenheit alternative Instrumente für Schweizer Studierende geschaffen. Die wesentliche Neuerung der vorliegenden Totalrevision bestehe in der gleichwertigen gesetzlichen Verankerung der beiden Varianten, nämlich einerseits die Assoziierung der Schweiz an ein internationales Förderprogramm, namentlich an Erasmus+, und andererseits die Umsetzung und direkte Finanzierung des eigenen Schweizer Förderprogramms, das seit 2014 angelaufen ist. Im Rahmen der Debatte im Nationalrat wurden einige Mehrheits- und Minderheitsanträge erläutert. Schliesslich wurde aber nur eine einzige Differenz zum Ständerat geschaffen. Gemäss der Variante des Nationalrats soll der Geltungsbereich des Gesetzes ausdrücklich um die Teilnahme an internationalen Programmen erweitert werden.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Geschäft mit 192 zu 0 Stimmen einstimmig an.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

Ein im Sommer 2020 eingereichtes Postulat der WBK-NR forderte eine Auslegeordnung bezüglich einer möglichen Schweizer Assoziierung an internationale Programme im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität für die Zeit nach Ende des Programms Erasmus+. Der Bundesrat erklärte sich bereit, einen solchen Bericht im ersten Halbjahr 2021 zu veröffentlichen. Er sei gegenwärtig ohnehin daran, die Zweckmässigkeit einer Assoziierung an das zukünftige EU-Bildungsprogramm Erasmus 2021-2027 zu prüfen. Der Nationalrat nahm das Postulat in der Herbstsession 2020 stillschweigend an.

Roadmap für die internationale Zusammenarbeit und Mobilität nach Erasmus plus
Dossier: Erasmus und Horizon

Im Juli 2020 reichte die WBK-NR eine Motion zur Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden ein. Konkret forderte sie eine Aufstockung der Mittel für landesweite Sprachaufenthalte während der beruflichen Grundbildung. Zudem solle zu diesem Zweck eine auf nationaler Ebene koordinierte digitale Plattform aufgebaut werden. Eine Minderheit der WBK-NR, bestehend aus CVP- und SVP-Parlamentariern und -Parlamentarierinnen, beantragte die Ablehnung der Motion, genauso wie auch der Bundesrat. Letzterer war der Ansicht, dass mit der Kulturbotschaft 2021-2024 bereits genug unternommen werde, um den sprachlichen Austausch unter den Auszubildenden zu fördern. Diese sehe beispielsweise vor, die Einrichtung eines neuen nationalen Austauschprogramms für die Berufsbildung zu prüfen. In der Herbstsession 2020 nahm der Nationalrat die Motion mit 134 zu 58 Stimmen (bei einer Enthaltung) an, wobei fast die gesamte SVP-Fraktion sowie vier Mitglieder der CVP und ein Mitglied der FDP.Liberalen gegen die Motion stimmten.

Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden

Im Sommer 2020 reichte die WBK-NR eine Motion zur Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden ein. Sie forderte den Bundesrat dazu auf, die Mittel für landesweite Sprachaustausche in der beruflichen Grundbildung aufzustocken. Für die Förderung dieser Mobilität solle der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Berufsverbänden eine digitale Plattform erstellen. Eine starke SVP-CVP-Minderheit beantragte die Ablehnung der Motion.
Auch der Bundesrat lehnte die Motion ab; er war der Ansicht, dass die Forderung bereits Eingang in die Kulturbotschaft 2021-2024 gefunden habe. Während dieser Periode habe er für die Förderung des Austauschs rund CHF 10 Mio. vorgesehen. Er plane zudem, die bestehenden Programme zu konsolidieren und zusammen mit «Movetia» – der nationalen Agentur zur Förderung von Austausch und Mobilität im Bildungssystem – die Einrichtung eines neuen Austauschprogramms für die Lernenden zu prüfen. Dieses solle sich auf die Erfahrungen aus bereits existierenden Programmen einzelner Kantone stützen.
Die Argumentation des Bundesrates überzeugte die Mehrheit des Nationalrates jedoch nicht. In der Herbstsession 2020 wurde der Vorstoss von der grossen Kammer mit 134 zu 58 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten von der fast geschlossen stimmenden SVP-Fraktion sowie von einigen wenigen Mitgliedern der CVP- und der FDP.Liberalen-Fraktion.

Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden (Mo. 20.3918)

Im Sommer 2020 drängten zahlreiche Politikerinnen und Politiker aus verschiedenen Parteien auf eine Nachfolgelösung für das EU-Austauschprogramm Erasmus+ ab 2021. Momentan beteiligt sich die Schweiz im Rahmen des «Swiss-European Mobility Programme» als Drittland an den Aktivitäten des Bildungsprogramms Erasmus+, nachdem die Vollassoziierung aufgrund der Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative in 2014 vonseiten der EU ausser Kraft gesetzt worden war. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier äusserten sich sowohl im Rahmen von parlamentarischen Debatten – bei der BFI-Botschaft 2021-2024, bei der Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung oder im Rahmen eines spezifischen Vorstosses zur Nachfolgelösung von Erasmus+ – sowie durch Äusserungen in den Medien. Im Zentrum der Kritik stand allen voran Bildungsminister Parmelin. Dieser agiere zögerlich und scheue wohl die Kosten einer Vollassoziierung, wie Christoph Eymann (ldp, BS) mutmasste. Eric Nussbaumer (sp, BL) stufte das Verhalten des Gesamtbundesrates als intransparent ein. Auch von Seiten der Studierenden und jungen Erwachsenen wurde Kritik laut; im Mai 2020 hatte die SAJV eine Petition lanciert, welche die Vollassoziierung an die Nachfolgelösung von Erasmus+ forderte; diese wurde auch vom VSS sowie von links-grünen Parteien unterstützt. Seitens der Universität Basel wurde an der derzeitigen Vereinbarung kritisiert, dass einige ausländische Universitäten die Zusammenarbeit nicht weiterführen würden, solange die Schweiz nicht an der Nachfolgelösung von Erasmus+ teilnehme. Zudem gebe es keine Rechtssicherheit, «weil die Partneruniversitäten nicht verpflichtet seien, die Verträge mit den Schweizer Unis weiterzuführen». Es gab aber auch Stimmen, die dem EU-Austauschprogramm eher kritisch gegenüberstanden. So stufte Peter Keller (svp, NW) die jetzige Lösung als sinnvoll ein, zumal eine Vollassoziierung an die Nachfolgelösung von Erasmus+ wahrscheinlich ziemlich teuer sein werde. Die Weltwoche war der Ansicht, dass der Austausch auf jeden Fall weitergeführt werde, entweder im Rahmen der bestehenden Lösung oder mit der Schweiz als Vollmitglied. Und falls es doch wider Erwarten nicht zu einer Einigung käme, sei dies auch nicht so dramatisch, zumal solche Auslandsaufenthalte ohnehin überbewertet würden, schrieb die Zeitung weiter.

Drängen auf Nachfolgelösung für Erasmus+

Im Sommer 2020 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit der Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Hannes Germann (svp, SH) fasste als Sprecher der WBK-SR für das Plenum noch einmal die wichtigsten Ziele der Totalrevision zusammen. Diese bestünden in der gezielten Flexibilisierung der bestehenden Förderinstrumente, der grösseren Kohärenz zwischen diesen Instrumenten, der Schliessung inhaltlicher und formaler Lücken sowie in der Klärung einiger Begriffe. In der Detailberatung hiess die kleine Kammer die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Grossen und Ganzen gut und nahm nur drei kleine, von der WBK-SR eingebrachte Änderungen jeweils einstimmig an.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

Der Bundesrat präsentierte im Mai 2020 die Finanzierungsbotschaft für die Beteiligung am Horizon-Paket 2021–2027 der EU. Neben dem Kernstück «Horizon Europe» umfasst das Paket auch das Euratom-Programm, das Programm ITER (Fusionsforschung) und das Digital Europe Programme. Der Bundesrat beantragte dafür insgesamt CHF 6'154 Mio. Stimmt das Parlament diesen Mitteln zu, erhält der Bundesrat das Mandat, eine Erneuerung des bilateralen Forschungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU auszuhandeln. Damit könnte eine ununterbrochene Assoziierung der Schweiz gewährleistet werden. Die vom Bundesrat beantragten Mittel decken die mutmasslichen Pflichtbeiträge (insgesamt CHF 5'423 Mio.) einer vollumfänglichen Beteiligung der Schweiz als assoziierter Staat an den vier erwähnten Programmen ab. Auch ist eine Reserve für allfällig höher ausfallende Pflichtbeiträge vorgesehen (CHF 614 Mio.). Ausserdem enthält der Antrag die Finanzierung nationaler Begleitmassnahmen (CHF 117 Mio.).
Zurzeit sind die Teilnahmebedingungen für Nicht-EU-Mitgliedstaaten wie die Schweiz am Horizon-Paket noch nicht geklärt. Der Bundesrat strebt eine vollumfängliche Beteiligung am gesamten Horizon-Paket als assoziierter Staat an. Offizielle Verhandlungen mit der EU über ein Beteiligungsabkommen können aber erst aufgenommen werden, wenn auf Seite EU die nötigen Rechtsgrundlagen verabschiedet sind. Ziel des Bundesrates ist, dass sich Forschende in der Schweiz bereits an den ersten Ausschreibungen von «Horizon Europe» und den damit verbundenen Initiativen beteiligen können. Sollte eine Vollassoziierung an das Horizon-Paket nicht oder vorübergehend nicht möglich sein, können die Mittel, nötigenfalls während der gesamten Laufzeit des Pakets, für die projektweise Finanzierung von Schweizer Partnern durch den Bund benutzt werden. Damit will der Bundesrat den inländischen Forschungs- und Innovationsakteuren möglichst analoge Bedingungen wie bei einer Assoziierung bieten.

Horizon-Paket 2021–2027
Dossier: Erasmus und Horizon

Am 20. November 2019 beantragte der Bundesrat dem Parlament die Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Der Bundesrat erläuterte, dass die Förderpolitik des Bundes im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in der Bildung autonomer und schneller auf ein sich rasch veränderndes Umfeld reagieren können soll. Die bestehenden Förderinstrumente sollen daher flexibler ausgestaltet werden, ohne dass dabei neue Fördertatbestände geschaffen werden. Mit dem totalrevidierten Gesetz soll die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme mit der Umsetzung eigener Schweizer Förderprogramme rechtlich gleichgestellt werden, so der Bundesrat in seiner Botschaft. Zudem soll die Bestimmung zur Ausrichtung von Individualstipendien für die Ausbildung an europäischen Institutionen angepasst werden. Stipendien sollen neu nicht nur für die Ausbildung an europäischen, sondern auch an anderen ausgewählten Institutionen im Ausland vergeben werden können, falls dies für die Exzellenzförderung zielführend ist. Auch soll der Bereich der internationalen Zusammenarbeit in der Berufsbildung im Sinne einer einheitlichen Förderpolitik aufgeführt werden.
Das weitere Vorgehen in der europäischen Bildungszusammenarbeit wird mit dem Gesetz nicht vorweggenommen; der Bundesrat wird dem Parlament die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme und deren Finanzierung gegebenenfalls im Rahmen von separaten Vorlagen vorschlagen. Das Gesetz soll zudem nur die Grundzüge der Fördermöglichkeiten des Bundes enthalten; die Umsetzung soll vom Bundesrat wie bisher in der entsprechenden Verordnung geregelt werden, die nach der Revision des Gesetzes ebenfalls geändert werden solle.
Die bisherigen Bestimmungen bezüglich der Mandatierung einer nationalen Agentur zur Umsetzung der Förderung sollen mit der Gesetzesrevision an den bildungspolitischen Kontext angepasst werden. Ebenso soll die bislang bestehende Verknüpfung der nationalen Agentur mit der Teilnahme an den EU-Programmen aufgelöst werden. Die nationale Agentur soll mittels einer Leistungsvereinbarung mit Umsetzungsaufgaben beauftragt werden können, die bei einer Assoziierung an ein internationales Programm oder bei einem vom Bund initiierten Schweizer Programm entstehen würden.
In der Vernehmlassung, die vom 13. Februar bis zum 24. Mai 2019 durchgeführt worden war, hatte die neue Gesetzesgrundlage breite Zustimmung gefunden. Intensiv diskutiert worden war insbesondere das Verhältnis zur EU und ihren Bildungsprogrammen (z.B. Erasmus). Während sich einige Organisationen aus dem Bildungsbereich sowie mehrere Kantone und Parteien für eine Assoziierung an die nächste Programmgeneration der EU-Bildungsprogramme ausgesprochen hatten, hatten andere Vernehmlassungsteilnehmer und -teilnehmerinnen betont, dass die Zusammenarbeit mit dem europäischen Raum zugunsten von aussereuropäischen Kooperationen zu beschränken sei.
Eine Anpassung der Gesetzesvorlage nach der Vernehmlassung erachtete der Bundesrat nicht als nötig.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

Par le biais du postulat «Participation à la coopération européenne», le conseiller national Martin Naef (ps, ZH) invite le Conseil fédéral à préciser la stratégie de la Suisse en ce qui concerne sa coopération avec l'UE, notamment dans les domaines ayant trait à l'accès des entreprises suisses au marché européen, à la formation, à la recherche, à la sécurité ou à la contribution helvétique au processus d'intégration européenne.
Si le Conseil fédéral propose d'accepter le postulat, ce dernier est dans un premier temps combattu par le député Roland Büchel (udc, SG), et donc renvoyé.
En juin 2018, le représentant de l'Union démocratique du centre s'explique devant la chambre du peuple: un rapport sur l'état des relations entre la Suisse et l'UE serait superflu, puisque la question appartient aux affaires courantes du DFAE. Ignazio Cassis fait toutefois part de la volonté du Conseil fédéral d'établir un tel rapport, afin de répondre conjointement au présent postulat et au postulat 13.3151. Le compte-rendu sera publié durant le dernier trimestre de l'année 2018.
Le postulat est finalement adopté par une majorité de la chambre basse (120 voix pour, 68 contre, 0 abstention) lors du vote du 5 juin 2018.

Participation à la coopération européenne (Po. 17.4147)

Im Nationalrat war der Gesprächsbedarf zum Geschäft „Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018 bis 2020“ deutlich grösser als im Ständerat. Das zeigte sich bereits in den Kommissionen: Neben der WBK-NR, die das Geschäft regulär vorberiet, äusserte sich auch die Finanzkommission (FK-NR) im Rahmen eines Mitberichts zum Geschäft. Knapp, mit 13 zu 11 Stimmen, beantragte die FK-NR der WBK-NR und dem Nationalrat, auf die Förderung der Kooperation zwischen schweizerischen und ausländischen Bildungsinstitutionen und -akteuren zu verzichten. Der Teilkredit von CHF 93,8 Mio., den der Bundesrat für internationale Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten vorsah, sollte gemäss diesem Antrag um CHF 9,3 Mio. auf CHF 84,5 Mio. gesenkt und der Gesamtkredit somit auf CHF 105,2 Mio. reduziert werden. Peter Keller (svp, NW), Mitglied der Finanzkommission, begründete im Nationalrat diesen Antrag: Die Förderung der Kooperation zwischen ausländischen und Schweizer Bildungsinstitutionen habe nichts mit dem Kernanliegen von Erasmus Plus, nämlich der Mobilität der Studierenden, zu tun, weshalb die CHF 9,3 Mio. aus dem Entwurf gestrichen werden müssten. Ein weiterer Antrag der FK-NR – nämlich das Geld für den Betrieb der Agentur Movetia zu streichen – wurde mit dem Stichentscheid der Kommissionspräsidentin Bulliard-Marbach (cvp, FR) abgelehnt, weshalb dieser Antrag lediglich von einer Kommissions-Minderheit an den Nationalrat herangetragen wurde. Der Vizepräsident der Finanzkommission, Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH), verteidigte diesen im Nationalrat. Movetia würde nicht nur den Bildungsaustausch von Studierenden abwickeln, sondern auch Ferien- und Klassenaustausche in andere Schweizer Sprachregionen von Schülern der Sekundarstufe I, also der Volksschule, organisieren. Die Volksschule sei aber Kompetenz der Kantone und nicht des Bundes, so Bigler. Er störte sich auch daran, dass Movetia Bildungsaustausche für Lehrlinge anbietet. „Die wenigsten Lehrbetriebe – und vor allem die KMU nicht – [haben] die Möglichkeit, ihre Lehrlinge für zwei oder drei Wochen ins Ausland zu schicken“, so Bigler, der gleichzeitig als SGV-Direktor amtet.
In der WBK-NR war man anderer Meinung: Eine Mehrheit sprach sich für die vom Bundesrat beschlossene und vom Ständerat angenommene Übergangslösung und für die Annahme des Gesamtkredits von CHF 114,5 Mio. aus. Eine Minderheit der WBK-NR beantragte dem Nationalrat jedoch, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen: Der Bundesrat solle eine neue Vorlage präsentieren, die den beiden Bedenken der Finanzkommission Rechnung trage.
Vor diesem Hintergrund wurde das Geschäft Ende November im Nationalrat beraten. Nicht weniger als 17 Nationalräte und Nationalrätinnen äusserten sich zur Vorlage. Zuletzt ging Bundesrat Schneider-Ammann nochmals auf die Movetia ein: Angesichts der Kritik an Movetia habe er die Agentur kürzlich besucht und sich deren Betrieb angeschaut. Dort werde effizient gearbeitet, erklärte der Bildungsminister und meinte gar, einen Kulturwandel gegenüber der ch Stiftung wahrgenommen zu haben. Allfällige Bedenken betreffend die Kompetenzbereiche zwischen Bund und Kantonen versuchte er damit auszuräumen, dass die EDK ebenfalls Trägerin von Movetia sei, wodurch Doppelspurigkeiten bei Bund und Kantonen verhindert würden. „Wichtig ist, dass wir die Movetia jetzt auffahren können“, so Schneider-Ammann.
Danach wurde abgestimmt. Der Rückweisungsantrag der Minderheit WBK-NR wurde mit 124 zu 62 Stimmen (3 Enthaltungen) abgelehnt. Die beiden Anträge der FK-NR, den Gesamtkredit um 9,3 Mio. zu kürzen und die 11,1 Mio. für den Betrieb der Agentur Movetia zu streichen, wurden mit 117 zu 73 Stimmen (0 Enthaltungen) respektive mit 112 zu 79 Stimmen (0 Enthaltungen) verworfen. In der Gesamtabstimmung folgte der Nationalrat dem Votum des Ständerates und nahm den Entwurf des Bundesrats mit 126 zu 65 Stimmen (0 Enthaltungen) an. Auffallend war das Abstimmungsverhalten der SVP: Alle 65 anwesenden Räte der SVP-Fraktion stimmten für die Anträge aus der Finanzkommission und für den Rückweisungsantrag. Auch die 65 Nein-Stimmen in der Gesamtabstimmung stammten ausschliesslich aus der Reihe der SVP.
Weil dieser Beschluss nicht dem Referendum unterstand, traten die Bestimmungen am 1. Januar 2018 in Kraft.

Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Die Motion Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus Plus ab 2021 wurde im Nationalrat zusammen mit dem Geschäft Förderung der internationalen Mobilität 2018 bis 2020 beraten. Vor der Nationalratsdebatte hatte sich bereits die WBK-NR mit 16 zu 9 Stimmen für die Motion ausgesprochen. Marcel Dettling (svp, SZ) sprach im Rat für die Kommissionsminderheit. Im Moment wisse man nicht, wie das Nachfolgeprojekt von Erasmus Plus aussehen werde, weder was es beinhalte, noch was es koste. „Das heisst, wir würden den Bundesrat in einen reinen Blindflug schicken“, so Dettling. Das sei nicht sehr schlau, insbesondere auch nicht vor dem Hintergrund, dass die jetzige Lösung administrativ einfacher und kostengünstiger sei und das Geld hauptsächlich den eigenen Teilnehmenden zugutekomme. Die Motion sei deswegen abzulehnen.
Dennoch wurde der Vorstoss am Ende der Debatte mit 109 zu 80 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen. Die ablehnenden Stimmen setzten sich aus der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion (65 Stimmen) sowie aus 15 (von 33) Mitgliedern der FDP-Fraktion zusammen.

Vollassoziierung an Erasmus Plus ab 2021
Dossier: Erasmus und Horizon

2017 schrieben die beiden Räte die gleichlautenden Motionen der WBK-NR (Mo. 14.3291) und WBK-SR (Mo. 14.3294) zu Erasmus Plus und Horizon 2020 im Rahmen der Debatte zum Geschäft «Botschaft zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018–2020» (BRG 17.031) ab.

Eclaircissement de la situation programmes Erasmus plus et Horizon 2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Ende August äusserte sich die WBK-SR zum Geschäft. Das Anliegen des Bundesrates war unbestritten: Einstimmig sprach sich die Kommission für den beantragten Kredit von insgesamt CHF 114.5 Mio. und damit für die Weiterführung der Schweizer Lösung in der internationalen Bildungsmobilität (Erasmus Plus) 2018 bis 2020 aus. Die Kommission war der Ansicht, dass mit dieser Vorlage zumindest eine gewisse Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden könne, allerdings war eine Mehrheit der Kommission der Meinung, dass diese Strategie weiterhin nur als Übergangslösung tauge. Sie reichte deshalb eine Kommissionsmotion ein, mit welcher der Bundesrat verpflichtet werden sollte, Verhandlungen mit der EU für eine Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus Plus ab 2021 aufzunehmen.
Auch im Ständerat selbst war das Geschäft im September 2017 völlig unbestritten. Ohne Gegenstimme, mit 38 zu 0 Stimmen (3 Enthaltungen), wurde der Entwurf des Bundesrates in seiner Gesamtheit angenommen.

Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Der Bundesrat liess beim Geschäft „Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018 bis 2020” offen, ob er eine Assoziierung ans Nachfolgeprojekt von Erasmus Plus – Letzteres wird 2020 auslaufen – anstrebe. Für eine Mehrheit der WBK-SR war die zögerliche Haltung des Bundesrats keine Option: Mit 7 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung) reichte die Kommission Ende August 2017 eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat verpflichten wollte, die Verhandlungen mit der EU für eine Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus Plus ab 2021 „schnellstmöglich“ aufzunehmen, so dass die Schweiz ab 2021 wieder vollständig am EU-Bildungsprogramm teilnehmen könnte. Die WBK-SR war der Meinung, dass die aktuelle reduzierte Form der Teilnahme an Erasmus Plus langfristig schädlich sei für Bildungsinstitutionen, Wissenschaft, Wirtschaft und für die betroffenen Jugendlichen.
Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Bundesrat Schneider-Ammann begründete dies im September im Ständerat nicht nur während der Behandlung dieser Motion, sondern auch beim eingangs dieses Artikels erwähnten Geschäft, das unmittelbar vor der Motion diskutiert wurde. „Es ist wirklich unbestritten, dass wir beim Programm Erasmus Plus mit von der Partie sein wollen“, versuchte er die Ständerätinnen und Ständeräte gleich zu Beginn seines Referates zu beruhigen. Im März 2017 habe man sich mit der Europäischen Kommission getroffen und technische Verhandlungen geführt. Dort habe man vereinbart, dass im Jahr 2020 verhandelt werden würde, versicherte Schneider-Ammann. Die Schweiz brauche das Mobilitäts- und Austauschsystem „zwingend“ und man wolle das Programm „wenn irgendwie möglich“ nicht wieder mit einer Schweizer Lösung überbrücken müssen. Der Bildungsminister machte aber auf zwei Schwierigkeiten aufmerksam: Einerseits habe die EU die Kriterien für den Mitgliederbeitrag an Erasmus Plus geändert. Neu würde das BIP die Basis bilden für den Mitgliederbeitrag. In Anbetracht dessen, dass die Schweiz ein höheres BIP pro Kopf habe als manches EU-Land und auch ein vergleichsweise stärkeres Wachstum aufweise, könne sich eine Vollassoziierung im Vergleich zur herkömmlichen Berechnungsmethode um den Faktor drei bis vier verteuern. Hinzu komme, dass das Geld nicht nur in die Mobilität fliesse, sondern auch in Projekte. „Und es gibt da komische Projekte, wenn ich mir diese Bezeichnung erlauben darf“, so Schneider-Ammann. Zurzeit werde geprüft, ob eine Mitgliedschaft nur mit diesen Projekten zu haben sei oder ob Ausklammerungen möglich seien. Man sei also „am Werk“, weshalb die Ständeräte die Motion getrost ablehnen könnten, so das Fazit des Bundesrats.
Mit seinen Ausführungen vermochte Schneider-Ammann den Ständerat jedoch nicht zu überzeugen. Eher schienen die Ständeräte die Worte der WBK-Kommissionssprecherin Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) bei der Abstimmung noch in den Ohren zu haben. Sie nahm die Bemühungen des Bundesrates zwar zur Kenntnis, wollte aber gleichwohl den Druck auf die Regierung vonseiten des Parlamentes erhöhen. Mit 28 zu 11 Stimmen (1 Enthaltung) nahm der Ständerat die Motion an.

Vollassoziierung an Erasmus Plus ab 2021
Dossier: Erasmus und Horizon

Im April 2017 gelangte der Bundesrat mit der Botschaft Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018 - 2020 ans Parlament. Damit wollte er nach fast vier Jahren Übergangslösung in der internationalen Mobilität – die Übergangslösung wurde im September 2016 um ein weiteres Jahr bis Ende 2017 verlängert – ab 2018 eine beständigere Lösung schaffen. Die Übergangslösung war als Provisorium gedacht und unter der Annahme getroffen worden, dass sich die Schweiz und die EU auf eine Assoziierung der Schweiz an Erasmus Plus einigen würden. Dazu kam es jedoch nicht: Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der europäischen Kommission wurden „in gegenseitigem Einvernehmen“ nicht wieder aufgenommen, hiess es in der Botschaft des Bundesrats. Der Bundesrat sei nicht mehr an einer Teilnahme an Erasmus Plus interessiert, weil das Programm nur noch bis Ende 2020 laufe und „ein wiederholter Wechsel des Beteiligungsstatus organisatorisch aufwendig" sei; hinzu komme eine bereits seit vor der Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative bestehehende Differenz zwischen der Schweiz und der EU über die jährlichen Beteiligungsbeträge der Schweiz. Nicht zuletzt entwickelten sich die Beteiligungszahlen in der Schweiz auch ohne Assoziierung an Erasmus Plus positiv: Nach einem Einbruch 2014 nahmen sie kontinuierlich zu, so dass 2016, über alle Bildungsstufen (Tertiärstufe, Berufsbildung, obligatorische Schule, Erwachsenenbildung, ausserschulisch) gesehen, erstmals über 10'000 Lernmobilitäten (incoming und outgoing) registriert wurden, wobei fast 80 Prozent in der Tertiärstufe vollzogen wurden. Die Zahl der outgoing-Mobilitäten – also Schweizerinnen und Schweizer, die für einen Bildungsaufenthalt ins Ausland gingen – war dabei mit 6141 höher als die 4734 incoming-Mobilitäten (Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz einen Bildungsaufenthalt machten). Aus all diesen Gründen, schlussfolgerte der Bundesrat, sei es „effizienter, sich auf eine Assoziierung der Schweiz an das Nachfolgeprogramm zu Erasmus Plus ab 2021 zu konzentrieren“. Während den drei kommenden Jahren bis 2021 wolle er eine autonome Förderpolitik vorantreiben mit den Zielen, die Zahl der Schweizer Teilnehmenden an der internationalen Mobilität weiter auszubauen und eine Lösung zu schaffen, die auch bestehen könne, wenn mit der EU für den Zeitraum nach 2020 kein Assoziierungsabkommen geschlossen werden sollte. Denn der Bundesrat liess in der Botschaft explizit offen, ob er eine Assoziierung ans Nachfolgeprogramm von Erasmus Plus anstreben würde.
Für die Förderung der internationalen Mobilität 2018 bis 2020 beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Gesamtkredit von CHF 114.5 Mio. Der Grossteil des Kredits war mit CHF 93.8 Mio. für die internationalen Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten vorgesehen – analog der Übergangslösung 2014 bis 2017. Das bedeutete, dass die Schweiz weiterhin eine Förderung betreiben wird, die parallel zu den Erasmus Plus-Programmen läuft, wobei dies im Vergleich zu einer Mitgliedschaft bei Erasmus Plus neben den oben genannten Vorteilen auch Nachteile einbringt. Zum Beispiel erhält die Schweiz keinen Zugang zur Lernmobilität, welche die EU mit aussereuropäischen Staaten unterhält. Neben der Lernmobilität war ein kleinerer Teil der CHF 93.8 Mio. für institutionelle Kooperationen reserviert, womit der Bundesrat Partnerschaften zwischen Schweizer und ausländischen Bildungsinstitutionen erhalten und weiterentwickeln wollte. Weitere CHF 9.6 Mio. wurden für Begleitmassnahmen vorgesehen. Hierzu zählten der Betrieb des Verbindungsbüros SwissCore in Brüssel, das den informellen Informationsaustausch im Bereich Bildung, Forschung und Innovation mit den EU-Gremien pflegte, sowie auch Vertretungen der Schweiz in EU-Gefässen, zu denen die Schweiz auch als Drittstaat noch Zugang hatte und durch die man Entwicklungen in den EU-Bildungsprogrammen verfolgen wollte.
Die restlichen CHF 11.1 Mio. sollten in den Betrieb der neuen Agentur Movetia fliessen, welche die von den Kantonen getragene ch Stiftung im Januar 2017 als Trägerin der Umsetzung der Förderung im Bereich Mobilität ablöste. Dafür hatten der Bund (SBFI, BAK, BSV) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) Anfang 2016 die Schweizerische Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität (SFAM) gegründet, die seither als Organisation namens Movetia operativ tätig ist. Drei von vier Stiftungsräten stellt der Bund, der Vierte wird von einer Vertretung der EDK besetzt. Damit vergrösserte der Bund seinen Einflussbereich sowohl in der strategischen Ausrichtung als auch in der operativen Tätigkeit der nationalen Agentur stark. Weil der Agentur die Organisation für die Mobilität auf nationaler sowie auf internationaler Ebene und über alle Bildungsstufen hinweg übertragen wurde, erhoffte man sich eine stärkere Nutzung von Synergien.
Mit diesem Geschäft beantragte der Bundesrat dem Parlament, die gleichlautenden Kommissionsmotionen 14.3291 und 14.3294 abzuschreiben.

Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Nachdem der Bundesrat im Dezember 2016 das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ratifiziert hatte, erfüllte die Schweiz die Bedingungen für eine Vollassoziierung an Horizon 2020. Ab dem 1. Januar 2017 konnte die Schweiz deshalb wieder umfassend an Horizon 2020 teilnehmen.

Vollwertige Teilnahme an Horizon 2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Olivier Tschopp a été nommé à la direction de la nouvelle Fondation Suisse pour la promotion des Echanges et de la Mobilité (FPEM). La FPEM, qui attaquera son mandat au début de l’année 2017, aura pour objectif de stimuler la mobilité, et donc les échanges académiques, lors des formations ou encore pour des enseignants. En effet, Confédération et cantons s’accordent sur les bienfaits de la mobilité. Compétences linguistiques et échanges interculturels ont notamment été cités. La FPEM offrira ainsi de nombreuses prestations telles que l’accompagnement de projets, la mise en réseau ou encore le conseil.

Fondation Suisse pour la promotion des Echanges et de la Mobilité (FPEM)

L’acceptation de l’initiative «Contre l’immigration de masse», en février 2014, avait mis en péril la participation de la Suisse au Programme de recherche européen Horizon 2020. Après de nombreuses discussions, la Suisse avait obtenu un statut d’Etat tiers dans le cadre du programme Horizon 2020. Ainsi, si les institutions suisses de recherche ont eu la possibilité de participer à des projets, elles n’ont reçu aucun financement européen. Logiquement, la participation aux programmes de recherche a été divisée de moitié sur la période 2014-2020 comparativement à 2007-2013. Dès lors, l’accord signé, en mars 2016, entre Berne et Zagreb, qui étend l’accord sur la libre circulation des personnes, devrait permettre une réintégration complète à Horizon 2020. Le Parlement se prononcera sur la question de l’extension de la libre circulation lors d’une session spéciale en avril pour la chambre basse, et en juin, lors de la session d’été, pour la chambre haute.

Horizon 2020

A travers un message, le Conseil fédéral a enclenché les rouages d’une prolongation de la Participation de la Suisse à l’infrastructure de recherche European XFEL. Le European XFEL, une infrastructure de recherche basée à Hambourg, est le fruit d’une coopération internationale, mais surtout européenne, dans le domaine de la recherche sur les rayons X. Schématiquement, l’infrastructure doit permettre d’étudier des microstructures, invisibles à l’œil nu ou même au microscope optique. Un tel outil, selon le Conseil fédéral, doit permettre, à long terme, l’acquisition de nouvelles connaissances fondamentales et ainsi mener à des avancées considérables dans des domaines tels que les nouveaux matériaux, la santé ou encore l’approvisionnement énergétique. Alors qu’une structure similaire, le SwissFEL, construit à l’institut Paul Scherrer (PSI), laser à électrons libres national, devrait être en activité à partir de 2016, la participation au EuropeanXFEL doit fournir aux chercheurs suisses les meilleures armes pour la recherche dans le domaine des rayons X. Du point de vue financier, le Conseil fédéral a précisé que la participation de la Suisse à la construction du laser à électrons libres européen s’élève à 31,9 millions de francs. Cette somme correspond à 1,5% des coûts totaux. Pour la suite, le Parlement doit se prononcer, dans un premier temps, sur la continuation de la participation de la Suisse, puis dans un deuxième temps, sur l’ouverture de crédits pour la coopération internationale dans le domaine de l’éducation, de la recherche et de l’innovation, à raison de 1,8 million de francs par an. Lors des débats au Conseil national, la Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN), a apporté son soutien au Conseil fédéral. Elle a souligné les potentielles découvertes, notamment dans le domaine de la santé, qui seraient ouvertes à la Suisse, grâce à une participation à l’European XFEL. Le conseiller fédéral Schneider-Ammann a renchéri en mettant en évidence les débouchés potentiels. Il a notamment insisté sur les synergies entre le SwissFEL et le European XFEL. Des voix, principalement du côté du parti agrarien, se sont élevés contre la participation de la Suisse. Le débat a alors viré sur des questions de politique extérieure, lorsque l’UDC a d’abord pointé du doigt la participation de la Russie au projet, puis a remis sur la table la question des relations bilatérales avec l’Union Européenne (UE). Néanmoins, la majorité de la chambre a décidé de ne pas mélanger recherche scientifique et politique extérieure. De plus, sur la question des crédits, la CSEC-CN et le conseil fédéral ont rappelé que des équipements pour plus d’un million d’euros avaient été achetés à des entreprises helvétiques. Au final, le Conseil national a suivi le Conseil fédéral et voté en faveur de la continuation de la participation de la Suisse aux European XFEL par 133 voix contre 43. De plus, il a aussi accepté le crédit annuel de 1,8 million de francs, par 135 voix contre 39 et 1 abstention. Pour la suite, c’est le Conseil des Etats qui s’est penché sur la question. Tout d’abord, la continuation de la participation de la Suisse au programme de recherche European XFEL a été acceptée à l’unanimité par 38 voix. Puis, dans la suite logique, l’ouverture d’un crédit pour la coopération internationale dans les domaines de l’éducation, de la recherche et de l’innovation a été validée à l’unanimité par 40 voix.

Participation de la Suisse à l’infrastructure de recherche European XFEL

Le 10 novembre, Johann Schneider-Ammann s'est déplacé à Bruxelles pour une visite de travail. Il a d'une part participé à la rencontre annuelle des ministres de l'AELE et de l'Union européenne. D'autre part, le conseiller fédéral a rencontré les commissaires européens Jyrki Katainen et Carlos Moedas avec lesquels il a discuté de la relation entre la Suisse et l'UE et de la situation des chercheurs suisses au sein du programme Horizon 2020.

Johann Schneider-Ammann à Bruxelles