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La CPS-CN a, par le biais de sa porte-parole Edith Graf-Litscher (ps, TG), déposé une motion pour la mise en place d'une ligne téléphonique pour les parents de jeunes en voie de radicalisation. Elle espère ainsi détecter précocement les radicalisations et empêcher le départ de jeunes pour le djihad. Cette ligne serait coordonnée au niveau national. Le Conseil fédéral ayant déjà implémenté la task force TETRA au niveau national et intercantonal estime qu'une hotline nationale est superflue, l'expérience des pays collaborant avec la Suisse ayant montré que c'est au niveau local que les interlocuteurs sociaux sont importants pour les jeunes en voie de radicalisation. En outre, pour les urgences, le numéro national 117 permet de communiquer ses doutes à la police, qui le cas échéant pourrait agir directement. C'est pour ces raisons que le Conseil fédéral a suggéré de rejeter la motion. Le Conseil national a suivi son avis à 110 voix contre 70 avec 4 abstentions. Durant la même semaine, il était possible de lire dans les colonnes du Temps qu'une telle hotline existait. Elle a été mise en place par le conseil central islamique suisse (CCIS), dans le but d'aider les professionnels de l'éducation de différencier l'extrémisme des pratiques religieuses coutumières. Le CCIS distribue depuis mars 2015 des papillons publicitaires pour sa ligne dans les écoles alémaniques. Si les autorités ont dû préciser au public qu'il ne s'agissait pas d'une initiative officielle, elles n'interdisent cependant pas la ligne téléphonique, toute organisation religieuse étant en droit de proposer un tel service.

mise en place d'une ligne téléphonique pour les parents de jeunes en voie de radicalisation

Im November 2014 verabschiedete der Bundesrat den Entwurf eines dringlichen Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda, Islamischer Staat (IS) sowie verwandter Organisationen. Der Entwurf stellte im Wesentlichen die Erhebung der bisherigen Verordnung der Bundesversammlung bzw. der befristeten Bundesratsverordnung auf Gesetzesstufe dar und sollte sicherstellen, dass genannte Organisationen auch nach Ablauf der bis 2014 geltenden Verordnungen verboten bleiben. Der Bundesrat hatte 2001 in Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September mit einer Verordnung Al-Qaïda verboten und damit gegen innen und aussen ein Zeichen setzen wollen. Nachdem die Verordnung dreimal verlängert worden war, wurde sie auf den 1. Januar 2012 in eine bis am 31. Dezember 2014 begrenzte, parlamentarische Verordnung überführt. Mit dem befristeten Bundesgesetz sollte nun das Verbot für weitere vier Jahre gelten. Neben dem Verbot jeglicher Aktivität und Unterstützung der beiden Organisationen im In- und Ausland unterstellte der Entwurf zudem Widerhandlungen gegen das Verbot der Bundesgerichtsbarkeit. Angesichts der im Berichtsjahr politisch angespannten Situation im Nahen Osten wurde das Geschäft als dringlich eingestuft, keine Vernehmlassung durchgeführt und eine parlamentarische Behandlung noch für 2014 beantragt. Im Ständerat wie auch im Nationalrat wurde die Gesetzesvorlage einstimmig und ohne Enthaltung gutgeheissen, auch wenn der Nutzen der Regelung, welcher der Symbolcharakter eines politischen Statements zugesprochen wurde, nicht für alle Ratsmitglieder ersichtlich war. Im Rahmen der Task-Force wurde zudem geprüft, inwiefern ein Ausreiseverbot für potentielle Dschihadisten ein griffiges Instrument darstellen würde. Die Bedrohung, welche von Dschihad-Reisenden ausgeht, war nicht zuletzt aufgrund Berichten aus Nachbarstaaten einer der Hauptpunkte in der öffentlichen Diskussion über die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS). Dies nicht zuletzt weil bekannt wurde, dass der US-Geheimdienst bei der Überwachung von Islamisten in der Schweiz eine bedeutendere Rolle spielte als bisher angenommen. So waren es die USA, die den NDB über Anschlagspläne eines irakischen Trios in der Schweiz informiert hatten.

Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda, Islamischer Staat (IS) sowie verwandter Organisationen
Dossier: Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen

Im November 2014 unterbreitete der Bundesrat seine Botschaft für ein dringliches Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierung Al-Qaïda und verwandter Organisationen sowie der Gruppierung „Islamischer Staat“ und verwandter Organisationen. Die Landesregierung empfand diese terroristisch agierenden Organisationen weiterhin als Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz und der Staatengemeinschaft. Daher sei das Verbot der beiden Gruppierungen auch über das Jahr 2014 hinaus aufrecht zu erhalten. Die Gesetzesvorlage entspricht überwiegend den beiden befristeten Verordnungen, die beide Ende Jahr auslaufen. Verboten sind sämtliche Aktivitäten der Organisationen im In- und Ausland, sowie auch alle Aspekte, die deren materieller oder personeller Unterstützung dienen. Dies umfasst beispielsweise Propagandaaktionen oder die Geldakquirierung sowie das Anwerben neuer Mitglieder. Neu werden auch Widerhandlungen gegen das Verbot der Al-Qaïda der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt und mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen sanktioniert, sofern nicht noch strengere Strafbestimmungen zur Anwendung gelangen. Der Bundesrat sah als einzigen rechtlich einwandfreien Weg, das Verbot über Ende 2014 hinaus lückenlos aufrecht zu erhalten und diesen Erlass auf dem Dringlichkeitsweg zu erwirken. Mit der Dringlichkeitserklärung konnte das Gesetz bereits per 1. Januar 2015 mit einer Gültigkeitsdauer von vier Jahren bis Ende 2018 in Kraft gesetzt werden. Gleichwohl bleibt der Erlass dem fakultativen Referendum vorbehalten. Bereits knapp zwei Wochen nach der Publikation der Botschaft wurde die Vorlage im Ständerat behandelt. Einhellig diskutiert und letztlich auch einstimmig mit 42 Stimmen genehmigt, sorgte die Vorlage nicht für viel Aufsehen. Ständerat Minder (parteilos, SH) liess es sich jedoch nicht nehmen, die sicherheitspolitischen Einschätzungen des Bundesrates zu hinterfragen. Nachdem bereits seit 2001 Gesetze zum Verbot terroristischer Organisationen auf dem Verordnungsweg implementiert und mehrmals verlängert worden seien und der Bundesrat noch Mitte 2014 der letzten, Ende Jahr auslaufenden Verordnung gelassen entgegen gesehen habe, sei nun doch auf dem Dringlichkeitsweg eine neue Vorlage durchzubringen. Minder forderte für befristete Verordnungen und Gesetze eine bessere Überwachung und generell bessere Neubeurteilungen. Dass der vorliegende Gesetzesentwurf in Teilen die bevorstehenden Beratungen über das neue Nachrichtendienstgesetz präjudizieren könnte, wurde nicht als problematisch erachtet. Eintracht herrschte auch in der Volkskammer, die der Vorlage mit 184 Stimmen ebenfalls oppositionslos zustimmte. In weiteren Abstimmungen galt es, die Dringlichkeitsklausel anzunehmen und im Schlussvotum das Gesetz zu verabschieden. Sämtliche Entscheidungen wurden unanim gefällt.

Verbot der Al-Qaïda sowie „Islamischer Staat“

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zeigte sich beunruhigt ob der ihrer Meinung nach fehlenden Distanzierung Schweizer Muslime vom Terror des Islamischen Staates (IS) in der arabischen Welt. Erstaunt reagierte Hisham Maizar, da er sich als Präsident der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) bereits mehrfach öffentlich und explizit von den Gräueltaten distanziert habe. Sukkurs erhielt er unter anderem von Sahïda Keller-Messahli, der Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam. Sie erachtete es als problematisch, eine Gruppe für ein Verbrechen anzuklagen, mit dem diese nichts zu tun habe und verwies darauf, dass nach dem - unter anderem im Namen des Christentums verübten - Breivik-Attentat auch niemand von den Christen verlangt habe, die Tat als Religionsgemeinschaft öffentlich zu verurteilen. Stellung nahm hingegen der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS), dessen Präsident Nicolas Blancho in einem auf der Homepage des IZRS veröffentlichen Video erklärte, jegliche Gewaltakte gegen Personen nicht-muslimischen Glaubens seien "absolut verboten". Dies wiederum stiess den anderen muslimischen Verbänden sauer auf: Der IZRS betreibe reine Propaganda. Die schweigende Mehrheit müsse sich doch stärker positionieren, um die Plattform nicht dem IZRS zu überlassen, hiess es beispielsweise beim Forum für einen fortschrittlichen Islam. Sowohl die FIDS als auch die Koordination Islamischer Organisationen Schweiz (KIOS) grenzen sich klar vom von Salafisten geprägten IZRS ab.

fehlenden Distanzierung vom Terror des Islamischen Staates (IS)

Im Mai 2014 kommunizierte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in seinem Lagebericht zur Sicherheit des NDB 2014 seine aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsgefährdungen in der Schweiz. Dabei hob er die vergleichsweise stabile und ruhige sicherheitspolitische Situation hervor. Die Schweiz sei weiterhin kein prioritäres Ziel dschihadistisch motivierter Anschläge. Im Brennpunkt des Lageradars lägen die Wirtschaftsspionage und die Spionage gegen sicherheitspolitische Interessen der Schweiz.

Lagebericht zur Sicherheit des NDB 2014

Im Februar 2014 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum neuen Nachrichtendienstgesetz zuhanden des Parlaments. Diese Vorlage sollte in Ablösung der bisherigen Zweiteilung in das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) und das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) eine gesamteinheitliche, formalgesetzliche Grundlage für den zivilen Nachrichtendienst der Schweiz (Nachrichtendienst des Bundes, NDB) schaffen. In Reaktion auf die in der Vernehmlassung geäusserte Kritik verzichtete der Bundesrat auf die Erstellung einer separaten Verfassungsgrundlage für den Nachrichtendienst, erweiterte die kantonalen Aufsichtsrechte zur Vermeidung von Aufsichtslücken und präzisierte die Zusammenarbeit mit den Kantonen. An der Kabelaufklärung wurde jedoch festgehalten. Um einer erneuten Fichen-Affäre vorzubeugen, sah der Entwurf eine Abkehr von der Unterscheidung zwischen Bedrohungen aus dem Ausland und dem Inland vor. Vielmehr sollte die Grenze künftig zwischen gewalttätigem Extremismus mit Bezug zur Schweiz und den übrigen Bedrohungsfeldern – wie Terrorismus – und damit verbundenen Aufgaben gezogen werden. Betreffend die jährlich durch den Bundesrat festgelegten gewalt-extremistischen Gruppierungen sollten sodann sowohl die Datenbeschaffung als auch die Datenhaltung strengeren Auflagen bezüglich Grundrechtseingriffen unterliegen und genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen gar nicht erst zur Anwendung kommen.

Nur in den Bereichen Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst, Proliferation und Angriffe auf kritische Infrastrukturen oder zur Wahrung weiterer wesentlicher Landesinteressen sollte das bestehende Instrumentarium durch besondere Beschaffungsmittel wie die ausgebaute Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und den Einsatz von technischen Überwachungsgeräten im privaten Bereich ergänzt werden. So sollte der Nachrichtendienst u.a. die Erlaubnis erhalten, in Computer einzudringen. Diese Massnahmen sollten aber nur mit Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts und des Chefs des VBS zur Anwendung kommen.

Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) äusserte sich in seinem 21. Tätigkeitsbericht kritisch zum Gesetzesentwurf, da dieser eine Erweiterung der Zugriffsmöglichkeiten durch den Nachrichtendienst vorsehe. Nachdem die Sicherheitskommission des Nationalrates die Beratung der Gesetzesvorlage zuerst vertagt hatte, um die Antwort des Bundesrates auf die Fragen der Geschäftsprüfungsdelegation abzuwarten, sprach sie sich im August deutlich für das neue Nachrichtendienstgesetz aus. Sie brachte hingegen auch einige Ergänzungen an. Zum einen sollte der Bundesrat Organisationen und Gruppierungen verbieten können, ohne auf Notrecht zurückzugreifen. Zum anderen sollte die Rolle des EDÖB gestärkt werden. Während die Exzesse der NSA und die Affäre Giroud zuerst die Gegner des neuen Nachrichtendienstgesetzes begünstigten, kamen die Berichte über einen mutmasslichen Anschlag einer Zelle des Islamischen Staates (IS) in der Schweiz den Befürwortern entgegen.

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Mit Blick auf Dschihad-Reisende beschloss das VBS das Fahndungsprogramm P4 in modifizierter Form weiterzuführen. P4 war das Nachfolgeprojekt des Programms Fotopasskontrolle (Fotopass), welches im Kalten Krieg als Mittel zur Spionageabwehr Schweizer Bürger, die nach Osteuropa reisten, präventiv überwachte. Infolge des Fichen-Skandals wurde die Überwachung auf Angehörige ausgewählter Staaten, sogenannter „Bedrohungsherde“, eingeschränkt. 2010 hatte die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) die Einstellung des Programms Fotopass nahegelegt, worauf der Bundesrat ein Nachfolgeprojekt in Aussicht gestellt hatte. Von dessen Zweckmässigkeit nicht überzeugt, forderte die GPDel 2013 erneut einen Verzicht auf das präventive Fahndungsprogramm. Im Januar 2014 wurde nun bekannt, dass das VBS aufgrund der Bedrohung durch den Dschihad an der Kollektivfichierung festhalten will. Jedoch werde die Zahl der Zielländer reduziert und die Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten würden stark eingeschränkt.

Fotopass

In der E-Government-Strategie des Bundes nahm der Bundesrat eine Anpassung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG) vor, wonach beim Verfahren für die Identitätskartenbeantragung bei der Wohnsitzgemeinde bis Ende 2014 von den Papierformularen auf ein elektronisches Verfahren umzustellen ist. Eine weitere Anpassung betraf das Recht der Polizei, bei einer Verlustmeldung eines Ausweisdokuments die Gesichtsbilder in der Datenbank einzusehen. Damit beinhaltet die Verordnungsanpassung zugleich auch die Umsetzung einer 2013 überwiesenen Motion Geissbühler (svp, BE).

Anpassung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige

Die beschlossene Revision des Geldwäschereigesetzes stellte nur einen ersten Schritt dar, auf den die Umsetzung weiterer GAFI-Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei, der Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen folgen, die unter anderem auch Steuerdelikte thematisieren werden. Im Dezember 2013 verabschiedete der Bundesrat eine entsprechende Botschaft. Der Entwurf sah Anpassungen in folgenden sieben Themenbereichen vor: Transparenz von juristischen Personen und Inhaberaktien, Pflichten von Finanzintermediären, Klärung des Begriffs der politisch exponierten Personen (PEP), Qualifizierung von schweren Steuerdelikten als Vortat zur Geldwäscherei, Verbot von Barzahlungen von über CHF 100'000, Stärkung der Wirksamkeit von Verdachtsmeldungen und schliesslich Sanktionen im Bereich der Terrorismusfinanzierung. Die Vorlage wird im kommenden Jahr in den Räten behandelt werden.

Revision des Geldwäschereigesetzes (BRG 13.106)
Dossier: Geldwäschereigesetz

Am 9. Oktober 2013 richtete der Bundesrat seine Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt sowie des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen an die Bundesversammlung. Das internationale Abkommen, welches das internationale Strafrechtsregime an die heutigen Sicherheitsbedürfnisse der Zivilluftfahrt anpassen will, um insbesondere zur Terrorismusprävention und -bekämpfung neue Mittel zur Verfügung zu stellen, wurde bereits 2010 in Beijing verabschiedet. Das Abkommen ist mit dem geltenden Schweizer Recht vereinbar und bedingt keine Änderung von geltenden Gesetzen. Der Bundesrat beantragte der Bundesversammlung, dem Abkommen zuzustimmen. Der Nationalrat entscheidet in der Frühlingssession 2014 darüber.

Übereinkommen über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen in der internationalen Zivilluftfahrt (13.082)

Nachdem die Motion «Die UNO untergräbt das Fundament unserer Rechtsordnung» von Dick Marty (fdp, TI) 2010 angenommen worden war, beantragten die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte in der Herbstsession 2013 eine Fristverlängerung um ein Jahr. Nationalrat Marty hatte vom Bundesrat verlangt, dem UNO-Sicherheitsrat mitzuteilen, dass die Schweiz die Sanktionen, die gegen natürliche Personen im Rahmen der Terrorbekämpfung beschlossen werden, nicht mehr umsetzen werde. Die Grundrechte derartiger Personen würden ansonsten stark eingeschränkt, ohne dass die Betroffenen ein Einsichts- oder Rekursrecht hätten. Laut Kommissionssprecherin Keller-Sutter (fdp, SG) sei die APK-SR zum Schluss gekommen, dass das Anliegen der Motion aufrecht erhalten werden müsse, auch wenn bereits Veränderungen am Sanktionensystem des UNO-Sicherheitsrats vorgenommen worden seien. Diesem Antrag kamen beide Kammern stillschweigend nach, womit die Motion ein weiteres Jahr ihre Gültigkeit behielt.

In den darauffolgenden Jahren wiederholten sich derartige Verlängerungsanträge aufgrund der anhaltenden Relevanz des Themas sowohl im National-, wie auch im Ständerat. In der Herbstsession 2016 begründete Daniel Jositsch (sp, ZH) den erneuten Antrag der APK-SR damit, dass die Kommission die Stossrichtung der Motion zwar für richtig empfinde, die vorgeschlagene Massnahme aber nicht «der Weisheit letzter Schluss» sei und deshalb eine vertiefte Auseinandersetzung nötig sei.

In der Frühjahrssession 2019 wurde die Behandlungsfrist des Geschäfts erneut von beiden Räten verlängert. Ständerat Filippo Lombardi (cvp, TI) hob im Namen der APK-SR die Erfolge der Motion hervor, insbesondere die Schaffung des Büros der Ombudsperson im Jahr 2009. Dadurch wurde es Personen, welche auf einer schwarzen Liste stehen, möglich, ein Gesuch um Streichung einzureichen. Laut Lombardi wolle man sich weiterhin für die Effizienz und die Legitimität aller UNO-Sanktionsregime einsetzen und benötige daher mehr Zeit.

Non-application des sanctions de l'ONU dans le cadre de la lutte contre le terrorisme (Mo. 09.3719)

Der Zugriff auf das 2010 eingeführte Informationssystem Ausweisschriften (ISA) soll gelockert werden. Im Ständerat konnte sich ein Kommissionsminderheitsantrag mit 21 zu 15 Stimmen für die Überweisung einer Motion Geissbühler (svp, BE) durchsetzen. Die Motion forderte, dass die Polizeibehörden einen leichteren Zugang zu den im Informationssystem gespeicherten Fotos haben. Der Bundesrat hatte 2009 aufgrund der im Rahmen der Referendumsabstimmung zum neuen Ausweisgesetz (AwG) in der Bevölkerung geäusserten Bedenken explizit den Zugriff auf die Datenbank für Fahndungszwecke ausgeschlossen. In der kleinen Kammer setzte sich jedoch die Meinung durch, dass die Praxis einen Abbau der Zugangshürden zum ISA notwendig mache.

Informationssystem Ausweisschriften (ISA) (Mo. 10.3917)

Les sanctions contre le terrorisme ont fait l’objet d’une initiative au Conseil de sécurité de l’ONU. La Suisse et 10 autres Etats ont proposé au Conseil de sécurité de renforcer la protection des droits de l’homme dans le cadre des sanctions imposées contre Al-Qaida. Selon les initiateurs, la mise en œuvre d’une meilleure protection des droits de l’homme passe par un renforcement du rôle du Bureau du médiateur auquel s’adressent les personnes touchées par les sanctions.

Sanctions onusiennes contre le terrorisme

Der Bundesrat hat im September das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus unterzeichnet. Dieses sieht vor, dass auch vorbereitende Handlungen, wie das Anwerben und Ausbilden von Terroristen und die öffentliche Aufforderung zu terroristischen Handlungen, bestraft werden. Dafür muss in der Schweiz allenfalls eine Strafbestimmung eingeführt werden, die das Vorfeld einer geplanten terroristischen Straftat abdeckt. Das EJPD wird eine Botschaft für die Umsetzung des Übereinkommens ausarbeiten.

Terrorismus und organisierte Kriminalität: Übereinkommen des Europarates und Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums (BRG 18.071)
Dossier: Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit
Dossier: Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus / Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen organisierte Kriminalität

Das 2009 nur knapp angenommene Referendum über die Einführung biometrischer Pässe war der Auslöser von fünf parlamentarischen Initiativen und einer Standesinitiative des Kantons Thurgau (10.308), welche einerseits die Möglichkeit einer nichtbiometrischen Identitätskarte erhalten und andererseits die Einrichtung einer zentralen Datenbank verhinderten wollten. Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR; Pa.Iv. 09.439) und der Standesinitiative Thurgau im vergangenen Jahr wurde der erste Teil dieser Forderung erfüllt. Die Frage nach einer zentralen Datenbank blieb jedoch weiterhin ungeklärt. Deshalb gab der Nationalrat den vier verbleibenden parlamentarischen Initiativen 2011 Folge. Die Kommission des Ständerates beantragte 2012 ihrem Rat erfolgreich die Ablehnung der vier Initiativen, nachdem die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sie in einem Brief vom 6. Januar 2012 darauf hingewiesen hatte, dass der Verzicht auf eine zentrale Datenbank finanziellen Mehraufwand wie auch Sicherheitsprobleme mit sich brächte.

Identitätskarte Datenbank

Den Themenkreis der Grundrechte und des Staatsschutzes (Äussere und Innere Sicherheit gemäss Art. 185 BV) tangierte der Entwurf einer Verordnung der Bundesversammlung über das Verbot der Gruppierung Al-Qaïda und verwandter Organisationen. Der Bundesrat richtete die entsprechende Botschaft im Mai an die Räte. Al-Qaïda ist in der Schweiz seit den Anschlägen vom 11. September 2001 verboten. In der Form einer auf drei Jahre befristeten, notrechtlichen Verordnung erlassen, war das Vebrot seither regelmässig erneuert worden. Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Wahrung von Demokratie, Rechtsstaat und Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen Anfang 2011 wurde das Verfahren für vom Bundesrat erlassene befristet gültige Verordnungen geändert. Für eine solche muss nun innerhalb von sechs Monaten ein Gesetzesentwurf vorliegen oder sie muss in eine (auf drei Jahre befristete) Verordnung der Bundesversammlung überführt werden. Da der Bundesrat ein allgemeines Verbot von Al-Qaïda ablehnte, wählte er die Überführung der bisherigen Regelung in eine Verordnung der Bundesversammlung. Diskussionslos und ohne Gegenantrag traten beide Räte auf das Geschäft ein und stimmten dem Bundesratsentwurf jeweils einstimmig zu. Auch die Schlussabstimmungen passierte die Verordnung einstimmig und ohne Enthaltung.

Verbot der Gruppierung Al-Qaïda und verwandter Organisationen Verordnung der Bundesversammlung

2009 wurden vier weitere parlamentarische Initiativen eingereicht, die im Grunde dasselbe Anliegen hatten: Erstens sollen sich die Bürger zwischen der herkömmlichen und einer biometrischen Identitätskarte entscheiden können. Zweitens soll auf eine zentrale Datenbank zur Speicherung der Daten verzichtet werden. Sowohl die Initiative Hodgers (gp, GE) (09.435), als auch die parlamentarische Initiative Marra (sp, VD) (09.431) forderten eine dahingehende Änderung des Ausweisgesetzes. Nach dem die Initiativen von der SPK-SR, im Gegensatz zur SPK-NR, zur Ablehnung empfohlen wurden, hat der Nationalrat ihnen Folge gegeben. Der Ständerat wird in der Frühjahrssession 2012 über die zwei parlamentarischen Initiativen entscheiden. Ein identisches Schicksal widerfuhr den parlamentarischen Initiativen der SVP-Fraktion des Nationalrates. Die Erste (09.440) wollte mit einer Änderung des Ausweisgesetzes verhindern, dass der Bundesrat weitere Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip unterstellen kann. Dieser Vorstoss ist durch die parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) erfüllt worden. Die Zweite (09.441) forderte den Verzicht auf eine zentrale Datenbank auf eidgenössischer Ebene zur Speicherung biometrischer Daten. Beide wurden Anfang Dezember im Nationalrat angenommen.

Identitätskarte Datenbank

Die Einführung der biometrischen Pässe nach der Referendumsabstimmung über die Änderung des Ausweisgesetzes im Jahr 2009 war Auslöser von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen. In Umsetzung einer 2010 angenommenen parlamentarischen Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR), welche den Bezug von herkömmlichen Identitätskarten sichern wollte, wurde ein Entwurf über die Änderung des Ausweisgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. In der Sommersession 2011 wurde die Änderung des Gesetzes in der Schlussabstimmung sowohl in der grossen wie auch in der kleinen Kammer einstimmig angenommen. Somit bleibt die herkömmliche ID im Angebot.

Identitätskarte Datenbank

Die parlamentarische Initiative wurde zusammen mit einer Standesinitiative des Kantons Thurgau behandelt, welche verlangte, dass auch nach dem Inkrafttreten der 2009 beschlossenen Änderung des Ausweisgesetzes noch während zweier Jahren, Identitätskarten ohne Datenchip wie bisher bei den Wohnsitzgemeinden beantragt werden können. Nachdem der Initiative bereits 2010 Folge gegeben wurde, war auch diese Änderung des Ausweisgesetzes in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden. So können die Kantone die Wohnsitzgemeinden ermächtigen, Anträge auf die Ausstellung von Identitätskarten ohne Chip entgegenzunehmen.

Identitätskarte Datenbank

Der Bundesrat legte dem Parlament einen Entwurf einer Verordnung der Bundesversammlung vor, mit der die Gruppierung Al-Qaïda und mit ihr verwandte Organisationen nach Ablauf der momentan geltenden Verordnung des Bundesrates weiterhin verboten werden können. Der Bundesrat hatte bereits 2001 eine solche Verordnung erlassen, die 2003, 2005 und 2008 verlängert worden war. Jetzt sollte das Verbot in eine auf drei Jahre befristete Verordnung der Bundesversammlung überführt werden.

Al-Qaïda

Nach dem Ständerat im Vorjahr genehmigte auch der Nationalrat das Eurojust-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Dieser Vertrag regelt die Kooperation auf dem Gebiet der Justiz und insbesondere die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Ermittlungen und Strafverfolgungen. Explizit festgeschrieben ist auch der Umgang mit sensiblen, personenbezogenen Daten. Das Vertragswerk legt insbesondere die Zusammenarbeit bei schwerer Kriminalität fest, so beispielsweise bei Terrorismus, Menschenhandel, Drogenschmuggel, Geldwäscherei oder kriminellen Organisationen. Eine Minderheit Schwander (svp, SZ) stellte bei den Beratungen in der grossen Kammer den Antrag auf Nichteintreten. Begründet wurde dieser mit der unklaren Anwendung des Gesetzes beim Datenaustausch; so sei nicht eindeutig, welche Daten übermittelt werden müssten. Ebenso sollte nach Ansicht der Minderheit dieser Informationsaustausch nach wie vor ausschliesslich über die verfahrensmässig geordnete Rechtshilfe in Strafsachen abgewickelt werden. Dem entgegnete Bundesrätin Simonetta Sommaruga, dass das Abkommen eine effizientere Zusammenarbeit erlaube – was in Fällen schwerer Kriminalität oftmals entscheidend sei. Zudem fügte sie an, dass die Schweiz bei den konkreten Einzelfällen das Vertragswerk nur anwenden würde, wenn es das Schweizer Gesetz zulasse. Der Nationalrat folgte der Argumentation der Justizministerin und stimmte dem Abkommen zu. Einzig die SVP-Fraktion votierte dagegen.

Eurojust-Abkommen
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) meldete, dass die seit Mai 2010 erhältliche Suisse-ID auf Kurs sei. Bis Ende 2010 sind mehr als 271'000 elektronische Identitätsnachweise bestellt worden. Die Suisse-ID ermöglicht den Identitätsnachweis im elektronischen Verkehr mit Geschäften und Behörden sowie die elektronische Unterschrift.

Suisse-ID

Die Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über die Einführung biometrischer Pässe hatte noch im Jahr 2009 verschiedene Vorstösse provoziert, die in eine parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats gemündet hatte. Nachdem sich die ständerätliche Schwesterkommission kritisch geäussert hatte, besserte die SPK-NR den Vorschlag nach und schickte schliesslich eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung, die eine parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) sowie eine Standesinitiative des Kantons Thurgau mitberücksichtigt. Konkret soll das Ausweisgesetz derart geändert werden, dass nach wie vor auch Identitätskarten ohne Chip zur Speicherung biometrischer Daten erhältlich sind. Gleichzeitig sollen die Kantone selber entscheiden können, ob sie den Antrag und den Bezug von Identitätskarten weiterhin auf Gemeindeebene regeln wollen.

Identitätskarte Datenbank

Le Conseil des Etats a approuvé l’accord avec l’unité de coopération judiciaire de l’UE Eurojust visant au renforcement de la coordination et de la coopération entre les autorités pénales des pays concernés dans la lutte contre le terrorisme, la participation à des organisations criminelles, la traite des êtres humains, le trafic illicite de stupéfiants, les escroqueries, les fraudes et le blanchiment d’argent. Le Conseil fédéral a estimé indispensable d’institutionnaliser cette collaboration dans un but de transparence et de sécurité du droit.

Eurojust-Abkommen
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit

Le Conseil national a adopté par 79 voix contre 31 une motion Marty (plr, TI) acceptée par le Conseil des Etats l’année précédente et chargeant le Conseil fédéral d’informer le Conseil de sécurité de l’ONU que la Suisse n’appliquerait plus les sanctions prises à l’encontre de personnes physiques sur la base des résolutions adoptées au nom de la lutte contre le terrorisme. L’opposition est venue de la majorité du groupe PDC et d’une minorité du groupe radical, tandis que la grande majorité de l’UDC s’est abstenue.

Non-application des sanctions de l'ONU dans le cadre de la lutte contre le terrorisme (Mo. 09.3719)