Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Pass
  • Terrorismus

Akteure

Prozesse

  • Gesellschaftliche Debatte
6 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Wenige Tage nach den Schlussabstimmungen in den eidgenössischen Räten gaben die SP und die Grünen bekannt, das bereits länger angekündigte Referendum gegen die E-ID zu unterstützen. Dieses richtet sich nicht gegen die E-ID selbst, aber gegen deren Vertrieb durch Private, wie ihn das Gesetz vorsieht. Umfragen zufolge bevorzugten grosse Teile der Bevölkerung eine rein staatliche E-ID – gemäss der jüngsten Erhebung des Digital Democracy Lab der Universität Zürich sogar 82 Prozent der Befragten, und zwar über alle Parteien und Altersgruppen hinweg. Lanciert wurde die Unterschriftensammlung am 8. Oktober 2019 von einem Komitee um die Digitale Gesellschaft, die Kampagnenplattformen Wecollect und Campax sowie den Verein PublicBeta. So sprach Daniel Graf von Wecollect gegenüber dem Tages-Anzeiger auch von einer «Bürgerinitiative», zeigte sich aber dennoch erfreut über die Unterstützung zweier etablierter Parteien. Vonseiten der SP und der Grünen wurde indes klargemacht, dass das Referendum gegen die E-ID derzeit nicht die erste Priorität geniesse; bei der SP liege diese auf dem Referendum gegen die höheren Kinderabzüge, bei den Grünen auf jenem gegen das neue Jagdgesetz, berichtete der Tages-Anzeiger. Neben den bisher Genannten zählten zudem die Piratenpartei, der VPOD, die Internet Society Switzerland, Grundrechte.ch sowie mehrere Organisationen für Senioreninteressen zu den Unterstützern. Nicht am Referendum beteiligen wollte sich hingegen die Stiftung für Konsumentenschutz, die sich während der parlamentarischen Beratung ebenfalls für eine staatliche E-ID eingesetzt hatte. Man sei zwar nicht glücklich mit der privaten Lösung, liess die Stiftung in der NZZ verlauten, aber das Parlament habe das Gesetz, auch auf Intervention der Stiftung hin, in zentralen Punkten entscheidend verbessert.

E-ID-Gesetz
Dossier: Elektronische Identität

Wenn man im Spätsommer der Landstrasse entlang fährt und über Kilometer hinweg eine willkürliche Aufreihung meist fremder Gesichter entdeckt, wird auch den politisch Uninteressierten bewusst, dass der nationale Wahlherbst vor der Türe stehen muss. Auch im Herbst 2019 war dieses Spektakel schweizweit deutlich zu sehen. Die Parteien und ihre Kandidatinnen und Kandidaten warben fleissig für sich und ihre Anliegen – mal originell, mal weniger, aber immer mit dem Bisschen «je ne sais quoi», das der Politik eben inhärent ist. Bisweilen schreckten einige auch nicht vor einer ordentlichen Portion Provokation zurück, so beispielsweise die SVP mit ihrem im August publizierten, wurmstichigen Apfel-Plakat oder die CVP mit ihrer Online-Kampagne, mit der sie offensichtlich gegen die anderen Parteien schoss.
Da in einem demokratisch konsolidierten Land wie der Schweiz die Meinungsäusserungsfreiheit einen hohen Stellenwert geniesst und nach Möglichkeit auch eine harte politische Auseinandersetzung über heikle Themen ermöglicht werden soll, gibt es in der Schweiz kaum rechtliche Grundlagen, die gezielt den Wahl- bzw. Abstimmungskampf regeln. Dies wurde knapp drei Wochen vor den Wahlen deutlich, als es ein prominenter Akteur, der mit Parteipolitik im eigentlichen Sinne nur wenig zu tun hat, mit einer Plakat-Aktion in die Medien schaffte: das «Egerkinger Komitee» mit seinem prominentesten Vertreter Walter Wobmann (svp, SO). In einer Nacht-und-Nebel-Aktion wurden in verschiedenen Schweizer Städten und auf den Social-Media-Accounts des Komitees unzählige Wahlplakate aufgehängt und aufgeschaltet, auf denen jeweils das Konterfei vier prominenter FDP-Exponenten zu sehen war: Parteipräsidentin Petra Gössi (SZ), Fraktionschef Beat Walti (ZH), Nationalrätin Christa Markwalder (BE) sowie Nationalrat Christian Wasserfallen (BE). Betitelt wurde das Ganze mit dem Slogan: «Die FDP schützt radikale Islamisten in der Schweiz – Wollen Sie solche FDP-Mitläufer wirklich wählen?» Stein des Anstosses war eine nur wenige Wochen zuvor in der Herbstsession abgelehnte Motion der SVP-Fraktion zur Bekämpfung der Ausbreitung eines radikalen Islams in der Schweiz, die auch dank grosser Unterstützung der FDP-Fraktion zu Fall gebracht worden war.
Die FDP-Spitze liess diesen Angriff nicht auf sich sitzen und zog die Angelegenheit einen Tag nach Bekanntwerden vor das Bezirksgericht Andelfingen (ZH), dem Sitz des Egerkinger Komitees. Dort suchte sie, wie in diversen Medien berichtet wurde, um Erlass eines Superprovisoriums (einer ohne Anhörung der Gegenpartei erlassenen vorsorglichen Massnahme) an, weil sich die anvisierten Personen in ihrer Persönlichkeit verletzt fühlten, u.a. im Recht auf das eigene Bild. Petra Gössi liess im «Blick» verlauten, sie lasse sich nicht unterstellen, radikale Islamisten zu schützen; vielmehr sei die Motion der SVP «reine Symbolpolitik, die nicht umsetzbar gewesen wäre oder gar nichts gebracht hätte», gewesen. Das Gericht bestätigte zwei Tage nach dem Ansuchen die superprovisorische Verfügung und forderte das Komitee auf, die Plakat- und Social-Media-Anzeigen innert 24 Stunden zu entfernen. Komme es dieser Aufforderung nicht nach, würden Bussen in Höhe von CHF 10'000 verhängt und auch für weitere geplante Veröffentlichungen zusätzlich erhoben werden. Wobmann und sein Komitee – oder wie es der Tages-Anzeiger betitelte: die «SVP-Kampftruppe» – ignorierten das Gerichtsurteil aber gänzlich und liessen nonchalant verlauten: «Wir entfernen die Plakate sicher nicht.» Gemäss Wobmann handle es sich bei diesem Urteil lediglich um einen politischen Entscheid; er sprach gar von «Zensur». Zudem sei die Plakat-Kampagne sowieso lediglich auf den Zeitraum einer Woche beschränkt gewesen und werde bereits am Montag nach dem Urteil enden. Des Weiteren sei das Entfernen innert 24 Stunden gar nicht möglich – was wiederum von der verantwortlichen Plakatgesellschaft Clear Channel so nicht bestätigt wurde.
In der Wochenendpresse wurde dann tatsächlich eine Wende im Plakat-Krimi kundgetan: Das Egerkinger Komitee wolle doch dem «Gericht gehorchen» und habe Clear Channel einen entsprechenden Auftrag erteilt, wie der Tages-Anzeiger informierte. Die gesetzte Frist von 24 Stunden reiche zum Entfernen der Plakate zwar nicht, liess die Plakatgesellschaft verkünden, man werde diese aber auf Kosten des Komitees frühzeitig überkleben. Weshalb es nun doch zum Umschwung kam, wollte Wobmann den Medien nicht mitteilen. Stattdessen hatte sich in der Zwischenzeit eine andere Politgrösse zur Plakataktion geäussert: SVP-Übervater Christoph Blocher. Im Gespräch auf «Teleblocher» antwortete er auf die Frage, was er denn von diesem Urteil halte, lediglich mit einem Lachen und meinte: «Da habe ich nur gelacht.» Es sei eben schon etwas «komisch», wenn das Gericht ein solches Urteil fälle, da sich die genannten Politikerinnen und Politiker doch lediglich gegen einen vermeintlichen Rufschaden wehrten, den sie durch ihr Abstimmungsverhalten grundsätzlich selbst zu verschulden hätten. In Rezitation des ehemaligen Deutschen Bundeskanzlers Helmut Schmidt, meinte er hierzu mit einem verschmitzten Unterton: «Wer den Dampf nicht erträgt, soll nicht in die Küche gehen.» Der Frage, was er denn vom Plakat selbst halte, wich er aus und betonte, dass er selbst mit dieser Kampagne nichts zu tun habe, gar erst über die Medien davon erfahren habe. Den Schritt, den das Komitee gegangen sei, empfand er jedoch als «mutig».

Stopp der Ausbreitung des radikalen Islams in der Schweiz! - Plakataktion des Egerkinger-Komitees
Dossier: Stopp der Ausbreitung des radikalen Islams in der Schweiz!
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession 2019 den vom Bundesrat eingeschlagenen Weg in Richtung E-ID fast unverändert weitergegangen war, wurde in den Medien diskutiert, ob die E-ID, wenn sie wie im Gesetzesentwurf vorgesehen von privaten Anbietern herausgegeben wird, auf genügend Vertrauen in der Bevölkerung stossen werde. In diesem Zusammenhang wurden vor allem Datenschutzbedenken vorgebracht, da der private Herausgeber der E-ID auch über deren Nutzung Bescheid wüsste. Da diese Daten mit erheblichem Missbrauchspotenzial behaftet sind, wurde angezweifelt, dass die Schweizerinnen und Schweizer diese in die Hände von privaten Anbietern legen wollten. Um aufzuzeigen, «dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung nicht hinter einer E-ID steht, die von privaten Firmen herausgegeben wird», so Daniel Graf gegenüber der NZZ, lancierten Grafs Politikplattform Wecollect, die Stiftung für Konsumentenschutz und die Digitale Gesellschaft eine repräsentative Umfrage.
Ebendiese Umfrage förderte Ende Mai zutage, dass das Konzept des Bundesrates mit den privaten Identity Providern bei der Schweizer Stimmbevölkerung durchfällt. 87 Prozent der 973 Befragten wünschten sich, die E-ID solle vom Staat herausgegeben werden, wohingegen sich nur 2 Prozent für die privatwirtschaftliche Lösung aussprachen. 75 Prozent der Befragten haben in Bezug auf den Datenschutz das grössere Vertrauen in den Staat als in private Anbieter; gemäss Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS, bestehe bei privaten Unternehmen die Gefahr, dass sie die persönlichen Daten für kommerzielle Zwecke nutzten. Die Allianz aus Konsumentenschutzorganisationen, der Digitalen Gesellschaft, dem Verein Public Beta und der Plattform Wecollect erhoffte sich, mit diesen Ergebnissen den Ständerat unter Druck zu setzen, die Gesetzesvorlage in der bevorstehenden Sommersession an den Bundesrat zurückzuweisen, damit dieser ein neues Konzept erarbeite.
Die RK-SR befasste sich in der Zwischenzeit mit dem Gesetz, lehnte einen entsprechenden Rückweisungsantrag ab und unterstützte einstimmig die Einsetzung einer unabhängigen Aufsichtskommission (Eidcom, nach dem Vorbild der Comcom), die anstatt der vom Bundesrat vorgesehenen Verwaltungsstelle mit der Anerkennung und Überwachung der privaten Identity Provider betraut werden soll. Hinter diesem bereits im April vom Präsidenten der Swiss Data Alliance ins Spiel gebrachten Vorschlag steht die Hoffnung, die unabhängige Kontrollstelle möge das Vertrauen der Bevölkerung in die von Privaten angebotene E-ID stärken. David Basin, Leiter der Gruppe für Informationssicherheit an der ETH Zürich, und der Kryptologe Jan Camenisch kritisierten in der NZZ unterdessen, dass das Gesetz keine Mindeststandards für den Datenschutz festlege. Ihrer Einschätzung nach wäre es technisch gesehen sogar möglich, die E-ID so zu realisieren, dass die privatwirtschaftlichen Anbieter gar keine Kenntnis davon erlangen, wann und wo die E-ID zum Einsatz kommt. Da so gar keine Nutzungsdaten anfielen, könnten diese auch nicht gehackt oder weiterverkauft werden, was dem Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer zuträglich sein sollte. Ob man das Referendum ergreifen werde, sollte sich die privatwirtschaftliche Lösung im Parlament letztlich durchsetzen, liess die Gegner-Allianz vorerst noch offen.

E-ID-Gesetz
Dossier: Elektronische Identität

Im Jahr 2016 rückten Dschihad-Reisende wiederholt in den Fokus der Medien. Laut dem NDB kehrte im Jahr 2016 eine Person nach ihrer Ausreise in ein dschihadistisches Kampfgebiet in die Schweiz zurück. Dazu kommen mindestens drei Personen, welche kurz vor bzw. nach ihrer Abreise nach Syrien zum Islamischen Staat (IS) angehalten wurden. Zudem wurden 2016 laut Medienberichten strafrechtliche Verfahren gegen vier zurückgekehrte Dschihad-Reisende aufgenommen. Im Fall einer Person wurde das erste rechtskräftige Urteil wegen einer Dschihad-Reise gesprochen. Zu Beginn des Jahres 2016 hallte in den Medien überdies die Heimkehr zweier Winterthurer Jugendlicher aus dem syrischen Kampfgebiet nach.
Dschihad-Rückkehrende und die Gefahren, die von ihnen ausgehen können, wurden auch im Lagebericht des NDB und im Bericht zur Sicherheitspolitik des Bundesrats thematisiert. Insbesondere der Lagebericht des NDB stiess auf grosses mediales Interesse. In der Pressekonferenz zur Veröffentlichung des NDB-Berichts prognostizierte Markus Seiler, Direktor des NDB, dass bei den Ausreisen Richtung dschihadistisches Kampfgebiet ein Plafond erreicht worden sein könnte, während Dschihad-Rückkehrer und -Rückkehrerinnen eine der relevantesten Bedrohungen für die Sicherheit der Schweiz darstellten. Letztere könnten laut dem NDB an der Planung und Durchführung von Attentaten in der Schweiz oder im Ausland beteiligt sein oder mit ihren Erlebnisberichten neue Mitglieder für den IS rekrutieren.

Angesichts dieser Geschehnisse waren auch die gesetzlichen Grundlagen zum Umgang mit potenziellen, ausgereisten oder zurückgekehrten Dschihad-Reisenden Gegenstand der öffentlichen Debatte. Diskutiert wurden drei Hauptaspekte: die Prävention von Ausreisen beziehungsweise Einreisen, die strafrechtliche Verurteilung von Ausgereisten und die Wiedereingliederung von Zurückgekehrten in die Gesellschaft.
Die Sonntagszeitung erachtete die Lage bezüglich präventiver Massnahmen im Dezember 2016 als unzureichend. So würden beispielsweise die beiden jungen Männer aus Genf, welche im Sommer 2016 von der Polizei wegen dschihadistisch motivierter Ausreise angehalten wurden, zeigen, dass die bestehenden präventiven Strukturen nur bedingt greifen. Die beiden Männer seien beide bereits zuvor polizeilich bekannt gewesen und kurz vor ihrer Abreise von der Polizei vorgeladen worden. In beiden Fällen sei kurz darauf die Ausreise erfolgt. Um solche Ausreisen in dschihadistische Kampfgebiete zu verhindern, sei laut dem Tages-Anzeiger beispielsweise eine regelmässige Meldepflicht bei der Polizei oder das Sperren von Reisedokumenten denkbar. Dabei merkten die Medien jedoch auch an, dass Ausreisesperren Grundrechte verletzen können und in jedem Fall auch Möglichkeiten für Beschwerden und die Berücksichtigung individueller Bedingungen der potenziellen Dschihadreisenden bestehen müssen.
Im Parlament wurde eine Motion für eine gesetzliche Grundlage für eine Ausreisesperre für Dschihadisten und Dschihadistinnen abgelehnt. Bundesrätin Sommaruga verwies dabei aber darauf, dass alternative Präventionsmassnahmen ausgearbeitet würden.
Neben der Ausreise sollte auch die Einreise von Dschihadisten und Dschihadistinnen verhindert werden. So wurde im Verlauf des Jahres gegen 26 Personen mit Bezug zum Dschihad ein Einreiseverbot in die Schweiz verhängt. Medial und politisch kontrovers diskutiert wurde in diesem Zusammenhang die Frage, ob Doppelbürgern und Doppelbürgerinnen, welche für eine fremde Armee oder eine armeeähnliche, ideologisch motivierte Gruppierung gekämpft haben, die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen werden soll.
Die präventive Überwachung und strafrechtliche Verfolgung von Dschihadisten und Dschihadistinnen rückte im Rahmen der Abstimmung zum neuen Nachrichtendienstgesetz im September 2016 in den Fokus. Bundesrat Parmelin warb zum Beispiel an der Pressekonferenz zum Lagebericht des NBD für die Annahme der Vorlage. Ebenso wurden die Möglichkeiten zur besseren Überwachung von potenziellen Dschihadisten und Dschihadistinnen wiederholt als Pro-Argument für das Nachrichtendienstgesetz genannt. Nach der Annahme des Gesetzes an der Urne wurde die Kompetenz, ausreisende, ausgereiste oder zurückgekehrte Dschihadistinnen und Dschihadisten verdeckt im Schengener Informationssystem auszuschreiben, zusätzlich auf das Fedpol ausgeweitet. Das Nachrichtendienstgesetz hatte diese Kompetenz nur dem NDB erteilt.

Gegen die tatsächlich zurückgekehrten Dschihadisten und Dschihadistinnen wurde bisher in jedem Fall ein Strafverfahren eröffnet. Basis dafür war das dringliche Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda, Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen. Erfahrung in der Verurteilung von Dschihadisten und Dschihadistinnen hatte die Bundesanwaltschaft jedoch fast keine. Während zwar rund sechzig Verfahren wegen Verstosses gegen das Verbot von Al-Qaïda und IS offen waren, kam es erst im Juli 2016 zu einer ersten Verurteilung durch das Bundesstrafgericht: Ein 26-Jähriger wurde zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil war laut Le Temps und NZZ wegweisend: Einerseits sei das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda und IS erstmals angewandt worden. Andererseits wurde der Angeklagte bereits vor seiner Ausreise in die Türkei verhaftet und in der Folge angeklagt; somit sei die «deutliche Absicht» – wie sie das Gericht feststellte –, sich in das dschihadistische Kriegsgebiet zu begeben, ausreichend, um entsprechend dem dringlichen Bundesgesetz verurteilt zu werden. Trotz dieser ersten Verurteilung eines Dschihad-Reisenden wurden verschiedene Stimmen für eine Verschärfung und Überarbeitung der Terrorismusstrafnorm laut, welche das 2018 auslaufende dringliche Bundesgesetz ablösen sollte.

Neben Prävention und strafrechtlicher Verfolgung nahm der Aspekt der Resozialisierung der Dschihad-Rückkehrer und -Rückkehrerinnen einen zentralen Platz in der öffentlichen Debatte ein. So wurden zu Beginn des Jahres in der NZZ «Konzepte für die Reintegration der Rückkehrer abseits des Strafrechts» gefordert. Für die gesellschaftliche Wiedereingliederung von Dschihad-Reisenden gebe es gemäss der NZZ keine ausreichenden interkantonalen und bereichsübergreifenden Strukturen. Medien, Experten und Expertinnen sowie die operative Koordination TETRA des Fedpol, welche sich brereichsübergreifend mit dem Tracking von Terroristinnen und Terroristen befasst, forderten die Schaffung eines schweizweiten Kompetenzzentrums für die Deradikalisierung und Resozialisierung von Dschihadisten und Dschihadistinnen. Eine solche Kooperation zwischen Strafbehörden und Fachstellen, die beispielsweise psychologische oder soziale Betreuungsangebote bieten würde, wurde vorerst aber nicht eingerichtet. Einzig auf kantonaler Ebene gab es laut der NZZ bereits verschiedene Fachstellen, die Präventions- und Resozialisierungsarbeit leisteten.

Dschihad-Reisende und -Rückkehrende

Schon bevor das Parlament überhaupt mit der Beratung des neuen Nachrichtendienstgesetzes (NDG) begann, erhitzte der Nachrichtendienst des Bundes und vor allem die Frage, welche Kompetenzen dieser haben soll, die Gemüter. Nach dem Attentat auf Charlie Hebdo in Paris Anfang Januar 2015 dominierten die Angst vor dem Terrorismus einerseits als auch die Angst vor einem Schnüffelstaat andererseits die gesellschaftliche Debatte. Die Befürworter des neuen NDG riefen nach mehr Überwachung zugunsten von mehr Sicherheit und Prävention von allfälligen Terroranschlägen in der Schweiz, während die Gegner Ressentiments zum Fichenskandal wieder aufkochten und die Bürgerschaft ihrer Freiheit beraubt sahen.

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zeigte sich beunruhigt ob der ihrer Meinung nach fehlenden Distanzierung Schweizer Muslime vom Terror des Islamischen Staates (IS) in der arabischen Welt. Erstaunt reagierte Hisham Maizar, da er sich als Präsident der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) bereits mehrfach öffentlich und explizit von den Gräueltaten distanziert habe. Sukkurs erhielt er unter anderem von Sahïda Keller-Messahli, der Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam. Sie erachtete es als problematisch, eine Gruppe für ein Verbrechen anzuklagen, mit dem diese nichts zu tun habe und verwies darauf, dass nach dem - unter anderem im Namen des Christentums verübten - Breivik-Attentat auch niemand von den Christen verlangt habe, die Tat als Religionsgemeinschaft öffentlich zu verurteilen. Stellung nahm hingegen der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS), dessen Präsident Nicolas Blancho in einem auf der Homepage des IZRS veröffentlichen Video erklärte, jegliche Gewaltakte gegen Personen nicht-muslimischen Glaubens seien "absolut verboten". Dies wiederum stiess den anderen muslimischen Verbänden sauer auf: Der IZRS betreibe reine Propaganda. Die schweigende Mehrheit müsse sich doch stärker positionieren, um die Plattform nicht dem IZRS zu überlassen, hiess es beispielsweise beim Forum für einen fortschrittlichen Islam. Sowohl die FIDS als auch die Koordination Islamischer Organisationen Schweiz (KIOS) grenzen sich klar vom von Salafisten geprägten IZRS ab.

fehlenden Distanzierung vom Terror des Islamischen Staates (IS)