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Im Oktober 2023 reichte die RK-SR ein Postulat zur Prüfung einer Kronzeugenregelung ein. In einem Bericht solle der Bundesrat darlegen, welche Vor- und Nachteile die Einführung einer Kronzeugenregelung im Schweizer Straf- und Strafprozessrecht mit sich brächte. Insbesondere solle er dabei die internationale Erfahrung mit solchen Rechtssystemen berücksichtigen. Wie Kommissionssprecher Jositsch (sp, ZH) erläuterte, resultiere dieses Postulat aus einer Anhörung der Bundesanwaltschaft, welche dargelegt habe, dass sie ohne eine Kronzeugenregelung ausserordentliche Schwierigkeiten habe, Ermittlungen gegen die organisierte Kriminalität und Terrorismus durchzuführen. Über die definitive Einführung einer Kronzeugenregelung könne zu einem späteren Zeitpunkt befunden werden, führte Jositsch weiter aus und betonte, dass er persönlich einer solchen bislang immer äusserst kritisch gegenübergestanden habe. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme auf die 2017 abgelehnte Motion Janiak (sp, BL; Mo. 16.3735) und argumentierte analog zu damals, dass die Kronzeugenregelung dem schweizerischen Rechtsstaatsprinzip widerspreche und auch ein Bericht keine weitere Klärung diesbezüglich brächte. Er beantragte daher die Ablehnung der Motion. Mit den gleichen Bedenken äusserten sich im Plenum Beat Rieder (mitte, VS) und Céline Vara (gp, NE) – beide ebenfalls Mitglieder der Rechtskommission –, welche zusätzlich die Übernahme von Rechtspraktiken aus dem angelsächsischen Raum als kritisch betrachteten und unterdessen zum Schluss gelangt waren, das Postulat seie aus diesen Gründen abzulehnen. Der Ständerat folgte jedoch dem Antrag seiner Kommission und überwies das Postulat in der Wintersession 2023 mit 22 zu 16 Stimmen.

Prüfung einer Kronzeugenregelung (Po. 23.4317)

Mit der Veröffentlichung des Berichts «Die Hisbollah und die Schweiz» erachtete der Bundesrat das Postulat Binder-Keller (mitte, AG) zu den Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz als erfüllt und empfahl dessen Abschreibung. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag in der Sommersession 2023 stillschweigend zu.

Bericht über die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz (Po. 20.3650)

Mit der Veröffentlichung des Berichts «Die Hisbollah und die Schweiz» erachtete der Bundesrat ein Postulat Pfister (mitte, ZG; Po. 20.3824) zur Prüfung eines Betätigungsverbots für die Hisbollah in der Schweiz als erfüllt und empfahl dessen Abschreibung. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag in der Sommersession 2023 stillschweigend zu.

Betätigungsverbot der Hisbollah in der Schweiz (Po. 20.3824)

In Erfüllung zweier Postulate Binder Keller (mitte, AG; Po. 20.3650) und Pfister (mitte, ZG; Po. 20.3824) legte der Bundesrat im November 2022 den Bericht «Die Hisbollah und die Schweiz» vor. Der Bundesrat sprach sich im Rahmen des Berichts gegen ein Betätigungsverbot für die Hisbollah in der Schweiz aus. Laut dem Bericht würde die Hisbollah im Falle eines Verbots vermehrt im Untergrund agieren, was Überwachung und Prävention erschweren würde.

Betätigungsverbot der Hisbollah in der Schweiz (Po. 20.3824)

In Erfüllung zweier Postulate Binder-Keller (mitte, AG; Po. 20.3650) und Pfister (mitte, ZG; Po. 20.3824) legte der Bundesrat im November 2022 den Bericht «Die Hisbollah und die Schweiz» vor. Im Zentrum des Berichts standen, wie in den beiden Vorstössen gefordert, die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz sowie die Prüfung eines Betätigungsverbots der Hisbollah in der Schweiz.
Der Bericht zeichnete die Entstehung und die aktuelle Aufstellung der Hisbollah nach und wies eine insgesamt sehr geringe Aktivität in der Schweiz aus. Die Anzahl der Anhängerinnen und Anhänger wurde auf einige Dutzend geschätzt, wobei diese Personen der Hisbollah nicht zwingend ideologisch verbunden seien. Die verschiedenen Institutionen der Hisbollah in der Schweiz nähmen vor allem religiöse Aufgaben wahr, seien aber nicht enger mit anderen islamischen Zentren verbunden. Vereinzelt beteiligten sie sich auch an politischen, teilweise antiisraelischen Aktivitäten. Über die Mittelbeschaffung und -verschiebung der Hisbollah in der Schweiz konnten laut dem Bericht indes keine Kenntnisse gewonnen werden.
Die terroristische Bedrohung durch die Hisbollah schätzte der Bericht für die Schweiz als gering ein. Von der Bundesanwaltschaft sei bisher kein Strafverfahren gegen die Hisbollah oder mit ihr in Verbindung stehende Personen eröffnet worden. Gleichzeitig unterstrich der Bundesrat jedoch, dass die bestehenden Strukturen zur Terrorbekämpfung ausreichend seien, um mögliche terroristische Aktivitäten der Hisbollah in der Schweiz zu erkennen und zu bekämpfen.
Basierend auf diesen Erkenntnissen empfahl die Regierung, von einem Betätigungsverbot für die Hisbollah abzusehen. Ein solches würde sich einerseits negativ auf die diplomatischen und humanitären Bestrebungen der Schweiz im Nahen und Mittleren Osten auswirken. Andererseits würde die Aktivität der Hisbollah durch ein Verbot in den Untergrund verschoben, was Prävention und Eingreifen bei potentiellen terroristischen Aktivitäten erschweren würde. Die Position der Schweiz als neutrale Vermittlerin, beispielsweise zwischen dem Libanon und Ägypten oder zwischen den USA und dem Iran, könnte durch ein Betätigungsverbot für die Hisbollah massgeblich geschädigt werden, mahnte der Bundesrat im Bericht. Mit Blick auf die humanitäre Unterstützung, insbesondere im Libanon, riet die Regierung ebenfalls davon ab, die Trennung zwischen dem politischen und dem militärischen Arm der Hisbollah aufzuheben. Der politische Arm der Hisbollah sei als Regierungsmitglied und Bereitstellerin von Infrastruktur im Libanon eine wichtige Kooperationspartnerin. Der Bundesrat folgerte aus dem Bericht, dass die aktuellen Rechtsinstrumente ausreichten und keine weiteren Massnahmen zu ergreifen seien.

Bericht über die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz (Po. 20.3650)

Mit einem im Dezember 2021 eingereichten Postulat forderte Min Li Marti (sp, ZH) vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Auslegeordnung zur Terrorismus- und Extremismusbekämpfung. Die Postulantin begründete ihren Vorstoss damit, dass die Zuständigkeiten innerhalb der verschiedenen Massnahmen zur Terrorismus- und Extremismusbekämpfung nicht immer klar abgrenzbar seien. Die geforderte Auslegeordnung soll die Zuständigkeiten und rechtlichen Grundlagen für das Fedpol, den NDB und die kantonalen Polizeibehörden klar aufzeigen und so problematische Doppelspurigkeiten, Unklarheiten und Abspracheprobleme verhindern. Der Bundesrat zeigte Verständnis für das Anliegen und beantragte die Annahme des Postulats. Bekämpft wurde das Postulat indes von Andreas Glarner (svp, AG). Zwar stimmte er der Postulantin insofern zu, als allfälligen Lücken und Doppelspurigkeiten in der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung entgegengewirkt werden müsse, er erachtete einen Bericht jedoch nicht als passende Massnahme. Der Nationalrat nahm das Postulat in der Sommersession 2022 mit 134 zu 54 Stimmen ohne Enthaltung an.

Auslegeordnung zur Terrorismus- und Extremismusbekämpfung (Po. 21.4598)

Die SIK-SR verlangte im März 2021 als Ergänzung zum Bundesratsbericht «Professionalisierungsanreize für religiöse Betreuungspersonen» in Erfüllung des Postulats von Maja Ingold (evp, ZH; Po. 16.3314) in einem weiteren Postulat eine Abklärung zur Frage, wie Imame in der Schweiz, die im Rahmen von religiösen Reden «terroristisches oder gewalttätig-extremistisches Gedankengut verbreiten», besser überprüft werden können. Konkret sollen die Vorteile eines Bewilligungsverfahrens für Imame, ein Imam-Register sowie ein Finanzierungsverbot für Moscheen aus dem Ausland geprüft werden. Der Bundesrat empfahl im Mai 2021 die Annahme des Postulats, der Ständerat stimmte dem in der Sommersession 2021 stillschweigend und diskussionslos zu. Wie die SIK-SR in ihrer Medienmitteilung vom März 2021 ausführte, reichte sie gleichzeitig noch ein weiteres Postulat ein, welches vom Bundesrat eine Überprüfung allfälliger Gesetzeslücken bezüglich sogenannter «Hassrede» und der «Einfuhr und Verbreitung von extremistischem Propagandamaterial» (Po. 21.3450) einforderte. Dieses wurde, trotz der Empfehlung zur Ablehnung seitens des Bundesrats, ebenfalls diskussionslos vom Ständerat angenommen.

Imame in der Schweiz

Einstimmig überwies der Ständerat in der Sommersession 2021 ein Postulat seiner SiK, womit der Bundesrat darüber Bericht erstatten muss, ob zum Thema Hassreden gesetzliche Lücken bestehen. Er soll insbesondere darlegen, was für strafrechtliche, präventiv-polizeiliche und andere öffentlich-rechtliche Mittel zur Verfügung stehen, um das öffentliche Auffordern zu Hass sowie die Einfuhr und Verbreitung von extremistischem Propagandamaterial zu unterbinden. Die Kommission hatte das Postulat im Anschluss an eine Expertenanhörung zur Bedrohung der Schweiz durch den dschihadistisch motivierten Terrorismus eingereicht.

Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken? (Po. 21.3450)

Mittels eines Postulats forderte Nationalrätin Marianne Binder-Keller (cvp, AG) die Erarbeitung eines Berichts zu den Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz. Dies sei aus sicherheitspolitischer Sicht nötig, da die Aktivitäten der Hisbollah in der Schweiz weitgehend unbekannt seien, so die Begründung der Postulantin. Der Arm der Hisbollah, welcher terroristische Aktivitäten ausübe, sei in der EU bereits seit einiger Zeit verboten. Deutschland gehe noch weiter und habe Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah im Frühling 2020 vollständig verboten, da diese zum bewaffneten Kampf aufrufe und das Existenzrecht Israels ablehne. Solche Aktivitäten seien in der Schweiz insbesondere mit Blick auf die Neutralität äusserst problematisch. Der Nationalrat stimmte diesem Vorstoss in der Herbstsession 2020 stillschweigend zu und folgte damit dem Antrag des Bundesrats.

Bericht über die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz (Po. 20.3650)

Mittels Postulat forderte CVP-Nationalrat Gerhard Pfister (ZG) den Bundesrat auf zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Betätigungsverbot für die Hisbollah in der Schweiz eingeführt werden könnte. Die schiitische Organisation, welche die «gewaltsame Vernichtung Israels» zum Ziel habe, müsse auf die Terrorliste gesetzt und dadurch in der Schweiz besser überwacht werden, argumentierte Pfister. Die Umsetzung, so der Postulant, solle nach dem Vorbild Deutschlands geschehen. Das Nachbarland hatte bereits früher im Jahr ein Aktivitätsverbot verhängt mit der Begründung, die Hisbollah sei für zahlreiche Anschläge verantwortlich, deshalb als terroristische Organisation einzustufen und stelle auch eine Bedrohung für Europa dar. Ein Verbot solle zum Beispiel Versammlungen von Aktivistinnen und Aktivisten sowie das Zeigen von Symbolen in der Öffentlichkeit, in Propagandafilmen und Schriftstücken umfassen und die Grundlage schaffen, um das Vermögen von Vereinen, welche im Zusammenhang mit der Hisbollah stehen, einziehen zu können, so der Vorschlag des Postulanten. Gemäss Aargauer Zeitung sei auch denkbar, das Verbot der Al-Kaida und des Islamischen Staats auf die Hisbollah auszuweiten. Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme dazu bereit erklärt, das Anliegen Pfisters zusammen mit dem Postulat seiner Parteikollegin Marianne Binder-Keller (cvp, AG; Po. 20.3650) in einem Bericht aufzuarbeiten. In der Herbstsession 2020 nahm der Nationalrat den Vorstoss stillschweigend an.

Betätigungsverbot der Hisbollah in der Schweiz (Po. 20.3824)

In einem Bericht soll der Bundesrat mögliche Verbesserungen der Ausschaffungsprozesse und beim Schutz vor Gefährdern, die nicht ausgeschafft werden können, aufzeigen. Stillschweigend überwies der Ständerat in der Sommersession 2017 ein entsprechendes Postulat Müller (fdp, LU). Der Bundesrat hatte die Annahme des Postulats beantragt, da er sich mit den aufgeworfenen Fragen im Gesetzgebungsprojekt zu den präventiv-polizeilichen Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung befasse.

Verbesserungen der Ausschaffungsprozesse und Schutz vor Gefährdern (Po. 17.3044)
Dossier: PMT und damit umgesetzte Vorstösse

Mit einem Postulat wollte die sicherheitspolitische Kommission des Ständerats den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht Massnahmen zum Schutz gegen hybride Bedrohungen aufzuzeigen, welche über die im Nachrichtendienstgesetz und im BÜPF vorgesehenen hinausgehen. Die beiden hängigen Gesetzesentwürfe werden das rechtliche Instrumentarium diesbezüglich verbessern. In diesem Bereich sind zusätzlich die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken von grosser Bedeutung. Auch der Bericht zur Sicherheitspolitik 2016 wird das Thema hybride Bedrohungen erörtern. Angesichts der laufenden Arbeiten zum Thema und der in Aussicht stehenden Berichte wurde ein zusätzlicher Bericht, wie ihn das Postulat gefordert hätte, als nicht erforderlich betrachtet. Der Ständerat lehnte das Postulat demzufolge ab.

Schutz gegen hybride Bedrohungen