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Im neuen Kulturkonzept des Bundes werden die Förderungsaktivitäten zwischen Bundesamt für Kultur (BAK) und Pro Helvetia (PH) umverteilt. So wird sich künftig die PH auf den Kulturaustausch in der Schweiz und im Ausland und auf die Vermittlung von Kunst konzentrieren. Das BAK wird für die Ausrichtung von Preisen und Auszeichnungen sowie für die Nachwuchsförderung zuständig sein. Zur Neugestaltung der PH gehört die Beschränkung der Aufgaben des Stiftungsrats auf strategische Entscheide sowie die Reduktion der Anzahl seiner Mitglieder von heute 25 auf 7 bis höchstens 9. Damit trug der Bundesrat den Empfehlungen der parlamentarischen Verwaltungskontrolle Rechnung. Der Entwurf zum revidierten PH-Gesetz respektiert im Übrigen die bisherige Autonomie der Stiftung. Die PH zeigte sich in einer Stellungnahme zufrieden mit dem Gesetzesentwurf und der Aufgabenteilung zwischen ihr und dem BAK.

Neue Rolle für Pro Helvetia
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Im Sommer nahm der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zum Kulturförderungsgesetz (KFG) und zum Pro-Helvetia-Gesetz zur Kenntnis. Beide Gesetzgebungsvorhaben stiessen in der Vernehmlassung auf grundsätzliche Zustimmung. Die Kantone, die Städte, die meisten Parteien und die Schweizer Kulturschaffenden begrüssten die Entwürfe, brachten aber Änderungswünsche an. Einzig die SVP und ein Wirtschaftsverband (Centre Patronal) möchten pauschal auf das KFG verzichten. Die überwiegende Zahl der Stellungnahmen beurteilte den Entwurf in seiner Gesamtheit nicht nur als notwendig, sondern auch inhaltlich als überzeugend. Auf Kritik stiessen hingegen die als zu zahlreich und zu kompliziert bezeichneten Steuerungsinstrumente, der Verzicht auf eine Bestimmung zur Unterstützung herausragender kantonaler und städtischer Kultureinrichtungen (so genannte Leuchttürme) und das Fehlen von Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden. Beim weiteren Vorgehen entschied der Bundesrat, dass die Steuerungsinstrumente im KFG vereinfacht werden und die wesentlichen kulturpolitischen Entscheide in einem einzigen Schritt erfolgen sollen. Auf eine Unterstützung der «Leuchttürme» soll hingegen verzichtet werden. Zur sozialen Sicherung von Arbeitnehmenden in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen erwartet der Bundesrat einen Bericht bis Ende 2007.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Die Ziele der Totalrevision des Pro-Helvetia-Gesetzes fanden in der Vernehmlassung rundherum Zustimmung. Die angestrebte Modernisierung und Straffung der nicht mehr zeitgemässen Organisationsstrukturen wurde als notwendig und nützlich erachtet. Der Bundesrat will die Autonomie der Pro Helvetia gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf weiter stärken, und dazu etwa die Wahl des Direktors und der Fachkommissionen durch den Stiftungsrat und nicht durch den Bund vorsehen.

Neue Rolle für Pro Helvetia
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Mit Ausnahme der SVP begrüssten die Parteien mehrheitlich die Stossrichtung des KFG, übten aber in einzelnen Punkten massive Kritik: So forderte die CVP die Bündelung der bundesstaatlichen Kulturförderung in einem unabhängigen Kompetenzzentrum nach dem Modell des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und damit die faktische Abschaffung von Pro Helvetia. FDP und die Linke hingegen wollten die Autonomie der Kulturstiftung ausbauen. SP und Grüne verlangten – wie der Dachverband Suisseculture – ein verbindlicheres Engagement des Bundes und eine bessere soziale Absicherung für Kulturschaffende. Die Mehrheit der Kulturverbände befürchtete, dass die alle vier Jahre zu verabschiedenden Schwerpunktprogramme sowie deren Evaluation zu mehr Bürokratie führten. Die Kulturbeauftragten der Kantone und Städte bedauerten die fehlende Unterstützung der «Leuchttürme».

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Im Sommer gab der Bundesrat den Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz (KFG) und die Revision des Pro Helvetia-Gesetzes in die Vernehmlassung. Mit dem KFG, das den seit 2000 geltenden «Kulturartikel» der BV praktisch umsetzt, will der Bund die Partnerschaften mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und Privaten stärken, Schwerpunkte für die Kulturförderung bilden sowie Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Bundesakteure entflechten. So obliegt die Durchführung von bedeutenden Kulturanlässen im Ausland (Veranstaltungskosten ab CHF 10'000) künftig Pro Helvetia und nicht mehr dem EDA. Dieses zeichnet hingegen für kulturelle Anlässe der diplomatischen Vertretungen im Ausland verantwortlich. Umgekehrt wirken das Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia bei der Ausbildung der Kulturattachés mit. Zentrales Lenkungsinstrument der bundespolitischen Kulturpolitik bilden die Vierjahrespläne: Der Bundesrat legt dem Parlament in diesem Rhythmus Rechenschaft über seine Tätigkeit als Kulturförderer ab, und das Parlament entscheidet anschliessend darüber, welche Schwerpunkte es in den darauf folgenden vier Jahren setzen will; dabei stehen alle Bereiche der Kultur zur Disposition. Die grösste inhaltliche Änderung des KFG bildet die gezielte Förderung der Breitenkultur. Der Bund verzichtet hingegen auf die Unterstützung kultureller «Leuchttürme» (Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung) wie das Zürcher Opernhaus oder das Paul-Klee-Zentrum in Bern, welche weiterhin von den Kantonen und Gemeinden finanziert werden müssen.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Die Schweizer Musikschaffenden lancierten eine Petition, welche eine angemessene Berücksichtigung der Musik, der Musiker und der Produzenten im Kulturförderungsgesetz fordert. Konkret verlangen sie, dass Tonträger gleich wie Bücher und Zeitschriften einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen sowie die Abschaffung der so genannten 3%-Regel in Art. 60 des Urheberrechtsgesetzes, welche die Entschädigung für Musiker und Produzenten auf maximal 3% beschränkt. Bei dieser Regel handelt es sich um ein helvetisches Unikum, da kein einziges EU-Land eine vergleichbare staatliche Beschränkung kennt.

Petition für eine angemessene Berücksichtigung der Musik im Kulturförderungsgesetz

Der Nationalrat nahm die Angelegenheit gelassener. Vorerst mit 97 zu 85, dann etwas zaghafter mit 89 zu 84 Stimmen widersetzte er sich einem Antrag aus der SVP, dem Ständerat zu folgen. Für eine umfassende Kulturfreiheit und das entsprechende Mass an Toleranz sprachen sich die Grünen, die SP und die FDP aus, wobei die freisinnigen Abgeordneten zum Teil dennoch für die Budgetkürzung stimmten. Die CVP plädierte in der Debatte für die Strafaktion, doch war auch hier die Haltung der Fraktion bei der Abstimmung nicht einheitlich. In der Einigungskonferenz setzte sich ein Kompromissantrag durch, die Mittel der Pro Helvetia zwar zu beschneiden, aber lediglich um jene CHF 180'000, welche die Stiftung für die Ausstellung aufgewendet hatte. Der Nationalrat stimmte mit 98 zu 82 Stimmen zu, der Ständerat lehnte mit 25 zu 18 Stimmen ab, womit es gemäss neuem Parlamentsgesetz nicht beim ursprünglichen Antrag des Bundesrates, sondern bei der ständerätlichen Kürzung um CHF 1 Mio. blieb.

Budget 2005 der Pro Helvetia um eine Million Franken gekürzt

Spätestens seit dem Filmfestival von Locarno, als Couchepin das BAK in einem Interview mit einer welschen Wochenzeitung hart angriff und von «Kolonialisierung der offiziellen Kultur durch die Linke» und von «Vetternwirtschaft» im BAK sprach, war klar, dass das Verhältnis zwischen Departementschef und Amtsvorsteher einer Klärung bedurfte. David Streiff, 1994 von Bundesrätin Dreifuss als BAK-Direktor eingesetzt, zog die Konsequenzen aus der verfahrenen Situation und demissionierte per Ende März 2005. Als ausgewiesener Kunsthistoriker und -vermittler hatte er in seiner bisherigen Berufslaufbahn – unter anderem als langjähriger Direktor des Filmfestivals von Locarno – ein dichtes Beziehungsnetz zu ganz unterschiedlichen Kulturinstitutionen knüpfen und deren Vertrauen gewinnen können. Sein Rücktritt wurde denn auch weit über den Kreis der eigentlichen Kunstschaffenden hinaus bedauert. Zu Streiffs Nachfolger ernannte der Bundesrat Jean-Frédéric Jauslin, bisher Direktor der Schweizerischen Landesbibliothek; der neue BAK-Chef ist von Haus aus Informatiker und gilt als versierter Verwaltungsexperte.
Neben grundsätzlichen Differenzen über die Ausrichtung der Kulturpolitik fühlte sich Couchepin auch durch die Verballhornung seines Namens in einem vom BAK mitfinanzierten Film verunglimpft, weshalb er im Sommer eine Administrativuntersuchung zur Durchleuchtung der Praxis des BAK bei der Gewährung von finanziellen Beihilfen an Filmschaffende anordnete. Die Untersuchung stellte keine Unregelmässigkeiten fest.

Kritik am BAK und der darauffolgende Direktorwechsel

Mitten in den parlamentarischen Beratungen über den Voranschlag 2005 erschienen Medienberichte zu einer von der Pro Helvetia unterstützten Ausstellung im Centre Culturel Suisse in Paris, über deren Aussagekraft resp. Geschmacklosigkeit die Meinungen weit auseinander gingen. In der Installation «Swiss-Swiss Democracy» provozierte der Künstler mit kritischen Aussagen zum politischen System der Schweiz. Noch bevor auch nur ein einziger Parlamentarier die Ausstellung in Augenschein genommen hatte, sorgte diese für helle Aufregung im Bundeshaus. Im Ständerat befand Bieri (cvp, ZG), diese Entgleisung verdiene eine Strafaktion, weshalb er beantragte, das Budget 2005 der Pro Helvetia um eine Million Franken (von 34 auf 33 Mio) zu kürzen. Die Vertreter der SP plädierten vergeblich dafür, nicht anhand des Budgets eine kulturpolitische Debatte vom Zaun zu reissen, eine Haltung, die in der Folge auch Finanzminister Merz übernahm. Der Antrag Bieri wurde mit 24 zu 13 Stimmen angenommen. In der Differenzbereinigung hielt die kleine Kammer zweimal gegen die Beschlüsse des Nationalrats an der Budgetkürzung fest, zuletzt sogar mit 23 zu 10 Stimmen.

Budget 2005 der Pro Helvetia um eine Million Franken gekürzt

Die 2003 im Grundsatz beschlossene Zürcher Filmstiftung nahm im Berichtsjahr wesentliche politische Hürden. Im Mai stimmte das Kantonsparlament dem Vorhaben der Regierung zu, das Stiftungskapital von CHF 20 Mio. aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke einzuschiessen, worauf auch der Gemeinderat der Stadt Zürich die von der Exekutive beantragte Vervierfachung des jährlichen Filmkredits auf CHF 4 Mio. guthiess. Ende September nahm die Stimmbevölkerung der Stadt gegen die Nein-Parolen der SVP und der FDP den Kredit mit 54% Ja an.

Neugründung und Subventionen der Zürcher Filmstiftung

Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Ständerat ein Postulat Bieri (cvp, ZG), welches verschiedene Vorgaben zur Ausgestaltung des geplanten Kulturförderungsgesetzes, insbesondere zur Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie zur Unterstützung der Musikausbildung formulierte und für die Kulturpolitik moderne Strukturen, eine klare Basis für die Förderung und einen effizienten Einsatz der knappen Mittel verlangte. Mitte Jahr gab der Direktor des BAK bekannt, dass sich die Eröffnung der Vernehmlassung zum Kulturförderungsgesetz um mindestens ein Jahr verzögert, da verschiedene Aspekte des Gesetzeswerks noch vertieft abzuklären seien; zudem zwängen Finanzdruck und Strukturprobleme zur Definition einer neuen internen Strategie. Bundesrat Couchepin nahm die Behandlung des Postulats zum Anlass, um aus seiner Sicht klarzustellen, wer im Bundesrat letztlich für die kulturelle Arbeit der Schweiz im Ausland zuständig ist, nämlich sein EDI, und nicht etwa das EDA. Ins Visier nahm Couchepin vor allem die DEZA, aber auch das neue Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik im EDA.

Postulat fordert Vorgaben zur Ausgestaltung des Kulturförderungsgesetzes (Po. 04.3343)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Die Kulturinstitute mit überregionaler Ausstrahlung in Zürich und Luzern sollen von den Nachbarkantonen eine finanzielle Abgeltung erhalten. Eine von Zürich, Luzern, Zug und Schwyz erarbeitete Vereinbarung will dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Einbezogen werden in Zürich das Opernhaus, die Tonhalle und das Schauspielhaus, in Luzern das KKL, das Theater und das Sinfonieorchester. Diese Liste kann mit Zustimmung der beteiligten Kantone abgeändert werden. Die Kantone zahlen die Beiträge an die Standortkantone und nicht mehr, wie bisher der Kanton Zug, an einzelne Institute.

Interkantonaler Kulturlastenausgleich scheitert am Zuger Parlament
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Eine Umfrage des BFS bei 7'500 Betrieben für das Jahr 2001 ergab, dass die Schweizer Unternehmen die Kultur durch Sponsoring und Mäzenatentum mit jährlich rund CHF 320 Mio. unterstützen. Der Löwenanteil dieser privaten Kulturfinanzierung geht auf das Konto der Grossunternehmen, insbesondere Banken und Versicherungen, doch erweisen sich die kleinen Betriebe hinsichtlich Beitragshöhe pro Mitarbeitenden am grosszügigsten.

Sponsoring und Mäzenatentum der Kultur durch die Schweizer Unternehmen

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die seit 1921 mitfinanzierte Stiftung Bibliomedia (vormals Schweizerische Volksbibliothek) in den Jahren 2004-2007 mit einem Zahlungsrahmen von CHF 7 Mio. zu unterstützen, d.h. wegen des Sparprogramms mit einer Million weniger als in den Vorjahren. Gleichzeitig wurde ein spezielles Bundesgesetz für die Unterstützung der Stiftung unterbreitet, das sich als Übergangsregelung bis zur definitiven Ausgestaltung einer Gesetzesgrundlage in dem in Vorbereitung befindlichen Kulturförderungsgesetz versteht. In beiden Räten wurde das Bundesgesetz oppositionslos angenommen. Zu Diskussionen Anlass gab hingegen die Höhe der Subvention. Im Nationalrat beantragte eine Kommissionsmehrheit zwar knapp, aber dennoch erfolgreich (mit 77 zu 73 Stimmen), angesichts der Bedeutung der Leseförderung die Unterstützung bei CHF 8 Mio. pro Jahr zu belassen. Die Nein-Stimmen im Nationalrat zum Bundesgesetz stammten vornehmlich aus den Reihen der SVP. Mit 25 zu 14 Stimmen schloss sich der Ständerat wieder dem Bundesrat an. Gegen einen Minderheitsantrag, der vor allem von der SVP unterstützt wurde, hielt der Nationalrat in der Differenzbereinigung mit 96 zu 67 Stimmen an seinem ersten Beschluss fest, worauf der Ständerat zustimmte, gleichzeitig aber betonte, es handle sich lediglich um einen Zahlungsrahmen; es werde dann in der Budgetkompetenz des Parlaments liegen, die entsprechenden jährlichen Beträge einzustellen.

Finanzhilfe 2004-2007 für die Stiftung Bibliomedia (BRG. 03.054)

Der Bundesrat zeigte sich bereit, trotz allgemeiner Sparbemühungen das Verkehrshaus Luzern (VHS) weiterhin im bisherigen Rahmen finanziell zu unterstützen. Er beantragte dem Parlament, das Museum in den Jahren 2004-2007 mit jährlich CHF 1.6 Mio. zu subventionieren. Dieser Betrag stellte einen für alle beteiligten Parteien tragbaren Kompromiss dar. Einerseits war eine Studie zum Ergebnis gekommen, dass das Verkehrshaus – das meistbesuchte Museum der Schweiz – eine gemeinwirtschaftliche Leistung von CHF 7 bis 8 Mio. erbringt, die abgegolten werden müsste; andererseits war befürchtet worden, dass der Bund als Folge des Entlastungsprogramms das Verkehrshaus, das nicht der Eidgenossenschaft gehört, ganz fallen lässt. Das Parlament stimmte der Unterstützung ohne grössere Diskussionen zu. Kanton und Stadt Luzern wollen bis 2007 gemeinsam weitere CHF 3.7 Mio. pro Jahr an den Betrieb dieses Museums von Weltrang beisteuern.

Finanzhilfe 2004-2007 für das Verkehrshaus Luzern (BRG. 03.055)

Die Stiftung Pro Helvetia (PH) beantragte für die Vierjahresperiode 2004-2007 knapp CHF 180 Mio.; gut CHF 149 Mio. für die Erfüllung des gesetzlichen Mindestauftrags und rund CHF 30 Mio. für fünf Schwerpunkte, bei denen sie in den nächsten Jahren klare Akzente setzen wollte (Tanz, Film, neue Informations- und Kommunikationstechnologien, Verständigung im Inland, interkultureller Dialog). Zur geplanten Neuorientierung der PH siehe die Antwort des BR auf eine Frage Galli (cvp, BE) (Frage 03.5182). In seiner Botschaft ans Parlament anerkannte der Bundesrat zwar das überzeugende Programm der Stiftung, zeigte sich aber angesichts der schwierigen Finanzlage nicht imstande, der Forderung nachzukommen. Mit einer Erhöhung um CHF 7 Mio. (+5,5%) gegenüber der Vierjahresperiode 2000-2003 glich der bundesrätliche Antrag knapp die aufgelaufene Teuerung aus. Deutlich kürzte die Regierung vor allem das Begehren der Pro Helvetia beim gesetzlichen Mindestauftrag. Dafür sollten lediglich CHF 121 Mio. zur Verfügung stehen (eine Mio. mehr als 2000-2003), ein klarer Fingerzeig an die Stiftung, die Verwaltungs- und Personalkosten, welche rund 35 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen, unter die 30%-Marke hinunterzufahren. Der Bundesrat schloss auch nicht aus, dass es bei der PH künftig zu einem Personalabbau kommen könnte oder dass Aussenstellen stillgelegt werden müssten. Ganz strich der Bundesrat die Ausgaben für die Schwerpunkte Film und neue Medien (zusammen CHF 4 Mio.); die Budgetposten Verständigung im Inland und interkultureller Dialog kürzte er um CHF 1.3 resp. 4.3 Mio. Gesamthaft beantragte er dem Parlament einen Finanzrahmen von 137 CHF Mio.
Im Nationalrat, der das Geschäft als Erstrat behandelte, verlangte Pfister (svp, SG) im Namen einer Mehrheit seiner Fraktion, den Kredit auf die für die Basisleistungen notwendigen CHF 121 Mio. zu beschränken. Mit 110 zu 32 Stimmen übernahm die grosse Kammer aber die Vorgabe des Bundesrates; der Ständerat folgte diskussionslos.

Finanzrahmen der Pro Helvetia in der Vierjahresperiode 2004-2007 (BRG. 03.043)

Trotz Protesten aus Kreisen der Denkmalpflege nahm der Bundesrat als Massnahme des Entlastungsprogramms im BAK einen Mitteltransfer von der Denkmalpflege zur Filmförderung vor. Er stimmte einem neuen Vierjahres-Zahlungsrahmen zu, der eine kontinuierliche Erhöhung des Förderungskredits vorsieht. Dieser soll für die Jahre 2004-2007 von CHF 20.5 Mio. (2003) stufenweise um CHF 3 bis 4 Mio. erhöht werden. Stillschweigend stimmte das Parlament dieser Verlagerung im Voranschlag 2004 zu. Siehe dazu auch die Antwort des Bundesrats auf eine Frage Galli (cvp, BE) (Frage 03.5183). Erstmals wurde im Nationalratssaal vor zahlreichen Parlamentariern ein Spielfilm projiziert, nämlich «Mais im Bundeshuus», der die Beratung der Gen-Lex im Nationalrat (Kommission und Plenum) nachzeichnet.

Erhöhung des Förderungskredits für Filme

Anfangs Dezember nahmen Bundespräsident Couchepin und der Präsident der Erziehungsdirektorenkonferenz den von einer Steuergruppe ausgearbeiteten Vorschlag zu einem Kulturförderungsgesetz zur Kenntnis. Das neue Gesetz, das auf Art. 69 der neuen Bundesverfassung beruht, soll den rechtlichen Rahmen für die bundesstaatliche Kulturförderung bilden und die Abstimmung zwischen Bund und Kantonen – bei denen die Kulturhoheit liegt – sowie Städten und Gemeinden erleichtern. Mit dem Gesetzeswerk will man zudem bestehende Doppelspurigkeiten, wie sie etwa zwischen dem Bundesamt für Kultur (BAK) und der Stiftung Pro Helvetia bestehen, so weit als möglich eliminieren. Vorgesehen ist, dass der Bundesrat für jeweils vier Jahre Schwerpunkte bei der Kulturförderung formuliert und diese mit entsprechenden Kreditbegehren dem Parlament vorlegt.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Nur relativ knapp, mit rund 53% Ja-Stimmen, nahmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Zürich zwei Finanzvorlagen zum Schauspielhaus an (CHF 2.5 Mio für die Kostenüberschreitungen beim Umbau des Schiffbaus, CHF 3.88 Mio als Erhöhung der jährlichen Subvention). Das Resultat wurde einerseits als Bekenntnis der Stadt zu ihrem Theater, andererseits als Warnung an die Leitung des Schauspielhauses gewertet, da die Besucherzahlen in der Spielsaison 2001/2002 eingebrochen waren (um 40 Prozent bei den Abonnementen). Weil er die Voraussetzungen für einen Neuanfang als nicht gegeben erachtete, löste der Verwaltungsrat Anfangs September per Ende Saison 2002/2003 den Vertrag mit dem renommierten Intendanten des Schauspielshauses, Christoph Marthaler auf. Unter dem Druck der Öffentlichkeit zeigten sich Stadtbehörden und Verwaltungsrat schliesslich aber bereit, die Zusammenarbeit mit Marthaler um mindestens ein Jahr zu verlängern. Bedingung war allerdings eine strengere Kostenkontrolle sowie weitere Einsparungen. Zurückgreifen könnte das Schauspielhaus allenfalls auch auf eine Defizitgarantie des Kantons von maximal CHF 2.5 Mio.

Auswirkung der zwei angenommenen Finanzvorlagen zum Schauspielhaus Zürich

Ende November erschien der erste Band des «Historischen Lexikons der Schweiz» (HLS). Damit wurde das grösste je vom Bund unterstützte geisteswissenschaftliche Projekt gedruckt greifbar. Das Grobkonzept für das HLS wurde ab 1985 entworfen, 1987 bewilligte der Bund das Vorhaben und finanzierte es ab 1988 mit durchschnittlich CHF 3 Mio. pro Jahr. Das Werk wird dereinst auf 9'600 Seiten 36'000 Artikel umfassen und erscheint gleichzeitig in Deutsch, Französisch und Italienisch.

Erster Band des «Historischen Lexikons der Schweiz»

Ende November verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Stiftung Schweizerisches Landesmuseum (SLM). Heute gehört das SLM, das acht Museen in allen Landesteilen umfasst und dessen Hauptsitz in Zürich ist, zum BAK. Der Bundesrat will die Museumsgruppe nun als Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit verankern. Von der neuen Rechtsform und der strategischen Führung über einen Leistungsauftrag verspricht sich der Bund eine Effizienzsteigerung. Als Stiftung hat es das SLM aus Sicht des Bundesrates einfacher, Drittmittel zu erwirtschaften und mögliche Mäzene auf sich aufmerksam zu machen. Wichtigste Finanzquelle bleiben aber weiterhin die Beiträge, mit denen der Bund die Leistungen des SLM abgilt. Der Zahlungsrahmen unterliegt einem parlamentarischen Beschluss. Die Liegenschaften und Museen bleiben im Eigentum des Bundes, ebenso die Sammlungsgegenstände.

Vorlage betreffend die Stiftung für das Schweizerische Landesmuseum wird zurückgewiesen (BRG 02.088)
Dossier: Schaffung der Strukturen für eine umfassende Museumspolitik

Obgleich der Bundesrat mit der von der Stadt Bern beantragten Erhöhung des Beitrags des Bundes an die kulturellen Institutionen der Bundesstadt von CHF 970'000 auf 1.2 Mio. einverstanden war, lehnte der Nationalrat diese Erhöhung im Voranschlag 2003 mit 110 zu 63 Stimmen ab.

Erhöhung des Beitrags des Bundes an die kulturellen Institutionen der Bundesstadt

Als Nachfolger von Bernard Cathomas, der 2001 wegen mangelnder Kompetenzen zurückgetreten war, wählte der Stiftungsrat der Pro Helvetia den Germanisten und Musikjournalisten Pius Knüsel zum neuen Direktor der Kulturstiftung. Knüsel, der als Favorit der radikaleren Reformer innerhalb des Stiftungsrates galt, erklärte, sein primäres Ziel sei es, die begonnene Reform zu Ende zu führen. Die Pro Helvetia soll nicht nur zur führenden «Kulturagentur» werden, welche die unterschiedlichen Kulturakteure zu einer Art Netzwerk verbindet, sondern auch zu einer Vordenkerin der nationalen Kulturpolitik. Insgesamt strebe er eine schlankere, aber effizientere Institution an, die sich aktiver und offensiver verhalte, sich klarer profiliere als bisher und sich gegen aussen auch besser darstelle. Zudem verlangte die Pro Helvetia mit einer Eingabe substantiell mehr Geld vom Bund: Statt CHF 130 Mio. wie in der laufenden Vierjahresperiode sollen es in der nächsten (2004-2007) CHF 180 Mio. sein.

Neuer Direktor für Pro Helvetia

Mit einem Postulat wies Ständerat Maissen (cvp, GR) auf die prekäre Situation des Schweizerischen Alpinen Museums (SAM) hin, dessen finanzielle Existenz wegen der aufgekündigten Unterstützung durch die Standortgemeinde Bern ab 2004 nicht mehr gesichert ist. Er forderte den Bundesrat auf, das SAM in das Ausführungskonzept des Kulturartikels der revidierten Bundesverfassung einzubeziehen und als Museum von nationaler Bedeutung mit einem entsprechenden Leistungsauftrag unter der Ägide des Bundes weiterzuführen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Frage zu prüfen, wollte aber die künftige Federführung nicht präjudizieren, weshalb er beantragte, diesen Punkt des Postulats abzulehnen. Maissens Argument, ohne verstärktes Engagement des Bundes riskiere das Museum eine baldige Schliessung, setzte sich im Rat jedoch durch, der mit 15 zu 2 Stimmen den Führungsauftrag ebenfalls überwies.

Sicherung der Existenz und des Auftrages des Schweizerischen Alpinen Museums (Po. 02.3276)

In der Aprilsession des Nationalrates thematisierten verschiedene Vorstösse die Kulturpolitik des Bundes. Mit einer Motion verlangte Widmer (sp, LU), der Bundesrat solle die Massnahmen zur Rettung des audiovisuellen Kulturguts massiv verstärken und dazu allenfalls die gesetzlichen Grundlagen erweitern. In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat an bereits unternommene Anstrengungen, insbesondere die Gründung des Vereins «Memoriav» und dessen substanzielle Finanzierung durch den Bund (jährlich CHF 1'878'000 für die Periode 1998-2001). Bundesrätin Dreifuss stellte einen weiteren Bericht in Aussicht, auf dessen Grundlage – und voraussichtlich im Rahmen des geplanten Kulturförderungsgesetzes – eine gesetzliche Regelung für die Stärkung des audiovisuellen Kulturguts vorbereitet werden soll. Mittelfristig möchte der Bundesrat sein finanzielles Engagement für «Memoriav» noch leicht anheben.

Ausgehend von einer Interpellation Galli (cvp, BE) (Ip 01.3374) ersuchte Müller-Hemmi (sp, ZH) den Bundesrat ebenfalls mit einer Motion (Mo.01.3461), die Richtlinien zur Unterstützung kultureller Organisationen von nationaler Bedeutung im Sinn von mehr Sicherheit für ihre Finanz- und Tätigkeitsplanung abzuändern sowie den dafür vorgesehenen Kredit, der in den letzten Jahren eingefrorenen worden war, wieder substantiell zu erhöhen. Auf Antrag des Bundesrates wurden beide Motionen als Postulate gutgeheissen. In diesem Rahmen beantwortete der Bundesrat auch eine Interpellation Gysin (sp, BS) zur Musikförderung (Ip.01.3322).

Verschiedene Vorstösse im Jahr 2002 zur Kulturpolitik des Bundes