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Im Sommer 2000, als der Stiftungsrat der Pro Helvetia sehr kontrovers über eine Neuausrichtung und Bereinigung der Strukturen diskutierte, hatte Nationalrat Zbinden (sp, AG) eine Motion eingereicht, in welcher er eine stärkere Einflussnahme der Bundesbehörden auf die Arbeit der Stiftung und allenfalls eine Neufassung des gesetzlichen Auftrags verlangte. In seiner Antwort vom Herbst des gleichen Jahres verwies der Bundesrat darauf, dass die Pro Helvetia eine autonome Stiftung der Eidgenossenschaft ist, weshalb eine Einmischung des Bundes in die stiftungsinterne Meinungsbildung grundsätzlich nicht opportun sei. Auf seinen Antrag – und weil die Reform 2001 zum Abschluss gekommen war – überwies der Nationalrat den Vorstoss lediglich als Postulat.

Motion zur Reform der Pro Helvetia (Mo. 00.3321)

Bereits im Vorjahr war im Nationalrat die finanzielle Unterstützung der Genfer Buchmesse durch den Bund thematisiert worden. Der Bundesrat hatte damals darauf verwiesen, dass ein regelmässiges Engagement erst mit der gesetzlichen Umsetzung des Kulturförderungsartikels der Bundesverfassung möglich sein wird. In Anerkennung der Bedeutung dieser Messe als Brückenschlag zwischen den Sprachregionen hatte er einen einmaligen Beitrag von 500'000 Fr. aus dem Gedenkmünzenverkauf 1999 gesprochen. Da dieser Betrag nun aufgebraucht war, verlangte ein Postulat der nationalrätlichen WBK die Ausrichtung einer jährlichen Subvention von rund 300'000 Fr. ab 2002. Der Bundesrat nahm den Vorstoss entgegen und versprach, das Anliegen im Voranschlag 2002 (BRG 01.046) zu prüfen. Zwei Anträge im Parlament (Brunner, sp, GE im Ständerat und Neirynck, cvp, VD im Nationalrat), diesen Betrag bereits ins Budget 2001 aufzunehmen, wurden aus finanzpolitischen Gründen abgelehnt.

Vorstösse für finanzielle Unterstützung der Genfer Buchmesse durch den Bund (Mo. 00.3094 und Po. 01.3431)

Kurz vor der Wintersession riefen Filmschaffende das Parlament dazu auf, den Filmkredit massiv anzuheben; die im Budget 2002 vorgesehene Erhöhung um CHF 2 Mio. genüge nicht für ein längerfristiges Überleben des Schweizer Films. Die Aufstockung der Gelder reiche nicht einmal aus, um die bisher von privater Seite mitfinanzierte und im neuen Filmgesetz definitiv als Aufgabe des Bundes verankerte erfolgsabhängige Filmförderung («Succès cinéma») aufrecht zu erhalten. Bei der Beratung des Voranschlags stellten vor allem Abgeordnete aus der lateinischen Schweiz mehrere Anträge zur Erhöhung der Mittel. Im Nationalrat setzte sich vorerst ein Antrag Simoneschi (cvp, TI) für eine zusätzliche Aufstockung um CHF 3.5 Mio. durch; angesichts des finanzpolitischen Widerstands in der kleinen Kammer einigten sich die Räte schliesslich auf eine Anhebung um total CHF 3.75 Mio. gegenüber dem Vorjahr.

Voranschlag 2002 (BRG 01.046)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Ende 2000 hatte die Stiftung Pro Helvetia dem EDI als ihrem Aufsichtsorgan konkrete Vorschläge zur Reform ihrer Strukturen und Abläufe gemäss dem im Vorjahr vom Stiftungsrat verabschiedeten Modell «Renovation» unterbreitet. Im Februar erteilte ihr das Departement klare Vorgaben; diese betrafen die rasche Umsetzung der Reformen, die Neubesetzung des Stiftungsrates, eine deutliche Straffung der Strukturen, die Klärung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Stiftungsorgane sowie eine effizientere Behandlung der Unterstützungsgesuche. Siehe dazu auch die Antwort des Bundesrats auf eine Interpellation Seiler (svp, BE) (Ip. 01.3195).
Im Mai hiess der Stiftungsrat die in diesem Sinn überarbeiteten Statuten in den Grundzügen nahezu einstimmig gut; insbesondere wurde beschlossen, den Stiftungsrat auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl von 25 Mitgliedern zurückzuführen. Er wird neu aus einem personell reduzierten Leitenden Ausschuss, der für die operativen Belange zuständig ist, und einem Expertenrat bestehen, der sich eher grundsätzlicher Fragen (grössere oder umstrittene Gesuche sowie eigene Projekte) annimmt. Die Geschäftsleitung erhält die Kompetenz, vier Fünftel der Gesuche selber zu entscheiden; die Stellung des Direktors wird im Bereich der Zielsetzungsprozesse und bei interdisziplinären Projekten aufgewertet. Mitte August wurden die bereinigten, per 1.1.2002 in Kraft tretenden Reglementsänderungen definitiv verabschiedet. Anfangs Dezember bestellte der Bundesrat den neuen Stiftungsrat; dabei fiel auf, dass drei der sieben Mitglieder des Leitenden Ausschusses nicht aus der Kulturszene, sondern aus dem Management stammen. Der erst drei Jahre zuvor zur gründlichen Reorganisation der Stiftung berufene Direktor, Bernard Cathomas, zog die Konsequenzen aus seiner Niederlage im Strukturstreit und wechselte zu Beginn des Jahres als neuer Direktor von Radio e Televisiun Rumantscha zur SRG. Bereits sein Vorgänger, Urs Frauchiger, hatte darunter gelitten, dass der Spielraum eines Pro Helvetia-Direktors angesichts des übermächtigen Stiftungsrats sehr eng ist; nach nur fünf Jahren hatte er 1997 sein Amt zur Disposition gestellt.

Strukturbereinigung der über 60jährigen Stiftung Pro Helvetia

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, für die schon früher gewährten Finanzhilfen an das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf in einem Bundesgesetz eine dauerhafte Rechtsgrundlage zu schaffen und mit einem separaten Beschluss diese Finanzhilfe für die Jahre 2002-2005 auf CHF 964'000 festzulegen. Sowohl der Stände- wie der Nationalrat stimmten den beiden Vorlagen einstimmig zu.

Erhöhung der Finanzhilfen an das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf

Der Tessiner Grosse Rat stimmte einem Kredit zu, der es der Kantonsregierung erlaubt, das Filmfestival von Locarno in den nächsten fünf Jahren mit total CHF 13 Mio. zu unterstützen. Dieser Betrag, der die bisherigen ad hoc-Subventionen ersetzt, soll es den Organisatoren ermöglichen, das Festival auf eine finanziell gesunde Basis zu stellen, ohne Abstriche im künstlerischen Bereich zu machen und damit seine Stellung zu gefährden. Die kulturelle Ausstrahlung und das touristische Gewicht des Filmfestivals, die dem Ansehen und der Wirtschaft des Kantons zugute kommen, dienten als Rechtfertigung für diese Finanzspritze. Zum Bundesbeitrag an das Festival siehe die Antwort des Bundesrats auf eine Frage Fehr (sp, ZH) (01.5072).

Finanzielle Unterstützung für das Filmfestival von Locarno

Im September wurde in Zürich die Schiffbauhalle auf dem ehemaligen Escher-Wyss-Areal eingeweiht. Der Gesamtkomplex, von dem der alte Industriebau nur ein Teil ist, beherbergt vier Probebühnen für das Schauspielhaus, ein Kellertheater sowie die Werkstätten des Schauspielhauses, die bisher in verschiedenen gemieteten Liegenschaften untergebracht waren.

Einweihung der Schiffbauhalle in Zürich

Der Bundesrat nahm zu diesen Diskussionen in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Stump (sp, AG) zurückhaltend Stellung. Er stellte fest, dass die Pro Helvetia tatsächlich einen Reformbedarf aufweist. Sowohl die komplizierten Abläufe und Strukturen als auch die Aufgabe und Stellung der Institution in einer gesamtschweizerischen Kulturförderung seien zu überprüfen. Er machte aber darauf aufmerksam, dass die Pro Helvetia eine öffentlich-rechtliche Stiftung der Eidgenossenschaft und nicht ein Bundesamt ist, weshalb der Grundsatz der Autonomie auch im Bereich von Reformen zu beachten sei. Ein Eingreifen der Bundesbehörden in die stiftungsinterne Meinungsbildung sei deshalb nicht angezeigt. Der Bundesrat werde sich erst mit dieser Angelegenheit befassen, wenn konkrete Anträge zur künftigen Aufgabenstellung der Pro Helvetia vorliegen. Siehe dazu auch die detaillierteren Ausführungen des BR zu einer noch nicht behandelten Motion Zbinden (sp, AG) (Mo. 00.3321).

Strukturbereinigung der über 60jährigen Stiftung Pro Helvetia

An seiner Plenarsitzung Ende Februar lehnte der Stiftungsrat diesen Vorschlag, der praktisch zu seiner Entmachtung geführt hätte, ab und beschloss, neben dem vorliegenden radikalen Modell auch ein gemässigteres auszuarbeiten. Die Steuergruppe verfeinerte ihr ursprüngliches Modell (das nun «Neuanfang» hiess) weiter. Der Stiftungsrat sollte in gewohnter Form bestehen bleiben, die strategische und die operative Ebene aber klar getrennt werden und die Begutachtung der Gesuche bis zum Betrag von CHF 100'000 der Geschäftsstelle obliegen. Brisantester Punkt war die Forderung nach einem Rücktritt der gesamten Führungsriege inklusive Stiftungsrat und Direktion sowie einer Neubesetzung aller wichtiger Positionen. Das Modell «Renovation» beschränkte sich demgegenüber auf punktuelle Massnahmen (Aufsplittung des Stiftungsrates in einen kleinen Verwaltungsrat und ein grösseres Expertengremium, das als Beratungs- und Think-Tank-Organ gedacht war). Strukturelle Reformen sollten erst vorgenommen werden, wenn die kulturpolitische Ausrichtung der Stiftung, ihre Aufgaben und Ziele sowie die Aufteilung der Aufgaben mit ihren Partnern (Bundesamt für Kultur, EDA und «Présence suisse») geklärt sind. Anfangs Juli befasste sich der Stiftungsrat mit den beiden Varianten. Erwartungsgemäss sprach er sich für das Modell «Renovation» aus. Ein Ausschuss des Stiftungsrates erhielt den Auftrag, in den nächsten 18 Monaten die für die Umsetzung erforderlichen Massnahmen einzuleiten.

Strukturbereinigung der über 60jährigen Stiftung Pro Helvetia

Nationalrat Neirynck (cvp, VD) reichte ein mehrheitlich von Abgeordneten aus der lateinischen Schweiz mitunterzeichnete Motion ein, die den Bundesrat aufforderte, die Genfer Buchmesse mit einem jährlichen Beitrag von CHF 500'000 zu unterstützen. Er begründete sein Ansinnen mit der Bedeutung der Veranstaltung für die gesamte Frankophonie sowie mit der Offenheit und Gastfreundschaft, die sie Autoren, Verlegern und Lesern aller Sprachregionen des Landes gewährt. Damit trage sie in wesentlichem Ausmass nicht nur zum besseren gegenseitigen Verständnis und folglich zum nationalen Zusammenhalt bei, sondern sei auch dem internationalen Ansehen der Schweiz förderlich. Der Bundesrat anerkannte, dass die Genfer Buchmesse in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht eine wichtige Rolle spielt. Das BAK verfüge aber im jetzigen Zeitpunkt weder über die gesetzliche Grundlage noch über die notwendigen Mittel, um die verlangte Unterstützung auszurichten. Auf seinen Antrag wurde die Motion lediglich als Postulat überwiesen.

Vorstösse für finanzielle Unterstützung der Genfer Buchmesse durch den Bund (Mo. 00.3094 und Po. 01.3431)

In seinem Bericht zur Legislaturplanung 1999-2003 bezeichnete der Bundesrat im Bereich der Kulturpolitik die Umsetzung von Art. 69 der neuen Bundesverfassung (Kulturartikel) als vordringlich. Er möchte insbesondere kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen. Die Grundlagen für die gesetzliche Konkretisierung sollen mit den Kantonen, den Städten und den interessierten Organisationen (beispielsweise Pro Helvetia) erarbeitet werden. Ausführlicher äusserte sich der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation Galli (cvp, BE) zu seinen Absichten. Im Bereich der generellen Kulturförderung bekräftigte er seine Bereitschaft, eng mit den Kantonen und den grossen Gemeinden, aber auch mit privaten Institutionen zu kooperieren. Er verwies auf das Projekt Neue Finanzausgleich, das die Finanzierung der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung verbindlich einer interkantonalen Zusammenarbeit unterstellen will.

Gesetzliche Konkretisierung des neuen Kulturartikels
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

In Basel wurde Anfang April der Grundstein für ein neues Schauspielhaus gelegt. Dem Neubau, der voraussichtlich 2002 bezugsbereit sein wird, waren jahrzehntelange Debatten um den Standort und mehrere Debakel bei der Finanzierung vorangegangen. 1998 fällte die Kantonsregierung den definitiven Beschluss, wollte sich aber an den auf CHF 21 Mio. geschätzten Baukosten nur mit CHF 11,5 Mio. beteiligen. Angestiftet von einer in der Öffentlichkeit nicht genannten Privatfrau brachten ebenfalls anonym bleiben wollende Spenderinnen (später unterstützt von Spendern, Firmen und Institutionen) rund CHF 13,5 Mio. auf, die in die zu diesem Zweck gegründete Stiftung «Ladies First» flossen und dem neuen Schauspielhaus zur Verfügung gestellt werden.

Neues Schauspielhaus für Basel

Der Nationalrat überwies eine Motion Bangerter (fdp, BE), welche den Bundesrat verpflichten wollte, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um eine landesweite und ganzheitliche Förderung der Musikausbildung zu ermöglichen, lediglich als Postulat. Um die darin aufgeworfenen Fragen näher prüfen zu lassen, nahm die grosse Kammer gleichentags ein Postulat Gysin (sp, BS) (Po. Gysin 99.3507) an, das den Bundesrat bat, bis Ende 2000 einen Bericht über die Musikförderung durch den Bund vorzulegen. Der Ständerat hatte im Vorjahr eine gleichlautende Motion ebenfalls nur als Postulat angenommen.

Vorstösse zur Förderung der Musikausbildung (Mo. 99.3502, Mo. 99.3528 und Po. 99.3507)

Mit einem dreitägigen Fest fand Ende März in Luzern die Gesamteröffnung des neuen Kultur- und Kongresszentrums (KKL) statt. Im Bau des Pariser Architekten Jean Nouvel befinden sich, vereint unter einem 10'000 Quadratmeter grossen, auf den See hin auskragenden Dach, Konzertsaal, Mehrzweckhalle, Kunstmuseum (Das Kunstmuseum nahm seinen Betrieb erst im Juni auf), Kongressräume, Bars und Restaurants. Die von Stadt und Kanton Luzern dominierte Trägerstiftung übernahm im Mai als Eigentümerin die Führung des gesamten Betriebs, der bis anhin von einer privatwirtschaftlich organisierten Betreiberin geleitet worden war.

Eröffnung des Kultur- und Kongresszentrums (KKL) in Luzern

Als Yvette Jaggi, ehemalige SP-Stadtpräsidentin von Lausanne und alt Ständerätin, 1998 das Präsidium der Pro Helvetia übernahm, tat sie dies mit der erklärten Absicht, eine Strukturbereinigung der über 60jährigen Stiftung in die Wege zu leiten, wie dies Bundesrätin Dreifuss bereits 1997 angeregt hatte. Ein Jahr später zeigte sich auch der Stiftungsrat bereit, eine Neuausrichtung vorzunehmen. Eine dafür eingesetzte Arbeitsgruppe sollte zwei Reformmodelle ausarbeiten; verfolgt wurde aber nur eines, welches einen radikalen Umbau vorsah. Aus der schwerfälligen Institution sollte eine schlanke «Kulturagentur» mit moderner und effizienter Führung werden. Die Steuergruppe schlug vor, den Stiftungsrat von 35 auf sieben Mitglieder zu reduzieren, die nur noch für strategische Grundfragen, Controlling und Aussenkontakte zuständig wären. Ein Kulturrat und ein Expertennetz sollten beratend zur Seite stehen. Die operative Verantwortung, insbesondere die Bearbeitung der Gesuche, sollte dagegen bei einer kompetenzmässig aufgewerteten Geschäftsleitung liegen.

Strukturbereinigung der über 60jährigen Stiftung Pro Helvetia

Pro Helvetia und Migros-Kulturprozent beschlossen, ihre Unterstützung der Schweizer Literatur zu koordinieren. Mit dem gemeinsamen Projekt «Verlagsprämien», das jährlich mit CHF 300'000 dotiert ist, soll Schweizer Verlagen die Möglichkeit gegeben werden, eine effiziente Werbe- und Vertriebsstruktur im gleichsprachigen Ausland aufzubauen. In den Genuss der ersten Auszahlung kamen zu gleichen Teilen drei Westschweizer Verlage.

Koordination von Pro Helvetia und Migros-Kulturporzent zur Unterstützung der Schweizer Literatur

Ende April wurde der Entwurf zum neuen Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur präsentiert und in die Vernehmlassung gegeben. Damit soll Artikel 71 der neuen Bundesverfassung umgesetzt und die Filmförderung auf moderne gesetzliche Grundlagen gestellt werden. Insbesondere geht es darum, die im Versuchsbetrieb laufende erfolgsabhängige Filmförderung in die reguläre Gesetzgebung zu überführen. Der Entwurf schlägt weiter die Einrichtung eines Fonds für die Finanzierung der Filmförderung vor, der durch einen jährlichen Bundesbeitrag sowie Lenkungs- und Konzessionsabgaben gemäss Radio- und Fernsehgesetz zu speisen wäre. Mit diesem Übergang von Jahressubventionen zu einem Fonds mit eigenem Vermögen soll dem BAK die zweckmässige Verwendung der Mittel erleichtert werden, da sich die einheimische Filmproduktion nicht nach Kalenderjahren richten kann, sondern mehrjährigen saisonalen Schwankungen unterliegt. Zudem soll eine Lenkungsabgabe auf Grossproduktionen eingeführt werden (der sogenannte «Hollywood-Rappen»), dessen Ertrag in die Verleih- und Vertriebsförderung fliessen wird.

Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (BRG 00.078)

Mit einer sogenannten Kulturplattform rief die SP zwei Wochen vor den Wahlen die Bevölkerung zur Wahlbeteiligung auf. Siebzig Kulturschaffende, darunter Adolf Muschg, Peter Bichsel, Franz Hohler, Hugo Lötscher und Dimitri, warnten mit ihrer Unterschrift vor den «verheerenden» Folgen eines von der «blocherschen SVP» blockierten Parlaments. Ein Rechtsrutsch gefährde die kulturelle und geistige Vielfalt, die Toleranz, die humanitäre Tradition und die Weltoffenheit der Schweiz.

Wahlkampf der SP für die eidgenössischen Wahlen 1999

Im Sommer präsentierte das Bundesamt für Kultur (BAK) seinen Kulturbericht 1999 mit dem Titel «Zahlen, bitte!», welcher – analog zum Clottu-Bericht von 1974 – eine Auslegeordnung der Bedürfnisse der Kulturschaffenden vornahm. Dabei wurde festgestellt, dass die staatliche Kulturförderung allgemein einen guten Ruf geniesst, dass sich die Kulturschaffenden aber eine klarer definierte Rolle des Bundes bezüglich Koordination, Vernetzung und Information wünschen. Ein besonderer Abschnitt war den Absichten von BAK und Pro Helvetia zur Abstimmung ihrer Tätigkeiten in den kommenden Jahren gewidmet; dieses eigentliche Kern-Kapitel soll die Basis für einen intensiven Dialog über die schweizerische Kulturpolitik bilden. Effiziente Kulturförderung – so die Meinung der Verantwortlichen des BAK – könne nur im Rahmen von Staat, Kantonen, Städten mit grossen kulturellen Leistungen und privaten Mäzenen vonstatten gehen; um diesen Gedanken umzusetzen ist eine «Plattform Kulturförderung» geplant, welche Private und öffentliche Hand zusammenführen soll. Der Abgrenzung der verschiedenen Tätigkeitsfelder zwischen BAK und Pro Helvetia ist auch ein Unterkapitel in der Botschaft zur Finanzierung der Pro Helvetia gewidmet. Der Frage der verschiedenen Ebenen der Kulturförderung ging eine zweitägige Arbeitstagung im Gottlieb-Duttweiler-Institut in Rüschlikon nach, an der BAK, Pro Helvetia und Migros-Kulturprozent prominent vertreten waren.

Kulturbericht 1999

Bereits einige Monate zuvor hatte das BAK einen Bericht über die Bestände der Sammlungen des Bundes veröffentlicht. Es hatte sich ohne fremde Aufforderung die Aufgabe gestellt, diese Untersuchung durchzuführen, und stufte dabei als Hypothese grundsätzlich alle Objekte, die zwischen 1933 und 1945 in den Besitz des Bundes gelangt waren, als bedenklich ein. Nach sorgfältiger Prüfung aller zugänglicher Daten kam die Arbeitsgruppe zum Schluss, dass vermutlich kein einziges Werk unrechtmässig erworben wurde. Nach Ansicht des BAK muss aber nicht nur die Eidgenossenschaft unter die Lupe genommen werden, sondern auch die Kantone und Gemeinden, die Museen, Sammlungen und Stiftungen. Der vorgelegte Bericht verstand sich denn auch als Initialzündung für andere Institutionen, es dem Bund gleichzutun.

Bericht über die Bestände der Sammlungen des Bundes

Im Laufe des ersten Halbjahres stimmten weitere Agglomerationsgemeinden den Kulturbeiträgen an die Stadt Bern zu, so dass der neue Kulturvertrag, welcher der Stadt jährlich CHF 4.3 Mio. Subventionen an die grossen städtischen Kulturinstitutionen (Stadttheater, Symphonieorchester, Kunstmuseum, Historisches Museum) einbringen wird, auf den 1.1.1999 in Kraft treten kann.

Bern Kulturvertrag

Im August wurde der Konzertsaal des neuen Kultur- und Kongresszentrums (KKL) in Luzern eingeweiht. Damit konnte die erste Bauphase abgeschlossen werden. Bundesrat Cotti lobte das vom Pariser Architekten Jean Nouvel konzipierte KKL als eine der zukunftsträchtigsten kulturellen Initiativen der letzten Jahrzehnte in der Schweiz.

Eröffnung des Kultur- und Kongresszentrums (KKL) in Luzern

Mitte Juni wurde das neue Museum im Schloss Prangins bei Nyon nach langen Jahren der Renovationsarbeiten feierlich eröffnet. Das Gebäude, das 1975 dem Bund von den Kantonen Waadt und Genf mit der Auflage geschenkt worden war, eine welsche Aussenstelle des Landesmuseums einzurichten, hatte sich in gewisser Hinsicht als Danaergeschenk erwiesen, kosteten doch Restaurierung und Umwandlung des zwar einmalig schön gelegenen, aber baufälligen und letztlich doch recht kleinräumigen Gebäudes rund CHF 70 Mio. Das Museumskonzept sieht vor, den Besucherinnen und Besuchern das 18. und 19. sowie das frühe 20. Jahrhundert der Schweizer Geschichte näherzubringen. Auf vier Etagen werden anhand von über 1000 Objekten kulturelle, politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte dieser Zeit thematisiert.

Schloss Prangins

Wie sich bereits im Vorjahr abzeichnete, wird Basel im Jahr 2001 nicht wie erhofftKulturhauptstadt Europas”. Der europäische Ministerrat vergab den Titel gemeinsam an das portugiesische Porto und das niederländische Rotterdam. Basel wird aber zusammen mit Riga (Lettland) den „europäischen Kulturmonat 2001” durchführen können, der seit 1992 in Städten stattfindet, die nicht der EU angehören. Diese Veranstaltung wird sich nahtlos in die ohnehin für 2001 von Basel-Stadt geplanten Anlässe im Rahmen der Expo 01 und des 500-Jahre-Jubiläums „Basel in der Eidgenossenschaft” einfügen.

Basel europäischen Kulturmonat 2001

Eine aus rechtsbürgerlichen Kreisen lancierte kommunale Volksinitiative, welche das alternative Berner Kulturzentrum «Reithalle» in ein Einkaufszentrum mit kultureller Nebennutzung umwandeln will, schien vorerst zu scheitern. Erst als bezahlte Sammler eingesetzt wurden, kamen die nötigen 5'000 Unterschriften zustande.

Kommunale Volksinitaitve «Reitschule für alle»