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Sowohl der Basler Grosse Rat wie die Gemeinde Riehen sicherten dem geplanten Beyeler-Museum ihre Unterstützung zu. Die Sammlung des Galeristen Ernst Beyeler gilt mit ihren rund 160 Werken als eine der weltweit besten Kollektionen moderner Kunst.

Geplantes Beyeler-Museum in Riehen (BS)

Praktisch einstimmig, wenn auch ob der schwierigen Finanzlage ohne grosse Begeisterung, gewährte das Parlament dem Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf eine jährliche Finanzhilfe von 1,1 Mio Fr. für die Jahre 1994-1997. Anders als noch im Vorjahr, wo die Unterstützung für die Jahre 1992 und 1993 in erster Linie als Starthilfe betrachtet wurde, setzte sich diesmal die Überzeugung durch, dass der Bund damit wohl ein dauerhaftes Engagement übernehme, welchem er sich aber angesichts des verpflichtenden Erbes Henri Dunants nicht entziehen könne.

Der Nationalrat forderte den Bundesrat im Anschluss an dieses Geschäft mit einem Postulat auf, dafür besorgt zu sein, dass innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Erhöhung der Besucherfrequenzen und zur Verankerung dieses Museums in der Bevölkerung des ganzen Landes erstellt wird.

Dauerhaftes Engagement des Bundes zugunsten des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums

Mitte Jahr zeigte sich die EG-Kommission versöhnlich und reagierte positiv auf das Schweizer Ersuchen, wieder an "Media" mitmachen zu dürfen. Sie stellte allerdings die Bedingung, dass die Schweiz die im EWR vorgesehene EG-Richtlinie über das Fernsehen ohne Grenzen beachtet und sich an den EG-Plänen zur Förderung des Fernsehens in Kinoqualität (HDTV) beteiligt. Der Bundesrat bestellte im April eine Schweizer Verhandlungsdelegation, die bereits im Mai erste exploratorische Gespräche in Brüssel führte.

EG-Kommission lässt Schweizer Teilnahme an "Media" wieder zu

Eine von der Präsidialabteilung der Stadt Zürich in Auftrag gegebene Studie erbrachte neues Zahlenmaterial zu den Kulturausgaben der grossen Schweizer Städte und erlaubte auch den internationalen Vergleich mit dem Nachbarland Deutschland. Unterscheidet man in den Stadtkantonen Basel-Stadt und Genf die gesamten Kulturausgaben nach Bildung und eigentlichen Kultursubventionen und wendet den in Zürich praktizierten Verteilschlüssel zwischen Kanton und Stadt an, so stand 1989 Zürich mit knapp 87 Mio Fr. Kulturausgaben deutlich an der Spitze der Schweizer Städte vor Basel (62 Mio), Genf (32 Mio), Bern (24 Mio) und St. Gallen (14 Mio). Verglichen mit den grossen deutschen Städten Hamburg (240 Mio), Frankfurt (214 Mio) und München (162 Mio) nimmt sich das kulturelle Engagement der Schweizer Städte relativ bescheiden aus, doch vergleicht man die Ausgaben, die jede Stadt pro Kopf der Einwohnerschaft tätigt, ergibt sich eine ganz andere Rangliste, in welcher nun Basel (368 Fr. pro Kopf) vor Frankfurt (343 Fr.) und Zürich (253 Fr.) führt. Genf, St. Gallen und Bern folgen auf den folgenden Rängen, noch vor Stuttgart, Hamburg und München. Der Anteil der Kulturausgaben an den gesamten städtischen Ausgaben sollte gemäss der Studie auch zeigen, wie hoch die Bedeutung ist, die eine Stadt der Kultur im Vergleich zu anderen Aufgabenbereichen wie Bildung, Gesundheit, Verkehr, soziale Wohlfahrt etc. beimisst. Auch bei dieser Betrachtungsweise schnitten die Schweizer Städte in ihrem Kultureffort nicht schlecht ab. An erster Stelle lag Genf, wo 6,1 % der städtischen Ausgaben auf die Kultur entfallen. In Frankfurt sind es 5,5%, in St. Gallen 4,5% und in Hamburg und Basel 4,4%. Zürich und Bern verzeichnen lediglich einen Anteil von 3,5 bzw. 3,1%.

Kulturausgaben der grossen Schweizer Städte

Empört reagierten Kulturschaffende und Publikum auf die Absicht des Zürcher Stadtrates (Exekutive), das Theater am Neumarkt Ende 1994 aus Spargründen zu schliessen. Der Gemeinderat (Legislative) lehnte die Schliessung ab, überwies aber eine Motion, die den Stadtrat beauftragt, bis März 1995 Bericht und Antrag über die Zukunft des Neumarkt-Theaters ab 1997 auszuarbeiten.

Zürcher Gemeinderat wehrt sich gegen die Schliessung des Theaters am Neumarkt

Mit der Annahme des Kulturförderungsartikels (Art. 27septies BV) durch das Parlament wurde die erste Hürde genommen, damit der Bund endlich rechtlich abgesichert jene Aufgaben erfüllen kann, welche er ohnehin seit Jahren wahrnimmt, namentlich in den Bereichen Bundesarchiv, Landesmuseum und Landesbibliothek sowie Pro Helvetia. Bereits im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen war stets unterstrichen worden, dass es hier keinesfalls um die Einführung einer zentralistischen Kulturpolitik oder um die Übernahme neuer Aufgaben gehe, sondern allein um eine klare Definition der Kulturkompetenzen des Bundes. Auf Vorschlag der nationalrätlichen Kommission wurde im ersten Abschnitt der Begriff der Subsidiarität noch explizit verankert.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Die Stiftung konnte im Februar zwei neue Aussenstellen in Prag und Bratislava eröffnen. Damit verfügt sie nun in vier postkommunistischen Reformstaaten (Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn) über fünf Filialen. Die Mittel für die Infrastrukturkosten dieser Zweigstellen, deren Konzept mehr auf kulturelle Basisarbeit, denn auf medienwirksame Präsenz ausgerichtet sind, stammen aus dem zweiten Rahmenkredit des Parlaments für die Osteuropahilfe. Veranstaltungen, die ausgeprägten Austauschcharakter haben, wie beispielsweise kostenaufwendige Ausstellungen, werden hingegen aus dem regulären Budget der Pro Helvetia bezahlt.

Pro Helvetia eröffnet zwei neue Aussenstellen in Prag und Bratislava

Mit Mitteln aus dem Osteuropa-Kredit leistet die Pro Helvetia in den Ländern des ehemaligen Ostblocks kulturelle Aufbauarbeit. Eine erste "Antenne" wurde Ende Jahr in Budapest eröffnet; weitere Aussenstellen sind in Pecs, Prag, Bratislava, und Krakau geplant. Insgesamt finanzierte die Stiftung bisher über 120 Projekte primär in Ungarn, der CSFR und in Polen, aber auch in Rumänien, Bulgarien, den baltischen und den GUS-Staaten.

Kulturelle Aufbauarbeit der Pro Helvetia in Osteuropa

Aufgrund der vom Parlament verabschiedeten Sparmassnahmen beschloss die Pro Helvetia, ihr Budget nicht linear um die entgangenen Beiträge, sondern schwerpunktmässig zu kürzen. 1993 soll bei der Literaturförderung, der Erwachsenenbildung und den für das Ausland bestimmten Publikationen gespart werden. Im darauffolgenden Jahr werden die Bereiche Theater, Musik und Tanz finanziell beschnitten. 1995 sollen die visuellen Künste sowie der Kulturaustausch mit dem Ausland die Leidtragenden der Sparmassnahmen sein.

Schwerpunktkürzungen bei Pro Helvetia 1992

Trotz des Festhaltens am Standort Zürich erfolgte eine Dezentralisierung der Pro Helvetia in Richtung Westschweiz. Im September eröffnete die Kulturstiftung in Carouge (GE) ihre "Antenne romande", eine Zweigstelle, die halb ausgelagerter Teil des Sekretariats, halb Botschaft und Fühler der Stiftung im Welschland sein wird. In Carouge wird vor allem die Abteilung "Réseaux", welche die Aktivitäten der Pro Helvetia im Ausland betreut, Platz finden.

Zweigstelle von Pro Helvetia in Carouge (GE)

Mit einer neuen Verordnung zum Filmgesetz ersetzte der Bundesrat auf den 1. Januar 1993 die bisherige Einfuhrkontingentierung für Filme durch ein Bewilligungssystem für Filmverleiher. Um den Monopolbestimmungen des Filmgesetzes auch nach dieser Liberalisierung gerecht zu werden, sollen allfällige Missbräuche mit kartellrechtlichen Massnahmen verhindert werden. Eine wichtige Neuordnung bringt die Verordnung bei der Filmförderung. Diese basiert nun auf einem umfassenden Förderungskonzept, welches den ganzen Produktionsablauf von den Vorarbeiten bis zum Verleih sowie auch die Aus- und Weiterbildung umfasst. Dabei wird das gesamte audiovisuelle Schaffen einbezogen, also auch Video- und Fernsehproduktionen.

Verordnung zum Filmgesetz angepasst

Bund, Kantone und Gemeinden spielen in der Kulturförderung nach wie vor die Hauptrolle, doch wird rund jeder sechste Franken von Unternehmen und Stiftungen beigesteuert. Dies ging aus der ersten Erhebung über die private Kulturförderung hervor, die das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Bundesamt für Statistik (BFS) Ende Sommer gemeinsam veröffentlichten.

1989 erreichten die öffentlichen Kulturausgaben 1,52 Mia Fr., rund 225 Fr. pro Kopf der Bevölkerung. Die Kantone wendeten 574 Mio auf, und der Bund schoss 143 Mio Fr. zu. Der Anteil der Kulturförderung betrug bei den Gemeindeausgaben 3,5%, bei den Kantonen 2,1% und beim Bund 0,5%. Demgegenüber wendete die Privatwirtschaft 1991 250 bis 300 Mio Fr. für kulturelle Zwecke auf, wobei Grossverteiler, Banken und Versicherungen eine zentrale Rolle spielten; Stiftungen steuerten weitere 60 Mio bei.

Bei den öffentlichen Kulturausgaben zeigte sich, dass die Gemeinden mit 53% die Hauptlast tragen. Allein die Hälfte davon ging auf das Konto der Städte Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich, die für den Betrieb der grossen Museen, Theater, Konzerthäuser und Orchester verantwortlich sind. Pro Kopf der Bevölkerung wurden die folgenden kumulierten Beträge für Gemeinde- und Kantonsausgaben ermittelt: Basel-Stadt 711 Fr., Genf 506, Zug 302, Waadt 238, Zürich 218, Bern 149. Die geringsten Kulturausgaben pro Kopf wiesen Appenzell-Innerrhoden (33 Fr.), Uri (39), Jura (71) und Appenzell-Ausserrhoden (77) auf.

Gemäss den Autoren der Studie spiegeln die Ergebnisse das in der Schweiz bewährte "Prinzip der doppelten Subsidiarität" wieder: Einerseits übernimmt die öffentliche Hand jene Aufgaben, welche die privaten Kräfte übersteigen; andererseits stehen im öffentlichen Bereich die Gemeinden im Zentrum, Kantone und Bund springen nur bei übergreifenden Aufgaben ein. Als besonders typisches Beispiel dieser Aufgabenteilung wurde die Denkmalpflege genannt.

Öffentliche und private Kulturförderung

Als erstes Nicht-EG-Land wurde die Schweiz im Juli Vollmitglied von "Media 95", einem Programm der EG zur Förderung von audiovisuellen Produktionen in Europa. Die Schweiz war in den vergangenen Jahren bereits den Projekten "EFDO" (Verleihförderung), "Script" (Drehbuchförderung), "EAVE" (Ausbildung) und "Euro Aim" (Unterstützung von Filmproduzenten) beigetreten. Durch die Vollmitgliedschaft hätten die Schweizer Filmschaffenden nun Zugang zu sämtlichen rund 20 Förderungsprojekten von Media gehabt. Da das Programm ausdrücklich im EWR-Vertrag aufgeführt war, wurde das Abkommen mit dem Nein vom 6. Dezember allerdings hinfällig. In allen Media-Teilgebieten muss die Schweiz nun nach neuen und individuellen Lösungen suchen, wobei Brüssel bereits seine Zurückhaltung gegenüber bilateralen Sonderregelungen signalisierte.

Schweiz als erstes Nicht-EG-Land ins Förderprogramm Media aufgenommen

Trotz heftiger Gegenwehr vor allem von Stiftungspräsidentin Rosemarie Simmen (cvp, SO) im Ständerat stimmten beide Kammern im Zug der Sparmassnahmen einer Kürzung der Subventionen an die Pro Helvetia um 24 Mio Fr. für die Jahre 1993-1995 zu. Die Beschneidung der Finanzhilfe, welche mit rund 25% deutlich über der generell vorgenommenen linearen Kürzung von 10% liegt, wurde damit gerechtfertigt, dass lediglich eine Redimensionierung auf das Niveau der Finanzplanvorgabe von 1990 erfolge. 1991 hatte das Parlament in einer grosszügigen Geste – und in einem günstigeren konjunkturellen Umfeld – einer Subventionserhöhung um real 35% auf 130 Mio Fr. zugestimmt. Zusammen mit den ungekürzten Beiträgen für das Berichtsjahr (28 Mio Fr.) ergibt sich für den Zeitraum 1992-1995 eine Gesamtfinanzhilfe von 106 Mio Fr., was gegenüber der vorangehenden Beitragsperiode immer noch einer Erhöhung um 20 Mio Fr. oder gut 23% entspricht. In seiner Botschaft ging der Bundesrat davon aus, dass damit die Stiftungstätigkeit im bisherigen Rahmen weitergeführt werden könne. Auf einen realen Ausbau müsse allerdings verzichtet werden.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Seit dem 1. Januar des Berichtsjahres ist der bisherige Direktor des Berner Konservatoriums, Urs Frauchiger, neuer Generalsekretär der Pro Helvetia. Sein Amtsantritt fiel mit der Frage des künftigen Standortes der Institution zusammen. Eine von der Stadt Zürich angekündigte massive Erhöhung des Mietzinses für die seit 1949 bewohnte Liegenschaft hatte bereits im Vorjahr die Stiftung veranlasst, nach alternativen Standorten Ausschau zu halten. Neun Städte unterbreiteten der Stiftung günstige Angebote. Ernsthaft in die Diskussion einbezogen wurde vor allem Biel, welches durch seine Brückenfunktion zwischen Deutschschweiz und Romandie eine besondere kulturpolitische Dimension hätte sicherstellen können. Aus Gründen der besseren Erreichbarkeit sowie der Bedeutung der Limmatstadt im kulturellen Leben des Landes wurde schliesslich am Standort Zürich festgehalten.

Neuer Generalsekretär und Standortwahl bei Pro Helvetia

Für das in Zürich jahrelang umstrittene Kanzleizentrum kam hingegen das definitive Ende. Zum zweitenmal innerhalb von 15 Monaten und nach einer Abstimmungskampagne, die mehr und mehr die Konturen eines Machtkampfes zwischen bürgerlicher Opposition und rot-grüner Mehrheit angenommen hatte, lehnte das Zürcher Stimmvolk erneut und deutlicher noch als im Vorjahr den Betriebskredit ab, der den alternativen Kulturbetrieb im ehemaligen Aussersihler Schulhaus hätte sicherstellen sollen.

Ende für Kanzleizentrum Zürich

Im Jahr 2001 soll in Luzern ein neues Kultur und Kongresszentrum für 180 Mio Fr. eingeweiht werden. Das heutige Kunst- und Kongresshaus wird der neuen Gesamtüberbauung weichen müssen. Dies ging aus dem Ende November vorgestellten Gesamtkonzept hervor, hinter das sich der Stadtrat und die Regierung von Luzern, die Stiftung Konzerthaus und die Interessengemeinschaft Kongresshaus stellten.

Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)

Nichts steht mehr dem Ausbau des Luzerner Kulturzentrums Boa im Weg, das in den zwei Jahren seines Provisoriums einen festen Platz im Kulturangebot der Stadt gefunden hat. Knapp 60% der Stimmenden hiessen einen Kredit von 6,3 Mio Fr. gut, mit welchem die Hallen der ehemaligen Schlauchfabrik bis Frühjahr 1994 saniert werden sollen, damit in Zukunft ein optimaler und auch immissionsarmer Betrieb gewährleistet werden kann.

Luzerner Kulturzentrum Boa

Die kleine Kammer folgte einhellig dem Beschluss des Erstrats. Weit mehr als die Höhe der Bundesbeiträge gab hier die Frage zu reden, wie stark der Bund als Geldgeber auf die Pro Helvetia Einfluss nehmen sollte. Während FDP-Ständerat Rüesch (SG) die Kulturstiftung wieder vermehrt auf ihre Hauptaufgaben – Austausch zwischen den vier Sprachregionen im Inland, Werbung für das schweizerische Kulturverständnis im Ausland – verpflichten wollte, traten Cottier (cvp, FR), Danioth (cvp, UR), Jaggi (sp, VD) und Onken (sp, TG) sowie die Präsidentin der Pro Helvetia, die Solothurner CVP-Ständerätin Simmen, dafür ein, die Stiftung weiterhin an der langen Leine laufen und auch Wagnisse eingehen zu lassen.

Höhere Finanzhilfen an die Stiftung Pro Helvetia

1992 soll erstmals ein Schweizer Filmpreis verliehen werden. Wie am Filmfestival von Locarno bekanntgegeben wurde, möchte das BAK dafür 260'000 Fr. bereitstellen. Mit der Preissumme sollen je ein Spielfilm, ein Dokumentarfilm, ein Kurzfilm und ein Trickfilm sowie bis zu drei Persönlichkeiten der Filmbranche ausgezeichnet werden. Die Eidgenössische Filmkommission, welche die Schaffung des Filmpreises angeregt hatte, beantragte ausserdem, einen Teil des Filmkredits in Zukunft gezielt darauf zu verwenden, anstelle von Einzelprojekten ganze Produktionsprogramme zu unterstützen, und einen Fonds zur Förderung unabhängiger Fernsehproduktionen einzurichten.

Schweizer Filmpreis

Entsprechend dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission setzte der Nationalrat die Finanzhilfen an die Stiftung Pro Helvetia für die Jahre 1992-1995 auf 130 Mio Fr. fest, was einer Erhöhung gegenüber der laufenden Beitragsperiode um real 35% entspricht. Mit dem Hinweis auf die allgemeine Teuerung, die massiv gestiegenen Versicherungsprämien für Ausstellungen im Ausland und vor allem auf die neue Dimension eines verstärkten Kulturaustauschs mit Mittel- und Osteuropa hatte der Stiftungsrat eine Erhöhung auf 168 Mio Fr. beantragt. Der Bundesrat, der in seiner Botschaft wegen der mangelnden Bundeskompetenzen im Bereich der inländischen Kulturförderung noch eine zurückhaltendere Erhöhung (124 Mio Fr.) vorgeschlagen hatte, konnte sich dem Antrag der Kommissionsmehrheit anschliessen.

Höhere Finanzhilfen an die Stiftung Pro Helvetia

Die Räte überwiesen inhaltlich gleichlautende Postulate Iten (fdp, ZG) und Loeb (fdp, BE), welche den Bundesrat einladen, die Aus- und Weiterbildung der Filmberufe durch das Bereitstellen der notwendigen finanziellen Mittel zu unterstützen.

Aus- und Weiterbildung der Filmberufe

Der Genfer Luc Boissonnas, seit 32 Jahren Direktor der Pro Helvetia, trat auf Ende 1991 altershalber zurück. Nach einer langen Ausmarchung zwischen über 100 Kandidatinnen und Kandidaten bestimmte der Stiftungsrat den Direktor des Berner Konservatoriums für Musik und Theater, Urs Frauchiger, zu seinem Nachfolger.

Stiftung Pro Helvetia

Viel Anlass zu Diskussionen gaben erneut die Alternativkultur und die von ihr beanspruchten Räume. In Bern verlangte eine von rechtsbürgerlichen Kreisen lancierte Volksinitiative, der Stadt solle inskünftig untersagt werden, Gruppen zu fördern, die das Recht missachten, zu dessen Missachtung aufrufen oder "sogenannte Freiräume beanspruchen". Die Initiative, die sich in erster Linie gegen die alternativ-kulturelle Nutzung der alten Reithalle richtete, deren Erhalt das Berner Stimmvolk im Vorjahr klar zugestimmt hatte, wurde mit deutlichem Mehr (rund 64% Neinstimmen) abgelehnt.

Alternativkultur Bern