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Eine im Frühjahr 2019 vom Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) veröffentlichte Studie zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden hatte deutlich aufgezeigt, welchen Risiken und Gefahren die rätoromanische Sprache längerfristig ausgesetzt sein wird. Ausgehend von diesen Erkenntnissen wollte Ständerat Raphaël Comte (fdp, NE) in einer Interpellation vom Bundesrat wissen, wie dessen Einschätzungen diesbezüglich seien und welche Massnahmen er kurz- und mittelfristig zu ergreifen gedenke, um die Zukunft der rätoromanischen Sprache sicherzustellen.
Der Bundesrat teilte die Schlussfolgerung der Studie, dass beide Minderheitensprachen im Kanton Graubünden unter Druck stehen; insbesondere das Rätoromanische sei stark rückläufig. Unterstützungsmassnahmen seitens des Bundes erfolgten bis anhin über Finanzhilfen an den Kanton Graubünden zur Förderung von Bildung, Übersetzungen, Medien, Verlagen und Sprachorganisationen. Bedingt durch die aktuelle Sprachsituation und ihrer beschleunigten Entwicklung durch die Abwanderung der einheimischen Bevölkerung in städtische Gebiete ausserhalb des traditionellen Sprachterritoriums werde der Bund aber ab 2020 Massnahmen in der Diaspora unterstützen. Im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 habe man bereits entsprechende Massnahmen wie die Förderung von Sprachkursen oder der Neuorganisation der rätoromanischen Medienlandschaft (Projekt «Medias Rumantschas») beschrieben.

Zukunft des Rätoromanischen (Ip. 19.3744)

Der Bundesrat nahm zu diesen Diskussionen in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Stump (sp, AG) zurückhaltend Stellung. Er stellte fest, dass die Pro Helvetia tatsächlich einen Reformbedarf aufweist. Sowohl die komplizierten Abläufe und Strukturen als auch die Aufgabe und Stellung der Institution in einer gesamtschweizerischen Kulturförderung seien zu überprüfen. Er machte aber darauf aufmerksam, dass die Pro Helvetia eine öffentlich-rechtliche Stiftung der Eidgenossenschaft und nicht ein Bundesamt ist, weshalb der Grundsatz der Autonomie auch im Bereich von Reformen zu beachten sei. Ein Eingreifen der Bundesbehörden in die stiftungsinterne Meinungsbildung sei deshalb nicht angezeigt. Der Bundesrat werde sich erst mit dieser Angelegenheit befassen, wenn konkrete Anträge zur künftigen Aufgabenstellung der Pro Helvetia vorliegen. Siehe dazu auch die detaillierteren Ausführungen des BR zu einer noch nicht behandelten Motion Zbinden (sp, AG) (Mo. 00.3321).

Strukturbereinigung der über 60jährigen Stiftung Pro Helvetia

In seinem Bericht zur Legislaturplanung 1999-2003 bezeichnete der Bundesrat im Bereich der Kulturpolitik die Umsetzung von Art. 69 der neuen Bundesverfassung (Kulturartikel) als vordringlich. Er möchte insbesondere kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen. Die Grundlagen für die gesetzliche Konkretisierung sollen mit den Kantonen, den Städten und den interessierten Organisationen (beispielsweise Pro Helvetia) erarbeitet werden. Ausführlicher äusserte sich der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation Galli (cvp, BE) zu seinen Absichten. Im Bereich der generellen Kulturförderung bekräftigte er seine Bereitschaft, eng mit den Kantonen und den grossen Gemeinden, aber auch mit privaten Institutionen zu kooperieren. Er verwies auf das Projekt Neue Finanzausgleich, das die Finanzierung der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung verbindlich einer interkantonalen Zusammenarbeit unterstellen will.

Gesetzliche Konkretisierung des neuen Kulturartikels
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Der unerwartete Tod Dürrenmatts bewog das Bundesamt für Kultur (BAK), die für den 20. Dezember vorgesehene Eröffnungsfeier des Schweizerischen Literaturarchivs (SLA) auf anfangs 1991 zu verschieben. 1989 hatte Dürrenmatt seinen Nachlass der Eidgenossenschaft vermacht mit der Auflage, einen Ort der wissenschaftlichen Archivierung und Aufbereitung von literarischen Nachlässen einzurichten. Wäre dieses Ansinnen nicht von einer Persönlichkeit der Bedeutung Dürrenmatts ausgegangen, hätte der Bundesrat wohl kaum so rasch eine realisierbare und zweckmässige Lösung gefunden. Ansonsten hielt er nämlich grundsätzlich an seiner seit 1986 vertretenen Linie fest, in Ermangelung einer klaren Verfassungskompetenz keine weiteren kulturelle Aufgaben zu übernehmen.

Eröffnungsfeier des Schweizerischen Literaturarchivs