Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Kulturförderung

Akteure

Prozesse

  • Petition / Eingabe / Beschwerde
2 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Rahmen der Beratungen zur Kulturbotschaft 2016–2020 nahm der Nationalrat Kenntnis von der Petition "Hundert Räume geben mehr Licht als ein Leuchtturm", welche vom Bund finanzielle und strukturelle Unterstützung für selbstorganisierte Kunstäume forderte. Bereits 2014 hatte sich die WBK-SR negativ zum Ansinnen geäussert, obwohl sie den unabhängigen Kunsträumen einen wichtigen Stellenwert in der Kunst einräumte. Man wolle jedoch zuerst die Ergebnisse des 2013 von Pro Helvetia gestarteten Projektes abwarten, welches mit einem Budget von CHF 200'000 unter anderem Beiträge an Kunsträume vergibt. Gegen die von Pro Helvetia beschlossenen Förderprogramme hatte sich seit deren Lancierung Widerstand bei den freien Kunstschaffenden geregt, welche eine Benachteiligung der alternativen Kunstszene befürchteten. Im Anschluss an die Stellungnahme der Kommission hatte der Ständerat der Petition keine Folge gegeben. Daraufhin schrieb der Nationalrat die Petition auf Anraten seiner Kommission in der Sommersession 2015 ohne Antrag ab.

keine Preise mehr für Kunsträume

Die Schweizer Musikschaffenden lancierten eine Petition, welche eine angemessene Berücksichtigung der Musik, der Musiker und der Produzenten im Kulturförderungsgesetz fordert. Konkret verlangen sie, dass Tonträger gleich wie Bücher und Zeitschriften einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen sowie die Abschaffung der so genannten 3%-Regel in Art. 60 des Urheberrechtsgesetzes, welche die Entschädigung für Musiker und Produzenten auf maximal 3% beschränkt. Bei dieser Regel handelt es sich um ein helvetisches Unikum, da kein einziges EU-Land eine vergleichbare staatliche Beschränkung kennt.

Petition für eine angemessene Berücksichtigung der Musik im Kulturförderungsgesetz