Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Kulturförderung

Akteure

Prozesse

  • Postulat
11 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Ständerätin Marianne Maret (mitte, VS) forderte im März 2021 in einem Postulat vom Bundesrat, den Bericht von 2007 über die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz zu aktualisieren und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die laufende Pandemie habe aufgezeigt, in welch prekärer Lage sich viele Kulturschaffende befänden, wobei Freischaffende sowie Personen mit befristeten Anstellungen ganz besonders betroffen seien, erörterte die Mitte-Ständerätin. Dem stimmte auch Bundesrat Alain Berset – welcher die Annahme des Postulates beantragte – zu, wobei er betonte, dass die Pandemie diesen Umstand nicht verursacht habe. Vielmehr liege die Problematik im Schweizer Sozialversicherungssystem, welches nicht auf flexible Arbeitsverhältnisse, wie sie im Kultursektor dominieren, ausgerichtet sei. Dies führe zu einem ungenügenden Schutz der Betroffenen. In Zukunft werde es das Ziel sein, das System der Realität der Bevölkerung anzupassen und Lücken in der Sozialversicherung zu schliessen. Die Erarbeitung dieses Berichts würde auf dem Bericht des BFS von Oktober 2020 basieren und würde vom BAK übernommen, wobei dieses eng mit dem BSV und dem SECO zusammenarbeiten würde, wie es bereits 2007 der Fall gewesen sei. Das Postulat wurde im Ständerat stillschweigend und ohne weitere Diskussionen angenommen.

Wie steht es um die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz? (Po. 21.3281)

Im Rahmen des Bundesratsentwurfs zur Kulturbotschaft 2021–2024 war das Postulat Quadranti (bdp, ZH), mit dem Massnahmen zur zeitgleichen Lösung von Sachfragen im Kultur- und Bildungsbereich sowohl durch das BAK als auch durch das SBFI verlangt wurden, zur Abschreibung beantragt worden. In der Herbstsession 2020 ging jedoch ein Minderheitsantrag Locher Benguerel (sp, GR) gegen diesen Antrag ein, weil der Bundesrat zum einen noch keine konkreten Massnahmen aufgezeigt habe – zumal man vergeblich nach einem adäquaten Bericht zum Postulat suche, wie die Minderheitensprecherin betonte – und das Postulat zum anderen effektiv ein bedeutendes Problem aufgreife, für das es noch keine Lösung gebe. Im Nationalrat sprach man sich aber dennoch mit 118 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung für die Abschreibung der Vorlage aus.

Wenn Musik nicht nur Kultur ist oder Technorama und Verkehrshaus nicht nur Museen sind (Po. 19.3725)

So zahlreich die Themenvielfalt in der Politik ist, so schwer ist es auch, stets eine trennscharfe Unterscheidung der themenspezifischen Verwaltungszuständigkeiten vorzunehmen. Zwei Politikbereiche, die offensichtlich solche Schnittstellen begünstigen, stellen die Bildung und die Kultur dar; seien sie doch «quasi zweieiige Zwillinge», wie Nationalrätin Quadranti (bdp, ZH) zu argumentieren wusste. Daher erbitte sie den Bundesrat, in einem Postulat aufzuzeigen, welche Massnahmen ergriffen werden können, damit Sachfragen, die sowohl im einen als auch im anderen Politikbereich angesiedelt sind, durch beide Verwaltungseinheiten (SBFI und BAK) zugleich gelöst werden könnten. So zeige sich die Problematik der bisherigen Praxis beispielsweise deutlich in der Umsetzung des Art. 67a BV «Musikalische Bildung»: Obschon der Artikel auf die Bildung fokussiere, werde dessen gesetzliche Umsetzung im Rahmen des KFG und damit durch das BAK geregelt, was folglich lediglich den Kulturaspekt, nicht aber den Bildungsaspekt berücksichtige. Da dieses «Entweder-Oder» nicht zeitgemäss sei und oft auch beste Lösungen verhindere, müsse nun eine Möglichkeit geschaffen werden, wie solche Themenbereiche zwei Ämtern zugeteilt werden könnten.
Der Bundesrat befürwortete den Vorstoss und teilte mit, dass er die Frage der Aufgabenteilung zwischen SBFI und BAK im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 beantworten werde. Auch im Nationalrat schien es keine Einwände zu geben, wurde das Postulat doch stillschweigend angenommen.

Wenn Musik nicht nur Kultur ist oder Technorama und Verkehrshaus nicht nur Museen sind (Po. 19.3725)

Mit einem Postulat Stöckli (sp, BE) wurde vom Bundesrat ein Bericht zu den Auswirkungen der fortschreitenden Urbanisierung auf das kulturelle Angebot und die Kulturförderung in der Schweiz gefordert. In Kooperation mit den Kantonen, Städten und Gemeinden soll ein Überblick über die Entwicklungen der vergangenen Jahre gegeben und der Beitrag der Kulturförderung zur Verbesserung und Wahrung des Austausches zwischen unterschiedlichen Funktionalräumen sowie kulturellen Ausdrucksformen aufgezeigt werden. Der Bundesrat hatte an diesem Anliegen nichts auszusetzen, da es seines Erachtens relevante Fragen aufgreife, die in direktem Zusammenhang mit der Kulturförderung und dem Anliegen der Kulturbotschaft stünden und beantragte daher die Annahme des Vorstosses. Dieser Aufforderung kam der Ständerat in der Herbstsession 2019 stillschweigend nach.

Einfluss der Urbanisierung in der Schweiz auf die Kulturförderung (Po. 19.3707)

Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Ständerat ein Postulat Bieri (cvp, ZG), welches verschiedene Vorgaben zur Ausgestaltung des geplanten Kulturförderungsgesetzes, insbesondere zur Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie zur Unterstützung der Musikausbildung formulierte und für die Kulturpolitik moderne Strukturen, eine klare Basis für die Förderung und einen effizienten Einsatz der knappen Mittel verlangte. Mitte Jahr gab der Direktor des BAK bekannt, dass sich die Eröffnung der Vernehmlassung zum Kulturförderungsgesetz um mindestens ein Jahr verzögert, da verschiedene Aspekte des Gesetzeswerks noch vertieft abzuklären seien; zudem zwängen Finanzdruck und Strukturprobleme zur Definition einer neuen internen Strategie. Bundesrat Couchepin nahm die Behandlung des Postulats zum Anlass, um aus seiner Sicht klarzustellen, wer im Bundesrat letztlich für die kulturelle Arbeit der Schweiz im Ausland zuständig ist, nämlich sein EDI, und nicht etwa das EDA. Ins Visier nahm Couchepin vor allem die DEZA, aber auch das neue Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik im EDA.

Postulat fordert Vorgaben zur Ausgestaltung des Kulturförderungsgesetzes (Po. 04.3343)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Mit einem Postulat wies Ständerat Maissen (cvp, GR) auf die prekäre Situation des Schweizerischen Alpinen Museums (SAM) hin, dessen finanzielle Existenz wegen der aufgekündigten Unterstützung durch die Standortgemeinde Bern ab 2004 nicht mehr gesichert ist. Er forderte den Bundesrat auf, das SAM in das Ausführungskonzept des Kulturartikels der revidierten Bundesverfassung einzubeziehen und als Museum von nationaler Bedeutung mit einem entsprechenden Leistungsauftrag unter der Ägide des Bundes weiterzuführen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Frage zu prüfen, wollte aber die künftige Federführung nicht präjudizieren, weshalb er beantragte, diesen Punkt des Postulats abzulehnen. Maissens Argument, ohne verstärktes Engagement des Bundes riskiere das Museum eine baldige Schliessung, setzte sich im Rat jedoch durch, der mit 15 zu 2 Stimmen den Führungsauftrag ebenfalls überwies.

Sicherung der Existenz und des Auftrages des Schweizerischen Alpinen Museums (Po. 02.3276)

Bereits im Vorjahr war im Nationalrat die finanzielle Unterstützung der Genfer Buchmesse durch den Bund thematisiert worden. Der Bundesrat hatte damals darauf verwiesen, dass ein regelmässiges Engagement erst mit der gesetzlichen Umsetzung des Kulturförderungsartikels der Bundesverfassung möglich sein wird. In Anerkennung der Bedeutung dieser Messe als Brückenschlag zwischen den Sprachregionen hatte er einen einmaligen Beitrag von 500'000 Fr. aus dem Gedenkmünzenverkauf 1999 gesprochen. Da dieser Betrag nun aufgebraucht war, verlangte ein Postulat der nationalrätlichen WBK die Ausrichtung einer jährlichen Subvention von rund 300'000 Fr. ab 2002. Der Bundesrat nahm den Vorstoss entgegen und versprach, das Anliegen im Voranschlag 2002 (BRG 01.046) zu prüfen. Zwei Anträge im Parlament (Brunner, sp, GE im Ständerat und Neirynck, cvp, VD im Nationalrat), diesen Betrag bereits ins Budget 2001 aufzunehmen, wurden aus finanzpolitischen Gründen abgelehnt.

Vorstösse für finanzielle Unterstützung der Genfer Buchmesse durch den Bund (Mo. 00.3094 und Po. 01.3431)

Mit einem diskussionslos überwiesenen Postulat forderte Nationalrat Duvoisin (sp, VD) den Bundesrat auf, angesichts der im Vorjahr in der Volksabstimmung erfolgten Ablehnung eines Kulturförderungsartikels in der Bundesverfassung einen Bericht vorzulegen, welcher über die künftige Kulturpolitik des Bundes Auskunft gibt. Dieser soll insbesondere darlegen, welche Ziele der Bundesrat auf der Grundlage der geltenden Verfassung verfolgen will, welchen Bereichen er Priorität zu geben gedenkt und ob er allenfalls in Gebieten, die ihm nicht mehr vordringlich erscheinen, sein kulturelles Engagement stufenweise abbauen wird.

künftige Kulturpolitik des Bundes

Die Räte überwiesen inhaltlich gleichlautende Postulate Iten (fdp, ZG) und Loeb (fdp, BE), welche den Bundesrat einladen, die Aus- und Weiterbildung der Filmberufe durch das Bereitstellen der notwendigen finanziellen Mittel zu unterstützen.

Aus- und Weiterbildung der Filmberufe

Die Pro Helvetia hatte im Berichtsjahr für ihre Arbeit 22 Mio Fr. zur Verfügung. Für die Vierjahresperiode 1992 bis 1995 möchte sie ihre Bundessubventionen verdoppeln und mit gesamthaft 168 Mio Fr. Projekte im In- und Ausland unterstützen können. Eine entsprechende Eingabe an den Bundesrat wurde vom Stiftungsrat gutgeheissen. Grössere finanzielle Abgeltung für die kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland forderten auch einzelne Parlamentarier. Der scheidende Pro Helvetia-Präsident Widmer (Idu, ZH) regte in einem überwiesenen Postulat an, der Bund möge die Bedeutung des Swiss Institute in New York, welches in den nunmehr vier Jahren seines Bestehens ausschliesslich auf die Spenden Privater und der Wirtschaft angewiesen war, durch die Entrichtung regelmässiger Beiträge anerkennen. Eine grosszügigere materielle Abgeltung der Aktivitäten des Europäischen Kulturzentrums in Genf verlangte eine als Postulat überwiesene Motion Pini (fdp, TI).

kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland

Die Kinder- und Jugendliteratur soll ab 1991 besser gefördert werden. In Erfüllung eines 1988 überwiesenen Postulats Hafner (sp, SH) überprüfte das BAK seine Unterstützungspraxis und arbeitete neue Richtlinien des EDI aus. Dies gab der Bundesrat bei der Behandlung einer als Postulat überwiesenen Motion Danuser (sp, TG) bekannt, welche eine Erhöhung der entsprechenden Subventionen verlangt hatte.

Kinder- und Jugendliteratur