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Ende November 2018 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes. Mit der Ratifikation des UNESCO-Übereinkommens soll der Schutz des im Meer gefundenen Unterwasser-Kulturerbes im Rahmen des Seerechtsübereinkommens, welchem die Schweiz 2009 beigetreten ist, konkretisiert und dessen Umsetzung geregelt werden. Auch wenn das Abkommen in erster Linie auf den Kulturgüterschutz in den Meeren abzielt, ist es für alle Gewässer anwendbar und trägt zur erstmaligen Schaffung von spezifischen, völkerrechtlich verbindlichen Regeln zum Umgang mit dem Unterwasser-Kulturerbe bei, die auch ein konkretes Eingreifen im Bedrohungsfall erlauben. Das bereits 2001 von der UNESCO geschaffene Abkommen wurde trotz anfänglicher Zweifel zwischenzeitlich von rund 60 Ländern ratifiziert und gilt als ein wirksames Instrument im Kampf gegen die Plünderung und Ausbeutung des Kulturerbes unter Wasser. In den Weltmeeren können so rund 3 Mio. Fundstellen unter Schutz gestellt werden, was einen beachtlichen Teil des Gesamtkulturerbes der Menschheit ausmacht. In der Schweiz zählen beispielsweise die seit 2011 zum UNESCO-Weltkulturerbe «Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen» gehörenden Pfahlbauersiedlungen dazu.
Da die Schweiz sowohl in den institutionellen als auch rechtlichen Grundlagen der Bundes- und Kantonsebene und den zur Verfügung stehenden Umsetzungsinstrumenten dem Anliegen des Abkommens bereits weitestgehend Rechnung trägt, bedarf es lediglich kleinerer Anpassungen im Kulturgütertransfer- und Seeschifffahrtsgesetz, welche im Entwurf des Bundesbeschlusses aufgeführt werden. Entsprechend waren zum Zeitpunkt der Behandlung auch keine zusätzlichen Ressourcen zur Umsetzung des Anliegens notwendig.
Von den 46 eingegangenen Stellungnahmen in der Vernehmlassung hatte sich eine überwiegende Mehrheit für die Ratifikation des Abkommens ausgesprochen. Durch die angeführten Ziele, Grundzüge und Inhalte des Abkommens – bis auf den Kanton Schwyz wurden diese von sämtlichen Kantonen begrüsst – erhofften sich die Kantone insbesondere im Bereich der Vermittlung und Bildung entsprechende Impulse. Die zustimmenden Organisationen und Verbände – die SVP sowie die beiden Wirtschaftsverbände Centre Patronal und SGV hatten eine Ratifikation abgelehnt – versprachen sich in erster Linie Impulse für die nationale Kultur- und Nachhaltigkeitspolitik.

Kulturgütertransfergesetz und Seeschifffahrtsgesetz. Genehmigung (BRG 18.083)

Dans son rapport en réponse au postulat relatif à la préservation de la physionomie des localités suisses, le Conseil fédéral confirme l'apport sociétal, économique et environnemental du patrimoine culturel. Le paysage bâti en Suisse n'a pas connu une évolution satisfaisante, menaçant la sauvegarde de cet héritage. Pour assurer une qualité élevée du milieu du bâti, le rapport prône un dialogue permanent entre toutes les parties prenantes plutôt qu'un renforcement de la réglementation protégeant la nature et le paysage. Les mesures réalisées ou prévues par le Conseil fédéral, à savoir l'amélioration de la mise en œuvre de l'inventaire fédéral ISOS, l'élaboration d'une stratégie interdépartementale de la culture du bâti et le renforcement de la participation de la population, sont jugées suffisantes à la sauvegarde de la physionomie des localités et au développement durable du milieu bâti.

Préserver la physionomie des localités suisses

Im November 2017 hat die UNESCO zwei Schweizer Bewerbungen in ihr Register «Memory of the World» aufgenommen. Neu werden das sich im Stiftsarchiv und der Stiftsbibliothek befindende schriftliche Erbe des Klosters St. Gallen sowie die Archivbestände des DOCIP in Genf unter dem Weltdokumentenerbe geführt. Bis anhin waren drei Schweizer Bewerbungen in das Weltregister aufgenommen worden: die Sammlungsbestände Jean-Jacques Rousseaus in Genf und Neuenburg (seit 2011), der Nachlass zum Montreux Jazz Festival (seit 2013) und die Bibliotheca Bodmerina 1916–1971 (seit 2015).
«Memory of the World» ist ein Kommunikations- und Informationsprogramm der UNESCO, das als seine drei Hauptziele erstens den Erhalt des dokumentarischen Erbes, zweitens die Sicherstellung des universellen Zugangs zu ebendiesem und drittens die Förderung der Bewusstseinsbildung für die Bedeutung des Erbes und die Notwendigkeit seiner Bewahrung verfolgt. Das Programm wurde 1993 zur Förderung des Schutzes des dokumentarischen Erbes der Menschheit lanciert, um dieses vor der wachsenden Bedrohung durch Vernachlässigung und den Zahn der Zeit, aber auch durch mutwillige Zerstörung zu bewahren. Anstoss für das Programm war die 1992 während der Belagerung von Sarajevo im Bosnienkrieg erfolgte, vorsätzliche Zerstörung der Nationalbibliothek gewesen.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Zum ersten Mal seit 2012 wurde die «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz», welche die Grundlage und Voraussetzung für die Nominierung als immaterielles Kulturerbe der UNESCO bildet, im Sommer 2017 aktualisiert. Die Liste wurde von 165 auf 199 Einträge erweitert, wobei der Schwerpunkt für die 34 neuen Einträge auf die lebendigen Traditionen in den Städten gelegt wurde. Die Inventarisierung erfolgte neuerlich durch die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen mit fachlicher Unterstützung der Hochschule Luzern. Die rund 90 von den Kantonen eingereichten Vorschläge für die nationale Liste wurden von einer Steuergruppe – bestehend aus Bundes-, Kantons- und Städtevertretungen, der schweizerischen UNESCO-Kommission, Pro Helvetia sowie wissenschaftlichen Fachpersonen – diskutiert, bevor diese daraus eine Auswahl traf. Neu befinden sich in der Liste u.a. das Aareschwimmen in Bern, die Appenzeller Holzschnitzerei, die Badenfahrt, Sculptures et constructions en neige à La Chaux-de-Fonds oder die Zürcher Technokultur.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Kurt Fluri (plr, SO) a déposé un postulat en vue de préserver la physionomie des localités suisses. Il souhaite la conservation des aspects caractéristiques des localités suisses et le maintien de la culture architecturale existante. Il demande au Conseil fédéral d'établir un rapport sur l'évolution qualitative du paysage bâti en Suisse au cours des 30 dernières années sous l'angle de la sauvegarde du patrimoine culturel, menacé par le développement de l'urbanisation. Il le charge également d'évaluer l'apport des prestations du patrimoine culturel pour la société, l'économie et l'environnement. Finalement, il l'invite à étudier les mesures contribuant au maintien, à long terme, de la qualité des aspects caractéristiques des localités, sans que ne soit freinée la planification dans les secteurs économiques et de l'énergie. Le Conseil fédéral recommandait l'acceptation du postulat. Le Conseil national l'a adopté sans discussion.

Préserver la physionomie des localités suisses

Ende September 2016 verabschiedete der Bundesrat den zweiten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Der Bericht beruht auf einer Konsultationsgrundlage von Kantonen, Städten und der Zivilgemeinschaft sowie einer vom BAK in Zusammenarbeit mit dem UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechte und Demokratie der Universität Freiburg durchgeführten öffentlichen Tagung und umfasst die Untersuchungsperiode von 2012–2016.
Der Bericht führte gelungene Beispiele in der Förderung sowie künftige Herausforderungen auf und fokussierte dabei auf die Digitalisierung, die Achtung von Grundrechten, die kulturelle Teilhabe von Frauen und Jugendlichen sowie Projekte der internationalen Zusammenarbeit und nachhaltigen Entwicklung. Beispielhaft wurden hierbei Projekte wie die Plattform «Helvetiarockt», mit der insbesondere Musikerinnen unterstützt werden, oder die «Jugendkulturpauschale» des Kantons Basel-Stadt, die Projekte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 30 Jahre unterstützt, hervorgehoben. Im Weiteren wurden auch die Aktivitäten der Stiftung Hirondelle, die sich für die Medienfreiheit in Krisengebieten einsetzt, oder das «Kulturprozent» der DEZA, die 1 Prozent ihres Budgets für Kunst und Kultur einsetzt, präsentiert.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

In seinem Bericht zu Motionen und Postulaten beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion der WBK-NR zu gestohlenen Kulturgütern aus Syrien und dem Irak. Die Forderung der Motion sei bereits im Rahmen der Änderung der Verordnung über die Massnahmen zu Syrien erfüllt worden. Bezüglich des geforderten Bergungsortes ("Safe Haven") für bedrohte Kulturgüter hätten das EDA und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz die UNESCO bereits informiert. Beide Kammern kamen dem Anliegen nach und schrieben die Motion ab.

Kulturgüterraub in Syrien und im Irak

In der Frühjahrssession 2015 überwies der Ständerat als Zweitrat eine Motion der WBK-NR, welche von der Schweiz verstärkte Massnahmen zur Verhinderung des illegalen Imports und Handels mit gestohlenen Kulturgütern aus Syrien und dem Irak fordert. Bei ihrem Entscheid stützte sich die Kantonskammer auf einen Bericht der eigenen WBK, die das Anliegen ihrer Schwesterkommission jedoch nur mit Stichentscheid der Präsidentin Géraldine Savary (sp, VD) zur Annahme empfahl. Die starke Kommissionsminderheit plädierte auf Ablehnung des Anliegens, da der Bundesrat die Forderungen der Motion zum Zeitpunkt der Beratung teilweise bereits umgesetzt sowie weitere Massnahmen geplant hatte. Die knappe Kommissionsmehrheit vertrat die Ansicht, die Annahme der Motion entfalte eine starke Signalwirkung.

Kulturgüterraub in Syrien und im Irak

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-NR) verlangte in einer Motion verstärkte Massnahmen gegen den Kulturgüterraub in Syrien und im Irak. Gestützt auf das Kulturgütertransfergesetz und das Embargogesetz will der Vorstoss der Schweiz den Import und Handel von Kulturgütern aus Syrien und dem Irak verbieten. Weiter fordert die Motion den Bundesrat zur Schaffung eines Bergungsortes auf, wie dies das neue Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) vorsieht. Der Bundesrat befürwortete das Anliegen im Sinne des Kulturgüterschutzes und hielt in seiner Antwort fest, dass lediglich die Sanktionsverordnung zu Syrien angepasst werden müsse; Wirtschaftssanktionen gegenüber dem Irak würden den Handel mit gestohlenen Kulturgütern bereits explizit untersagen. Mit erwähnter gesetzlicher Anpassung soll die Lücke zum EU-Recht geschlossen werden, welches auch für Syrien bereits über griffige Massnahmen zur Verhinderung von Kulturgüterhandel verfüge. Die Evaluation für einen möglichen Bergungsort von ausländischen Kulturgütern, wie dies das neue KGSG will, sei bereits im Gange. In diesem Bereich bestünde somit kein Handlungsbedarf. Eine bürgerliche Kommissionsminderheit Mörgeli (svp, ZH) beantragte die Ablehnung der Motion. Die Minderheit sah bei deren Annahme unter anderem die neutrale Haltung der Schweiz sowie die Wirtschaftsfreiheit gefährdet. Sie wies darauf hin, dass für Syrien und im Gegensatz zum Irak von Seiten der UNO kein Mandat zum Kunsthandelsboykott bestehe. Trotz diesen Entgegnungen nahm der Nationalrat die Motion mit 113 zu 65 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Gegen das Vorhaben stemmte sich die SVP. Die Fraktion der FDP-Liberalen zeigte sich gespalten.

Kulturgüterraub in Syrien und im Irak

Basierend auf der 2012 erstellten "Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz" und aufgrund der Ratifikation des entsprechenden Übereinkommens im Jahr 2008 kann die Schweiz Kandidaturen für die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes einreichen, die auf gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen beruhen sollen. Von der 167 Traditionen umfassenden Liste der lebendigen Traditionen hiess der Bundesrat acht Vorschläge für Kandidaturen gut, welche nach und nach beim UNESCO-Komitee deponiert werden sollen. Die gutgeheissenen Vorschläge umfassen den Umgang mit der Lawinengefahr, das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, den Jodel, die Historischen Prozessionen in Mendrisio, das Winzerfest in Vevey und die Basler Fasnacht. Kandidaturen können jeweils im März bei der UNESCO deponiert werden; eine erste Schweizer Kandidatur ist für das Frühjahr 2015 vorgesehen. Ferner verabschiedete der Bundesrat Ende Jahr den ersten periodischen Staatenbericht über die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zuhanden der UNESCO. Dieser zieht für die ersten sechs Jahre nach der Ratifikation eine positive Bilanz zur Umsetzung des Abkommens.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Die im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) stiess in der parlamentarischen Detailberatung auf wenig Opposition und wurde schlussendlich von beiden Räten einstimmig verabschiedet. Die neue gesetzliche Grundlage provozierte lediglich zwei Minderheitsanträge im Nationalrat. Von links-grüner Seite beantragte eine Kommissionsminderheit Galladé (sp, ZH), Schutzräume nicht auf nationale Kulturgüter zu beschränken, sondern zusätzlich auf regionale Kulturgüter auszudehnen. Die bürgerlichen Fraktionen folgten hier beinahe geschlossen der Kommissionsmehrheit und Bundesrat Ueli Maurer (svp). Letzterer betonte, die Vernehmlassungsergebnisse würden nicht darauf hindeuten, dass die Kantone ihre Kulturgüter bei finanziellen Engpässen vernachlässigen würden. Ganz im Gegenteil sei der Stellenwert regionaler Kulturgüter in den Kantonen hoch und eine Übertragung von solchen Kulturgüterschutz-Kompetenzen an den Bund würde als Eingriff in die kantonale Hoheit angesehen. Eine breit abgestützte Kommissionsminderheit unter Anführung von Walter Müller (fdp, SG) beabsichtigte, die mögliche Unterstützung der kantonalen Sicherstellungsdokumentationen durch den Bund als verbindlich deklarieren zu lassen. Auch dieser Antrag fand über die links-grünen Reihen hinaus nur marginalen Zuspruch bei den bürgerlichen Parteien und wurde mit 58 zu 113 Stimmen deutlich abgelehnt. Im Ständerat passierte das Gesetz die Detailberatung ohne Änderungsantrag. Die Referendumsfrist verstrich am 9. Oktober 2014 unbenutzt.

Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten

Das unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges entstandene Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) wird totalrevidiert. Im November verabschiedete der Bundesrat den Entwurf für ein neues Gesetz zuhanden des Parlaments. Neu hinzu kommen Regelungen zum Schutz der Kulturgüter im Falle von natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen und Notfällen. Dieser Erweiterung stimmten Kantone, Parteien sowie Wirtschafts- und Kulturverbände im Rahmen der im Berichtsjahr durchgeführten Vernehmlassung grossmehrheitlich zu. Darüber hinaus beinhaltet die Totalrevision die Umsetzung des zweiten Protokolls des Haager Abkommens von 1954 für den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten, welches für die Schweiz per Oktober 2004 rechtswirksam wurde. Das Protokoll sieht unter anderem die Möglichkeit zur Schaffung eines Bergungsortes für im Ausland stationierte Kulturgüter vor, die aufgrund eines bewaffneten Konfliktes akut gefährdet sind. Dies ist im bundesrätlichen Entwurf vorgesehen, womit die Schweiz das erste Land wäre, das sich gesetzlich dazu verpflichtet, einen vorübergehenden Aufbewahrungsort für gefährdete, ausländische Kulturgüter zur Verfügung zu stellen. Diese Neuerung wurde von allen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst. Von sämtlichen Kantonen, einigen Parteien und der Mehrheit der Fachorganisationen abgelehnt wurde hingegen die vorgesehene Streichung der Bundesbeiträge an die Sicherstellungsdokumentation zur Wiederherstellung beschädigter Kulturgüter, worauf die Regierung schliesslich auch verzichtete.

Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten

Im September des Berichtjahres veröffentlichte das Bundesamt für Kultur die „Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz“. Diese umfasst schützenswerte, schweizerische Traditionen aus den Sparten Musik, Tanz, Theater, Brauchtum, Handwerk, Industrie und Wissen. Damit erfüllt die Schweiz ihre Verpflichtung gegenüber der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Vertreten auf der Liste sind sowohl alle Kantone mit ihren ganz eigenen Traditionen und Bräuchen wie etwa das Sechseläuten oder der Berner Bär, als auch gesamtschweizerische Eigenarten wie etwa das Fondue oder der Jass. Einige der insgesamt 167 Einträge sollen es schliesslich auf die Liste des UNESCO-Welterbes schaffen.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Für einen Eklat sorgte die Nomination des Polizeikommandanten Christian Varone im Kanton Wallis. Varone war in die Schlagzeilen geraten, weil er in seinem Urlaub in der Türkei festgenommen wurde. Grund für die Festnahme war ein Stein in seinem Gepäck, den er in der Nähe einer archäologischen Stätte gefunden habe. Varone erklärte Anfang September bei der Nominationsversammlung der FDP, für die Regierungsratswahlen von 2013 trotz Anklage wegen versuchten Diebstahls von Kulturgut für die FDP antreten zu wollen, was ihm prompt eine Schelte von alt-Bundesrat Pascal Couchepin einbrachte. Dieser forderte Varone auf, sich bei einer Verurteilung von der Kandidatur zurückzuziehen. Couchepin wurde in der Folge ausgebuht und Varone mit grosser Mehrheit im ersten Wahlgang zum offiziellen Regierungskandidaten nominiert. Das Urteil gegen Varone aus der Türkei stand Ende Berichtjahr noch aus.

Wallis

Der Bundesrat verabschiedete den ersten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UNESCO Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Ziel der Konvention ist die internationale Anerkennung der Besonderheit kultureller Güter und Dienstleistungen als Träger von Sinn und Identität. Mit der Ratifizierung der Konvention im Jahr 2008 hatte sich die Schweiz dazu verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht über deren Umsetzung zu erstellen. Dieser erste Bericht überprüfte nun die Effizienz des Schweizer Modells und hob dessen in der föderalistischen Geschichte begründeten Stärken hervor und wies auf künftige Herausforderungen wie die Schaffung eines geeigneten statistischen Rahmens, die Verstärkung der Sensibilisierungsmassnahmen und eine effizientere Koordination hin.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Im Oktober bis November des Berichtsjahrs führte der Bundesrat eine Konsultation zur Lage der kulturellen Vielfalt in der Schweiz durch. Dies in Vorbereitung eines Berichts an die UNESCO, der im April 2012 aufgrund der Schweizer Teilnahme am Übereinkommen über den Schutz und die Förderung kultureller Ausdrucksformen fällig wird.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

2007 hatte die Schweiz die UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003 ratifiziert. Diese trat 2008 in Kraft. Auf deren Basis präsentierte das BAK im Mai des Berichtsjahrs ein Verzeichnis mit 387 lebendigen Traditionen (aus den Sparten Musik, Tanz, Theater, Brauchtum, Handwerk, Industrie und Wissen), das von den kantonalen Kulturverantwortlichen zusammengestellt worden war. Davon wählte das BAK 167 aus und liess sie durch die Kantone dokumentieren. Sie werden in ein umfassendes nationales Inventar aufgenommen, das voraussichtlich 2012 veröffentlicht werden wird. Die Erkenntnisse aus der Dokumentationsarbeit für die Liste fliessen in Projekte, welche die Kulturförderung im Rahmen des Schwerpunkts „Lebendige Traditionen“ gemäss Kulturbotschaft 2012–2015 zu unterstützen gedenkt.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Im Februar richtete der Bundesrat die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012–2015 an die Räte, die diese in der Herbstsession des Berichtsjahrs verabschiedeten. Beantragt wurden acht Kredite über eine Gesamthöhe von 637,9 Mio. CHF zugunsten des Heimatschutzes und der Denkmalpflege, des Kulturgütertransfers, des Films, der Landessprachen, des Bundesamts für Kultur (BAK), der Stiftung Pro Helvetia, der Nationalmuseumsgruppe und der Nationalphonothek. Beide Räte beschlossen Eintreten ohne Gegenantrag. Die Kommission für Bildung und Wissenschaft (WBK-SR) schlug dem Ständerat als Erstrat einstimmig weitere Ausgaben in der Höhe von 50,6 Mio. CHF vor. Begründet wurde diese Empfehlung unter anderem mit dem Hinweis, dass die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Kulturförderung mit total 2,24 Mio. CHF nur 0,43% des BIP betragen und an Bundesmitteln lediglich 0,4 Prozent aus dem Gesamthaushalt in die Kultur fliessen. Die zusätzlichen Mittel sollten dabei an den Heimatschutz und die Denkmalpflege, die Filmförderung, das BAK sowie die Stiftung Pro Helvetia gehen. Die Hälfte der Kredite, die knapp 3 Mio. CHF für den Kulturgütertransfer sowie die Mittel zugunsten der Sprachförderung, der Schweizerischen Landesphonothek und die Institutionen des Schweizerischen Nationalmuseums, wurden problemlos gesprochen. Die restlichen vier Kulturkreditvorlagen, tangiert durch die zusätzlich beantragte Mittelerhöhung, erfuhren Abänderungen, die im Folgenden besprochen werden.
Für den Heimatschutz und die Denkmalpflege, die der Bund und die Kantone gemäss NFA als Verbundaufgabe wahrnehmen, hatte der Bundesrat einen Rahmenkredit von 85 Mio. CHF vorgeschlagen. Die ständerätliche WBK machte eine grosse Differenz zwischen dem Mittelbedarf für den Denkmalschutz und den nach Einführung des NFA dafür budgetierten Bundesgeldern aus. Da diese sich in den letzten Jahren regelmässig als ungenügend erwiesen hätten, veranschlagte sie eine Erhöhung des Etats um 20 Mio. CHF, vor allem zugunsten der Denkmalpflege. Einstimmig winkte die Kleine Kammer den erhöhten Rahmenkredit durch. Im Nationalrat veranlasste eine starke links-grüne Kommissionsminderheit gar die Aufstockung um 30 Mio. auf insgesamt 125 Mio. CHF. Auf Betreiben seiner Fiko widersetzte sich der Ständerat dem Nationalrat in der Differenzbereinigung. Worauf Letzterer die bescheidenere Mittelerhöhung knapp akzeptierte.
Für die Filmförderung wollte die WBK-SR den vom Bundesrat vorgesehenen Rahmenbetrag um weitere 10 Mio. auf 158 Mio. CHF aufstocken. Den zusätzlichen Mittelbedarf sah sie durch die Übertragung der projektbezogenen Filmförderung von Pro Helvetia an das BAK, durch steigende Ausgaben bei der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès cinéma) und die geplanten Unterstützungsleistungen für die Umstellung kleiner Kinos auf die digitalisierte Projektion begründet. Widerspruch erfuhr das Ansinnen erneut von Mitgliedern der Fiko. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Wachstum der Bundesausgaben unter Beachtung der Schuldenbremse derzeit höchstens drei Prozent betragen dürfte, sich die diskutierten Ausgaben für den Kulturbereich aber im Rahmen von acht Prozent bewegten, ohne in anderen Ausgabenbereichen kompensiert zu werden. Mit 26 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung wurde die Teilvorlage aber im Sinn der WBK-SR angenommen. Auf Antrag einer linksgrünen Kommissionsminderheit, die durch jeweils starke CVP- und FDP-Mehrheiten unterstützt wurde, folgte der National- dem Ständerat.
Zum Zahlungsrahmen für die vom BAK ausgerichteten Finanzhilfen, den die WBK-SR um weitere 12 Mio. auf 112 Mio. CHF erhöhen wollte, lagen dem Erstrat drei Minderheitsanträge vor. Dabei waren die Ständeräte sich sowohl uneinig über die Höhe allfälliger Mehrausgaben als auch über deren potenzielle Adressaten. Keiner der Vorschläge, darunter ein Unterstützung des Alpinen Museums in Bern, war mehrheitsfähig. Dem Zweitrat lagen zum BAK-Zahlungsrahmen sechs Minderheitsanträge vor. Zu den bereits im Ständerat vorgebrachten Anliegen gesellte sich neben weiteren ein Finanzierungsbegehren für die in Basel domizilierte Stiftung Sportmuseum Schweiz. Durchzusetzen vermochten sich mit deutlicher Unterstützung auch des bürgerlichen Lagers die Anträge zugunsten des Sport- sowie des Alpinen Museums. Das dermassen abgeänderte Teilgeschäft wurde schliesslich auch vom Ständerat deutlich angenommen.
Mit der Aufgabenverschiebung zwischen dem BAK und Pro Helvetia übernahm letztere mit der Fotografie- und Nachwuchsförderung sowie der Kulturvermittlung zusätzliche Pflichten in der Kulturförderung. Deshalb beantragte die WBK-SR ihrem Rat die Erhöhung des vom Bundesrat vorgesehenen Zahlungsrahmens um 8,6 Mio. auf 149 Mio. CHF. Der Kommissionsantrag setzte sich denkbar knapp, mit 19 zu 18 Stimmen, gegen den Vorschlag des Bundesrats durch. Der Nationalrat hingegen bevorzugte den moderateren Zahlungsrahmen des Bundesrats. In der Differenzbereinigung entschied der Ständerat erneut äusserst knapp. Er schloss sich nun aber mit 18 zu 17 gegen seine Kommission, die Festhalten empfohlen hatte, dem Nationalrat an. Angenommen wurde die Teilvorlage schliesslich mit 23 zu zehn Stimmen bei vier Enthaltungen.

Kulturbotschaft 2012-2015 (BRG 11.020)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Im Juni des Berichtsjahrs nahm die UNESCO 111 im Alpenbogen gelegene prähistorische Seeufersiedlungen in die Liste des Weltkulturerbes auf. Aus der Schweiz sind dies 56 primär an den Mittellandseen gelegene Fundstätten von sogenannten Pfahlbausiedlungen, die während der Stein- und Bronzezeit errichtet worden waren.

Seeufersiedlungen Weltkulturerbes

Im August des Berichtsjahres eröffnete das eidgenössische Departement des Innern das Anhörungsverfahren zur Kulturbotschaft 2012-2015, welche gemäss dem im Vorjahr verabschiedeten Kulturförderungsgesetz neu die Steuerung der eidgenössischen Kulturförderungsgelder regeln soll. Neben den benötigten finanziellen Mitteln definiert die Botschaft des Bundesrates auch die strategische Ausrichtung der Kulturförderung für die alten und neuen Förderungsbereiche der Kulturinstitutionen des Bundes und umschreibt die Kulturförderung so erstmals als eigenständigen Politikbereich. Schwerpunkte plant der Bundesrat in der Förderung des Zugangs zur Kultur und der Bewahrung und Entwicklung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt. Die eidgenössischen Kulturinstitutionen werden sich in der ersten vierjährigen Kreditperiode erstmals gemeinsam mit zwei transversalen Themen auseinandersetzen. Das erste dieser Projekte, „Kultur Digital“, soll die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung auf Kulturproduktion, -vermittlung und -rezeption aufzeigen. In diesem Zusammenhang lancierte Pro Helvetia zusammen mit dem Bundesamt für Kultur (BAK) im Herbst das Projekt „GameCulture“, welches unter anderem vorsieht, die Entwicklung „künstlerisch anspruchsvoller“ Videospiele zu unterstützen. Das Projekt „Lebendige Traditionen“ will die kulturellen Traditionen der Schweiz aufrechterhalten und stützt sich dabei auf die im 2008 unterzeichneten UNESCO-Konventionen zur Förderung der kulturellen Vielfalt und Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Zusammen mit der Botschaft sollen dem Parlament insgesamt acht Kreditbeschlüsse in einer Gesamthöhe von 632,7 Mio Fr. unterbreitet werden, was dem bisherigen Kreditvolumen entspricht.

Kulturbotschaft 2012-2015 (BRG 11.020)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Der Bundesrat präsentierte im Mai die Botschaft zum Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Finanzhilfen für den Verein Memoriav für die Jahre 2010-2013. Im Vergleich zur Vorperiode sollte dieser von 11,7 auf 14,1 Mio Fr. angehoben werden. Der Verein Memoriav hat die Erhaltung und Erschliessung von audiovisuellem Kulturgut der Schweiz zur Aufgabe. Neu soll die Online-Zugänglichkeit zu solchen Dokumenten verbessert werden. Die von der Ratslinken in beiden Räten eingebrachten Minderheitsanträge, dem Bundesrat zuzustimmen, sowie der Status-quo-Antrag einer zweiten Kommissionsminderheit im Nationalrat blieben chancenlos. In beiden Räten mehrheitsfähig war hingegen der von der FDP eingebrachte und von einer breiten Kommissionsmehrheit unterstützte Mittelweg, angesichts der angespannten Finanzlage eine Erhöhung auf 12,8 Mio Fr. zu bewilligen.

Zahlungsrahmen der Finanzhilfen für den Verein Memoriav

Ein Jahr nach der Ratifikation der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen präsentierte die Schweizerische Koalition für kulturelle Vielfalt zusammen mit der Schweizerischen UNESCO-Kommission in einem Expertenbericht Vorschläge zur Umsetzung der Konvention. Die Experten empfahlen unter anderem mehr Literatur- und Landessprachenunterricht an den Schulen, verstärkte musikalische Erziehung und eine „professionelle“ Filmförderung. Das Papier plädierte zudem für eine stärkere Position und breitere Finanzierung der Stiftung Pro Helvetia.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Der Bundesrat beschloss für die dreijährige Bauphase zur Erweiterung des Archivierungszentrums der Cinémathèque Suisse zusätzliche 7,6 Mio Fr. zu den bereits in der zivilen Baubotschaft 2008 beschlossenen 49 Mio Fr. Ergänzend beauftragte der Bundesrat das EDI, ihm bis 2011 eine Strategie zur Archivierung des audiovisuellen Kulturgutes vorzulegen.

Cinémathèque Suisse

Das BAK legte den Bericht «Memopolitik. Eine Politik des Bundes zu den Gedächtnissen der Schweiz» vor. Dieser gibt einen Überblick über die zu bewältigenden Herausforderungen bei der Erhaltung und Vermittlung des Gedächtnisses der Schweiz und über dessen Veränderungen im digitalen Zeitalter. Anfang Dezember wurden die Ergebnisse der Anhörung präsentiert. Sie zeigten alle einen dringlichen Handlungsbedarf auf, wobei sich die angefragten Fachkreise generell ein koordiniertes Vorgehen auf Bundesebene wünschen. Dabei soll der Bund die Koordination über seine eigenen Institutionen hinaus unterstützen und sich auch an den internationalen Bestrebungen zur Digitalisierung von Kulturgütern beteiligen.

Gedächtnisses der Schweiz

Im Vorjahr hatte der Nationalrat gegen den Widerstand der SVP-Fraktion zwei Vertragswerke der UNESCO gutgeheissen, nämlich das Übereinkommen zur Wahrung des immateriellen Kulturerbes und die Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Der Ständerat folgte ihm und beide Abkommen konnten im Berichtsjahr definitiv verabschiedet werden, im Nationalrat mit 150 zu 40 resp. mit 134 zu 53 Stimmen, in der kleinen Kammer einstimmig. Beide Abkommen wurden von der Schweiz ratifiziert und traten auf den 16. Oktober in Kraft.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes