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Après la décision favorable des sept communes bernoises en 1998, c'était au tour des communes valaisannes de Naters et de Ried-Mörel de prendre position sur le projet d'inscription du glacier d'Aletsch (région Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn) dans le patrimoine mondial de l'Unesco. La commune de Naters s'est prononcée par 1300 voix contre 990 favorablement au projet. La situation était plus compliquée pour la commune de Ried-Mörel qui a dû voter sur deux objets. Le premier consistait à prendre en compte la proposition de l'OFEFP. Le deuxième était la proposition de la commune, à savoir la même que le projet de l'Office fédéral, moins 90 hectares à rogner des 300km2 du périmètre Unesco. Ceux-ci se trouvent au fond de la gorge de la Massa, à la hauteur du barrage de Gebidem qui retient les eaux du glacier. La solution proposée par la commune consistait à reculer la limite Unesco du mur du barrage au fond du lac, quelques centaines de mètres plus loin. Les citoyens de Ried-Mörel ont refusé à 123 contre 46 la proposition officielle de l'OFEFP qui mettait la limite de la frontière pour le domaine de l'Unesco dans la région Riederhorn/Gebidemstausee/Belalp et ont accepté par 114 voix contre 59 la proposition communale. Les habitants de Ried-Mörel ont ainsi accepté le projet de mettre la région du glacier d'Aletsch dans le patrimoine mondial de l'Unesco, mais ils se sont laissés la porte ouverte au développement touristique futur. Celui-ci consistait à une éventuelle liaison téléphérique entre Riederalp et Belalp, la station de Naters située de l'autre côté du glacier d'Aletsch.

projet d'inscription du glacier d'Aletsch dans le patrimoine mondial de l'Unesco Les citoyens de Ried-Mörel ont refusé

Für die Kultur gab die öffentliche Hand 1990 insgesamt 1,85 Mia Fr. aus, das heisst 272 Fr. pro Kopf der Bevölkerung. Dies ging aus der jüngsten diesbezüglichen Untersuchung des Bundesamtes für Statistik hervor. Am meisten Mittel, nämlich 451 Mio Fr. oder 24% flossen den Theatern und dem Musikwesen zu. 320 Mio Fr. (17%) wurden für die Ausbildung an Musikschulen, Konservatorien, Kunstgewerbeschulen und dergleichen aufgewendet. Je rund 12% der Kulturausgaben gingen an die drei Bereiche Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen sowie Denkmalpflege und Heimatschutz.

Die Hauptlast der öffentlichen Kulturförderung trugen mit 53% oder 3,9% ihrer Gesamtausgaben die Gemeinden. Die Kantone steuerten 39% (2,4%) bei, der Bund lediglich 8% (0,5%). Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen, Theater und Musikwesen wurden standortbedingt vorab von den grossen Städten und deren Kantonen gefördert. Basel-Stadt, Bern, Genf, Waadt und Zürich übernahmen so über 65% der gesamten Kantons- und Gemeindeausgaben in diesen Bereichen. Der Bund beschränkte sich in erster Linie auf Aufgaben von gesamtschweizerischer Bedeutung. Dazu gehören die Landesbibliothek und das Landesmuseum, die der Bund in eigener Regie führt. Daneben machte mit 57 Mio Fr. bzw. 37% die Unterstützung der Kantone in Denkmalpflege und Heimatschutz den grössten Brocken im Kulturbudget des Bundes aus. Die Pro Helvetia erhielt 21 Mio Fr.für ihre in- und ausländischen Aktivitäten.

Öffentliche Hand gibt jährlich 1.85 Mia CHF für Kultur aus

Eine vom BAK, der Eidg. Kommission für Denkmalpflege und der Nationalen Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (Nike) in Auftrag gegebene Studie stellte den Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Denkmalpflege und der Kulturgütererhaltung dar und lieferte wichtiges Grundlagenmaterial, insbesondere zum Spannungsverhältnis zwischen privatem Besitz und öffentlichem Interesse. Die Autoren schlugen unter anderem vor, inskünftig vermehrt mit steuerlichen Anreizen zu arbeiten, die dank ihrer sofortigen und kalkulierbaren Wirkung in stärkerem Mass Investitionen zur Erhaltung von Baudekmälern auszulösen vermöchten als Subventionen. Die Studie stellte zudem fest, die Tourismusbranche profitiere in beträchtlichem Ausmass von der historischen Bausubstanz, leiste aber selber keinen Beitrag an deren Unterhalt. Bei der Beschaffung der finanziellen Mittel müssten deshalb in Zukunft vermehrt auch die Hotellerie und die vom Tages-Tourismus profitierenden Betriebe nach dem Nutzniesser-Prinzip zur Kasse gebeten werden.

Studie regt stärkere Beteiligung der Tourismusbranche an der Kulturgütererhaltung an

Bei der eidgenössischen Denkmalpflege konnte der beträchtliche Überhang an unerledigten Subventionsgesuchen weiter abgebaut werden. Der Bundesrat bekräftigte sein Ziel, die vom Parlament immer wieder kritisierte Dringlichkeitsordnung auf Ende 1989 aufzuheben. Der Entwurf für neue rechtliche Grundlagen im Bereich der Denkmalpflege ist nach gründlichen Diskussionen nunmehr vernehmlassungsreif.

Abbau Überhang Subventionsgesuche der eidgenössischen Denkmalpflege (PO 87.919)

Das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) wurde um eine fünfte Serie ergänzt. Neu erfasst wurden Ortschaften aus den Kantonen Solothurn und Aargau sowie der bündnerischen Surselva. Damit steht das ISOS als Planungsinstrument nun für gut die Hälfte der Kantone zur Verfügung.

Inventar der schützenswerten Ortsbilder

Seit Jahren befindet sich die eidgenössische Denkmalpflege, welche im Berichtsjahr ihr 100-jähriges Bestehen feiern konnte, in einer schweren Finanznot. Um die unhaltbare Situation bei der Subventionierungspraxis zu lösen, überwies nun auch der Nationalrat oppositionslos eine Motion des Ständerates (Zumbühl, cvp, NW) sowie eine gleichlautende des Bündner Christlichdemokraten Columberg (Mo. 86.961). Darin verlangt das Parlament die rasche Auszahlung längst fälliger Subventionsbeiträge sowie ein Finanzierungssystem, das es dem Bund ab 1989 erlauben soll, seinen rechtlichen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Denkmalpflege ohne zeitliche Verzögerung nachzukommen und die umstrittene Drinßlichkeitsordnung von 1978 aufzuheben.

Siehe auch das von NR Fischer (cvp, LU) eingereichte Postulat betreffend Lockerung der Dringlichkeitsordnung im Hinblick auf die Zentenarfeier 1991 (Bundesbeiträge an die Restaurierung von Baudenkmälern in der Zentralschweiz) (Po. 87.919).

Neuregelung der umstrittenen Subventionspraxis im Denkmalschutz (Mo. 86.950)

Der Bundesrat stimmte der Aufnahme einer vierten Serie von Objekten in das Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) zu. Neu erfasst wurden der Kanton Thurgau sowie Teile des Kantons Bern.

Inventar der schützenswerten Ortsbilder

Mit der Vorbereitung einer 4. Serie wurde das Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) fortgesetzt. Ferner begannen verschiedene Kantone mit der Inventarisierung der historischen Verkehrswege. Der Ständerat überwies eine Motion Zumbühl(cvp, NW), die vom Bund eine Neuregelung der umstrittenen Subventionspraxis im Denkmalschutz sowie den Abbau des Pendenzenberges hängiger Beitragsgesuche verlangt. Der Bundesrat sicherte entsprechende Massnahmen zu und kündigte eine Revision des Denkmalschutzgesetzes an. Dabei soll auch die Rolle des Bundes in der Denkmalpflege neu definiert werden.

Neuregelung der umstrittenen Subventionspraxis im Denkmalschutz (Mo. 86.950)

Ebenfalls nicht gebaut wird das umstrittene Wasserkraftwerk in der bündnerischen Greina-Hochgebirgsebene. Die Elektrizitätswirtschaft verzichtete auf ihr Vorhaben, da angesichts der geltend gemachten landschaftlichen Schutzwürdigkeit und der rechtlichen Unsicherheit mit weiteren Verzögerungen zu rechnen war, die das Projekt zu sehr verteuert hätten. Diesen Verzicht werteten die Natur- und Umweltschutzorganisationen als Erfolg ihres langjährigen Kampfes; sie wollen sich nun dafür einsetzen, dass die betroffenen Berggemeinden angemessen entschädigt werden. Die Schweiz. Greina-Stiftung setzte sich ferner zum Ziel, der Abwanderung der Bergbevölkerung entgegenzuwirken, indem sie – als Alternative zur Erteilung von Wasserkonzessionen – Vorschläge zu einer gesunden Entwicklung des Alpenraumes präsentierte.

Umstrittenes Wasserkraftwerk in der bündnerischen Greina-Hochgebirgsebene wird nicht gebaut

Angesichts der fortschreitenden Landschaftszerstörung forderte eine vom Nationalrat als Postulat überwiesene Motion Ott (sp, BL) verstärkte Anstrengungen im Natur- und Heimatschutz, namentlich beim Vollzug der bereits geschaffenen Gesetze. Der Bundesrat anerkannte, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu einer vorrangigen Staatsaufgabe geworden sei, und sicherte zusätzliche Massnahmen für einen wirksamen Gesetzesvollzug zu. Einen Schritt dazu stellte die Erhöhung der Mittel für Beiträge zugunsten von Natur- und Heimatschutzaufgaben von CHF 8.4 Mio. (1985) auf CHF 11.5 Mio. dar. Die Arbeiten an den verschiedenen Bundesinventaren, welche als Grundlagen für die Erhaltung der einheimischen Tier- und Pflanzenarten von Bedeutung sind, wurden fortgesetzt. Zwei Biotopinventare (Hochmoore und Auengebiete) sind bereits fertiggestellt, ein drittes (Trockenstandorte) weit gediehen, und eine Erhebung über die übrigen Feuchtgebiete ist in Planung.

Forderung nach verstärkten Anstrengungen im Natur- und Heimatschutz beim Vollzug der bereits geschaffenen Gesetze (Mo. 85.445)

Neben der Erhaltung der wenigen noch frei fliessenden Gewässer forderten die Umweltorganisationen auch den Schutz der letzten intakten Berggebiete vor der Überbauung durch touristische Grossprojekte. Sie wiesen namentlich auf die schweren und teilweise irreversiblen Landschaftsschäden hin, zu denen die Entwicklung des Wintersportes in den Alpen geführt habe, und verlangten ein Verbot neuer Anlagen. Der Bundesrat kündigte in diesem Zusammenhang eine Verordnung an, mit der die wiederholt kritisierten Planierungen von Skipisten eingeschränkt und mit strengen Auflagen versehen werden sollen.

Schutz der letzten intakten Berggebiete vor der Überbauung durch touristische Grossprojekte (A 86.668)

Zur Verhinderung weiterer Hochwasserschäden im unteren Langetental (BE) bewilligte das Parlament einen Bundesbeitrag von rund CHF 20 Mio.; vorgesehen sind dabei auch Massnahmen zum Schutz der von diesem Projekt betroffenen Wässermatten bei Langenthal, welche zu den schützenswerten Landschaften von nationaler Bedeutung zählen. Ferner lehnte auch der Ständerat als Zweitrat den Bau eines Motorfahrzeugtypenprüfzentrums in Bösingen (FR) ab – nicht zuletzt deshalb, weil damit eine der letzten schweizerischen Auenlandschaften gefährdet worden wäre.

Bundesbeitrag zur Verhinderung weiterer Hochwasserschäden im unteren Langetental (BE) bewilligt (BRG 85.062)

Das Inventar schützenswerter Ortsbilder (ISOS) konnte um eine dritte Serie erweitert werden. Damit steht dieses Planungsinstrument zur Förderung der Ortsbildpflege nun für die Hälfte der Kantone zur Verfügung.

Inventar der schützenswerten Ortsbilder

Um dem Natur- und Heimatschutz mehr politisches Gewicht zu geben, wie dies parlamentarische Vorstösse zur Verstärkung der Staatstätigkeit in diesem Bereich immer wieder forderten, wurde die Stellung der Abteilung Natur- und Heimatschutz im Bundesamt für Forstwesen aufgewertet und eine neue Hauptabteilung Landschaftsschutz geschaffen. Mit einem Zuschuss von CHF 2 Mio. aus dem Treibstoffzollzuschlag erhielten die finanziellen Mittel zur Gewährung von Subventionen gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) eine dringend nötige Aufbesserung. Von zusätzlichen CHF 15 Mio. aus Treibstoffzollerträgen profitierte auch die Denkmalpflege; die umstrittene Praxis, Denkmalschutzsubventionen für finanzstarke Kantone aus Spargründen nicht mehr zu gewähren, soll nun überprüft werden.

Stellung der Abteilung Natur- und Heimatschutz im Bundesamt für Forstwesen wurde aufgewertet

Die Natur- und Heimatschutzorganisationen konnten im Berichtsjahr mehrere Erfolge verbuchen: Angesichts der starken Opposition, welche dem vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Bundesgesetz über die Freihaltung der Wasserstrassen vor allem aus natur- und landschaftsschützerischen Gründen erwuchs, scheint es, als müsse die Verwirklichung der jahrhundertealten Idee eines transhelvetischen Kanals von Basel via Rhein und Aare bis zum Genfersee endgültig begraben werden. Im Falle des geplanten Motorfahrzeug-Typenprüfzentrums in Bösingen (FR) lehnte es die Volkskammer als Erstrat ab, auf die bundesrätliche Vorlage einzutreten, obwohl keine Alternative zu diesem Standort gefunden werden konnte (BRG 84.054). Das umstrittene Projetk hätte eine der letzten Auenlandschaften der Schweiz gefährdet. Ob die Gebirgslandschaft Greina-Piz Medel (GR) und andere von Wasserkraftwerk-Projekten bedrohte Gegenden gerettet werden können, bleibt abzuwarten.

Erfolge der Natur- und Heimatschutzorganisationen

Bei der Behandlung des Fuss- und Wanderweggesetzes (FWG) revidierte der Nationalrat den ständerätlichen Entscheid vom Vorjahr. So nahm er den vom Bundesrat vorgeschlagenen, von den Ständevertretern aber gestrichenen Artikel wieder auf, gemäss dem die Betroffenen sowie die interessierten Organisationen und Bundestellen an der Planung der Kantone zu beteiligen sind. Bezüglich der Forderung nach ungeteerten Wanderwegen entschied sich der Nationalrat für eine flexible Variante, die auch schwach befahrene Strassen als Verbindungsstücke von Wanderwegnetzen einschliesst. Verbindlicher als der Ständerat legte er ferner die Rücksichtnahme auf die Anliegen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Natur- und Heimatschutzes fest. Nach der Zustimmung der Ständekammer zu diesen Abweichungen wurden das FWG von beiden Räten verabschiedet.

Loi sur chemins pour piétons et les chemins de randonnée pédestre (MCF 83.070)
Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz

Restriktiv legte der Ständerat den Auftrag aus, den das Parlament 1979 mit der Annahme eines Verfassungsartikels über Fuss- und Wanderwege erhalten hatte. Die Kantonsvertreter zeigten sich lediglich bereit, ein minimales Rahmengesetz zu erlassen, das weniger weit geht als die Anträge des Bundesrates. Zuhanden der Volkskammer, deren Beratung noch aussteht, bekräftigten 23 einschlägige Interessenorganisationen insbesondere ihre Forderungen nach motorfahrzeugfreien Fuss- und nach ungeteerten Wanderwegen.

Loi sur chemins pour piétons et les chemins de randonnée pédestre (MCF 83.070)
Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz

Opposition von seiten des Natur- und Heimatschutzes manifestierte sich gegen den in Bösingen (FR) vorgesehenen Bau eines eidgenössischen Typenprüfungszentrums für Fahrzeuge. Die geplante Lärmprüfstrecke wäre unmittelbar neben ein 1981 vom Schweizerischen Bund für Naturschutz mit der «Schoggitaler»-Aktion erworbenes Naturschutzreservat zu liegen gekommen. Die vorberatenden Kommissionen der eidgenössischen Räte zeigten sich bereit, die Behandlung der Vorlage aufzuschieben bis weitere Standorte geprüft seien.

Opposition gegen das Typenprüfungszentrums für Fahrzeuge in Bösingen (FR)

Im langwierigen Prozess der Ausführungsgesetzgebung zum 1979 von Volk und Ständen gutgeheissenen Verfassungsartikel über Fuss- und Wanderwege rückte man im Berichtsjahr einen Schritt weiter. Die Landesregierung unterbreitete den eidgenössischen Räten einen Gesetzesentwurf. Dieser hat den Charakter eines föderalistischen Rahmenerlasses. Planung, Anlage und Unterhalt der Wege sind Sache der Kantone. Der Bund stellt lediglich Grundsätze auf; als bedeutungsvoll erweist sich insbesondere die Vorschrift, wonach aufgehobene Fuss- oder Wanderwege künftig angemessen zu ersetzen sind.

Loi sur chemins pour piétons et les chemins de randonnée pédestre (MCF 83.070)
Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz

Die Entwicklungen des Strassenbaus und der Luftverschmutzung waren dafür verantwortlich, dass sich die Exponenten des Natur- und Heimatschutzes verstärkt regten, bessere Kompetenzen und mehr Bundesmittel verlangten. In das seit 1977 bestehende «Bundesinventar für Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» wurden in einer zweiten Serie 54 Objekte aufgenommen; damit werden gegenwärtig 13 Prozent des Bodens eine besondere Schutzwürdigkeit attestiert.

Bundesinventar für Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung

Aufnahme ins UNESCO-Verzeichnis der Weltkulturgüter fanden im Berichtsjahr das Kloster Müstair (GR) sowie der St. Galler Stiftsbezirk. Beiden Sehenswürdigkeiten wurde von der UNO-Kulturorganisation mit «Unvergleichbarkeit» ein Prädikat zugesprochen, das bisher erst 136 Kultur- oder Naturobjekte der Welt erhalten haben. Mit der Begründung, die Berner Altstadt sei zu sehr nur noch eine Kulisse schöner Fassaden, wurde dagegen der dritte schweizerische Vorschlag abgelehnt. Zur besseren Beurteilung des historischen Werts der Berner Bauten wollen die Stadtbehörden jetzt eine neue Dokumentation erstellen.

UNESCO-Verzeichnis der Weltkulturgüter

Der Natur- und Heimatschutz sieht sich weiterhin mit Auswirkungen des Verkehrs und des Tourismus konfrontiert. Die negativen Folgen des grossen Besucherandrangs auf den Nationalpark bereiteten der Parkverwaltung ernsthafte Sorgen und bewogen sie zu verstärkter Aufklärungsarbeit. Nachdem der Schutz von Seeuferzonen 1982 einige Erfolge erzielt hatte, wurde ausgehend vom Naturschutzzentrum Champ-Pittet (VD) am Neuenburgersee eine nationale Kampagne zum verstärkten Schutz solcher Landschaften lanciert. Die Organisatoren äusserten den Wunsch, dass beim Treffen der europäischen Umweltminister im Frühjahr 1984 die Probleme behandelt werden, die aus den Entwicklungen bei Freizeitaktivitäten und im Verkehrswesen entstanden sind.

Der Natur- und Heimatschutz sieht sich weiterhin mit Auswirkungen des Verkehrs und des Tourismus konfrontiert
Dossier: Schweizerischer Nationalpark

Der Entwurf für ein eidgenössisches Wanderweggesetz befand sich während des Berichtsjahres in der Vernehmlassung. Konzipiert ist es als Rahmengesetz, welches zuhanden der Kantone die Aufgaben und Mindestanforderungen beschreibt. Da allerdings keine Bundesbeiträge für die Erfüllung dieser Aufgaben vorgesehen sind, stiess es bei den Kantonen auf wenig Gegenliebe.

Loi sur chemins pour piétons et les chemins de randonnée pédestre (MCF 83.070)
Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz

Der Natur- und Heimatschutz konnte im Berichtsjahr namentlich bei den Bestrebungen zur Erhaltung der sich noch in natürlichem Zustand befindenden See- und Flussufer einige Erfolge erzielen. So vereinbarten die Regierungen Freiburgs und der Waadt mit dem Schweizerischen Naturschutzbund ein Konzept für die Rettung der ausgedehnten Schilfgebiete am südwestlichen Ufer des Neuenburgersees (La Grande Cariçaie). Im Kanton Bern hiessen die Stimmbürger eine sozialdemokratische Initiative für die freie Zugänglichkeit der See- und Flussufer gut. Diese bringt neben dem Wegrecht für die Öffentlichkeit auch einen Schutz vor weiteren Überbauungen und sieht Massnahmen zur Erhaltung von natürlich gebliebenen Zonen vor. Auf eidgenössischer Ebene ist die Lancierung einer Volksinitiative zum Schutz der letzten natürlichen Fliessgewässer geplant.

Erhaltung der sich noch in natürlichem Zustand befindenden See- und Flussufer
Dossier: Schutz der Seeufer

Im Kanton Zug verabschiedete die Legislative ein neues Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Naturschutzgebieten. In Genf und Schaffhausen stimmten die Parlamente Revisionen der Natur- und Heimatschutzgesetze zu. In Basel wehrt sich der Heimatschutzverein mit einer Volksinitiative gegen die Ersetzung einer aus dem vorigen Jahrhundert stammenden Rheinbrücke durch eine moderne Betonkonstruktion. Nach seiner Ansicht soll die ursprüngliche, in der Zwischenzeit aber veränderte Eisenfachwerkkonstruktion wieder hergestellt werden.

Kantonale Gesetze zur Erhaltung und Pflege von Naturschutzgebieten