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Der Natur- und Heimatschutz sieht sich weiterhin mit Auswirkungen des Verkehrs und des Tourismus konfrontiert. Die negativen Folgen des grossen Besucherandrangs auf den Nationalpark bereiteten der Parkverwaltung ernsthafte Sorgen und bewogen sie zu verstärkter Aufklärungsarbeit. Nachdem der Schutz von Seeuferzonen 1982 einige Erfolge erzielt hatte, wurde ausgehend vom Naturschutzzentrum Champ-Pittet (VD) am Neuenburgersee eine nationale Kampagne zum verstärkten Schutz solcher Landschaften lanciert. Die Organisatoren äusserten den Wunsch, dass beim Treffen der europäischen Umweltminister im Frühjahr 1984 die Probleme behandelt werden, die aus den Entwicklungen bei Freizeitaktivitäten und im Verkehrswesen entstanden sind.

Der Natur- und Heimatschutz sieht sich weiterhin mit Auswirkungen des Verkehrs und des Tourismus konfrontiert
Dossier: Schweizerischer Nationalpark

Der Entwurf für ein eidgenössisches Wanderweggesetz befand sich während des Berichtsjahres in der Vernehmlassung. Konzipiert ist es als Rahmengesetz, welches zuhanden der Kantone die Aufgaben und Mindestanforderungen beschreibt. Da allerdings keine Bundesbeiträge für die Erfüllung dieser Aufgaben vorgesehen sind, stiess es bei den Kantonen auf wenig Gegenliebe.

Loi sur chemins pour piétons et les chemins de randonnée pédestre (MCF 83.070)
Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz

Der Natur- und Heimatschutz konnte im Berichtsjahr namentlich bei den Bestrebungen zur Erhaltung der sich noch in natürlichem Zustand befindenden See- und Flussufer einige Erfolge erzielen. So vereinbarten die Regierungen Freiburgs und der Waadt mit dem Schweizerischen Naturschutzbund ein Konzept für die Rettung der ausgedehnten Schilfgebiete am südwestlichen Ufer des Neuenburgersees (La Grande Cariçaie). Im Kanton Bern hiessen die Stimmbürger eine sozialdemokratische Initiative für die freie Zugänglichkeit der See- und Flussufer gut. Diese bringt neben dem Wegrecht für die Öffentlichkeit auch einen Schutz vor weiteren Überbauungen und sieht Massnahmen zur Erhaltung von natürlich gebliebenen Zonen vor. Auf eidgenössischer Ebene ist die Lancierung einer Volksinitiative zum Schutz der letzten natürlichen Fliessgewässer geplant.

Erhaltung der sich noch in natürlichem Zustand befindenden See- und Flussufer
Dossier: Schutz der Seeufer

Im Kanton Zug verabschiedete die Legislative ein neues Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Naturschutzgebieten. In Genf und Schaffhausen stimmten die Parlamente Revisionen der Natur- und Heimatschutzgesetze zu. In Basel wehrt sich der Heimatschutzverein mit einer Volksinitiative gegen die Ersetzung einer aus dem vorigen Jahrhundert stammenden Rheinbrücke durch eine moderne Betonkonstruktion. Nach seiner Ansicht soll die ursprüngliche, in der Zwischenzeit aber veränderte Eisenfachwerkkonstruktion wieder hergestellt werden.

Kantonale Gesetze zur Erhaltung und Pflege von Naturschutzgebieten

Die Existenz der wenigen erhalten gebliebenen natürlichen Seeufer wird nicht nur durch Baupläne für Ferien- und Wochenendhäuser gefährdet, sondern auch durch andere vorwiegend Vergnügungszwecken dienende Anlagen wie etwa Strassen und Bootshäfen. Die Baudirektoren der Kantone Freiburg und Waadt stellten deshalb der Öffentlichkeit Pläne für den Schutz der Ufer des Neuenburgersees (Südseite) und des Murtensees vor. In Aussicht genommen wird darin unter anderem die Ausscheidung von Naturschutzgebieten und die Reglementierung der Zahl der Motorboote. Im Kanton Bern hatte die SP eine Volksinitiative für die freie Zugänglichkeit der See- und Flussufer sowie deren Schutz vor weiterer Überbauung eingereicht. Für die Finanzierung von Auszonungen aus dem Baugebiet soll ein Entschädigungsfonds zur Verfügung stehen. Die Regierung und das Parlament stellten dem Begehren einen Vorschlag gegenüber, der ähnliche, aber etwas weniger weit gehende Ziele durch eine Teilrevision des Baugesetzes erreichen will. Da dabei kein Finanzierungsfonds vorgesehen ist und auch die Eingriffsmöglichkeiten in das private Grundeigentum bei der Errichtung von Uferwegen nach Ansicht der Initianten ungenügend sind, hielten diese an ihrem Begehren fest. Der Stimmbürger kann sich deshalb 1982 in einer Volksabstimmung, bei der erstmals im Kanton Bern die Bejahung der Initiative und des Gegenvorschlags erlaubt ist, über die beiden Vorlagen aussprechen.

Erhaltung der sich noch in natürlichem Zustand befindenden See- und Flussufer
Dossier: Schutz der Seeufer

Für die Belangen des Natur- und Heimatschutzes ist die Bestandesaufnahme schützenswerter Landschaften und Siedlungen von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Zu dem bereits bestehenden Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler kam im Berichtsjahr eine erste Serie erhaltenswerter Ortsbilder. Diese Inventare bewirken zwar keinen absoluten Schutz vor Veränderung oder Zerstörung, sie verpflichten die Behörden aber bei Vorhaben, welche mit finanzieller Unterstützung des Bundes gebaut werden, zu besonderer Rücksichtnahme.

Nicht allein um die Konservierung von Gebäuden und Siedlungen ging es bei der europäischen Kampagne für die Stadterneuerung. Mit Ausstellungen und Diskussionen wollten die Initianten zudem das Interesse an der Förderung der Lebensqualität und der Wohnlichkeit der Städte wecken.

Inventar der schützenswerten Ortsbilder

In den Kantonen Aargau und Zug präsentierten die Regierungen Gesetzesprojekte, welche Massnahmen zum Schutz erhaltenswerter Landschaften erleichtern sollen. So sieht der aargauische Entwurf die Einrichtung eines speziellen Finanzierungsfonds vor; ausserdem sollen den Gemeinden zusätzliche Kompetenzen für den Erlass von Schutzbestimmungen eingeräumt werden.

Kantonale Massnahmen zum Schutz erhaltenswerter Landschaften

In der Waadt behandelte das Parlament das Gesetz zum Schutz der Weinbaugebiete des Lavaux vor baulichen Veränderungen. Die erforderlichen Verfassungsgrundlagen waren 1977 mit der Annahme der von F. Weber lancierten Volksinitiative «Sauver Lavaux» geschaffen worden. Der Grosse Rat akzeptierte die Vorlage, welche doch recht weitgehende Eingriffe in die Autonomie der Gemeinden dieser Region bringt, nachdem er sie in einigen Punkten abgeschwächt hatte.

Erhaltung der Rebberglandschaft des Lavaux
Dossier: Schutz der Seeufer

Für die Belange des Natur- und Heimatschutzes war im Berichtsjahr in erster Linie die Behandlung des Raumplanungsgesetzes durch die eidgenössischen Räte von Bedeutung. Wir haben darüber an anderer Stelle berichtet. Der Zerstörung von Alpweiden durch die Skipistenplanierung konnte immer noch kein Einhalt geboten werden. Nationalrat R. Schatz (fdp, SG) verlangte in einer Motion, dass der Bundesrat, gestützt auf das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, Art. 20 (Schutz seltener Pflanzen), den Bau dieser oft autobahnähnlichen Pisten unterbindet. Die Volkskammer stimmte dem Begehren nur als Postulat zu und folgte damit den Überlegungen der Exekutive, welche vorerst den Kantonen Gelegenheit geben will, das Problem in eigener Kompetenz befriedigend zu lösen. Ob diese allerdings die erforderlichen Massnahmen ergreifen werden, ist fraglich, besteht doch gerade bei den wirtschaftlich schwachen Bergkantonen die Tendenz, touristische Erschliessungsvorhaben höher zu bewerten als die Anliegen des Landschaftsschutzes.

Unterbindung des Baus weiterer Skipisten (Mo. 78.330)
Dossier: Zerstörung der alpinen Landschaft durch Skipistenplanierungen

Die Vertreter der Idee des Heimatschutzes hatten sich im Berichtsjahr an verschiedenen Orten für die Erhaltung schätzenswerter Bauten aus dem vorigen Jahrhundert einzusetzen. Am stärksten gefährdet ist die historische Bausubstanz in den Städten Genf und Basel; allerdings gelang es den Genfer Stimmbürgern, den Abbruch des in städtischem Besitz befindlichen Hotels Métropole zu verhindern. Weniger erfolgreich verlief der Kampf gegen die Zerstörung des bauhistorisch bedeutenden Geschäftshauses der Helvetia-Versicherung in St. Gallen; nach langen Auseinandersetzungen erhielt die Kantonalbank die Abbruchbewilligung.

Inventar der schützenswerten Ortsbilder

Zwecks einer besseren Berücksichtigung der Anliegen des Natur- und Heimatschutzes veröffentlichte der Bundesrat den ersten Teil des «Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler». Der schützenswerte Charakter der 65 auf die Liste aufgenommenen Gebiete muss von den Bundesbehörden bei ihren eigenen Aktivitäten berücksichtigt werden; dasselbe gilt auch für Vorhaben Dritter, welche vom Bund subventioniert werden. Für nichtsubventionierte Projekte von Kantonen, Gemeinden und Privaten kommt dem Inventar eine empfehlende Bedeutung zu. Bei diesem Verzeichnis handelt es sich um die formelle Anerkennung eines ersten Teils des bereits bisher von den Bundes- und diversen Kantonsbehörden als Entscheidgrundlage anerkannten Inventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, welches von den grossen Natur- und Heimatschutzverbänden ausgearbeitet wurde (sog. KLN-Inventar).

Bundesinventar für Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung

Um den Postulaten des Heimatschutzes für die Erhaltung von wertvollen Gebäuden und Ortsbildern konsequenter nachkommen zu können, erliessen die Kantone Basel-Stadt und Genf Heimatschutzgesetze. Diese Gesetze scheinen allerdings F. Weber zuwenig weit zu gehen, hat er doch gerade diese beiden Grossstädte als erste Objekte seiner neu gegründeten Vereinigung «Helvetia nostra» ausgewählt: mittels Verfassungsinitiativen sollen in diesen Städten Abbruchverbote und Sanierungspläne durchgesetzt werden. Nur durch ein Zufallsmehr erhielt die Regierung von Basel freie Hand für die mit Argumenten des Heimatschutzes begründete bauliche Sanierung von 40 Altstadthäusern; die opponierende Linke rechtfertigte ihre Haltung mit Bedenken gegen die Entstehung teurer Luxuswohnungen. Die Basler Stimmbürger sprachen sich im weiteren nach einer heftigen Kampagne deutlich gegen die Errichtung eines Grosskaufhauses aus, welche eine massive bauliche Umgestaltung des historischen Marktplatzes mit sich gebracht hätte. Beim «Schweizer Heimatschutz» bemühte sich die teilweise erneuerte Verbandsleitung um eine Neudefinition der Zielvorstellungen. Frische Impulse erhofft man sich von der eingeleiteten Entwicklung in Richtung auf eine Politik, die sich vermehrt mit der Erhaltung einer lebensfreundlichen Umwelt befasst, wobei die bis anhin betriebenen Denkmalschutzaktivitäten nur noch ein Teilgebiet unter anderen wären.

Heimatschutzes

Verschiedene Erfolge konnten die Bemühungen um den Schutz einzelner Landschaften verzeichnen: So dürfte es dank einer neuen Bauordnung gelingen, das Ufergebiet der Oberengadiner Seen (Surlej) von zukünftigen Überbauungen freizuhalten. Im Kanton Waadt sprach sich die Bevölkerung deutlich gegen eine Seeuferaufschüttung bei Dorigny aus, welche eine der wenigen natürlichen Uferlandschaften des Genfersees zerstört hätte.

Schutz einzelner Landschaften
Dossier: Schutz der Seeufer

Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes erlitten im Berichtsjahr insofern einen Rückschlag, als das Raumplanungsgesetz, welches unter anderem verbesserte gesetzliche Grundlagen für die Ausscheidung von schützenswerten Gebieten gebracht hätte, in der Volksabstimmung abgelehnt wurde. Allerdings stimmten die Räte unverzüglich einem bis Ende 1978 befristeten allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss zu, der eine Fortführung der seit 1972 bestehenden Schutzmassnahmen erlaubt. Sowohl der Kanton Uri als auch die Kantone der Nordwestschweiz legten ein generelles Landschaftskonzept vor. Diese Konzepte beinhalten in erster Linie ein Inventar der als schützenswert erachteten Gebiete; sie sind aber nur als Planungshilfen gedacht und verfügen über keinen verpflichtenden Charakter.

Natur- und Landschaftsschutzes

Die Initianten der 1974 eingereichten Volksinitiative zur Förderung der schweizerischen Fuss- und Wanderwege erklärten sich mit der vom Bundesrat beantragten und in der Folge von den Räten bewilligten Fristverlängerung um ein Jahr grundsätzlich einverstanden. Sie unterstrichen jedoch, dass mit dem Raumplanungsgesetz allein gerade die entscheidenden Ziele der Initiative, die einen Verfassungszusatz anstrebt, nicht verwirklicht werden könnten.

Volksinitiative zur Förderung der schweizerischen Fuss- und Wanderwege (BRG 75.092)
Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz

Auch im Bereiche des Natur- und Landschaftsschutzes fand die Sorge um gefährdete Werte weiterhin Ausdruck in politischen Aktionen. Im nahezu dreijährigen Ringen um die Erhaltung der Rebberglandschaft des Lavaux erreichte das vom kämpferischen Heimatschützer Franz Weber präsidierte Komitee «Sauver Lavaux», dass eine mit der Angelegenheit betraute Kommission der waadtländischen Regierung beantragte, das umstrittene Gebiet in die Schutzzone aufzunehmen. Eine Volksinitiative zur Förderung der schweizerischen Fuss- und Wanderwege wurde mit der ungewöhnlich hohen Zahl von 123'749 gültigen Unterschriften eingereicht (davon stammte fast ein Viertel aus dem Kanton ZH). Die Stimmbürger des Kantons Zürich nahmen eine Vorlage über Erholungsgebiete an. Widerstand machte sich lediglich in ländlichen Regionen bemerkbar; die Bauern befürchteten, vermehrt unter der Rücksichtslosigkeit von Ausflüglern leiden zu müssen. Um dem Nationalpark eine neue finanzielle und rechtliche Grundlage zu verschaffen, liess der Bundesrat einen Vorentwurf für ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten.

Natur- und Landschaftsschutz

Im Bereiche des Natur- und Landschaftsschutzes fand die Sorge um gefährdete Werte weiterhin Ausdruck in politischen Aktionen. Im nahezu dreijährigen Ringen um die Erhaltung der Rebberglandschaft des Lavaux erreichte das vom kämpferischen Heimatschützer Franz Weber präsidierte Komitee «Sauver Lavaux», dass eine mit der Angelegenheit betraute Kommission der waadtländischen Regierung beantragte, das umstrittene Gebiet in die Schutzzone aufzunehmen.

Erhaltung der Rebberglandschaft des Lavaux
Dossier: Schutz der Seeufer

Ein Bericht der Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen zog die Aufmerksamkeit auf das Problem der Vergandung, vor allem im Berggebiet. In immer grösserem Umfang liegt landwirtschaftlich nutzbarer Boden aus mannigfaltigen Gründen brach. In den Zentralalpen und in der Südschweiz sind es 80'000 ha; für das Jahr 2000 rechnet man mit 260'000 ha. Von vergandetem Land gehen nicht nur Erosions- und Brandgefahren aus; es beeinträchtigt auch die Erholungsfunktion weiterer Gebiete. Die Autoren der Studie kritisierten die bestehende, vorwiegend nach Produktionskriterien ausgerichtete Subventionspraxis des Bundes, welche die Zunahme des Brachlandes nicht verhindere. Auch die «Arbeitsgemeinschaft Alpenländer», der acht Gliedstaaten oder Regionen der Bundesrepublik, Österreichs, Italiens und der Schweiz angehören, befasste sich mit der drohenden Verödung und Versteppung der Alpentäler. Eingehendes Interesse fanden ferner die Probleme des Schutzes von gefährdeten Tieren und Pflanzen.

Vergandung in Berggebieten

Unter dem Motto «Eine Zukunft für unsere Vergangenheit» wurde bereits im September das auf 1975 angesetzte «Europäische Jahr für Denkmalpflege und Heimatschutz» eröffnet. Im Sinne der vom Europarat geförderten neuen Konzeption des Denkmalschutzes, die nicht das Einzelobjekt in den Vordergrund stellt, sondern sich für die Erhaltung ganzer Siedlungskomplexe mit Denkmalcharakter einsetzt, bezeichnete der Bundesrat auf Vorschlag eines vorbereitenden Komitees aus jedem Sprachgebiet ein Musterbeispiel für die Durchführung von vorbildlichen Erhaltungsarbeiten: In Martigny (VS) und Murten (FR), zwei sich stark entwickelnden Gemeinwesen, will man Reste aus der Römerzeit bzw. eine mittelalterliche Stadtanlage bewahren, in Ardez (Engadin) ein noch lebensfähiges Bergbauerndorf wirtschaftlich und baulich sanieren und zugleich vom Durchgangsverkehr entlasten und in Corippo (TI) eine sterbende Bergsiedlung neu beleben. Zahlreiche Kantone und Gemeinden bereiteten ihrerseits umfangreiche Programme vor. Für die Erhaltung wertvoller Baudenkmäler setzten sich auch heimatschutzorientierte Gruppen und Persönlichkeiten ein. So erwuchs dem Projekt einer unterirdischen Zivilschutzstelle mit Autoeinstellraum im Schloss Regensberg (ZH) Opposition unter Führung von Franz Weber. Eine Volksinitiative «Rettet Regensberg» kam in der Rekordzeit von fünf Stunden zustande. Der Zürcher Kantonsrat erklärte sie jedoch wegen verschiedener Mängel für ungültig, was zur Lancierung eines zweiten Volksbegehrens führte. Das Schicksal des «schweizerischen Pompeji», der Römerstadt Augusta Raurica (bei Kaiseraugst/ BL), die durch Überbauungspläne bedroht ist, war Gegenstand einer Interpellation (Ip. 11772) im Nationalrat.

Teilnahme der Schweiz an der Durchführung des «Jahres für Denkmalpflege und Heimatschutz»

Die Stimmbürger des Kantons Zürich nahmen eine Vorlage über Erholungsgebiete an. Widerstand machte sich lediglich in ländlichen Regionen bemerkbar; die Bauern befürchteten, vermehrt unter der Rücksichtslosigkeit von Ausflüglern leiden zu müssen.

Vorlage über Erholungsgebiete im Kanton Zürich

Eine Volksinitiative zur Förderung der schweizerischen Fuss- und Wanderwege wurde mit der ungewöhnlich hohen Zahl von 123'749 gültigen Unterschriften eingereicht. Davon stammte fast ein Viertel aus dem Kanton ZH.

Volksinitiative zur Förderung der schweizerischen Fuss- und Wanderwege (BRG 75.092)
Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz

Auch im Natur- und Heimatschutz waren weiterhin Bestrebungen für ein stärkeres Engagement des Bundes wirksam. Die dafür zuständige Abteilung des Eidg. Oberforstinspektorats befasste sich aufgrund der vom Parlament überwiesenen Motionen mit einer Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes, wobei sie den Entwicklungen im Raumplanungs- und Umweltschutzrecht Rechnung trug. Der Bundesrat entschied sich für eine Teilnahme an der Durchführung des «Jahres für Denkmalpflege und Heimatschutz», das der Europarat für 1975 proklamiert hatte; zur Einleitung einer Aufklärungskampagne beherbergte Zürich im Sommer eine Konferenz, die staatliche und private Delegierte aus fast allen Ländern Europas vereinigte. Dabei wurde besonderes Gewicht auf eine Einordnung des Heimatschutzes in die moderne Raum- und Siedlungsplanung gelegt. Als eines von rund 50 europäischen Musterbeispielen soll in Mullen mit Bundesmitteln eine lebensfähige Altstadt restauriert werden. Anderseits unterzeichnete die Schweiz ein Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, das von der Umweltschutzkonferenz der UNO im Jahre 1972 angeregt worden war und das die Einführung einer entsprechenden Bewilligungspflicht vorsieht.
Eine neue Forderung an den Bund betraf den Schweizerischen Nationalpark. Da die Kosten für dessen Unterhalt den Schweizerischen Bund für Naturschutz immer stärker belasten, beschloss dieser, für den Park die Rechtsform einer öffentlichen Stiftung anzustreben, an der die Eidgenossenschaft beteiligt wäre. Ausserdem unterstützten dem Naturschutz nahestehende Kreise die Beauftragung des Bundes mit der Förderung der Wanderwege. Nachdem ein parlamentarischer Vorstoss vom Bundesrat eher zurückhaltend aufgenommen worden war, wurde im Spätsommer eine Verfassungsinitiative lanciert, die allerdings nicht unbestritten blieb.
Mit wechselndem Erfolg wurde um einzelne von wirtschaftlicher Nutzung bedrohte Landschaften gekämpft. Der Bundesrat hiess eine Beschwerde gegen den Bau einer Luftseilbahn auf den Feekopf (VS) gut, wies aber eine weitere, die sich gegen ein entsprechendes Vorhaben am Kleinen Matterhorn wandte, mit der Begründung ab, dass die betreffende Gegend bereits verschiedene technische Anlagen aufweise und dass die Gemeinde Zermatt andere Teile ihres Gebiets unter Schutz gestellt habe. Auf kantonaler Ebene wurden Naturschutzziele mit Hilfe von Volksbegehren verfolgt: so reichte der Journalist Franz Weber in der Waadt 26'000 Unterschriften für die Erhaltung der Rebberglandschaft des Lavaux ein. Im Thurgau wurde die Bewahrung der natürlichen Ufer des Bodensees und des Rheins durch eine neue Verfassungsbestimmung, die auf eine Volksinitiative zurückging, zur Staatsaufgabe erklärt.

Bestrebungen für ein stärkeres Engagement des Bundes

Im Natur- und Heimatschutz waren weiterhin Bestrebungen für ein stärkeres Engagement des Bundes wirksam. Die dafür zuständige Abteilung des Eidg. Oberforstinspektorats befasste sich aufgrund der vom Parlament überwiesenen Motionen mit einer Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes, wobei sie den Entwicklungen im Raumplanungs- und Umweltschutzrecht Rechnung trug.

Revision des Verfassungsartikels über Naturschutz im Sinne einer Erweiterung der Bundeskompetenzen (Mo. 10987)

Die Schweiz unterzeichnete ein Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, das von der Umweltschutzkonferenz der UNO im Jahre 1972 angeregt worden war und das die Einführung einer entsprechenden Bewilligungspflicht vorsieht.

Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen