Der in Erfüllung eines 2009 überwiesenen Postulats Moser (glp, ZH) entstandene Bericht zu den Auswirkungen von künstlichem Licht auf die Artenvielfalt und den Menschen wurde im Februar vom Bundesrat genehmigt. Der Bericht weist eine Zunahme der Lichtemissionen von 70% in den letzten 20 Jahren aus und konkretisiert die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Landschaften und Naturdenkmäler, Flora und Fauna sowie auf den Menschen. Im Bericht schlägt der Bundesrat zusätzliche Massnahmen gegen Lichtemissionen vor. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) solle die Anpassung der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz prüfen, um die Arten und ihre Lebensräume besser gegen mobile und feste Beleuchtungsanlagen zu schützen. Ferner soll das UVEK in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und Polizeidepartement Richtwerte zur Beurteilung des Gefahrenpotentials von künstlichem Licht erarbeiten, die dann bereits bei der Planung von Beleuchtungsanlagen einzubeziehen seien. Bisher kennen sieben Kantone gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Lichtemissionen.

Auswirkungen von künstlichem Licht auf die Artenvielfalt und den Menschen