Als gemeinsame Gründung von Kreisen des Natur- und Heimatschutzes, der Landesplanung, des Alpenklubs sowie des Fremdenverkehrs wurde eine Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege ins Leben gerufen. Diese Stiftung kündigte bereits im April parlamentarische Vorstösse an, welche die Revision des Verfassungsartikels über Naturschutz im Sinne einer Erweiterung der Bundeskompetenzen verlangen würden. Zwei entsprechende Motionen, die von der Stiftung nahestehenden Parlamentariern eingereicht wurden, forderten vom Bund insbesondere, er solle die Massnahmen für die Erhaltung von Ortsbildern und Kulturdenkmälern derart unterstützen, dass Kantonen und Gemeinden daraus nicht untragbare Lasten entstehen. Der Bund solle zudem dort, wo es das nationale Interesse erfordert, selber Schutz- und Pflegemassnahmen anordnen können. Die Stiftung für Landschaftsschutz forderte für die Zeitdauer bis zum Inkrafttreten einer solchen Verfassungsreform einen dringlichen Bundesbeschluss, der es dem Bund ermöglichen würde, die Beiträge an Kantone und Gemeinden von 20 auf 50 Prozent hinaufzusetzen. Die dringlichen Massnahmen auf dem Gebiete der Landesplanung wurden als Teilerfolg der Kreise des Landschaftsschutzes gesehen.
Revision des Verfassungsartikels über Naturschutz im Sinne einer Erweiterung der Bundeskompetenzen (Mo. 10987)