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Après avoir été acceptée par le Conseil national l’année passée, une motion déposée par le groupe PBD ayant pour but de faciliter la construction de centrales hydrauliques sur des sites inscrits à l’inventaire fédéral des paysages, des sites et monuments d’importance nationale et des parcs naturels régionaux a obtenu une majorité au sein du Conseil des Etats lors de la session de printemps.

faciliter la construction de centrales hydrauliques

Une motion déposée par le groupe PBD ayant pour but de faciliter la construction de centrales hydrauliques sur des sites inscrits à l’inventaire fédéral des paysages, des sites et monuments d’importance nationale et des parcs naturels régionaux a obtenu une majorité au sein du Conseil national. Le vote du Conseil des Etats a été programmé pour 2013.

faciliter la construction de centrales hydrauliques

Nachdem sich der Nationalrat im Vorjahr, wie von der Motion Flückiger-Bäni (svp, AG) gefordert, gegen eine weitere Dezimierung des Wirtschaftswaldes ausgesprochen hatte, fällte die kleine Kammer im Berichtsjahr dasselbe Votum und überwies das Geschäft somit an den Bundesrat. Der Ständerat tat dies allerdings mit einer knappen Mehrheit von 18 zu 16 Stimmen und auf Anraten einer – ebenfalls knappen – Kommissionsmehrheit. Zwar war sich die Kommission einig, dass das Anliegen konform zum in der Bundesverfassung formulierten Auftrag an den Bund zur Wahrung der Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktion des Waldes sei; eine Kommissionsminderheit beantragte jedoch dennoch Ablehnung, da sie die Begründung für das Anliegen nicht unterstützte. Die Motionärin hatte die massive Ausdehnung der Naturschutzgebiete für die Abnahme der wirtschaftlichen Waldfläche verantwortlich gemacht. Aus diesem Grund befürchtete die Kommissionsminderheit, dass bei einer Annahme der Motion Naturreservate stärker unter Druck geraten würden.

gegen eine weitere Dezimierung des Wirtschaftswaldes

Sur préavis favorable du gouvernement, les députés ont adopté tacitement une motion Flückiger-Bäni (udc, AG) visant à garantir la surface forestière exploitée à des fins économiques face à la création de nouvelles réserves naturelles et à l’extension des réserves existantes afin de maintenir un équilibre entre les diverses fonctions des forêts.

gegen eine weitere Dezimierung des Wirtschaftswaldes

Seit Jahren befindet sich die eidgenössische Denkmalpflege, welche im Berichtsjahr ihr 100-jähriges Bestehen feiern konnte, in einer schweren Finanznot. Um die unhaltbare Situation bei der Subventionierungspraxis zu lösen, überwies nun auch der Nationalrat oppositionslos eine Motion des Ständerates (Zumbühl, cvp, NW) sowie eine gleichlautende des Bündner Christlichdemokraten Columberg (Mo. 86.961). Darin verlangt das Parlament die rasche Auszahlung längst fälliger Subventionsbeiträge sowie ein Finanzierungssystem, das es dem Bund ab 1989 erlauben soll, seinen rechtlichen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Denkmalpflege ohne zeitliche Verzögerung nachzukommen und die umstrittene Drinßlichkeitsordnung von 1978 aufzuheben.

Siehe auch das von NR Fischer (cvp, LU) eingereichte Postulat betreffend Lockerung der Dringlichkeitsordnung im Hinblick auf die Zentenarfeier 1991 (Bundesbeiträge an die Restaurierung von Baudenkmälern in der Zentralschweiz) (Po. 87.919).

Neuregelung der umstrittenen Subventionspraxis im Denkmalschutz (Mo. 86.950)

Mit der Vorbereitung einer 4. Serie wurde das Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) fortgesetzt. Ferner begannen verschiedene Kantone mit der Inventarisierung der historischen Verkehrswege. Der Ständerat überwies eine Motion Zumbühl(cvp, NW), die vom Bund eine Neuregelung der umstrittenen Subventionspraxis im Denkmalschutz sowie den Abbau des Pendenzenberges hängiger Beitragsgesuche verlangt. Der Bundesrat sicherte entsprechende Massnahmen zu und kündigte eine Revision des Denkmalschutzgesetzes an. Dabei soll auch die Rolle des Bundes in der Denkmalpflege neu definiert werden.

Neuregelung der umstrittenen Subventionspraxis im Denkmalschutz (Mo. 86.950)

Angesichts der fortschreitenden Landschaftszerstörung forderte eine vom Nationalrat als Postulat überwiesene Motion Ott (sp, BL) verstärkte Anstrengungen im Natur- und Heimatschutz, namentlich beim Vollzug der bereits geschaffenen Gesetze. Der Bundesrat anerkannte, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu einer vorrangigen Staatsaufgabe geworden sei, und sicherte zusätzliche Massnahmen für einen wirksamen Gesetzesvollzug zu. Einen Schritt dazu stellte die Erhöhung der Mittel für Beiträge zugunsten von Natur- und Heimatschutzaufgaben von CHF 8.4 Mio. (1985) auf CHF 11.5 Mio. dar. Die Arbeiten an den verschiedenen Bundesinventaren, welche als Grundlagen für die Erhaltung der einheimischen Tier- und Pflanzenarten von Bedeutung sind, wurden fortgesetzt. Zwei Biotopinventare (Hochmoore und Auengebiete) sind bereits fertiggestellt, ein drittes (Trockenstandorte) weit gediehen, und eine Erhebung über die übrigen Feuchtgebiete ist in Planung.

Forderung nach verstärkten Anstrengungen im Natur- und Heimatschutz beim Vollzug der bereits geschaffenen Gesetze (Mo. 85.445)

Für die Belange des Natur- und Heimatschutzes war im Berichtsjahr in erster Linie die Behandlung des Raumplanungsgesetzes durch die eidgenössischen Räte von Bedeutung. Wir haben darüber an anderer Stelle berichtet. Der Zerstörung von Alpweiden durch die Skipistenplanierung konnte immer noch kein Einhalt geboten werden. Nationalrat R. Schatz (fdp, SG) verlangte in einer Motion, dass der Bundesrat, gestützt auf das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, Art. 20 (Schutz seltener Pflanzen), den Bau dieser oft autobahnähnlichen Pisten unterbindet. Die Volkskammer stimmte dem Begehren nur als Postulat zu und folgte damit den Überlegungen der Exekutive, welche vorerst den Kantonen Gelegenheit geben will, das Problem in eigener Kompetenz befriedigend zu lösen. Ob diese allerdings die erforderlichen Massnahmen ergreifen werden, ist fraglich, besteht doch gerade bei den wirtschaftlich schwachen Bergkantonen die Tendenz, touristische Erschliessungsvorhaben höher zu bewerten als die Anliegen des Landschaftsschutzes.

Unterbindung des Baus weiterer Skipisten (Mo. 78.330)
Dossier: Zerstörung der alpinen Landschaft durch Skipistenplanierungen

Als gemeinsame Gründung von Kreisen des Natur- und Heimatschutzes, der Landesplanung, des Alpenklubs sowie des Fremdenverkehrs wurde eine Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege ins Leben gerufen. Diese Stiftung kündigte bereits im April parlamentarische Vorstösse an, welche die Revision des Verfassungsartikels über Naturschutz im Sinne einer Erweiterung der Bundeskompetenzen verlangen würden. Zwei entsprechende Motionen, die von der Stiftung nahestehenden Parlamentariern eingereicht wurden, forderten vom Bund insbesondere, er solle die Massnahmen für die Erhaltung von Ortsbildern und Kulturdenkmälern derart unterstützen, dass Kantonen und Gemeinden daraus nicht untragbare Lasten entstehen. Der Bund solle zudem dort, wo es das nationale Interesse erfordert, selber Schutz- und Pflegemassnahmen anordnen können. Die Stiftung für Landschaftsschutz forderte für die Zeitdauer bis zum Inkrafttreten einer solchen Verfassungsreform einen dringlichen Bundesbeschluss, der es dem Bund ermöglichen würde, die Beiträge an Kantone und Gemeinden von 20 auf 50 Prozent hinaufzusetzen. Die dringlichen Massnahmen auf dem Gebiete der Landesplanung wurden als Teilerfolg der Kreise des Landschaftsschutzes gesehen.

Revision des Verfassungsartikels über Naturschutz im Sinne einer Erweiterung der Bundeskompetenzen (Mo. 10987)