Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Heimatschutz

Akteure

Prozesse

  • Postulat
5 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Der in Erfüllung eines 2009 überwiesenen Postulats Moser (glp, ZH) entstandene Bericht zu den Auswirkungen von künstlichem Licht auf die Artenvielfalt und den Menschen wurde im Februar vom Bundesrat genehmigt. Der Bericht weist eine Zunahme der Lichtemissionen von 70% in den letzten 20 Jahren aus und konkretisiert die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Landschaften und Naturdenkmäler, Flora und Fauna sowie auf den Menschen. Im Bericht schlägt der Bundesrat zusätzliche Massnahmen gegen Lichtemissionen vor. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) solle die Anpassung der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz prüfen, um die Arten und ihre Lebensräume besser gegen mobile und feste Beleuchtungsanlagen zu schützen. Ferner soll das UVEK in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und Polizeidepartement Richtwerte zur Beurteilung des Gefahrenpotentials von künstlichem Licht erarbeiten, die dann bereits bei der Planung von Beleuchtungsanlagen einzubeziehen seien. Bisher kennen sieben Kantone gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Lichtemissionen.

Auswirkungen von künstlichem Licht auf die Artenvielfalt und den Menschen

Malgré l’interdiction d’exploiter la tourbe dans le but de protéger les marais, la Suisse continue d’importer et, donc, de consommer des quantités importantes de ce produit, notamment sous la forme de terreau horticole et de jardinage, contribuant ainsi à la destruction de marais, principalement en Europe orientale. Afin de remédier à cette situation paradoxale, les sénateurs ont tacitement adopté un postulat Diener Lenz (verts libéraux, ZH) chargeant le Conseil fédéral d’élaborer un plan d’abandon de la tourbe et, à cette fin, d’examiner l’opportunité de limiter, voire d’interdire l’importation et l’utilisation de tourbe en Suisse.

tourbe

Bei der eidgenössischen Denkmalpflege konnte der beträchtliche Überhang an unerledigten Subventionsgesuchen weiter abgebaut werden. Der Bundesrat bekräftigte sein Ziel, die vom Parlament immer wieder kritisierte Dringlichkeitsordnung auf Ende 1989 aufzuheben. Der Entwurf für neue rechtliche Grundlagen im Bereich der Denkmalpflege ist nach gründlichen Diskussionen nunmehr vernehmlassungsreif.

Abbau Überhang Subventionsgesuche der eidgenössischen Denkmalpflege (PO 87.919)

Dem Naturschutz nahestehende Kreise unterstützten die Beauftragung des Bundes mit der Förderung der Wanderwege. Nachdem ein parlamentarischer Vorstoss vom Bundesrat eher zurückhaltend aufgenommen worden war, wurde im Spätsommer eine Verfassungsinitiative lanciert, die allerdings nicht unbestritten blieb.

Beauftragung des Bundes mit der Förderung der Wanderwege (Po. 11.517)
Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz

Ein Begehren nach mehr Bundesmitteln und nach steuer- und konjunkturpolitischen Erleichterungen für die Erhaltung von Baudenkmälern und Ortsbildern wurde vom Bundesrat mit Zurückhaltung aufgenommen; dafür erhielt die ETH Zürich ein Institut für Denkmalpflege. Der Schweizer Heimatschutz schuf auf Grund eines Legats einen Henri-Louis-Wakker-Preis für vorbildliche Ortsbildpflege und erkor das Städtchen Stein am Rhein (SH) als erste Preisträgerin. Einen Ansporn für die Bestrebungen zur Erhaltung wertvoller Ortsbilder bot der Beschluss des Europarates, 1975 ein Jahr der Denkmalpflege und des Heimatschutzes durchzuführen.

Begehren nach mehr Bundesmitteln für die Erhaltung von Baudenkmälern und Ortsbildern (Po. 11360)