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Mitte Dezember 2016 bestätigte das Oberlandesgericht München das Kunstmuseum Bern als rechtmässigen Alleinerben der Kunstsammlung des im Mai 2014 verstorbenen Cornelius Gurlitt. Damit stellte sich das Gericht in zweiter Instanz gegen die von Gurlitts Cousine Uta Werner geäusserte Ansicht, der Kunstsammler habe beim Aufsetzen seines Testaments an Wahn oder Demenz gelitten. Gemäss aktuellem Wissensstand soll das Kunstmuseum Bern somit schlussendlich in den Besitz von über 1000 Werken aus dem sogenannten Schwabinger Kunstfund gelangen und kann die Planung der gemeinsam mit der Bundeskunsthalle Bonn angedachten Ausstellung in Angriff nehmen. Besagte Ausstellung soll auch dem Zweck dienen, die Bevölkerung über den NS-Kunstraub aufzuklären und für das Thema der entarteten Kunst zu sensibilisieren. In einem ersten Schritt werden Werke, die zweifelsfrei vom Raubkunst-Verdacht befreit sind, nach Bern gelangen. Darunter befinden sich über 230 Werke entarteter Kunst sowie knapp 280 Werke, die sich in legitimem Besitz der Familie Gurlitt befanden. Ende 2016 befanden sich noch um die 1000 Werke in Untersuchung, wovon bei der Hälfte davon ausgegangen werden muss, dass ihre Herkunft ungeklärt bleiben wird. Über die Annahme oder Verweigerung von Werken ungeklärter Herkunft hat das Kunstmuseum Bern bis 2020 zu befinden.

Gurlitts Kunstsammlung

Im März 2016 legte Uta Werner drei neue Gutachten vor. Zwei psychiatrische Gutachten stuften Cornelius Gurlitt als testierunfähig ein, während das Dritte am im Vorjahr vom Oberlandesgericht München in Auftrag gegebenen Gutachten methodische Mängel feststellte. Daraufhin machte sich das Oberlandesgericht München daran, den Geisteszustand Cornelius Gurlitts kurz vor seinem Tod einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Unterdessen gab das Kunstmuseum Bern, das von Gurlitt als Alleinerbe seiner Kunstsammlung eingesetzt worden war, bekannt, dass die geplante Ausstellung zu Gurlitts Sammlung wegen Rechtsstreitigkeiten nicht wie geplant 2016 stattfinden, sondern um ein Jahr verschoben werde. Die Ausstellung soll in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskunsthalle Bonn erfolgen, welche zeitgleich eine Ausstellung mit Werken aus der Gurlitt-Sammlung anbieten wird.

Gurlitts Kunstsammlung

Erbstreitigkeiten führten dazu, dass das Kunstmuseum Bern die Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt im Jahr 2015 noch nicht entgegennehmen konnte. Gurlitts Cousine Uta Werner zweifelte an Gurlitts Testierfähigkeit und erhob Anfang 2015 Anspruch auf das Erbe. Im März wies das Münchner Amtsgericht den Antrag jedoch ab, wobei es sich bei seinem Entscheid auf die bereits vorgelegten Gutachten stützte. Bevor das Urteil rechtskräftig wurde, focht Werner den Entscheid an. Daraufhin gab das Oberlandesgericht München die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens in Auftrag, das das Testament von Gurlitt als rechtskräftig einstufte. Das Gericht äusserte sich 2015 noch nicht zur neuen Sachlage.

Gurlitts Kunstsammlung

Im Mai 2014, am Tag nach dem Tod von Cornelius Gurlitt, Sohn eines bekannten Kunsthändlers im Dritten Reich, wurde die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern darüber informiert, dass sie als Alleinerbin von Gurlitts Kunstsammlung eingesetzt wird. Die rund 1'500 Objekte umfassende Sammlung enthält unter anderem bedeutende Werke von Edouard Manet, Paul Cézanne und Claude Monet. Das Kunstmuseum zeigte sich überrascht ob der Erbeinsetzung und zurückhaltend aufgrund der offenen Fragen "rechtlicher und ethischer Natur". 2011 wurden in Gurlitts Münchner Wohnung über tausend seit dem Zweiten Weltkrieg verschollene Meisterwerke entdeckt und mit Verdacht auf NS-Raubkunst beschlagnahmt. Aufgrund einer Übereinkunft mit Gurlitt, in welcher dieser sich bereit erklärte, die Werke der Provenienzforschung zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls den rechtmässigen Besitzern zurückzugeben, war die Beschlagnahmung kurz vor seinem Tod aufgehoben worden. Die Medien verfolgten die Entscheidung des Kunstmuseums mit grossem Interesse. Matthias Frehner, Direktor des Kunstmuseums Bern, gab Ende November die Übernahme der Werke bekannt, jedoch nur unter der Bedingung, dass sie von einer in Deutschland eingesetzten Task Force vorher eindeutig vom Raubkunstverdacht befreit würden. Der Bundesrat nahm die Vereinbarung zwischen dem Kunstmuseum Bern, der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern zur Kenntnis und begrüsste, dass die Parteien die 1998 auch von der Schweiz verabschiedeten Washingtoner Richtlinien zur Aufarbeitung der NS-Raubkunstproblematik darin ausdrücklich anerkannten. Lob erntete Bern nach Abschluss der Vereinbarung ebenfalls vom Jüdischen Weltkongress. Zum Zeitpunkt der Vereinbarung standen ca. 590 Werke unter Raubkunstverdacht. Bei weiteren 380 Bildern handelt es sich um "entartete" Kunst, d.h. um aufgrund Nichtvereinbarkeit mit dem Nationalsozialismus aus Museen entfernte Werke. Letzteren soll der Weg in die Schweiz offen stehen. Das Kunstmuseum Bern zeigte sich jedoch bereit, Leihanfragen von Museen, in denen die Kunstwerke während dem Dritten Reich konfisziert wurden, prioritär zu behandeln und ihnen in der Regel stattzugeben. Um keinen Präzedenzfall zu schaffen, entschied sich das Kunstmuseum gegen die Dauerleihe oder gar die Rückgabe der Werke an die ursprünglichen Eigentümerinstitutionen.

Gurlitts Kunstsammlung