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Ende November präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Förderung der Kultur für die nächste Kreditperiode (Kulturbotschaft 2016-2020). Im Vergleich zur ersten Kulturbotschaft 2012-2015 wurde die Kreditperiode, wie bereits in der Vernehmlassung angekündigt, aufgrund besserer Abstimmung mit anderen mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen um ein Jahr verlängert. Aufgrund verschiedener Entwicklungen der Moderne, namentlich der Globalisierung, Digitalisierung und Urbanisierung, sieht sich der Bundesrat veranlasst, im Sinne einer "Nationalen Kulturpolitik" die Zusammenarbeit zwischen allen Staatsebenen zu verstärken, um diesen Herausforderungen geschlossen entgegenzutreten. Da der Begriff der "Nationalen Kulturpolitik" bei vielen Vernehmlassern, insbesondere bei den Kantonen, auf föderal motivierte Bedenken stiess, konkretisierte der Bundesrat in der definitiven Botschaft die "Nationale Kulturpolitik" als von allen Staatsebenen in Zusammenarbeit getragene Aufgabe, wobei die Kulturhoheit der Kantone jedoch gewahrt werden soll. Der Bundesrat plant, seine Fördermassnahmen auf den drei Handlungsachsen "Kulturelle Teilhabe", "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" und "Kreation und Innovation" auszurichten.
Bei der ersten Handlungsachse will der Bundesrat die Teilhabe von Personen verschiedenster Kulturen am kulturellen Leben fördern sowie die musikalische Bildung verstärken, was aufgrund der Annahme des direkten Gegenentwurfs zur zurückgezogenen Volksinitiative "jugend+musik" einem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht. In diesem Zusammenhang soll das neue Programm "Jugend und Musik" ins Leben gerufen werden, welches analog dem Programm "Jugend und Sport" ausgestaltet sein soll. Weiter gedenkt der Bund, seine Leseförderung auszubauen, was neu auch die Unterstützung von Einzelvorhaben, wie etwa die Organisation von Lesetagen, ermöglichen soll. Zu guter Letzt soll die Bundeskunstsammlung online und digital zugänglich gemacht werden, obwohl die Idee einer "Virtuellen Nationalgalerie" in der Vernehmlassung bei vielen Kantonen auf Kritik gestossen war.
Betreffend "Gesellschaftlichem Zusammenhalt" liegt ein Schwerpunkt auf Massnahmen zur Unterstützung der sprachlichen Vielfalt, was unter anderem durch Förderung der dritten Landessprache ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz sowie generell durch verstärkten schulischen Austausch zwischen den Sprachregionen erreicht werden soll. Ausserdem sollen die Lebensbedingungen von Schweizer Fahrenden und Angehörigen der jenischen Bevölkerung als kulturelle Minderheit weiterhin verbessert werden. Bereits durch die Kulturbotschaft 2012-2015 bemächtigt, unterstützte der Bundesrat die "Radgenossenschaft der Landstrasse" und die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende", was jedoch nicht sonderlich zur Verbesserung der Lage beigetragen hatte. Obwohl die Zahl der Standplätze in der betreffenden Periode von 11 auf 15 angestiegen war, nahm die Zahl der Durchgangsplätze von 51 auf 45 ab. Darüber hinaus verknappt sich die Raumsituation aufgrund kürzlich erfolgter Zunahme ausländischer Durchreisender, namentlich Angehörigen der Sinti und Roma. Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus (ECRI) zeigte sich besorgt über die ausbleibenden Verbesserungen und empfahl in ihrem Bericht vom September 2014, die Raumsituation möglichst rasch zu verbessern und etwas gegen die in der Bevölkerung herrschende Intoleranz und Ablehnung gegenüber Fahrenden und Jenischen zu unternehmen. Im Rahmen der neuen Kulturbotschaft will der Bundesrat in diesen Bereichen aktiv werden.
Um kulturelle "Kreation und Innovation" zu fördern, sieht der Bundesrat verschiedene Massnahmen vor. Eine der Massnahmen umfasst die Schaffung von finanziellen Anreizen, damit Schweizer Filme und Koproduktionen mit dem Ausland vermehrt in der Schweiz realisiert werden können. Hierzu soll das Programm "Filmstandort Schweiz" (FiSS) geschaffen werden.
Die beantragten finanziellen Mittel für die gesamte Kreditperiode belaufen sich auf CHF 1,12 Mrd., womit der Betrag die vorgesehenen Mittel in der Finanzplanung des Bundes um 6,2% oder CHF 65,1 Mio. übersteigt. Der jährliche Betrag ist somit auch um durchschnittlich 3,4% höher als der während der Kulturbotschaft 2012-2015 gesprochene. Hier unternahm der Bundesrat trotz gewichtiger Kritik von Seiten der Economiesuisse, des SGV sowie der beiden bürgerlichen Parteien FDP und SVP keine Änderungen im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage.

Kulturbotschaft 2016-2020 (BRG 14.096)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Ende Mai eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2016-2019, welche die Finanzierung der Kulturförderung des Bundes für die anstehende Beitragsperiode regeln soll. Bis zum Ablauf der Frist gingen 339 Stellungnahmen ein. Während die zukünftigen Herausforderungen und die zentralen Handlungsfelder auf wenig Widerstand stiessen, äusserten die Kantone mit Ausnahme des Kantons Genf auf föderalen Aspekten beruhende Bedenken gegenüber dem eingeführten Begriff der "Nationalen Kulturpolitik", begrüssten aber im Grunde die verstärkten Kooperationsbestrebungen zwischen den verschiedenen Staatsebenen. Auch die FDP und die SVP sahen die Kompetenzen der Kantone gefährdet. Die grosse Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen zeigte sich mit der Höhe der einzusetzenden Mittel, die im Vergleich zur Vorperiode eine Erhöhung um 3,4% bedeuten würden, zufrieden. Demgegenüber wollte die FDP die Mittel auf dem Niveau der Kulturbotschaft 2012-2015 belassen, Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) verlangten, die Erhöhung auf 2,6%, resp. 3% zu beschränken, und die SVP plädierte gar für eine Kürzung der Mittel. Auf der anderen Seite des Spektrums verlangten SP und Grüne sowie 24 Kantone, der Schweizerische Video-Verband (SVV) und weitere Kulturverbände eine Aufstockung der Beiträge in einzelnen Förderbereichen. Auf grosse Vorbehalte oder gar Ablehnung stiess bei der Mehrheit der stellungnehmenden Kantone das Vorhaben des Bundes, Werke der Bundeskunstsammlung sowie der Gottfried-Keller-Stiftung in einer "Virtuellen Nationalgalerie" zu veröffentlichen. Während die Kantone Waadt und Wallis sich daran störten, dass die virtuelle Plattform nur Werken der Bundeskunstsammlung offen stehen sollte, würden es zahlreiche weitere Kantone - darunter insbesondere die Innerschweiz - vorziehen, wenn man die Werke in einem physischen Museum betrachten könnte. Der Kanton Zürich lehnte das Vorhaben unter anderem aus dem Grund ab, dass die beiden Kunstsammlungen grössere Lücken aufweisen würden. Betreffend verstärkter Förderung der musikalischen Bildung, die Volk und Stände im September 2012 mit Annahme des Bundesbeschlusses über die Jugendmusikförderung gefordert hatten, gingen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen vielen gewichtigen Vernehmlassern zu wenig weit. Neben verschiedenen Verbänden forderten auch Grüne, SP, GLP und CVP ein separates Rahmengesetz für die musikalische Bildung. Auf der anderen Seite erachteten ebenso viele Vernehmlasser die im Entwurf zur Kulturbotschaft enthaltenen Bestimmungen diesbezüglich als zu weitgehend und zu konkret.

Kulturbotschaft 2016-2020 (BRG 14.096)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Der Nationalrat nahm die Angelegenheit gelassener. Vorerst mit 97 zu 85, dann etwas zaghafter mit 89 zu 84 Stimmen widersetzte er sich einem Antrag aus der SVP, dem Ständerat zu folgen. Für eine umfassende Kulturfreiheit und das entsprechende Mass an Toleranz sprachen sich die Grünen, die SP und die FDP aus, wobei die freisinnigen Abgeordneten zum Teil dennoch für die Budgetkürzung stimmten. Die CVP plädierte in der Debatte für die Strafaktion, doch war auch hier die Haltung der Fraktion bei der Abstimmung nicht einheitlich. In der Einigungskonferenz setzte sich ein Kompromissantrag durch, die Mittel der Pro Helvetia zwar zu beschneiden, aber lediglich um jene CHF 180'000, welche die Stiftung für die Ausstellung aufgewendet hatte. Der Nationalrat stimmte mit 98 zu 82 Stimmen zu, der Ständerat lehnte mit 25 zu 18 Stimmen ab, womit es gemäss neuem Parlamentsgesetz nicht beim ursprünglichen Antrag des Bundesrates, sondern bei der ständerätlichen Kürzung um CHF 1 Mio. blieb.

Budget 2005 der Pro Helvetia um eine Million Franken gekürzt

Mitten in den parlamentarischen Beratungen über den Voranschlag 2005 erschienen Medienberichte zu einer von der Pro Helvetia unterstützten Ausstellung im Centre Culturel Suisse in Paris, über deren Aussagekraft resp. Geschmacklosigkeit die Meinungen weit auseinander gingen. In der Installation «Swiss-Swiss Democracy» provozierte der Künstler mit kritischen Aussagen zum politischen System der Schweiz. Noch bevor auch nur ein einziger Parlamentarier die Ausstellung in Augenschein genommen hatte, sorgte diese für helle Aufregung im Bundeshaus. Im Ständerat befand Bieri (cvp, ZG), diese Entgleisung verdiene eine Strafaktion, weshalb er beantragte, das Budget 2005 der Pro Helvetia um eine Million Franken (von 34 auf 33 Mio) zu kürzen. Die Vertreter der SP plädierten vergeblich dafür, nicht anhand des Budgets eine kulturpolitische Debatte vom Zaun zu reissen, eine Haltung, die in der Folge auch Finanzminister Merz übernahm. Der Antrag Bieri wurde mit 24 zu 13 Stimmen angenommen. In der Differenzbereinigung hielt die kleine Kammer zweimal gegen die Beschlüsse des Nationalrats an der Budgetkürzung fest, zuletzt sogar mit 23 zu 10 Stimmen.

Budget 2005 der Pro Helvetia um eine Million Franken gekürzt

Vermehrt will sich der Bund auch bei der Erschliessung der vielen eingelagerten mobilen Kulturgüter der Schweiz mittels einer Bilddatenbank engagieren. Im Rahmen der bundesrätlichen Botschaft über die Förderung der wissenschaftlichen Forschung in den Jahren 1992 bis 1995 stimmte das Parlament der Schaffung einer Datenbank der Schweizerischen Kulturgüter (DSK) zu, für welche die Schweizerische Akademie der Geisteswissenschaften seit 1986 Vorarbeiten geleistet hatte. Die Institutionalisierung des Pilotprojekts, wird es erlauben, die Museen dadurch miteinander zu vernetzen, dass alle Sammlungen nach den gleichen Regeln inventarisiert werden.

Datenbank der Schweizerischen Kulturgüter

Im Bereich der Kulturpolitik legte der Bundesrat einen Gesetzesentwurf über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten vor (BRG 9412), dessen Inhalt einem internationalen Abkommen entsprach, dem die Schweiz 1962 beigetreten war und das bereits in mehr als 50 Staaten in Kraft getreten ist. Es wurden namentlich die Herstellung von Sicherheitsdokumenten für Rekonstruktion oder Überlieferung, bauliche Schutzmassnahmen, die Errichtung von Schutzräumen, die Einführung des internationalen Kulturgüterschildes zur Kennzeichnung geschützter Objekte sowie Bundesbeiträge an die mit der Durchführung beauftragten Kantone vorgesehen. In der parlamentarischen Behandlung erntete eine Ausnahmeklausel für Fälle militärischer Notwendigkeit Kritik; sie wurde aber wegen ihrer Übereinstimmung mit dem Abkommenstext akzeptiert. Von dem neuen Gesetz wurden auch günstige Auswirkungen auf den Kulturgüterschutz in Friedenszeiten erwartet.

Gleichfalls von internationaler Bedeutung war die Annahme eines Vermächtnisses des italienischen Kunstsammlers Ugo Bardini, das der Schweiz Kunstgegenstände und Liegenschaften in Florenz übertrug, zugleich aber auch die Verpflichtung, in dieser Stadt ein kulturelles Institut zu schaffen. Bundesrat Tschudi betonte anderseits in einer Rede, dass die Kulturpolitik ein «Réduit des Föderalismus» bilde, und befürwortete eine Zusammenarbeit von Gemeinden, Kantonen und Bund. Er sprach sich dabei auch für eine Unterstützung der Avantgardisten aus; in Beantwortung einer Kleinen Anfrage NR Steiner (BGB, AG) rechtfertigte der Bundesrat offiziell die Unterstützung des nichtgegenständlichen Kunstschaffens. Private Kreise errichteten eine Schweizerische Stiftung für Literatur, Musik und bildende Kunst, die als staatsfreies Gegenstück zum Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) bezeichnet wurde. Unter Betonung staatspolitischer Gesichtspunkte wurde dagegen von der Filmwirtschaft an einem Bundesbeitrag für die Weiterführung der Schweizerischen Filmwochenschau festgehalten, als die Kommission Stocker unter Hinweis auf die Entwicklung des Fernsehens eine Streichung dieser Subvention empfahl. Sowohl staats- wie kulturpolitische Bedeutung besitzt auch die in Gang gekommene Diskussion über eine zeitgemässere Gestaltung der Bundesfeier, wozu die Gemeinde Thalwil (ZH) ein anregendes Beispiel lieferte.

Nationale Kulturpolitik 1966–1974