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Die Zukunft des in materiellen Nöten steckenden Spieldosen- und Automatenmuseums in Sainte-Croix (VD) ist gesichert. Nachdem die Museumsleitung und die Standortgemeinde in den vergangenen Jahren vergeblich an den Bund appelliert hatten, das Museum, welches einen wichtigen Wirtschaftszweig der Region im 19. Jahrhundert dokumentiert, finanziell zu unterstützen, stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger deutlich einer Übernahme des Museumsgebäudes durch die Gemeinde zu.

Spieldosen- und Automatenmuseums

Hauptgrund für die finanzielle Misere, in der das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern seit Jahren steckt, ist der stete Rückgang der Besucherzahlen. Dabei wirkt sich der Umstand, dass die limitierten Mittel Erneuerungen in den permanenten und den Sonderausstellungen nur beschränkt zulassen, als eigentliche Negativspirale aus. Nachdem das Luzerner Stadtparlament bereits beschlossen hatte, dem Verkehrshaus einen zinslosen Kredit von CHF 1 Mio. einzuräumen, liess sich auch der Bund zu einer Geste bewegen: Er beschloss, dem Verkehrshaus mit jährlich CHF 1.5 Mio. unter die Arme zu greifen, allerdings nur unter der Bedingung, dass Kanton und Stadt Luzern ihrerseits zusammen mindestens CHF 2 Mio. pro Jahr beisteuern.

Verkehrshaus der Schweiz

Das audiovisuelle Kulturgut der Schweiz ist gefährdet. Zu seiner Erhaltung sprach der Bundesrat einen Beitrag von CHF 150'000 für 1998 und für die Jahre 1999 bis 2001 je einen von CHF 626'000. Die Gelder gehen an den Verein Memoriav, der unter anderem auch die Cinémathèque in Lausanne und die Fonoteca in Lugano unterstützt.

audiovisuelle Kulturgut

Das Verkehrshaus in Luzern, das meistbesuchte Museum der Schweiz, steht erneut vor einer strukturellen Finanzkrise. Die anstehenden Unterhaltskosten sind durch den Museumsbetrieb nicht mehr zu erwirtschaften. Ohne substantielle Unterstützung durch die öffentliche Hand - Bund, Stadt und Kanton Luzern - werden die drei Dienstleistungssektoren (Museum, Archiv und Bibliothek) kaum dauerhaft aufrecht erhalten werden können.

Verkehrshaus in Luzern

Ende Oktober fand in Budapest die 8. Konferenz der europäischen Kulturminister statt. Mit grosser Mehrheit wurde dabei ein Entwurf für eine europäische Konvention zum Schutz des audiovisuellen Erbes verabschiedet. Die Konvention würde die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, das in ihrem Besitz befindliche Filmmaterial zu konservieren und zu archivieren. Sie erstreckt sich aber auch auf kinematographische Erzeugnisse, die in anderen Medien (Fernsehen, CD-ROM) realisiert sind.

europäische Konvention zum Schutz des audiovisuellen Erbes

Nach einer generell positiv ausgefallenen Vernehmlassung erteilte der Bundesrat dem EDI den Auftrag, ein neues Archivierungsgesetz auszuarbeiten, welches das Archivreglement von 1966 ersetzen soll. Das Gesetz wird eine solide Rechtsgrundlage für die Archivierungspflicht schaffen. Diese bildet gemäss Bundesrat eine unabdingbare Voraussetzung für die Rechtsstaatlichkeit und für eine demokratische Verwaltungskontrolle sowie die Basis für die Aufarbeitung der Geschichte der Schweiz.

Archivgesetz über die Archivierung von Dokumenten in der Bundesverwaltung (BRG 97.017)

Freddy Buache, der legendäre Gründer und Direktor der "Fondation Cinémathèque suisse" in Lausanne, trat auf Ende Jahr altershalber zurück. Die Leitung der Cinémathèque übernimmt neu Hervé Dumont. Der Direktionswechsel erfolgte auch im Zeichen akuten Geldmangels, da die ausgerichteten Bundessubventionen seit Jahren fast nur noch zur Tilgung der aufgelaufenen Hypothekarzinsen für das feuersichere Depotgebäude in Penthaz (VD) dienen. Die ursprüngliche Aufgabe der Cinémathèque - das Archivieren und Konservieren älterer Schweizer Filme - kann deshalb kaum mehr wahrgenommen werden, was zu unersetzlichen Verlusten führen könnte. Durch mehrere parlamentarische Vorstösse auf diese unhaltbaren Zustände aufmerksam gemacht, entschloss sich der Bundesrat, im Rahmen seiner Möglichkeiten der Cinémathèque unter die Arme zu greifen. Wie Bundesrätin Dreifuss in Beantwortung einer Interpellation von Pro Helvetia-Präsidentin Simmen (cvp, SO) ausführte, will die Landesregierung für die Jahre 1996 bis 1998 je CHF 600'000 als Zusatzleistung zur ordentlichen Subvention ins Budget aufnehmen. Zu diesen CHF 1,8 Mio. werden der Kanton Waadt und die Stadt Lausanne ihrerseits je CHF 600'000 beisteuern. Damit soll die Schuldenlast der Cinémathèque auf ein vertretbares Mass gesenkt werden.

Cinémathèque suisse für die Jahre 1996 bis 1998 je 600 000 Fr. als Zusatzleistung

Zum Schutz des gefährdeten audiovisuellen Kulturgutes gründeten Ende Jahr das Bundesarchiv, die SLB, die Cinémathèque suisse, die Fonoteca nazionale, die SRG und das Bundesamt für Kommunikation den Verein "Memoriav". Die neue Vereinigung will sich angesichts der als dramatisch bezeichneten Gefährdung von Schweizer Bild- und Tondokumenten für deren Rettung und Vermittlung ans Publikum einsetzen.

Schutz des gefährdeten audiovisuellen Kulturgutes

Die Landesphonothek, welche seit Jahren mit finanziellen Problemen kämpft, soll ihren operativen Sitz in Lugano behalten, wird aber 1997 ihr Archiv in die SLB in Bern überführen. Hinter dem Entscheid, den Standort Tessin wenigstens teilweise aufrechtzuerhalten, steht der Wunsch, das landessprachliche Gleichgewicht zwischen Literaturarchiv (Deutschschweiz), Cinémathèque (Romandie) und Fonoteca nazionale (italienischsprachige Schweiz) zu wahren.

Landesphonothek

Als letzte der grossen Schweizer Bibliotheken stellte die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) ihren Katalog auf elektronische Datenverarbeitung um. Der neue Katalog "Helveticat" enthält vorderhand sämtliche Titel, die seit 1951 publiziert wurden. Als nächstes werden die Bestände der SLB aus den Jahren 1848-1900 erfasst. Bis Ende 1995 soll auch die dritte Etappe, die Aufnahme der Titel zwischen 1901 und 1950 abgeschlossen sein.

Schweizerische Landesbibliothek stellt Katalog auf elektronische Datenverarbeitung um

An ihrem ersten gemeinsamen Kongress sprachen sich die Dachverbände der Bibliothekare, Dokumentalisten und Archivare für eine Professionalisierung ihrer Ausbildung auf Stufe Fachhochschule aus. Sie machten an der Tagung auch darauf aufmerksam, dass Papiere des 19. und 20. Jahrhunderts, welche den grössten Bestand in schweizerischen Bibliotheken und Archiven ausmachen, wegen ihres hohen Säuregehalts vom Zerfall bedroht sind. Neben der Restaurierung wertvoller Einzelstücke müssten daher vermehrt Präventionsmassnahmen getroffen werden, die im Rahmen von umfassenden, international vernetzten Bestandeserhaltungskonzepten auch bundespolitisch getragen sein sollten. Bundesrätin Ruth Dreifuss unterstützte in ihrer Ansprache vor dem Kongress dieses Postulat ebenso wie die Aufwertung der Ausbildung in diesen Berufsgattungen. Sie erklärte, sie wolle der Erhaltung der Bücher und anderer Informationsträger höchste Priorität einräumen und habe deshalb eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beauftragt. Die im Vorjahr angeregte Schaffung einer gesamtschweizerischen Mediathek wurde allerdings angesichts der Finanzlage des Bundes zugunsten einer Vernetzung der mit audiovisuellem Kulturgut befassten nationalen Institutionen zurückgestellt.

Archivare warnen vor Zerfall von Quellen und fordern Professionalisierung ihrer Ausbildung

Nachdem Bundesrätin Dreifuss grünes Licht für die Beschaffung des amerikanischen VTLS-Katalog-Systems gegeben hatte, konnte die Landesbibliothek ihr grosses Computerprojekt in Angriff nehmen. Dem Systementscheid war ein langer Expertenstreit vor und hinter den Kulissen vorausgegangen. Die ETH-Bibliothek in Zürich setzte sich vehement für die Wahl eines der Systeme ein, die in den anderen grossen Bibliotheken der Schweiz bereits seit Jahren im Einsatz sind. Die Leitung der SLB hielt dem entgegen, diese Software entspreche nicht mehr den aktuellen Standards und würde den Datenaustausch mit Bibliothekscomputern im Ausland behindern. Das gesamte Automatisierungsprogramm der SLB wird ungefähr 20 Mio Fr. kosten. Die reorganisierte SLB rechnet mit 39 neuen Etatstellen für ihren Betrieb als modernes Informationszentrum.

Elektronisches Katalogsystem für die Landesbibliothek

Für 27,6 Mio Fr. soll die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) in Bern ein neues Tiefmagazin mit sieben unterirdischen Geschossen erhalten. Als "Gedächtnis der Nation" habe die SLB die Pflicht, die ihr anvertrauten Informationsträger der Nachwelt möglichst intakt zu erhalten, schrieb der Bundesrat in seiner zivilen Baubotschaft 1993, in deren Rahmen er dem Parlament diesen Kredit beantragte. Gleichzeitig kündigte er als zweite Bauetappe ein weiteres 35-Mio-Vorhaben an, bei welchem es um die bauliche Sanierung des bestehenden Magazins und dessen Umnutzung zu Publikumszwecken gehen wird. Beide Kammern nahmen den Objektkredit einstimmig an.

Schweizerische Landesbibliothek erhält neues Tiefmagazin

Praktisch einstimmig, wenn auch ob der schwierigen Finanzlage ohne grosse Begeisterung, gewährte das Parlament dem Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf eine jährliche Finanzhilfe von 1,1 Mio Fr. für die Jahre 1994-1997. Anders als noch im Vorjahr, wo die Unterstützung für die Jahre 1992 und 1993 in erster Linie als Starthilfe betrachtet wurde, setzte sich diesmal die Überzeugung durch, dass der Bund damit wohl ein dauerhaftes Engagement übernehme, welchem er sich aber angesichts des verpflichtenden Erbes Henri Dunants nicht entziehen könne.

Der Nationalrat forderte den Bundesrat im Anschluss an dieses Geschäft mit einem Postulat auf, dafür besorgt zu sein, dass innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Erhöhung der Besucherfrequenzen und zur Verankerung dieses Museums in der Bevölkerung des ganzen Landes erstellt wird.

Dauerhaftes Engagement des Bundes zugunsten des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums

Mit fünf oppositionslos angenommenen Postulaten machten die Abgeordneten Borradori (lega, TI), Chevallaz (fdp, VD) und Keller (cvp, AG) im Nationalrat sowie Cavadini (lp, NE) und Onken (sp, TG) im Ständerat auf die prekäre Situation bei der Konservierung audiovisuellen Kulturgutes aufmerksam. Um diese Archivierungsaufgaben kümmern sich heute neben Bundesarchiv und SRG vor allem die Landesphonothek in Lugano und die Cinémathèque in Lausanne, welche jedoch beide in argen Finanznöten stecken. Unterstützung erhielten die fünf Parlamentarier von einer Arbeitsgruppe unter dem Direktor der Schweizerischen Landesbibliothek, welche im Spätherbst eine Bestandesaufnahme sowie erste Vorschläge für die Schaffung einer zentralen Mediathek vorlegte. Da die audiovisuellen Dokumente schlecht haltbar und einer rapiden technologischen Entwicklung unterworfen sind, geht täglich unersetzliches Kulturgut verloren. Bundesrätin Dreifuss forderte deshalb die zuständigen Stellen auf, konkrete Massnahmen vorzuschlagen, um diese "kulturelle Amnesie" aufzuhalten. Sie äusserte sich positiv zur Einrichtung einer schweizerischen Mediathek, für die 1989 im Radio- und Fernsehgesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, erklärte jedoch, die dafür nötigen Bundesmittel könnten frühestens in der nächsten Legislaturperiode aufgebracht werden.

Fehlende Finanzierung für Konservierung audiovisuellen Kulturgutes

Mit der Annahme des Kulturförderungsartikels (Art. 27septies BV) durch das Parlament wurde die erste Hürde genommen, damit der Bund endlich rechtlich abgesichert jene Aufgaben erfüllen kann, welche er ohnehin seit Jahren wahrnimmt, namentlich in den Bereichen Bundesarchiv, Landesmuseum und Landesbibliothek sowie Pro Helvetia. Bereits im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen war stets unterstrichen worden, dass es hier keinesfalls um die Einführung einer zentralistischen Kulturpolitik oder um die Übernahme neuer Aufgaben gehe, sondern allein um eine klare Definition der Kulturkompetenzen des Bundes. Auf Vorschlag der nationalrätlichen Kommission wurde im ersten Abschnitt der Begriff der Subsidiarität noch explizit verankert.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Die Cinémathèque suisse in Lausanne konnte ihr in den letzten Jahren für insgesamt 8,5 Mio Fr. erworbenes und umgebautes Archivierungszentrum in Penthaz (VD) in Betrieb nehmen. Bisher waren die Filme an verschiedenen – und oft ungeeigneten – Orten eingelagert gewesen.

Cinémathèque suisse nimmt neues Archiv in Betrieb

Mangels Finanzen wird es in der Schweiz kein nationales Ton- und Bildarchiv geben. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Direktors der Landesbibliothek errechnete für ein geplantes "Centre d'information de l'audiovisuel" einen Investitionsbedarf von 43 Mio Fr. und ein jährliches Betriebsbudget von 8 Mio Fr., Summen, die in der heutigen angespannten Finanzlage nicht mehr aufzubringen sind. Behelfsmässig sollen nun in der Cinémathèque suisse besonders wichtige Filme aus der Kriegs- und Vorkriegszeit restauriert und konserviert werden, und die SRG wird eine Auswahl alter Ton- und Radioaufnahmen von den kaum noch verwendbaren Schellackplatten auf Compact-discs überspielen.

Unter privater Trägerschaft wurde dagegen in Montreux ein "Musée de l'audiovisuel" eröffnet. Mit Gesamtkosten von rund 10 Mio Fr. soll das Museum bis 1997 systematisch ausgebaut werden.

Nationales Ton- und Bildarchiv wird nicht weiterverfolgt

Die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) in Bern genügt heute weder den Ansprüchen der Wissenschaft noch den Anforderungen der Benützer. Wie der Bundesrat in seiner Ende Februar verabschiedeten Botschaft für ein neues Landesbibliotheks-Gesetz darlegte, will er die SLB deshalb grundlegend reorganisieren und zu einem modernen Dienstleistungszentrum umgestalten. Neben dem traditionellen Sammeln, Erschliessen und Vermitteln von "Helvetica" soll die SLB eine Koordinationsfunktion im Schweizer Bibliothekswesen übernehmen und ihre Zusammenarbeit mit den wichtigsten ausländischen Bibliotheken verstärken. Zu diesem Zweck muss die Bibliothek allerdings automatisiert werden. Auch sollen neue Informationsträger (Compact-discs, Videos) mit Bezug zur Schweiz gesammelt und die seit 1901 erscheinende Nationalbibliographie als elektronische Datenbank zugänglich gemacht werden. Absehbar sind Investitionskosten von rund 20 Mio Fr. verteilt auf die nächsten vier Jahre sowie eine Erhöhung des Personalbestandes von 71 auf 110 Stellen. Die zusätzlichen jährlichen Betriebskosten wurden auf knapp 2,3 Mio Fr. geschätzt. Diese Mittel sowie die notwendigen baulichen Massnahmen wird das Parlament jährlich mit dem Voranschlag zu bewilligen haben.

Nationalrat stimmt Ausbau Landesbibliothek zu

Das Schweizerische Bundesarchiv in Bern veröffentlichte zum erstenmal seit seiner Gründung im Jahre 1848 eine systematische Übersicht über seine Bestände. Es möchte damit die fundierte Aufarbeitung der geschichtlichen Grundlagen des Bundesstaates fördern und einen Beitrag zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft leisten.

Systematische Übersicht der Bestände des Bundesarchivs

Das der Landesbibliothek angegliederte Schweizerische Literaturarchiv (SLA), welches auf eine Initiative des im Vorjahr verstorbenen Schriftstellers und Dramatikers Dürrenmatt zurückgeht, wurde im Januar offiziell eröffnet. Durch die im Berichtsjahr unter anderem erfolgte Aufnahme der Nachlässe des Tessiners Giovanni Orelli und des Rätoromanen Andri Peer konnte das SLA seinem Anspruch gerecht werden, alle vier Landessprachen zu repräsentieren. Ende Jahr verfügte das SLA über 50 grössere Nachlässe sowie 140 einzelne handschriftliche Bestände.

Schweizerisches Literaturarchiv offiziell eröffnet

Der unerwartete Tod Dürrenmatts bewog das Bundesamt für Kultur (BAK), die für den 20. Dezember vorgesehene Eröffnungsfeier des Schweizerischen Literaturarchivs (SLA) auf anfangs 1991 zu verschieben. 1989 hatte Dürrenmatt seinen Nachlass der Eidgenossenschaft vermacht mit der Auflage, einen Ort der wissenschaftlichen Archivierung und Aufbereitung von literarischen Nachlässen einzurichten. Wäre dieses Ansinnen nicht von einer Persönlichkeit der Bedeutung Dürrenmatts ausgegangen, hätte der Bundesrat wohl kaum so rasch eine realisierbare und zweckmässige Lösung gefunden. Ansonsten hielt er nämlich grundsätzlich an seiner seit 1986 vertretenen Linie fest, in Ermangelung einer klaren Verfassungskompetenz keine weiteren kulturelle Aufgaben zu übernehmen.

Eröffnungsfeier des Schweizerischen Literaturarchivs

Der Bundesrat beschloss, 1990 und 1991 die Vorbereitungsarbeiten zu einer Datenbank der schweizerischen Kulturgüter mit insgesamt 400'000 Fr. zu unterstützen. Es geht dabei um eine Projektstudie der Schweizerischen Akademie der Geisteswissenschaften und des Verbandes der Museen der Schweiz. Diese Institutionen beabsichtigen, dem Bund auf das Jahr 1992 hin die Schaffung dieser Datenbank zu beantragen. Die aus einem Projekt des NFP 16 hervorgegangene Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (Nike) wird neben der Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Liechtenstein, acht Städten sowie zahlreichen Privaten nun auch von allen Kantonen unterstützt; als letzter Kanton beschloss die Waadt, jährliche Beiträge an die Nike zu entrichten.

Datenbank der Schweizerischen Kulturgüter

Im Anschluss an das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 16 («Methoden zur Erhaltung von Kulturgütern»), welches 1988 abgeschlossen werden konnte, wurde auf den 1. Januar 1989 die Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (NIKE) als selbständige, von einem privaten Trägerverein betriebene Institution ins Leben gerufen. NIKE, zu deren wichtigsten Aufgaben die Information, Aufklärung, Koordination und Sensibilisierung im Bereich der Pflege und Erhaltung von Kulturgütern zählen, wird von einer Mehrheit der Kantone, von Gemeinden und Vereinen getragen und vom Bund subsidiär unterstützt. Die vom ehemaligen Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz betreute Dienststelle Heimatschutz wurde in die Sektion Kunst- und Denkmalpflege des BAK integriert. Das EDI eröffnete im weitern eine Vernehmlassung zur allfälligen Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für die Denkmalpflege.

Kulturgütererhaltung

Im Sommer unterschrieben Friedrich Dürrenmatt und Bundesrat Cotti einen Erbvertrag, welcher der Eidgenossenschaft den literarischen Nachlass des Schriftstellers sichert – unter der Bedingung allerdings, dass zu diesem Zweck ein Schweizerisches Literaturarchiv (SLA) geschaffen werde. Aufgabe dieses Archivs wird die wissenschaftliche Archivierung und Aufarbeitung von literarischen Vor- und Nachlässen sowie eine breite Öffentlichkeitsarbeit sein. Der Bundesrat beschloss, das SLA der Landesbibliothek anzugliedern, wo bereits die Nachlässe von S. Corinna Bille, Blaise Cendrars, Maurice Chappaz, Hermann Hesse, Carl Spitteler, Rainer Maria Rilke und anderer eingelagert sind. Als ersten bedeutenden Neuzugang konnte das Archiv den Nachlass des Schriftstellers Hermann Burger aufnehmen. Als Standort des SLA wählte der Bundesrat Bern und enttäuschte so die Erwartungen dezentraler Standorte, allen voran die Stadt Solothurn, welche aufgrund ihrer Verdienste um die alljährlich dort stattfindenden Literaturtage gehofft hatte, das prestigeträchtige Archiv beherbergen zu dürfen. Ein weiteres nationales Kulturarchiv wird möglicherweise aufgrund einer vom Nationalrat überwiesenen Motion der vorberatenden Kommission zum Radio- und Fernsehgesetz entstehen: Angesichts der nationalen Aufgabe, schweizerisches Kulturgut sicherzustellen, wurde der Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen.

Schweizerisches Literaturarchiv