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Dem Haager Abkommen zum Schutze der Kulturgüter in bewaffneten Konflikten aus dem Jahre 1954 ist die Schweiz 1962 beigetreten und hat sich dadurch verpflichtet, Schutzmassnahmen für ihre Kulturgüter zu ergreifen. Dazu gehören für unbewegliche Güter das Erstellen von Sicherstellungsdokumenten und bauliche Massnahmen für besonders wertvolle Teile sowie das Errichten von Schutzräumen für bewegliche Kulturgüter. Der Bundesrat genehmigte im Berichtsjahr das seither erstellte schweizerische Inventar der rund 8'000 Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung. Die mit den konkreten Schutzmassnahmen betrauten Kantone und Gemeinden tun sich damit allerdings schwer und vernachlässigen die Aufgabe in den meisten Fällen, indem sie weder das nötige Geld noch das erforderliche Personal zur Verfügung stellen.

Kulturgütererhaltung

In der Kulturpolitik wurde namentlich aus welschen Kreisen der Wunsch nach mehr Initiative seitens des Bundes laut. Auf Anregung des Journalisten F. Jotterand führten Vertreter des kulturellen Lebens der Westschweiz in Aubonne (VD) und Lausanne Gespräche mit Bundesrat Tschudi und dem Präsidenten der Stiftung Pro Helvetia, M. Stettler, in denen eine eidgenössische Kulturförderungskonzeption sowie die Schaffung eines Kulturrats verlangt wurden; Bundesrat Tschudi zeigte für diese über die bisherige Tätigkeit der Stiftung Pro Helvetia hinauszielenden Anliegen Verständnis. Im Jahrbuch der Neuen Helvetischen Gesellschaft (NHG) für 1968, in welchem die Gespräche eine Art Fortsetzung fanden, postulierte Jotterand als ersten Schritt die Zusammenstellung eines «Labhardt-Berichts» über die kulturellen Strukturen der Schweiz; auf Grund eines solchen sollte dann in föderalistischem Geiste eine kulturelle Landesplanung zugunsten zurückgebliebener Gegenden an die Hand genommen werden. Eine vermehrte Förderung durch den Bund wurde insbesondere für das Filmschaffen gefordert; der Verband schweizerischer Filmgestalter wünschte eine Revision des Filmgesetzes, um eine wirksamere Subventionierung des Spielfilms zu ermöglichen.

Gesamtschweizerisches Interesse erregte eine Auseinandersetzung um den Ankauf von Picasso-Gemälden durch den Kanton Baselstadt. Zur Deckung von Verlusten aus dem Konkurs der Fluggesellschaft Globe Air beabsichtigte die Familienstiftung Staechelin einige Werke aus der von ihr im Basler Kunstmuseum deponierten Sammlung zu veräussern; durch einen Staatsbeitrag von CHF 6 Mio. und private Zuwendungen von weiteren CHF 2.4 Mio. konnten zwei Picasso-Bilder für die Stadt erworben und weitere Bestände auf 15 Jahre als Leihgaben gesichert werden. Gegen den vom Grossen Rat ohne nennenswerte Opposition bewilligten Kredit wurde das Referendum ergriffen; die Volksabstimmung verlief jedoch positiv.

Nationale Kulturpolitik 1966–1974

Im Bereich der Kulturpolitik legte der Bundesrat einen Gesetzesentwurf über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten vor (BRG 9412), dessen Inhalt einem internationalen Abkommen entsprach, dem die Schweiz 1962 beigetreten war und das bereits in mehr als 50 Staaten in Kraft getreten ist. Es wurden namentlich die Herstellung von Sicherheitsdokumenten für Rekonstruktion oder Überlieferung, bauliche Schutzmassnahmen, die Errichtung von Schutzräumen, die Einführung des internationalen Kulturgüterschildes zur Kennzeichnung geschützter Objekte sowie Bundesbeiträge an die mit der Durchführung beauftragten Kantone vorgesehen. In der parlamentarischen Behandlung erntete eine Ausnahmeklausel für Fälle militärischer Notwendigkeit Kritik; sie wurde aber wegen ihrer Übereinstimmung mit dem Abkommenstext akzeptiert. Von dem neuen Gesetz wurden auch günstige Auswirkungen auf den Kulturgüterschutz in Friedenszeiten erwartet.

Gleichfalls von internationaler Bedeutung war die Annahme eines Vermächtnisses des italienischen Kunstsammlers Ugo Bardini, das der Schweiz Kunstgegenstände und Liegenschaften in Florenz übertrug, zugleich aber auch die Verpflichtung, in dieser Stadt ein kulturelles Institut zu schaffen. Bundesrat Tschudi betonte anderseits in einer Rede, dass die Kulturpolitik ein «Réduit des Föderalismus» bilde, und befürwortete eine Zusammenarbeit von Gemeinden, Kantonen und Bund. Er sprach sich dabei auch für eine Unterstützung der Avantgardisten aus; in Beantwortung einer Kleinen Anfrage NR Steiner (BGB, AG) rechtfertigte der Bundesrat offiziell die Unterstützung des nichtgegenständlichen Kunstschaffens. Private Kreise errichteten eine Schweizerische Stiftung für Literatur, Musik und bildende Kunst, die als staatsfreies Gegenstück zum Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) bezeichnet wurde. Unter Betonung staatspolitischer Gesichtspunkte wurde dagegen von der Filmwirtschaft an einem Bundesbeitrag für die Weiterführung der Schweizerischen Filmwochenschau festgehalten, als die Kommission Stocker unter Hinweis auf die Entwicklung des Fernsehens eine Streichung dieser Subvention empfahl. Sowohl staats- wie kulturpolitische Bedeutung besitzt auch die in Gang gekommene Diskussion über eine zeitgemässere Gestaltung der Bundesfeier, wozu die Gemeinde Thalwil (ZH) ein anregendes Beispiel lieferte.

Nationale Kulturpolitik 1966–1974