Gleichzeitig mit der Veröffentlichung seines Entwurfs zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 empfahl der Bundesrat ein Postulat Schneider Schüttel (sp, FR) zur Abschreibung. Das Postulat hatte den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, inwiefern Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen bei der Suche nach ihren Guthaben auf Sparheften unterstützt werden können. Der Gesetzesentwurf – als indirekter Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative – erfülle laut dem Bundesrat das Anliegen des Postulats, da er vorsehe, dass insbesondere die kantonalen Archive auf Ersuchen hin abklären, ob in ihren Aktenbeständen Informationen über allfällige Sparguthaben von Betroffenen enthalten sind. Bei allfälligen Hinweisen auf ebensolche Sparguthaben sollen die betroffenen Personen oder ihre Rechtsnachfolger die erforderlichen Abklärungen unentgeltlich vornehmen können. Der Nationalrat schrieb das Postulat daher im Juni 2016 ab.

Auffinden der Sparhefte von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Po. 15.3202)
Dossier: Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen