Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Archive

Akteure

Prozesse

  • Bundesratsgeschäft
7 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Vorjahr hatte das Parlament eine Motion für eine klarere gesetzliche Grundlage für den Verein Memoriav überwiesen; Hauptziel von Memoriav ist die Verbesserung der Sicherung, Erschliessung und Vermittlung audiovisueller Dokumente der Schweiz, die akut gefährdet sind. Im Frühjahr präsentierte der Bundesrat eine entsprechende Vorlage, welche die Räte im Winter zusammen mit einem Zahlungsrahmen für Finanzhilfen für die Jahre 2006-2009 in der Höhe von CHF 11.7 Mio. verabschiedeten.

Finanzhilfe 2006-2009 für den Verein Memoriav (BRG. 05.041)
Dossier: Gesetzliche Grundlage zur Sicherung der audiovisuellen Quellen

Auf der Basis eines neuen Bundesgesetzes und eines Finanzierungsbeschlusses beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Zahlungsrahmen von CHF 7,5 Mio. für die Ausrichtung einer jährlichen Finanzhilfe von höchstens CHF 1,5 Mio. während fünf Jahren an das seit Jahren in finanziellen Nöten steckende Verkehrshaus der Schweiz in Luzern. Die Zahlung ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass sich auch Kanton und Stadt Luzern angemessen an der Sanierung beteiligen. Die Finanzhilfen der öffentlichen Hand sollen für die Erhaltung der Sammlung deren Pflege, wissenschaftlicher Bearbeitung, Erschliessung und Ausbau – zweckgebunden sein, also für das eigentliche Kerngeschäft sowie die dafür notwendigen Investitionen. Der Ständerat beschloss, auf ein eigenständiges Bundesgesetz zu verzichten, da sonst der Eindruck erweckt werden könnte, dass damit ein dauernder Subventionstatbestand geschaffen wird, und die Finanzhilfe in einem auf fünf Jahre befristeten, allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss zu regeln. Der Nationalrat übernahm oppositionslos das Konzept der kleinen Kammer.

Verkehrshaus der Schweiz. Finanzhilfen (BRG 98.039)

Nach kurzer Diskussion über die Frage, ob diese Aufgabe nicht auch von einem privaten Unternehmen im In- oder Ausland übernommen werden könnte, stimmte der Ständerat einem Obbjektkredit von CHF 23.5 Mio. für den Bau und den Betrieb einer Massenentsäuerungsanlage für bedrohte Bücher und Archivalien auf dem Gelände der stillgelegten Munitionsfabrik Wimmis (BE) zu. Im Nationalrat passierte die Vorlage oppositionslos.

Bau und Betrieb einer Massenentsäuerungsanlage

Mit der Annahme des Kulturförderungsartikels (Art. 27septies BV) durch das Parlament wurde die erste Hürde genommen, damit der Bund endlich rechtlich abgesichert jene Aufgaben erfüllen kann, welche er ohnehin seit Jahren wahrnimmt, namentlich in den Bereichen Bundesarchiv, Landesmuseum und Landesbibliothek sowie Pro Helvetia. Bereits im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen war stets unterstrichen worden, dass es hier keinesfalls um die Einführung einer zentralistischen Kulturpolitik oder um die Übernahme neuer Aufgaben gehe, sondern allein um eine klare Definition der Kulturkompetenzen des Bundes. Auf Vorschlag der nationalrätlichen Kommission wurde im ersten Abschnitt der Begriff der Subsidiarität noch explizit verankert.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) in Bern genügt heute weder den Ansprüchen der Wissenschaft noch den Anforderungen der Benützer. Wie der Bundesrat in seiner Ende Februar verabschiedeten Botschaft für ein neues Landesbibliotheks-Gesetz darlegte, will er die SLB deshalb grundlegend reorganisieren und zu einem modernen Dienstleistungszentrum umgestalten. Neben dem traditionellen Sammeln, Erschliessen und Vermitteln von "Helvetica" soll die SLB eine Koordinationsfunktion im Schweizer Bibliothekswesen übernehmen und ihre Zusammenarbeit mit den wichtigsten ausländischen Bibliotheken verstärken. Zu diesem Zweck muss die Bibliothek allerdings automatisiert werden. Auch sollen neue Informationsträger (Compact-discs, Videos) mit Bezug zur Schweiz gesammelt und die seit 1901 erscheinende Nationalbibliographie als elektronische Datenbank zugänglich gemacht werden. Absehbar sind Investitionskosten von rund 20 Mio Fr. verteilt auf die nächsten vier Jahre sowie eine Erhöhung des Personalbestandes von 71 auf 110 Stellen. Die zusätzlichen jährlichen Betriebskosten wurden auf knapp 2,3 Mio Fr. geschätzt. Diese Mittel sowie die notwendigen baulichen Massnahmen wird das Parlament jährlich mit dem Voranschlag zu bewilligen haben.

Nationalrat stimmt Ausbau Landesbibliothek zu

Der Bundesrat beschloss, 1990 und 1991 die Vorbereitungsarbeiten zu einer Datenbank der schweizerischen Kulturgüter mit insgesamt 400'000 Fr. zu unterstützen. Es geht dabei um eine Projektstudie der Schweizerischen Akademie der Geisteswissenschaften und des Verbandes der Museen der Schweiz. Diese Institutionen beabsichtigen, dem Bund auf das Jahr 1992 hin die Schaffung dieser Datenbank zu beantragen. Die aus einem Projekt des NFP 16 hervorgegangene Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (Nike) wird neben der Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Liechtenstein, acht Städten sowie zahlreichen Privaten nun auch von allen Kantonen unterstützt; als letzter Kanton beschloss die Waadt, jährliche Beiträge an die Nike zu entrichten.

Datenbank der Schweizerischen Kulturgüter

Im Bereich der Kulturpolitik legte der Bundesrat einen Gesetzesentwurf über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten vor (BRG 9412), dessen Inhalt einem internationalen Abkommen entsprach, dem die Schweiz 1962 beigetreten war und das bereits in mehr als 50 Staaten in Kraft getreten ist. Es wurden namentlich die Herstellung von Sicherheitsdokumenten für Rekonstruktion oder Überlieferung, bauliche Schutzmassnahmen, die Errichtung von Schutzräumen, die Einführung des internationalen Kulturgüterschildes zur Kennzeichnung geschützter Objekte sowie Bundesbeiträge an die mit der Durchführung beauftragten Kantone vorgesehen. In der parlamentarischen Behandlung erntete eine Ausnahmeklausel für Fälle militärischer Notwendigkeit Kritik; sie wurde aber wegen ihrer Übereinstimmung mit dem Abkommenstext akzeptiert. Von dem neuen Gesetz wurden auch günstige Auswirkungen auf den Kulturgüterschutz in Friedenszeiten erwartet.

Gleichfalls von internationaler Bedeutung war die Annahme eines Vermächtnisses des italienischen Kunstsammlers Ugo Bardini, das der Schweiz Kunstgegenstände und Liegenschaften in Florenz übertrug, zugleich aber auch die Verpflichtung, in dieser Stadt ein kulturelles Institut zu schaffen. Bundesrat Tschudi betonte anderseits in einer Rede, dass die Kulturpolitik ein «Réduit des Föderalismus» bilde, und befürwortete eine Zusammenarbeit von Gemeinden, Kantonen und Bund. Er sprach sich dabei auch für eine Unterstützung der Avantgardisten aus; in Beantwortung einer Kleinen Anfrage NR Steiner (BGB, AG) rechtfertigte der Bundesrat offiziell die Unterstützung des nichtgegenständlichen Kunstschaffens. Private Kreise errichteten eine Schweizerische Stiftung für Literatur, Musik und bildende Kunst, die als staatsfreies Gegenstück zum Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) bezeichnet wurde. Unter Betonung staatspolitischer Gesichtspunkte wurde dagegen von der Filmwirtschaft an einem Bundesbeitrag für die Weiterführung der Schweizerischen Filmwochenschau festgehalten, als die Kommission Stocker unter Hinweis auf die Entwicklung des Fernsehens eine Streichung dieser Subvention empfahl. Sowohl staats- wie kulturpolitische Bedeutung besitzt auch die in Gang gekommene Diskussion über eine zeitgemässere Gestaltung der Bundesfeier, wozu die Gemeinde Thalwil (ZH) ein anregendes Beispiel lieferte.

Nationale Kulturpolitik 1966–1974