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Mit dem Bericht zur Umsetzung des Archivierungsgesetzes erachtete der Bundesrat das Postulat Janiak (sp, BL) als erfüllt. Dementsprechend wurde das Geschäft vom Ständerat in der Sommersession 2022 abgeschrieben.

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung (Po. 18.3029)

Im Februar 2018 hatte Claude Janiak (sp, BL) in einem Postulat gefordert, dass die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA), welches im Jahr 1998 verabschiedet worden war, evaluiert und das weitere Vorgehen dargelegt werden soll. In Erfüllung des Postulats veröffentlichte der Bundesrat im September 2021 seinen Bericht zur Umsetzung des Archivierungsgesetzes, der auf Auswertungen des Forschungsbüros «Büro Vatter» beruhte. Der Bericht zog grundsätzlich ein positives Fazit zu den im BGA festgelegten Archivierungsabläufen, diese hätten sich bewährt. Nichtsdestotrotz eröffneten die Auswertungen insgesamt neun Handlungsfelder, aufgrund derer der Bundesrat verschiedene Massnahmen definierte.
Die konsequente Umsetzung der Ordnungssysteme sowie der neuen digitalen Informationsverwaltung soll durch sogenannte «GEVER-Systeme» sichergestellt werden, forderte der Bundesrat. Zudem soll ein «Aufräumprojekt» gestartet werden, wodurch liegengebliebene Unterlagen in diversen Archivierungsstellen doch noch ihren Weg ins Archiv finden sollen. Da die Weisungs- und Aufsichtskompetenzen des Bundesarchivs nicht genügten, um die gesetzlichen Standards durchsetzen zu können, soll entschieden werden, ob die Eigenverantwortung der archivierenden Stellen oder die Durchsetzungsmacht des Bundesarchives gestärkt werden soll. Weiter soll untersucht werden, ob es neue Arten der Archivierung gibt, die der rasant fortschreitenden Digitalisierung auch in Zukunft gerecht werden können. Um diese Probleme anzugehen, wurde das Bundesarchiv beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betreffenden Stakeholdern Lösungen auszuarbeiten und umzusetzen.
Die weiteren Probleme, welche der Bericht aufzuzeigen vermochte, benötigten gemäss Bundesrat eine Revision des BGA, weshalb das EDI damit beauftragt wurde, bis Ende 2021 ein Aussprachepapier zu allfälligen Gesetzesänderungen zu erarbeiten. Darunter fiel etwa die Frage, ob die Einführung einer Kontrollinstanz, welche die Rechtmässigkeit einer Verlängerung von Schutzfristen gewisser Dokumente überwacht, nötig ist. Zudem sollen die Einspruchsmöglichkeiten bei der Verwehrung des Zugangs zu gewissen Dokumenten überarbeitet werden, da diese sehr komplex und mit hohen Kostenfolgen verbunden sind. Zuletzt gibt es seit der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) nebst dem BGA ein zweites Regelwerk, was teilweise zu Widersprüchen in der gesetzlichen Grundlage führt, die es zu beheben gelte. Ausserdem sei zu diesem Zeitpunkt nicht gewährleistet, dass alle Stellen, welche dem BGA unterstellt seien, auch dementsprechend archivieren würden. Schliesslich bestünde eine Kluft zwischen dem Soll- und Ist-Zustand bei selbstständig Archivierenden. Hier sei zu klären, ob eine Vereinheitlichung aller archivierenden Stellen unter dem RVOG sinnvoll wäre.

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung (Po. 18.3029)

Auch wenn Bibliotheken in der heutigen Zeit über ein vielfältiges Angebot verfügen, ist die Ausleihe gedruckter Bücher noch immer die zentrale Dienstleistung, die von den vorwiegend öffentlich finanzierten Institutionen erbracht wird. Die bisweilen gängige Vergütungspraxis in der Schweiz ist, dass Vergütungsabgaben lediglich auf Mietobjekte, nicht aber auf Ausleihen erhoben werden. In der Folge können Bibliotheken nur dann zur Zahlung einer Urhebergebühr verpflichtet werden, wenn sie selbst bei den Benutzerinnen und Benutzern eine Benutzungsgebühr erheben. Anders verhält es sich mit Pauschalen wie Jahresgebühren, auf die ebenfalls keine Urhebergebühren entfallen. In der Schweiz hat sich gezeigt, dass nur noch rund 300 Bibliotheken die Einzelvergütung praktizieren, während in den vergangenen Jahren 50 Bibliotheken auf die Pauschalvergütung umgestiegen sind, was verhältnismässig einem grossen Anteil entspricht.
Die Verwertungsgesellschaft ProLitteris monierte, dass sich für sie aufgrund dieser Entwicklung im Zeitraum von 2013 bis 2016 rund CHF 140'000 Mindereinnahmen ergeben hätten, und erhob daher die Forderung, den geltenden Tarif auf die kostenlose Ausleihe auszuweiten. Da sich die Bibliotheksverbände gegen diese Tarifausweitung zur Wehr setzten und sich in den bilateralen Verhandlungen keine Einigung einstellte, gelangte ProLitteris mit ihrem Anliegen an die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK). Die Kommission entschied schliesslich am 10. Dezember 2018 – insbesondere für die Verbände überraschend – zu Gunsten von ProLitteris und sprach sich entsprechend für die Ausweitung des Gemeinsamen Tarifs 5 (GT 5) auf kostenlose Ausleihen aus. Somit sollen Ausleihen der Bibliotheken ab 2019 mit 9 Prozent des von Nutzerinnen und Nutzern gezahlten Entgeltes belastet werden, wobei eine gestaffelte Einführung des neuen Tarifs in drei Schritten von 2019 bis 2021 angedacht ist. Für Pauschaleinnahmen wurde eine Halbierung der Vergütung vorgesehen und die öffentlich-rechtliche Einschreibegebühr der Hochschulen wurde als Ausnahme erfasst und entspricht in der Folge nicht dem «Entgelt» im Sinne des Tarifs. Die einzelnen Institutionen unterstehen unabhängig von der Vergütungspraxis – Pauschalzahlungen oder Einzelbeträge – dem neuen Tarif und müssen der Verwertungsgesellschaft jährlich bis Ende März die korrekten und vollständigen Angaben zu jeglichen Einnahmen durch die Bibliotheksnutzung angeben. ProLitteris zeigte sich über diesen Entscheid sehr erfreut und betonte, dass es bei diesem Verfahren um eine Rechtsfrage gehe, die einer Ungleichbehandlung entgegenwirken könne.
Der schriftlich begründete Entscheid der Schiedskommission wird für die nächsten Monate erwartet und kann angefochten sowie gegebenenfalls dem BVGer zur Entscheidung vorgelegt werden. Unabhängig davon beschloss der Nationalrat ebenfalls im Dezember 2018 einstimmig die Urheberrechtsrevision, die explizit kein Verleihrecht vorsieht.
Im Unterschied zu ProLitteris zeigte sich Hans Ulrich Locher, Geschäftsführer von Bibliosuisse, alles andere als erfreut über den Kommissionsentscheid und tat seinen Unmut in einem Gastkommentar in der NZZ kund. Er kritisierte insbesondere die neu zu bezahlenden 9 Prozent: Worauf genau diese denn erhoben werden sollen, fragte er. Bei der Vermietung sei dies klar über die Mieterträge vorzunehmen; der Entscheid der Kommission aber, in den restlichen Fällen die Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen und Jahresgebühren dem neuen Tarif zugrunde zu legen, stehe «völlig quer in der politischen Landschaft» und habe «faktisch absurde Konsequenzen». So würden erstens Bibliotheken ohne Jahresgebühren und Ausleihen oder Nutzung vor Ort nicht erfasst, was jeglicher rechtlicher Gleichbehandlung widerspreche. Unter dem Strich würden insbesondere notleidende und von Privatmitteln abhängige Bibliotheken zur Kasse gebeten. Zweitens gebe es bei der Nutzung selbst keinerlei Änderungen, die Anlass für eine Tarifanpassung geben würden, zumal sich die bisherige Variante seit Jahrzehnten bewährt habe. Drittens habe sich bereits bei der Vernehmlassung zur URG-Revision gezeigt, dass eine Bibliothekstantieme als generelle Nutzungsgebühr weder bei den Parteien und Kantonen noch bei den Verbänden Rückhalt erhalten würde. Der Entscheid der Schiedskommission trage diesem Umstand nicht Rechnung und es stelle sich nun die Frage, ob die vom Bundesrat gewählte Instanz ihre Kognitionsbefugnisse überschritten habe – was freilich vom BVGer zu beantworten sei, da der Entscheid wahrscheinlich angefochten werde. Es sei nun aber am Parlament, im Rahmen der laufenden Urheberrechtsrevision das bewährte System der kostenlosen Ausleihe unter Schutz zu stellen – insbesondere, da der Entscheid der Schiedskommission gezeigt habe, dass man diesen Grundsatz nicht als selbstverständlich erachten sollte.

ESchK GT5 (Tarife für 2019–2021)

Wie nach den ernüchternden Ergebnissen der Vernehmlassung zur Urheberrechtsrevision von Bundesrätin Sommaruga gefordert worden war, traf sich die AGUR12 erneut, um verschiedene Punkte des Entwurfes zu konkretisieren und kompromissfähigere Lösungen zu finden. Zwischen September 2016 und März 2017 fand sich die Arbeitsgruppe unter der Leitung des IGE zu fünf Sitzungen ein, wobei sich zu den bisherigen Teilnehmenden (Kulturschaffende, Produzentinnen und Produzenten, Nutzerinnen und Nutzer sowie Konsumentinnen und Konsumenten) neu auch die Internet-Service-Provider und das BJ sowie weitere Verwaltungsvertreter gesellten (AGUR12 II). Ein wesentlicher Kompromiss konnte beim zentralen und viel diskutierten Thema der Pirateriebekämpfung erzielt werden. So solle diese bei den Hosting-Providern direkt erfolgen: Unter Berücksichtigung der bestehenden Selbstregulierung sollen die Provider keine Piraterieplattformen begünstigen und von Urheberrechtsverletzungen betroffene Inhalte rasch von ihren Servern löschen. Im Falle einer besonderen Gefahr solle ein «Stay Down» dafür Sorge tragen, dass eine einmal beseitigte Verletzung auch beseitigt bleibe. Des Weiteren solle eine Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen explizit als zulässig festgehalten werden. Die ursprünglich angedachten Blocking-Massnahmen durch Access-Provider sowie der Versand von aufklärenden Hinweisen bei Zuwiderhandlungen über Peer-to-Peer-Netzwerke hingegen wurden im Kompromisspaket nicht aufgegriffen. Auch bei weiteren Themenbereichen, wie beispielsweise der Nutzung von verwaisten Werken, der Verlängerung der Schutzfrist für verwandte Schutzrechte oder der Verbesserung im Tarifgenehmigungsverfahren konnten Kompromisse zu Gunsten von Nutzerinnen und Nutzern, Konsumentinnen und Konsumenten sowie Kulturschaffenden erzielt werden. Das EJPD liess verlauten, dass die konkreten Ergebnisse der AGUR12 II in seine Überlegungen zur geplanten Revision einfliessen würden und es dem Bundesrat einen entsprechenden Antrag zum weiteren Vorgehen stellen werde.

Ausgestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter (BRG 17.069)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Während sich die Arbeitsgruppe (AGUR12) bei der Ausarbeitung eines Entwurfs zur Modernisierung des Urheberrechts mehrheitlich auf die Bekämpfung der Internetpiraterie konzentriert hatte, machten erste bekanntgewordene Vernehmlassungsergebnisse zur Urheberrechtsrevision zuerst den Eindruck, dass die Probleme mit dem Entwurf ganz woanders liegen. Massive finanzielle und administrative Mehrkosten befürchteten mit Museen und Bibliotheken gerade jene Institutionen, die schwerpunktmässig für den Erhalt nicht-digitaler Werke verantwortlich sind, wie die Medien bereits vor Ablauf der Vernehmlassungsfrist im März 2016 publik machten. Grund für den Missmut war die im Entwurf vorgesehene Einführung einer Vergütung für das unentgeltliche Verleihen von Werken, sofern eine Institution den Verleih als Haupt- oder Nebentätigkeit ausübt. Von dieser Regelung betroffen wären allenfalls neben Bibliotheken und Ludotheken auch Museen, die sich häufig auf Leihgaben verlassen. Auf der anderen Seite sprachen sich Kulturschaffende und Produzenten für ein so ausgestaltetes Verleihrecht aus.
Im Dezember 2016 veröffentlichte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) schliesslich den Vernehmlassungsbericht, der in seinen groben Zügen Folgendes zeigte: Erstens wird dem Entwurf von verschiedensten Anspruchsgruppen eine grosse Bedeutung zugeschrieben, was sich an den 8000 Seiten füllenden Stellungnahmen von beinahe 1200 Vernehmlassungsteilnehmern zeigte. Zweitens schien man sich zwar in der Sache einig zu sein, dass es einer Modernisierung des Urheberrechts bedarf, bezüglich der Stossrichtung der Revision drifteten die Meinungen jedoch stark auseinander. Drittens war bei Weitem nicht nur das Verleihrecht Stein des Anstosses. So zeichnete sich auch bei den Kernpunkten der Revision, den geplanten Massnahmen zur Pirateriebekämpfung, keine mehrheitsfähige Lösung ab. Die stärkere Einbindung von Hosting-Providern bei der raschen Entfernung von urheberrechtlich problematischen Inhalten stiess etwa auf starken Widerstand von Seiten der Parteien, die teilweise die bestehende Selbstregulierung als ausreichend erachteten. Ebenfalls kritisiert wurde das Blockieren von Inhalten durch die Access-Provider; dies sei keine wirksame Massnahme und darüber hinaus missbrauchsgefährdet. Bereits im Sommer und somit vor der Publikation des definitiven Vernehmlassungsberichts zum Entwurf orientierte Bundesrätin Sommaruga die AGUR12 über die vorläufigen Erkenntnisse aus den Stellungnahmen zum kontroversen Entwurf und beauftragte die Arbeitsgruppe, einen kompromissfähigeren Vorschlag auszuarbeiten.

Ausgestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter (BRG 17.069)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Knapp drei Monate nach Einreichung wurde in der Wintersession 2015 ein Postulat Stöckli (sp, BE), das im Vorfeld der Vernehmlassung zur Urheberrechtsrevision einen Bericht zur Verankerung einer flexibleren Kollektivverwertung im Urheberrecht einforderte, zurückgezogen. Der Bericht hätte aufzeigen sollen, inwiefern eine zusätzliche Regelung für eine «erweiterte Kollektivlizenz» die beiden aktuell bestehenden Möglichkeiten einer freiwilligen und obligatorischen Kollektivlizenz in der Schweiz ergänzen könnte. Die Beschränkung auf die beiden bestehenden Instrumente sei laut Postulant insofern problematisch, da zum einen die freiwillige Lizenz auf die Mitglieder der Verwertungsgesellschaften beschränkt sei und somit keinen vollständigen Rechteerwerb garantiere. Zum anderen sei die obligatorische Lizenz verhältnismässig rigide und könne sich daher nur schwer an einen raschen Wandel der Werknutzungen anpassen. Der Bundesrat hatte die Ablehnung des Postulats beantragt, jedoch nur, weil er die Relevanz und den Nutzen eines zusätzlichen Instrumentes für durchaus sinnvoll erachtete und daher die Frage einer «erweiterten Kollektivverwertung» im Rahmen der Vernehmlassung darlegen wollte, womit das Anliegen des Postulats erfüllt und ein zusätzlicher Bericht nicht mehr vonnöten wäre. Diese für Hans Stöckli äusserst erfreuliche Rückmeldung war Anlass genug, nicht mehr am Vorstoss festzuhalten.

Flexiblere Kollektivverwertung im Urheberrecht (Po. 15.3849)

Da die Schweiz bis anhin kein Verleihrecht kennt und daher die entsprechende Abgeltung für Urheberinnen und Urheber beim Verleih urheberrechtlich geschützter Werke fehlt, forderte eine Motion Fluri (fdp, SO) Anpassungen im URG, mit denen ebendiese Entgeltung der Nutzung von Werkexemplaren sowohl analog als auch digital reguliert werden soll. Da der Vorstoss in der Sommersession 2015 jedoch verjährungsbedingt abgeschrieben wurde, galt es abzuwarten, ob die vom Bundesrat – der die Motion zur Ablehnung empfohlen hatte – in seiner Stellungnahme angeführte AGUR12 das Anliegen tatsächlich in ihrem Optimierungsprozess der Kollektivverwertung von Urheberrechten auch berücksichtigen wird.

Abgeltung für Urheberinnen und Urheber (Mo. 13.3583)

Der Bund unterstützt die Stiftung Bibliomedia seit 1921. Ihr Auftrag ist die Sicherstellung und die Verbesserung des Zugangs zu Büchern und Medien in der gesamten Schweiz. 2003 wurde der Stiftung für die Jahre 2003-2007 ein Zahlungsrahmen von 8 Mio Fr. bewilligt, der Ende 2005 allerdings auf 7 Mio Fr. herabgesetzt wurde. Für die Periode 2008-2011 beantragte der Bundesrat noch 6 Mio Fr. Im Nationalrat machte die Sprecherin der Kommissionsmehrheit geltend, das würde gegenüber dem Beschluss von 2003 eine Kürzung um 25% bedeuten, was für eine kleine Institution stark ins Gewicht falle. Auf ihren Antrag wurde mit 86 zu 66 Stimmen der Zahlungsrahmen wieder auf 8 Mio Fr. angehoben. Die Gegenstimmen kamen vor allem aus der SVP und vereinzelt aus der CVP. In der Gesamtabstimmung passierten der Bundesbeschluss und der Leistungsvertrag im Nationalrat mit 127 zu 39 Stimmen, im Ständerat einstimmig.

Finanzhilfe 2008-2011 für die Stiftung Bibliomedia

Auf Antrag seiner WBK weigerte sich der Nationalrat, im Budget 2007 die Subvention an die Bibliomedia, die ehemalige Volksbibliothek, von CHF 2 Mio. auf CHF 1.478 Mio. zu kürzen. Als Sprecherin der WBK erinnerte Gadient (svp, GR) an die Bedeutung des Bibliothekwesens gerade auch für ländliche Gebiete. Für die SP verwies Müller-Hemmi auf den Vernehmlassungsentwurf zum KFG, in welchem der Bundesrat die Leseförderung als Bundesziel definiert. Mit 97 zu 73 Stimmen setzte sich der Antrag der WBK durch. Im Ständerat war die Finanzkommission einverstanden, dem Nationalrat zu folgen, worauf die Kürzung im Plenum stillschweigend abgelehnt wurde. Für 2008-2011 beantragte der Bundesrat für Bibliomedia einen Zahlungsrahmen von CHF 6 Mio.

Kürzung der Subventionen für Bibliomedia vom Parlament abgelehnt

Die Schweizerische Landesbibliothek wird ab 1. Januar 2007 auch auf Deutsch «Schweizerische Nationalbibliothek» heissen. In den romanischen Sprachen und im Englischen entsprach die Bezeichnung seit jeher der internationalen Usanz: «Bibliothèque nationale suisse», «Biblioteca nazionale svizzera», «Biblioteca naziunala Svizra», «Swiss National Library». Die Aufgaben der Schweizerischen Nationalbibliothek sind gesetzlich festgelegt: Die Schweiz betreffende Dokumente sammeln, erschliessen, zur Verfügung stellen – und sie so aufbewahren, dass sie keinen Schaden nehmen. Diese Aufgaben bleiben sich im Grundsatz über die Generationen hinweg gleich. Hingegen müssen die Schwerpunkte periodisch überprüft und neu gesetzt werden, um aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dies tat die Landesbibliothek nun für die Jahre 2007 bis 2011. Drei Tätigkeitsfelder stehen im Vordergrund: der Aufbau einer elektronischen Sammlung, die Anpassung der Angebote an die Bedürfnisse der hauptsächlichen Nutzerinnen und Nutzer sowie der Ausbau der Papierkonservierung zu einem nationalen Kompetenzzentrum.

Namenswechsel zu Schweizerische Nationalbibliothek und ihre Aufgaben 2007-2011

Obschon Bundesrat Villiger vergeblich davor gewarnt hatte, dem Drängen von Lobbys nachzugeben, stimmte der Nationalrat einer Vorlage seiner WAK zu, welche die Verteilung von Forschungsgeldern auf im Rahmen eines Projektes beteiligte Partnerinnen und Partner im universitären und ausseruniversitären Bereich von der Mehrwertsteuer ausnehmen will. Der Ständerat trat nicht auf das Geschäft ein, weil er zwar mit dessen Stossrichtung, nicht aber dem Vorgehen einverstanden war; es sei möglich, die geforderten Anpassungen vorzunehmen, ohne das Gesetz zu ändern. Gegen den Antrag des Bundesrates überwies er ein Postulat von Michèle Berger (fdp, NE) (Po. 02.3663), das einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,4% nicht nur für Bücher und Zeitschriften, sondern auch für elektronische Publikationen in Forschung und Bildung verlangt; dadurch könnten insbesondere die Bibliotheken entlastet werden.

Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf erneuerbaren Energien Verteilung von Forschungsgeldern

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die seit 1921 mitfinanzierte Stiftung Bibliomedia (vormals Schweizerische Volksbibliothek) in den Jahren 2004-2007 mit einem Zahlungsrahmen von CHF 7 Mio. zu unterstützen, d.h. wegen des Sparprogramms mit einer Million weniger als in den Vorjahren. Gleichzeitig wurde ein spezielles Bundesgesetz für die Unterstützung der Stiftung unterbreitet, das sich als Übergangsregelung bis zur definitiven Ausgestaltung einer Gesetzesgrundlage in dem in Vorbereitung befindlichen Kulturförderungsgesetz versteht. In beiden Räten wurde das Bundesgesetz oppositionslos angenommen. Zu Diskussionen Anlass gab hingegen die Höhe der Subvention. Im Nationalrat beantragte eine Kommissionsmehrheit zwar knapp, aber dennoch erfolgreich (mit 77 zu 73 Stimmen), angesichts der Bedeutung der Leseförderung die Unterstützung bei CHF 8 Mio. pro Jahr zu belassen. Die Nein-Stimmen im Nationalrat zum Bundesgesetz stammten vornehmlich aus den Reihen der SVP. Mit 25 zu 14 Stimmen schloss sich der Ständerat wieder dem Bundesrat an. Gegen einen Minderheitsantrag, der vor allem von der SVP unterstützt wurde, hielt der Nationalrat in der Differenzbereinigung mit 96 zu 67 Stimmen an seinem ersten Beschluss fest, worauf der Ständerat zustimmte, gleichzeitig aber betonte, es handle sich lediglich um einen Zahlungsrahmen; es werde dann in der Budgetkompetenz des Parlaments liegen, die entsprechenden jährlichen Beträge einzustellen.

Finanzhilfe 2004-2007 für die Stiftung Bibliomedia (BRG. 03.054)

In Wimmis (BE) nahm die weltweit modernste Papierentsäuerungsanlage ihren Betrieb auf. Der im Auftrag des Bundes von einer privaten Firma geführte Betrieb erlaubt es den beiden Hauptkundinnen, der Schweizerischen Landesbibliothek und dem Bundesarchiv, jährlich je 40 Tonnen säurehaltige Dokumente behandeln zu lassen und damit deren Lebensdauer um mindestens 150 Jahre zu verlängern.

Weltweit modernste Papierentsäuerungsanlage nimmt Betrieb auf

Die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (SVB), welche vom Bund seit 1921 finanziell unterstützt wird, unterzog sich im Rahmen der Überprüfung der Bundessubventionen hinsichtlich ihrer Struktur, ihrer Funktionsweise sowie ihres Nutzens einer Evaluation. Die Ergebnisse der Untersuchung fielen durchwegs positiv aus. Die SVB wurde als zweckmässig eingerichteter, professionell geführter und leistungsfähiger Betrieb dargestellt, der es verstanden habe, sich den veränderten Bedürfnissen im Bibliothekswesen anzupassen. Allerdings dränge sich eine klare, leistungsbezogene Kostenaufteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden auf. Insbesondere will der Bund in Zukunft nur noch die nationalen Aufgaben der SVB unterstützen und nicht mehr auch deren Leistungen zugunsten der Schulen, welche in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Entsprechende Absprachen fanden zwischen dem BAK und der Erziehungsdirektorenkonferenz statt. Dementsprechend wird der Anteil des Bundes am Gesamtbudget der SVB von momentan rund 60% auf etwas mehr als 50% gesenkt werden können. Anders als bisher wurden der SVB nicht mehr jährlich gleichbleibende Finanzhilfen zugesprochen. Für die Periode 2000-2003 beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Rahmenkredit von maximal 8 Mio Fr. Die jährliche Bundessubvention an die SVB hatte für die Periode 1996-1999 je CHF 1.8 Mio. betragen. Damit erhält die SVB eine gewisse Flexibilität beim Einsatz ihrer Mittel. Beide Kammern stimmten diesem Vorgehen ohne Opposition zu. In der Schlussabstimung im NR stimmten lediglich Blocher (svp, ZH), Moser (fp, AG) und Steinemann (fp, SG) gegen die Vorlage.

Finanzhilfen von 2000–2003 für die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (BRG 98.071)

Auf der Basis eines neuen Bundesgesetzes und eines Finanzierungsbeschlusses beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Zahlungsrahmen von CHF 7,5 Mio. für die Ausrichtung einer jährlichen Finanzhilfe von höchstens CHF 1,5 Mio. während fünf Jahren an das seit Jahren in finanziellen Nöten steckende Verkehrshaus der Schweiz in Luzern. Die Zahlung ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass sich auch Kanton und Stadt Luzern angemessen an der Sanierung beteiligen. Die Finanzhilfen der öffentlichen Hand sollen für die Erhaltung der Sammlung deren Pflege, wissenschaftlicher Bearbeitung, Erschliessung und Ausbau – zweckgebunden sein, also für das eigentliche Kerngeschäft sowie die dafür notwendigen Investitionen. Der Ständerat beschloss, auf ein eigenständiges Bundesgesetz zu verzichten, da sonst der Eindruck erweckt werden könnte, dass damit ein dauernder Subventionstatbestand geschaffen wird, und die Finanzhilfe in einem auf fünf Jahre befristeten, allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss zu regeln. Der Nationalrat übernahm oppositionslos das Konzept der kleinen Kammer.

Verkehrshaus der Schweiz. Finanzhilfen (BRG 98.039)

Die Cinémathèque suisse scheint die finanziellen Turbulenzen hinter sich lassen zu können. Nachdem sie in den letzten Jahren die Subventionen von Bund, Kanton Waadt und Stadt Lausanne vor allem darauf verwenden musste, die Hypothekarzinsen für das neue Lagergebäude in Penthaz (VD) zu bezahlen, worunter die eigentlichen Konservierungsarbeiten litten, erklärte sich der Bund bereit, die Liegenschaft zum Preis von CHF 6 Mio. zu kaufen und der Stiftung weiter zur Verfügung zu stellen. Damit ist die Sanierung dieses Filmarchivs, das als eines der wichtigsten in Europa gilt, auf gutem Weg.

Cinémathèque suisse

In den Räumen des Bundesarchivs wurde Ende Oktober ein audiovisuelles politisches Informationszentrum eröffnet. Ziel ist, das Geschichtsbild auch emotional abzurunden. An den eigens dafür eingerichteten Arbeitsplätzen können fortan die Beiträge der Schweizerischen Filmwochenschau von 1940 bis 1975 und der Tagesschau des Schweizer Fernsehens von 1957 bis 1989 visioniert werden. Die entsprechenden, zum Teil vom Verfall bedrohten Bestände wurden in den letzten Jahren archivarisch aufgearbeitet, auf neue Träger kopiert und in Datenbanken erschlossen. Das Projekt wurde als Bestandteil des Jubiläumsprogramms des Bundesstaates lanciert und gemeinsam von Eidgenossenschaft und SRG finanziert.

audiovisuelles politisches Informationszentrum

In einer Interpellation äusserte Ständerätin Simmen(cvp, SO) ihr Unbehagen über die Entwicklung der Schweizer Bibliothekenlandschaft, nachdem bekannt geworden war, dass die ETH-Bibliothek wegen eingeschränkter finanzieller Ressourcen 1500 Periodika hatte abbestellen müssen. Sie wollte vom Bundesrat vor allem wissen, welche Möglichkeiten für Koordination und Synergien bestehen. Der Bundesrat erklärte, er teile die Besorgnis Simmens und werde im Rahmen seiner Möglichkeiten alles unternehmen, um die Situation zu verbessern oder zumindest nicht weiter verschlechtern zu lassen.

Koordination und Synergien

Nach kurzer Diskussion über die Frage, ob diese Aufgabe nicht auch von einem privaten Unternehmen im In- oder Ausland übernommen werden könnte, stimmte der Ständerat einem Obbjektkredit von CHF 23.5 Mio. für den Bau und den Betrieb einer Massenentsäuerungsanlage für bedrohte Bücher und Archivalien auf dem Gelände der stillgelegten Munitionsfabrik Wimmis (BE) zu. Im Nationalrat passierte die Vorlage oppositionslos.

Bau und Betrieb einer Massenentsäuerungsanlage

Mitte Juni wurde das neue Museum im Schloss Prangins bei Nyon nach langen Jahren der Renovationsarbeiten feierlich eröffnet. Das Gebäude, das 1975 dem Bund von den Kantonen Waadt und Genf mit der Auflage geschenkt worden war, eine welsche Aussenstelle des Landesmuseums einzurichten, hatte sich in gewisser Hinsicht als Danaergeschenk erwiesen, kosteten doch Restaurierung und Umwandlung des zwar einmalig schön gelegenen, aber baufälligen und letztlich doch recht kleinräumigen Gebäudes rund CHF 70 Mio. Das Museumskonzept sieht vor, den Besucherinnen und Besuchern das 18. und 19. sowie das frühe 20. Jahrhundert der Schweizer Geschichte näherzubringen. Auf vier Etagen werden anhand von über 1000 Objekten kulturelle, politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte dieser Zeit thematisiert.

Schloss Prangins

Das Bundesarchiv in Bern, dessen Gründung während der Zeit der Helvetischen Republik auf die Errichtung eines Zentralarchivs nach französischem Vorbild zurückgeht, konnte sein 200jähriges Bestehen feiern. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass das „Gedächtnis der Nation” in diesem Zeitraum von einer abweisenden Aktenaufbewahrungsanstalt zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen geworden ist, das neben seinen 36 000 Laufmetern Akten auch Photos, Filme, Tondokumente und Computerdisketten verwaltet.

Bundesarchiv in

Nach neun Monaten Entwicklungszeit legten die Landesbibliothek in Bern, die ETH-Bibliothek und die Zentralbibliothek in Zürich das gemeinsam initiierte Pilotprojekt "Informationsnetz Schweiz" vor. Benutzer können nun via Internet Informationen in rund 200 Schweizer Bibliotheken suchen und abrufen.

"Informationsnetz Schweiz" via Internet

Der Bund beantragte dem Parlament insgesamt CHF 23.5 Mio. für den Bau und Betrieb einer Massenentsäuerungsanlage zur Rettung vom Zerfall bedrohter Bücher und Dokumente. In der auf dem Gelände des Munitionsunternehmens Wimmis (BE) geplanten Fabrik sollen ab dem Jahr 2000 rund 120 Tonnen Papier pro Jahr entsäuert und damit für die Nachwelt gerettet werden. Geplant ist, dass Bundesarchiv und Landesbibliothek in den ersten fünf Jahren nach der Betriebsaufnahme rund zwei Drittel der Anlage auslasten werden. Das restliche Drittel soll einem weiteren Kundenkreis offenstehen und gegen Verrechnung der Kosten genutzt werden können.

Bau und Betrieb einer Massenentsäuerungsanlage

Die Idee eines Dürrenmatt-Zentrums in Neuenburg, welches das bildnerische Werk des Schriftstellers wieder für die Öffentlichkeit zugänglich machen soll, kam einen Schritt weiter. Nachdem die Witwe Dürrenmatts das ehemalige Wohnhaus des Schriftstellers der Eidgenossenschaft und die Friedrich-Dürrenmatt-Stiftung dem Literaturarchiv die Bilder und Zeichnungen aus ihrem Besitz geschenkt hatten, stimmte der Bundesrat dem Bau des Zentrums zu, für welches Stararchitekt Botta bereits Pläne ausgearbeitet hat. Baubeginn soll im Frühling 1998 sein. Von den auf CHF 6 Mio. geschätzten Kosten werden CHF 3 Mio. vom Bund übernommen, CHF 2 Mio. vom Kanton Neuenburg und CHF 1 Mio. von privaten Sponsoren und Mäzenen.

Planung und Eröffnung des Dürrenmatt-Zentrums

Im Oktober wurde die auf privater Basis entstandene Fondation Beyeler in Riehen (BS) der Öffentlichkeit übergeben. Das Museum beherbergt die international renommierte Sammlung moderner Kunst, welche die beiden Basler Kunsthändler Ernst und Hildy Beyeler aufgebaut haben.

Fondation Beyeler