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Mitte Jahr vermeldete das BAK, der Kredit für die Produktionsbeiträge 2000 (CHF 7,6 Mio) sei bereits erschöpft. Entgegen seiner ursprünglichen Absicht, eine Erhöhung des ordentlichen Filmkredits erst mit dem Finanzplan 2002-2004 vorzunehmen, beantragte der Bundesrat daraufhin bereits für 2001 einen Zusatzkredit von CHF 4 Mio . Die Kommission des Nationalrates stutzte den Antrag auf 3,7 Mio zurück; die Grüne Fraktion beantragte, dem Bundesrat zu folgen, während eine Minderheit aus der SVP den Status quo beibehalten wollte. Obgleich Nationalrat Tschäppät (sp, BE) als Präsident von „Cinésuisse“, dem Dachverband aller schweizerischer Filminteressierten und Filmbranchen, auf die Bedeutung des Filmschaffens als Träger des Images eines Landes verwies und vorrechnete, dass der Filmkredit gut angelegtes Geld sei, da allein die Steuereinnahmen von Bund und Kantonen ein Vielfaches der gewährten Subventionen betragen, stimmte das Plenum mit 90 zu 68 Stimmen dem Antrag der Kommission zu. Keine Chance hatte auch der SVP-Minderheitsantrag, der mit 132 zu 34 Stimmen klar verworfen wurde. Der Ständerat genehmigte den gekürzten Kredit stillschweigend. Der Finanzplan 2002-2004 sieht vor, dass der Kredit für die Produktionsbeiträge bis zum Ende der Periode um 2,5 weitere Millionen aufgestockt wird. Das gesamte Filmbudget, welches auch andere Posten (Ausbildung, Festivals etc.) umfasst, soll im gleichen Zeitraum von CHF 21,5 Mio. im laufenden Jahr auf 32,5 Mio 2004 angehoben werden.Siehe dazu auch die Ausführungen von Bundesrat Dreifuss zu einer abgeschriebenen Empfehlung Cottier (cvp, FR) (Empfehlung 00.3405). Vom Bericht des Bundesrates zum Finanzplan 2002-2004 nahmen beide Kammern Kenntnis, ohne dabei den Filmkredit zu erwähnen.

Produktionsbeiträge 2000 für die Filmindustrie

Am Rande des Filmfestivals von Locarno einigten sich die Branchenvertreter auf einen Kompromiss. Demnach sollte auf die von den Filmverleihern und Kinobesitzern heftigst bekämpfte Lenkungsabgabe zum Schutz von nicht kommerziell orientierten Filmen verzichtet und statt dessen auf die Selbstregulierung des Marktes gesetzt werden. Wenn diese nicht funktioniert, soll «Procinema», der Verband der Kinounternehmer und Verleiher, für die Herstellung der gewünschten Vielfalt sorgen. Sollte auch diese brancheninterne Regulierung nicht zum Ziel führen, könnte das Bundesamt für Kultur (BAK) intervenieren, nötigenfalls mit einer zweckgebundenen Abgabe. Diese Doktrin übernahm der definitive Gesetzesentwurf, der unter dem Leitgedanken «Durch Vielfalt zur Qualität» im September dem Parlament zugeleitet wurde.

Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (BRG 00.078)

Um eine den heutigen und künftigen Anforderungen entsprechende Filmpolitik betreiben zu können, will der Bundesrat mit einem neuen Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur die Filmförderung auf moderne Grundlagen stellen, den heutigen Gegebenheiten und Bedürfnissen im Film- und Audiovisionsbereich Rechnung tragen und der Schweizer Filmkultur auch mittel- bis langfristig eine solide Basis bieten.

Mit diesem Ziel hatte der Bundesrat 1999 einen ersten Vorentwurf für das neue Gesetz in die Vernehmlassung gegeben. Unbestritten war in den eingegangenen Stellungnahmen der Verzicht auf die bisherige Bewilligungspflicht für den Verleih sowie die definitive Einführung der erfolgsabhängigen Filmförderung, die sich unter dem Begriff «Succès cinéma» in einem vierjährigen Pilotversuch bewährt hat. Völlig unterschiedlich waren hingegen die Meinungen zum sogenannten «Hollywood-Rappen», einer Lenkungsabgabe auf Grossproduktionen, deren Ertrag in die Verleih- und Vertriebsförderung von einheimischem Filmschaffen fliessen sollte.

Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (BRG 00.078)

Für das Kinojahr 1999 konnte «Succès cinéma», die erfolgsabhängige Filmförderung, 3 Mio Fr. an den Schweizer Film vergeben, dessen Markanteil auf 2,5% stieg (Vorjahr 2,1%). Gesamthaft verzeichneten die Produktionen aus einheimischem Schaffen 379'000 Eintritte. Erfolgreichster Schweizer Film war mit 118'000 Eintritten Daniel Schmids «Beresina oder Die letzten Tage der Schweiz». Gut 6% aller Eintritte vereinten die Kurzfilme auf sich, was eine Verdreifachung des kommerziellen Auswertungsergebnisses vom Vorjahr bedeutete. An Präsenz büsste dagegen der Dokumentarfilm ein, der 50% weniger Eintritte als im Vorjahr realisierte.

Kinojahr 1999

Am Rand des Filmfestivals von Locarno schloss das Schweizer Fernsehen (SRG) mit der Filmbranche den 2. «Pacte de l’audiovisuel» ab. Gegenüber der ersten Vereinbarung von 1996 sieht der neue Vertrag mehr als eine Verdoppelung der jährlichen Beiträge von 7,2 Mio auf 16,5 Mio vor. Insgesamt stehen für die nächsten drei Jahre CHF 49,5 Mio. für die Realisierung von Schweizer Filmen und deren Ausstrahlung im Fernsehen zur Verfügung.

Der 2. «Pacte de l’audiovisuel» zwischen dem SRG und der Filmbranche

Im Rahmen des Filmfestivals von Locarno wurde eine neue Subventionspolitik des Bundes für die Schweizer Filmfestivals bekanntgegeben. Die insgesamt CHF 1,54 Mio. gehen nicht mehr an neun, sondern nur noch an sieben Veranstaltungen. Dafür erhalten die Festivals eine Dreijahresgarantie. Locarno streicht mit rund CHF 800'000 auch in Zukunft den Löwenanteil der Bundesgelder ein. Das BAK unterstützt weiter das Dokumentarfilmfestival Nyon (rund CHF 250'000), die Solothurner Filmtage (rund CHF 200'000), das Dritte-Welt-Filmfestival in Freiburg (rund CHF 100'000) sowie das Fernsehfilmfestival Cinéma tout écran in Genf (rund CHF 50'000). Ohne Dreijahresvertrag wird der Bund auch in Zukunft das alle zwei Jahre stattfindende Animationsfestival Fantoche in Baden (rund CHF 50'000) und das Multimedia-Festival Viper in Luzern (rund CHF 20'000 Fr.) subventionieren. Nicht mehr auf Bundesgelder zählen können hingegen das Festival de Genève (bisher CHF 54'000) sowie das Kinderfilmfestival in Bellinzona (bisher CHF 36'000).

Anlässlich der Solothurner Filmtage wurde in Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss erstmals der Schweizer Filmpreis verliehen.

Neue Subventionspolitik des Bundes für Filmfestivals 1998 und erstmalige Verleihung vom Schweizer Filmpreis

Im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung waren sich beide Kammern einig, in Art. 71 dem Bundesrat beim ersten Absatz, wonach der Bund die Schweizer Filmproduktion und Filmkultur fördern kann, zu folgen, nicht aber in Abs. 2, wo die Landesregierung ihre Kompetenzen im Bereich des Imports, des Verleihs sowie der Eröffnung und Umwandlung von Kinos festschreiben wollte. Stattdessen wurde übereinstimmend gesagt, dass der Bund Vorschriften zur Förderung der Vielfalt und der Qualität des Filmangebots erlassen kann.

Kunst und Kultur in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Die erfolgsabhängige Filmförderung konnte ihre erste Jahresabrechnung vorlegen. Danach wurden knapp CHF 3 Mio. an 93 Filme vergeben, die 1997 über eine halbe Million Zuschauer (3,3% Marktanteil) verzeichnen konnten. Erfolgreichster Dokumentarfilm war mit über 100'000 Eintritten «Das Wissen vom Heilen» von Franz Reichle, der mit CHF 657'849 belohnt wurde. Bei den Spielfilmen belegten «Flammen im Paradies» von Markus Imhoof (gut 45'000 Eintritte) sowie «Broken Silence» von Wolfgang Panzer (fast 40'000 Zuschauer) die ersten Plätze.

Anfänge der «Erfolgsabhängigen Filmförderung»

Auf den 1. Januar trat die auf einen fünfjährigen Versuch angelegte sogenannte erfolgsabhängige Filmförderung des Bundes in Kraft. Gleichzeitig wurde die selektive Filmföderung neu geordnet. Im Dezember des Vorjahres hatte das EDI die dafür notwendigen Reglemente erlassen. Die Verordnung zur erfolgsabhängigen Förderung bildet die Rechtsgrundlage für deren Trägerschaft "Succès cinéma". Beteiligt sind, neben dem Bund, die Kulturstiftung "Suissimage", die SRG und der Teleclub. "Procinema", der Dachverband für Kino und Filmverleih, übernimmt einen Teil der administrativen Kosten. Das Prinzip dieser zweiten Säule der Filmförderung sieht vor, dass sich Schweizer Filme mit jedem Zuschauer ein Guthaben erarbeiten, das in die Projektentwicklung, die Produktion oder in den Verleih neuer Filme investiert werden kann. Neben der Regie, der Produktion und dem Verleih profitieren auch die Kinobetriebe von dieser neuen Form der Filmförderung. Damit soll ein Anreiz zur besseren Auswertung von Schweizer Filmen geschaffen werden.

Bedeutsamste Änderung bei der selektiven Filmföderung ist eine klare Unterscheidung bei der Herstellungsförderung. Künftig muss ein Filmprojekt entweder auf eine prioritäre Auswertung im Kino oder auf eine solche im Fernsehen ausgerichtet sein. Dazu gibt es anstelle des bisherigen Begutachtungsausschusses deren zwei, die alternativ tagen werden. Im Reglement definiert sind die Kriterien, die das Filmprojekt und sein unabhängiger Produzent erfüllen müssen; ebenso sind die Kompetenzen zwischen begutachtender und entscheidender Instanz geregelt, ferner Abrechnungspflicht und -kontrolle. Auch mit den filmkulturellen Organisationen, die regelmässig unterstützt werden, sollen ab 1998 Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Angestrebt wurde damit ein zielgerichteter und besser koordinierter Einsatz für den "wertvollen" Film. Für alle Bereiche wurden auch die Kriterien der Subventionierung umschrieben.

Anfänge der «Erfolgsabhängigen Filmförderung»

Das BAK bezifferte die jährlichen Kosten der erfolgsabhängigen Filmförderung auf CHF 3.5 bis CHF 3.6 Mio. Weil die Kredite für die selektive Filmförderung im europäischen Vergleich bereits heute klein sind und die neue Massnahme als zusätzliche Investitionsspritze gedacht ist, soll das Geld nicht von der bisherigen Filmförderung abgezogen werden. Der Bund, die SRG, die Kulturstiftung der Verwertungsgesellschaft Suissimage, der Pay-TV-Sender Teleclub und Procinema, der Dachverband der Kinos und Filmverleiher, schlossen sich deshalb zu einem Trägerschaftsverein ("Succès cinéma") zusammen. Eidgenossenschaft, SRG und Suissimage werden jährlich je eine CHF Mio. beisteuern, der Teleclub CHF 300'000, während sich Procinema verpflichtet hat, die Administration und einen Teil der dadurch anfallenden Kosten zu übernehmen.

Filmförderung BAK

Um diese Problematik etwas zu entschärfen, wird ab 1997 - vorerst in einem fünfjährigen Versuch - als "zweite Säule" neben der selektiven Förderung des Bundes die erfolgsabhängige Filmförderung eingeführt. Ihr Ziel ist ein kontinuierliches Filmschaffen und mehr Kinopräsenz von Schweizer Filmen, da mit diesem Finanzierungsmodell, welches im Ausland bereits seit längerem erfolgreich umgesetzt wird, Filmschaffende sowie Produzenten ein Startkapital für einen weiteren Film erhalten und die Verleiher resp. die Kinobesitzer ermuntert werden, vermehrt Schweizer Filme in ihr Programm aufzunehmen. Spielfilme erhalten CHF 10 pro Eintritt als Guthaben, Dokumentarfilme CHF 12.50. Um die Bedenken vor allem der Filmschaffenden auszuräumen, dass damit inskünftig Filme vermehrt nach kommerziellen denn nach künstlerischen Gesichtspunkten hergestellt würden, wurde die beitragsberechtigte Höchstgrenze auf 100'000 Eintritte beschränkt.

Filmförderung BAK

Anlässlich des Filmfestivals von Locarno beklagte die Eidg. Filmkommission, dass der Schweizer Film in Europa mit immer grösseren Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Seit dem EWR-Nein der Schweiz und dem damit verbundenen Ausscheiden aus den EU-Förderprogrammen erwachsen dem einheimischen Filmschaffen zahlreiche Wettbewerbsnachteile. Die Schweiz als Produktionsstandort hat für die europäische Filmindustrie an Attraktivität verloren, und es ist schwieriger geworden, für Schweizer Filme Partnergesellschaften im europäischen Ausland zu finden.

Europa

Unter dem Titel "Pacte de l'audiovisuel" schlossen sich zudem die SRG und die Verbände der Schweizer Filmbranche zusammen, um sowohl die einheimischen Filmschaffenden wie die unabhängigen TV-Produzenten zu unterstützen. Die neue Regelung trägt dem Trend Rechnung, dass es inländische Produktionen auf dem internationalen Kinomarkt oft schwer haben, auf dem Fernsehmarkt aber begehrt sind. In diesem Rahmenabkommen verpflichtet sich die SRG, ab 1997 jährlich CHF 9.3 Mio. (bisher CHF 6.2 Mio.) ins unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. 4.5 SRG-Millionen fliessen in die Kinoproduktion, CHF 2.5 Mio. in unabhängige TV-Produktionen; mit CHF 1.3 Mio. soll nach erfolgsorientierten Kriterien die Ausstrahlung von Kinofilmen im Fernsehen abgegolten werden, und eine Million geht, wie schon erwähnt, in die erfolgsabhängige Filmförderung.

"Pacte de l'audiovisuel"

Während die Filmwelt den 100. Geburtstag des Kinos feierte, startete das Solothurner Filmfestival mit einer Rekordzahl an Filmen zu seinem 30-Jahr-Jubiläum. Dennoch konnte nicht übersehen werden, dass die hiesige Filmbranche durch den Ausschluss aus den EU-Förderungsmassnahmen nach dem EWR-Nein der Schweiz erheblich geschwächt wurde. Eine Möglichkeit, dieses europapolitische Manko zumindest teilweise auszugleichen, wäre die Einführung der im Vorjahr von der Branche vorgeschlagenen "Financière du cinéma", bei welcher der Schweizer Film erfolgsabhängig gefördert würde, und die trotz anfänglich teilweise skeptischer Reaktionen weiterhin zur Diskussion steht. Die an den Erfolg gekoppelte Filmförderung als "zweite Säule" neben der bereits bestehenden Unterstützung nach qualitativen Kriterien wurde - zusammen mit den Vorschlägen zu einem eidgenössischen Filminstitut und zu einem Garantiefonds für die erleichterte Aufnahme von Bankkrediten - von einer Expertenkommission konkretisiert und vom Bundesamt für Kultur den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet.

an den Erfolg gekoppelte Filmförderung

Anlässlich ihres Besuches bei der Europäischen Union in Brüssel plädierte Bundesrätin Dreifuss für eine Wiederaufnahme der Schweiz in "Media". Die Schweiz war 1992 als erstes Land ausserhalb der EG zu diesem grossangelegten Programm zur Förderung der audiovisuellen Produktion zugelassen, dann aber nach dem EWR-Nein wieder davon ausgeschlossen worden. Die Schweizer Filmbranche erachtet die Teilnahme an "Media" als äusserst wichtig, da sie den Zugang zum europäischen Markt sicherstellt. Der Bundesrat hat denn auch dem BAK schon sehr früh ein Verhandlungsmandat mit der EU erteilt, doch wurden die offiziellen Unterhandlungen bis zum Ende des Berichtsjahres nicht aufgenommen. Solange kein neues Abkommen abgeschlossen ist, verwendet das BAK die Gelder, die für die Teilnahme an "Media" bestimmt waren, für die direkte Förderung von inländischen Film- und Fernsehproduktionen.

Dreifuss weibelt für Wiederaufnahme der Schweiz in Media-Programm der EU

Bundesrätin Dreifuss, welche sich im Rahmen des Filmfestivals von Locarno zu diesen Vorschlägen und Anregungen äusserte, zeigte sich ziemlich zurückhaltend. Sie gab ihrer Überzeugung Ausdruck, dass die bestehenden Instrumente zur Förderung des Schweizer Films effizienter eingesetzt werden könnten. Die Einführung einer erfolgsorientierte Filmförderung verlangt ihrer Ansicht nach vermehrte Vorarbeiten und eine vertieftere Analyse. Diplomatisch äusserte sich Dreifuss auch zur Idee eines Schweizer Filminstituts. Mehr als auf eine dirigistische Intervention von oben möchte sie hier auf ein harmonisches Zusammenwachsen der bereits vorhandenen Strukturen setzen. Einzig den Vorschlag für die Einführung eines Garantiefonds versprach sie möglichst rasch zu realisieren.

Die Chefin der Sektion Film im BAK, Yvonne Lenzlinger, gab anfangs November überraschend ihren Rücktritt bekannt. Lenzlinger, die erst seit August 1993 im Amt war, begründete ihren Schritt mit dem Fehlen der grossen Linien und dem mangelnden Mut, neue Ideen umzusetzen.

"Weiss-Schachtel" zur Filmförderung erstellt

Gleich zu Beginn ihrer Amtszeit hatte Bundesrätin Dreifuss ein Weissbuch zur eidgenössischen Filmförderung in Auftrag gegeben, um damit Entscheidungsgrundlagen für eine revidierte Filmpolitik zu erhalten. Wegen des Zeitdrucks und aufgrund unterschiedlicher Auffassungen innerhalb der Branche wurde es nicht in der geplanten Form einer umfassenden Bestandesaufnahme, sondern als "Weiss-Schachtel" mit einem Bündel von über 20 Papieren abgeliefert. Die wichtigsten Vorschläge, die Ende Juni an einer Tagung "Assises du cinéma" in Locarno mit allen involvierten Kreisen diskutiert wurden, betrafen die Einrichtung eines Garantiefonds zur Verbilligung von Bankkrediten, die Schaffung eines Schweizerischen Filminstituts, welches die heute vom BAK, der Pro Helvetia und dem Schweizerischen Filmzentrum getrennt wahrgenommenen Aufgaben bündeln soll, sowie eine vom Kinoerfolg abhängige automatische Filmförderung ("Financière du cinéma") als zweite Säule neben der heute schon bestehenden qualitativ ausgerichteten Herstellungsförderung. Dabei würde ein Schweizer Kinofilm für jeden Eintritt rückwirkend vom Bund einen bestimmten Betrag erhalten, mit welchem einerseits Verleiher und Kinos und andererseits Produzenten und selbständig produzierende Regisseure unterstützt würden. Verleiher und Kinos sollten damit ermutigt werden, vermehrt Schweizer Filme zu zeigen, den Produzenten und Autorenproduzenten würde das Geld zur Anfangsfinanzierung ihres nächsten Kinofilms dienen. Diese Massnahme nach französischem und deutschem Vorbild war allerdings ziemlich umstritten. Kritisiert wurde insbesondere, die auf Publikumserfolg konzentrierte Förderung könne zu einer Schmälerung der filmkulturellen Kreativität in der Schweiz führen, die sich im Ausland mit meist eigenwilligen, aber nicht unbedingt kommerziellen Filmen einen guten Ruf geschaffen habe.

"Weiss-Schachtel" zur Filmförderung erstellt

Mitte Jahr zeigte sich die EG-Kommission versöhnlich und reagierte positiv auf das Schweizer Ersuchen, wieder an "Media" mitmachen zu dürfen. Sie stellte allerdings die Bedingung, dass die Schweiz die im EWR vorgesehene EG-Richtlinie über das Fernsehen ohne Grenzen beachtet und sich an den EG-Plänen zur Förderung des Fernsehens in Kinoqualität (HDTV) beteiligt. Der Bundesrat bestellte im April eine Schweizer Verhandlungsdelegation, die bereits im Mai erste exploratorische Gespräche in Brüssel führte.

EG-Kommission lässt Schweizer Teilnahme an "Media" wieder zu

Der nach dem EWR-Nein erfolgte Ausschluss der Schweiz aus "Media", dem grossangelegten EG-Programm zur Förderung der audiovisuellen Produktion, zu dem die Schweiz 1992 als erstes Land ausserhalb der EG zugelassen worden war, führte dazu, dass die ohnehin schon lange schwelenden Differenzen zwischen welschen und deutschweizerischen Filmschaffenden zum Eklat führten. Die Romands spalteten sich von ihren alemannischen Kollegen ab und gründeten einen eigenen Verband.

Westschweizer Verband der Filmproduzenten gegründet

Aufgrund der vom Parlament verabschiedeten Sparmassnahmen beschloss die Pro Helvetia, ihr Budget nicht linear um die entgangenen Beiträge, sondern schwerpunktmässig zu kürzen. 1993 soll bei der Literaturförderung, der Erwachsenenbildung und den für das Ausland bestimmten Publikationen gespart werden. Im darauffolgenden Jahr werden die Bereiche Theater, Musik und Tanz finanziell beschnitten. 1995 sollen die visuellen Künste sowie der Kulturaustausch mit dem Ausland die Leidtragenden der Sparmassnahmen sein.

Schwerpunktkürzungen bei Pro Helvetia 1992

Die Cinémathèque suisse in Lausanne konnte ihr in den letzten Jahren für insgesamt 8,5 Mio Fr. erworbenes und umgebautes Archivierungszentrum in Penthaz (VD) in Betrieb nehmen. Bisher waren die Filme an verschiedenen – und oft ungeeigneten – Orten eingelagert gewesen.

Cinémathèque suisse nimmt neues Archiv in Betrieb

Mit einer neuen Verordnung zum Filmgesetz ersetzte der Bundesrat auf den 1. Januar 1993 die bisherige Einfuhrkontingentierung für Filme durch ein Bewilligungssystem für Filmverleiher. Um den Monopolbestimmungen des Filmgesetzes auch nach dieser Liberalisierung gerecht zu werden, sollen allfällige Missbräuche mit kartellrechtlichen Massnahmen verhindert werden. Eine wichtige Neuordnung bringt die Verordnung bei der Filmförderung. Diese basiert nun auf einem umfassenden Förderungskonzept, welches den ganzen Produktionsablauf von den Vorarbeiten bis zum Verleih sowie auch die Aus- und Weiterbildung umfasst. Dabei wird das gesamte audiovisuelle Schaffen einbezogen, also auch Video- und Fernsehproduktionen.

Verordnung zum Filmgesetz angepasst

Als erstes Nicht-EG-Land wurde die Schweiz im Juli Vollmitglied von "Media 95", einem Programm der EG zur Förderung von audiovisuellen Produktionen in Europa. Die Schweiz war in den vergangenen Jahren bereits den Projekten "EFDO" (Verleihförderung), "Script" (Drehbuchförderung), "EAVE" (Ausbildung) und "Euro Aim" (Unterstützung von Filmproduzenten) beigetreten. Durch die Vollmitgliedschaft hätten die Schweizer Filmschaffenden nun Zugang zu sämtlichen rund 20 Förderungsprojekten von Media gehabt. Da das Programm ausdrücklich im EWR-Vertrag aufgeführt war, wurde das Abkommen mit dem Nein vom 6. Dezember allerdings hinfällig. In allen Media-Teilgebieten muss die Schweiz nun nach neuen und individuellen Lösungen suchen, wobei Brüssel bereits seine Zurückhaltung gegenüber bilateralen Sonderregelungen signalisierte.

Schweiz als erstes Nicht-EG-Land ins Förderprogramm Media aufgenommen

1992 soll erstmals ein Schweizer Filmpreis verliehen werden. Wie am Filmfestival von Locarno bekanntgegeben wurde, möchte das BAK dafür 260'000 Fr. bereitstellen. Mit der Preissumme sollen je ein Spielfilm, ein Dokumentarfilm, ein Kurzfilm und ein Trickfilm sowie bis zu drei Persönlichkeiten der Filmbranche ausgezeichnet werden. Die Eidgenössische Filmkommission, welche die Schaffung des Filmpreises angeregt hatte, beantragte ausserdem, einen Teil des Filmkredits in Zukunft gezielt darauf zu verwenden, anstelle von Einzelprojekten ganze Produktionsprogramme zu unterstützen, und einen Fonds zur Förderung unabhängiger Fernsehproduktionen einzurichten.

Schweizer Filmpreis