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"L’Expérience Blocher", ein Dokumentarfilm des Westschweizer Filmemachers Jean-Stéphane Bron („Mais im Bundeshuus“) über den SVP-Übervater, löste schon vor der Uraufführung am Filmfestival in Locarno Mitte August Unmut aus. Es gehe nicht an, dass der Staat einen Film über einen derart umstrittenen Politiker finanziere, äusserten sich Exponenten der SP. Tatsächlich hatte die eidgenössische Filmförderung die Hälfte des Filmbudgets übernommen. Der Film zeigt die wenig spektakuläre Aufzeichnung verschiedener Wahlkampfauftritte vor den nationalen Wahlen 2011. Bron begleitete Blocher in stundenlangen Autofahrten zwischen diesen Auftritten und – so die NZZ-Filmkritik – verleihe dem Politiker Blocher, wohltuend entkrampfend, ein menschliches, sympathisches Gesicht. Der Mitte Oktober in den Kinos anlaufende Film vermochte die Zuschauer allerdings nicht zu überzeugen. Die Besucherzahlen blieben unter den Erwartungen.

L’Expérience Blocher

Neben dem BAK und der SRG mit ihrem „pacte de l’audiovisuel“ zählen auch die Kantone zu wichtigen Akteuren in der Filmförderung. Letztere engagieren sich jedoch nicht überall in gleichem Masse. Während in der Westschweiz durch die im 2011 gegründete kantonsübergreifende Organisation „Cinéforom“ beträchtliche Mittel für die überregionale Filmförderung zur Verfügung stehen, verfügt in der Deutschschweiz nur der Kanton Zürich mit seiner Filmstiftung über ähnlich hohe Fördergelder für Filme mit Bezug zum eigenen Kanton. Eine überregionale Zusammenarbeit in der Deutschschweiz stand bis anhin nicht zur Debatte. Am Filmfestival in Locarno rief der Branchenverband GARP (Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten) zum Widerstand gegen den Deutschschweizer Kantönligeist in der Filmförderung auf und versammelte 35 National- und Ständeräte sowie kantonale Politiker und Filmschaffende zur Diskussion über die vorherrschende Situation.

Kantönligeist in der Filmförderung

Im Rahmen des Filmfestivals von Locarno wurde eine neue Subventionspolitik des Bundes für die Schweizer Filmfestivals bekanntgegeben. Die insgesamt CHF 1,54 Mio. gehen nicht mehr an neun, sondern nur noch an sieben Veranstaltungen. Dafür erhalten die Festivals eine Dreijahresgarantie. Locarno streicht mit rund CHF 800'000 auch in Zukunft den Löwenanteil der Bundesgelder ein. Das BAK unterstützt weiter das Dokumentarfilmfestival Nyon (rund CHF 250'000), die Solothurner Filmtage (rund CHF 200'000), das Dritte-Welt-Filmfestival in Freiburg (rund CHF 100'000) sowie das Fernsehfilmfestival Cinéma tout écran in Genf (rund CHF 50'000). Ohne Dreijahresvertrag wird der Bund auch in Zukunft das alle zwei Jahre stattfindende Animationsfestival Fantoche in Baden (rund CHF 50'000) und das Multimedia-Festival Viper in Luzern (rund CHF 20'000 Fr.) subventionieren. Nicht mehr auf Bundesgelder zählen können hingegen das Festival de Genève (bisher CHF 54'000) sowie das Kinderfilmfestival in Bellinzona (bisher CHF 36'000).

Anlässlich der Solothurner Filmtage wurde in Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss erstmals der Schweizer Filmpreis verliehen.

Neue Subventionspolitik des Bundes für Filmfestivals 1998 und erstmalige Verleihung vom Schweizer Filmpreis

Die erfolgsabhängige Filmförderung konnte ihre erste Jahresabrechnung vorlegen. Danach wurden knapp CHF 3 Mio. an 93 Filme vergeben, die 1997 über eine halbe Million Zuschauer (3,3% Marktanteil) verzeichnen konnten. Erfolgreichster Dokumentarfilm war mit über 100'000 Eintritten «Das Wissen vom Heilen» von Franz Reichle, der mit CHF 657'849 belohnt wurde. Bei den Spielfilmen belegten «Flammen im Paradies» von Markus Imhoof (gut 45'000 Eintritte) sowie «Broken Silence» von Wolfgang Panzer (fast 40'000 Zuschauer) die ersten Plätze.

Anfänge der «Erfolgsabhängigen Filmförderung»

Auf den 1. Januar trat die auf einen fünfjährigen Versuch angelegte sogenannte erfolgsabhängige Filmförderung des Bundes in Kraft. Gleichzeitig wurde die selektive Filmföderung neu geordnet. Im Dezember des Vorjahres hatte das EDI die dafür notwendigen Reglemente erlassen. Die Verordnung zur erfolgsabhängigen Förderung bildet die Rechtsgrundlage für deren Trägerschaft "Succès cinéma". Beteiligt sind, neben dem Bund, die Kulturstiftung "Suissimage", die SRG und der Teleclub. "Procinema", der Dachverband für Kino und Filmverleih, übernimmt einen Teil der administrativen Kosten. Das Prinzip dieser zweiten Säule der Filmförderung sieht vor, dass sich Schweizer Filme mit jedem Zuschauer ein Guthaben erarbeiten, das in die Projektentwicklung, die Produktion oder in den Verleih neuer Filme investiert werden kann. Neben der Regie, der Produktion und dem Verleih profitieren auch die Kinobetriebe von dieser neuen Form der Filmförderung. Damit soll ein Anreiz zur besseren Auswertung von Schweizer Filmen geschaffen werden.

Bedeutsamste Änderung bei der selektiven Filmföderung ist eine klare Unterscheidung bei der Herstellungsförderung. Künftig muss ein Filmprojekt entweder auf eine prioritäre Auswertung im Kino oder auf eine solche im Fernsehen ausgerichtet sein. Dazu gibt es anstelle des bisherigen Begutachtungsausschusses deren zwei, die alternativ tagen werden. Im Reglement definiert sind die Kriterien, die das Filmprojekt und sein unabhängiger Produzent erfüllen müssen; ebenso sind die Kompetenzen zwischen begutachtender und entscheidender Instanz geregelt, ferner Abrechnungspflicht und -kontrolle. Auch mit den filmkulturellen Organisationen, die regelmässig unterstützt werden, sollen ab 1998 Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Angestrebt wurde damit ein zielgerichteter und besser koordinierter Einsatz für den "wertvollen" Film. Für alle Bereiche wurden auch die Kriterien der Subventionierung umschrieben.

Anfänge der «Erfolgsabhängigen Filmförderung»

Das BAK bezifferte die jährlichen Kosten der erfolgsabhängigen Filmförderung auf CHF 3.5 bis CHF 3.6 Mio. Weil die Kredite für die selektive Filmförderung im europäischen Vergleich bereits heute klein sind und die neue Massnahme als zusätzliche Investitionsspritze gedacht ist, soll das Geld nicht von der bisherigen Filmförderung abgezogen werden. Der Bund, die SRG, die Kulturstiftung der Verwertungsgesellschaft Suissimage, der Pay-TV-Sender Teleclub und Procinema, der Dachverband der Kinos und Filmverleiher, schlossen sich deshalb zu einem Trägerschaftsverein ("Succès cinéma") zusammen. Eidgenossenschaft, SRG und Suissimage werden jährlich je eine CHF Mio. beisteuern, der Teleclub CHF 300'000, während sich Procinema verpflichtet hat, die Administration und einen Teil der dadurch anfallenden Kosten zu übernehmen.

Filmförderung BAK

Um diese Problematik etwas zu entschärfen, wird ab 1997 - vorerst in einem fünfjährigen Versuch - als "zweite Säule" neben der selektiven Förderung des Bundes die erfolgsabhängige Filmförderung eingeführt. Ihr Ziel ist ein kontinuierliches Filmschaffen und mehr Kinopräsenz von Schweizer Filmen, da mit diesem Finanzierungsmodell, welches im Ausland bereits seit längerem erfolgreich umgesetzt wird, Filmschaffende sowie Produzenten ein Startkapital für einen weiteren Film erhalten und die Verleiher resp. die Kinobesitzer ermuntert werden, vermehrt Schweizer Filme in ihr Programm aufzunehmen. Spielfilme erhalten CHF 10 pro Eintritt als Guthaben, Dokumentarfilme CHF 12.50. Um die Bedenken vor allem der Filmschaffenden auszuräumen, dass damit inskünftig Filme vermehrt nach kommerziellen denn nach künstlerischen Gesichtspunkten hergestellt würden, wurde die beitragsberechtigte Höchstgrenze auf 100'000 Eintritte beschränkt.

Filmförderung BAK

Anlässlich des Filmfestivals von Locarno beklagte die Eidg. Filmkommission, dass der Schweizer Film in Europa mit immer grösseren Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Seit dem EWR-Nein der Schweiz und dem damit verbundenen Ausscheiden aus den EU-Förderprogrammen erwachsen dem einheimischen Filmschaffen zahlreiche Wettbewerbsnachteile. Die Schweiz als Produktionsstandort hat für die europäische Filmindustrie an Attraktivität verloren, und es ist schwieriger geworden, für Schweizer Filme Partnergesellschaften im europäischen Ausland zu finden.

Europa

Unter dem Titel "Pacte de l'audiovisuel" schlossen sich zudem die SRG und die Verbände der Schweizer Filmbranche zusammen, um sowohl die einheimischen Filmschaffenden wie die unabhängigen TV-Produzenten zu unterstützen. Die neue Regelung trägt dem Trend Rechnung, dass es inländische Produktionen auf dem internationalen Kinomarkt oft schwer haben, auf dem Fernsehmarkt aber begehrt sind. In diesem Rahmenabkommen verpflichtet sich die SRG, ab 1997 jährlich CHF 9.3 Mio. (bisher CHF 6.2 Mio.) ins unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. 4.5 SRG-Millionen fliessen in die Kinoproduktion, CHF 2.5 Mio. in unabhängige TV-Produktionen; mit CHF 1.3 Mio. soll nach erfolgsorientierten Kriterien die Ausstrahlung von Kinofilmen im Fernsehen abgegolten werden, und eine Million geht, wie schon erwähnt, in die erfolgsabhängige Filmförderung.

"Pacte de l'audiovisuel"

Während die Filmwelt den 100. Geburtstag des Kinos feierte, startete das Solothurner Filmfestival mit einer Rekordzahl an Filmen zu seinem 30-Jahr-Jubiläum. Dennoch konnte nicht übersehen werden, dass die hiesige Filmbranche durch den Ausschluss aus den EU-Förderungsmassnahmen nach dem EWR-Nein der Schweiz erheblich geschwächt wurde. Eine Möglichkeit, dieses europapolitische Manko zumindest teilweise auszugleichen, wäre die Einführung der im Vorjahr von der Branche vorgeschlagenen "Financière du cinéma", bei welcher der Schweizer Film erfolgsabhängig gefördert würde, und die trotz anfänglich teilweise skeptischer Reaktionen weiterhin zur Diskussion steht. Die an den Erfolg gekoppelte Filmförderung als "zweite Säule" neben der bereits bestehenden Unterstützung nach qualitativen Kriterien wurde - zusammen mit den Vorschlägen zu einem eidgenössischen Filminstitut und zu einem Garantiefonds für die erleichterte Aufnahme von Bankkrediten - von einer Expertenkommission konkretisiert und vom Bundesamt für Kultur den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet.

an den Erfolg gekoppelte Filmförderung

Die Cinémathèque suisse in Lausanne konnte ihr in den letzten Jahren für insgesamt 8,5 Mio Fr. erworbenes und umgebautes Archivierungszentrum in Penthaz (VD) in Betrieb nehmen. Bisher waren die Filme an verschiedenen – und oft ungeeigneten – Orten eingelagert gewesen.

Cinémathèque suisse nimmt neues Archiv in Betrieb

Die Solothurner Filmtage konnten ihren 25. Geburtstag begehen. Der Besuch Bundesrat Stichs zur Eröffnung und derjenige von Bundespräsident Koller zu Ende der Manifestation waren ein äusseres Zeichen dafür, dass der neue Schweizer Film und mit ihm die Filmtage 'respektabel' geworden sind. Angesichts der präsentierten Filme fragten sich aber viele der anwesenden Kritiker und Zuschauer, ob der Schweizer Film nicht schon seine Blütezeit, seine Jahre der grössten kulturellen und politischen Kreativität definitiv hinter sich habe.

Solothurner Filmtage .

In der Kulturpolitik übte der Bund weiterhin grosse Zurückhaltung; das Schwergewicht der Aktivität lag bei Gemeinden und Kantonen. Wohl konstituierte sich die eidgenössische Expertenkommission für Fragen der schweizerischen Kulturpolitik (Kommission Clottu); von ihrer Tätigkeit drang indessen wenig an die Öffentlichkeit. Durch von den eidgenössischen Räten bewilligte Subventionserhöhungen an Pro Helvetia und an die Stiftung Schweizer Volksbibliothek (SVB) unterstrich der Bund sein Interesse für kulturelle Belange. Im Frühling konnte mit der Sammlung am Römerholz, die Meisterwerke europäischer Malerei im Privathaus des Kunstmäzens zeigt, dem Publikum ein Legat von Oskar Reinhart an die Eidgenossenschaft zugänglich gemacht werden:

Die Frage nach der Stellung der Kulturschaffenden und nach der Funktion des Theaters in der modernen Gesellschaft rief Diskussionen auf gesamtschweizerischer Ebene hervor. Eine Auseinandersetzung über die Frage, ob sich der einzelne Schriftsteller wie auch seine Organisation politisch engagieren müsse, löste im Schweizerischen Schriftstellerverband (SSV) eine Krise aus, die zur Demission von 22 Mitgliedern (darunter Friedrich Dürrenmatt und Max Frisch) führte. Eine Minderheit, welche die Frage bejahte, fühlte sich durch den Verbandspräsidenten wegen seiner aktiven Mitarbeit an der französischen Fassung des Zivilverteidigungsbuchs nicht mehr repräsentiert. Zahlreiche Schwierigkeiten an städtischen Bühnen, insbesondere der zunehmende Besucherschwund, riefen nach einer Besinnung auf die Aufgaben modernen Theaters. Eine Tagung von Sachverständigen im Stapferhaus sprach den Wunsch aus, dass Pro Helvetia die Organisation einer permanenten Theaterkonferenz übernehmen solle.

Mit der Inkraftsetzung des revidierten Filmgesetzes war es erstmals möglich, Bundesbeiträge an Spielfilme auszurichten. Dabei gab die Auszeichnung des Films «Krawall» zu einer Kritik im Nationalrat Anlass. Der Bundesrat befürwortete die Förderungswürdigkeit auch von Filmen, die die staatliche und gesellschaftliche Ordnung zur Diskussion stellen. Vorstösse, die sich mit einer weitergehenden Filmförderung befassten, überwies der Bundesrat der Kommission Clottu zur Prüfung. Dieses Thema wurde in den Motionen der Nationalräte Rasser (LdU, AG) (Mo. 10372) und Ziegler (soz., GE) (Mo. 10189), welche an den Nationalrat als Postulate eingereicht wurden, aufgegriffen. In der Diskussion um eine Aufhebung der Filmzensur wirkte ein Bundesgerichtsentscheid richtungweisend (BGE 96 IV 64). Er betraf den Kanton Bern, der zwar keine Filmzensur kennt, in dem jedoch das Obergericht den schwedischen Sexfilm «Ich bin neugierig» aufgrund einer Strafklage verboten hatte; das Bundesgericht gab den beanstandeten Streifen zur Vorführung frei. Der aargauische Regierungsrat hob die Verordnung über die Vorführung von Filmen und damit die Filmzensur formell auf, und die Zürcher stimmten dem neuen Filmgesetz, das als Gegenvorschlag zu einer Initiative gegen die Filmzensur ausgearbeitet worden war, deutlich zu. Der Luzerner Grosse Rat hiess ein neues Lichtspielgesetz, das keine Zensurvorschriften mehr enthält, in erster Lesung gut. Auseinandersetzungen ergaben sich aus dem wachsenden Angebot pornographischer Schriften; behördliche Massnahmen, auch solche des Jugendschutzes, stiessen verschiedentlich auf Ablehnung.

Nationale Kulturpolitik 1966–1974

In der Kulturpolitik wurde namentlich aus welschen Kreisen der Wunsch nach mehr Initiative seitens des Bundes laut. Auf Anregung des Journalisten F. Jotterand führten Vertreter des kulturellen Lebens der Westschweiz in Aubonne (VD) und Lausanne Gespräche mit Bundesrat Tschudi und dem Präsidenten der Stiftung Pro Helvetia, M. Stettler, in denen eine eidgenössische Kulturförderungskonzeption sowie die Schaffung eines Kulturrats verlangt wurden; Bundesrat Tschudi zeigte für diese über die bisherige Tätigkeit der Stiftung Pro Helvetia hinauszielenden Anliegen Verständnis. Im Jahrbuch der Neuen Helvetischen Gesellschaft (NHG) für 1968, in welchem die Gespräche eine Art Fortsetzung fanden, postulierte Jotterand als ersten Schritt die Zusammenstellung eines «Labhardt-Berichts» über die kulturellen Strukturen der Schweiz; auf Grund eines solchen sollte dann in föderalistischem Geiste eine kulturelle Landesplanung zugunsten zurückgebliebener Gegenden an die Hand genommen werden. Eine vermehrte Förderung durch den Bund wurde insbesondere für das Filmschaffen gefordert; der Verband schweizerischer Filmgestalter wünschte eine Revision des Filmgesetzes, um eine wirksamere Subventionierung des Spielfilms zu ermöglichen.

Gesamtschweizerisches Interesse erregte eine Auseinandersetzung um den Ankauf von Picasso-Gemälden durch den Kanton Baselstadt. Zur Deckung von Verlusten aus dem Konkurs der Fluggesellschaft Globe Air beabsichtigte die Familienstiftung Staechelin einige Werke aus der von ihr im Basler Kunstmuseum deponierten Sammlung zu veräussern; durch einen Staatsbeitrag von CHF 6 Mio. und private Zuwendungen von weiteren CHF 2.4 Mio. konnten zwei Picasso-Bilder für die Stadt erworben und weitere Bestände auf 15 Jahre als Leihgaben gesichert werden. Gegen den vom Grossen Rat ohne nennenswerte Opposition bewilligten Kredit wurde das Referendum ergriffen; die Volksabstimmung verlief jedoch positiv.

Nationale Kulturpolitik 1966–1974