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Die EDK konnte sich erneut nicht auf eine verbindliche Fremdsprachenregelung einigen. 15 Kantone votierten für eine regionale Lösung (Ost- und Zentralschweiz, Westschweiz und Kantone an der Sprachgrenze), einer stimmte dagegen, acht enthielten sich der Stimme. Damit wurde die für einen bindenden Entscheid notwendige Zweidrittelsmehrheit knapp verfehlt. Nach dem Scheitern einer Konsenslösung bleibt es den Kantonen überlassen, welcher Fremdsprache sie die Priorität einräumen wollen. Mit den im Berichtsjahr von weiteren Kantonsregierungen (Bern und Schaffhausen) gefällten Entscheiden zeichneten sich zwei «Sprachenteppiche» im Primarschulunterricht ab: In der Westschweiz und in den Deutschschweizer Kantonen entlang der Sprachgrenze wird vorderhand noch Deutsch resp. Französisch als erste Fremdsprache unterrichtet, der Rest des Landes wechselt in den nächsten Jahren zu Englisch.
Auch Uri, das 1994 als einziger Kanton Frühitalienisch eingeführt hatte, gibt ab dem Schuljahr 2004/2005 Frühenglisch den Vorzug.
Der Kanton Tessin will auf ein gleichberechtigtes Erlernen von Französisch (1. Fremdsprache), Deutsch und Englisch setzen, allerdings löst auch hier Englisch als 2. Fremdsprache Deutsch ab.

Diskussionen innerhalb der Kantonen und der EDK zum Thema Fremdsprache in der Schule

Die neue Bundesverfassung (Art. 70) garantiert die Sprachenfreiheit und die Gleichbehandlung der vier Landessprachen. Ein eigentliches Sprachengesetzsoll die Mehrsprachigkeit als wichtiges Wesensmerkmal des Landes sowie die Sprachkompetenz seiner Bewohner fördern. Ende Oktober präsentierte Bundesrätin Dreifuss den lange erwarteten Gesetzesentwurf, der in eine breite Vernehmlassung geschickt wurde. Zu den vorgeschlagenen Massnahmen gehören die Förderung von Kenntnissen in mehreren Landessprachen, der verstärkte Austausch von Lernenden und Lehrkräften aller Bildungsstufen, die Schaffung eines Zentrums für Mehrsprachigkeit, die subsidiäre Unterstützung von Initiativen zur besseren gegenseitigen Verständigung sowie eine verbesserte Integration fremdsprachiger Ausländerinnen und Ausländer. Aufgeführt werden auch die bereits praktizierte Unterstützung der rätoromanischen und italienischen Sprache sowie (neu) der mehrsprachigen Kantone Bern, Freiburg, Graubünden und Wallis. Bei der Vorstellung des Entwurfs bezeichnete Dreifuss die Stärkung der vier Landessprachen als eine wichtige Investition in die «fragile Willensnation» Schweiz. In der Ausarbeitung des Gesetzes habe sich jedoch gezeigt, dass in den politischen Debatten die Befürchtungen vor allem in Bezug auf die Kompetenzausgestaltung zwischen Bund und Kantonen grösser seien als der Enthusiasmus.

Bundesrat beschliesst 2004 vorläufigen Verzicht auf ein Sprachengesetz
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Die neue Maturitätsanerkennungsverordnung schafft die Möglichkeit, eine zweisprachige Maturitätsprüfung ablegen zu können. Hauptbedingung ist, dass (zusätzlich zum regulären Sprachenunterricht) mindestens 600 Stunden in der Fremdsprache unterrichtet werden, wovon wenigstens ein naturwissenschaftliches Fach. Ursprünglich war dafür eine zweite Landessprache vorgesehen, die Kantone erreichten aber beim Bund, dass auch Englisch zugelassen wurde. Ab dem Schuljahr 2001/2002 starteten in den Kantonen Zürich, Basel-Land, Luzern und Neuenburg erste Pilotversuche mit Englisch.

Neue Maturitätsanerkennungsverordnung macht zweisprachige Matur möglich

Der Nationalrat nahm eine Motion seiner SPK an, die den Bundesrat beauftragt, im Entwurf des Voranschlages für das Jahr 2002 den Kredit für Verständigungsmassnahmen um CHF 1 Mio. aufzustocken. Dieser Betrag soll der Mitfinanzierung des Projekts «Exchange» (Schüleraustausch zwischen den Sprachregionen anlässlich der Expo 02) zugute kommen und wurde an die Bedingung geknüpft, dass eine Koordination des Projekts durch die Standortkantone in Zusammenarbeit mit der CH-Stiftung erfolgt. Der Bundesrat zeigte sich bereit, das Projekt im Sinn des verständigungspolitischen Verfassungsauftrags zu unterstützen. Da er vor einer bindenden Zusage über die Höhe des Kredits die offenen Fragen mit den Kantonen erörtern wollte, beantragte er ergebnislos Überweisung als unverbindliches Postulat. Der Ständerat hiess die Motion ebenfalls gut.

Motion zum Schüleraustausch zwischen den Sprachregionen anlässlich der expo.02 (Mo. 00.3606)

Mit dem knappen Stimmenverhältnis von 72 zu 67 gab der Nationalrat in der Frühjahrssession einer parlamentarischen Initiative des Neuenburger SP-Abgeordneten Berberat Folge, der eine Landessprache als erste Fremdsprache im Unterricht auf Verfassungsstufe festschreiben möchte. Haller (svp, BE) machte als Sprecherin der Kommission geltend, Sprache sei mehr als Kommunikationsmittel; sie vermittle Kultur, geistiges Erbe, Emotion und Politik. Die Gegner fochten mit dem föderalistischen Argument der Kantonshoheit in Schulfragen, was Berberat mit der Feststellung konterte, diese sei bei der flächendeckenden Einführung des Herbstschulbeginns und mit der Verpflichtung der Schulen zu einem ausreichenden Sportunterricht bereits relativiert worden. In ihren Ausführungen zuhanden der Presse erklärten mehrere der Befürworter, sie hätten eher «contre coeur» für die Initiative gestimmt, weniger aus Opposition gegen Frühenglisch als vielmehr, um die Romands nicht zu brüskieren und die Diskussion auf eine breitere politische Ebene zu stellen.

Erste Fremdsprache muss nicht Landessprache sein: Parlamentarische Initiative scheitert (Pa.Iv. 00.425)
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Nach dem Nationalrat nahm auch der Ständerat eine Motion Jutzet (sp, FR) an, die den Bundesrat auffordert, ein Gesetz betreffend Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben auszuarbeiten.

Unterstützung der mehrsprachigen Kantonen (Mo. 00.3034)

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) unterstützte im Rahmen des für 2001 ausgerufenen «Europäischen Jahres der Sprachen» eine Schweizer Version des «Europäischen Sprachenportfolios» (ESP). Dabei handelt es sich um ein persönliches Dokument, mit dem Jugendliche nach Beendigung der Volksschule und Erwachsene ihre Kenntnisse in anderen Sprachen differenziert erfassen und darstellen können. Eine wichtige Funktion des ESP ist es, Sprachkenntnisse durch den Bezug auf eine gemeinsame europäische Skala national und international vergleichbar zu machen. Die EDK empfahl den Kantonen, die Voraussetzungen zur Einführung des Portfolios ab dem 9. Schuljahr zu schaffen.

Schweizer Version des «Europäischen Sprachenportfolios» (ESP)

Die 1998 vom Zürcher Regierungsrat initiierte Diskussion um Englisch als erste in der Schule unterrichtete Fremdsprache hielt weiter an. Ende August sprach sich die kantonale Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) für den Beginn des Fremdsprachenunterrichts in der 3. Primarklasse aus, allerdings ohne sich darauf festzulegen, ob dies eine Landessprache oder Englisch sein soll; gleichzeitig empfahl sie, den Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in der 5. Klasse aufzunehmen. Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) unterstützte die Dreisprachigkeit als Bildungsziel der Volksschule, verlangte aber von den Kantonen ein koordiniertes Vorgehen. Obgleich die EDK für November einen definitiven Entscheid in Aussicht stellte, bekräftigte der Regierungsrat des Kantons Zürich Mitte September erneut seinen Willen, in nächster Zukunft Englisch ab dem 3. Schuljahr als erste Fremdsprache einzuführen, unabhängig von allfälligen Empfehlungen der EDK; begründet wurde dieses erneute Vorpreschen, das weniger im Grundsatz als vielmehr wegen des Zeitpunkts der Ankündigung nicht nur in der Romandie ziemlichen Unmut auslöste, mit der alleinigen Kantonshoheit in Schulfragen.

Appenzell-Innerrhoden war bereits im März aktiv geworden und hatte beschlossen, ab Sommer 2001 in allen 3. bis 6. Primarklassen den obligatorischen Englischunterricht unter gleichzeitiger Abschaffung des Frühfranzösisch einzuführen. Einen, wenn auch etwas anders gelagerten Entscheid zugunsten des Englischen fällte auch der Kanton Graubünden, der 1997 eine zweite Kantonssprache als erste Fremdsprache bestimmt hatte; er beschloss nun, ab der 7. Klasse Englisch als obligatorische zweite Fremdsprache in den Lehrplan aufzunehmen; Französisch wird nur noch fakultativ angeboten. An ihrer Jahresversammlung von Anfang November setzte die Erziehungsdirektorenkonferenz ihren Entscheid allerdings erneut aus. Unbestritten war, dass der Fremdsprachenunterricht an den Volksschulen zügig ausgebaut werden soll; 13 Mitglieder sprachen sich für den Start mit einer Landessprache aus, 12 wollten diesen Entscheid den Kantonen überlassen. Für den Beginn mit einer Landessprache votierten sämtliche lateinischen und zweisprachigen Kantone sowie SO, BL und SG. BS enthielt sich der Stimme. Obgleich die EDK ihre Mitglieder bat, vorerst allfällige Umsetzungsmassnahmen lediglich auf Versuchsbasis zu treffen, erklärten die Bildungsdirektoren der Zentralschweiz kurz vor Jahresende, sie wollten Frühenglisch wenn möglich bereits ab 2004 einführen.

Diskussionen innerhalb der Kantonen und der EDK zum Thema Fremdsprache in der Schule

Mit der Überweisung einer Motion der LP-Fraktion beauftragte der Nationalrat den Bundesrat mit einem Ausbau der Übersetzungsdienste zwecks einer effektiven Gleichstellung der drei Amtssprachen bei den Arbeiten der parlamentarischen Kommissionen. Dabei ging es den Motionären nicht um die Einführung einer Simultanübersetzung bei den Verhandlungen, sondern um die rechtzeitige Bereitstellung aller schriftlichen Unterlagen in den drei Amtssprachen. Der Ständerat hiess dieses Anliegen ebenfalls gut, wandelte aber den Vorstoss aus formalen Gründen in eine Empfehlung um.

Mehrsprachigkeit bei der Kommissionsarbeit (00.3138)

Die Befürchtungen der Romands, immer öfter mit ihren politischen Ideen und Vorstellungen in der Minderheit zu bleiben, erhielten nach der Volksabstimmung vom 26. November neuen Auftrieb, als sowohl die beiden Volksinitiativen für eine Flexibilisierung des AHV-Alters als auch die Initiative der SP für eine Halbierung der Ausgaben für die Armee in der französischsprachigen Schweiz angenommen wurden, in der Deutschschweiz – und damit auch insgesamt – aber keine Zustimmung fanden. Nicht gerade zur Beruhigung der Westschweizer Gemüter trugen auch die Bestrebungen in einzelnen Deutschschweizer Kantonen (allen voran Zürich) bei, in den Schulen anstelle des Französischen das Englische zur ersten Fremdsprache zu machen. Im Rahmen der Beratung der Legislaturplanung 1999-2003 hatte das Parlament im Sommer eine Richtlinienmotion der vorberatenden Kommission des Nationalrats für einen Massnahmenkatalog zur Förderung des Verständnisses zwischen den verschiedenen Sprachregionen verabschiedet. Als Vorbild sollen dazu die Aktionen dienen, welche 1993/94 unter dem Eindruck des gegensätzlichen Stimmverhaltens in der Romandie und in den beiden anderen Sprachregionen bei der Volksabstimmung über den Beitritt zum EWR ergriffen worden waren.

französischsprachigen Schweiz Förderung des Verständnisses zwischen den verschiedenen Sprachregionen

Im deutsch-französischen Kanton Freiburg sollte nach dem Willen des praktisch einstimmigen Kantonsparlaments ein neues Schulgesetz den zweisprachigen Unterricht nach kanadischem Vorbild zur Regel machen. Vorgesehen war, in einem Zeitraum von acht Jahren die Zweitsprache im Unterricht als «Partnersprache» einzuführen. Sie sollte also nicht mehr nur Gegenstand des Fremdsprachenunterrichts sein, sondern jene Sprache werden, in der gewisse Lerninhalte vermittelt werden. Ausgehend von der Kindergartenstufe sollte der Unterricht nach dem «Immersionsprinzip» bis zur Oberstufe konsequent ausgebaut werden. Ziel wäre gewesen, den Schülerinnen und Schülern zu mehr Sprachkompetenz zu verhelfen, um gewissermassen spielerisch mit beiden Sprachen umzugehen. Gegen das neue Schulgesetz wurde von Vertretern der frankophonen Bevölkerung, die seit Jahren gegen die „germanisation rampante“ des Kantons ankämpfen, mit dem Argument der Sprachterritorialität erfolgreich das Referendum ergriffen. Nach einem erbittert geführten Abstimmungskampf, der streckenweise in einen eigentlichen Sprachenkrieg auszuarten drohte, wurde das neue Schulgesetz von den Freiburger Stimmberechtigten ganz knapp mit 50,4% Neinstimmen abgelehnt.

Neues Schulgesetz zur Zweisprachigkeit von Kindergarten bis zur Gymnasialstufe im Kanton Freiburg

In der Gemeinde Samedan in Graubünden wurde in den letzten vier Jahren ein Schulmodell entwickelt, in dem Rätoromanisch und Deutsch während der ganzen obligatorischen Schulzeit gleichwertige Unterrichtssprache sind. Ein von 63 Bündner Grossrätinnen und Grossräten unterzeichnetes Postulat verlangte nun, die Grundlagen für die Einführung eines durchgehend zweisprachigen Unterrichts an allen rätoromanischen Schulen des Kantons zu schaffen.

Zweisprachiger Unterricht an rätoromanischen Schulen

Anlässlich der Beratung einer Motion Zbinden (sp, AG) für eine gesamtschweizerische Volksschulreform wurde im Nationalrat von verschiedener Seite Kritik am Zürcher Vorprellen in Sachen Fremdsprachenunterricht laut. Trotz Bedenken hinsichtlich der Verletzung kantonaler Zuständigkeiten wurde die Motion mit 75 zu 73 Stimmen überwiesen. Die vom Ständerat noch nicht behandelte Motion beauftragt den Bundesrat, die Kantonsregierungen und die Schweizerische Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zur gemeinsamen Realisierung einer schweizerischen Volksschulmodernisierung anzuhalten – wobei Erneuerungsimpulse aus Zürich durchaus übernommen und auf sinnvolle Weise landesweit adaptiert werden sollten.

Motion zur gesamtschweizerischen Volksschulreform (Mo. 99.3454)

Jene Kantone in der Westschweiz (Wallis und Waadt), die bereits früher den zweisprachigen Unterricht zumindest probehalber in einzelnen Schulen eingeführt hatten, betonten zwar den pädagogischen Gewinn dieses Modells, der in der Schüler- und Elternschaft generell auf ein sehr positives Echo stosse, machten aber auf die Schwierigkeit aufmerksam, genügend zweisprachige Lehrpersonen zu finden, weshalb auf einen weiteren Ausbau des Angebots verzichtet werden müsse. Demgegenüber prüften weitere welsche Kantone (Genf, Jura, Neuenburg) Möglichkeiten des teilweisen Immersionsunterrichts.

Möglichkeiten zum Immersionsunterricht in der Westschweiz

Nationalrat Neirynck (cvp, VD) reichte ein mehrheitlich von Abgeordneten aus der lateinischen Schweiz mitunterzeichnete Motion ein, die den Bundesrat aufforderte, die Genfer Buchmesse mit einem jährlichen Beitrag von CHF 500'000 zu unterstützen. Er begründete sein Ansinnen mit der Bedeutung der Veranstaltung für die gesamte Frankophonie sowie mit der Offenheit und Gastfreundschaft, die sie Autoren, Verlegern und Lesern aller Sprachregionen des Landes gewährt. Damit trage sie in wesentlichem Ausmass nicht nur zum besseren gegenseitigen Verständnis und folglich zum nationalen Zusammenhalt bei, sondern sei auch dem internationalen Ansehen der Schweiz förderlich. Der Bundesrat anerkannte, dass die Genfer Buchmesse in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht eine wichtige Rolle spielt. Das BAK verfüge aber im jetzigen Zeitpunkt weder über die gesetzliche Grundlage noch über die notwendigen Mittel, um die verlangte Unterstützung auszurichten. Auf seinen Antrag wurde die Motion lediglich als Postulat überwiesen.

Vorstösse für finanzielle Unterstützung der Genfer Buchmesse durch den Bund (Mo. 00.3094 und Po. 01.3431)

Um die Absichten der Landesregierung ausdrücklich zu unterstützen, überwies der Nationalrat bei der Beratung der Legislaturplanung eine Motion der vorberatenden Kommission, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Massnahmenkatalog zum besseren gegenseitigen Verständnis und zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit der unterschiedlichen kulturellen Sensibilitäten in der italienisch-, französisch- und deutschsprachigen Schweiz vorzulegen. Die Motion wurde vom Ständerat ebenfalls angenommen, wobei der Kommissionssprecher, der Bündner CVP-Abgeordnete Maissen allerdings monierte, der Nationalrat habe offenbar übersehen, dass die Schweiz nicht drei-, sondern viersprachig sei; er hoffe, dass die Nichterwähnung des Rätoromanischen lediglich ein Versehen sei.

Massnahmen zur eidgenössischen Verständigung (Mo. 00.3193)

Da er selber diesen Vorschlag gemacht hatte, war der Bundesrat bereit, eine Motion Jutzet (sp, FR) entgegen zu nehmen, die ihn auffordert, ein Gesetz betreffend Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderer Aufgaben auszuarbeiten. Bereits 1994 hatte der Nationalrat einer diesbezüglichen parlamentarische Initiative Robert (gp, BE) Folge gegeben, diese dann im Hinblick auf die anstehende Revision des Sprachenartikels aber nicht weiter verfolgt.

Unterstützung der mehrsprachigen Kantonen (Mo. 00.3034)

Bei der Präsentation der Legislaturplanung 1999-2003 unterstrich der Bundesrat seinen Willen, den sprachpolitischen Auftrag des 1996 angenommenen neuen Sprachenartikels der Bundesverfassung in einem Sprachengesetz (Verständigungs- und Amtssprachengesetz) umfassend zu konkretisieren. Die Botschaft, die eigentlich für das Berichtsjahr vorgesehen war, konnte noch nicht verabschiedet werden. Fragen der verfassungsmässigen Zuständigkeit sowie Koordinationsschwierigkeiten unter kantonalen Gremien führten bei der Vorbereitung des Gesetzesentwurfs zu erheblichen Verzögerungen. Um die noch offenen Fragen zu klären, wurde eine paritätische Arbeitsgruppe «Sprachengesetz» aus Vertretern von Bund und Kantonen eingesetzt.

Bundesrat beschliesst 2004 vorläufigen Verzicht auf ein Sprachengesetz
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Mit einem überwiesenen Postulat regte Nationalrat Maitre (cvp, GE) an, der Bund solle in seinem Kompetenzbereich und in Zusammenarbeit mit den Kantonen sämtliche Massnahmen ergreifen, um Mittelschülern und Lehrlingen einen Aufenthalt im Gebiet einer anderen Landessprache zu ermöglichen.

Bildung als Beitrag zum nationalen Zusammenhalt (Po. 99.3303)

Freiburg möchte zur Vermittlung der kantonal vorgegebenen Zweisprachigkeit (Französisch und Deutsch) vom Kindergarten bis zur Gymnasialstufe neue Wege beschreiten. Bereits in der Vorschulstufe sollen die Kinder spielerisch mit der anderen Sprache vertraut gemacht werden. Ab der Primarschule werden dann bestimmte Fächer wie etwa Geographie, Geschichte und Zeichnen allein in der zweiten Sprache unterrichtet (Immersionsmethode). In den höheren Schulstufen soll Englisch nach der gleichen Methode umgangssprachlich gefördert werden. Für die Umsetzung dieses Projektes rechnet der Freiburger Regierungsrat mit rund acht Jahren.

Neues Schulgesetz zur Zweisprachigkeit von Kindergarten bis zur Gymnasialstufe im Kanton Freiburg

Im Vorjahr hatte eine Expertengruppe im Auftrag der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz eine Empfehlung zum Fremdsprachenunterricht erarbeitet. Danach sollten alle Schüler während der obligatorischen Schulzeit zwei Fremdsprachen erlernen, wobei der Kombination einer Landessprache mit Englisch die grössten Chancen eingeräumt wurden. Der Kanton Graubünden zog – nach dem Vorreiter Zürich, der die ganze Diskussion ins Rollen gebracht hatte – als erster die Konsequenzen aus dieser Empfehlung. Ab 2002 wird Italienisch oder Romanisch erste und Englisch zweite Fremdsprache an der Bündner Volksschule sein; Französisch wird nur noch fakultativ angeboten.

Erlernen von mindestens zwei Fremdsprachen in der Grundschule

Der Nationalrat überwies eine Motion Cavadini (fdp, TI) für Massnahmen zugunsten einer zahlenmässig besseren Vertretung von Italienischsprachigen in der Bundesverwaltung in Postulatsform. Der Motionär hatte insbesondere deren zunehmend unterproportionalen Anteil in den obersten Lohnklassen kritisiert. Dieser Sachverhalt wurde übrigens auch von Bundesrat Villiger anlässlich der Beratung des Geschäftsberichts 1997 bestätigt; die Nutzniesser dieser Untervertretung sind aber nicht etwa die Deutschschweizer, sondern die Französischsprachigen.

Italienischsprachigen unterproportionalen Anteil
Dossier: Vorstösse zu Sprachminderheiten in der Bundesverwaltung 1990-2000

Mehr zu reden gab der eigentliche Sprachenartikel (Art. 70). Der Ständerat wollte den von der Landesregierung vorgeschlagenen speziellen und weiter hinten in der Verfassungssystematik angesiedelten Artikel, der die Amtssprachen des Bundes definiert, als Abs. 1 hier aufnehmen. Der Nationalrat ging auf dieses Anliegen vorerst nicht ein, stimmte in 2. Lesung dann aber zu. Inhaltlich wurden die Bestimmungen der geltenden Verfassung übernommen, wonach die Amtssprachen des Bundes Deutsch, Französisch und Italienisch sind, im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache auch Rätoromanisch.

In beiden Räten hatten bereits die Kommissionen vorgeschlagen, als Gegenstück zur Sprachenfreiheit für den Bereich der Amtssprachen das Territorialitätsprinzip in Abs. 2 festzuschreiben, welches der Bundesrat lediglich im Satz hatte subsummieren wollen, dass die Kantone bei der Festsetzung der Amtssprachen den Sprachfrieden zu wahren haben. Bei zwei fast analogen Formulierungen setzte sich (allerdings erst in der Einigungskonferenz) schliesslich jene des Nationalrates durch, welche die Kantone verpflichtet, zur Wahrung des Einvernehmens zwischen den Sprachgemeinschaften auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete zu achten und Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten zu nehmen.

Unbestritten waren die beiden Absätze, wonach Bund und Kantone die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften fördern (Abs. 3) und der Bund Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache unterstützt (Abs. 5). Einzig im Nationalrat wurde zu Abs. 3 ein persönlicher Antrag Berberat (sp, NE) gestellt, der die Kantone verpflichten wollte, im Bereich der Volksschule sicherzustellen, dass die neben der Amtssprache des Kantons oder des betreffenden Gebiets unterrichtete Zweitsprache eine Landessprache ist. Als unzulässiger Eingriff in die Schulhoheit der Kantone wurde dieser Antrag mit 90 zu 66 Stimmen abgelehnt.

Ebenfalls im Nationalrat wurde ein Minderheitsantrag Jutzet (sp, FR) für einen zusätzlichen Abs. 4 eingereicht, der vor allem von Abgeordneten aus den zweisprachigen Kantonen Freiburg und Wallis mitgetragen wurde. Er verlangte, dass der Bund die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben unterstützt. Bundesrat Koller warnte vergeblich, mit dieser neuen Bundeskompetenz werde über die Nachführung hinaus gegangen. Die Anerkennung der besonderen Brückenfunktion der mehrsprachigen Kantone überwog; mit 81 zu 77 Stimmen wurde dem neuen Absatz zugestimmt. Im Ständerat wurde in zweiter Lesung dieser Antrag vom Freiburger Aeby (sp) eingebracht und mit 18 zu 15 Stimmen angenommen.

Amtssprachen und Sprachenfreiheit in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Der Bundesrat erliess auf den 1. April eine neue Weisung zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Die französisch- und italienischsprachigen Mitarbeiter der Bundesverwaltung sollen sich bei der Arbeit verstärkt ihrer eigenen Sprache bedienen können.

Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Der Bundesrat erliess am 19. Februar eine Weisung zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der allgemeinen Bundesverwaltung. Er hielt darin unter anderem fest, dass die angemessene Vertretung der Sprachgruppen nicht nur gesamthaft, sondern auch auf jeder Funktionsstufe und in den Leitungen der Bundesämter sowie, soweit möglich, hinunter bis auf Sektionsebene gewährleistet sein soll. Dabei sei eine Übervertretung der Angehörigen der lateinischen Sprachgemeinschaften im Verhältnis zur Bevölkerungszahl in Kauf zu nehmen. Für Comby (fdp, VS) waren diese Weisungen allerdings noch zu wenig verbindlich formuliert. Die Diskussion über seine Interpellation [97.3346] wurde auf später verschoben.

Weisung zur Förderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Vorstösse zu Sprachminderheiten in der Bundesverwaltung 1990-2000