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In der letzten Zeit habe sich eine spürbar wachsende Gleichgültigkeit gegenüber der in der Schweizer Geschichte und Kultur verankerten Viersprachigkeit unseres Landes abgezeichnet, hielt der Bundesrat in seiner – gleichentags in allen vier Landessprachen publizierten – Botschaft zur Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV) fest, wobei die sprachlichen Minderheiten besonders betroffen seien. Deshalb soll der Bund inskünftig die Kantone bei ihren Bemühungen zur Erhaltung und Förderung der Landessprachen vermehrt unterstützen und in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich für eine Verbesserung der zwischensprachlichen Verständigung sorgen.

Mit der Sprachenfreiheit soll ein besonders wichtiges, persönlichkeitsnahes Grundrecht explizit in die Verfassung Eingang finden. Gleichzeitig wird der Grundsatz der Viersprachigkeit der Schweiz verankert. Amtssprachen des Bundes bleiben weiterhin das Deutsche, das Französische und das Italienische. Im Verkehr zwischen dem Bund und rätoromanischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen soll jedoch auch das Rätoromanische als Amtssprache gelten.

Der revidierte Verfassungsartikel führt ein differenziertes Territorialitätsprinzip ein. Der Sprachgebietsgrundsatz soll nicht für alle Kantone und Sprachsituationen die gleiche Bedeutung haben; vielmehr soll auf die Bedrohung einer Sprache abgestellt werden: Je stärker eine Sprache gefährdet erscheint, desto grösser sei das öffentliche Interesse an Massnahmen zu ihrer Erhaltung und desto eher rechtfertigten sich Eingriffe in die Sprachenfreiheit, meinte die Landesregierung. Die Kantone sollen deshalb verpflichtet werden, unter Umständen sogar einschneidende Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass sich die bedrängten Sprachen in jenen Gebieten halten können, in denen sie heute gesprochen oder geschrieben werden.

Damit die Verständigungsfähigkeit und -bereitschaft zwischen den Sprachgemeinschaften erhalten bleiben und sich weiterentwickeln können, sollen in allen Landesteilen neben der Erhaltung und Förderung der jeweiligen Gebietssprache auch die anderen Landessprachen gepflegt werden. Damit sei, schrieb der Bundesrat, vor allem der Fremdsprachenunterricht in den kantonalen Bildungssystemen – vom Vorschulunterricht bis zur Erwachsenenbildung – angesprochen.

Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV)

Aus rechtlichen Gründen und um den Sprachfrieden nicht zu gefährden, will die Bündner Regierung keine Konsultativabstimmung für oder gegen das Rumantsch grischun oder die "Quotidiana" durchführen, wie dies ein im Vorjahr eingereichter parlamentarischer Vorstoss gefordert hatte. Um aber den Volkswillen zu diesen beiden heiklen Themen zu erkunden, erachtet die Kantonsregierung die Durchführung einer nach wissenschaftlichen Methoden angelegten Meinungsumfrage als sinnvoll. Die Bündner Exekutive verhehlte allerdings nicht, dass sie dem Projekt einer romanischen Tageszeitung nach wie vor skeptisch gegenübersteht, umso mehr als die Bündner Zeitungsverleger sich nach einer Denkpause erneut vehement gegen eine Zusammenarbeit mit der Lia Rumantscha aussprachen.

Keine Konsultativabstimmung für oder gegen das Rumantsch grischun

Die Absicht des Bundesrates, den Sprachenartikel der Bundesverfassung (Art. 116) einer Revision zu unterziehen, stiess im Vernehmlassungsverfahren auf eine eindeutige und überzeugende Zustimmung. Zur Diskussion standen zwei von einer Expertengruppe ausgearbeitete Varianten. Praktisch alle Eingaben betonten, dass mit der Sprachenfrage ein erstrangiges Element unseres staatlichen Selbstverständnisses angesprochen ist. Die mit der Revision angestrebten Massnahmen wurden als sinnvoll und notwendig erachtet. Dennoch kam in den Stellungnahmen deutlich zum Ausdruck, dass sich die sprachliche Entwicklung wohl nur bedingt durch einen Verfassungsartikel beeinflussen lasse. Entscheidend für die Erhaltung von bedrohten Landessprachen wie auch für die Verbesserung der Verständigung und des Verständnisses unter den Sprachregionen sei vielmehr die gezielte Umsetzung dieses Anliegens im konkreten Alltag.

Nicht eindeutig beantwortet wurde in der Vernehmlassung die Frage, ob die Amtssprachen auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe zu regeln seien. Unklarheit herrschte auch über die Bedeutung, die dem Territorialitätsprinzip zukommen soll. Im Gegensatz zur Expertengruppe, die im Vorjahr den Bericht "Zustand und Zukunft der viersprachigen Schweiz" ausgearbeitet und sich dabei für ein differenziertes Territorialitätsprinzip ausgesprochen hatte, setzten sich vor allem mehrere Eingaben aus der welschen Schweiz vehement für dessen strikte Anwendung ein. Vereinzelt wurde auch angemerkt, der Begriff der Viersprachigkeit, welcher den heutigen demographischen Realitäten bereits nicht mehr gerecht werde, sollte durch denjenigen der Vielsprachigkeit ersetzt werden.

Der Bundesrat beauftragte das EDI mit der Ausarbeitung eines Textvorschlages auf der Basis der Vernehmlassungsergebnisse.

Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV)

Mit der bisherigen Verfassungsgrundlage ist eine substantielle Sprachenpolitik des Bundes kaum möglich. Die Eidgenossenschaft unterstützt heute lediglich die Kantone Tessin und Graubünden für die Förderung ihrer Kultur und Sprache mit insgesamt 5 Mio Fr. pro Jahr. Um hier wenigstens die Teuerung auszugleichen und den beiden Kantonen und den in der Sprach- und Kulturförderung aktiven Vereinigungen die Weiterführung und Erhaltung ihrer Tätigkeit zu sichern, beantragte der Bundesrat dem Parlament, diese Beiträge rückwirkend auf den 1.1.1990 um 25% anzuheben. Die kleine Kammer, welche die Vorlage als Erstrat in der Wintersession behandelte, stimmte der Erhöhung diskussionslos und einstimmig zu.

Kantone Tessin und Graubünden

Eine Aufwertung erfuhr das Italienische auch durch den Entscheid von Urner Regierung und Parlament, die Sprache des Nachbarkantons Tessin anstelle des Französischen als erste Fremdsprache in der Primarschule einzuführen. Spätestens zu Beginn des Schuljahres 1994/95 werden im Kanton Uri die Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse erstmals in der dritten Landessprache unterrichtet werden. Die notwendige Ausbildung der Lehrkräfte und die Erstellung der Lehrmittel wird den Gotthardkanton mindestens CHF 1.5 Mio. kosten. Bei der Umsetzung seiner Pläne kann Uri allerdings mit der Hilfe des Tessins rechnen. Der Tessiner Grosse Rat bewilligte diskussionslos einen Kredit von CHF 500'000, mit welchem die Ausarbeitung von geeigneten Schulbüchern unterstützt werden soll. Zudem will das Tessiner Erziehungsdepartement bei der Vorbereitung und Durchführung von Italienischkursen für die Urner Lehrerschaft mit dem Kanton Uri zusammenarbeiten.

Der Kanton Graubünden trug sich ebenfalls mit dem Gedanken, Italienisch als erste Fremdsprache einzuführen.

Uri: Italienisch in der Primarschule

Die sprachlichen Minderheiten erhoffen sich Unterstützung von den Schlussfolgerungen des umfangreichen Berichts «Zustand und Zukunft der viersprachigen Schweiz», den eine vom EDI eingesetzte Expertengruppe erarbeitet hatte und der im September in allen vier Landessprachen der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der Bericht stellte fest, dass die Sprachenvielfalt der Schweiz in beunruhigendem Mass zu einem Nebeneinander verschiedener Sprachen geworden ist, ohne genügende Kenntnisse, hinreichendes Interesse und notwendiges Verständnis einer Sprachgruppe für die je anderen Sprachen und Kulturen, und dass die Schweizer ein merkwürdig distanziertes und weitgehend unreflektiertes Verhältnis zur Bilinguität oder Plurilinguität unterhalten. Die Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Berner Staatsrechtlers P. Saladin analysierte die Grundbedingungen der Erhaltung kommunikativer Viersprachigkeit und schlug in den hierfür sensiblen Bereichen (Bildungswesen, Medien, öffentliche Verwaltung etc.) Massnahmen zur Verbesserung der intrasprachlichen und interkulturellen Verständigung vor. Gleichzeitig stellte sie zwei Varianten für einen neuen Sprachenartikel in der Bundesverfassung zur Diskussion: eine kürzere, offenere und eine ausführlichere, dichtere Version. Inhaltlich stimmen die beiden Varianten jedoch weitgehend überein: Bund und Kantone sind zuständig für die Erhaltung der vier Landessprachen, die Sprachenfreiheit bleibt garantiert, doch wird im Interesse der bedrohten Minderheiten das Territorialitätsprinzip – je nach Variante – explizit oder implizit in der Verfassung verankert. Die Experten unterstrichen aber wiederholt, dass mit einem Verfassungsartikel die gegenwärtigen Sprachenprobleme der Schweiz nicht gelöst werden können, da die Lebenskraft einer Sprache letztlich vom Willen einer Bevölkerungsgruppe abhänge, die Sprache selber zu pflegen, und von der Bereitschaft der Gesamtbevölkerung, die Minderheiten zu respektieren. Der Bundesrat nahm von dem Bericht, der für seine Ausführlichkeit und Sorgfalt allgemein gelobt wurde, Kenntnis und gab ihn in eine breite Vernehmlassung.

Viersprachige Schweiz

Après les votations zurichoise et thurgovienne de l'an passé, ayant conduit à l'acceptation de l'enseignement précoce du français, le résultat du scrutin populaire saint-gallois était attendu avec impatience. Par 63'213 non contre 39'586 oui, le souverain du canton de Saint-Gall a refusé l'initiative «Pour une école primaire sans enseignement d'une langue étrangère». Alors que les partisans de l'initiative – se recrutant principalement dans les rangs des enseignants (Association cantonale, Conférence des écoles secondaires) et de l'AdI – invoquèrent la surcharge scolaire des enfants, ses adversaires – réunissant le gouvernement et le parlement cantonaux, le PDC, le PRD et le PS – arguèrent de l'amélioration des capacités de communication entre les générations et du climat politique entre les différentes régions linguistiques. Ils firent également part de leur crainte d'un isolement langagier après les décisions de leurs voisins zurichois et thurgovien. Cette inquiétude a par ailleurs été partagée par le canton de Schaffhouse puisque le parlement de ce dernier a accepté – malgré l'opposition de l'AdI et d'une partie de l'UDC – le principe de l'introduction du français en cinquième primaire dès la rentrée scolaire de 1992/93. Rappelons qu'en 1985, le législatif cantonal s'était montré fort sceptique quant à cette instruction, les enseignants et les parents lui étant hostiles.

Enseignement précoce d'une seconde langue nationale

Si ces différents mouvements rassurent les Romands quant à la solidarité confédérale, ils ne résolvent néanmoins pas les difficultés linguistiques existant entre les deux communautés. Alors que la bataille de l'enseignement précoce du français semble avoir cause presque gagnée, celle du dialect s'est engagée. Déjà lors du débat zurichois sur l'enseignement du français, la section cantonale de l'UDC avait signalé qu'en fait les romands ne reprochaient pas aux alémaniques de ne pas parler français mais plutôt de ne plus parler allemand. Dans cette optique, le conseil de l'éducation zurichois a demandé que l'emploi du bon allemand soit de règle dès la 3e année primaire. En Suisse centrale, il existerait plusieurs planifications scolaires exigeant une telle utilisation dès la seconde classe. Si les francophones ont donc quelques raisons d'être satisfaits, que dire des personnes de langue italienne? Afin de compenser cette inégalité de traitement, le député Pini (prd, TI) a proposé au Conseil national, et obtenu, dans un postulat (Po. 88.700) que l'on suggère aux cantons d'enseigner l'italien dans les établissements secondaires supérieurs.

Introduction de l'enseignement obligatoire de la langue italienne au niveau secondaire supérieur (Po. 88.700)

Dans la foulée de ce scrutin, les votants thurgoviens ont refusé à la fois l'initiative allant à l'encontre d'un enseignement précoce du français – par 19'478 non contre 13'529 oui – et le contre-projet proposé par le parlement cantonal – par 16'713 non contre 13'293 oui – demandant que la compétence de cet enseignement, appartenant aujourd'hui à l'exécutif, lui soit attribué.

Enseignement précoce d'une seconde langue nationale

Massnahmen zur Förderung und Stärkung sprachlicher Minderheiten stossen in der Regel weder beim Bundesrat noch in der Bundesversammlung auf grosse Widerstände, da hier das entsprechende Problembewusstsein vorhanden ist. Mit umso grösserer Spannung erwartete man nun 1988 das Resultat der Volksabstimmung über die Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts auf das fünfte Schuljahr, welche im bevölkerungsreichsten Kanton Zürich durchgeführt wurde. Wenn auch nicht der Französischunterricht an sich, sondern lediglich der Zeitpunkt für dessen Erteilung zur Diskussion stand, reagierte insbesondere die Westschweiz empfindlich auf das Volksbegehren. In Genf wurde – als Drohgebärde – eine Initiative angekündigt, welche im Sprachunterricht die Begünstigung des Englischen zulasten des Deutschen verlangte, und im jurassischen Kantonsparlament zielte ein Vorstoss auf die Sistierung des Deutschunterrichts an den Primarschulen, solange die Deutschschweizer Kantone das «Frühfranzösisch» nicht einführten. Tatsächlich betrachteten auch die zögernden deutschschweizerischen Kantone die Zürcher Abstimmung als Signal, und mit entsprechender Erleichterung wurde denn auch allenthalben die deutliche Ablehnung der Initiative, welche eine Zustimmung zum Anliegen bedeutete, aufgenommen. Auch der Kanton Thurgau lehnte im Herbst eine analoge Initiative ab.

Enseignement précoce d'une seconde langue nationale

Plusieurs événements ont marqué l'évolution du système de l'école obligatoire en 1988. Ainsi, l'enseignement dit précoce de la seconde langue nationale qu'est le français, pour les cantons alémaniques, pourra désormais se faire dans les cantons de Zurich et de Thurgovie, où des initiatives allant à son encontre ont été rejetées. De même, plusieurs réformes des structures des différentes instructions publiques cantonales sont en cours; pour la plupart, elles concernent la répartition des années d'étude primaires et secondaires.

La Conférence des directeurs cantonaux de l'Instruction publique (ci-après CDIP) avait, en 1975, recommandé l'enseignement précoce d'une seconde langue nationale et ce dans le but de généraliser en Suisse le bilinguisme, voire le multilinguisme.

La votation zurichoise sur l'enseignement précoce du français en primaire, suscitée par une initiative opposée à cette instruction, était d'une grande importance en Suisse orientale. En raison du poids économique et financier du canton de Zurich, le succès ou l'échec de cette initiative ouvrait ou fermait la porte à l'enseignement du français dans les premiers degrés primaires de bien des cantons de la région où la décision était imminente. L'initiative des opposants zurichois risquait d'entraver le processus d'apprentissage désiré par la CDIP notamment. Leurs arguments résidaient dans la surcharge de travail des élèves (et des maîtres), une sélection renforcée des écoliers bien que cet enseignement fût exempt de toute note et une méthode ludique non adaptée à des enfants de onze ans, ceux-ci ayant «dépassé» le stade du jeu. Ils ne s'opposeraient ni au français ni aux Romands mais aux autorités scolaires zurichoises qui avaient décidé, après plusieurs années d'essai, d'avancer le début de l'enseignement du français de la 7ème à la 5ème année scolaire et ce dès 1989. Ses partisans, provenant au départ essentiellement des milieux enseignants, ont été rejoints par certains partis cantonaux. Le parti évangélique craignait que cet enseignement ne se fasse au détriment de l'éducation religieuse. L'Action nationale estimait qu'un tel apprentissage défavoriserait les enfants alémaniques, les petits étrangers ayant soit des prédispositions s'ils sont latins soit des facilités d'acquisition en raison de l'assimilation d'une première langue étrangère. Quelques agrariens pour lesquels un meilleur apprentissage de l'allemand était plus utile et quelques écologistes préférant l'acquisition du «Züridütsch» et du jardinage ont complété ce groupe.
Il semblerait que la dimension nationale de cette votation ait échappé à bien des initiants. Un tel mouvement ne pouvait que toucher la Suisse romande dans sa sensibilité de minorité et apporter de l'eau au moulin des adversaires de l'allemand en primaire romande. Mais cette émotion n'a pas échappé aux adversaires de l'initiative, comme le gouvernement et le parlement zurichois, bon nombre de partis (PRD, PS, AdI, UDC et verts dans leur majorité), le comité «Pro französisch» présidé par Monika Weber, l'Union des organisations de parents d'élèves, les associations patronales zurichoises, les enseignants de la VPOD et le comité directeur de l'association des maîtres du canton. Si la sensibilité romande fut l'un de leurs arguments, d'autres existèrent parallèlement: éviter l'exclusion du canton, promouvoir la solidarité confédérale, conserver une certaine flexibilité des programmes scolaires, encourager l'apprentissage précoce, car plus aisé, d'une langue.

De surcroît, si les cantons de Suisse centrale et orientale sont les premiers à se plaindre de l'hégémonie économique zurichoise, nombre d'entre eux attendaient le résultat de cette votation pour se prononcer en faveur ou en défaveur du français en primaire. Aussi le rejet massif de l'initiative, par 62.9 pourcent de non contre 37.1 pour cent de oui, a-t-il été accueilli avec soulagement, notamment en Romandie. Dans le même temps, les Zurichois ont accepté de justesse, par 53.9 pour cent des voix, le crédit de CHF 21.5 mio. destiné à former les maîtres à l'enseignement du français (cours, séjours en Suisse romande).

Enseignement d'une seconde langue (situation en 1988)
VS: dès 3e classe
GE, FR: dès 4e classe
VD, JU: dès 5e classe
NE: dès 6e classe (Bientôt dès 4e ou 5e classe.)
TI: dès 3e classe
BE, BS, SO, SG: dès 5e classe (SG: initiative pendante contre enseignement précoce.)
AG: dès 6e classe (Attentisme.)
BL: dès 6e classe (Opposé à l'enseignement précoce, mais est revenu sur cette décision.)
ZH: dès 7e classe (Initiative contre enseignement précoce rejetée. Introduction prochaine.)
TG: dès 7e classe (Initiative contre enseignement précoce rejetée. Introduction prochaine.)
AR, GL: dès 7e classe (Bientôt dès 4e ou 5e classe)
AI, LU, SZ, ZG, OW, NW, UR: dès 7e classe (Attentisme.)
SH: dès 7e classe (Opposé à l'enseignement précoce, mais pourrait revenir sur cette décision.)
GR: Système mixte.

Enseignement précoce d'une seconde langue nationale

Ganz ohne Widerstand passieren sprachpolitische Anliegen auch im Parlament nicht immer. So verweigerten bei der Behandlung der Regierungsrichtlinien 1987–91 Westschweizer Ständeräte ihre Zustimmung zur Absicht, in dieser Legislaturperiode eine Neufassung des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (BV) zur Abstimmung zu bringen. Obwohl eine entsprechende Motion der Bündner Nationalräte, welche eine Stärkung des Rätoromanischen verlangt, 1985 überwiesen worden war, betrachteten die erwähnten Ständeräte nun die Mundartwelle in der Deutschschweiz als weit gravierenderes Sprachproblem und eine Teilrevision der Bundesverfassung als übertriebenen Aufwand. Mit 30:10 Stimmen wurde ihr Streichungsantrag abgelehnt. Der Bericht der Expertenkommission, die einen neuen Sprachenartikel vorschlagen soll, verzögerte sich indessen, da ihr insbesondere die Suche nach einer angemessenen Berücksichtigung des Territorialprinzips Schwierigkeiten bereitet. Der Einsicht, dass ein abgegrenztes Sprachgebiet die Grundlage für den Erhalt des Rätoromanischen wäre, steht das Prinzip der Gemeindeautonomie entgegen, das möglichst nicht angetastet werden sollte.

Programme de législature 1987–1991 (MCF 88.001)

Im Primar- und Mittelschulwesen rückten die dominierenden Themen der vergangenen Jahre, die Schulkoordination und die Schulreform, in den Hintergrund. Konflikte und Protestaktionen an Schulen blieben fast völlig aus. Im Zentrum des Interesses standen ein sich nahezu landesweit abzeichnender Lehrerüberfluss und eine Reihe von politisch motivierten Anstellungsverweigerungen oder Wegwahlen von Lehrkräften. Die Anstrengungen, die auf der Basis des 1970 abgeschlossenen Schulkonkordates gemacht worden waren, konnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass auf gesamtschweizerischer Ebene nur geringe Fortschritte zu verzeichnen waren. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) empfahl, den Beginn des Unterrichts in der zweiten Landessprache auf das 4. oder 5. Schuljahr anzusetzen; ein einheitlicher Beginn in der ganzen Schweiz ist vorläufig nicht möglich. Schwierigkeiten bei der Einführung eines neuen, von einer Koordinationskommission erarbeiteten Geschichtslehrmittels («Weltgeschichte im Bild») in sieben Kantonen der Nordwestschweiz bestätigten, dass die föderative Staatsstruktur für Koordinationsbestrebungen nach wie vor ein schwer zu überwindendes Hindernis darstellt. Auch die Schulreformen, die allgemein nur zäh voranschritten, fanden nicht mehr die Aufmerksamkeit der Vorjahre. Lediglich im Kanton Waadt, wo seit mehreren Jahren in den Regionen Rolle und Vevey umfassende Schulversuche stattfinden, warfen ein Zwischenbericht über diese Experimente und verschiedene im Kantonsparlament beratene Reformprojekte hohe Wellen.

Konkordat über die Schulkoordination zwischen den Kantonen

Die in der Fernsehdebatte von 1971 angekündigte Strukturreform der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) kam in Gang. Nach Konsultation der Regionaldirektionen und der Personalverbände beschloss der Zentralvorstand, die Generaldirektion auf dem Gebiet des Managements zu verstärken, die einzelnen Sprachregionen zu verselbständigen und in diesen Radio und Fernsehen jeweils unter einer gemeinsamen Regionaldirektion zusammenzufassen. Der neue Generaldirektor vertrat die Ansicht, dass die SRG nach ihrer Reorganisation genügend repräsentativ sei, um eine Kontrolle durch eigene Organe auszuüben. Die fristlose Entlassung von Mitarbeitern des welschen Fernsehens im Vorjahr gab Anlass zu einer Diskussion über die Stellung der Programmschaffenden. Diese wurde in der Folge durch ein Abkommen über die Sicherung des Arbeitsplatzes, das im Fall der Kündigung ein Rekursrecht vorsieht, und durch eine Vertretung des Personals im Zentralvorstand (SRG) zu verbessern versucht.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Die Nationalratsdebatte vom Juni beschäftigte sich auch mit der Frage, für welche Programme die drei der Schweiz zugeteilten Fernsehketten zu verwenden seien. Es wurde ein weiterer Bericht des Bundesrats verlangt, der die technische Entwicklung der vergangenen Jahre berücksichtigen sollte. Die SRG sah vor, neu ein zweites Programm auf der dritten Fernsehkette auszustrahlen. Dadurch würde die Ausstrahlung des italienischen Programms in der übrigen Schweiz wegfallen, eine Aussicht, die zu zahlreichen Protesten führte. Der Zentralvorstand der SRG beschloss schliesslich, das zweite Programm erst 1974 einzuführen und bei der definitiven Regelung die Interessen der italienisch sprechenden Zuschauer zu berücksichtigen. Die Schweiz unterzeichnete das neue INTELSAT-Übereinkommen, das die provisorische Vereinbarung von 1969 ersetzt und die Vormachtstellung der USA gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten beschneidet.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Der in einer Motion geforderten besseren Berücksichtigung der italienischen Sprache in der Bundesversammlung entsprach der Bundesrat mit Antrag auf Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes: Für die Promulgation von Gesetzen sollte auch ein italienisches Original vorliegen. Das in der Verfassung verankerte Recht des Parlamentariers auf Gebrauch seiner Muttersprache bei der Gesetzgebung sollte durch die Bereitstellung der Texte in den drei Amtssprachen für jede Session gewährleistet werden. Bisher war der italienische Text nur zu Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt worden, ohne dass Textänderungen nachgetragen worden wären. An der faktischen Zweisprachigkeit des Parlaments würde sich jedoch nichts ändern.

Zur Förderung sprachlicher Minderheiten wurden weitere Massnahmen getroffen: Eine von der Ligia Romantscha (LR) patronierte Dieta Romantscha diskutierte Massnahmen zur Stärkung des Romanischen; sie sollte alle zwei Jahre zusammentreten. Die bernische Kommission, die sich mit der Gründung eines jurassischen Kulturzentrums befasst, machte, nachdem grundlegende Meinungsverschiedenheiten beseitigt werden konnten, erste Vorschläge. Einen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben verschiedener Sprachgruppen leistete der Kanton Freiburg mit einer Sprachencharta, die als Basisdokument für ein modernes Sprachenrecht bezeichnet wurde. Einige Kritik erwuchs aus der mit dem Prinzip der Universalität der auswärtigen Beziehungen begründeten Nichtbeteiligung der Schweiz an der Konferenz von Niamey. Obwohl eine Mitgliedschaft in der neu gegründeten «Agence de coopération culturelle et technique dans le cadre de la francophonie» (ACCT) abgelehnt wurde, wäre es nach Ansicht des Bundesrates möglich, an einzelnen Aktionen teilzunehmen.

Viersprachige Schweiz

Verschiedenes wurde zur Förderung sprachlicher Minderheiten vorgekehrt: So erhöhte der Bund seinen jährlichen Beitrag an die Ligia Romontscha (LR) von CHF 110'000 auf CHF 190'000, der bernische Regierungsrat beschloss die Einsetzung einer rein jurassischen Kommission zur Ausarbeitung eines Projekts für ein Jurassisches Kulturzentrum und der Freiburger Staatsrat erklärte sich in Beantwortung einer Petition aus dem Jahre 1962 grundsätzlich zu einer Verbesserung der rechtlichen und politischen Stellung der deutschsprachigen Minderheit bereit. Umstritten waren dagegen in deutschschweizerischen wie in welschen Kreisen die Bestrebungen, von Paris aus im Namen der «Francophonie» westschweizerische Politiker zu einer organisierten Zusammenarbeit heranzuziehen; die Nationalräte Wilhelm (k.-chr., BE) und Baechtold (soz., VD) sowie Vertreter der Kantonsparlamente Genfs und des Wallis folgten immerhin der Einladung zur ersten Generalversammlung der Association internationale des parlementaires de langue française in Versailles. Die schweizerische kulturelle Aussenpolitik trat insbesondere durch eine von Pro Helvetia organisierte photographische Architekturausstellung in Moskau in Erscheinung.

Frankophoniegipfel